Protokoll der Sitzung vom 23.03.2006

II. Lesung

Mehr Berlin, weniger Staat (27) – Gesetz zur Änderung des Berliner Straßengesetzes

Beschlussempfehlung BauWohnV Drs 15/4815 Antrag der FDP Drs 15/1740

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/1740. Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diesen Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 7:

II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/4826 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4641

Damit kommen wir zur

lfd. Nr. 8:

II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/4848 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4697

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 16 Paragraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 16 gemäß Drucksache 15/4697 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/4848.

Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme. Wer also der genannten Vorlage unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben diesen einstimmig beschlossen.

Die lfd. Nrn. 9 bis 11 sind durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nummer 12 war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der lfd. Nummer 5 d.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 13:

Große Anfrage

Wie wert und teuer ist dem Berliner Senat die Familienbildung?

Große Anfrage der CDU Drs 15/4387

Die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage liegt seit heute Vormittag vor und wurde bereits verteilt.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Sen Böger vom 22. März 2006

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre

Große Anfrage wie folgt:

Allgemeine Grundsätze (Fragen 1,2,3,4)

Erziehungsverantwortung liegt trotz aller Betreuungsangebote nach wie vor vorrangig bei den Eltern. Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, die Eltern bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung unterstützen, u. a. durch ein breitenwirksames Angebot an Eltern- und Familienbildung, das sich grundsätzlich an alle Eltern richtet und möglichst viele Eltern erreicht.

Sowohl nach ihrem gesetzlichen Auftrag als auch nach

ihrem fachlichen Verständnis ist die Familienbildung auf der Basis des § 16 SGB VIII eine präventive Leistung. Sie wendet sich an alle Familien, berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenslagen von Eltern und Kindern und bezieht die sich wandelnden Familienstrukturen ein. Kinder und Jugendliche werden nicht nur durch Angebote, die sich auf ihre eigene Entwicklungssituation beziehen, gefördert, sondern auch durch die Verbesserung der Lebenssituation der Eltern und die Stärkung des Gesamtsystems Familie. Damit hat Familienbildung ein weites Themenfeld. Ihre Arbeit orientiert sich an Alltagsfragen und Lebensphasen und ist keineswegs nur auf Krisen gerichtet. Ihr Bildungsverständnis ist generationenübergreifend, interkulturell und gemeinwesenorientiert. Ziel von Familienbildung ist es, Familien bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Erziehung mitzugestalten. Diesem Ziel dienen Wissens- und Wertevermittlung und die Förderung von Austausch und Vernetzung.

Es ist Anliegen des Senats, eine Balance zwischen un

spezifischen präventiven Angeboten der Familienbildung und solchen, die gezielt Familien in besonderen Lebenssituationen ansprechen, zu halten. Er greift dazu wesentliche Kernaussagen des JMK-Beschlusses von 2003 „Stellenwert der Eltern- und Familienbildung – zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern“, den Berlin gemeinsam mit den anderen Landesregierungen gefasst hat, auf:

1. Eltern- und Familienbildung muss ein Angebot für die

ganze Familie sein;

2. Familienbildung muss viele Orte und Formen haben;

3. Eltern- und Familienbildung muss frühzeitig

einsetzen;

4. Eltern- und Familienbildung muss gezielt in

besonderen Belastungssituationen wirken.

Der Senat fördert 15 Familienbildungsprojekte freier

Träger. Zu den Trägern gehören Familien- und Wohl

fahrtsverbände ebenso wie eingetragene Vereine. Dazu kommt die Förderung des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. für Elternbriefe und andere sozialpädagogische Maßnahmen.

Bei der Würdigung der Familienbildungsarbeit in Ber

lin wird nicht selten übersehen, welche wesentliche Hilfe für die Berliner Eltern die Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) der freien Träger darstellen. In jedem Bezirk arbeitet eine solche EFB und leistet neben der Fallarbeit präventive Arbeit zur Stärkung der Erziehungskompetenz. Dieser wichtige Teil der EFB-Arbeit wird ab dem Jahre 2001 auf vertraglicher Grundlage vom Land Berlin getragen. Zudem gewährleistet das flächendeckend vernetzte System der öffentlichen und freien Erziehungs- und Familienberatungsstellen Wahlfreiheit und niedrigschwelligen Zugang für Familien.

Hinzuweisen ist auch auf den Folgevertrag Stadtteil

zentren, der ebenfalls zur Förderung der Familienarbeit beiträgt. Seine Zielsetzung umfasst die Unterstützung von Selbsthilfe und Nachbarschaftsarbeit für Familien, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen ebenso wie Förderung von Initiativen bürgerschaftlichen Engagements. Berlin hat mit den Stadtteilzentren bereits eine Struktur im Sinne von Mehrgenerationenhäusern realisiert, wie sie jetzt als bundespolitisches Vorhaben erst geplant werden.

Die Förderung der Familienbildung in den Bezirken