Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schneider! – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Herr Abgeordnete Graf das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Rede wird wahrscheinlich etwas anders ausfallen als die widersprüchlichen Ausführungen der Koalitionsvertreter. Der Ausschussvorsitzende aus den Reihen der Koalition sagt, es ist kein Schaden entstanden; Herr Schneider, der Sprecher der SPD-Fraktion, sagt, die CDU hat es verzapft. Diesen Widerspruch müssen Sie mir erklären. Es kann ja keiner nachvollziehen.
Trotz zahlreicher Sondersitzungen des Hauptausschusses und des Vermögensausschusses im Jahr 2008 konnten Zusagen in Bezug auf Zahlungen am Spreedreieck im Parlament nicht aufgeklärt werden. Finanzsenator Sarrazin hat sich seinerzeit der Aufklärung verweigert, deshalb haben die Oppositionsfraktionen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss durchgesetzt.
Heute können wir feststellen: Die zweijährige intensive Arbeit des Ausschusses hat einen immensen Millionenschaden aufgedeckt. Das sehen nicht nur die Oppositionsfraktionen so, nein, es sehen auch unabhängige Dritte wie der Rechnungshof, Transparency International und der Bund der Steuerzahler so. Und meine Fraktion hat eine große Sympathie dafür – wir haben ja heute viel über Bürgerbeteiligung gesprochen –, dass man nach Abschluss des Ausschusses nun die Protokolle diesen Institutionen wie Transparency auch zur Verfügung stellt.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Andreas Gram (CDU): Die haben auch die Zeit, sie zu lesen!]
Allein dieser Schaden rechtfertigt im Nachhinein noch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Lieber Kollege Schneider! All die rot-roten Nebelkerzen, die wir in diesen zahlreichen Sitzungen von Ihnen erlebt haben, oder die Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken des Ausschussvorsitzenden – sie können auch darüber nicht hinwegtäuschen. Und wer hier davon spricht, es gebe einen positiven wirtschaftlichen Saldo, der verkennt entweder die Wahrheit, oder er täuscht bewusst den Berliner Steuerzahler.
Der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vorgelegte Bericht ist aus unserer Sicht ein Dokument der Schönfärberei. Deshalb haben die Oppositionsfraktionen auch allesamt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein abweichendes Votum vorzulegen. Es ist eine Kette von Problemen. Die beginnt bei widrigen Umständen bei der
Übertragung am Spreedreieck und geht über einen misslungenen Reparaturbetrieb bis hin zu Unzulänglichkeiten bei der Aufstellung des Bebauungsplans, die zu diesem finanziellen Schaden in Höhe von 20 Millionen Euro geführt haben.
Zu den widrigen Umständen des Dreiecksgeschäfts gehören vor allem drei Aspekte: An erster Stelle einmal ein grandioses Versagen der Bundesbehörde Oberfinanzdirektion bei der Zuordnung des Flurstücks Spreedreieck Mitte der Neunzigerjahre. Zum einen wurde ein konkurrierender Antrag auf Zuordnung der Deutschen Bahn nicht beachtet, zum anderen wurden offensichtliche Bahnanlagen – S-Bahntunnel, Fußgängertunnel, Zugänge – nicht wie bereits vor 1933 in die Grundbücher eingetragen. Auch wurde eine notwendige Eintragung überhaupt nicht in Betracht gezogen, es wurde nicht darauf hingewiesen. Es war also zum Zeitpunkt der Übertragung zweifelsfrei, dass das Spreedreieck dem Land Berlin zugeordnet war. Daher lässt sich die Behauptung, hier sei etwas verkauft worden, das dem Land nicht gehört hat, auch nicht aufrechterhalten.
Der zweite Aspekt ist ein heillos überfordertes Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Denn da hat der Ausschussvorsitzende recht, der Restitutionsanspruch wurde von keinem bestritten, sondern er wurde parteiübergreifend gebilligt. Das war auch nicht der Auftrag unseres Untersuchungsausschusses. Aber bereits bei der Wertermittlung der Restitution hat sich gezeigt, dass das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen heillos überfordert war. Es gab keine Erfahrungswerte im Hinblick auf eine Unternehmensinvestition. Zum Schluss verwarf man die Zahlen. Wer davon Gebrauch macht, 120 Millionen DM als Restitutionsanspruch zu nehmen, der vergisst zu erwähnen, dass das LARoV diesen Betrag relativ schnell um die Hälfte reduziert und anschließend komplett verworfen hat. Es war ja auch nicht nötig, weil ein Vergleich gefunden wurde.
