Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

[Zuruf der Abgn. Liebich (PDS), Doering (PDS) und Brauer (PDS)]

Leider muss ich zum Schluss kommen, ich würde mich gerne mit Ihnen streiten. Wir wollen ja der Senatorin die Chance geben, uns zu überzeugen, dass Sie konkrete Vorstellungen hat, dass Sie konkret weiß, wie Sie Hartz IV umsetzen will und dass diese Reform bei Ihnen zumindest in guten Händen ist. Wir sind sehr gespannt, ob ihr das gelingt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Pewestorff (PDS): Wenn das nicht geheuchelt war!]

Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte sehr!

[Frau Breitenbach (PDS): Jetzt aber zuhören, Herr Hoffmann! – Henkel (CDU): Da ist sie sprachlos, die Senatorin!]

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Ich komme selbstverständlich auf die Berliner Situation zu sprechen, doch lassen Sie mich zuvor auf die Betroffenen eingehen, denn es geht hier um ganz viele Menschen: Wir haben 260 000 Sozialhilfeberechtigte, etwa 220 000 werden künftig in die Zuständigkeit der Bundesagentur wechseln, die Erwerbsfähigen und ihre Familienangehörigen. Hinzu kommen 160 000 Arbeitslosenhilfebezieherinnen und -bezieher mit ihren Familienangehörigen. Für etwa 460 000 Menschen werden sich also ab dem 1. Januar 2005 die Verhältnisse gravierend verändern. Da ist es in der Tat wichtig, deutlich zu machen, was wir im Interesse dieser Menschen tun. Im Unterschied zu Ihnen, Herr Hoffmann, will ich schon das Für und Wider dieses Gesetzes erörtern, denn – das muss man ja auch noch einmal betonen – Ihre Partei hat dabei eine durchaus unrühmliche Rolle gespielt, dass dieses Gesetz so zu Stande gekommen ist.

[Beifall bei der PDS – Hoffmann (CDU): Uns wäre ja daran gelegen, dass Sie unsere Fragen beantworten!]

Zunächst gestatten Sie mir einen Blick auf den Ausgangspunkt dieses gewaltigen arbeitsmarktpolitischen und sozialpolitischen Reformvorhabens. Die Grundidee von Hartz IV war, und es lohnt sich, sie noch einmal zu betonen, zwei steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammenzuführen. Es ging darum, die unterschiedliche Zuständigkeit von Bund und Kommunen aufzuheben und allen Langzeitarbeitslosen künftig Leistungen aus einer Hand durch die Bundesagentur für Arbeit zu gewähren. Damit

Frau Sen Dr. Knake-Werner

Damit bin ich beim zweiten entscheidenden Problem: Anders als ursprünglich von der Bundesregierung beabsichtigt, ist nicht die Bundesagentur allein für die Grundsicherung und Eingliederungsleistungen für Langzeitar

beitslose zuständig, sondern Träger dieser Leistungen des SGB II sind Bundesagentur und Kommunen. Das ist auch ein „Verdienst“ der CDU. Die Bundesagentur für Arbeit finanziert das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld für die Familienangehörigen, Mehrbedarfszuschläge, Sozialversicherungsbeiträge und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Kommunen und Land werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung finanzieren müssen, Kinderbetreuungsleistungen und alles, was in den Bereich Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Beratung fällt. Dies sind in Berlin Leistungen für einen deutlich größeren Personenkreis als bisher. Diese Aufteilung der Zuständigkeit führt eben nicht zur versprochenen finanziellen Entlastung der Kommunen und des Landes, sondern im Gegenteil zu einer deutlichen Mehrbelastung, und dazu hat vor allen Dingen die CDU im Vermittlungsausschuss einen entscheidenden Beitrag geleistet. Sie kennen die Debatte, die seit Monaten über genau diese finanzielle Entlastung der Kommunen und des Landes geführt wird.

