Protokoll der Sitzung vom 14.04.2005

T 74 - 84 (Rj. 2001) Abs. 2

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bis zum 30. Juni 2005 die notwendigen Beschlüsse zur Vereinheitlichung der eingesetzten Software-Produkte (IT-Warenkorb) trifft.

Der Senat wird aufgefordert, vor Umsetzung der Beschlüsse bis zum 30. April 2005 die in der roten Nummer 2798 auf Seite 4 unter Buchstabe b beschriebene Mischlösung dahin gehend zu spezifizieren,

1. was er unter „betriebssystemnaher Software“ versteht,

2. wie eine Mischlösung einzusetzender Betriebssystemsoftware aussehen könnte und

3. wie er sich die Realisierung einer Mischlösung im Lichte der Grundsätze der Nr. 26 der Auflagenbeschlüsse 2004/2005 konkret vorstellt.

(D) uliert aufliefert.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Universitäten weiterhin auf den Wegfall der Funktionszulage für Arbeiter im Forschungsbereich hinarbeiten. Dabei sind alle sich bietenden arbeitsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu nutzen. Der Senat hat über den jeweiligen Sachstand jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Einzelplan 17 zu berichten.

Bei dieser Beantwortung sind die positive Stellungnahme des Senats zu den Ergebnissen der vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführten Studie zum Thema „Migration der bestehenden ITInfrastruktur unter Berücksichtigung von OSS“ zu berücksichtigen und, sofern vorhanden, erste Erfahrungen darzustellen.

27. Übernahme von IT-Verfahren anderer Bundesländer T 74 - 84 (Rj. 2001) Abs. 3

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres im Rahmen der Fortentwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem Projekthaushalt zu den nächsten Haushaltsberatungen für jedes IT-Vorhaben auch über das Ergebnis der Prüfung einer möglichen Übernahme von IT-Verfahren anderer Bundesländer berichtet.

28. Wirtschaftlichkeit des Projekts ITIS T 74 - 84 (Rj. 2001) Abs. 3

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres bis zu den Haushaltsberatungen 2006/2007 methodisch fundiert ermittelte Ist-Angaben über die Kosten und über die ausgeführten Aufgaben des IT-Einsatzes in den Senatsverwaltungen, den nachgeordneten Behörden und den Bezirksämtern verständlich form

29. IT-Einsatz bei Zahlungsverfahren

T 74 - 84 (Rj. 2001) Abs. 5 und 6

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres bis zum 30. Juni 2005 über ihre erneut angekündigten Prüfungen berichtet, ob mit veränderten Prüftechniken bei Zahlungsverfahren wirtschaftlicher Nutzen zu erzielen ist.

30. Automatisiertes Haushaltswesen

T 233 - 238 (Rj. 2001)

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen zu den Haushaltsberatungen 2006 einen Bericht zum Stand des Verfahrens für das Neue Berliner Rechnungswesen, zum Stand der Erfolgskontrolle und zur weiteren Entwicklung der am Markt verfügbaren Alternativen vorlegt.

31. Gehalts- und Versorgungserhöhungen für den Geschäftsführer eines Beteiligungsunternehmens T 247 - 258 (Rj. 2001)

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die fehlende Bereitschaft der Senatsverwaltung für Finanzen zu Maßnahmen, mit denen unangemessene Steigerungen der Bezüge von Geschäftsführern landeseigener Gesellschaften künftig verhindert werden können.

Der Senat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu verhindern, dass die missbilligte Gehaltserhöhung bei dem betreffenden Beteiligungsunternehmen dauerhaft fortwirkt. Dem Hauptausschuss ist bis zum 31. Mai 2005 zu berichten.

32. Arbeiter im Forschungsbereich

T 438 - 443 (Rj. 2000)

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 22. Februar 2005 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu mit 9 Änderungsblättern einschließlich Legendenblatt

1. Sachsendamm/Priesterweg (Tempelhof-Schöneberg)

2. Diplomatenviertel West (Mitte)

3. Am Spreebord (Charlottenburg-Wilmersdorf)

4. Am Blankenburger Pflasterweg (Pankow)

5. Schichauweg (Tempelhof-Schöneberg)

6. Segelfliegerdamm/Agastraße (Treptow-Köpenick)

7. Genossenschaftsstraße (Treptow-Köpenick)

8. Grünauer Straße/Teltowkanal (Treptow-Köpenick)

9. Südlich Charlottenstraße (Treptow-Köpenick)

als Anlagen.

Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 9 sind.

Kein Cross-Border-Leasing

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig weder von den unmittelbaren noch von den

Der Senat wird aufgefordert, nach der Neuberufung der Tierversuchskommission (Kommission nach § 15 TSchG) zum 1. Januar 2005 dafür Sorge zu tragen, dass dessen personelle Zusammensetzung Gewähr dafür bietet, dass stärker als bisher die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen geprüft und bewertet wird. Um dies fachwissenschaftlich fundiert leisten zu können, sollte mindestens ein ordentliches Mitglied der Kommission ausgewiesener Ethiker sein. Wegen der bereits erfolgten Neuberufungen ist die Zahl der ordentlichen Mitglieder der TVK für die Amtsperiode 2005 bis 2007 auf 9 zu erhöhen, dabei sind zwingend ein/e in Tierschutzfragen ausgewiesene/r Ethiker/in und ein/e weitere/r Vertreter/in der Tierschutzseite als ordentliche Mitglieder zu berufen.

Alle noch zur Bearbeitung anstehenden Besprechungen nach § 21 Abs. 3 GO, die in den Ausschuss überwiesenen Anträge sowie alle weiteren unerledigten Vorgänge des Ausschusses werden an den Ausschuss Europa- und Bundesangelegenheiten und Medienpolitik überwiesen. Der Ausschuss erhält dadurch ein erweitertes Aufgabenspektrum und trägt zukünftig die Bezeichnung „Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien und die Zusammenarbeit Berlin-Brandenburg“.

mittelbaren Verwaltungen noch von Unternehmen privaten Rechts, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, noch von mittelbaren Beteiligungen solcher Unternehmungen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, noch von Anstalten öffentlichen Rechts des Landes Berlin Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen werden.

Darüber hinaus soll der Senat dafür Sorge tragen, dass keine Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dem Abschluss von Cross-Border-Leasing-Verträgen zustimmen.

Im Beteiligungsbericht des Landes Berlin sind die von mittelbaren bzw. unmittelbaren Beteiligungen abgeschlossenen Cross-Border-Leasing-Verträge und die daraus folgenden Konsequenzen auszuweisen.

Vermögensgeschäft Nr. 1/2005 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf einer insgesamt 25 006 m² großen Fläche der Flurstücke 83/3, 278, 319, 320, 322, 324, 326, 327, 329, 330, 331, 342, Flur 2, Gemarkung Dallgow, eingetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichts Nauen von Dallgow Blatt 786, 523 und 3665, zu den Bedingungen des am 17. Dezember 2004 zur Urkundenrolle Nr. B 348/2004 des Notars Frieder Buchmann in Berlin beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.

Stadtverträglicher Ausbau der Stettiner Bahn