Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Informationstechnik

6. Mängel beim automatisierten Beihilfeverfahren im Landesverwaltungsamt

T 181–189

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres beim automatisierten Beihilfeverfahren −mathematische Stichproben zur Ermittlung der Prüffälle korrekt durchführt, −die Qualitätssicherung verbessert, indem sie die bei den Prüfungen festgestellten Fehler auswertet und ggf. die Anzahl der Prüfungen bei Mitarbeitern mit hohen Fehlerraten gleitend anpasst und −Zahlungsbestimmungen erlässt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat prüft, ob die infolge des Stichprobenverfahrens erzielten wirtschaftlichen Vorteile beim automatisierten Beihilfeverfahren auch bei den übrigen Zahlungsverfahren des Landes Berlin realisiert werden können, und dem Abgeordnetenhaus über das Ergebnis berichtet. 7. Ungenügende Planung und mangelhafte Durchführung des IT-Einsatzes zur Vorbereitung der Bundestagswahl

T 190–201

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Inneres infolge unzureichender Planung entgegen den Bestimmungen des Haushaltsrechts die Software freihändig beschafft und keine ausreichende Erfolgskontrolle durchgeführt hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres vor der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2002 rechtzeitig einen wirtschaftlichen IT-Einsatz plant, die hierfür erforderlichen Beschaffungen auf Grund öffentlicher Ausschreibungen tätigt und eine sachgerechte Erfolgskontrolle durchführt. Dem Abgeordnetenhaus ist binnen sechs Monaten nach den Wahlen zu berichten.

Inneres

8. Zweifelhafter Einsparerfolg durch unwirtschaftliche Umsetzung einer rechtswidrigen Vorruhestandsregelung für Beamte

T 206–214

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die Vorgehensweise des Senats. Es erwartet, dass die an 25 v. H. der Bezüge der beurlaubten Beamten noch fehlenden Einsparungen dauerhaft durch zusätzlich abzusetzende Personalausgaben erbracht werden. Dem Abgeordnetenhaus ist über den Vollzug zu berichten.

9. Erheblicher finanzieller Schaden durch überlange Vertragslaufzeiten und Mängel bei der Vergabe von Reinigungsleistungen in Bürodienstgebäuden

T 228

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Glasund Unterhaltsreinigungsarbeiten grundsätzlich

−entweder getrennt ausschreibt oder

−bei einer gemeinsamen Ausschreibung getrennte Lose vorsieht,

um so die wirtschaftlich günstigste Vergabe zu ermöglichen.

T 232

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat verlässliche Vergleichsdaten erarbeitet und fortschreibt, die es ermöglichen, die Angebote anhand des aktuellen Preisgefüges in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichen zu können, und allen anderen Dienststellen des Landes Berlin die so gewonnenen Vergleichswerte zugänglich macht.

T 233

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über den Stand der Einführung der Kostenrechnung und über die Gesamtkonzeption der Gebäudewirtschaft berichtet.

10. Unterlassene Umsetzung der Stellplatzanweisung des Senats bei Polizei und Feuerwehr

T 234–239

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass

−die Senatsverwaltung für Inneres die Polizei ohne Rechtsgrund angewiesen hat, rechtsverbindlich geschlossene Verträge über die Vermietung von Stellplätzen auszusetzen, und dadurch einen Schaden von 288 000 DM verursacht hat,

−die Polizeibehörde trotz erbrachter Vermieterleistungen die hierfür von den betreffenden Bediensteten bereits vereinnahmten Entgelte wieder an diese ausgekehrt hat, −die Entgeltpflicht bei der Polizei erst zum 1. April und bei der Feuerwehr erst zum 1. Mai 2001 eingeführt worden ist.

11. Rechtswidrige Gewährung der Feuerwehrzulage an und vorgezogene Altersgrenze für nicht zum Einsatzdienst gehörende Mitarbeiter der Feuerwehr

T 244–249

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

−die Feuerwehrzulage nur Dienstkräften im Einsatzdienst gewährt, deren Tätigkeit durch den Einsatz „vor Ort“ maßgeblich geprägt wird,

−eine klare Abgrenzung vornimmt, welche Dienstposten zum Einsatzdienst gehören und zur Zulagengewährung berechtigen,

−die Zulagengewährung an Dienstkräfte, die nicht in ausreichendem Maße im Einsatzdienst tätig sind, einstellt,

(A) (C)

(B) (D)

−die besondere Altersgrenze (§ 108 i. V. m. § 106 LBG) grundsätzlich nur auf Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst anwendet,

−für Feuerwehrbeamte, die nach jahrelanger Tätigkeit im Einsatzdienst dauernd feuerwehrdienstunfähig oder dauernd eingeschränkt feuerwehrdienstfähig sind, prüft, wie durch Änderung des § 108 LBG unnötige Härten vermieden werden können.

Dem Abgeordnetenhaus ist über den Vollzug der Maßnahmen bis März 2002 zu berichten.

Schule, Jugend und Sport (einschl. Familie)

12. Finanzielle Nachteile auf Grund zunächst unterlassener Prüfung der Verwendung von Zuwendungen

T 250–255

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung über viele Jahre ihren Pflichten als Zuwendungsgeber nicht in erforderlichem Maße nachgekommen ist, wodurch finanzielle Nachteile von nachweislich 288 000 DM hätten vermieden werden können.

13. Ungerechtfertigte Ausgaben für zwei überregionale Einrichtungen des Sports in Berlin

T 260–261

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Förderung der Führungsakademie des Deutschen Sportbundes ab 2002 einstellt.

T 264

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für den Sport zuständige Senatsverwaltung Überzahlungen von Zuwendungen nicht zurückgefordert hat. Es erwartet, dass dies nachgeholt wird und im Falle des Scheiterns Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.

T 269–271

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die weitere Förderung des Deutschen Olympischen Instituts (DOI) des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) wegen dauernder Nichterreichung seiner geplanten Aufgabenstellungen infolge unzureichender Mitfinanzierung durch das NOK einstellt.

14. Unzureichende Wirtschaftlichkeit der bezirklichen Volkshochschulen

T 275–276, 281–283 und 285–286