Der Deutsche Städtetag hat errechnet, wie hoch diese zusätzlichen Kosten für die Kommunen ausfallen werden. Es wird immer noch gerechnet. Heute morgen hat eine weitere Sitzung zwischen Minister Clement und dem Deutschen Städtetag stattgefunden, auf der es darum ging, wie sich die Bundesregierung auf diesen Umstand einstellen will. Für Berlin bedeutet das nach unseren Schätzungen – wir können nur schätzen, da wir nur die Unterkunftskosten für Sozialhilfeberechtigte kennen, aber nicht die für die neuen Bezieher des Arbeitslosengelds II – eine Mehrbelastung in Höhe von 200 Millionen €.

verbunden – und das ist das wichtige daran – war die Absicht, 1. die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu qualifizieren und ihre Integrationschancen zu verbessern und 2. die Kommunen von Sozialhilfekosten zu entlasten. Das ist ein ebenso anspruchsvolles wie sinnvolles Reformvorhaben, es wurde breit begrüßt und unterstützt, und das habe auch ich getan. Allerdings – und das muss ich auch ganz deutlich sagen –: Der Teufel steckt auch hier, wie so oft, im Konkreten, auf das ich genauer eingehen werde. Bisher haben sich weder die hohen Erwartungen der Kommunen noch die Hoffnungen der Betroffenen erfüllt. Ganz im Gegenteil: Mit der Verabschiedung des SGB II, in dem die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt wird, verschärfen sich nicht nur die Bedingungen für Langzeitarbeitslose, sondern damit sind auch erhebliche soziale Einschnitte verbunden, und dafür ist auch Ihre Partei verantwortlich, Herr Hoffmann.

[Beifall bei der PDS]

Die neue Leistung – Arbeitslosengeld II – entspricht mit 345 € monatlich der pauschalierten Sozialhilfe. Das bedeutet zunächst einmal, dass die Sozialhilfeberechtigten durchaus davon profitieren, weil sie endlich kranken- und rentenversichert sind. Für die Arbeitslosenhilfebezieher bedeutet das allerdings dramatische Einkommensverluste. Sie werden durchschnittlich etwa ein Drittel weniger an Einkommen erhalten. Auf Berlin bezogen bedeutet das auch, dass wegen der veränderten Einkommens- und Vermögensberechnung vermutlich 50 000 Menschen keine Leistung bekommen werden. Betroffen sind davon im Übrigen – das wissen Sie aber auch alle – vor allem die Frauen, die verheiratet sind oder in Lebensgemeinschaften leben. Auch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung wird in Berlin vor allem dazu führen, dass noch mehr Langzeitarbeitslose in Niedriglohnbereiche gedrängt werden und Erwerbseinkommen immer weniger dazu reicht, das Leben zu finanzieren. Und schon heute sind es wiederum ganz überwiegend Frauen, die in den nicht existenzsichernden Minijobs arbeiten müssen. Ich finde, das hat mit unserem Anspruch auf Gleichstellungspolitik nichts mehr zu tun.

[Beifall bei der PDS]

Wir haben in Berlin bei seit Jahren währender 18prozentiger Arbeitslosenquote nicht vorrangig ein Vermittlungsproblem, sondern einen eklatanten Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen. Dieses Problem wird Berlin nicht allein lösen können. Ich habe die Sorge, dass sich durch diese Situation die soziale Lage weiterer Bevölkerungsgruppen in Berlin verschärft. Aber auch ökonomisch kann uns diese Entwicklung nicht recht sein. Das Haus des Wirtschaftssenators rechnet mit einem Kaufkraftverlust von etwa 300 Millionen €. Das ist auch für die Gastronomie, den Einzelhandel und den Dienstleistungsbereich nicht gut. Es kommt darauf an, diesen Trend zu stoppen.

[Zuruf der Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne)]

Natürlich kann man über diese Zahl streiten, aber wer in Berlin von Entlastung spricht, der drückt sich vor dem Problem. Auch die Opposition ist mitverantwortlich für diese Situation.

