Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung bei der Übertragung einer geriatrischen Klinik unwirtschaftlich und nicht ordnungsgemäß gehandelt und damit Verluste in Millionenhöhe für das Land Berlin verursacht hat.
• bis 30. November 2002 einen für Berlin sachgerechten Kaufvertrag mit dem neuen Träger oder einen Sachstandsbericht vorlegt.
Fortgesetzt unwirtschaftliches Verhalten der Senatsverwaltung beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung den Auflagenbeschluss vom 28. Juni 2001 im Ergebnis überwiegend nicht erfüllt hat.
• umgehend den Nachweis erbringt, dass die freiwilligen Leistungen nicht wirtschaftlicher auf andere Weise erbracht werden können,
• dem Abgeordnetenhaus mit der Vorlage eines evaluierbaren Gesamtkonzepts über die notwendigen Aufgaben und zukünftige Struktur des BBGes abschließend berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Überarbeitung der Vorgaben für Rahmenverträge im Sinne der Forderungen des Rechnungshofs zügig vorangetrieben wird, damit den Baudienststellen des Landes Berlin schnellstmöglich die grundlegend überarbeiteten Rahmenverträge zur Verfügung stehen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet zum 31. Januar 2003 einen Bericht zur Verwaltung mittelbarer Beteiligungen, in dem zusätzlich zur Ausrichtung des Beteiligungsmanagements an nachvollziehbaren Kriterien erläutert wird, wie die maßgebliche Beteiligungsquote aus der Gesamtbeteiligung ermittelt und die Berlin zustehenden Rechte insoweit geltend gemacht werden.
Auffällig unwirtschaftliches Verhalten des ehemaligen Virchow-Klinikums bei der Vorbereitung und Entwicklung von IT-Verfahren / T 498 - 513
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Regressprüfung so spät durchgeführt wurde, dass etwaige Ansprüche nunmehr verjährt sind.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sicherstellt, dass die Jahresabschlüsse im Interesse einer Vergleichbarkeit der Betriebe nach § 26 LHO verbindlich, umfassend und nach einheitlichen Kriterien analysiert und bewertet werden.
Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung umgehend Lösungsmöglichkeiten für die Abdeckung der Verluste in den Betrieben nach § 26 LHO entwickelt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass sich die Senatskanzlei bei der Staatskanzlei Brandenburg nachhaltig dafür einsetzt, kurzfristig Regelungen für eine prozentuale Vorabkürzung der aus dem Rundfunkgebührenaufkommen finanzierten Haushaltsmittel der MABB zu schaffen.
Über das Ergebnis ihrer Bemühungen hat die Senatskanzlei dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.