Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Wirtschaft sowie für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen
sich ein noch immer nicht abgeschlossenes Privatisierungsverfahren von der Geschäftsführung des zu veräußernden Unternehmens weitgehend aus der Hand haben nehmen lassen und
durch die Duldung von schwerwiegenden Mängeln und Versäumnissen im Privatisierungsverfahren die Interessen Berlins als Gesellschafter außer Acht gelassen haben.
die vorgelegten Verwendungsnachweise insbesondere daraufhin prüft, ob die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet und der beabsichtigte Zweck erreicht word
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss nur Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgelegt werden, in denen alle relevanten Lösungsmöglichkeiten vollständig und methodisch sorgfältig dargestellt und gegebenenfalls durch begleitende Erfolgskontrollen belegt werden.
12. Unzureichende Vorlage des Bezirksamts MarzahnHellersdorf an den Hauptausschuss zur Freigabe des Baubeginns einer Gesamtschule T 206 – 210
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss nur Vorlagen über finanzwirksame Maßnahmen vorgelegt werden, in denen alle relevanten Lösungsmöglichkeiten vollständig und methodisch sorgfältig dargestellt und gegebenenfalls durch begleitende Erfolgskontrollen belegt werden.
durch die unwirtschaftliche Vergabe überflüssiger Abwasseruntersuchungen und deren unzureichende Kontrolle einen finanziellen Nachteil von insgesamt 200 000 € verursacht hat und
ein Ergebnis ihrer Haftungsprüfung auch mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten nicht vorwei
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre eigenen Ermittlungen nunmehr konsequent vorantreibt, um eine abschließende Beurteilung der Haftungsfrage für alle beteiligten Dienstkräfte zu ermöglichen und sicherzustellen, dass eine Verjährung vermieden wird.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat einen Beitritt Berlins zu der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS) eingehend prüft. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Juni 2004 zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe als Beteiligungsverwaltung das weitere Verfahren unter vorrangiger Beachtung der Gesellschafterinteressen selbst durchführt und zu einem für das Land Berlin wirtschaftlichen Abschluss bringt.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass es der Senatsverwaltung für Finanzen erneut nicht gelungen ist, den Hersteller zu einer besseren Qualität der ausgelieferten Versionen zu veranlassen.
die Senatsverwaltung für Finanzen bei der Vertragsgestaltung erneut Zahlungsmodalitäten vereinbart hat, die im Widerspruch zu den für die Verwaltung grundsätzlich verbindlichen Rahmenbestimmungen für den Abschluss von IT-Überlassungsverträgen stehen und
sie damit trotz der ihr geläufigen Qualitätsmängel der Software auf ein Druckmittel zur Durchsetzung vertraglich vereinbarter Leistungen verzichtet hat, das den Auftragnehmer zu einer Anhebung der Qualität hätte bewegen können.
Darüber hinaus ist darzulegen, welche Vor- und Nachteile eine Rechtsformumwandlung bzw. eine Teilprivatisierung der Staatlichen Münze Berlin hat und worin die Begründung für ihre Fortführung als Landesunternehmen besteht.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Studentenwerk Wohnheimplätze grundsätzlich nur an bedürftige, auf einen Wohnheimplatz angewiesene Studierende (§ 10 der Satzung des Studentenwerks) vergibt und hierfür in den Richtlinien über die Vergabe von Wohnheimplätzen geeignete Kriterien definiert bzw. eine Anpassung der Satzung vornimmt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass künftige Verträge nach den geltenden verbindlichen Rahmenbestimmungen geschlossen werden.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt ferner, dass von der Senatsverwaltung für Finanzen 665 000 € für ein nicht benötigtes Modul ausgegeben wurden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat alsbald eine Erfolgskontrolle für das Neue Berliner Rechnungswesen und einen Bericht über dessen weitere Entwicklung einschließlich einer Untersuchung über die am Markt verfügbaren Alternativen vorlegt.
Es erwartet ferner, dass für die Betreuung des Verfahrens einschließlich der Testarbeiten qualifiziertes Personal in der erforderlichen Anzahl bereitgehalten wird.
17. Gehalts- und Versorgungserhöhungen für den Geschäftsführer eines Beteiligungsunternehmens T 247 – 258
der Aufsichtsrat eines Beteiligungsunternehmens die Erhöhung der Bezüge des Geschäftsführers kurz vor dessen Eintritt in den Ruhestand – versorgungswirksam und anderthalb Jahre rückwirkend – um über 40 v. H. und darüber hinaus eine Sonderzahlung von mehr als 200 000 € genehmigt hat,
die vom Land Berlin bestellten Aufsichtsratsmitglieder die Interessen der Gesellschaft und des Gesellschafters Berlin in grober Weise missachtet haben sowie
der Aufsichtsrat der Gesellschaft und letztlich dem Land Berlin einen erheblichen finanziellen Nachteil zugefügt hat.
prüft, ob den von Berlin in den Aufsichtsrat entsandten Vertretern wegen grober Missachtung der Interessen der beaufsichtigten Gesellschaft Berlins das Aufsichtsratsmandat entzogen werden sollte und
im Rahmen der Neugestaltung des Beteiligungsmanagements kurzfristig geeignete Maßnahmen ergreift, um unangemessene Steigerungen bei den Bezügen von Geschäftsführern landeseigener Gesellschaften künftig zu verhindern.