Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

5 Änderungsblätter einschließlich Legendenblatt 1. Chausseestraße (Mitte) 2. Kolonie Gartenbauverein (Spandau) 3. Ehem. Andrews-Barracks (Steglitz-Zehlendorf) 4. Siedlung Asterngrund (Neukölln) 5. Altglienicke Standorte (Treptow-Köpenick)

(A) (C)

(B) (D)

II.

Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen sind.

Tätigkeit der Fluglärmkommission

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre, erstmals zum 30. November 2001, über die Tätigkeit der Berliner Fluglärmkommission der jeweils zurückliegenden zwei Jahre zu berichten.

Entwurf des Bebauungsplans XV-55 bb für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/ Adlershof“ nördlich der Rudower Chaussee in Höhe der Agastraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal, vom 20. Juni 2000

Dem Entwurf des Bebauungsplans XV-55 bb für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ nördlich der Rudower Chaussee in Höhe der Agastraße im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal, vom 20. Juni 2000 wird zugestimmt.

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1998

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen

Auflagen und Missbilligungen

den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1998 geführten Nachweis

über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1998

und

über das Vermögen und die Schulden sowie die übernommenen Bürgschaften zum 31. Dezember 1998

an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 1998 Entlastung.

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in fünf Sitzungen den Jahresbericht 2000 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1998 – Drs 14/345 – und die dazu vom Senat abgegebene Stellungnahme – Drs 14/844 – beraten.

Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet.

Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss – und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss – veranlasst, zu folgenden für das Jahr 1998 getroffenen Prüfungsfeststellungen

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

Prüfungsergebnisse

1. Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten

T 60–62

Das Abgeordnetenhaus erneuert seine Erwartung, dass der Senat künftig Kassenverstärkungskredite ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufnimmt.

2. Entwicklung der Stellenzahlen in der Berliner Verwaltung

T 73–74

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat entgegen den Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses vom 25. Juni 1998 und 17. Juni 1999 bisher keine einheitlichen Kriterien für die Personalausstattung erarbeitet hat. Es erwartet, dass der Senat die Ausstattungsunterschiede zwischen den Bezirken abbaut und die Personalausstattungen angleicht. Es erwartet, dass die dazu einzuleitenden Maßnahmen dem System des Produktsummenbudgets angepasst werden.

T 77–78

Das Abgeordnetenhaus missbilligt erneut, dass seine Auflagenbeschlüsse vom 25. Juni 1998 und 17. Juni 1999 bisher missachtet wurden. Es fordert den Senat nochmals auf, den Umfang der Ermäßigungen und Anrechnungen mit dem Ziel der Reduzierung zu überprüfen.

3. Entwicklung der Versorgungsausgaben für Beamte und Richter, insbesondere vorzeitiges Ausscheiden mit Pensionsanspruch, sowie Überversorgung von Ruhegeldempfängern der Berliner Verkehrsbetriebe

T 86–87

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat −Möglichkeiten einer Absenkung der Mindestversorgung einer gründlichen rechtlichen Prüfung unterzieht, −für bestimmte Problembereiche, insbesondere im Lehrer- und Justizvollzugsbereich, die Möglichkeit einer längeren Erprobungsphase im Angestelltenverhältnis vor der Übernahme von Mitarbeitern in das Beamtenverhältnis prüft, −auch andere Wege zur Eindämmung der Frühestpensionierung in Betracht zieht, −die Verwaltungen nachdrücklich auf ihre Verpflichtung hinweist, die gesundheitliche Eignung von Beamten stets vor ihrer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingehend zu prüfen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 über die eingeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis der vorzunehmenden Prüfung laufend zu berichten.

T 88–89

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat durch Bundesratsinitiative eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes dahin gehend erreicht, dass der Verwaltung bei der Feststellung des Hinzuverdienstes in Zweifelsfällen ein umfassendes Auskunfts-, Mitteilungs- und Nachweisrecht eingeräumt wird.

T 93–94

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der neue Vorstand der BVG für Personal und Soziales die nun ergriffenen konkreten Maßnahmen zum Abbau der Überversorgung seiner Ruhegeldempfänger zügig vorantreibt.

Es erwartet ferner, dass der Senat die Bemühungen der BVG nachhaltig unterstützt, die anstehenden Verhandlungen zur Änderung der Ruhegeldbestimmungen sachkundig begleitet, über den Sachstand berichtet und die Höhe der Einsparungen mitteilt.

4. Verwaltungsreform einschließlich des neuen Führungs- und Steuerungssystems

T 96–103

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in seinem umfassenden Erfahrungsbericht über die Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes nicht nur den Sachstand mitteilt, sondern auch das dann erforderliche weitere Vorgehen festlegt.

(A) (C)

(B) (D)

5. Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung 1998

T 104–173

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die in Teilen mangelhafte Haushaltsrechnung 1998, insbesondere die ungewöhnlich hohe Zahl von Buchungsfehlern, zu deren Korrektur der Senat nur unvollständig Stellung genommen hat.

Es missbilligt ferner, dass −sich der Senat nicht in jedem Fall von der Wirksamkeit der Korrekturbuchungen überzeugt hat, −haushaltsrechtlich fragwürdige Buchungen vorgenommen wurden, deren wesentliches Ziel es war, das Ergebnis der Haushaltsrechnung scheinbar zu verbessern, sowie −der Senat die Rücklage für den Zukunftsfonds zeitlich verfrüht gebucht und haushaltsrechtlich fragwürdig als außerplanmäßige Ausgabe zugelassen hat. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig wieder eine ordnungsgemäße Haushaltsrechnung vorlegt und jeweils vollständig Stellung nimmt. Es erwartet darüber hinaus, dass er auf Buchungen mit ergebnisverbesserndem Anschein verzichtet, insbesondere wenn sie unüblich oder haushaltsrechtlich unzulässig sind. Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Finanzen verstärkt tätig wird, um künftig solche Mängel zu vermeiden. Das Abgeordnetenhaus missbilligt die vorgelegte Vermögensrechnung, insbesondere für den Teil des Rücklagevermögens. Es erwartet, dass der Senat künftig wieder eine nachvollziehbare und vollständige Vermögensrechnung vorlegt. Das Abgeordnetenhaus missbilligt erneut, dass noch immer nicht für alle Krankenhausgrundstücksflächen eine Aufteilung nach Nutzungsarten erfolgt ist. Es erwartet, dass dies nunmehr zügig abgeschlossen wird.

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