Protokoll der Sitzung vom 25.11.2004

Danke schön! – Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Flemming. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe meiner Vorrednerin Recht, dass der Titel dieses Gesetzes: „Professorenbesoldungsreformgesetz“ eine bürokratische – sagen wir – Missgeburt ist. Aber es stammt nicht von uns, sondern ist auf der Bundesebene beschlossen worden. Ich möchte etwas zu dem Hintergrund erzählen, wie dieses Gesetz zu Stande gekommen ist und welche Aussagen es hat.

Im Augenblick sind fast alle Professoren, die eine Rolle spielen, auf Lebenszeit verbeamtet, und es kommt hinzu, dass sie dann ein Gehalt bekommen, das feststeht und durch die Altersstufen wächst. Leistungszulagen gibt es zwar, wenn es Bleibeverhandlungen gibt, aber im Endeffekt werden diese ebenfalls angerechnet. Das heißt: Je älter man ist, umso mehr bekommt man. Von Leistungsgerechtigkeit war dort keine Rede. Der Ausgangspunkt war folgender: Es gab verschiedene Ansätze aus verschiedenen Ländern, auch von der Bundesregierung, Professoren künftig nicht mehr zu verbeamten, gleichzeitig Leistungskriterien einzuführen und die Flexibilität herzustellen. Herausgekommen ist ein Kompromiss zwischen allen Ländern und dem Bund – im Föderalismus. Es ist der kleinste Nenner. Man hat sich nicht getraut, den Beamtenstatus aufzuheben, sondern hat ihn fortgeschrieben. Man hat sich auch nicht getraut, die Flexibilitäten herzustellen, sondern hat ein Mittelding gefunden. Rot-Grün hätte gern mehr getan, aber die Länder waren nicht bereit, mehr Veränderungen in Kauf zu nehmen. Hier geht es um die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund, da die Professoren vor allem Beschäftigte der Länder und nicht des Bundes sind.

standorts Berlin. Von Ihnen allerdings, von der rot-roten Koalition, bleibt lediglich in Erinnerung eine idiotische Änderung des Promotionsrechts, die jüngst aus guten Gründen und völlig zu Recht vom Berliner Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Das jüngste Beispiel Ihrer Kreativität ist die Pervertierung des Bundesgesetzes in Bezug auf die Doktoranden. Mit Ihrem Doktorandenstatus light, den Sie in diesem Gesetz, im Hochschulgesetz, verankern wollen, wird es dann zwar endlich für all die verschiedenen Formen von Promovierenden einen gemeinsamen Begriff geben – das ist das, was Sie von Rot-Grün umsetzen mussten –, aber dank Ihnen von Rot-Rot wird es keinen gemeinsamen Status der Doktoranden geben, sondern Sie machen einen großen Teil der Doktoranden wieder zu Studierenden, und das finde ich wissenschaftspolitisch fatal und falsch. Das hat aber auch konkrete, massive Konsequenzen und Nachteile für die Promovierenden. Der eine oder andere mag es ganz schick finden, weiter ein Semesterticket haben zu dürfen. Trotzdem wird mit dieser veränderten Bedingung, dass die Doktoranden sich als Studierende immatrikulieren müssen, die nebenberufliche Promotion deutlich erschwert. Damit wird es künftig so sein, dass sie wie Studierende nur im begrenzten Umfang berufstätig sein dürfen. Sie können sich nicht arbeitslos melden, sie werden keine Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, und damit erschweren Sie völlig unnötig den nicht innerhalb der Hochschule gewählten Weg zur Promotion. Gleichzeitig verbauen Sie den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern jede Chance, als Gruppe innerhalb der Hochschulen gestärkt zu werden. Auch diese Chance haben Sie damit völlig vertan.

[Beifall bei den Grünen]

Was ist der Inhalt? – Jetzt ist vorgesehen, dass alle Professoren in zwei andere Kategorien eingeteilt werden, W 2 und W 3. Sie erhalten ein niedriges Grundgehalt und können Leistungszuschläge für Lehre, Forschung, Nachwuchsbildung und Weiterbildung bekommen. Daraus resultiert folgende Schwierigkeit: Man muss immer einen Professor haben, der weniger bekommt, und einen, der mehr bekommt, da das Budget insgesamt gedeckelt ist. Aus dem Grund ist die zu verteilende Menge relativ klein. Alle jetzigen C-Professoren werden absehbar in ihrem Status bleiben und die altersabhängigen Zuschläge nehmen, da sie sonst in die Gefahr geraten, weniger als vorher zu haben. Das heißt, wir haben ein Gesetz, dass, wenn es greift, frühestens in vier, fünf Jahren überhaupt Wirkung zeigen kann und gleichzeitig noch die Schwierigkeit hat, dass es in den Hochschulen zu Differenzen über die Leistungsverteilung kommt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir noch in dieser oder in der nächsten Wahlperiode

