Nichtraucherschutz und Gesundheitsförderung in allen Ehren, aber es ist schon bemerkenswert, dass die größten Kiffer von gestern heute das Rauchen einfach so verbieten wollen.
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Hoff (Linkspartei.PDS): Das ist lustig! – Weitere Zurufe]
Das läuft so nicht. Das Rauchen aufzugeben ist ungefähr so einfach wie die neue Rechtschreibung. Da kommen Sie mit Ihren Verboten nicht weit.
Über Ihren ersten Antrag lässt sich noch reden. In öffentlichen Einrichtungen ist es die Aufgabe des Staates, für die unmittelbare Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Sorge zu tragen bzw. die Bürgerinnen und Bürger nicht fahrlässig zu gefährden. Okay! Das ist eine gemeinsame Diskussionsgrundlage. Da bin ich kompromissbereit. Das Anbieten von staatlich finanzierten Raucherentwöhnungskursen lässt mich aber breit schmunzeln – und dann schüttelt es mich. Am besten fordern Sie auch gleich noch eine Kuschelecke in den Verwaltungen, wo dann die Phase der Entwöhnung bei grünem Tee ausdiskutiert werden kann. Das ist sicherlich nicht der richtige Weg, und
Ich komme nun zum letzten Antrag in dieser Serie: Aus Sicht der Liberalen ist ein Tabakwerbeverbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Markt, denn mit einem selektiven Verbot zur Bewerbung einzelner Produkte maßt sich der Gesetzgeber an, darüber zu entscheiden,
welche Genussmittel er nicht für gut hält und welche er auf der anderen Seite toleriert. Wenn man so weitermacht, gibt es bald keine Werbung mehr für Limonade – ruiniert die Zähne –, keine Werbung für Pommes frites – machen fett und schädigen dadurch das Herzkreislaufsystem – und keine Werbung für Kaffee, denn Koffein ist auch ein Aufputschmittel.
für die Abkehr von einem gesundheitsschädlichen Laster ist auch nicht unmittelbar der Staat zuständig.
Raucherentwöhnungskurse kann sich jeder eigenverantwortlich buchen, wenn er oder sie es denn möchte und die Willenskraft zum Aufhören nicht ausreicht.
Ich komme zu Ihrem Antrag II – rauchfreie Krankenhäuser: Oberflächlich betrachtet, ergibt das vielleicht Sinn, weil die kausalen Zusammenhänge zwischen Nichtrauchen und Gesundwerden offensichtlich sind. Praktisch läuft dieser Antrag jedoch ins Leere. Ich stelle mir vor, wie ein postoperativer Patient – so dumm das von ihm auch sein mag – auf Teufel-komm-raus eine rauchen will. Setzen wir Ihren Antrag um, wird sich dieser Mensch womöglich über Etagen ins Freie retten, um dort zu qualmen. Dass er auf dem Weg vielleicht stürzt und dadurch eine Narbe reißt oder er sich draußen einen Schnupfen holt, erachte ich auch nicht unbedingt als gesundheitsfördernd.
Da sollte man diese unverbesserlichen Süchtlinge doch lieber in einen Raucherraum im gleichen Flur lassen. Theoretisch geht viel, aber auch Sie wissen, dass das in der Praxis nicht funktioniert: Wer rauchen will, der tut es eben auch.
Im Detail gehen mir diese Anträge zu weit. Sie beschneiden mit solchen Forderungen permanent die Freiheit des Einzelnen und die Eigenverantwortung des Menschen.
Das ist so nicht des Rätsels Lösung. Die Praxis bestätigt die Befürchtungen, dass durch ein generelles Rauchverbot wo auch immer niemand vom Rauchen abgehalten wird. Lediglich der Ort des Nikotinkonsums wird verlagert, nämlich von der ehemaligen Raucherecke nach draußen. Wenn wir so weit gehen, dass wir Genussmittel – und als solche sollte man Zigaretten nach wie vor betrachten, wenn man es mit dem Konsum nicht übertreibt – vollkommen verbieten, dann wird man bald auch Schokolade oder Eisbein mit Sauerkraut verbieten.
