Wir beide, Frau Senatorin, haben nämlich eins gemeinsam, die Liebe zu den Bergen. Das wissen alle anderen noch nicht. Wenn wir in die Berge gehen, dann bereiten wir beide uns gründlich vor, weil wir wissen, dass wir sonst nicht zurückkehren. Aber heute haben Sie mich enttäuscht. Insoweit war offenbar Ihr Ausstieg an der Fernsehkugel am Restaurant zum Fensterputzen nur ein PRGag und nicht ein ernst gemeinter Einsatz im Rahmen des Verbraucherschutzes.
Ich weiß gar nicht so recht, was ich jetzt kritisieren sollte. Denn Sie haben heute Nachmittag – das ist auch eine Ungezogenheit einer Senatorin, wenn ich das sagen darf, Frau Präsidentin, oder ist das zu rügen? – während der laufenden Plenarsitzung den Verbraucherschutzbericht für 2006 verteilt. Das halte ich nicht für sehr angemessen und hilfreich, wenn wir heute Abend vielleicht über die Inhalte sprechen und diskutieren sollen. – Unterzieht man sich der Mühe und schaut ins Internet, dann erlebt man noch bessere Überraschungen. Da sind Sie noch aktueller, da finden wir Ihre Schwerpunkte formuliert aus dem Kalenderjahr 2003.
Eigentlich könnte ich jetzt aufhören, mich hinsetzen und sagen: Auftrag nicht erfüllt, Tagesordnung verfehlt, Frau Senatorin, und nun machen wir mal Schluss. Dann würden Sie alle froh sein. Aber einige Sätze möchte ich doch noch sagen. Frau Hertlein, die von mir sehr geschätzte Kollegin, hat sich in der Tat auf diese Große Anfrage vorbereitet. Und das war auch richtig und vernünftig. Aber aus dem, Frau Senatorin, was Sie hier gesagt haben, war – gemessen an der Großen Anfrage – weder eine Linie zu erkennen noch Schwerpunkte für die nächs
Sie und die Kollegin Hertlein haben die Zielgruppen der Jugendlichen und der Eltern angesprochen, um die wir uns viel mehr kümmern müssen. Es werden Handys missbraucht. Es kommt zu großen Schuldenbildungen. Die Verschuldungsproblematik hat meine Vorrednerin bereits angesprochen. Deswegen lege ich Wert darauf, das noch einmal zu erwähnen. Ich erwähne auch die Kinder und die Eltern noch einmal. Da reicht es nicht aus, Frau KnakeWerner, dass Sie eine Presseerklärung zu dem Thema abgeben: Schläft das Baby gut? – Eine solche Presseerklärung allein ist viel zu dürftig für den Verbraucherschutz in einer großen Stadt wie Berlin.
Der Verbraucherschutz ist beim Senat gut aufgehoben, wenn man bedenkt, dass Sie im vergangenen Jahr 300 000 € bei der Verbraucherzentrale Berlin gekürzt haben. Das Fazit dieser Kürzung der Gelder war, dass vier Stellen bei der Verbraucherzentrale Berlin eingespart werden mussten und die Anfragen rückläufig waren. Für die CDU-Fraktion sind Sie als Gesundheitssenatorin besonders für die Menschen in der Stadt zuständig, die eine Behinderung haben. Der größte Skandal, den Sie sich als Gesundheitssenatorin in Berlin geleistet haben, ist die Tatsache, dass Sie schwerstbehinderte Menschen, die auf den Telebus angewiesen sind – dass Sie nicht in der Lage waren, dieses Problem kurzfristig zu lösen, und wir heute noch auf eine vernünftige Lösung warten. Ich glaube, im Zusammenhang mit schwerstbehinderten Menschen wird Ihr Name in die Geschichte dieser Stadt eingehen. Das ist ein Skandal, den Berlin in dieser Weise noch nie erlebt hat.
te Legislaturperiode oder die zurückliegenden fünf Jahre. Wir wissen alle aus der letzten Gesundheitsausschusssitzung, dass gerade im gesundheitlichen Verbraucherschutz erhebliche Defizite vorhanden sind. Auch Ihre Kontrollen mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen, die Sie erwähnt haben, sind oberflächlich. Vorher angemeldete Kontrollen bringen – das kann man sich vorstellen – null Ergebnisse. Das ist ein Manko, das wir in Zukunft beseitigt sehen wollen. Wenn Sie in die Heimaufsicht und in die Pflege gehen, dann müssen die Kontrollen unangemeldet durchgeführt werden, sonst haben sie überhaupt keinen Sinn.