Der dritte Aspekt, der Vergleichsvertrag mit den reinhardtschen Erben: Das Spreedreieck sollte ursprünglich im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert werden. Dies wäre ein besserer und transparenterer Weg gewesen. Doch durch den zuvor erfolgten Verkauf des Spreedreiecks durch die reinhardtschen Erben an den Investor, einen sogenannten Erstvertrag im März 2000, wurde dieser Weg verbaut und stattdessen ein Druck aufgebaut. Anstatt am Bieterverfahren festzuhalten, hatte das Land wenig Möglichkeiten, als diesen von den reinhardtschen Erben vorgeschlagenen Vergleich einzugehen, wenn es die Restitution nicht vermeiden und insbesondere einen gütlichen Ausgang der jahrelangen Verhandlungen mit den Erben herbeiführen wollte. Diese widrigen Umstände des Dreiecksgeschäfts und damit eines eilig herbeigeführten Vergleichs sind ein Grund für eine im Ergebnis fehlerhafte Übertragung. Es war doch allen Beteiligten klar, dass die Tunnelanlagen der Deutschen Bahn existieren. Und dennoch wurde in dem Vergleichsvertrag keine unmissverständliche Regelung diesbezüglich getroffen.
Darüber hinaus wurde sie später vom Investor, aber auch vom rot-roten Senat falsch interpretiert. Dennoch war der Vergleich juristisch eindeutig und nach Angaben mehrerer Rechtsgutachten haltbar; und allein darauf kommt es im Streitfall an. Da halten wir es mit dem ehemaligen Bausenator Strieder: Wenn ein Schaden entsteht, dann soll man klagen und nicht als Erstes auf Vergleichsmöglichkeiten abstellen.
Der wesentliche inhaltliche Fehler – da stimme ich dem Ausschussvorsitzenden zu – ist der Verzicht auf eine Nachzahlungsverpflichtung gewesen. Die Vernehmungen haben deutlich gemacht, dass das klar auf die Initiative des ehemaligen SPD-Senatsbaudirektors Stimmann zurückzuführen ist. Ich kann seine Motive nachvollziehen. Das kann man gar nicht bestreiten. Er wusste, dass der Investor höher bauen will als das, was im Bebauungsplan vorgesehen ist, und er wollte damit dieses „Höher-hinaus“ verhindern. Ein Trugschluss, wie sich im Nachhinein gezeigt hat, denn er hat den Steuerzahler am Ende viel Geld gekostet. Und es gehört eben auch zu dem Teil der Wahrheit, liebe Kollegen von der SPD, dass Sie das Verfahren am Spreedreieck von der ersten Minute an mitgetragen, nie beanstandet haben und dass der von Ihnen als Kardinalfehler bezeichnete Vergleich eben in dem wesentlichen Fehler der Wertanpassungsklausel die Handschrift Ihres ehemaligen Senatsbaudirektors Stimmann trägt.
Nun kommen wir aber mal zu dem, was Sie als Reparaturbetrieb bezeichnen, der gründlich schiefgegangen ist unter Herrn Sarrazins Führung. Der erste Fehler, der im Reparaturbetrieb gemacht worden ist: Es gab keine Klärung der eigenen Rechtsposition. Hätte der damalige Finanzsenator Sarrazin rechtzeitig und nicht erst Jahre später unabhängige Rechtsgutachten eingeholt, dann wäre es nicht zu diesem immensen Schaden gekommen. Man könnte jetzt ein Zitat aus den Mitschriften bringen, in dem er sagt, es hätten ihm zehn Anwälte schreiben können, der Investor hat keine gute Position, aber er brauche keine Anwälte, weil er es besser weiß. Aber das von ihm beauftragte Gutachten, das sein SPD-Genosse Riebschläger dann vorlegte, war fehlerhaft und ergebnisorientiert und ja erst kurzfristig und viel zu spät auf Druck der Opposition entstanden. Die zweite Fehlersituation ist der Verzicht, eine Einigung mit der Bahn zu ergreifen. Sarrazin hat diese Chance vergeben, die Rechtslage relativ kostengünstig durch eine Einigung mit der Deutschen Bahn, welche die rechtlichen Probleme gelöst hätte, herbeizuführen.
Der letzte Punkt, aus unserer Sicht der kostspieligste für des Steuerzahler, ist der Abschluss einer teuren Zusatzvereinbarung mit dem Investor, die 8,7 Millionen Euro Kaufpreisnachlass, de facto zwei Grundstücke, die kostenlos übertragen wurden und zusätzlich höheres Baurecht beinhalten. Der sogenannte Reparaturbetrieb von Herrn Sarrazin ging gründlich schief und kostete um die 12 Millionen Euro.
