Florian Graf

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ebenfalls dem Ausschussvorsitzenden für seine Arbeit danken, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros. Nur durch dieses Zusammenwirken war es möglich, in dieser kurzen Zeit einen so umfangreichen und fundierten Abschlussbericht hinzubekommen. Herzlichen Dank seitens der CDU-Fraktion dafür!
Der Ausschussvorsitzende hat die Chronologie der Ereignisse sehr gründlich dargelegt, was mir die Gelegenheit gibt, in meiner Rede darauf zu verzichten und mich dafür mit den Ausführungen meines Vorredners, Herrn Buchholz, auseinanderzusetzen. Das große rhetorische Lob, was Sie hier verkündet haben, ist bemerkenswert. Wenn
Sie sagen, es stand nichts Revolutionäres in dem Ausschussbericht, den der Vorsitzende vorgelegt hat, warum haben sie dann so viel herausgestrichen, Herr Buchholz, wenn darin nichts Revolutionäres stand?
Die „BZ“ hat doch selbst in ihrer Boulevardform deutlich gemacht, was Sie gestrichen haben und was nicht. Insofern sollten Sie schon deutlich machen: Wir haben bei dem Ausschuss einiges herausgefunden. Sie haben Ihre Mehrheit dazu missbraucht, Tatsachen zu verdrehen, die Senatorin zu schützen und die Wahrheit zu vertuschen.
Sie müssen auch gar nicht die Presse bemühen. Die bildet sich ihr eigenes Bild. Das haben Sie während der Begleitung des Ausschusses gemerkt. Die öffentliche Bewertung dieses HOWOGE-Ausschusses war eindeutig: Wir haben hier eine SPD-Filz-Affäre untersucht und nichts anderes.
Nach der kurzen, prägnanten Arbeit können wir feststellen: Der Untersuchungsausschuss hat vieles offengelegt. Ich habe bereits auf unserer Pressekonferenz gesagt, dass man meinen könnte, die Buchstaben HOWOGE stünden jetzt für hochgradige Verfilzung, obskure Machenschaften, widerrechtliche Vergabe, offensichtliches Kontrollversagen, gescheiterte Steuerungsversuche und ein erschütterndes Ergebnis.
Aus Sicht unsrer Fraktion hat der Ausschussvorsitzende in der Tat einen sehr objektiv abwägenden Bericht vorgelegt. Das Dokument, das Sie durchgepeitscht haben, ist ein rot-rotes Dokument der Schönfärberei. Das wissen Sie auch, Herr Buchholz.
Natürlich hat die Opposition aufgrund dieses Umstands auch das Recht wahrgenommen, ein Minderheitenvotum darzulegen,
das Minderheitenvotum des Ausschussvorsitzenden plus die politische Bewertung der Fraktionen, die Sie sich als Regierungsfraktion ja gespart haben. Sie haben gar keine politische Bewertung abgegeben, sondern nur den Bericht. Insofern wäre ich da ganz zurückhaltend, Herr Buchholz.
Zu den einzelnen Punkten: Die HOWOGE hat eine Vielzahl an Aufträgen an die Baufirmen des SPDAbgeordneten Hillenberg vergeben. Knapp die Hälfte der von seinen Firmen sanierten Wohnungen waren solche der HOWOGE. Ein Zusammenhang zwischen Auftragsvergabe und der Mitgliedschaft in der sozialdemokratischen Partei ist nach den Ergebnissen offenkundig. Das ist auch durch die Zeugenvernehmungen belegt. Ich zitiere an der Stelle. Der Kollege Hillenberg gab selbst an, er habe ohne diese Kontakte
überhaupt gar keine Chance gehabt, irgendwo mal einen Auftrag über eine Ausschreibung zu kriegen.
Nach Ausführung der ersten Aufträge war dann eine Bewerbung nicht mehr nötig, so sagt er,
weil man sich kannte.
Das Zuschieben von Aufträgen unter Parteifreunden bei gleichzeitiger Ausschaltung von Wettbewerb ist die praktizierte Form von Genossenfilz bei der SPD.
Diese obskuren Machenschaften wurden über Jahre hinweg betrieben. Das war ja kein Einzelfall. Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, dass durch die Vergaberechtsabteilung der HOWOGE selbst noch auf eine Ausschreibungspflicht hingewiesen worden ist, die von den Geschäftsführern konsequent ignoriert wurde. Dafür wurden die Geschäftsführer zu Recht entlassen. Es wurden zu Recht Konsequenzen gezogen.
