Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

allgemeine, berufliche Bildung und Weiterbildung

Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in Arbeitslosigkeit

Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen

verfügbares Einkommen und Ausgabenstruktur

Arbeitszeit und Arbeitsschutz

öffentliche Infrastruktur zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

alleinerziehende Frauen

ältere Frauen

Frauen nichtdeutscher Herkunft

gesellschaftspolitisches Engagement von Frauen

Einschätzung der Lebensqualität in Berlin durch Frauen.

Entwurf des Bebauungsplanes XV-53a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ östlich des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz sowie für die Verbreiterung der Straße am Flugplatz im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal *)

Der vom Senat von Berlin am 18. Mai 2004 beschlossenen Planreifeerklärung für die westliche Teilfläche der

Änderung des Flächennutzungsplanes „Segelflieger Damm/Groß-Berliner-Damm“ (07/03) im Bezirk Treptow-Köpenick (Geltungsbereich des Bebauungsplans XV53a) wird zugestimmt. Einer späteren Beschlussvorlage zur diesbezüglichen Änderung des Flächennutzungsplanes von Berlin wird entsprechend zugestimmt werden.

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-53a für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ östlich des Segelfliegerdamms und der Straße am Flugplatz sowie für die Verbreiterung der Straße am Flugplatz im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Johannisthal vom 26. Januar 2004 mit Deckblatt vom 27. April 2004 wird zugestimmt.1)

) Die Straßen im Entwicklungsbereich sind inzwischen teilweise benannt worden (gemäß Bekanntmachung vom 30. Juni 1998, ABl. Nr. 36). Danach erhalten die im Geltungsbereich gelegenen sowie die angrenzenden Straßen folgende Namen: Melli-Beese-Ring, Walter-Huth-Straße, Wright-Allee, Hanuschkestraße, Wolfgang-Harlan-Straße, Segelfliegerdamm und Straße am Flugplatz.

Geschlechtsspezifische und geschlechtervergleichende Gesundheitsberichterstattung für Berlin

Der Senat wird aufgefordert, seine Gesundheitsberichterstattung künftig nicht allein geschlechtsspezifisch, sondern – soweit wie möglich – auch zunehmend geschlechtervergleichend auszurichten.

Zeitgewinnung zur Optimierung des Telebus-Betriebes

Der Senat wird aufgefordert, die Zusammenarbeit mit dem BZA bis zum 30. Juni 2005 zu verlängern und den ÖPNV-integrierten Sonderfahrdienst in dieser Zeit vorzubereiten. Dazu muss der Telebusbetrieb saniert werden, indem der BZA sich auf sein Kerngeschäft, die Durchführung von sogenannten Privatfahrten, konzentriert.

Dafür müssen die sogenannten Kostenträgerfahrten bis zum 31. Dezember 2004 vollständig aus dem bisherigen System des Sonderfahrdienstes herausgenommen werden. Die Rechtsverordnung wird entsprechend geändert.

„Topographie des Terrors“ – Dokumentations- und Besucherzentrum bauen!

Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt, dass seitens der Bundesregierung und des Senates von Berlin die erforderlichen Konsequenzen aus der Entwicklung des Bauvorhabens des Internationalen Dokumentations- und Begegnungszentrums „Topographie des Terrors“ gezogen werden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin erwartet, dass der Senat von Berlin in Abstimmung mit der Bundesregierung und den Stiftungsgremien der Stiftung „Topogra

phie des Terrors“ unverzüglich alle Maßnahmen ergreift, damit der Stiftung die ihrem Stiftungsziel entsprechenden Baulichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin spricht dabei folgende Erwartungen aus:

Auf dem Gelände der Stiftung soll bis spätestens 2008 das Dokumentations- und Begegnungszentrum errichtet werden. Bestandteil des baulichen Konzeptes soll auch die dauerhafte Sicherung der archäologischen Befunde sein.

Die Stiftung „Topographie des Terrors“ wird umfassend in die Vorbereitung und Realisierung des Bauvorhabens einbezogen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Symposien soll eine neue Ausschreibung des Bauvorhabens erfolgen, dabei ist durch ein vorbereitendes, begleitendes und permanentes Kostencontrolling sicherzustellen, dass der Kostenrahmen von 23 Mio. Euro eingehalten wird.

Verantwortung für die deutsche Kolonialgeschichte in Afrika wahrnehmen – gemeinsame Aktivitäten mit der Partnerstadt Windhoek fördern

Aus Anlass des 100. Jahrestages des Krieges gegen die Herero, die Nama und andere Völker des heutigen Namibia unterstützt das Abgeordnetenhaus alle Maßnahmen in Politik und Gesellschaft, die zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte beitragen.

Der Senat wird aufgefordert:

zu prüfen, ob und welche Ausstellungen über die deutsche Kolonialgeschichte in Namibia an prominenten Orten Berlins sowie in der Partnerstadt Windhoek gezeigt werden können. Gegebenenfalls sollte der Senat gegenüber dem Deutschen Historischen Museum bzw. der Stiftung Preußischer Kulturbesitz/Ethnologisches Museum eine solche Ausstellung anregen;

Partnerschaftsprojekte von Berliner und Windhoeker Hochschulen zur gemeinsamen Erforschung der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia anzuregen;

bei der Landeszentrale für politische Bildung Publikationen oder Veranstaltungen zur deutschen Kolonialgeschichte in Namibia anzuregen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2004 zu berichten.