Sie haben zum Arbeitsschutz, der in der Großen Anfrage erwähnt wird, aus meiner Sicht nichts gesagt. Ich habe sehr aufmerksam auf Ihre Worte geachtet. Ökonomische Verbraucherbildung wird bei Ihnen erwähnt, aber was sich bei Ihnen dahinter verbirgt, lässt sich nicht sagen. Vielleicht hätten Sie uns auch noch verraten sollen, was Sie getan haben, als die großen Energieunternehmen in Berlin die Verbraucherpreise drastisch erhöht haben. In diesem Zusammenhang stellt sich auch ernsthaft die Frage: Ist der Verbraucherschutz in diesem Ressort richtig angesiedelt, oder gehört er in das Wirtschaftsressort?
Diese Frage muss in der nächsten Legislaturperiode diskutiert werden. Ich habe nichts dagegen, Frau Senatorin, wenn Sie im Gesundheitswesen Verbraucherschutz betreiben, aber eine Teilung dieses wichtigen Bereichs kann ich mir nicht vorstellen. Vorstellen kann ich mir allerdings – das ist meine persönliche Meinung – ein Landesamt für Verbraucherschutz, aber das habe ich mit meiner Fraktion vorher nicht abgestimmt. Ich sage es trotzdem, weil ich nicht noch einmal hier vorne stehen werde.
Das Verbraucherschutzinformationsgesetz – das sage ich auch, weil Sie es nicht erwähnt haben – ist ein Gesetz, das Sie halbherzig mit Ihrer Mehrheit durchgezogen haben. Das Beschwerdemanagement ist auch unzureichend.
Das mögen Sie so sehen! – Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Beschwerdemanagements haben wir uns erlaubt, ein Verbrauchermobil vorzuschlagen. Im Übrigen, Frau Senatorin, haben große Energieunternehmen in Berlin solche Mobile. Wir haben in der letzten Gesundheitsausschusssitzung angeregt, mit diesen Energieunternehmen zu reden, ob man gemeinsam eine entsprechende Verbraucherberatung veranstalten könnte, die sicherlich kostengünstiger und bürgernäher sein könnte, und dies dann auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen. Das ist sicherlich besser als das, was Sie an Öffentlichkeits- und PR-Arbeit machen. Das bezeichne ich als Wahlkampf. Eine lange Nacht der Verbraucher, wo Blutdruck gemessen wird, halte ich nicht für sinnvoll, denn jeder, der die Notwendigkeit sieht, den Blutdruck messen zu lassen, wird das entweder bei seinem Hausarzt oder in der Apotheke machen lassen.
Wir alle werden täglich Telefonanrufe mit dem Hinweis bekommen, dass wir gerade irgendeinen Hauptgewinn erzielt haben, und werden dann nach Daten gefragt. Auch das ist ein Thema, wo wir von Ihnen erwarten, dass Sie mit der Bundesnetzagentur in Verbindung treten und versuchen, dies zu verhindern. Wie sich die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur gestaltet, Frau KnakeWerner, haben Sie bis heute nicht im Detail verraten.
Zum Verbraucherschutz gehören nicht nur sichere Lebensmittel und Produkte, sondern auch der Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher. Da der Verbraucherschutz alle Bereiche des menschlichen Lebens umfasst, bildet er auch die Grundlage für die Lebensqualität und Rechtssicherheit der Menschen. Darum gehört es zu den zentralen politischen Aufgaben, in Deutschland, Europa und weltweit für eine klare Situation, für vernünftige Verhältnisse und für eine vernünftige Zuständigkeitsregelung – auch in der Bundeshauptstadt Berlin – zu sorgen. Die CDU steht für einen umfassenden Verbraucherschutz. Er ist kein Privileg für wenige, sondern eine Notwendigkeit für alle. Was Sie, Frau Senatorin, heute abgeliefert haben, war ziellos, planlos und konzeptionslos. – Danke schön!
