Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen

künftig wieder fristgerecht, vollständig und nachvollziehbar sowie auf einer ordnungsgemäßen Buchführung basierend Rechnung legt,

erforderliche Bereinigungen und die daran Beteiligten lückenlos und so dokumentiert, dass die Dokumentation von sachkundigen Dritten – ohne zusätzliche Erläuterungen – jederzeit nachvollzogen werden kann.

5. Haushaltsüberschreitungen

T 77

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass ihm künftig wieder nicht nur die Haushaltsüberschreitungen der Hauptverwaltung, sondern auch die der Bezirke zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt werden (Artikel 88 Abs. 2 VvB).

6. Überhöhte Personalausstattung in den Leitungsbereichen der Senatsmitglieder

T 109 – 119

Im Hinblick auf die noch andauernde Beratung des Unterausschusses „Stellenwirtschaft“ des Hauptausschusses wird von einer Auflage abgesehen.

Es erwartet ferner, dass die Bezirksämter die Stellenpläne durch entsprechende Umwandlungsvermerke bereinigen.

erlichen Umfang wahrzunehmen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet zum 31. März 2004 einen Bericht des Senats über die Position des Landes Berlin und den Fortgang der versorgungsrechtlichen Neuausrichtung, Beschäftigungszeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses nicht mehr zusätzlich bei der Beamtenversorgung zu berücksichtigen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat kurzfristig eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur beabsichtigten Weiterentwicklung des LIT durchführt und die rechtlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen klärt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau zentraler und dezentraler IT-Kernkompetenzen ergreift.

7. Koordinierung des E-Government-Angebots

T 130

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat, ein fach- und vertriebswegeunabhängiges Anforderungsprofil zum Online-Zahlungsverkehr als zentrale Basiskomponente für das Berliner EGovernment entwickelt. Dabei sind die Aktivitäten der Bundesverwaltung im Rahmen der BundOnline 2005 – Zahlungsverkehrsplattform – auszuwerten und für die Berliner Verwaltung nutzbar zu machen.

8. Bürgerämter

T 134

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat mit den Bezirksämtern Vorgaben für eine einheitliche Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern unter Berücksichtigung der Arbeitsanteile für die entlasteten Fachämter entwickelt.

9. Bürgerämter

T 135 – 136

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass eine sachgerechte Bewertung der Aufgabenkreise umgehend zum Abschluss gebracht wird und die Senatsverwaltung für Finanzen nach entsprechender Prüfung hierüber berichtet.

Der Bericht ist rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 15 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 vorzulegen.

10. Musterreinigungsvertrag für die Bürodienstgebäude der Bezirke

T 156

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat einen den derzeitigen Erfordernissen entsprechenden Musterreinigungsvertrag erarbeitet.

11. Eingruppierung der Gärtner in die oberen Lohngruppen in den Natur- und Grünflächenämtern der Bezirke

T 160 – 164

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die mangelnde Bereitschaft der Bezirksämter zur sachgerechten Bewertung von Aufgabengebieten für Gärtner in den Natur- und Grünflächenämtern.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die überhöhten Eingruppierungen der Gärtner in den Natur- und Grünflächenämtern umgehend auf ein tarifliches Maß zurückgeführt werden. Dabei sind die von der Senatsverwaltung für Inneres getroffenen Bewertungsfeststellungen zu berücksichtigen.

12. Versorgungsvorteile für Beamte bei Berücksichtigung von Vordienstzeiten als Arbeitnehmer

T 165 – 172

13. Rechtsformänderung des Landesbetriebes für Informationstechnik (LIT)

T 173 – 178

14. Neuentwicklung des IT-Verfahrens für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle

T 185

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein zeitgemäßes Archivierungsverfahren im Kraftfahrzeugzulassungswesen erstellt.

15. Erfüllung der dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. als beliehenem Unternehmer übertragenen Aufgaben

T 189, 193 und 194

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Justiz es hinnahm, dass der Beliehene die ihm obliegenden Aufgaben bei der Vergabe von Zuwendungen im Wesentlichen einem Verwaltungshelfer übertragen und sich der Herrschaft über das Verfahren weitgehend begeben hat, ohne seine Pflichten als Träger der Entscheidungsverantwortung für das Zuwendungsverfahren und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben im erford

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die vom Abgeordnetenhaus schon 1993 beanstandete unzulässige Ausschnittsförderung von Ausgabenpositionen entgegen ihrer Zusage nicht beendet hat. Es erwartet, dass die Senatsverwaltung diese Globalbezuschussung unter der Bezeichnung „Große Zuwendung“ einstellt und in Entgelte für zentrale Steuerungsaufgaben der Wohlfahrtsverbände sowie echte Projektförderungen von sozialen Diensten aufteilt. Der Senat wird aufgefordert, bis 30. Juni 2004 einen Bericht vorzulegen, in dem die Kosten und die Beschreibung der zentralen Steuerungsaufgaben der Wohlfahrtsverbände sowie die Weiterentwicklung der Projektförderung dargestellt werden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass staatliche Förderungsaufgaben dann auf Private übertragen werden, wenn dies unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist, eine umfassende Fachaufsicht gewährleistet wird und Interessenkonflikte vermieden werden.

Dabei ist dem parlamentarischen Budgetrecht durch eine angemessene Begrenzung der Vertragsdauer und durch die Anrechnung zusätzlicher Mittel aus erzielten Zinserträgen und Rückflüssen Rechnung zu tragen. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit das im laufenden Vertrag geändert werden kann.

16. Überwachung der dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. als beliehenem Unternehmer übertragenen Aufgaben

T 195

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Justiz

ihre Zusage einhält, durch Überwachung des Zuwendungsverfahrens und verstärkte Prüftätigkeit gegenüber dem Beliehenen künftig Unregelmäßigkeiten und Beanstandungen entgegenzuwirken, und

eine generelle Regelung zum Einsatz und zur Kontrolle von Verwaltungshelfern im Rahmen eines standardisierten Verfahrens entwickelt, um Fehlentscheidungen künftig auszuschließen, und dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 06 bei der Haushaltsberatung 2004/2005 berichtet.

17. Sportförderung

T 200 – 213

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die im Sportförderungsgesetz festgelegten Kriterien zur Förderung von Sportorganisationen strikt eingehalten werden. Es erwartet ferner, dass der Senat die Kriterien für die Förderungswürdigkeit, d. h. die Abgrenzung sportlicher Aktivitäten gegenüber sonstigen Freizeitgestaltungen und Hobbys überprüft und berichtet, wie die Abgrenzung zum gewerbsmäßig betriebenen Sport sichergestellt werden kann. Mit dem gleichen Bericht sind dem Abgeordnetenhaus vom Senat Vorschläge zur Änderung des Sportförderungsgesetzes mit dem Ziel der Haushaltsentlastung vorzulegen.