Man kann aber keinen Zusammenhang herstellen, wie es der Ausschussvorsitzende gemacht hat, auf die Folgen des Bebauungsplansverfahrens I-50. Sarrazin trägt nicht allein die Schuld. Auch Bausenatorin Junge-Reyer ist für einen Schaden verantwortlich, der durch die Unzulänglichkeiten ihres Hauses bei der Aufstellung des Bebauungsplans geschehen ist. Das von SPD und Linken im Bericht als Paukenschlag bezeichnete Urteil des OVG kam aber keineswegs unvorhergesehen, denn die eigene Rechtsabteilung von SenStadt hat auf das fehlerhafte Vorgehen bei der Vorlage des Bebauungsplans hingewiesen. Selbst im Handbuch der Senatsverwaltung „Verbindliche Bauleitplanung“ wird vor dem gewählten Vorgehen gewarnt. Zusätzlich machte Frau Bausenatorin Junge-Reyer dem Investor weitere Geschenke. Sie hielt sich nicht an die schon in der Zusatzvereinbarung höhere Baugeschossfläche von 17 500 Quadratmetern, sondern gab ihm unbegründet 3 000 Quadratmeter hinzu. Bis heute sind die Motive, Frau Junge-Reyer, nicht klar. Im Ausschuss haben Sie sich ähnlich in Widersprüche verwickelt, wie wir das aktuell gestern im Hauptausschuss bei der HOWOGE-Affäre erlebt haben. Und nach den Berechnungen der Finanzverwaltung ist das ein Geschenk in Höhe von 3,9 Millionen Euro.
Entscheidend ist am Ende dieses Untersuchungsausschusses aber, dass nunmehr Konsequenzen gezogen werden. Die Opposition hat hier gemeinsam einen Katalog von Maßnahmen zur Vermeidung der beim Spreedreieck gemachten Fehler vorgelegt. Er reicht davon, die Liegenschaftspolitik neu zu fassen; er geht darüber hinaus, und da sind wir ausdrücklich – Herr Schneider, das habe ich sehr wohlwollend aufgenommen – – Er geht ausdrücklich darauf ein, dass das Urteil des OVG vom 18. Dezember 2007 in Zukunft genauestens beachtet wird. Wir werden uns sehr genau ansehen müssen, wie die Bebauungspläne in Zukunft aufgestellt werden.
Er geht letztens auch auf eine Novellierung des Untersuchungsausschussgesetzes, denn, Herr Ausschussvorsitzender, es war ja auch eine Besonderheit des Ausschusses, dass der Vorsitzende als Person derartig umstritten war. Sie haben den Anspruch gehabt, als „Vorsitzender Richter“ zu starten. Aus meiner Sicht sind Sie am Ende etwas wie der „Dorfrichter Adam“ gelandet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Graf! – Für die Linksfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Doering das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute liegt das Ergebnis einer sehr umfassenden Ermittlung zur Aufklärung der Problematik der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck und den umliegenden Grundstücken,
insbesondere der Friedrichstraße 100-103, vor. Erwartungsgemäß gibt es bei einer derart umfassenden Untersuchung neben einer Vielzahl von Erkenntnissen immer auch eine Vielzahl von Bewertungsmöglichkeiten der Vorgänge. Das wird auch anhand des vorliegenden Abschlussberichts und der drei abweichenden Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen deutlich, die sich auch nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigen konnten.
Mit dem Abschluss eines juristisch nicht wasserdichten Vertrages im Dezember 2000 über das heute als Spreedreieck bekannte Grundstück öffneten der damalige Finanzsenator Kurth und dessen Staatssekretär Holzinger, beide CDU, die Büchse der Pandora.
Was folgte, war der Reparaturbetrieb des rot-roten Senats, der gezwungen war, das Übel, das aus diesem Vertrag entstand, wieder aus der Welt zu schaffen. Nicht immer gelang dies sofort und optimal. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die CDU in ihrem Bericht die grundsätzliche Einschätzung teilt, die Ursächlichkeit am Anfang des Vorgangs Spreedreieck zu verorten. Wenn die CDU allerdings der Meinung ist, dass man die Verantwortlichkeit der OFD aufbürden kann, dann verkennt die CDU einen wesentlichen Umstand: Der Investor hat keine Ansprüche aus der Arbeit der OFD abgeleitet, sondern letztendlich immer aus dem Vertrag vom Dezember 2000.