[Beifall bei der PDS]

Neben der ungesicherten Finanzierung fehlen auf Bundesebene noch etliche Entscheidungen und Rechtsverordnungen, um eine reibungslose und rechtzeitige Umsetzung des SGB in Berlin und anderswo zu bewerkstelligen. Unabhängig davon hat der Senat inzwischen die Weichen für die künftigen Arbeitsstrukturen gestellt. Danach soll in Berlin die Umsetzung des SGB II landeseinheitlich geschehen. Wir werden keinen Gebrauch vom Optionsmodell machen. Wir werden in enger Kooperation mit der Regionaldirektion der Bundesagentur und Vertretern der Sozialstadträte die Umsetzung vornehmen. Zusätzlich werden wir in Kürze auf Landesebene eine Projektgruppe einrichten. Diese soll Ansprechpartner der Bezirke für Umsetzungsprobleme sein. In allen Bezirken sollen Umsetzungsbeauftragte benannt werden.

Nach den bisherigen Festlegungen wird in jedem Berliner Bezirk eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und Bezirk gebildet. Sie sollen künftig die Aufgaben von Bund und Kommunen einheitlich wahrnehmen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wird noch

Frau Sen Dr. Knake-Werner

Dabei gehe ich zunächst auf Ihre ganz konkrete Frage ein, meine Damen und Herren von der CDU: Sie fragten nach dem Berliner Landesprogramm HzA. Man kann getrost einräumen, dass sich dieses Landesprogramm seit dem 80er Jahren äußerst erfolgreich entwickelt hat. Es hat vielen Menschen aus dem Sozialhilfebezug heraus eine

Perspektive im Erwerbsleben gegeben. Das Land hat dafür eine Menge Geld in die Hand genommen. Noch im letzten Jahr haben wir mehr als 8 000 Maßnahmen aus dem Programm finanziert. Mit dem SGB II und der Neuregelung der Sozialhilfe im SGB XII wird dafür aber keine gesetzliche Grundlage mehr bestehen. Das muss man einfach erst einmal feststellen. Auch die anderen bisherigen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, wie z. B. SAM, entfallen vollständig. Dass sich die AB-Maßnahmen verändert haben, das wissen Sie, weil das bereits mit dem SGB III passiert ist und alle AB-Maßnahmen künftig kofinanziert werden müssen, wenn es um Sachmittel oder Qualifizierungsanteile geht. Künftig wird nach dem SGB II überwiegend die Bundesagentur für Eingliederungsmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik zuständig sein. Dennoch sind im SGB II Möglichkeiten vorhanden, die für sinnvolle Beschäftigung zu nutzen sind. Insofern kann das alles nicht heißen, dass sich das Land zurücklehnen kann. Und das werden wir auch nicht tun. In Absprache mit der für das SGB II zuständigen Arbeitsverwaltung werden wir selbstverständlich Zielvorgaben für kommunale Beschäftigung machen. Das wird auch dringend nötig sein, denn anders als angekündigt wird der Bund nur einen Teil der erforderlichen Eingliederungsmaßnahmen finanzieren. Das bedeutet in Zahlen: Der Bund wird nur 53 % der Eingliederungsmaßnahmen für die unter 25-Jährigen finanzieren und 20 % für diejenigen Menschen, die über 20 Jahre sind. Aus diesen Zahlen erkennen Sie schon, dass das katastrophal wenig ist und dass das geradezu das Engagement der Kommunen verlangt. Ich jedenfalls werde mich dafür einsetzen, dass wir uns auch angesichts der hohen Arbeitslosenquote in Berlin weiter in der kommunalen Beschäftigung engagieren. Und der Bund wird sozusagen seinen ganz klaren Beitrag dazu leisten müssen. Das ist mir auch deshalb wichtig, weil die kommunale Beschäftigungspolitik in der Vergangenheit wesentliche Teile soziokultureller Infrastruktur in unserer Stadt abgesichert hat. Das muss weiter erhalten und ausgebaut werden. Gerade der Sozialstrukturatlas hat uns dafür deutliche und wichtige Hinweise gegeben.

