die Auswirkungen auf die Investitionsplanung und -vorhaben sowie eventuell auf die Wasserpreise der BWB aufzuzeigen.
Dem Verkauf des Grundstücks Kurfürstendamm 193, 194/Lietzenburger Straße 104, 106 zu den Bedingungen des am 17. März 2006 zur Urkundenrolle Nr. W 223/2006 des Notars Klaus-Hinrik Woddow in Berlin beurkundeten Vertrages wird zugestimmt.
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28. März 2006 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I – 203 gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches zu.
1. Der Senat wird aufgefordert, für alle geeigneten Produkte der Hauptverwaltung und, zusammen mit den Bezirken, für alle Produkte der Bezirke Qualitätsziele als Grundlage für Qualitätsvergleiche (Benchmarking) zu entwickeln. Diesen Qualitätszielen sind einheitliche Kennzahlensysteme zu Grunde zu legen.
2. Nach dem Vorbild der bezirklichen Bürgerämter werden für alle geeigneten Produkte regelmäßig Qualitätsvergleiche durchgeführt. Dies gilt auch für verwaltungsinterne Serviceleistungen wie z. B. die Personalverwaltung.
3. Es werden regelmäßig Qualitätsvergleichsberichte erstellt und veröffentlicht. Darin werden gegebenenfalls auch Kunden/Kundinnen- und Mitarbeiter/-innenbefragungen berücksichtigt. In die Berichte werden die Behörden der Hauptverwaltung ausdrücklich mit einbezoge
Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der BVG dafür einzusetzen, dass diese analog zu den Hamburger Verkehrsbetrieben das nicht zwingend für die Verwaltungstätigkeit innerhalb der BVG notwendige Personal verlagert und als Begleitpersonal für mehr Service und Sicherheit in Bussen und Bahnen einsetzt.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2006 ein mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmtes Konzept vorzulegen, welches die Darstellung der bisher nicht an die Kanalisation angeschlossenen Siedlungsgebiete und die Zeiträume für deren Anschluss an das zentrale Abwasserentsorgungssystem ermöglicht. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, die nach 2008 bisher aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit nicht angeschlossen werden sollen. Die Betrachtung hat sich auf das gesamte Stadtgebiet zu erstrecken.
der Finanzbedarf standortbezogen, z. B. unterteilt nach normalen Anschlusskosten (Hauptsammler in Straßen) und zusätzlichen Kosten (Druck- bzw. Saugstationen),
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28. März 2006 vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans I – 215 gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs zu.
Entwurf des Bebauungsplans I-16 für das Gelände zwischen dem Leipziger Platz, der Leipziger Straße, der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Leipziger Straße 3 und Niederkirchnerstraße 5, der Niederkirchnerstraße, der Stresemannstraße und dem Potsdamer Platz
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28. März 2006 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-16 für das Gelände zwischen dem Leipziger Platz, der Leipziger Straße, der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Leipziger Straße 3 und Niederkirchnerstraße 5, der Niederkirchnerstraße, der Stresemannstraße und dem Potsdamer Platz im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, vom 18. November 2005 zu.
1. Der vom Senat von Berlin am 28. März 2006 beschlossenen Planreifeerklärung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung 10/03 im Bereich des Bebauungsplanes XV-55ba wird derzeit und einer späteren Beschlussvorlage zur diesbezüglichen Änderung des Flächennutzungsplanes von Berlin entsprechend
Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Verlagerung vorzunehmen. Die gesamte Fachöffentlichkeit – mehr als hundert Wissenschaftler/-innen, die Führungskräfte aus dem deutschen Strafvollzug, die Fachverbände, z. B. die Richter/-innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen – hat sich einhellig gegen die Verlagerung ausgesprochen.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-55ba für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ zwischen der künftigen Wagner-Régeny-Straße, der Rudower Chaussee, der Karl-Otto-Reinsch-Straße, der Merlitzstraße, dem Groß-Berliner Damm und der nordöstlichen Verlängerung der Abram-Joffe-Straße mit Ausnahme der Merlitzstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, vom 2. Dezember 2005 wird zugestimmt.
Entwurf des Bebauungsplans 4-7 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Charlottenburg
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28. März 2006 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 4-7 für das Gelände nördlich des Bahnhofs Charlottenburg auf Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Windscheidstraße, Stuttgarter Platz und Lewishamstraße sowie Teilflächen zwischen S-Bahntrasse, Lewishamstraße, Stuttgarter Platz und Wilmersdorfer Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vom 12. Juli 2005 mit Deckblatt vom 22. November 2005 zu.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt die Bemühungen, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Föderalismusreform in Bundestag und Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug, den Jugendstrafvollzug und den Vollzug der Untersuchungshaft beim Bund verbleibt. Auf die insoweit im Rahmen der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vorgesehene Änderung des Art. 74 Abs. 1 GG soll verzichtet werden.
Das Abgeordnetenhaus bekräftigt, dass es sich bewährt hat, das mit In-Kraft-Treten des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 1977 eingeführte Ziel der Resozialisierung bundesweit einheitlich und universell als Leitbild des Strafvollzuges zu normieren. Es ist primäre Aufgabe des Strafvollzuges, die Gefangenen darauf vorzubereiten, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (§ 2 StVollzG). Den schädlichen Folgen des Strafvollzuges ist entgegenzuwirken und der Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich anzugleichen, um dem Gefangenen zu helfen, sich in das Leben in Freiheit wiedereinzugliedern. Diese berechtigten Ziele sind bis heute nur unzulänglich umgesetzt, zu Recht mahnt das Bundesverfassungsgericht seit langem gesetzliche Nachbesserungen an.
Das Abgeordnetenhaus sieht die Gefahr, dass mit der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder der Verlust einheitlicher Vollzugsstandards, einer einheitlichen Rechtsprechung und eines Rechtschutzsystems für Gefangene droht. Die Auswirkungen der geplanten Veränderungen widersprechen nicht nur den Zielen eines humanen Strafvollzuges, sondern