Protokoll der Sitzung vom 23.03.2000

Herr Prof. Dr. Wolfgang v a n d e n D a e l e

zu b):

Frau Ursula R a u e

Wahl einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, sowie einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Gemäß § 64 Abs. 4 und 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) wurden für die Dauer von zwei Jahren gewählt:

zum Mitglied:

Frau Regine S t e i n h a u e r (Frauen)

zum stellvertretenden Mitglied:

Herr Thomas K o r b u n (Umweltbelange)

Bestandsanalyse über Asbestgefahren

Der Senat wird aufgefordert, in Fortschreibung des Berichts vom 25. Februar 1998 – Vorlage – zur Kenntnisnahme – über Asbestsanierungsmaßnahmen IV (Drs 13/2516) bis zum 30. September 2000 einen Bericht vorzulegen, in dem

−der aktuelle Stand und die Ergebnisse der Asbestuntersuchungen in landeseigenen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden etc.) enthalten sind,

−eine Prioritätenliste vorgelegt wird, nach welchen Kriterien a) die noch ausstehenden Untersuchungen beauftragt werden, b) Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden und c) Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden sollen,

−die vorgenommenen Asbestsanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die noch vorzunehmenden Asbestsanierungen aufgelistet werden,

−asbesthaltige Materialien aufgelistet werden, die innerhalb von Wohnungen verwendet wurden, und zu welcher Zeit und in welchem Umfang diese Stoffe Verwendung fanden.

Nutzung neuer Möglichkeiten der Beschäftigungspolitik

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2000 zu berichten, wie die neuen Bezirke eine aktive Beschäftigungspolitik entwickeln.

Kein zweiter Spreedurchstich in Charlottenburg

Der Senat wird aufgefordert, im zweiten Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Charlottenburger Schleuse die Zustimmung zum beabsichtigten zweiten Durchstich des westlichen Spreebogens nur dann zu erteilen, wenn für die dadurch entfallenden Kleingartenflächen in vollem Umfang Ersatzflächen nachgewiesen werden können. Dabei ist besonders zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, diese Ersatzflächen auf der neu entstehenden Fläche zwischen Altarm und Durchstich planungsrechtlich abzusichern und die Finanzierung im Haushalt darzustellen.

Im Zuge weiterer Verhandlungen über den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) müssen Lösungen angestrebt werden, die die Inanspruchnahme weiterer kleingärtnerisch genutzter Flächen auf ein absolut notwendiges Mindestmaß beschränken. Der vorgesehene Uferwanderweg am südlichen Spreeufer ist sicherzustellen.

Nach Abschluss aller Maßnahmen müssen alle entfallenen Kleingartenflächen in vollem Umfang durch Ersatzflächen kompensiert worden sein.

Umgang der Oberfinanzdirektion sowie des Landes Berlin mit den ehemaligen Mauergrundstücken

Der Senat wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative auf Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Bewertung von Grundstücken) weiterhin zu verfolgen und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2000 zu berichten.

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