Ich werde – weil ich gern einen Blick nach vorn machen will, wie es auch Frau Hertlein getan hat – einige wenige Punkte aufrufen. Ich möchte etwas zur Patientenbeauftragten sagen, die hier schon mehrmals zitiert worden ist. Sie hat vor kurzem gemeinsam mit der Senatorin einen ausführlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht, der in
Bezug auf den Umfang, den Inhalt und die daraus abgeleiteten Forderungen für die Zukunft bemerkenswert war, wenn man bedenkt, dass sie das nur in einer honorierten Nebentätigkeit leisten konnte – wenn auch mit entsprechender Unterstützung. Ich wünsche mir – weil ihre Ernennung jetzt, mit Ende der Legislaturperiode, ausläuft – von allen Kollegen und Kolleginnen in der neuen Legislaturperiode sehr, dass sie sich gemeinsam mit der Senatorin – wenn wir das wieder in dieser Konstellation tun können – für die Institutionalisierung dieses Amtes einsetzen, damit alle Vorschläge, die die Patientenbeauftragte erarbeitet hat, in der nächsten Legislaturperiode, insbesondere mit Blick auf den Verbraucherschutz realisiert werden können. Dazu braucht man eine verbindlich etablierte Infrastruktur.
Ich finde gut und richtig – und auch davon hat die Senatorin gesprochen –, dass die Zielgruppenorientierung im Verbraucherschutz weiter fortgeführt wird. Bei den Senioren und Seniorinnen hat das bereits dazu geführt, dass sie einen eigenen Ausschuss für Verbraucherfragen bei dem Landesseniorenbeirat nach Auswertung der fünf Verbraucherschutzkonferenzen beschlossen haben. Das finde ich sehr gut und unterstütze es. Im Verbraucherschutzbericht ist die Rede von der interkulturellen Öffnung im Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit migrantenspezifischen Diensten, Projekten, Vereinen und dem Integrationsbeauftragten. Die Migranten und Migrantinnen haben – wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen – einen Anspruch auf umfängliche Information, unter Überwindung hier noch bestehender Sprachbarrieren. Wir haben einen ausgebildeten Dolmetscherdienst, der sich bereits in der Vergangenheit als Sprachmittler bewährt hat. Ich wünsche mir sehr, dass wir die Zielgruppe der Migranten zukünftig im Verbraucherschutz stärker berücksichtigen.
Ehe ich zu meinem Redebeitrag komme, fühle ich mich dann doch bemüßigt, einige wenige Worte zu der Rede meines Vorgängers zu sagen. Es ist die Methode CDU, die ich nun über elf Jahre in diesem Hohen Hause bzw. im Ausschuss miterleben durfte. Man hat partielle Wahrnehmungen. Man blendet bestimmte Ereignisse und Informationen aus. Entweder beschafft man sie sich nicht oder nimmt sie einfach nicht zur Kenntnis. Man macht sich ein sehr beschränktes Bild, im doppelten Sinne, und urteilt dann darüber. Von diesen Schlussfolgerungen haben wir eben ein Stückchen genießen dürfen. Es macht einfach keinen Spaß, an dieser Stelle – zumal, wenn man das letzte Mal hier spricht – darauf einzugehen. Es ist wirklich die partielle Wahrnehmungsstörung – oder auch eine mehr als partielle –, die zu solchen blödsinnigen Redebeiträgen führt.
Ich selbst bin eine der Fragestellerinnen, zusammen mit Frau Hertlein. Wir könnten uns nun natürlich in epischer Breite über einzelne Fragen unterhalten. Die Senatorin hat zu Recht auf den gerade erschienenen ersten Verbraucherschutzbericht verwiesen. Dort stehen viele Antworten. Im Übrigen sind alle Fragen in der gebotenen Kürze, aber mit einer klaren Aussage versehen, beantwortet worden. Deshalb sind die Fragestellerinnen nicht unzufrieden. Es steht der Opposition frei, darüber anders zu denken.