Es ist aber gar nicht die Aufgabe des Ausschusses gewesen, Herr Buchholz, die widerrechtliche Vergabe im Einzelnen zu untersuchen. Da haben Sie recht. Das hat bereits eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement des Hauptausschusses vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfer stellten in mindestens 18 Fällen fest, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Eine Vielzahl der überprüften Vergabeverstöße bezog sich auf Aufträge an Firmen des Kollegen Hillenberg. Diese Frage musste der Untersuchungsausschuss nicht klären, sondern vielmehr, ob der Senat darüber Bescheid wusste und die Aufsichtgremien richtig funktioniert haben. Wie sah die Kontrolle im einzelnen aus? – Die vom Untersuchungsausschuss befragten Aufsichtsratsmitglieder wollen von Vergaberechtsverstößen nichts gewusst haben. Die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Akten zeigen allerdings auch, dass es genügend Anlässe gegeben hätte, bei denen der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion besser hätte wahrnehmen können und nachhaken müssen. So hat die Geschäftsführung bereits im Jahr 2003 dem Aufsichtsrat unterbreitet, dass auf Ausschreibungen wurde. Der Aufsichtsrat hat das zur Kenntnis genommen. Ferner thematisierte die Geschäftsführung wiederholt, die HOWOGE sei kein öffentlicher Auftraggeber. All das hat unter Kenntnis dieser Umstände nie dazu geführt, dass sich auch nur ein Aufsichtsratmitglied die Vergabepraxis einmal genauer angesehen oder sie durchleuchtet hätte. Aus unserer Sicht ist es offenbar, dass der Aufsichtsrat seiner Verpflichtung zur Kontrolle nicht nachgekommen ist. Es handelt sich zu einem großen Teil um ein offensichtliches Kontrollversagen des Aufsichtsrats. Die Vorschläge des Vorsitzenden sind absolut richtig, hier mehr hinzusehen, wen man in derartige Gremien entsendet.
Die Frage ist aber auch, welche Rolle eigentlich der Eigentümer, das Land Berlin, vertreten einerseits durch die Senatsverwaltung für Finanzen und auf der anderen Seite durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, spielte. Beide sind aus unserer Sicht ihrer Steuerungsfunktion nur unzureichend nachgekommen. Beide Senatoren haben an einem sogenannten Gesellschaftergespräch am 9. Juli teilgenommen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht
zweifelsfrei hervor, dass die Baunebenkosten mindestens in einem Projekt so hoch sind, dass sie hätten ausgeschrieben werden müssen. Beide Senatoren haben nicht den Anlass zur Nachfrage gesehen. Während Herr Sarrazin zur Entlastung der beiden Geschäftsführer anschließend im Rahmen des Gerichtsprozesses feststellte, dass die rechtswidrige Vergabe ersichtlich war und von ihm gebilligt worden ist, gab Frau Junge-Reyer hingegen im Untersuchungsausschuss an, für sie sei das nicht erkennbar gewesen. Frau Bausenatorin! Eigentlich muss man bei einer Senatorin mit solch langjähriger Fachkenntnis davon ausgehen, dass sie einen solchen Rechtsbruch erkennen musste, ihn nicht erkennen wollte oder nicht dazu in der Lage war. Beides wäre schlimm. Insofern haben wir uns auch zu dieser Fehlleistung klar positioniert.
Im Ergebnis kommen wir zu einem erschütternden Resultat. Neben der Verantwortung der damaligen Geschäftsführer bleibt ein Kontrollversagen des Aufsichtsrats und ein Steuerungsversagen des rot-roten Senats festzuhalten. Der Aufsichtsrat ist in der Zusammensetzung nicht den erfolgten Hinweisen nachgegangen, er hat seine Kontrollfunktion nicht wirklich ausgeübt. In der Tat, Herr Kollege Buchholz, Frau Junge-Reyer hat als Staatssekretärin im Jahr 2002 zwar die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf die Ausschreibungspflicht mit einem Rundschreiben hingewiesen, sie hat jedoch in den darauffolgenden neun Jahren nichts getan, um das zu überwachen. Hinzu kommt – das wissen Sie auch –, dass ein solches Rundschreiben nicht nur juristisch unverbindlich ist, sondern der Senat juristisch nur mittels einer Weisung des Eigentümers hätte handeln können. Hier war man nicht nur mit dem falschen Mittel, sondern hier war auch noch der Nichtzuständige unterwegs, denn eine Weisung des Finanzsenators Sarrazin hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Der Auslöser der HOWOGE-Affäre ist die Verflechtung von privaten Interessen des SPD-Abgeordneten Hillenberg auf der einen Seite und der nichtöffentlichen Vergabe von Aufträgen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE auf der anderen Seite. Dieser SPD-Filz allein hätte schon den Einsatz eines Untersuchungsausschusses gerechtfertigt. Ein Skandal darüber hinaus ist, Frau Bausenatorin, die Behinderung der Untersuchung durch Ihre Behörde, die der Aufforderung nach Überlassung von Akten nur unzureichend nachkam. Während erst sehr spät lediglich vier Aktenordner aus Ihrem Haus – die relevanten Akten wurden, wie wir erst später erfuhren, zum großen Teil vernichtet – zur Verfügung gestellt wurden, präsentierten Sie uns bei einem Ortstermin 122 Akten zum gleichen Thema. Die Senatsverwaltung gab zu, dem Untersuchungsausschuss die Akten bereits vorsortiert zu haben. Auch das widerspricht der verfassungsmäßigen Stellung eines Untersuchungsausschusses. Sie haben somit für die Aufklärung wichtige Daten vorenthalten, weil sie vernichtet worden sind. Insofern erschwert das die Arbeit eines Untersuchungsausschusses zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Wenn keine Akten
mehr vorhanden sind, weil sie im Reißwolf gelandet sind, ist es schwer, einen Beweis zu führen.
