Protokoll der Sitzung vom 09.03.2006

führe zu einer Abkopplung aus der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Alterssicherung, zieht nicht. Ein Ausschluss aus der Pflichtversicherung der Rente ist nach Bundesrecht für alle Berufsstände nicht möglich, die erst nach 1995 Pflichtmitgliedschaften bekommen haben. Die Regelung im Berliner Kammergesetz geht deutlich über das hinaus, was auf Bundesebene geregelt ist. Sie schließt auch für die Freiberufler jede Art der Versorgung aus.

Bei den beantragten Änderungen geht es also einzig

und allein darum, die Schaffung eines Versorgungswerks und damit eine adäquate Altersvorsorge für freiberuflich tätige Psychotherapeuten zu ermöglichen. Angestellte Psychotherapeuten können sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Wir wissen, dass es gerade für Freiberufler zunehmend schwierig ist, im Alter eine angemessene Versorgung zu erlangen. Insofern ist die Initiative der Psychotherapeutenkammer auf dem geltenden bundesgesetzlichen Hintergrund grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen.

Ich muss hier nicht betonen, dass auch Bündnis

90/Die Grünen eine Bürgerversicherung auch in der Altersversorgung anstreben, die allen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Einkommen im Alter sichert. Wer die Diskussionen zur Alterssicherung und ein neues Finanzierungssystem in der Krankenversicherung auf Bundesebene verfolgt, der weiß aber, dass dieses Ziel so schnell nicht realisierbar ist. Dass sich die SPD da tatsächlich gegen die CDU durchsetzen wird, ist kaum zu erwarten. Noch haben wir keine Bürgerversicherung und keine Verpflichtungen, die die Freiberufler in eine Versicherung einbeziehen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, die Psychotherapeutenkammer bei den Altersvorsorgewerken im Hinblick auf eine derzeit nicht absehbare mögliche bundesweite Neuregelung gegenüber den anderen Kammern ungleich zu behandeln. So sehen das ja auch die Senatsgesundheitsverwaltung und die Linkspartei.PDS. Dass Sie in dieser Frage gegenüber dem Koalitionspartner einknicken, ist schon ein Witz.

Wir sollten also das Hemmnis für die Psychotherapeu

tenkammer, das im Moment nur die private Versicherungswirtschaft schützt, beseitigen und ihr die Möglichkeit der Altersvorsorge für die freiberuflich tätigen Psychotherapeuten eröffnen.

Dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, ergibt sich

aus dem Gebot der Fairness. Die Änderung des Berliner Kammergesetzes ist dringend geboten, um die ungerechtfertigte und unzulässige Diskriminierung der neu errichteten Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu beenden. Warum soll es Psychotherapeuten schlechter gehen als anderen Freiberuflern?

Dieser Berufsgruppe muss die Möglichkeit gegeben

werden, Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen zu schaffen, wie sie auch die anderen Berliner Heilberufskammern haben. Gemäß Berliner Kammergesetz können die Kammern Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen schaffen oder sich einer anderen Versorgungseinrichtung desselben Berufs mit Sitz in Deutschland anschließen oder zusammen mit anderen Versorgungseinrichtungen desselben Berufs eine gemeinsame Versorgungseinrichtung schaffen. Das gilt aber leider nicht für Kammern, die

nach dem 22. September 1999 gegründet worden sind. Um ihnen dennoch die Möglichkeit zu geben, wollen wir die Streichung dieser Regelung.

Die Psychotherapeutenkammer wurde als Berufsver

tretung im Land Berlin eingerichtet. Damit obliegt ihr – wie den anderen Heilberufskammern jeweils für ihre Mitglieder – die Wahrung und Förderung des Berufsstandes, auch im sozialen Bereich. Für die Berufe gehört die Vorsorge für Alters- und Krisenfälle zu den wesentlichen begleitenden Maßnahmen im Rahmen der Existentsicherung. Sie trägt entscheidend zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes und damit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der auch im öffentlichen Interesse liegenden Berufsaufgabe bei. Eine negative Auswirkung auf die gesetzliche Rentenversicherung ist insoweit nicht zu sehen, als die Pflichtgemeinschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk der Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in erster Linie der Versorgung niedergelassener Therapeuten dient. Den so genannten Freiberuflern, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und sich in der Regel privat versichern, sofern sie überhaupt Vorsorge für den Rentenfall treffen, steht mit einem berufsständischen Versorgungswerk eine Versorgungseinrichtung zur Verfügung, die ggf. auch berufstypischen Versorgungsproblemen Rechnung tragen kann.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion! Ich