Ich bin von Kolleginnen gefragt worden, warum wir das heute im Plenum und nicht im Ausschuss machen. Ich bin der Auffassung, dass das, was in dieser Legislaturperiode beim Verbraucherschutz geleistet wurde, nach seiner Neuorganisation und Weiterentwicklung, wert ist, auch wenn das Haus nicht gut besetzt ist, hier in diesem Plenum diskutiert und gemessen zu werden. Ich möchte die Zeit jetzt nicht ungebührlich überstrapazieren, sondern nur feststellen, dass ich es richtig und wichtig finde, dass man neben der Schutzbedürftigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch ihr Informations- und Beratungsbedürfnis entwickelt und dazu Angebote macht, weil der Verbraucher in diesem Land so gerne als Souverän gesehen wird. Wenn jemand souverän entscheiden soll und muss, dann muss er auch entsprechend qualifiziert werden.
Auch das gelingt immer nur begrenzt, dessen sollten wir uns bewusst sein. Es gibt Verbraucher und Verbraucherinnen in komplizierten Situationen, insbesondere im Gesundheitsbereich, wo es ihnen schwer fällt, sich verbrauchergerecht zu verhalten und zu entscheiden. Da steht die Verbraucherschutzpolitik in der Verantwortung, verlässliche Lösungen und Hilfen abzusichern.
Die Patientenbeauftragte hat sich unter anderem auf die Fahne geschrieben, im Bereich der stationären Pflege die ärztliche und pflegerische Versorgung in den Heimen unter die Lupe zu nehmen. Die ersten Vorbereitungen sind dafür in der Senatsverwaltung gelaufen, damit wir in Zukunft die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung in den Berliner Pflegeheimen besser und gezielter – auch mit Hilfe der Patientenbeauftragten – einschätzen können, um daraus entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten.
Ich wünsche mir auch, dass der von der Senatorin zitierte aufsuchende Verbraucherschutz in den Kiezen ausgeweitet und zu einem neuen Schwerpunkt wird. Hier haben die Veterinär- und Lebensmittelverantwortlichen in den Bezirken einen Vorschlag gemacht, den ich gern zur Prüfung mit auf den Weg geben möchte, nämlich so etwas wie eine bezirkliche Verbraucherschutzanlaufstelle zu werden. Das finde ich überlegenswert, wenn es uns darum geht, kieznah und bezirksspezifisch auch an die Menschen heranzukommen, die wir normalerweise nicht so ohne weiteres mit Bildungsangeboten, Internetportalen und Bibliotheksangeboten erreichen können.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Simon! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Jantzen. – Bitte sehr!
Zum Thema Geld und Finanzen für die Verbraucherzentrale schließe ich mich Frau Hertlein an. Auch ich bin der Auffassung, dass wir – wenn wir hier 11 Cent pro Kopf der Bevölkerung unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nachbessern müssen. Trotz aller Bemühungen durch Synergien und auch in Zusammenarbeit mit Brandenburg und anderen Partnern müssen wir versuchen, uns den Bremer und Hamburger Verhältnissen anzugleichen, denn ganz ohne Geld geht es nicht. Ich wünsche mir also, dass wir die Verbraucherzentrale entsprechend ihrer Bedeutung in Zukunft finanziell stärken. Das ist vor allen Dingen an die Adresse der Finanzverwaltung gerichtet, um diejenigen, die für den Verbraucherschutz stehen, entsprechend zu unterstützen. Wir alle sind Verbraucher und Verbraucherinnen, und wir alle profitieren davon.
Ich komme zum Schluss. – Zu dem Antrag der CDU: Zum Infomobil – da wiederhole ich nur das, was ich bei uns im Ausschuss gesagt habe –: Wir haben eine sehr differenzierte Infrastruktur an Möglichkeiten für Verbraucherinformationen, und wir leben nicht in der Uckermark. Ein Infomobil halte ich dort für richtig und notwendig, wo hohe Flexibilität als Ersatz für fehlende Infrastruktur sinnvoll ist. Aber Berlin ist eben nicht die Uckermark. Wir könnten Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg ein solches Infomobilprojekt zur Prüfung anheimstellen, ob dafür ein Bedarf in der Fläche besteht.