Bundesstaat modernisieren

Der Senat und die Berliner Mitglieder der Bundesstaatskommission werden aufgefordert, zur Modernisierung des Föderalismus die großen Reformziele zu unterstützen und dabei insbesondere

den Bund und die Länder in ihrer jeweiligen Handlungsfähigkeit zu stärken,

die Kompetenzen klarer dem Bund oder den Ländern und ihren Parlamenten zuzuordnen,

die Europatauglichkeit der föderalen Kompetenzordnung zu verbessern.

Dabei sind die folgenden Maßgaben zu berücksichtigen:

1. Die Zustimmungsrechte der Länder bei der Bundesgesetzgebung sind durch eine Neuordnung der Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1 und 80 Abs. 2 GG deutlich einzuschränken. Der Bund kann und soll auf die Regelung der Behördeneinrichtung ganz verzichten und bei den Verwaltungsverfahren den Ländern bzw. ihren Parlamenten im Wege des Zugriffs ermöglichen, in ihrer regionalen Verantwortung davon durch Landesgesetz abweichen zu können.

Es ist zu prüfen, ob es zur Herstellung oder Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder der Rechtseinheit notwendig ist, bundeseinheitliche Verfahrensregeln durch den Bund zu erlassen, die abweichenden Zugriffsrechten der Länder entzogen sind. In diesem Fall muss es beim Zustimmungserfordernis des Bundesrats bleiben.

Ein Wegfall von Mitwirkungsrechten der Länder und damit der Verlust von politischem Einfluss auf den Bund setzt voraus, dass den Ländern substanzielle Gesetzgebungskompetenzen übertragen oder Zugriffsrechte eingeräumt werden. Bei Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder muss sichergestellt sein, dass Länderinteressen berücksichtigt werden können.

Bei der Zuordnung von Gesetzgebungskompetenzen müssen nationale Belange auf Bundesebene und regionale Sachverhalte von den Ländern im Wettbewerb der politischen Ideen geregelt werden können. Maßstäbe für die Kompetenzabschichtung sind die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Bewahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit einerseits, die Stärkung der Kernkompetenzen der Länder andererseits sowie die allgemeinen Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Bürgerfreundlichkeit.

2. Die Personalhoheit der Länder soll gestärkt werden, um die Entwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts für eine moderne Verwaltung in Ländern und Kommunen zu fördern. Dazu gehört auch eine Reform der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Abs. 5 GG). Die Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des öffentlichen Dienstrechts kann und soll auf die Länder übergehen (Artikel 75 Abs. 1 GG) mit Ausnahme der statusregelnden Bestimmungen. Die Materien des Artikel 74 GG sind so weit wie möglich in die ausschließliche Kompetenz des Bundes oder der Länder zu überführen. Andererseits muss beim Bund zusammengefasst werden, was nur der Bund wirksam regeln kann. Die Gesetzge

bungskompetenz für das gesamte Umweltrecht kann auf den Bund übertragen werden, um das längst überfällige nationale Umweltgesetzbuch zu schaffen.

3. Die Neuordnung oder gar Abschaffung von Mischfinanzierungen und Finanzhilfen setzt voraus, dass die bisher dafür eingesetzten Bundesmittel vollständig, dauerhaft und dynamisch auf die Länder übertragen und unter den Ländern gerecht, dem bisherigen Mitteleinsatz entsprechend verteilt werden.

4. Der erst 2001 neu geordnete bundesstaatliche Finanzausgleich und seine Verfassungsgrundlagen müssen ebenso unberührt bleiben wie der Solidarpakt II (2005 – 2019).

5. Die solidarischen finanzpolitischen Grundlagen im Bundesstaat dürfen nicht durch eine Verlagerung von Steuergesetzgebungskompetenzen auf die Länder konterkariert werden. Die Steuerhoheit der Länder auszubauen wäre angesichts der extrem unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der Länder kein geeignetes Wettbewerbselement.

6. Die Europatauglichkeit ist zu stärken durch künftige Umsetzung des EU-Rechts in einer Hand, je nach Zuständigkeit entweder durch den Bund oder die Länder. Die zweifache Umsetzung im Bereich der Rahmengesetzgebung ist ineffizient und kann entfallen.

Die Mitwirkung der Länder in EU-Angelegenheiten soll weiter durch Artikel 23 GG gewährleistet bleiben. Die Handlungsfähigkeit Deutschlands in der EU kann und muss aber optimiert werden. Dazu müssen frühzeitig verbindliche Bund-Länder-Abstimmungen im Vorfeld von EU-Entscheidungen stattfinden. Insbesondere ist der Bund im Bereich der Ländergesetzgebung stärker an Voten des Bundesrats zu binden und die Landesregierungen im Bundesrat an Voten ihrer Landesparlamente. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten und die dazu gehörende Verwaltungsvereinbarung sind entsprechend zu reformieren.