vor der Sommerpause zwischen Bundesagentur und Senat verhandelt. Die Form, wie die Kooperation im Einzelnen stattfinden soll, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus welchen Bereichen mit welchen Aufgaben in den zukünftigen Job- oder Kundencentern, die von den Bundesagentur geplant und in jedem Bezirk eingerichtet werden sollen, miteinander arbeiten werden, wird einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den regionalen Arbeitsagenturen und den Bezirken vorbehalten sein. Das ist richtig, denn so kann man auf die Besonderheiten der Bezirke eingehen.

Auch aus diesem Grund kann ich Ihnen heute noch keine konkreten Zahlen bezüglich der Veränderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen. Es ist aber klar, dass es in allen Sozial- und Jugendämtern und in allen Wohngeldstellen gravierende Umstrukturierungen geben wird. Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter oder zumindest ein großer Teil von ihnen mit ihren Erfahrungen und ihrer Kompetenz in den künftigen Job- oder Kundencentern zur Integration der Klientel aus dem Sozialhilfebereich dringend erforderlich sein werden. Das sage ich auch deshalb, weil der im Gesetz festgelegte neue Betreuungsschlüssel deutlich macht, welcher immense Personalbedarf dort entsteht. Ich finde es selbstverständlich, das die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort eingesetzt werden.

Darüber hinaus werden wir mit der Regionaldirektion über eine integrierte Sachbearbeitung verhandeln. Auch dafür fehlen uns leider noch die entsprechenden Rechtsverordnungen. Es bleibt aber bei unserer erklärten Ansicht, Beratung und Leistung aus einer Hand zu vermitteln. Das ist ein richtiges und wichtiges Ziel und Kern dieser Reform. Diesen Kern der Reform wollen wir auch in Berlin umsetzen.

Dennoch werden bei den Sozialämtern auch im Zuge längerer Übergangsräume – ich stimme Herrn Kurth diesbezüglich ausdrücklich zu – wichtige Aufgaben verbleiben. Das werden beispielsweise Fragen der Unterkunft und Heizung, die einmaligen Beihilfen und andere, bereits genannte Eingliederungsleistungen sein.

Leistungen aus einer Hand reichen allein nicht aus. Das nächste Problem ist: Was hilft uns die Leistung aus einer Hand, wenn wir keine realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten in Berlin haben? – Damit bin ich beim dritten und letzten Komplex, den ich anspreche. Wie sehen nach dem SGB II die Instrumente der Beschäftigungspolitik aus? Welche Möglichkeiten kommunaler Beschäftigung lassen sich daraus ableiten?

[Beifall bei der PDS]

Welche Möglichkeiten wollen wir nutzen? – Erstens brauchen wir – das ist relativ übersichtlich – weiterhin einen hohen Teil an AB-Maßnahmen, wohl wissend, dass wir dafür die Sachkosten für die Träger, aber auch die Qualifizierungsanteile aus Landesmitteln finanzieren müssen.

Zweitens ist es notwendig, dass wir die statt der bisherigen gemeinnützigen Arbeit angebotenen Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse – so heißen sie im SGB II – nutzen. Ich will nicht, dass diese so genannten Arbeitsgelegenheiten zum reinen Druckmittel gegen Langzeitarbeitslose verkommen.

[Beifall bei der PDS]

Ich möchte, dass diese Arbeitsgelegenheiten aufgewertet werden, dass sie aufgestockt werden durch Qualifizierungsmöglichkeiten, durch Sachmittel für Träger und da

Frau Sen Dr. Knake-Werner

Solange unklar ist, welche Spielräume die Länder und Kommunen für eigene Beschäftigungspolitik haben werden, solange der Bund nicht deutlich macht, ob die Länder mehr Lasten haben oder wie versprochen entlastet werden, so lange ist es einfach Unsinn, dem Senat oder einzelnen Senatsverwaltungen Versäumnisse vorzuwerfen. Ich sehe nicht, welche Kommunen inzwischen weitergekommen sind. Das müssen Sie mir einmal vorlegen. Dieser Letter of Intend in Köln z. B. ist nicht mehr als eine Bemühenszusage oder Absichtserklärung.

