Protokoll der Sitzung vom 14.04.2005

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat entweder nach dem Wortlaut des Gesetzes jeden Vertrag unabhängig vom Geschäftspartner mit dem Nominalvolumen des Basisdarlehens anrechnet oder mit dem nächsten Haushaltsgesetz eine Ergänzung der einschlägigen Vorschrift vorlegt, wonach alle auf ein Basisdarlehen abgeschlossenen Grund- und Hedgeverträge mit demselben Geschäftspartner nur einmal mit dem Nominalvolumen anzurechnen sind.

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2002

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen – 15/3778 – den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2002 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2002 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung.

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in fünf Sitzungen den Jahresbericht 2004 des Rechnungshofs von Berlin – Drs 15/2863 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2002 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 15/ 3243 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seinen Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Mängel der Haushalts- und Vermögensrechnung 2002 T 38 - 62

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat

die Haushalts- und Vermögensrechnung 2002 nicht vollständig zum von der Verfassung vorgegebenen Termin vorgelegt hat,

zu der festgestellten Nichtberücksichtigung von Ausgaberesten bei Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen (vgl. Nr. 1.7 AV § 37 LHO) nicht Stellung genommen hat,

erneut eine fehlerhafte Vermögensrechnung vorgelegt hat, die Fehler aus den Vorjahren nicht geklärt, bereinigt und deren Auswirkungen nicht erläutert hat.

Es erwartet, dass der Senat künftig

wieder unter Beachtung der §§ 80 bis 87 LHO fristgerecht die vollständige Rechnung vorlegt,

zu allen Feststellungen, sofern es nicht Sachdarstellungen betrifft, Stellung nimmt,

2. Kreditaufnahme

T 69

3. Zeitangestellte bei den Bezirksämtern für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen T 74 - 78

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

für zeitlich befristete Tätigkeiten künftig ausschließlich beim Land Berlin bereits beschäftigte Dienstkräfte, insbesondere aus dem Personalüberhang, einsetzt und

bei der Aufstellung des Haushaltes generell keine zusätzlichen Personalmittel mehr für die Einstellung von Zeitangestellten veranschlagt, solange im Zentralen Stellenpool genügend und für die Tätigkeit qualifizierte Überhangkräfte vorhanden sind.

4. Behinderungen der Finanzkontrolle im Rahmen des Anstalts- und Beteilungscontrollings

T 80 - 84

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dem Rechnungshof bis 30. April 2005 die zugesagten Unterlagen (Arbeitsverträge) mit entsprechenden klarstellenden Ergänzungen zur Verfügung stellt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dem Rechnungshof die angekündigte Verfahrensregelung zum Ausschluss einer Interessenkollision bis zum 30. April 2004 schriftlich darstellt.

8. Mängel bei der treuhänderischen Verwaltung und Vergabe von Zuwendungsmitteln Berlins durch die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege

T 128 - 137

Weiterhin wird erwartet, dass der Senat seine Fachaufsicht in der Weise ausübt, dass insbesondere Fehler und Versäumnisse im Zuwendungsverfahren zeitnah erkannt werden und eine unverzügliche Abhilfe erfolgt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2005 zu berichten, welche Maßnahmen der Senat ergreifen kann, um die vom Rechnungshof dargelegten strukturellen Interessenkollisionen auszuschließen. Unabhängig davon wird der Senat weiterhin aufgefordert darzulegen, inwiefern aus seiner Sicht das Land, BCIA und Bankgesellschaft einvernehmliche Ziele verfolgen und somit die vom Rechnungshof dargestellten strukturellen Interessenkollisionen nicht bestehen würden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Rechnungshof die von ihm angeforderten Unterlagen über die Auswahl des 2003 angestellten Geschäftsführers der BCIA (einschließlich Dokumentation über das Auswahlverfahren) sowie der mit diesem geschlossene Dienstvertrag zur Verfügung gestellt und die diesbezüglichen Auskünfte erteilt werden.

5. Fehlerhafte Eingruppierung von Leitungskräften in Kindertagesstätten T 93 - 99

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

eine umfassende Unterrichtung der betroffenen Verwaltungen über die notwendigen Folgerungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütungsautomatik vornimmt,

darauf hinwirkt, dass bereits bei Abschluss von Arbeitsverträgen auf die Tatbestandsabhängigkeit der Eingruppierung in geeigneter Form hingewiesen wird, und

die Notwendigkeit des Einsatzes von ständigen Vertretern von Leitern von Kindertagesstätten unverzüglich klärt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2005 ein Bericht über den Sachstand vorzulegen.

6. Eingruppierungsmängel bei den Arbeitern der Berliner Feuerwehr und unzulässige Bestellung von Vorarbeitern

T 100 - 108

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die

Bereinigung der beanstandeten Einreihungen,

Festlegung von Arbeitszeitwerten und

Einstellung der Vorarbeiterzulagen

abschließend bis zum 31. Mai 2005 berichtet.

7. Überprüfung des Telebus-Fahrdienstes als soziale Sonderleistung Berlins

T 118 - 127

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat unter Beachtung der Einsparpotentiale, die der Rechnungshof bereits in früheren Jahresberichten aufgezeigt hat, nicht frühzeitiger Umstrukturierungsmaß

nahmen zur Senkung der jährlichen Ausgaben eingeleitet hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat ihm bis zum 31. Mai 2005 den Sachstand zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes vorlegt und die erwarteten Einsparungen konkret beziffert.