finde es sehr unanständig von Ihnen, dass offenbar auf Grund der Meinung eines einzelnen Herrn das Vorhaben torpediert wird, den Psychotherapeuten ein eigenes Versorgungswerk zuzugestehen. Herr Müller scheint hier die Meinung zu diktieren. Es wird immer so dargestellt, als bestünde innerhalb der SPD-Fraktion Einigkeit darüber, das Versorgungswerk nicht zulassen zu wollen. Aber es gab schon vor Jahren Anstrengungen von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung, genau solch ein Versorgungswerk einzurichten. Herr Schulte-Sasse hat mir das bestätigt. Aber jetzt auf einmal besteht größte Einigkeit in Ihrer Fraktion, eben dies nicht zu tun?

So einig scheint man sich wohl nicht zu sein, auch

wenn Herr Pape sich nicht mehr daran erinnern will. Ich habe es Ihnen versprochen, ich suche den Brief heraus, den Sie seinerzeit Herrn Malkowsky geschrieben haben. Ich habe den Brief vom 30. September 2004 gefunden. Ich zitiere: „Wir haben uns von den Argumenten der Senatsverwaltung und der Psychotherapeutenkammer überzeugen lassen (...) und haben im zuständigen Facharbeitskreis ein zustimmendes Votum gefällt.“ – Das ist eindeutig!

Ich nehme Sie beim Wort, Herr Pape! Sie haben sich

damals dafür ausgesprochen, so auch Ihre Kollegin Radziwill. Sie sollten unserem Antrag zustimmen. Im Übrigen möchte ich Sie auch an Ihr freies Mandat erinnern. Fraktionsdisziplin hin oder her: Wenn derart gegenteilige

Beschlusslagen existieren, dann muss man auch einmal gegen den Fraktionstrend abstimmen. – Vielen Dank!

Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/3830 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.

Die lfdn. Nrn. 21 bis 23 sind durch die Konsensliste erledigt.

Beschlussempfehlungen

Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen ergreifen

Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/4747 Antrag der Grünen Drs 15/4172

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion der Grünen vor, Drucksache 15/4172-1.

Auf eine Beratung wird verzichtet. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Grünen abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen.

[Nee! von der SPD]

Nein? Habe ich etwas Falsches gesagt? – Wir haben also gerade festgestellt, die Grünen und die FDP haben dem Antrag zugestimmt. Jetzt frage ich noch einmal nach den Gegenstimmen. – Keine Gegenstimmen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen von SPD, PDS und CDU. Das ist aber eine merkwürdige Koalition!

[Heiterkeit]

Wer nun dem Ursprungsantrag der Fraktion der Grünen auf Drucksache 15/4172 in der soeben durch den Änderungsantrag geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Die CDU enthält sich.

Die lfdn. Nrn. 25 bis 29 sind durch die Konsensliste erledigt.

Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Zunächst spricht für die Grünen Frau Ströver. – Bitte schön, Frau Ströver! Sie haben das Wort!

Beschlussempfehlung

Flexiblere Mülltarife mit mehr Anreizen zur Müllvermeidung!

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4754 – neu – Antrag der FDP Drs 15/4204

in Verbindung mit

Für eine Prüfung flexiblerer Mülltarife, wie es der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses vielen Petenten zugesagt hat!

Antrag der FDP Drs 15/4812

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich lasse abstimmen. Zum FDP-Antrag Drucksache 15/4204 empfiehlt der Ausschuss gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungskoalitionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 7. Dezember 2005, Drucksache 15/4578, ist damit als erledigt anzusehen.

Zum weiteren FDP-Antrag unter der lfd. Nr. 64 wird die sofortige Abstimmung gewünscht. Wer dem Antrag der FDP Drucksache 15/4812 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. – Die Grünen enthalten sich.

Die lfd. Nr. 31 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.