Ich frage mich manchmal, was für eine merkwürdige Leidenschaft – Herr Flemming, es ist wirklich eine typi

sche SPD-Politik – da in den Hochschulpolitikern der Koalition wirkt, dass man exzellenten Einrichtungen misstraut, weil man sie nicht mehr richtig durchschaut. Frau Fugmann-Heesing nickt aufmunternd. Sind sie Ihnen suspekt, kommen Sie da vielleicht nicht mehr mit, können Sie den Hochschulen gegenüber nicht großzügig genug sein? Oder haben Sie kein Vertrauen in das Können anderer? Wollen Sie keine Spitzenunis, keine Eliten? – Ich frage mich wirklich manchmal, was das für eine merkwürdige Psychologie ist, mit der wir und die Hochschulen – –

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Flemming?

Frau Kollegin! Wissen Sie, dass das Saarland von der CDU regiert wird und dass es in diesem Sommer genau die Regelung, die Sie jetzt als „kleinkariert“ und „rot“ bezeichnen, eingebracht und bestätigt hat?

mit diesem Gesetz wieder zu tun haben werden. Wenn die Föderalismuskommission beschließen würde, dass das Beamtenrecht auf die Länder heruntergeht, werden die Länder gerade diese W-Besoldung unterschiedlich interpretieren, darstellen und nutzen. Das hat dann vielleicht noch eine Wirkung und ist eine Möglichkeit. Trotzdem ist das Gesetz der erste Schritt in die richtige Richtung: Nicht mehr der alte Professor bekommt viel Geld, sondern der leistungsfähige. Die Schwierigkeiten liegen in den Hochschulen. Wir werden sehen, dass es dort auch Schwierigkeiten geben wird, die Verteilung zu sichern. Trotz alledem ist es der erste Schritt in diese Richtung, die wir gern unterstützen wollen, und wir hoffen, dass es in den Hochschulen konstruktiv umgesetzt werden kann.

Die anderen Punkte, die Frau Paus angesprochen hat, wird mein Kollege Hoff nachher abhandeln, weil sie auch wichtig sind. Ich möchte nur eines zum Datenschutz sagen: Der Datenschutzbeauftragte ist sowohl von der Verwaltung als auch vom WPD als auch durch den Wissenschaftsausschuss gefragt worden, ob diese Regelungen alle richtig seien. Das ist von ihm ausführlichst bestätigt worden, und zwar lege artis. Das heißt, die Angriffe von Frau Paus kann ich gar nicht verstehen. Die Änderungen, die wir jetzt hineingesetzt haben, verbessern die Angelegenheit unstrittig. Aber ein grundsätzlich anderer Standpunkt kann daraus nicht resultieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Flemming! – Es folgt die Fraktion der CDU. Das Wort hat die Frau Kollegin Professor Grütters. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte ist wieder ein schönes Beispiel dafür, welchen Parteien welcher Aspekt eines Gesetzes besonders wichtig ist: der Promovendenstatus für die Grünen, die Professorenbesoldung für die SPD – ein bisschen haben Sie sich mit dieser Sachfrage ja um das eigentliche Problem herumgeschummelt, Herr Flemming! – Dabei finde ich, dass diese kleine BerlHG-Änderung so schön das System rot-roter Wissenschaftspolitik in Berlin vorführt. In einem nämlich haben die Berliner Wissenschaftspolitik und die Hochschulen inzwischen schöne Übung, nämlich sich vor dem Verfassungsgericht um den rechten Weg zu streiten. Zuletzt konnte man das wunderbar als Lehrstück begucken: Da war der SPD die Promotionsordnung – ihr letzter Versuch einer BerlHG-Änderung – richtig schön danebengegangen, die Promotionsordnung ein wenig zu kleinkariert geraten. Man hätte das übrigens überhaupt nicht machen müssen – damit wir uns hier nicht missverstehen. Aber wenn schon, denn schon – haben Sie sich gedacht und damit Ihre wohlvertraute kleine Gängelbandpolitik gegenüber den Hochschulen einmal mehr ausgespielt. Zum Glück ist sie dann folgerichtig ausgebremst worden.

