Vor Beauftragung ist dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses zur nächsten Sitzung der finanzielle Umfang des Auftrags darzustellen.
Vor Beauftragung ist dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses zur nächsten Sitzung der finanzielle Umfang des Auftrags darzustellen.