Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

dem Wunsch der Staatsanwaltschaft entsprochen und zur Beschleunigung der Ermittlungen beim Landeskriminalamt eine nur für diesen Verfahrenskomplex zuständige spezielle Ermittlungsgruppe mit 18 Kriminalbeamten sowie je einem Bilanzbuchhalter und einem Wirtschaftsreferenten eingerichtet.

Die Sonderermittlungsgruppe „Bankgesellschaft“ bei

der Staatsanwaltschaft Berlin ist nach Einschätzung von SenJust bundesweit die wohl größte Einheit, die für die Ermittlung eines wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhaltes gebildet worden ist.

Zum Ermittlungskomplex Bankgesellschaft werden

gegenwärtig 70 Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfonds und der Kreditvergabe an die Aubis-Gruppe geführt; in allen Fällen prüft die Staatsanwaltschaft die rechtlichen Möglichkeiten der sog. Gewinnabschöpfung im Strafverfahren.

Lassen Sie mich zunächst zum Thema Versorgungs

ansprüche Stellung nehmen: Der Senat hat ein großes Interesse daran, dass die Bankgesellschaft Berlin AG und ihre Konzerngesellschaften in Versorgungsansprüche ausgeschiedener Vorstände und Geschäftsführer eingreifen, sofern diese Maßnahmen gerechtfertigt sind. Eingriffe in Versorgungsansprüche stellen allerdings das letzte und am schwierigsten zu realisierende Glied in einer Kette möglicher Reaktionen auf Fehlverhalten von Managern dar. Vorrangig sind Kündigungen und Schadensersatzforderungen. Die Hürden für Eingriffe in

Versorgungsansprüche sind, wie mehrere renommierte Gutachter bestätigt haben, hoch. Erforderlich sind schwerste Pflichtverletzungen, durch welche dem

Dienstgeber ein existenzbedrohender, jedenfalls aber extrem hoher Schaden entstanden ist. Diese

Voraussetzungen darzulegen, ist schwierig. Regelmäßig fordern Gerichte zum Nachweis der genannten

Voraussetzungen zudem ein Strafurteil oder ein obsiegendes Urteil des Dienstgebers in einem

chadensersatzprozess.

Aktivitäten im Kapitalmarkt-, Großkunden- und Auslandsgeschäft. Die geplante oder bereits erfolgte Beendigung von Geschäftsfeldern bzw. der Verkauf von Tochtergesellschaften zählen zu den Maßnahmen, um außerordentliche zukünftige Risiken zu vermeiden. Die im Jahresabschluss 2002 ausgewiesenen außerordentlichen

Aufwendungen aus Finanzanlagen beruhen auf Wertberichtigungen der im Anlagevermögen gehaltenen Eurostoxx-Fondsanteile in Höhe von 399 Millionen €. Die Wertberichtigung wurde durch die anhaltend niedrigen Aktienkurse notwendig. Außerdem hat der Konzern sein Beteiligungsportfolio wertberichtigt.

Zur besseren Erfassung bereits bestehender Risiken

und zur Vermeidung zukünftiger Risiken ist das Controlling-System der Bank neu aufgebaut worden. Mit Hilfe einheitlicher Standards, die für alle Teilbanken im Konzern gelten, sollen die Geschäftsrisiken erfaßt werden. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung Bericht erstattet.

Zu Frage 1 c: Der Senat hat der strafrechtlichen Ver

folgung der für die Krise der Bankgesellschaft Verantwortlichen im Bereich der Strafverfolgung Priorität eingeräumt. Trotz der angespannten Haushaltslage und der daraus resultierenden sehr begrenzten Ressourcen der Staatsanwaltschaft ist es gelungen, die eingerichtete Sonderermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft in einer Weise auszustatten, die es ihr ermöglicht, die tatsächlich wie rechtlich äußerst komplexen Sachverhalte aufzuklären.

Im März 2002 ist die Sonderermittlungsgruppe der

Staatsanwaltschaft Berlin, die bis zu diesem Zeitpunkt aus einem Oberstaatsanwalt, drei Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten und einem Wirtschaftsreferenten bestanden hat, neu organisiert und erweitert worden:

Seither obliegt die Koordination der Ermittlungen

einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter der Ermittlungsgruppe. Um den durch das Ergebnis der Ermittlungen gesteigerten Arbeitsanfall zu bewältigen, ist der Gesamtkomplex zwischenzeitlich auf zwei Untergruppen aufgeteilt worden. Beide stehen unter der Leitung eines Oberstaatsanwalts bzw. eines Staatsanwalts als Gruppenleiter. Die eine Untergruppe befasst sich mit der strafrechtlichen Untersuchung der Fondsgeschäfte der Bankgesellschaft; die andere Untergruppe ist mit der Ermittlung des so genannten Aubis-Komplexes und darüber hinaus mit der Bearbeitung von Vorwürfen, die sich keinem der beiden Schwerpunktthemen zuordnen lassen, befasst.

Seit Sommer 2002 ist auch die Ausstattung der Son

derermittlungsgruppe mit den für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen unentbehrlichen Wirtschaftsreferentinnen und -referenten erheblich verbessert worden. Zur Zeit sind dort neun Wirtschaftsreferentinnen und -referenten tätig.