So weit sind wir in Berlin schon lange. Es geht, Frau Klotz, nicht nach dem Motto: Wünsch dir was! – Damit kommen wir hier überhaupt nicht weiter. Ich kann für mich nur feststellen, dass wir in Berlin durchaus gut aufgestellt sind, was die momentanen Möglichkeiten angeht.

Abschließend will ich ausdrücklich betonen, dass wir uns zuerst dafür rüsten, dass die Menschen am 1. Januar 2005 ihr Geld bekommen. Gemeinsam mit der Regionalagentur und den Bezirken werden wir dafür sorgen, dass die organisatorischen Pannen auf Bundesebene nicht zu Lasten der Langzeitarbeitslosen gehen. – Vielen Dank!

mit die Chance besteht, sie schwerpunktmäßig für die Integration junger Migrantinnen und Migranten und anderer junger Langzeitarbeitsloser zu nutzen.

[Beifall bei der PDS und der SPD – Beifall der Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne)]

Drittens halte ich es darüber hinaus für richtig, dass wir ein landeseigenes Beschäftigungsprogramm auflegen. Das SGB II eröffnet diese Möglichkeit. Dazu nenne ich drei Maßnahmen:

Erstens ist es richtig, die Grundsicherung zusammen mit Lohnkostenzuschüssen zu nutzen, um die Chancen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose im ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Zweitens halte ich es für richtig, dass durch Kofinanzierungsanteile der Bundesagentur für Arbeit und öffentlich geförderte Beschäftigung ein so genannter ehrlicher zweiter Arbeitsmarkt entsteht, der in Berlin notwendig ist, um die soziokulturelle Infrastruktur zu sichern, aber auch um Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsperspektive zu eröffnen und ihnen damit auch die Chance zu geben, den Durchbruch aus einem Leben in ständiger öffentlicher Unterstützung zu schaffen. Genau das müssen wir mit öffentlich geförderter Beschäftigung auch unterstützen. Felder für öffentlich geförderte Beschäftigung gibt es reichlich. Sie liegen förmlich auf der Straße. Ich erinnere nur daran, was auf uns durch das neue Zuwanderungsgesetz in Sachen Integration von Migrantinnen und Migranten zukommt. Und ich nenne noch einmal die Punkte, die allein durch das SGB II auf uns zukommen: Erhöhung der Schuldner- und Suchtberatung. Wenn wir die Schuldnerberatung allein berechnen auf den neuen Personenkreis, dann fehlen uns in Berlin dafür z. B. 12 Millionen € – so viel zur Frage Mehrbelastung der Kommunen.

Drittens gehören zu einem landeseigenen Beschäftigungsprogramm auch die Beschäftigungsprojekte, die ausschließlich durch Landesmittel finanziert sind.

Es mangelt uns also nicht an Zielvorstellungen und Ideen, auch nicht daran, zu wissen, für welche Zielgruppen und auf welchen Feldern öffentlich geförderte Beschäftigung notwendig und sinnvoll ist. Wir wissen, sie ist für die Daseinsvorsorge in Berlin unverzichtbar. Wir haben kompetente und erfahrene Trägerstrukturen, mit denen solche Programme umzusetzen sind.

Woran es uns mangelt – das sage ich mit allem Nachdruck auch Ihnen ins Stammbuch geschrieben –, das ist das Geld. Da hilft es mir nicht, wenn Sie sich auf den Oppositionsbänken wegducken und so tun, als ginge Sie das alles nichts an, sondern Sie tragen auch für Ihre Bundesparteien ein Stück Mitverantwortung.