Auch im späteren Verlauf der Entwicklung wäre im Problemfall der Dezembervertrag immer ein Rettungsfallschirm für den Investor gewesen, völlig unabhängig von den späteren Zusatzvereinbarungen und den daraus resultierenden Baurechten. Und diesen Vertrag hat der damalige Finanzsenator Kurth zu verantworten und niemand sonst.
Die Ausgangssituation auf dem Papier war der Verkauf eines unbelasteten Grundstücks. In der Realität gab es dieses unbelastete Grundstück nicht. Damit hatte das Land von Anfang an Lieferschwierigkeiten. Der Vertrag vom Dezember 2000 hat jedoch nicht nur schwere inhaltliche Mängel, sondern ist auch selbst schon ein Problem. Man muss die Frage stellen, warum bei einer derart anspruchsvollen Ausgangssituation ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen worden ist. Das Land hätte durchaus auch die Möglichkeit gehabt, ausschließlich mit dem Inhaber des Restitutionsanspruchs zu verhandeln. Das war aber gerade nicht der Investor, sondern die Erbengemeinschaft nach Max Reinhardt. Das Land Berlin hätte so nicht das Problem gehabt, dass ausgerechnet der Bauherr auf dem Spreedreieck auch noch der Vertragspartner in einem schlecht gemachten Vertrag zum Spreedreieck ist. Im Ergebnis eine fehlerträchtige Gemengelage, die ohne Not in zweiseitige Verträge aufspaltbar gewesen wäre. Auch dies ist ein Makel, den sich der damalige Finanzsenator Kurth ankreiden lassen muss.
In der Folge kam es zu verschiedenen langwierigen Lösungsversuchen mit dem Investor. Leider rangierte sich dabei die Bahn nicht unerheblich auf das Abstellgleis. Sie trug nichts zur Befriedigung der Problemlage auf dem Spreedreieck bei. Auch im Falle von Zahlungen an die Deutsche Bahn AG durch das Land hätte man immer noch die Lastenproblematik gehabt. Insoweit hatte der Investor eine kristallklare ablehnende Position. Es war also eine Einigung nicht möglich, der Handlungsspielraum des Landes sehr überschaubar. Warum die CDU in ihrer abweichenden Stellungnahme ausgerechnet das Bahnthema anspricht und versucht, den ehemaligen Finanzsenator Dr. Sarrazin für das Scheitern der Verhandlungen – Zitat: uneinsichtiges Verhalten – verantwortlich zu machen, kann ich nur als Ablenkungsmanöver werten.
Aus den Reihen der Opposition wurde des Öfteren die Frage aufgeworfen und gerade ja wieder, warum Finanzsenator Sarrazin den einen oder anderen Punkt nicht gerichtlich habe prüfen lassen oder mit dem Investor und Vertragspartner die gerichtliche Auseinandersetzung gesucht hat. Es ist kein Geheimnis, dass man vor Gericht immer genauso ausgeliefert sein kann wie auf hoher See. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass versucht wurde, gewissermaßen in ruhigen Gewässern auf den Konflikt durch Verhandlungen und Gespräche Einfluss zu nehmen. Infolge der jahrelangen Heilungsphase des Ausgangsvertrags durch den rot-roten Senat wurde dann ja auch in der Zusatzvereinbarung von 2004 ein zweiseitiger Kompromiss zwischen dem Land und dem Investor gefunden. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Lösungsansätze verfolgbar gewesen wären. Konsens zwischen allen Fraktionen war jedoch im Jahr 2004 die abgeschlossene Zusatzvereinbarung. Gut, die Grünen waren nicht für diese Zusatzvereinbarung. Der Aussagewert dieses Umstandes hält sich jedoch in Grenzen, denn die Grünen übernehmen ja bekanntlich selten Verantwortung.
Wer aber heute behauptet, man habe fehlerhaft geheilt, der stellt sich insoweit selbst ein mangelndes Zeugnis aus und verkennt die damalige Vertragssituation. Danach war auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Investor mit katastrophalen wirtschaftlichen Folgen für das Land möglich.
