im Interesse einer wirtschaftlichen Mittelvergabe die Zuwendungsvorschriften künftig strikt beachtet und insbesondere von Regelungen in den Zuwendungsbescheiden absieht, die die finanziellen Belange Berlins vernachlässigen,
Rückforderungsansprüche zeitnah geltend macht sowie bei Entscheidungen über einen Forderungserlass die Interessen Berlins unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe vorrangig beachtet.
17. Nicht ausreichend untersuchte Einsparpotentiale bei der Bewässerung oder dem Betrieb öffentlicher Anlagen
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter die Untersuchungen von Einsparpotentialen beim Betrieb öffentlicher Anlagen zügig vervollständigen und die ermittelten Einsparpotentiale so weit wie möglich nutzen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darlegt, inwieweit die BGZ noch im Bereich der Entwicklungshilfe tätig ist, und dass er die derzeitigen und künftigen Aufgaben der internationalen Zusammenarbeit nach Inhalt, Umfang und Bedeutung für das Land Berlin spezifiziert.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat konkret darlegt, welchen Beitrag die polnische Stiftung zur Erfüllung entwicklungspolitischer Aufgaben leistet.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen mehr als zehn Jahre keine Prüfung nach § 65 LHO durchgeführt hat. Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen diese Prüfung unverzüglich nachholt und dem Abgeordnetenhaus über das Ergebnis berichtet. Dabei ist insbesondere darzulegen, ob ein und gegebenenfalls welches wichtige Interesse Berlins vorliegt und sich der von Berlin angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.
19. Vermeidbare Aufwendungen der Berliner Wasserbetriebe infolge gravierender Mängel und Versäumnisse bei der Klärwerkskonzeption und deren Umsetzung T 262 - 294
dass die BWB versäumt haben, vor dem Projekt Hochbiologie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BWB bei der Vergabe der Klärschlammentsorgung zum Nachteil der Gebührenzahler und des Landes Berlin gehandelt haben.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BWB vor Abschluss des Verwertungsvertrages mit der SVZ versäumt haben, eine Mitverbrennung von Klärschlämmen im Klärwerk Ruhleben zu untersuchen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die BWB durch fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten vermeidbare Aufwendungen von mehr als 1 Mrd. € verursacht haben.
Es erwartet, dass die BWB künftig vor jeder Investition sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen und ihre Entscheidungen vorrangig nach Wirtschaftlichkeitskriterien treffen.
messung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern unter Berücksichtigung der Arbeitsanteile für die entlasteten Fachämter spätestens bis 30. September 2005 entwickelt und umsetzt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter die Ergebnisse der Arbeitsaufzeichnungen zeitnah auswerten und die Bewertungsfeststellungen treffen. Die Ergebnisse und Bewertungsfeststellungen sind sodann der für die Personalwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen für deren Berichterstattung vorzulegen.
Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Bewertungsfeststellungen anhand ausgewählter Arbeitsaufzeichnungen summarisch überprüft und dem Hauptausschuss insgesamt über die Eingruppierungssituation der Bürgerämter bis zum 31. Mai 2005 berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vor der zuwendungsrechtlichen Prüfung nur dann einen Letter of Intent ausstellt, wenn sich daraus keine Ansprüche auf eine Zuwendung ergeben könne
20. Grundlegende Mängel und wirtschaftliche Nachteile bei der Veräußerung eines Beteiligungsunternehmens durch die Berliner Wasserbetriebe T 296 - 304
Das Abgeordnetenhaus missbilligt – auch vor dem Hintergrund der insgesamt für die SVZ eingesetzten und verlorenen Mittel von 587 Mio. € –, dass die BWB mit der Veräußerung der SVZ wiederum eine für die Anstalt und mittelbar für das Land Berlin finanziell nachteilige Entscheidung getroffen haben, die im Vergleich zu einer Insolvenz Mehrkosten von mindestens 11,8 Mio. € verursacht hat.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bisher nur unzureichend konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen ergriffen haben und sich weitgehend nur auf unverbindliche Absichtserklärungen beschränken.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die BVG unverzüglich alles Notwendige veranlassen, um unnötige Personalaufwendungen zu vermeiden und den Personalabbau auch bei Mitarbeitern mit Führungsaufgaben voranzutreiben.
Es erwartet ferner, dass der Senat in geeigneter Weise auf die BVG einwirkt, damit sie die geforderten Korrekturmaßnahmen sach- und zeitgerecht umsetzen. Zu diesem Zweck sind die Leitlinien für die Vergütungspraxis von Führungskräften der AöR verbindlicher zu fassen. Dem Abgeordnetenhaus ist über das Veranlasste bis zum 30. Juni 2005 zu berichten.
22. Prüfung der Beteiligungsunternehmen des Rundfunks Berlin-Brandenburg durch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der RBB die von den Rechnungshöfen geforderten Prüfungsrechte, insbesondere im Bereich mittelbarer Mehrheitsbeteiligungen, akzeptiert und unverzüglich einer entsprechenden Prüfungsvereinbarung zustimmt.