Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

3. Zur Klärung von Kompetenzfragen zwischen der EU- und den Mitgliedstaaten soll beim Europäischen Gerichtshof ein Kompetenzsenat eingerichtet werden. Dieser soll von den Mitgliedstaaten sowie deren Regionen angerufen werden können.

4. Zu prüfen wäre auch eine parlamentarische VorabKontrolle zur Sicherung der Kompetenzordnung mit dem Ziel, in der Entstehungsphase von Rechtsakten der EU die Einhaltung der Kompetenzordnung und des Subsidiaritätsprinzips zu überwachen. Dazu müsste ein politisches Frühwarnsystem zur Subsidiaritäts– und Kompetenzkontrolle eingeführt werden. Die Definition des Subsidiaritätsprinzips in

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2003 zu berichten, wie in Berlin zukünftig angemessene Ausbildungskapazitäten und ihre Finanzierung in den gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen gewährleistet werden können.

Dabei sind die Auswirkungen neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, u. a. die Einführung der DRGs, der Gesetzentwurf zur Novelle des Krankenhausgesetzes, die Umsetzung des Bundesaltenpflegegesetzes und die Fortschreibung des Krankenhausplanes zu berücksichtigen.

Artikel 5 Abs. 2 EGV ist deshalb um eine entsprechende Regelung zu ergänzen.

5. Das Abgeordnetenhaus spricht sich auch künftig für eine aktive Mitwirkung von Ländern und Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis im Ausschuss der Regionen (AdR) aus. In diesem Zusammenhang betont es die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung dieser Institutionen durch folgende Maßnahmen:

Der AdR soll im Europäischen Verfassungsvertrag ausdrücklich Organstatus im Sinne von Artikel 7 Abs. 1 EGV erhalten;

Einräumung eines Klagerechts an den Ausschuss zur Wahrung seiner Rechte und zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch Ergänzung von Artikel 230 EGV;

Einräumung eines Fragerechts des Ausschusses gegenüber der Kommission;

Regelmäßige Berichterstattung durch die Kommission über die Berücksichtigung der Stellungnahmen des Ausschusses und Begründungspflicht bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme in den Fällen, in denen der Ausschuss obligatorisch angehört werden muss.

6. Die Landesregierungen haben zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Landesparlamente über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten, die Gesetzgebungszuständigkeiten oder sonstige wesentliche Interessen des Landes berühren. Die Landesregierungen haben den Landesparlamenten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern desKuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW) sowie deren Stellvertreter

Es wurden gemäß § 64 Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 534) für die Dauer von zwei Jahren gewählt:

Karla Hendler

(Mitglied)

Sabine Knapp-Lohmann (Mitglied)

Dietrich Volker

(Stellvertreter)

Hilmar Schwenke

(Stellvertreter)

Wahl von vier Personen des öffentlichen Lebens zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg

Es wurden gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 24 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

vom 25. Juni 2002 (GVBl. 2002 S. 332) für vier Jahre zu Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt:

Michael Müller Hella Dunger-Löper Dr. Frank Steffel Dr. Bärbel Grygier

Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik im Land Berlin II – hier: Ausbildungsplätze in gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen sichern

Anlage 4

Ergänzung zu den

Beschlüssen des Abgeordnetenhauses

aus der 21. Sitzung

Haushalts- und Vermögensrechnung

von Berlin für das Haushaltsjahr 1999

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1999 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1999 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 1999 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung.

Missbilligungen und Auflagen

1. Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten / T 59 - 62:

Das Abgeordnetenhaus erneuert seine Erwartung, dass der Senat künftig Kassenverstärkungskredite ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufnimmt.

2. Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung 1999 / T 71 - 123:

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat sich wiederum zu einer Vielzahl von Feststellungen nicht oder nur ungenügend geäußert hat. Es sieht sich hierdurch in seinem Informationsrecht eingeschränkt. Es erwartet, dass der Senat künftig zu allen vom Rechnungshof getroffenen Feststellungen mitteilt, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen er hieraus gezogen hat bzw. wie Fehler bereinigt wurden.

Es missbilligt insbesondere, dass der Senat

• erneut eine fehlerhafte Vermögensrechnung vorgelegt hat und in der Stellungnahme zum Jahresbericht auf diesen entlastungsrelevanten Mangel nicht eingegangen ist und

• entgegen seiner Zusage die Neugestaltung der Vermögensrechnung noch nicht umgesetzt hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

• die nächste Vermögensrechnung nunmehr ordnungsgemäß, nachvollziehbar und vollständig erstellt,

• bei der Berechnung des Finanzierungssaldos für das Haushaltsjahr 2001 Zuführungen an Fonds, die nicht dem Geldbestand des Landes zuzurechnen sind, unberücksichtigt lässt und

• immer noch bestehende Differenzen bei den Haushaltsresten unverzüglich beseitigt und notwendige Kontrollen bereits im Rahmen der Abschlussarbeiten vornimmt.

Informationstechnik

3. Fehlender Wirtschaftlichkeitsnachweis sowie weitere Mängel bei der Entwicklung des zentralen ITVerfahrens Lehrer-Informations- und Verwaltungssystem

T 131-138

Der Senat wird aufgefordert, dem fachlich zuständigen Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik zum Gesamtkomplex T 131-138 - zentrales IT-Verfahren Lehrer-Informations- und Verwaltungssystem - Bericht zu erstatten.

T 133

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die begonnene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Beachtung des derzeitigen Verfahrensstandes endlich abschließt. Dabei sind alle Kosten (Entwicklungs- und Personalkosten) und ggf. vorhandene nicht monetäre Verfahrensnutzen zu berücksichtigen.

T 134