Dem Verkauf von Teilflächen mit herausragender städtebaulicher Bedeutung in Berlin-Mitte, Alexanderplatz/Grunerstraße – Baublock D 4 – zu den Bedingungen des am 21. Dezember 2001 beurkundeten Kaufvertrages mit einer Gesamtgröße von 5 329 m2 wird zugestimmt.
Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 15/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)
Dem Verkauf von Teilflächen in Berlin-Mitte, Alexanderplatz 7, 8 – Arrondierungsflächen für den Baublock D 1 bis D 3 zu den Bedingungen des am 22. Mai 2002 beurkundeten und unter dem Vorbehalt der Kenntnisnahme durch den zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses stehenden Vertrages wird zugestimmt.
Vorabkürzungen der Zuweisungen aus dem Rundfunkgebührenaufkommen an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)
Entsprechend einer Empfehlung des Unterausschusses Haushaltskontrolle des Hauptausschusses vom 21. Juni 2002 erwartet das Abgeordnetenhaus, dass sich die Senatskanzlei bei der Staatskanzlei Brandenburg nachhaltig dafür einsetzt, kurzfristig Regelungen für eine prozentuale Vorabkürzung der aus dem Rundfunkgebührenaufkommen finanzierten Haushaltsmittel der MABB zu schaffen.
Über das Ergebnis ihrer Bemühungen hat die Senatskanzlei dem Hauptausschuss bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, in Gesprächen mit der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass der Lärmschutz an der A 113 im Bereich Altglienicke optimiert werden kann, gegebenenfalls auch durch eine durchgehende Tunnelführung. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, bis spätestens zum 17. Juni 2003, dem 50. Jahrestag des 17. Juni 1953, einen Gedenkstein am Britzer Verbindungskanal für Chris Gueffroy zu errichten, der als letztes Maueropfer dort in der Nacht zum 6. Februar 1989 auf der Flucht erschossen wurde.
Ergänzung des Beschlusses zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin und Umgangs mit Parteispenden vom 31. Januar 2002, Drs 15/100 (und der Erweiterung des Untersuchungsauftrages vom 16. März 2002, Drs 15/426)
J. Verantwortlichkeiten der Vorstands-/Aufsichtsratsmitglieder der Bankgesellschaft und ihrer Teilbanken.
1. Welche vertraglichen Vereinbarungen der letzten zehn Jahre bestanden und bestehen zwischen der Bankgesellschaft Berlin bzw. ihren Teilbanken und den Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern der Bankgesellschaft sowie den Geschäftsführern der IBG und ihren Teilbanken? Welche Rechte und Pflichten sind dort geregelt? Nach welchen Kriterien bemaßen und bemessen sich Dienstbezüge und Versorgung von Vorstands- bzw. Aufsichtratsmitgliedern der Bankgesellschaft und ihren Teilbanken sowie Gehälter von Geschäftsführern der IBG? Wurden und werden neben den Bezügen weitere geldwerte Vorteile, z. B. das Wohnen in konzerneigenen Dienstvillen, Provisionen, Dienstwagen, Aktien, Fondsanteile, Sekretärin etc. gewährt? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wurden und werden diese Vorteile mit den regulären Bezügen verrechnet? Entsprechen die getroffenen Vereinbarungen über Bezüge und Versorgung der Branchenüblichkeit? Wie sehen die Vergütungs- und Versorgungsregelungen im Einzelnen aus und wie wurden sie festgelegt? Gab es in den letzten zehn Jahren und gibt es, über vertragliche Vereinbarungen hinaus, weitere Abreden bzw. Zusagen, insbesondere hinsichtlich von Provisionen und der Versorgung?