Protokoll der Sitzung vom 16.06.2005

Kulturforum – Planung unter Denkmalschutz

Antrag der FDP Drs 15/4060

an StadtUm (f) und Kult

Lfd. Nr. 41 b: Antrag

Kein architektonischer Vandalismus im Kulturforum

Antrag der CDU Drs 15/4070

an StadtUm (f) und Kult

Lfd. Nr. 42: Antrag

Kein Unterrichtsausfall wegen Hitzefrei – verlässliche Unterrichtserteilung geht vor!

Antrag der FDP Drs 15/4061

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 43: Antrag

Abstammungsuntersuchungen legalisieren

Antrag der FDP Drs 15/4062

Lfd. Nr. 44: Antrag

Flexibilisierung der Ausbildungsvergütungen: mehr Handlungsspielraum für Unternehmen und Betriebe!

Antrag der FDP Drs 15/4063

Lfd. Nr. 45 a: Antrag

Kulturwirtschaft stärken (1): Unternehmen im Kulturbereich nicht von Wirtschaftswachstum ausschließen!

Antrag der FDP Drs 15/4064

an WiBetrTech (f) und Kult

Lfd. Nr. 45 b: Antrag

Kulturwirtschaft stärken (2): Ein „Art-Business- Programm“ in der Berliner Hochschullandschaft

Antrag der FDP Drs 15/4065

an WissForsch (f), WiBetrTech und Kult

Lfd. Nr. 46: Antrag

Mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht an Berliner Schulen qualifizieren!

Antrag der FDP Drs 15/4066

an JugFamSchulSport

Lfd. Nr. 47: Antrag

Eine Zukunft für Berlin (1) – die BVG einmal ganz „privat“

Antrag der FDP Drs 15/4067

an WiBetrTech (f) und BauWohnV

An der Evaluation werden die für Hochschulen und Schulen zuständigen Senatsverwaltungen beteiligt. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass weitergehende Initiativen erforderlich werden, wenn die verfolgten Ziele nicht oder nicht hinreichend erreicht werden. Aus der Sicht des Landes kann als gesetzgeberische Option auch die Bildung von Einrichtungen innerhalb der Hochschulen, die sowohl eine Immatrikulation der Lehramtsstudenten an der jeweiligen Hochschule mit diesen Einrichtungen als auch spezifische Lehrangebote für Lehramtsstudierende vorsehen und wie Fakultäten oder Fachbereiche mit einem eigenen Budget ausgestattet werden, in Betracht kommen.“

4. In den Anlagen 1 bis 12 werden jeweils in § 12 Abs. 3 nach den Worten „Vorbereitung ihrer“ die Worte „Studierenden und“ eingefügt.

Der Senat wird gebeten, die sich ergebenden haushalts- und stellenplanmäßigen Veränderungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vollziehen.

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Abschluss von Hochschulverträgen gemäß Artikel II § 1 Abs. 1 und 4 des H strukturgesetzes 1997

Dem Abschluss der Verträge des Landes Berlin mit den staatlichen Hochschulen gemäß Artikel II § 1 Abs. 1 und 4 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 (Anlagen 1 bis 12) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

1. In den Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 12 wird jeweils § 3 Abs. 2, in den Anlagen 4 bis 7 jeweils § 2 Abs. 2 wie folgt gefasst:

„Zur Beschreibung des Ausbildungserfolges wird ab dem Sommersemester 2007 neben der Zahl der Absolventen im gleichen Umfang die Zahl der an einer Hochschule erfolgreich absolvierten Studienmodule anhand der Leistungspunkte erfasst und in die leistungsbezogene Mittelverteilung einbezogen, sofern in diesem Studiengang Studienmodule angeboten und Leistungspunkte vergeben werden. Die Hochschulen erarbeiten gemeinsam entsprechende strukturelle Umstellungen in den Hochschulen und Meilensteine zur Umsetzung. Die Kosten der Studie tragen die Hochschulen im Verhältnis zu

2. In den Anlagen 1 bis 12 wird jeweils § 4 Abs. 2 wie folgt gefasst:

„Die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten gemäß § 2 Abs. 7 und 8 BerlHG werden nicht zuschussmindernd berücksichtigt. Die Hochschulen verpflichten sich, verstärkte Anstrengungen bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unternehmen. Sie steigern ihr entgeltpflichtiges Weiterbildungsangebot.“

3. In den Anlagen 1 bis 4 wird jeweils § 5a Abs. 1 wie folgt gefasst:

„Die lehrerausbildenden Universitäten verpflichten sich durch geeignete Maßnahmen zu einer verstärkten Professionalisierung, intensiveren Qualitätssicherung unter Einbeziehung von Gender-Aspekten und einer geeigneten Vernetzung in der Lehrerbildung innerhalb und zwischen den einzelnen Hochschulen. Aus der Sicht der Universitäten könnte dies durch Servicezentren für Lehrerbildung als zentrale Einrichtungen und eine zentrale Steuerungsgruppe auf Landesebene gewährleistet werden. Sie berichten über ihre Maßnahmen im Leistungsbericht gemäß § 8 bis zum 30. April 2006. Das in § 9a Abs. 4 des Lehrerbildungsgesetzes (in der Fassung des 12. Änderungsgesetzes vom 5. Dezember 2003) vorgesehene Evaluationsverfahren wird in diese Berichte einbezogen. Die Kosten hierfür tragen die lehrerausbildenden Universitäten im Verhältnis ihrer Zuschüsse zueinander.

Ein Integrationskonzept für Berlin