Vordringlich erwartet der Senat deshalb von der Bank,

dass das Hauptaugenmerk aller Prüfungen der Identifizierung von Schadensersatzansprüchen gilt. Derzeit werden von Tochtergesellschaften 5 Schadensersatzprozesse gegen ehemalige Vorstände, Geschäftsführer und weitere leitende Mitarbeiter mit einem Streitwert von ca. 46 Millionen € durchgeführt. Gerichtliche Entscheidungen sind in diesen Verfahren noch nicht ergangen. Ich habe gegenüber der Bank deutlich gemacht, dass ich kurzfristig eine weitere Intensivierung der Schadensersatzprüfungen erwarte.

Ein viel versprechender Weg scheint mir zu sein, mit

Schadensersatzansprüchen gegen Versorgungsansprüche aufzurechnen. Dies setzt natürlich voraus, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den Versorgungsberechtigten identifiziert werden kann. Im Übrigen müssen die vom Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Aufrechnungsvor

Zu Frage 1 f: Zur Sicherung der Kontrolle in der Lan

desbank ist zwischen den Aufsichtsräten der Bankgesellschaft Berlin AG und der Landesbank Berlin eine weitgehende Personenidentität hergestellt worden, um eine einheitliche Leitung sicher zu stellen. Die weitestgehende Personenidentität erstreckt sich auch auf die Vorstände.

Das Land kann zudem bei der Zusammensetzung des

Aufsichtsrates seinen Einfluss geltend machen. Nach dem LBB-Gesetz werden zehn der fünfzehn Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag des Senats von der Gewährträgerversammlung bestellt. Nach dem Interessenwahrungsvertrag zwischen der Bankgesellschaft Berlin AG und dem Land Berlin vom 21. Dezember 1993 hat die Bankgesellschaft hinsichtlich der Wahl von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der LBB ein Vorschlagsrecht – mithin für acht Mandate –. In diesem Rahmen schlägt der Senat Persönlichkeiten vor, die geeignet erscheinen, auch die Interessen des Landes zu wahren.

Zu Frage 1 g: Grundsätzlich wird jeder Antrag aus

dem Konzern Bankgesellschaft daraufhin geprüft, ob für die Inanspruchnahme eine Rechtspflicht des Landes besteht. Bislang wurde aber ein Antrag zu einem Immobilienfonds eingereicht. Nach intensiver rechtlicher Prüfung musste diesem Antrag stattgegeben werden.

aussetzungen erfüllt sein, so zum Beispiel, dass der Inhaber des Schadensersatzanspruchs zugleich der Versorgungspflichtige ist und dass der Schadensersatzanspruch nicht verjährt ist. Die Bank hat dem Senat mitgeteilt, dass der Konzern bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, von seinem Aufrechnungsrecht gegen die Ansprüche auf Zahlung von Ruhegeldern Gebrauch zu machen. Ich erwarte, dass diese Ankündigung kurzfristig umgesetzt wird.

Abschließend noch ein Wort zu den Kündigungs

schutzverfahren ehemaliger Geschäftsleiter des Konzerns: Die Klagen von 3 ehemaligen Vorstandsmitgliedern von Teilbanken sind erstinstanzlich abgewiesen worden. In 12 Fällen waren ehemalige Vorstände von Teilbanken sowie Geschäftsleiter von Tochtergesellschafter dagegen erstinstanzlich erfolgreich. In 3 weiteren Fällen haben gekündigte Manager im Urkundenprozess ein so genanntes Vorbehaltsurteil erstritten, welches jetzt im Nachverfahren überprüft wird. 2 der insgesamt 18 genannten Verfahren sind mittlerweile vom Konzern endgültig verloren worden, die übrigen 16 sind noch nicht rechtskräftig beendet.

Zu Frage 1 d: Im vergangenen Jahr sind aus dem Auf

sichtsrat der Bankgesellschaft zwei Mitglieder der Anteilseignerseite ausgeschieden. Da zwei Mandate bereits zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt waren, wurden vier neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt.

Nach der vierten Änderung des LBB-Gesetzes sind

anstelle von 21 Aufsichtsratsmitgliedern nunmehr nur noch 15 Mitglieder vorgesehen, davon 10 von der Anteilseigner- und 5 von der Arbeitnehmerseite. Auch wurde in 2002 eine weitestgehende Personenidentität zwischen den Aufsichtsräten der BGB und LBB erreicht. Aus diesem Grund sind 6 Mitglieder der Anteilseignerseite neu hinzugekommen.

In den Aufsichtsrat der Berlin-Hyp sind drei Mitglie

der neu gewählt worden.

Der Aufsichtsrat der IBAG ist mit Ausnahme der drei

Arbeitnehmervertreter komplett ausgetauscht worden.

Zu Frage 1 e: Innerhalb des Konzerns ist nunmehr

eine Tochtergesellschaft der BGB, die LPFV, für das Management der Risiken aus den Immobiliendienstleistungsgeschäften verantwortlich. Dazu wurde sie organisatorisch und personell zu einer „Vertrags- und AssetManagement Gesellschaft“ umgestaltet.