Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

T 275–276, 281–283 und 285–286

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport zum 30. April 2002 über

−die erzielten Personaleinsparungen im Ergebnis der Bezirksfusion,

−die eingeleiteten organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungsausgaben einschließlich Personalausgaben und

−die Entwicklung der Höhe der Honorar- und Gesamtausgabendeckung der Volkshochschulen

berichtet.

Es erwartet ferner, dass ab 2004 jährlich ein Bericht über die Auswirkungen der outputorientierten Budgetierung der Bezirke auf die Finanzierung der Volkshochschulen in den Jahren 2003 bis 2005 vorgelegt wird.

Arbeit, Soziales und Frauen (einschließlich Berufliche Bildung und Gesundheit)

15. Weitere finanzielle Nachteile für Berlin aus einer Rahmenvereinbarung mit einem Bankenkonsortium zur Finanzierung von Investitionen

T 290

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung rechtzeitig zu den Beratungen über den Haushalt 2002 einen Bericht über die vertragsgemäße Darlehensabnahme vorlegt.

T 293

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die unzureichenden Informationen durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung über die Notwendigkeit eines weiteren Zinsabsicherungsgeschäfts (Cap-Prämie), das zu vermeidbaren Mehrausgaben von 7,7 Mio. DM geführt hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet nach Abschluss der Zwischenfinanzierungsphase der 2. Tranche am 15. Juni 2002 einen Bericht über die durchschnittliche Zinsbelastung einschließlich aller Finanzierungs- und sonstigen Kosten und eine abschließende Erfolgskontrolle.

16. Finanzielle Nachteile Berlins bei der Übertragung einer geriatrischen Klinik

T 294–302

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung −versäumt hat, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 LHO durchzuführen, ein nachvollziehbares Finanzierungskonzept zu fordern und die Bonität ihrer Vertragspartner ausreichend zu prüfen, −Verbindlichkeiten von 1,2 Mio. DM auf Grund einer zahlenmäßig nicht schlüssigen Verrechnung mit einem nicht nachvollziehbaren Unternehmenswert zu Lasten Berlins erlassen und dabei zugelassen hat, dass der geschäftsführende Gesellschafter von Unternehmen A (und zeitweise T) über die für den Verkauf der Anteilsmehrheit am Unternehmen T erzielten 2 Mio. DM hinaus von dem Erlass der Verbindlichkeiten von 1,2 Mio. DM profitieren könnte, −durch ihr Verhalten den Aufbau des Geriatriezentrums erheblich verzögert hat.

Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen −künftig bei Trägerwechseln rechtzeitig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 LHO durchführt, nachvollziehbare Finanzierungskonzepte fordert und die Bonität potentieller Träger ausreichend prüft, −künftig vor Erlass von Forderungen gemäß § 59 LHO die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen einholt, −alle rechtlich möglichen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass der geschäftsführende Gesellschafter von Unternehmen A (und zeitweise T) nicht von dem Erlass der Verbindlichkeiten profitiert, −auf den Abschluss eines für Berlin sachgerechten Kaufvertrages mit dem neuen Träger hinwirkt, um kurzfristig Investitionen zu ermöglichen und −dem Abgeordnetenhaus abschließend berichtet.

17. Fortgesetzt unwirtschaftliches Verhalten der Senatsverwaltung beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben

T 303–312

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung

(A) (C)

(B) (D)

−weder vor Errichtung des Berliner Betriebes für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) im Jahr 1995 noch in der Folgezeit aufgabenkritisch untersucht hat, welche staatlichen Aufgaben und öffentlichen Zwecken dienenden Tätigkeiten auf andere Weise wirtschaftlicher erfüllt werden können, −erst nach mehrfacher Aufforderung von Abgeordnetenhaus und Rechnungshof zwar einen umfassenden Bericht, aber noch immer kein Konzept zur Strukturentwicklung des BBGes vorgelegt hat und −nicht dafür gesorgt hat, dass der BBGes eine aussagefähige Kostenträgerrechnung einrichtet.

Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen −umgehend eine aussagekräftige Kostenträgerrechnung im BBGes einrichtet, −zügig sachgerechte, wirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Ergebnisse des externen Gutachtens erarbeitet und −dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. August 2001 durch Vorlage eines Konzepts zur Strukturentwicklung des BBGes abschließend berichtet.

