Protokoll der Sitzung vom 23.03.2006

Die Förderung der Familienbildung in den Bezirken

erfolgt punktuell in sehr unterschiedlichem Ausmaß und auf verschiedenen Finanzierungsgrundlagen. Mit stärkerer Sozialraumorientierung wächst aber das Interesse an präventiver und fallübergreifender Arbeit.

Das Abgeordnetenhaus beauftragte 1991 den Senat,

eine „neue Konzeption für Angebote der Familienberatung, der Familienbildung und der Familienerholung vorzulegen, die den neu gestellten Aufgaben durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie der besonderen Bedarfslage im Ostteil der Stadt Rechnung trägt“. Eine Senatsvorlage – Nr. 959/91 – bildet dazu Grundlage für ein integriertes Gesamtkonzept, das die verschiedenen Bereiche der Familienarbeit, also Familienbildung, Familienberatung sowie Familienerholung und -freizeit, in stärkerem Maße als vordem verknüpft. Diese Konzeption bildet nach wie vor die Grundlage der Familienarbeit in Berlin. Sie passt sich aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich an und reagiert auf diese.

(Bsp.: Der Deutsche Familienverband achtet bei seinem Angebot von Gruppenreisen auf eine soziale Mischung der Familien, damit z.B. die Gespräche nicht nur um unbewältigte Probleme kreisen, sondern auch positive Lebenseinstellungen teilnehmender Familien zum Ausdruck kommen. Die Reisen werden mit den Familien vor- und nachbereitet und mit einem Thema verbunden, das die Familien stark interessiert. Ein Austausch der Familien wird gefördert. Bei anhaltenden Problemlagen wird auch auf Beratungs- und Hilfsangebote verwiesen. Wiederkeh

rende Themen der Familien werden in Bildungsangebote des Deutschen Familienverbandes aufgenommen)

Einzelne Zielgruppen in der Familienbildung

(Fragen 6, 7, 8)

Junge Familien mit kleinen Kindern sind die größte Zielgruppe der Familienbildung. Erfahrungsgemäß sind viele werdende Eltern und Eltern mit sehr jungen Kindern von sich aus interessiert an Informationen, am Austausch mit anderen Eltern und an Angeboten für sich und ihre Kinder.

Junge Väter kommen zum einen in die o. a. Angebote

für junge Eltern. Sie sind dort aber die zahlenmäßig gegenüber den Müttern kleinere Gruppe. Das hat auch mit der Inanspruchnahme von Elternzeit zu tun, die nach wie vor mehr von Müttern erfolgt, die dann in dieser Zeit auch die Angebote der Familienbildung nutzen. Für Väter und ihre Rolle in der Familie gibt es ein gezieltes Angebot mit dem Väterzentrum von Mannege e.V. Die Mitarbeiter von Mannege wenden sich speziell an künftige Väter im Rahmen von Geburtsvorbereitungskursen und machen Angebote für Väter gemeinsam mit ihren Kindern (differenziert nach Alter der Kinder), veranstalten Seminare für Väter und bieten thematische Angebote zur geschlechterbewussten Erziehung für Multiplikator/-innen (z. B. Erzieherinnen in Kitas).

Eine wichtige Zielgruppe sind die sozial benachteilig

ten und bildungsfernen Familien mit u. U. geringen Fähigkeiten in der Haushaltsführung, der Versorgung und Anleitung von Kindern, der Zusammenarbeit mit Ämtern, Kitas, Schulen. Erfahrungsgemäß gibt es keine Angebotsform für diese Zielgruppe, die stets erfolgreich wäre. Die Mehrzahl der vom Land Berlin geförderten

Familienbildungsprojekte arbeitet mit niedrigschwelligen Ansätzen, d. h. beispielsweise mit offenen Angeboten, der Verknüpfung von Freizeit- und Bildungsanteilen sowie Angeboten auch an Wochenenden. Sie setzen keine Vorkenntnisse voraus und vermeiden hohe Gebühren oder Teilnehmerbeiträge überhaupt.

Die Familienbildungsträger wenden sich natürlich

auch an die Familien nichtdeutscher Herkunft. Sie tun dies mit mehrsprachigen Informationen, z.T. über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund, über Kooperation mit Migrantenprojekten und über niedrigschwellige Angebote (Bsp.: türkisch-deutsche Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung, die offene Arbeit des Evangelischen Bildungswerkes in verschiedenen Berliner Stadtbezirken, die Kooperation des Familienbildungsprojektes im Nachbarschaftsheim Schöneberg mit einem arabischen und einem türkischen Frauenladen). Neben der Möglichkeit sozialer Kontakte bietet die Familienbildung für Familien nichtdeutscher Herkunft vor allem Information (z. B. über Erziehungsvorstellungen in Deutschland, gesellschaftliche Gepflogenheiten, das Bildungssystem und seine Zugangswege). Diese Kombination trägt zur Stärkung elterlicher Kompetenz und zur In

tegration der Familien bei. Familien nichtdeutscher Herkunft finden sich bei allen Familienbildungsprojekten, auch wenn diese sich nicht an besonders ausgewiesene Gruppen aus einzelnen Ländern wenden.