Deren übermäßiger Genuss ist nämlich auch schädlich, wenn vielleicht auch nicht so drastisch wie Nikotin. Fakt ist: Nikotinkonsum kann nur durch Aufklärung und durch einen selbstauferlegten Verzicht reduziert werden. Ideologisch geprägte Verbote bringen dabei rein gar nichts.
Nein! Überbordende Werbeverbote sind ungerechtfertigte Eingriffe in das System der Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit. Das ist mit uns so nicht zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam über geeignete Aufklärungskampagnen sprechen, aber nicht über Verbote. Im Übrigen sollten die Grünen nicht vergessen, dass noch die rotgrüne Bundesregierung mit der Raucherei die Finanzierung des Anti-Terror-Kampfes eingeläutet hat. Das ist eine Zweckentfremdung von Steuern und Abgaben. Zudem ist ein Verbot für die Schaffung eines Gesundheitsbewusstseins nicht zweckdienlich.
Im Ansatz gehen die Qualmfrei-Anträge in die richtige Richtung. Sie sind aber deutlich zu maßregelnd, gegen die Freiheit des Individuums gerichtet und im Endeffekt nicht zielführend. Die Realität bestätigt: Was verboten ist, wird noch interessanter.
Übrigens begrüße ich sehr, dass Herr Kleineidam im Ausschuss deutlich gemacht hat, was er denkt, und dem schließe ich mich an: Es geht hier nicht um Nichtraucherschutz, sondern um die Diskriminierung von Rauchern.
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Pewestorff (Linkspartei.PDS)]
Ein letzter Aspekt, liebe Grüne: „Gebt das Hanf frei!“ und „Hört auf zu qualmen!“ diese beiden Dinge passen nicht zusammen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Lehmann! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag der Grünen Drucksache 15/5042 – Berlin qualmfrei I – empfiehlt der Ausschuss – gegen die Stimmen der FDP und gegen eine Stimme aus der SPD – die Annahme in neuer Fassung. Wer so gemäß Drucksache 15/5378 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linkspartei.PDS, die Grünen, die SPD und die Union. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Zudem sehe ich einige Handzeichen bei der SPD. Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei der PDS. Das ist ein kompliziertes Meinungsbild, aber die Mehrheit hat das angenommen.
Der Antrag Drucksache 15/5043 – Berlin qualmfrei II – wurde einstimmig für erledigt erklärt. Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Aber wo bei einer Vergabe kein Kläger, da kein Richter. Die von ALBA angeführte unterlegene Bietergemeinschaft hat nicht geklagt, obwohl ALBA postwendend auf dem bis dahin innegehabten Auftrag über 5000 Tonnen Abfallentsorgung der Messe an die seit dem Jahr 2000 mehrheitlich an Hochtief beteiligte RWE verlor. Wahrscheinlich hätte ich damals an Stelle von ALBA auch nicht geklagt, denn schließlich ging es in der Zeit immer noch darum, an der Public-Private-Partnership mit der BSR über 230 000 Tonnen Abfallbeseitigung und damit an einem Millionengeschäft beteiligt zu werden.
Die hier zu beschließenden Anträge haben wir Grüne im Jahr 2005 eingebracht, als es um die Neuordnung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der Messe ging. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Strukturen der Messe insgesamt, aber insbesondere die Vertragsbeziehungen zwischen der Messe und dem Konsortium Hochtief und Gegenbauer Bosse intransparent und nicht kontrollierbar sind. Neben den Umständen der Ausschreibung ist das insbesondere deshalb ärgerlich, weil die Messe selbst immer wieder anführt, es seien die hohen Instandhaltungs- und Wartungskosten, die ihr die schlechten Geschäftsergebnisse bescherten. Daran etwas ändern, will aber weder die Messe noch der Senat. Stattdessen wurde für zehn Jahre ein Fixpreis von 21 Millionen € jährlich vereinbart. Seitdem kann die Messe bestenfalls mit zusätzlichem Personalaufwand hinterher kontrollieren, ob die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Wir finden diese Konstruktion absurd. Sie sollte dringend rückabgewickelt werden. Aber Wirtschaftssenator Wolf konnte daran nichts Problematisches entdecken und forderte uns stattdessen auf, die Unterstellung, daran könne etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, zu unterlassen. Natürlich wurden unsere Anträge im Ausschuss abgelehnt. Ihnen liegt heute die ablehnende Beschlussempfehlung vor.