Der Zusatzvereinbarung folgten zwei wesentliche Reaktionen, die der Untersuchungsausschuss analysierte. Auf der einen Seite wurde das konkrete Projekt entwickelt, auf der anderen Seite der Bebauungsplan. Der abschließende Bebauungsplanentwurf des Investors fiel dabei 3 000 Quadratmeter größer aus als auf den ersten Blick in der Zusatzvereinbarung 2004 mit dem Investor vereinbart. Wie es dazu kommen konnte, war im Untersuchungsausschuss nicht abschließend geklärt worden. Von der Opposition und gerade ja wieder wird hier von einem Geschenk der Senatorin Junge-Reyer an den Investor gesprochen. Aber im Untersuchungsausschuss wurde deutlich, dass es
in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die rechtliche Einschätzung gab, dass dem Investor gemäß der Zusatzvereinbarung von 2004 zugestanden wurde, abweichend von Planungsentwürfen in Kubatur und Bruttogeschossfläche je nach Entwurf und Wirtschaftlichkeit zu variieren. Zugegeben, eine großzügige Auslegung! Die FDP und die CDU jedoch müssten sich an dieser Stelle eigentlich wohlwollend zurücklehnen, denn in den Parlamentsdebatten zum Bebauungsplan forderten sie lautstark eine völlig unangemessene Wolkenkratzerbebauung. Es war vorhersehbar, dass davon nichts in den abweichenden Stellungnahmen dieser Fraktionen steht. Feststellen möchte ich an dieser Stelle, dass im Gegensatz zur Vereinbarung von 2000 die rot-rote Koalition ab 2001 dafür Sorge getragen hat, dass das Abgeordnetenhaus über alle Vorgänge zum Spreedreieck informiert und beteiligt wurde. Dies ist durch Protokolle der Debatten im Plenum, im Hauptausschuss und in Fachausschüssen belegt.
Im Dezember 2007 erklärte überraschend das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für nichtig. Das Gericht bemängelte einen formalen Fehler und den verbesserungswürdigen Abwägungsprozess. Geklagt hatten Nachbarn des Spreedreiecks. Es ging um die Ermittlung von Abstandsflächen, um die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung und um Anforderungen an gesunde Arbeitsplätze und Wohnverhältnisse – Stichwort Verschattung. Nachdem der Senat mit dem klagenden Nachbarn einen Kompromiss aushandeln konnte, hatte der beklagte B-Plan weiterhin Bestand. Somit konnte auch hier größerer Schaden für das Land Berlin abgewendet werden. Im Untersuchungsausschuss haben uns entsprechende Zeugen mitgeteilt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits entsprechende Lehren aus dem OVGUrteil gezogen hat. Ich meine aber, dass bei zukünftigen B-Planverfahren mit den Belangen der Nachbarn noch sensibler umgegangen werden muss und dem Abgeordnetenhaus mehr Raum für die entsprechende Beratung eingeräumt werden muss.
Abschließend stellt sich die Frage, was am Ende des Tages für das Land Berlin und die Bürger bilanziert werden muss. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Untersuchungsausschusses werden die unterschiedlichsten Zahlen genannt, die belegen sollen, wie groß der Schaden sein soll, der für das Land Berlin entstanden ist. Dabei wird mit verschiedenen Zahlen operiert, die auf unterschiedlichen Annahmen beruhen. Mal werden wahlweise 8 Millionen, 12 Millionen, 20 Millionen, aktuell 30 Millionen und auch schon mal 100 Millionen Euro genannt. Mal geht es um mögliche Werte eines Grundstücks, mal um tatsächliche Zahlungen, mal um virtuelle Zahlen, um Schätzungen und Vermutungen. Für mich steht fest, dass es dem Senat gelungen ist, Schaden von Berlin abzuwenden. Man muss sich nur einmal vorstellen, wäre es nicht zu der Zusatzvereinbarung und zu einer gütlichen Regelung mit den Nachbarn des Spreedreiecks gekommen, die Folgen für das Land Berlin wären unüberschaubar gewesen. Das Land Berlin wäre bei einem Rücktritt des Investors nicht nur auf dem Grundstück sitzengeblieben, son
dern es hätten zusätzlich auch mit einer Bauruine und immensen Schadensersatzansprüchen zu tun gehabt. Dies in Rechnung stellend hat der rot-rote Senat im Nachgang des mangelhaften Kaufvertrages aus dem Jahr 2000 Schaden von Berlin abwenden können.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Doering! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Herr Abgeordnete Esser das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Angelegenheit Spreedreieck ist öffentlich breitest erörtert worden. Ich glaube, die Öffentlichkeit hat sich über die Grundzüge dieses Geschäftes eines Meinung gebildet. Die ist für den Senat von SPD und CDU, aber auch den Senat aus SPD und PDS – heute Linkspartei – nicht besonders schmeichelhaft. Wer eine ausgewogenen Kurzdarstellung dazu lesen will, dem empfehle ich, sich die „Berliner Zeitung“ von heute zu kaufen,
wo die wesentlichen Dinge sehr kurz durch Herrn Paul zusammengefasst sind, der sich die Mühe gemacht hat, den Untersuchungsausschuss sehr intensiv zu verfolgen.