Das Abgeordnetenhaus von Berlin verzichtet in den Jahren 2002 und 2003 auf eine Erhöhung der Diäten.
Der Senat wird aufgefordert, das Bieterverfahren für das Studentendorf Schlachtensee unter Einbeziehung auch der AG Studentendorf zügig abzuschließen. Bei vergleichbaren Angeboten sind Konzepte, die studententisches Wohnen berücksichtigen, zu bevorzugen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2002 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, bei der europaweiten Ausschreibung des Strombezugs der öffentlichen Hand in Berlin über die Einholung von Nebenangeboten die Möglichkeit der Einhaltung von ökologischen Kriterien und deren Kosten am Markt abzufragen. Die Vorgaben hierfür sind:
2. Der Anteil des zertifizierten Stroms aus erneuerbaren Energien muss jährlich um mindestens 2 Prozentpunkte wachsen, wobei hiervon 1/4 Solarstrom von Photovoltaikanlagen sein soll.
3. Das Versorgungsgebiet ist in verschiedene Lose aufzuteilen, und es sind losweise Angebote abzufragen. Die getrennte Ausschreibung der Ökostromquote ist zu prüfen.
4. Die Nutzungsentgelte, die für die Einrichtung, den Betrieb und den Unterhalt des Stromnetzes zu entrichten sind, sind separat aufzuführen.
Die unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftspolitischer, aber auch finanzieller Aspekte ausgehandelten Vertragsentwürfe sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
Der Senat wird aufgefordert, auf Grundlage seiner im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz geregelten Zuständigkeit für die Grundsätze der Fachpolitiken und in Ausfüllung seiner Verantwortung für die einheitlichen Lebensgrundlagen in der Stadt ein Verfahren vorzuschlagen, wie soziale Mindeststandards in der Stadt gesichert werden können. Dabei ist die aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. Das Konzept ist bis Ende 2002 vorzulegen.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 8. April 2002 einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie hoch eine einmalige Kapitalerhöhung für die Bankgesellschaft Berlin sein muss, um die Bank für die nächsten 10 Jahre vor einer Insolvenz und Verstößen gegen §§ 10 und 13 Kreditwesengesetz zu sichern.