18. Weitere Versäumnisse der Senatsverwaltung bei der Privatisierung der Gesundheitlich-sozialen Zentren Berlin

T 313–320

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung entgegen der Missbilligung des Abgeordnetenhauses anlässlich des Jahresberichts 1997 bisher keine Verbesserung zugunsten Berlins erreicht, sondern weitere finanzielle Nachteile für Berlin verursacht hat, indem sie

−die Abschlagszahlungen gegenüber dem neuen Träger nicht durchgesetzt hat und damit weiterhin ein zinsloser Kredit in zweistelliger Millionenhöhe gewährt wird,

−noch keine Schlussrechnung erreicht hat, da sowohl der Jahresabschluss 1994 als auch die Schlussbilanz 1995 noch immer nicht testiert sind.

Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

−die geforderte Abschlagszahlung von 3 Mio. DM umgehend durchsetzt und

−sich den testierten Jahresabschluss 1994 und die testierte Schlussbilanz 1995 umgehend vorlegen lässt und dem Abgeordnetenhaus sodann abschließend berichtet.

19. Schäden in Millionenhöhe infolge ungerechtfertigter Ausgaben für Bestattungen durch die Bezirksämter

T 321–331

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung durch mangelhafte Ausführungsvorschriften eine fehlerhafte, schadenverursachende Verwaltungspraxis der Bezirksämter – Abteilung Sozialwesen – in Bestattungsfällen mitverursacht hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung unverzüglich neue Ausführungsvorschriften erlässt, die den Unterschieden zwischen der sozialhilferechtlichen Bestattungskostenübernahme und der ordnungsbehördlichen Vornahme der Bestattung Rechnung trägt. Es erwartet ferner, dass die Bezirksämter durch Fortbildung der Mitarbeiter und organisatorische Maßnahmen für eine gesetzeskonforme und schadenvermeidende Verwaltungspraxis sorgen.

Die Schäden wegen unterlassener Geltendmachung von Ansprüchen gegen die nach dem Bestattungsgesetz zur Kostentragung Verpflichteten gemäß § 15 Abs. 2 ASOG Berlin sind nach den Haftungsgrundsätzen zu verfolgen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken Standards für die Beerdigung nach Ordnungsrecht erarbeitet und für diese Ausschreibungsverfahren gemäß § 55 LHO entwickelt, z. B. Ausschreibung von Kontingenten.

20. Erhebliche Mängel bei der Abrechnung von Sozialhilfeleistungen und unzureichende Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen durch das Bezirksamt Lichtenberg

T 332–339

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das damalige Bezirksamt Lichtenberg

−Sozialhilfeleistungen ohne individuelle Bewilligung rechtswidrig als pauschale Abschlagszahlungen an den Träger einer Selbsthilfeeinrichtung geleistet und dabei erhebliche Überzahlungen verursacht hat, −insoweit vorangegangene Beanstandungen des Rechnungshofs missachtet hat, −Sozialhilfevorgänge nicht abschließend bearbeitet hat, sodass es ohne das Eingreifen des Rechnungshofs zu erheblichen Schäden wegen unterlassener Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gekommen wäre.

Stadtentwicklung (einschließlich Bauen, Umweltschutz, Wohnen und Verkehr)

21. Schwerwiegende Verstöße auf Grund mangelnder Sorgfalt der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr bei der Vorbereitung des Berliner Vergabegesetzes und bei der Erarbeitung der vorangegangenen Rundschreiben zur Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen

T 359–367

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr bei der Vorbereitung des Berliner Vergabegesetzes und bei der Erarbeitung der vorangegangenen Rundschreiben zur Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen versäumt hat, die rechtlichen Voraussetzungen umfassend zu prüfen und systematisch und sorgfältig gemäß § 7 LHO und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften vorzugehen. Insbesondere beanstandet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat auf Grund der Versäumnisse und der mangelnden Sorgfalt der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr ein Gesetz zur Beschlussfassung vorgelegt hat, dessen Nutzen und Kosten die Senatsverwaltung nicht untersucht hat, über dessen Auswirkungen auf den Haushalt sie das Abgeordnetenhaus im Unklaren gelassen hat, dessen Erfolgskontrolle sie nicht vorbereitet hat und das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist. Es erwartet, dass der Senat aus den Ergebnissen der noch ausstehenden Erfolgskontrolle des Berliner Vergabegesetzes unter Einbeziehung der zugesagten Evaluierung die gebotenen Rückschlüsse zieht.

22. Unwirtschaftliche Rahmenverträge für Bauunterhaltungsleistungen

T 368–377

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Vorgaben für Rahmenverträge grundlegend überarbeitet und insbesondere

−Rahmenverträge ausschließlich auf die Leistungen und Gewerke begrenzt, die für eilbedürftige und im Einzelfall nicht vorher planbare Reparaturen und Störungsbeseitigungen geringen Umfangs erforderlich sind, −die Rahmenverträge jährlich in einem Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 6 Nr. 2 VOB/A öffentlich ausschreibt,