Gemäß Artikel 56 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin sind gewählt worden:
zum Bürgermeister und Senator für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Dr. Gregor Gysi
zur Senatorin für die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner
Wahl von zwei Abgeordneten und deren Vertretern zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Berliner Philharmoniker
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Stiftung Berliner Philharmoniker vom 12. Juli 2001 sind für die Dauer von vier Jahren gewählt worden:
Wahl von vier Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Finanz- und Wirtschaftskommission der Freien Universität
Gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), wurden für die Dauer der 15. Wahlperiode gewählt:
Frau Abg. Dr. Annette Fugmann-Heesing Frau Abg. Iris Spranger Abg. Karl-Georg Wellmann Abg. Benjamin-Immanuel Hoff
Wahl von fünf Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Finanz- und Wirtschaftskommission der Humboldt-Universität zu Berlin
Gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), wurden für die Dauer der 15. Wahlperiode gewählt:
Abg. Christian Gaebler Abg. Andreas Pape Abg. Mario Czaja Frau Abg. Lisa Paus Abg. Benjamin-Immanuel Hoff
Frau Abg. Jutta Leder Frau Abg. Iris Spranger Abg. Andreas Apelt Frau Abg. Elfi Jantzen Frau Abg. Ingeborg Simon
Wahl von drei Abgeordneten sowie deren Stellvertretern zu Mitgliedern der Gemeinsamen Finanzund Wirtschaftskommission mit Entscheidungsbefugnis für die Universitätsklinika in Berlin
Gemäß § 68 a Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), wurden für die Dauer der 15. Wahlperiode gewählt:
Der Senat wird aufgefordet, unverzüglich den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 abschließend zu erarbeiten und diesen dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorzulegen.
1. Es wird ein parlamentarischer Ehrenrat des Abgeordnetenhauses eingesetzt, der das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchführt.
2. Der Ehrenrat besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses als Vorsitzende(m), ihren/seinen Vizepräsidenten und je einer/m Vorsitzenden jeder Fraktion. In begründeten Ausnahmefällen können für die Fraktionsvorsitzenden Stellvertreter benannt werden.
Die Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ist nichtöffentlich durchzuführen. Die Mitglieder des Ehrenrates sind über den Abschluss des Verfahrens hinaus und auch nach dem Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus oder aus dem Ehrenrat zur Verschwiegenheit über schutzwürdige persönliche Daten der überprüften Mitglieder des Abgeordnetenhauses verpflichtet. Auf Antrag der/des betroffenen Abgeordneten findet das Verfahren in öffentlicher Sitzung statt, wenn nicht Rechte Dritter verletzt werden. Die Protokolle über die Sitzungen und die sonstigen Unterlagen des Ehrenrates dürfen nur seinen Mitgliedern und den von der Präsidentin/vom Präsidenten besonders bezeichneten Bediensteten zugänglich gemacht werden.
3. Die Überprüfung erfolgt, wenn ein Mitglied des Abgeordnetenhauses sie schriftlich für sich beantragt oder schriftlich in sie einwilligt. Nach Eingang des Antrages oder der Einwilligung bittet die Präsidentin/der Präsident des Abgeordnetenhauses die/den Bundesbeauftragte/n für die Unterlagen des Staats
sicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Bundesbeauftragte/r) um die Beantwortung folgender Frage:
„Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung der betreffenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit vor?“
Die/der Bundesbeauftragte wird gebeten, seine Erkenntnisse dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitzuteilen. Dabei soll die/der Bundesbeauftragte alle ihm verfügbaren Informationen beiziehen.
Die Präsidentin/der Präsident des Abgeordnetenhauses erklärt gegenüber dem Bundesbeauftragten, dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Überprüfung im Sinne dieses Beschlusses verwendet werden.
Vorab sind die Mitglieder des Ehrenrates in gleicher Weise zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfung beginnt der Ehrenrat seine Tätigkeit.
4. Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeitsverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben, und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz. Als hauptamtliche Mitarbeiter gelten auch Personen, die gegenüber Personen nach Satz 1 hinsichtlich deren Tätigkeit für den Sicherheitsdienst weisungsbefugt waren.
Inoffizielle Mitarbeiter sind Personen, die a) sich zu Lieferung von personengebundenen Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt oder b) bewusst und gewollt mit ihm zusammengearbeitet haben.
Eine solche Zusammenarbeit liegt insbesondere dann vor, wenn die betroffene Person Geld oder andere Vorteile für ihre Tätigkeit erhalten hat.