Protokoll der Sitzung vom 16.06.2005

Ein Integrationskonzept für Berlin

Der Senat wird aufgefordert, ein umfassendes, ressortübergreifend abgestimmtes Integrationskonzept für Berlin zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. September 2005 vorzulegen. Bei der Erstellung des Konzepts sollen Betroffene einbezogen werden.

Grundlagen für ein umfassendes Integrationskonzept sollen u. a. sein: die bestehenden Integrationsförderprogramme der verschiedenen Senatsverwaltungen und des Bundes, die vom Integrationsbeauftragten des Landes Berlin vorgelegten „Integrationspolitischen Schwerpunkte 2003-2005“ und die „Empfehlungen zur Flüchtlingspolitik“ sowie die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses „Antidiskriminierungs- und Integrationsfördermaßnahmen für Berlin“ und „Reform der Ausländerbehörde“. Die Diskussions- und Zwischenergebnisse der konzeptionellen Debatte des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen sollen in das Gesamtkonzept einfließen.

Bereits existierende Strategien und Maßnahmen sind zu bündeln und weiter zu entwickeln.

Der Senat wird aufgefordert, folgende Änderungsvorschläge auf ihre arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Wirkung zu prüfen und ggfs. in Absprache mit anderen

Bundesländern noch in diesem Jahr über den Bundesrat ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zu initiieren. Wenn erforderlich, können die einzelnen Punkte auch als eigenständige Initiativen verfolgt werden.

1. Höherer Selbstbehalt bei Hinzuverdienst: Dabei sind vorrangig folgende Alternativen zu prüfen. Zum einen könnte der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bis zu einer Grenze von 400 € auf 50, statt 15 % erhöht werden und die Hinzuverdienstgrenzen über 400 Euro beibehalten werden. Zum anderen könnten in Anlehnung an die entsprechende Regelung im SGB III zunächst 165 € anrechnungsfrei bleiben plus 15 % vom übersteigenden Bruttoeinkommen, aber angerechnet auf das Nettoeinkommen; die Regelungen des SGB III sind bei Einkommen über 165 € entsprechend anzupassen. Die gesetzlich festgelegten Freibeträge gelten für alle erwerbstätigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

2. Neufestlegung der Regelleistungen: In die geplante Überprüfung der Regelleistungen im Herbst 2005 soll sowohl die Prüfung eines bundesweit einheitlichen Regelsatzes sowie die Anhebung unter Berücksichtigung von Expertengutachten einfließen.

3. Einbeziehung von Nichtleistungsempfangenden in alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen: Auch Nichtleistungsempfangende, die durch Anrechnung von Partner(innen)einkommen aus dem Leistungsbezug fallen, sollen den Ihnen zustehenden Anspruch auf alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen aus den Sozialgesetzbüchern haben. Einführung einer Regelung, wonach die jeweilige Agentur für Arbeit bei erfolgreicher Eingliederung eines/-r Nichtleistungsempfangenden in den 1. Arbeitsmarkt einen finanziellen Bonus analog zum Malus (Aussteuerungsbetrag) erhält;

Gemeinsame EU-Landesvertretung von Brandenburg und Berlin

Der Senat wird aufgefordert, weiterhin gemeinsam mit der Landesregierung Brandenburg die Möglichkeit zu prüfen, künftig in einer gemeinsamen Vertretung beider Länder bei der Europäischen Union in Brüssel zusammenzuarbeiten.

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2005 zu berichten.

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans IX-VE 1 „Teufelsberg“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Grunewald

Der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans IX-VE 1 “Teufelsberg“ im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wird zugestimmt.

Zukunft für Berlin jetzt gestalten – Bericht der Enquetekommission im Doppelhaushalt 2006/07 berücksichtigen

Das Abgeordnetenhaus von Berlin leitet den Prozess für die Neuausrichtung des Haushalts im Sinne der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Eine Zukunft für Berlin“ unter Berücksichtigung von arbeitsmarkt- wirtschafts- und finanzpolitischen Belangen ein. Ziel ist es, die ökonomische Basis der Stadt zu verbessern, ihre Steuerkraft zu erhöhen sowie ihre Bedeutung als Hauptstadt und als international anerkannte Metropole nachhaltig zu festigen und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses ausführlich zu den betreffenden Teilen des Berichts der Kommission Stellung zu nehmen und dabei darzulegen, welche Handlungsempfehlungen im Entwurf des Haushalts berücksichtigt und welche Handlungsempfehlungen aus welchen Gründen nicht berücksichtigt worden sind.

Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur (1) „Haus der Einheit“ mit einbeziehen!

Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass am Gebäude Torstraße 1 eine Informationstafel angebracht wird, die auf die wechselvolle Geschichte des Gebäudes, auch als Sitz des Politbüros des ZK der SED, hinweist.

Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II (Arbeitslosengeld II) und anderer Gesetze

4. Private Altersvorsorge besser unterstützen/Altersarmut verhindern: Private Altersvorsorge über die Verträge der „Riesterrente“ hinaus bleibt generell geschützt, soweit sie zum Zeitpunkt des Bezugs von Alg II zusammen mit den anderen voraussichtlichen Alterseinkünften zu keinen Alterseinkünften über dem Durchschnitt aller Altersrentner aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge führ

5. Eindeutige Regelung der Fachaufsichten: Die Aufsichten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Arbeitsgemeinschaften müssen im SGB II eindeutiger geregelt werden. Dabei ist das Prinzip der gleichen Augenhöhe zwischen Kommune und Bundesagentur unbedingt einzuhalten.

6. Mietschuldenübernahme: Es erfolgt eine Anpassung der §§ 22 Abs. 5 SGB II und 34 SGB XII im Hinblick auf das Problem der Mietschuldenübernahme, um hier eine Ungleichbehandlung zwischen Sozialhilfeempfangenden und Arbeitslosengeld-IIBeziehenden zu vermeiden.

Der Veräußerung der 790 Namensaktien des Landes Berlin an der „Deutsch-Polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG / Polsko-Niemieckie Towarzystwo Wspierania Gospodarki S.A. (TWG)“ in Höhe von nominal 395 000 PLN (dreihundertfünfundneunzigtausend Złoty) – entsprechend 24,6875 % des Grundkapitals – an Herrn Dr. Reinhard Klein, Mitglied des Vorstands der „Deutsch-Polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG / Polsko-Niemieckie Towarzystwo Wspierania Gospodarki S.A. (TWG)“ wird nach Maßgabe des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses mit Vorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vertragsentwurfs zugestimmt.

Dem Grundstückstauschgeschäft zwischen dem Land Berlin – Eigentümer des Grundstücks Berlin-Mitte, Tiergartenstraße 17-18 a-d, und der Verkehrsfläche Reichpietschufer – und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) – Eigentümer des Grundstücks BerlinMitte, Hildebrandstraße, und der Verkehrsfläche Borussenstraße in Berlin-Zehlendorf – zu den im den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses vorgelegten Kaufvertrag vom 16. Dezember 2004 – UR-Nr. 257/2004 des Notars Dr. Michael Gropp in Berlin – von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

7. Partner(innen)einkommen geschlechtergerecht gestalten: Bei der Anrechnung des Partner(innen)einkommens soll die Dauer der eigenen Erwerbstätigkeit bei der jeweiligen Höhe des Freibetrags für das anzurechnende Partner(innen)einkommen berücksichtigt werden. Durch ein Realsplitting-Modell bei der Anrechnung des Partnereinkommens soll sichergestellt werden, dass ein eigenständiger Förderungsanspruch in Partnerschaften mit geringen Einkommen nicht gefährdet wird, wenn zuvor Leistungen nach dem Arbeitslosengeld I bezogen wurden. Der anrechnungsfreie Betrag muss dabei deutlich höher als das Existenzminimum definiert werden.

8. Kapitalisierung ALG II: Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, um eine Kapitalisierung von passiven Leistungen zur Finanzierung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem 1. und 2. Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“

Eignung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen für eine Public Private Partnership – PPP –

Der Senat möge mitteilen, welche öffentlichen Infrastrukturprojekte sich im Finanzplanungszeitraum 2005 bis 2009 für eine Public-Private-Partnership eignen wü

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 20. August 2005 zu berichten.

Entwurf des Bebauungsplans IV-2e-1 für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Alter Schlachthof/Eldenaer Straße“ des ehemaligen Zentral-Vieh- und Schlachthofes zwischen August-Lindemann-Straße, Straße Neue Welt, James-Hobrecht-Straße, HermannBlankenstein-Straße und der Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain–Kreuzberg, im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Dem Entwurf des Bauungsplans IV-2e-1 für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Alter Schlachthof/Eldenaer Straße“ des ehemaligen ZentralVieh- und Schlachthofes zwischen August-LindemannStraße, Straße Neue Welt, James-Hobrecht-Straße, Hermann-Blankenstein-Straße und der Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 11. Januar 2005 wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 3/2005 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Vermögensgeschäft Nr. 4/2005 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zur Ermöglichung der Vollstreckung eines Haftbefehls des AG Charlottenburg vom 31. Januar 2005 (34 M 10/05) in einem Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO

Dem Antrag wird stattgegeben.