Ein letztes Wort möchte ich gern zu der Problematik sagen, die bisher nicht angesprochen wurde, die mir aber persönlich wichtig ist. Das wäre übrigens etwas gewesen, wo die Opposition hätte zeigen können, dass sie sich inhaltlich auch mit der Kritik an der Verbraucherschutzpolitik Berlins auseinander setzt. Ich meine den kürzlich veröffentlichten Verbraucherschutzindex 2006, nach dem Berlin nicht so gut abschnitt, wie wir das auf Grund der vielen Aktivitäten hätten erhoffen können. Frau Hertlein und ich waren bei den Kollegen der Berliner Verbraucherzentrale, um uns inhaltlich gemeinsam mit ihnen darüber auseinander zu setzen und unsere Kritik anzubringen. Meine Kritik richtet sich insbesondere dagegen, dass der Index mit Daten arbeitet, die zwei Jahre alt sind. Im Verbraucherschutz tut sich in kurzer Zeit aber so viel, dass der Index keine Aktualität mehr besitzt. Er bietet lediglich den Blick zurück in die Historie. Er muss kurzfristiger erscheinen und vor allen Dingen Qualitätskriterien entwickeln und nicht nur Quantitäten wie: Da gibt es jetzt ein Ministerium, das Verbraucherschutzministerium heißt, und das ist gut. – Man muss sehen, was sich dahinter qualitativ im Angebot verbirgt. Wir haben die Kollegen der Verbraucherzentrale gebeten, unsere Kritik an die Bundeszentrale weiterzuleiten.
Bemerkenswert finde ich die erstmals in den Verbraucherschutzindex eingeführten so genannten Querschnittsindizes, weil sie Innovation und Transparenz besonders bewerten. Ich denke, gerade was Innovation und Transparenz angeht, haben wir in Berlin – ich bitte, den Verbraucherschutzbericht daraufhin sehr aufmerksam zu studie
ren – eine Menge geleistet. Leider geht das aber nicht in die Bewertung des Verbraucherschutzindex ein. Insofern gibt er an dieser Stelle ein falsches Bild wieder.
Meine 10 Minuten sind um. Ich habe in 11 Jahren gelernt, mich etwas disziplinierter als am Anfang an die Zeit zu halten. Ich verabschiede mich. Ich habe gehört, das soll man tun, wenn man hier vorn steht, und da ich eine gute Kinderstube habe, folge ich diesem guten Rat. Ich bedanke mich beim Hohen Haus, ich bedanke mich für die vielen Menschen, die ich auch außerhalb meiner Fraktion als angenehm, konstruktiv und informativ und als belehrend im positiven Sinne erlebt habe. Ich habe in diesem Haus sehr viel gelernt, wollte aber meiner Fraktion die Ausrichtung der Feier meines 70. Geburtstags nicht zumuten und habe gedacht, das sei jetzt der richtige Zeitpunkt abzutreten. Ich wünsche mir allerdings für die nächste Legislaturperiode in Bezug auf die Plenarsitzungen mehr Disziplin, mehr Aufmerksamkeit, mehr Interesse und mehr intellektuelles Niveau.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Ingeborg Simon! Von mir auch noch einmal den Dank für die jahrelange Zusammenarbeit, auch wenn es manchmal knirsch und hart war. Aber ich glaube, mit dieser großen Anfrage hier und heute im Plenum zu dieser Zeit und nicht im Ausschuss, wo man ausführlich und intensiv über bestimme Probleme sprechen kann, hast du und hat die Kollegin Hertlein uns und dem Verbraucherschutz in Berlin leider keinen Gefallen getan.
Mit der Anfrage sollte offensichtlich vor der Wahl, nicht ganz so knapp wie jetzt, aber noch kurz vor der Sommerpause noch einmal gezeigt werden, was Rot-Rot im Verbraucherschutz geleistet hat. Da sollte ganz offensichtlich eher betrachtet werden, wo es durchaus – das erkennen wir auch an – einige Erfolge oder ein SichDurchsetzen gegenüber dem Finanzsenator gegeben hat, zum Beispiel bei der Schuldnerberatung. Hier konnte noch einmal etwas draufgelegt werden, wogegen wir nichts einzuwenden hatten. Das sollte offensichtlich gezeigt werden.