Der Antrag Drucksache 15/5044 – Berlin qualmfrei III – wurde im Ausschuss – gegen die Stimmen der Grünen – abgelehnt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Gegenprobe! – Das sind die anderen Fraktionen und das ist damit die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Das ist der Tagesordnungspunkt 28. – Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion. Das Wort hat die Kollegin Paus. – Bitte schön!
Der Wirtschaftssenator wird zu Recht vermisst. Ist er im Haus? – Da kommt er. – Frau Paus, Sie können beginnen!
Herr Präsident! Herr Senator! Meine Damen und Herren! Heute Abend wird die Internationale Funkausstellung eröffnet. Der Funkturm soll dann wieder begehbar sein. Im Jahr 2004 war es das Nachrichtenmagazin „Klartext“, das auf den maroden Zustand des Funkturms hinwies, obwohl dieser noch zur 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin vollständig saniert wurde. Mangelhafte Wartung und Instandhaltung wurden von einem Bauexperten festgestellt. „Klartext“ legte Argumente vor, warum ein Grund dafür in dem seit Anfang des Jahres 2002 geltenden Kooperationsvertrag zwischen der Messe GmbH und der Capital Facility Gesellschaft liegen könnte. Die Messe hatte damals ohne öffentliche Ausschreibung ihr Facility Management outgesourct und im Rahmen eines Joint Ventures ein sicheres Auftragsvolumen von 210 Millionen € für lediglich 11,7 Millionen € verkauft. Gekauft hatte diese praktisch sichere Rendite von 10 % eine Bietergemeinschaft aus den in Berlin gut bekannten Firmen Gegenbauer Bosse und Hochtief. H.-G. Lorenz von der SPD sagte bereits damals, dieses Geschäft sei seiner Meinung nach ein Fall für den Staatsanwalt. Ich befürchte, er hatte Recht.
Wir wollen heute noch einmal über dieses Thema sprechen, weil sich inzwischen eine neue Sachlage ergeben hat. Inzwischen wurde nämlich, nachdem RWE seine Abfallentsorgungstochter verkauft und damit sein Eigeninteresse verloren hatte, der Abfallentsorger fristlos gekündigt. Interessanterweise wurde ALBA wieder mit der Müllentsorgung beauftragt. Dagegen hat der von der RWE verkaufte Abfallentsorger erfolgreich vor dem Berliner Kammergericht geklagt. Es scheint ein Markenzeichen PDS-geführter Ressorts zu werden, Probleme mit dem Vergaberecht zu haben. Das Kammergericht hat ohne Berufungsmöglichkeit am 27. Juli 2006 beschlossen, dass die Messe – anders als von Senator Wolf und der messe immer wieder behauptet – die Verpflichtung habe, ihre Aufträge öffentlich auszuschreiben, da sie kein rein erwerbswirtschaftlich orientiertes Unternehmen sei und somit wie ein öffentlicher Auftraggeber zu handeln habe. Damit ist aber heute entgültig der Weg frei, auch den Verkauf des Facility-Mangements zu überprüfen und rückgängig zu machen. Deshalb fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag Drucksache 15/3744 zu!
Das Facility-Management der Messe kann man anschließend durchaus verändern, das ist eine unternehmerische Entscheidung. Wir jedenfalls haben klare Entscheidungen getroffen. Wir haben einen Unterausschuss „Beteiligungen“, in dem derlei Themen diskutiert werden, aber bestimmt nicht so, wie es der Antrag der Grünen vorgibt und wie Sie ihn heute im Plenum verabschieden wollen. Wir werden den beiden Anträgen mit Sicherheit nicht zustimmen. – Danke!
Außerdem stellt sich für uns angesichts dieser Neuigkeiten auch die Frage, wie es sein kann, dass der Senat gegenüber der Firma Wall das hohe Lied der transparenten Ausschreibung singt und gegenüber der Firma ALBA offenbar andere Maßstäbe gelten. Ich kündige jetzt schon an, dass wir dem weiter nachgehen werden. – Vielen Dank!