[Abg. Dr. Flemming (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Bitte schön!

Ja, aber Sie müssen sie doch nicht nachmachen.

[Zurufe von der SPD]

Herr Flemming! Diese kleinen Ablenkungsmanöver machen Ihre Politik auch nicht besser. Wir haben es heute mit einer kleinen Novelle bzw. Änderung des BerlHG zu tun, und wir sind froh, dass es keine größere Änderung ist, weil wir ahnen, was Sie damit anrichten würden.

In der Anhörung zu dieser Änderung hat uns die Studentenvertreterin in ihrer dankenswerten Offenheit gesagt – was wir heimlich befürchten –, dass diese Koalition daran arbeitet, die Universitäten in die wissenschaftspolitische Steinzeit zurückzukatapultieren. Die Studentin gab gleich zu Beginn der Befragung an, man habe bei der Arbeit an der Änderung des BerlHG „nur die Einführung der Viertelparität besprochen“. Na prima, stimmen also all die verwegenen Gerüchte! Bei der Nachfrage hat sie konkretisiert, dass Senator Flierl höchstpersönlich den Studierenden die Viertelparität versprochen hätte und dass in der PDS-Fraktion entsprechende Entwürfe vorlägen. Wir finden es gut, dass die Katze aus dem Sack ist. Es schaudert einen zwar bei dieser Vorstellung, aber zum Glück haben Sie, verehrte Koalitionäre, Herr Gaebler, mit dieser Änderung zumindest den Hochschulen das Nikolas-Ei noch einmal erspart. Hoffen wir also, dass der Herr Senator sich flott von dem Blödsinn verabschiedet, Sie haben nämlich keinen Schuss mehr frei.

Statt dessen gibt es also diese Änderung, die vor allem wegen der neuen bundesweit einzuführenden Wissenschaftsbesoldung nötig war. Leider konnten SPD und PDS auch hier der Versuchung nicht widerstehen – das

Ja, Frau Grütters, aber wir reden über diese BerlHGNovelle und nicht über die letzte. Insofern ist Ihr Zwischenruf „Verfassungsgericht“ zwar ganz hübsch, weil ich Sie immer gerne höre, aber er trägt zum Sachverhalt nichts bei. Der Versuch, den Sie im Wissenschaftsausschuss unternommen haben, darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Verfassungsgerichtsregelung und der Tatsache, dass die Hochschulen möglicherweise wieder einen verfassungsgerichtsrelevanten Punkt finden könnten, ist nicht aufgegangen. Die Hochschulen haben zwar für die Sitzung des Innenausschusses Positionen geäußert, doch die haben mit dem von Ihnen thematisierten Punkt des Promotionsrechts überhaupt nichts zu tun. Die Annahme, dass dies verfassungsgerichtsrelevant sei und wir einen vom Verfassungsgericht inkriminierten Sachverhalt wiederholen würden, trifft einfach nicht zu.

wird ja langsam zum Klassiker –, den Universitäten kleinliche Vorschriften zu machen. Oder wie ist der Brief Ihres Staatssekretärs Husung vom vergangenen Freitag an die Hochschulen zu verstehen, in dem er nicht empfiehlt, sondern vorschreibt, dass die Universitäten mindestens 25 % der neuen Stellen in die W 2-Besoldung einzugliedern hätten, damit noch genug Geld für die leistungsbezogene Vergütung bleibt? Das hätte der Staatssekretär gar nicht machen müssen, schließlich wollen die Universitäten es genauso halten, die wissen nämlich, dass es Spaß und Sinn macht, Leistung zu vergüten und zu belohnen. Da ist es wieder, das kleine Gängelband der SPD. Eine solche Vorschrift aus der Senatsverwaltung – per Brief dieses Mal, nicht per Gesetz – ist völlig überflüssig.

