• über Jahrzehnte versäumt hat, die Bezirke zu einer wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln bei der Abrechnung von Leistungen im Heimbereich anzuhalten und sie sogar zu so genannten „Vorleistungen“ aufgefordert hat,
• noch am 1. Januar 1999 durch eine Ausnahmeregelung den Bezirken die Fortführung des unwirtschaftlichen Handelns freistellte und
• erst mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 darauf hingewiesen hat, dass die „Vorleistungen“ im Hinblick auf die Liquiditätssicherung im Vergleich zum PROSOZ-Verfahren die teurere Variante für die Bezirksämter ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die Bezirksämter die „Vorleistungen“ ausnahmslos einstellen und noch nicht verrechnete Beträge unverzüglich zurückfordern.
13. Rechtswidriges und zum Teil auffällig unwirtschaftliches Verhalten des ehemaligen Bezirksamtes Wedding und seines Betriebes Weddinger Senioreneinrichtungen / T 292 - 307
• die Senioreneinrichtung ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in einen Betrieb nach § 26 LHO umgewandelt,
14. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses zur Erhöhung des Anteils der öffentlichen Ausschreibungen bei der Vergabe von Bauleistungen / T 321 - 329
• dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein einheitliches Verfahren entwickelt, das allen Baubehörden und Baudienststellen unter Einbeziehung bereits bestehender Datensysteme ermöglicht, für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich die zur Durchsetzung des Grundsatzes der öffentlichen Ausschreibung gebotenen Datenbanken einzurichten und die Datensätze IT-unterstützt auszuwerten, und
• dass die Führungskräfte in den Baubehörden und Baudienststellen bereits vor der Einführung des einheitlichen Verfahrens in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich systematische Aufzeichnungen über das Vergabeverhalten führen und auswerten lassen, um die gebotenen Rückschlüsse daraus ziehen zu können.
15. Schaden in Millionenhöhe durch vorzeitige Auszahlung von Zuschüssen für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs / T 347 – 356
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach nunmehr sechs Jahren seit der Umstellung auf Zuwendungen immer noch keine Übersicht hat, wie hoch die bei den BVG entstandenen Zuwendungsüberschüsse waren, und entsprechende Zinsforderungen noch nicht geltend gemacht hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Verpflichtungen als Zuwendungsgeber nachkommt und die bei der Verwendung von Zuwendungsmitteln notwendige Transparenz herstellt. Dazu muss sie
• bei den BVG durchsetzen, alle Einnahmen und Ausgaben für jede durch Zuwendung finanzierte Baumaßnahme über jeweils ein gesondertes (Unter-)Konto abzuwickeln,
• Verwendungsnachweise und Zwischennachweise unverzüglich prüfen und Zuwendungsüberschüsse zeitnah und vollständig ermitteln sowie
• die daraus resultierenden Zinsforderungen gegenüber dem Zuwendungsempfänger unverzüglich geltend machen.
16. Erneute finanzielle Nachteile Berlins durch Mängel bei der Gewährung von Zuwendungen / T 357 - 371
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die damals für Umwelt zuständige Senatsverwaltung bei der Umsetzung des Umweltförderprogramms die mit den gewährten Zuwendungen verbundenen Auflagen und Bedingungen nur unzureichend durchgesetzt, zu viel gezahlte Mittel nicht oder nur teilweise zurückgefordert und dadurch finanzielle Nachteile für das Land Berlin verursacht hat.
• die nunmehr für Umwelt zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig bei Betriebsstättenverlagerungen außerhalb des Fördergebiets unverzüglich den Zuwendungsbescheid widerruft und bestehende Rückforderungsansprüche Berlins geltend macht,
• Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber beauftragten Projektträgern sachgerecht und kontinuierlich ausgeübt werden.
• der Senat und die Bezirksämter Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel setzen, um eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich sinnvolle Unterhaltung der Grünanlagen zu gewährleisten und
• die Bezirksämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Erfahrungsaustausch intensiver fortsetzen und unter Abwägung von Nutzen-Kosten-Aspekten die Strategien zur Eindämmung von Vandalismus und die Konzepte zur Sicherung der Unterhaltung von Grünanlagen weiterentwickeln und vorhandene Parkpflegewerke und Pflegerichtlinien fortschreiben.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das damalige Bezirksamt Treptow bei der Vergabe der auswärtigen Kremationen das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet und dadurch finanzielle Nachteile für das Land Berlin verursacht hat.
Es erwartet, dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick künftig das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 7 LHO strikt beachtet.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat nicht mit Nachdruck auf die Änderung der Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz und einen gemeinsamen Betrieb der Krematorien hingewirkt hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat schnellstmöglich eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz herbeiführt, um die Zahl auswärtiger Einäscherungen deutlich zu verringern.
19. Unwirtschaftliches Verhalten eines Bezirksamts bei der Vergabe und Durchführung der Parkraumbewirtschaftung / T 417 - 431
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau aufgrund der dargestellten Mängel und Versäumnisse finanzielle Nachteile von insgesamt 409 033 € (800 000 DM) verursacht und keine Maßnahmen zum Schadensausgleich getroffen hat.
20. Erneute Mängel bei der Verwaltung von Beteiligungen Berlins an städtischen Wohnungsbaugesellschaften