Protokoll der Sitzung vom 26.09.2002

Drs 15/823 – als TOP 39 D

10. Antrag der Fraktion der Grünen über Sorgfalt der bezirklichen Schulentwicklungspläne sichern – kein Vorziehen der Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2003/04

Drs 15/824 – als TOP 39 E

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A n l a g e 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahlentscheidungen zugunsten demokratischer Parteien respektieren – politische Auseinandersetzung sachgerecht führen

Freie demokratische Wahlen sind eine der wichtigsten Grundlagen unserer Gesellschaft. Die Entscheidung des Volkes zugunsten demokratischer Parteien darf nicht diskreditiert werden, so schmerzhaft Wahlentscheidungen für die jeweils Unterlegenen auch sein mögen. Politikerinnen und Politiker sind nicht Richter oder Zensoren über Wahlentscheidungen oder gar die politische Mündigkeit des Wahlvolkes. Es zählt zum Kernbestand der politischen Kulturauch in der Niederlage einen fairen Umgang mit dem politischen Gegner zu pflegen.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin missbilligt daher die Verunglimpfung von Wählerinnen und Wählern durch schriftliche und mündliche Äußerungen des CDU-Landesvorsitzenden und Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses, Herrn Prof. Stölzl, am Wahltag und am Tag nach der Wahl. Wer demokratische Entscheidungen von Wählerinnen und Wählern als Sieg der Unvernunft auf der Grundlage irrationaler Stimmungen und Propagandaphrasen im Zustand mangelnder Nüchternheit diskreditiert und als Beginn eines großen Unglücks bezeichnet, zeigt ein nicht akzeptables Demokratieverständnis. Er stellt zugleich seine Eignung für die Repräsentation eines demokratisch gewählten Parlamentes in Frage.

Die gleichzeitige Einordnung der Wahlentscheidung vom 22. September 2002 in historische Zusammenhänge wie die Kriegshysterie von 1914 oder die erstmalige Erringung der Mehrheit im Reichstag durch die Nazis ist eine Beleidigung demokratischer Parteien und ihrer Repräsentanten. Das Abgeordnetenhaus ruft dazu auf, zukünftig die politische Auseinandersetzung in der Sache hart, aber ohne jegliche Verunglimpfung des politischen Gegners zu führen.

Berlin-Marathon ohne Verkehrschaos

Der Senat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, damit die geplante Sperrung der Ost-West-S-Bahnverbindung vom Marathonwochenende auf das folgende Wochenende verschoben wird.

Sonderprogramm zur Bekämpfung der Miniermotte in Berlin

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass das mit Larven der Miniermotte kontaminierte Laub der weiß blühenden Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) umfassend der Verbrennung bzw. zentralen, professionellen Kompostierung zugeführt wird. Gegenstand des Programms sollen insbesondere sein:

−die entgeltfreie Entsorgung des Laubes für Grundstückseigentümer und Anlieger einschließlich der öffentlichen Einrichtung z. B. durch Bereitstellung besonderer Sammelbehälter durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR),

−ein Konzept für den Schutz der Forstflächen vor der Miniermotte,

−die Verbrennung bzw. zentrale Kompostierung des kontaminierten Laubes.

Durch Untersuchungen ist sicherzustellen, dass der zentral gewonnene Kompost vor der Weitergabe keine lebenden Minierlarven mehr enthält.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 30. Oktober 2003 über die Durchführung des Programms zu berichten; in diesem Bericht ist auch darzustellen, inwieweit sich das Programm auf die Population der Miniermotte ausgewirkt hat.

Bahn-Stromtrasse zum Grünauer Kreuz

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Frist für die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Bahnstromleitung zum Grünauer Kreuz“ verlängert werden und ortsnahe Auslegung im Wohngeblet Alt-Glienicke erfolgen kann.

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Ortsbild von Alt-Glienicke durch den Bau der Stromtrasse als Oberlandleitung nicht nachhaltig zerstört wird. Es wird eine Erdverkabelung gefordert.

Zusammen mit der Deutschen Bahn AG ist zu prüfen, ob die Endstation der Stromtrasse außerhalb des Siedlungsgebiets von Alt-Glienicke errichtet werden kann.

Vermögensgeschäft (Nr. 22/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Veräußerung der 19 190 m2 großen Fläche des Grundstücks Gemarkung Osdorf, Flur 2, Flurstück 1/5 im Landkreis Teltow-Fläming durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zu den Bedingungen des am 10. April 2002 zur UR. Nr. 35/2002 des Notars Dr. Friehen beurkundeten und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin stehenden – als Anlage beigefügten – Kaufvertrages wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft (Nr. 20/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf unter Wert gemäß § 64 Abs. 2 LHO des Grundstücks Zepernicker Straße 1/Am Stener Berg in Berlin-Pankow („Ludwig Hoffmann“, MB III) mit einer Gesamtgröße von 94 665 m2 wird zu den Bedingungen des am 28. November 2001 zur UR-Nr. 183/2001 der Notarin Marita Fricke-Muschiol abgeschlossenen Vertrages zugestimmt.