Ich komme zum letzten Punkt, die Verlängerung der Frist für die Geltungsdauer der Erprobungsklausel. Im ersten Entwurf der BerlHG-Änderung stand, Herr Flemming, die Erprobungsklausel soll bis zur Verabschiedung eines neuen BerlHG weitergelten – das macht Sinn. Aber das ging einigen Koalitionären offensichtlich schon wieder zu weit. Hilfe, was machen die Unis dann? Laufen die uns am Ende im Reformeifer noch weg? – Zwar sind die neuen Verfassungen von FU, Humboldt und den anderen durchweg positiv evaluiert worden, auch von Ihnen – Herr Flemming interessiert sich offensichtlich mehr für Herrn Gaebler als für unser Thema –,

[Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

aber dann haben Sie die Änderung in letzter Sekunde noch verwandelt. Statt bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes heißt es jetzt, diese Regelung soll nur bis längstens 31. Dezember 2007 dauern. Wir wissen nicht, was Sie mit der Formulierung „längstens“ im Schilde führen, für uns hätte eine andere viel mehr Sinn gemacht.

Wir sollten die Hochschulen in die Freiheit entlassen, und zwar in die Freiheit von dieser rot-roten Koalition sowie vom Gängelband der SPD. – Vielen Dank.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Frau Kollegin Prof. Grütters! – Es folgt die PDS, das Wort hat der Herr Kollege Hoff. – Bitte schön!

Denjenigen, der glaubt, dass es jetzt spannend wird, muss ich leider enttäuschen. Die Diskussion, die wir im Ausschuss und im Plenum geführt haben, ist nicht so spannend. Wenn man sich die Reihen hier im Hause anschaut, habe ich auch nicht die Hoffnung, dass mein Beitrag dazu führen wird, dass diese sich wieder füllen.

Es ist offensichtlich, dass die Oppositionsfraktionen eine ganze Reihe von Kritikpunkten an diesem Gesetz vorbringen, doch es gibt – und da könnte man ja hellhörig werden – keine einheitliche Position der Opposition. Es wird nichts von der Opposition gemeinsam kritisiert, so dass man als Regierungskoalition sagen könnte, da haben wir vielleicht wirklich falsch gelegen. Je nach politischem

Standort der Oppositionsabgeordneten wird mal der eine, mal der andere Punkt kritisiert, wird das ein oder andere Lieblingsbeispiel herausgesucht und die jeweilige Klientel ein bisschen gestreichelt. Eine einheitliche Kritik der Oppositionsfraktion, im Sinne von: Da habt ihr wirklich falsch gelegen, hier befinden wir uns als Oppositionsfraktionen in Übereinstimmung mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen, die zu Recht kritisieren, dass dies und das falsch gelaufen ist, gibt es nicht.

[Zuruf der Frau Abg. Grütters (CDU)]

[Zuruf der Frau Abg. Grütters (CDU)]

Frau Grütters, Sie haben doch gerade mit Herrn Hoffmann gesprochen und gar nicht gehört, was ich gesagt habe, tun Sie doch nicht so, als hätten Sie schon wieder die Möglichkeit, etwas dazwischenzurufen. – Sie suchen sich einzelne Sachverhalte heraus, eine gemeinsam Kritik gibt es nicht, und insofern kann ich mich als Regierungsabgeordneter beruhigt zurücklehnen und feststellen: Hier haben unterschiedliche Oppositionsabgeordnete eine jeweils abweichende Position zur Regierung, das ist nicht sonderlich überraschend, denn schließlich sind Sie in der Opposition und wir in der Regierung.

[Frau Grütters (CDU): Kommen Sie doch mal zur Sache!]

Das, Frau Grütters, werden Sie sicherlich als zutreffend empfinden und deshalb mal nicht dazwischenrufen: Sie wollen mit Sicherheit nicht mit mir in einer Regierungskoalition sitzen.

Ich komme nun zu dem, was Frau Paus angesprochen hat, und dabei ist es sicherlich egal, ob es sich um eine Nebelbombe oder eine Nebelkerze handelt. Im Kern lief es für alle darauf hinaus, dass Sie versuchen, in der Öffentlichkeit ein Bild zu vermitteln, das nicht zutrifft. Sie sagen, es gäbe keine große BerlHG-Novelle. Wir sagen, es wird sie geben. Von diesem Podium aus sind schon viele Wetten abgeschlossen worden, und auch über diesen Punkt wette ich gerne mit Ihnen. Den Einsatz dürfen Sie bestimmen. Es wird in dieser Legislaturperiode eine große BerlHG-Novelle geben, und diese Wette ist mir auch ein bisschen was wert. Erinnert sei an die Wette mit Christian Gaebler vor zwei Legislaturperioden zu der Frage der

Aber die hochschulpolitischen Fragestellungen, die in dem Gesetz verborgen sind, sind alles andere als unproblematisch. Hierzu möchte ich deshalb noch einiges sa

gen. Wir haben die W-Besoldungen insgesamt – das ist keine Überraschung – immer unterstützt, weil wir der Auffassung sind, dass leistungsgerechte Bezahlung nicht nur bei Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen angebracht ist, sondern im öffentlichen Dienst insgesamt noch viel stärker thematisiert werden sollte, als dies bisher getan wird.