Bi-nationale Familien sind nicht als spezielle Ziel

gruppe ausgewiesen, in einigen Projekten der Familienbildung (FuN, Evangelisches Bildungswerk) aber gut vertreten.

Kooperation und Vernetzung (Frage 9)

Familienbildung kooperiert seit langem mit anderen Einrichtungen. Schon jetzt arbeitet Familienbildung mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe, des Gesundheits- und Sozialwesens, Nachbarschaftsheimen, Stadtteilzentren, mit Kitas und Schulen sowie Institutionen der Erwachsenenbildung zusammen. Formen und Intensität der Kooperationen hängen von den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Familienbildungsprojekte und ihrer evtl. Eingebundenheit in das Angebotsspektrum des eigenen Trägers ebenso ab wie von den jeweiligen Gegebenheiten von Sozialräumen. Dabei bleibt Familienbildung als familienunterstützende Maßnahme nach § 16 SGB VIII – jenseits der Vernetzungsthematik – deutlich abgegrenzt von einzelfallorientierten erzieherischen Hilfen.

Die beschriebenen Kooperationen sind ausbaufähig.

Mit den neuen Regelungen für Kitas und Schulen, welche die Zusammenarbeit mit Eltern höher bewerten, ist eine größere Bereitschaft der Bildungsträger zur Kooperation zu erhoffen.

Der Senat misst den Arbeitsansätzen der Jugendhilfe

in den Sozialräumen große Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf das Berliner Bildungsprogramm der Kitas, das neue Berliner Schulgesetz und auf das Konzept Integration durch Bildung hin. Allen Ansätzen gemeinsam ist eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Eltern und die Verpflichtung, mit den Eltern zusammenzuarbeiten. Die sozialräumlichen Qualitäten von Kitas und Schulen zu analysieren und ggf. für weiterführende familienorientierte Angebote zu nutzen ist schon deshalb angezeigt, weil insbesondere über die Kita fast alle Kinder und Eltern einer Region erreichbar sind.

Standards und Perspektiven (Fragen 5, 11)

Zum Thema Familienbildung hat eine Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, einberufen vom Landesjugendhilfeausschuss, in den Jahren 2000 bis 2004 gearbeitet. Öffentliche und Freie Träger haben sich zum Selbstverständnis von Familienbildung, ihren Zielen, Arbeitsweisen und Zielgruppen geäußert, eine Leistungs- und Qualitätsbeschreibung vorgelegt und sich ausführlich mit Ansätzen der Familienbildung in den Sozialräumen befasst. Außerdem wurde ein Informationsblatt zur breiten Bekanntmachung von Familienbildung verfasst. Aus der Sicht des Senats kommt es darauf an, diese bereits er

arbeiteten Standards zur Weiterentwicklung von Familienbildung in Berlin zu nutzen.

In diesem Zusammenhang ist auf den Beschluss des

Abgeordnetenhauses vom 27. Januar 2006 zum Antrag der Fraktion der CDU „Erziehungskompetenz von Eltern stärken – umgehend Konzept für Familienbildungsarbeit in Berlin vorlegen!“ – Drs 15/4388 – zu verweisen. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen des zu erstellenden Familienberichts eine Analyse des derzeitigen Standes der Familienbildungsarbeit in Berlin vorzulegen sowie ein Konzept zu ihrer inhaltlichen Weiterentwicklung zu erarbeiten.

Elternakademie (Frage 10)

Berlin besitzt einen Beirat für Familienfragen zur Beratung des Senats in Fragen der Familienpolitik. Er soll Impulse für familienpolitische Aufgaben geben und die Interessen der Familien im Land Berlin stärker in die Politik einbringen. Die Mitglieder des Beirates werden vom für Familienpolitik zuständigen Mitglied des Senats für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses berufen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Themen und Aufgabenstellungen eine Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII einzuberufen – so geschehen auch für das Thema Familienbildung und bereits mehrmals zitiert. Der Senat ist der Auffassung, dass Familienbeirat und LAG nach § 78 geeignete Instrumente zur Fortentwicklung der Familienbildung darstellen. Eine Elternakademie wie in Thüringen erübrigt sich.

Zur weiteren Behandlung werden die Anfrage und die Antwort an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport überwiesen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Die lfd. Nrn. 14 bis 26 sind durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 27:

Beschlussempfehlung

Berlin-Brandenburger Radiopreis – Qualität fördern – Hörfunkprogramme fordern!

Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 15/4832 Antrag der Grünen Drs 15/4613

Eine Beratung wird nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt, mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen und bei Enthaltung von CDU und FDP, die Ablehnung. Wer dem Antrag Drucksache 15/4613 jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Stimmenthaltungen? – CDU und FDP! Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Die lfd. Nr. 28 ist durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 29:

a) Beschlussempfehlung

Für einen Erfolg in Karlsruhe – mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2010 sofort vorlegen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/4847 Antrag der FDP Drs 15/4707

b) Beschlussempfehlung

Finanzplanung jetzt vorlegen!