Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat ihm bis zum 31. Mai 2005 den Sachstand zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes vorlegt und die erwarteten Einsparungen konkret beziffert.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass bei Abschluss eines neuen Liga-Vertrages in rechtlich zulässiger Form die Aufgabenwahrnehmung der Spitzenverbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege eindeutig geregelt wird und mögliche Interessenkollisionen vermieden werden.
9. Einnahmeverluste der Bezirksämter bei der Einnahmeüberwachung in Fällen darlehensweise gewährter Sozialhilfe
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Bezirksämter Rückzahlungsansprüche bei darlehensweise gewährter Sozialhilfe nicht ausreichend überwachen und entsprechende Einnahmen nicht oder nicht rechtzeitig und vollständig erheben, wodurch Einnahmeverluste in Millionenhöhe entstehen.
die Bezirksämter künftig für eine rechtzeitige und vollständige Erhebung der Einnahmen aus fälligen Darlehensrückzahlungen sorgen und
die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung sich über die in den Bezirken praktizierten verschiedenen Verfahrensweisen informiert und eine einheitliche und angemessene Regelung zur haushaltsmäßigen Überwachung der Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen schafft.
10. Uneinbringliche Rückzahlungsansprüche gegenüber Wohnheimbetreibern infolge von Versäumnissen der Verwaltung
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat noch realisierbare Rückzahlungsansprüche mit Nachdruck verfolgt und dass die Sozial- und Finanzbehörden künftig besser kooperieren, um Schaden von Berlin abzuwenden.
Es erwartet ferner, dass der Senat in Zusammenarbeit mit dem neuen Entwicklungsträger sämtliche Möglichkeiten nutzt, um den finanziellen Verlust für das Land Berlin möglichst geri
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das städtebauliche Entwicklungsrecht künftig strikt einhält und in den Entwicklungsbereichen keine Mietgarantien oder andere die Treuhandvermögen belastenden Risikoabsicherungen von Investoren zulässt.
15. Gefahr erheblichen finanziellen Schadens infolge versäumter Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist T 202 - 208
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Technische Universität Berlin nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens unverzüglich prüft, ob gegen Auftragnehmer der Technischen Universität Berlin Schadenersatzforderungen erhoben werden können. Kann ein Schadenersatzanspruch nicht oder nur teilweise bei den Auftragnehmern durchgesetzt werden, ist zu prüfen, ob Mitarbeiter der Technischen Universität Berlin zum Schadenausgleich heranzuziehen sind. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Haushaltsberatung 2006/2007 zu berichten.
11. Ungerechtfertigte Mehrausgaben durch die Zulassung von Nebentätigkeiten mit dem Ziel einer zusätzlichen Vergütung der Gerichtsmediziner und Sektionsassistenten beim Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat unverzüglich prüft, ob eine Zuordnung der Tätigkeit der Ärzte des Landesinstituts als II. Obduzent in das Hauptamt zu einer Haushaltsentlastung führt und gegebenenfalls entsprechend handelt. Über die Ergebnisse der Prüfung ist dem Hauptausschuss zur 1. Lesung des Einzelplans 09 zu berichten.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport die Abrechnungen der freien Träger für ca. 1 100 Tagesbetreuungseinrichtungen mit einem jährlichen Haushaltsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe fast ausnahmslos nicht geprüft hatte, obwohl sie selbst mit Rückzahlungsansprüchen in Millionenhöhe rechnete und eine pauschale Minderausgabe von 2,6 Mio. € im Jahr 2002 deswegen nicht erbracht hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Abrechnungen der freien Träger unverzüglich und in angemessenem Umfang prüft und ggf. Rückforderungen geltend
prüft, ob den Schulen im berufsbildenden Bereich ein reduzierter Anrechnungsstundenpool mit pauschalen Verwendungsvorgaben zur Verfügung zu stellen ist,
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen dem Abschluss eines Generalmietvertrages zugestimmt haben, der Berlin mit Verlusten in Millionenhöhe belasten wird.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat prüft, gegen welche Bestimmungen der seinerzeit tätige Entwicklungsträger sowie die übrigen für den Abschluss des Generalmietvertrags Verantwortlichen
ggf. verstoßen haben, ob es dabei fehlerhaftes Verhalten Einzelner gegeben hat und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
16. Erhebliche finanzielle Nachteile Berlins infolge andauernder Mängel und Versäumnisse bei der Gewährung von Zuwendungen T 209 - 217
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung bei der Gewährung von Zuwendungen an Naturschutzverbände und umweltpädagogische Institutionen erneut durch schwer wiegende Mängel und Versäumnisse erhebliche finanzielle Nachteile Berlins verursacht hat, indem sie
entgegen der dem Abgeordnetenhaus gegebenen Zusage, ihre Prüfungsrückstände zügig abzubauen, die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger auch weiterhin mit Verzögerungen von bis zu sechs Jahren geprüft hat,
in ihren Zuwendungsbescheiden eine Ausnahmeregelung allein zu Gunsten der Zuwendungsempfänger aufgenommen und hierdurch im Ergebnis von vornherein auf Rückforderungen von mehr als 450 000 € zu Lasten Berlins verzichtet hat,
dass die BWB ihre Planungen zum Ausbau von Klärwerken zu spät dem seit 1991 stetig sinkenden Abwasseraufkommen angepasst haben und
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BWB insbesondere das in § 2 Abs. 1 Satz 2 BerlBG enthaltene Gebot, Leistungen kostengünstig zu erbringen, künftig bei Investitionsvorhaben einhalten und ihren Entscheidungen sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu Grunde legen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BWB trotz ungünstiger Ergebnisse eines „Variantenvergleichs“ das Klärwerk Falkenberg geschlossen und die Abwasserdruckleitung Biesdorf-Waßmannsdorf gebaut haben.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat prüft, ob und inwieweit die Aufwendungen für den Bau der Abwasserdruckleitung Biesdorf-Waßmannsdorf in der Kalkulation der Abwasserentgelte der BWB berücksichtigt werden dürfen.
Rechnungshofs zunächst erhoben, später jedoch auf Antrag des Zuwendungsempfängers rechtswidrig erlassen hat.
im Interesse einer wirtschaftlichen Mittelvergabe die Zuwendungsvorschriften künftig strikt beachtet und insbesondere von Regelungen in den Zuwendungsbescheiden absieht, die die finanziellen Belange Berlins vernachlässigen,