Beratungskonzept für überschuldete Gewerbetreibende

Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Schuldnerberatung und den berufsständischen Kammern ein Konzept zu entwickeln, mit dem effektive Beratung sowie vorbeugende Informationen für von Überschuldung bedrohte sowie für überschuldete Gewerbetreibende ermöglicht werden. Im Bericht sind die haushaltsmäßigen Auswirkungen abzubilden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.

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Klare Regelungen im Berliner Wassergesetz zur Anzeigepflicht von Brunnenanlagen

Der Senat wird aufgefördert, eine Änderung für das Berliner Wassergesetz (BWG) vorzulegen, in der der Sachverhalt „Zulassung von Eigenwasserversorgungsanlagen“ (§ 37 BWG) so eindeutig geregelt wird, dass die Pflicht zur Anzeige von Brunnen durch Privatpersonen oder der Verzicht darauf allgemein verständlich und klar ausgedrückt wird.

Gender-Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in allen Politikfeldern (3) – Weiterbildung der obersten Führungskräfte in der Berliner Verwaltung

Der Senat wird aufgefordert, mit Beginn der Umsetzung des Gender-Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung im 4. Quartal 2002 eine Auftaktveranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Verwaltungsmanagement (IVM) durchzuführen. Dabei sollen entsprechend dem Schlussbericht über Gender-Mainstreaming als Strategie zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern – Drs 15/507 – insbesondere die politisch Verantwortlichen und die obersten Führungskräfte in der Hauptverwaltung und den Bezirken in das Thema Gender-Mainstreaming eingeführt werden.

Mit der Veranstaltung sollen insbesondere folgende Ziele verfolgt werden: −Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Fragen der mittelbaren Diskriminierung −Abbau von Wissensdefiziten −Erkennen gleichstellungspolitischer Handlungsmöglichkeiten −Vermittlung der Methode des Gender-Mainstreaming anhand von Beispielen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2002 über den Stand der Vorbereitung zu berichten.

Bleiberechtsregelungen für Roma

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein Bleiberecht langjährig hier lebender Roma einzusetzten.

Beschleunigung der Entscheidungen über Aufenthaltsbefugnisse für traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo

1. Der Senat wird aufgefordert, auf die Ausländerbehörde dahin gehend einzuwirken, dass über Anträge traumatisierter Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina beschleunigt, wenn möglich bis Ende des Jahres 2002 entschieden wird.

2. In Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer sollen Kriterien für die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen über Traumatisierungen definiert und eine Liste qualifizierter Gutachter erstellt werden, damit auf dieser Grundlage künftig zweifelsfreie gutachterliche Stellungnahmen für ausländerrechtliche Entscheidungen zur Verfügung stehen. Künftig soll weitgehend auf die Herbeiziehung einer Zweitbegutachtung verzichtet werden. Bei begründeten Schlüssigkeitszweifeln soll zunächst unter Einbeziehung des Betroffenen oder des die Traumatisierung bescheinigenden Arztes/Therapeuten eine Klärung herbeigeführt werden.

3. In den laufenden Anträgsverfahren soll auf eine erneute Begutachtung verzichtet werden, sofern die gutachterliche Stellungnahme von einem von den Kammern als qualifiziert anerkannten Gutachter erstellt wurde. Die Beurteilung bereits vorliegender gutachterlicher Stellungnahmen soll analog dem oben beschriebenen Verfahren erfolgen.

4. Bei bosnisch-kroatischen Doppelstaatlern reicht es aus, wenn vor Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland der Lebensmittelpunkt der Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina lag und von der kroatischen Botschaft bescheinigt wird, dass kein Grundbesitz und kein Wohnsitz in Kroatien vorhanden ist bzw. bis zum 24. November 2000 vorhanden war.

5. Der Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen aus dem Kosovo richtet sich entsprechend der Weisung der Senatsverwaltung für Inneres vom 5. Januar 2001 nach den unter 1. bis 3. genannten Kriterien, sofern die Einreise in das Bundesgebiet vor dem 1. Juli 1999 erfolgt ist und sich der oder die Betroffene wegen durch Bürgerkriegserlebnisse hervorgerufener schwerer Traumatisierung auf der Grundlage eines längerfristig angelegten Therapieplanes in fachärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet.

6. Die mit Entscheidungen über aufenthaltsrechtliche Fragen für traumatisierte Flüchtlinge befassten Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörde sollen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit ergänzend qualifiziert werden.

Wahl a) von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter(innen) b) von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)

Gemäß Wahlvorlage – Drucksache 15/796 – wurden gewählt:

Berliner Arbeitgeberverbände