Wo der Senat die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ordentlich vertreten hat, soll jedoch nicht aufgezeigt werden. Dies wird an den Fragen deutlich. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird nur bei der Verbraucherzentrale und der Schuldnerberatung angerissen. Wesentliche Bereiche wie der Schutz vor überhöhten Preisen zum Beispiel bei Strom und Gas oder bei der BVG oder auch der Mieterschutz beim Verkauf städtischer Wohnungsbaugesellschaften wird hier ausgeklammert. Da hat der Senat aus unsere Sicht jedoch versagt.
Zum anderen muss für ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz die Öffentlichkeit auch über festgestellte Mängel informiert werden, und zwar bevor verdorbene
Lebensmittel zu Hause verbraucht sind oder gefährliche und giftige Produkte in die Hände von Kinder und Erwachsene gelangen. Hier brauchen wir ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene, das von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode zwar im Bundesrat vorgelegt, von der CDU dann aber gestoppt wurde.
Da hilft es auch nicht, Herr Brinsa, wenn sich die CDU in Berlin immer wieder mit diversen Vorschlägen wie etwa dem Infomobil als oberste Verbraucherschützerin hinstellt. Ohne klare Informationsrechte gegenüber den Behörden und vor allem den Unternehmen bleibt auch das von Minister Seehofer vorgelegte und im Bundestag jetzt verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Ich wünschte mir, dass Sie dort noch einmal Druck auf Ihre Partei machen. Das Gleiche gilt für die SPD. Auch der zukünftige Senat sollte im Bundesrat dafür sorgen, dass die Verbraucherschutzinteressen gestärkt werden.
Deregulierte Märkte, Lebensmittelskandale, Verstöße gegen den Arbeitsschutz und veränderte Bedingungen im Gesundheitswesen wie auch die Vogelgrippe, das alles sind Themen des Verbraucherschutzes. Verbraucherschutz greift immer dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher informiert und vor Fehlentscheidungen bewahrt werden sollen. Auch das ist bei der PDS und ähnlich in dem Bericht der Senatorin zu lesen und hier dargestellt. Das ist richtig, aber, Frau Senatorin, wo waren Sie denn, als Herr Wolf die Erhöhung der Energiepreise oder der Fahrpreise der BVG genehmigt hat? Wo blieb damals die sachgerechte und schnelle Information der Berlinerinnen und Berliner über die Vogelgrippe? Warum haben SPD und PDS in der Vergangenheit viele Anträge der Oppositionsfraktionen – ich nenne hier nur unseren Antrag zum Berliner Hilfelotsen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, damit das Angebot besser genutzt und transparenter wird, oder auch die Stärkung unabhängiger Beratungsangebote in diesem Bereich – abgelehnt?
Es ist schon verwunderlich, dass der Wirtschaftssenator Wolf vor der Wahl nun versucht, mit seinem Vorschlag zur Verlängerung der staatlichen Preisgenehmigung für Strom zu punkten. Was nützt das den Berlinerinnen und Berlinern, wenn er in der Vergangenheit jeder Energiepreiserhöhung zugestimmt hat? Jahrelang hatte er die Möglichkeit zur Preiskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Diese hätte er nutzen sollen, statt den Verbraucherinnen und Verbrauchern höhere Energiepreise zu bescheren.
Im Gegensatz zu den jetzt von ihm genehmigten Preiserhöhungen fällt die Absenkung der Strompreise auf Grund seiner Genehmigungsauflage marginal aus, und das nennen wir Augenwischerei.
Die Linkspartei.PDS schmückt sich im Internet unter „Politik von A bis Z“ damit, dass sie dem Verbraucherschutz erstmals den Rang eines Ressorts gegeben, Konzepte entwickelt und viele Initiativen gestartet hat. Das wurde auch heute in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich. Genannt werden dort besonders das Verbraucherinformationsgesetz, die Berufung einer Patientenbeauftragten, die Reform der Verbraucherzentrale und die Bildung des Netzwerkes Verbraucherschutz – durchaus gute und richtige Ansätze. Interessanterweise landet dann aber Berlin beim Verbraucherschutzindex – bei aller Kritik, die Frau Simon an diesem Index genannt hat, ist er doch ein Anhaltspunkt, wo man sich befindet – lediglich auf Platz 7.