Hinsichtlich der W-Besoldung darf man sich aber auch nicht in die Irre führen lassen und glauben, dass mit der Einführung auf einmal Wunder zu erwarten seien. Es wurde auch schon gesagt, dass es erst in einigen Jahren greifen wird. Das heißt, wir können uns davon nicht plötzlich eine neue Qualität an den Berliner Hochschulen erwarten.

Ein noch größeres Problem besteht darin, dass die Umstellung von der C- auf die W-Besoldung kostenneutral ausfallen soll. Wenn einige, die mehr Leistung erbringen, mehr erhalten sollen und einige weniger, heißt es, dass das Grundniveau abgesenkt wird. Damit tun sich Probleme im internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte auf, die wir dringend auch an den Berliner Hochschulen brauchen. In diesem Wettbewerb stehen mit der W-Besoldung, wenn sie kostenneutral vonstatten gehen soll, die Berliner Hochschulen schlechter da als bislang. Da muss man sich durchaus Sorgen machen.

Bei der Frage der Erprobungsklausel sehen wir das größte Problem in dem Gesetzentwurf, allerdings nicht aus den gleichen Gründen wie die Grünen. Auch wir hatten am Anfang der Legislatur große Hoffnungen auf eine große Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Aber wenn wir die Diskussion der letzten zweieinhalb bis drei Jahre Revue passieren lassen, dann schwant mir Übles, sollte diese große Novelle tatsächlich kommen. Denn wenn die Diskussion nur um Viertelparitäten geführt wird, ist mir die Zeit zu schade.

Studiengebühren – die habe ich zwar verloren, aber insgesamt waren die Studierenden dieser Stadt die Gewinner. Eine Wette zur großen BerlHG-Novelle gewinne ich auf jeden Fall, und die Studierenden und diejenigen, die an den Hochschulen sind, werden hoffentlich die Gewinner sein.

Zum Thema Datenschutz hat Kollege Ratzmann mich gebeten darauf hinzuweisen, dass die Position, die wir im Innenausschuss vertreten haben, dass es nicht unbedingt notwendig sei, dieses Gesetz noch einmal in den Unterausschuss Datenschutz zu geben, möglicherweise nicht ganz so heftig hätte ausfallen sollen, wie dies im Innenausschuss gewirkt hat. Nun gut, die Formfrage lasse ich mal dahingestellt. Auch der Kollege Ratzmann ist ja nicht aus Schokolade.

[Ratzmann (Grüne): Der isst aber gerne Schokolade!]

Ja, das sieht man, Kollege Ratzmann, aber das ist ein anderes Thema. – Kollege Ratzmann ist bekanntermaßen nicht jemand, der nicht auch einstecken kann, so wie meine Kollegen über mich zu Recht kritisieren und scherzhaft sagen: Benjamin, deine große Stärke ist es, genauso einstecken zu können, wie du austeilst. – Im Wissenschaftsausschuss und im Innenausschuss sind von den Grünen sehr viele Punkte angesprochen worden, die beim Datenschutzrecht kritisch seien, die der Datenschutzbeauftragte kritisieren würde. Letztlich – und das spiegelt unsere Änderung von heute wider – gibt es einen zu ändernden Punkt, drei Worte: „nach diesem Gesetz“. Zu all dem, was Sie als Grüne angesprochen haben, was Frau Paus im Wissenschaftsausschuss für unglaublich kritisch erachtet hat, dazu hatte der Datenschutzbeauftragte keine Bedenken. Das hat er im Unterausschuss Datenschutz noch einmal wiederholt. Aus diesem Grunde, Frau Paus, gibt es zwei Punkte, die sich an dieser Gesetzesänderung herausgestellt haben: Einerseits machen Sie Panik, andererseits erzählen Sie in der Öffentlichkeit Dinge, die Sie nicht beweisen können. An dieser Stelle kann ich nur sagen: Machen Sie, Frau Paus, Stimmen bekommen Sie dafür keine.