Deshalb, meine Damen und Herren, nutze ich an dieser Stelle – hier wurden ja heute viele Kolleginnen und Kollegen verabschiedet – die Gelegenheit, Sie, Frau JungeReyer, zu verabschieden. Ich glaube, gleich welcher Senat gebildet werden wird, Sie werden dem weiteren Senat nicht mehr angehören. Das hat auch etwas damit zu tun, wie Sie bei diesen Affären agiert haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben zahlreiche Runden im Hauptausschuss, im Plenum über die Föderalismusreform II zum Thema Schuldenbremse gedreht. Ich glaube, man kann der Besprechung hier mit drei Bemerkungen begegnen. Erstens: Die Einführung der Schuldenbremse in das Grundgesetz war eine der weitreichendsten und erfolgreichsten Entscheidungen der letzten Jahre,
die erfreulicherweise unter Zustimmung von vielen Parteien zustande gekommen ist, ungeachtet dessen, dass es natürlich enorme Herausforderungen bedarf, die Haushalte zu konsolidieren, die aber angesichts der Sicherung der Handlungsspielräume für die nachfolgenden Generationen auch alternativlos ist.
Wenn Frau Kolat eben auf die Konsolidierungserfolge von Rot-Rot verwiesen hat – obwohl ich fand, dass Sie gar nicht so viel zum Thema gesprochen haben –, dann ist die Schuldenbremse doch gerade auch ein Schutz der Bürger davor, wie Sie in den letzten zehn Jahren hier Politik gemacht haben. Ich will einmal auf die immense Verschuldung von unter 40 Milliarden zu Beginn Ihrer Amtszeit auf über 60 Milliarden jetzt hinweisen.
Ich will darauf hinweisen, dass Ihnen das Verfassungsgericht im Jahr 2003 ins Stammbuch geschrieben hat, dass Sie hier verfassungswidrige Haushalte vorgelegt haben und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2006 Ihre Klage wegen Ihrer nicht gemachten Hausarbeiten in der Haushaltspolitik abgewiesen hat. Insofern wird künftig durch die Schuldenbremse auf Bundesebene einer solch unsoliden Haushaltspolitik ein Riegel vorgeschoben, wie Rot-Rot sie betrieben hat.
Bemerkenswert ist auch die Haltung der Berliner Regierungsfraktionen, wenn man sich anschaut, dass die Zustimmung auf Bundesebene parteiübergreifend war. Ausgenommen Die Linke waren immer und auf jeder Ebene gegen eine Schuldenbremse. Da habe ich eine andere Meinung, aber sie haben ihre Position nie verändert. Wenn ich jetzt höre, dass Frau Kolat sagt, die Schuldenbremse gelte, so ist das doch ein enormer Entwicklungsprozess, den die Berliner SPD-Fraktion in den letzten zwei Jahren hier genommen hat. Der rot-rote Senat hat im Bundesrat 2009 doch gegen die Schuldenbremse gestimmt, unverantwortlich übrigens.
Ich will daran erinnern, dass die beiden SPDAbgeordneten Dr. Thärichen und Schneider medienwirksam eine Klage gegen diese Schuldenbremse auf Bundesebene angekündigt haben. Ich vermute einmal, in den zwei Jahren wird die Klageschrift nie das Licht der Welt erblickt haben, Herr Kollege Schneider, aber vielleicht können Sie mich da aufklären. Sie haben genau das rechtspolitische Argument angeführt, das Herr Meyer hier aufgebracht hat. Sie haben gesagt, es müsse in der Landesverfassung geregelt werden. Heute sagen Sie, es gebe für die SPD-Fraktion keinen Handlungsbedarf. Insofern muss man diese unverantwortliche Position hier noch einmal darstellen, Herr Schneider.
Das Ziel des Antrags, eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, ist aus unserer Sicht ein gutes und richtiges. Wir teilen das Anliegen ausdrücklich, Herr Kollege Meyer. Wir finden, dass eine schlanke Variante in die Verfassung gehört, aber nicht ein Handlungskatalog mit mehreren Absätzen. Aber in der Sache sind wir uns einig.
Die Vorstöße aus anderen Ländern, die Sie angesprochen haben, sind sehr positive Signale finden wir, insbesondere wenn ich daran denke, dass in Hessen vier Parteien – CDU, FDP, SPD und Grüne – gemeinsam mit der Landesregierung eine Volksabstimmung herbeigeführt haben, bei der 70 Prozent der Bürger gesagt haben: Ja, wir stimmen für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung.
Ich finde, das wäre ein Weg gewesen, der Berlin gut angestanden hätte, der aber aufgrund der Position, die RotRot hier eingenommen hat, eigentlich nicht möglich ist. Frau Kollegin Kolat! Es wäre ein gutes Signal allein gewesen, ein deklaratorisches Signal vielleicht auch, wenn es gelungen wäre, eine solche Regelung in der Verfassung zu verankern, weil es gerade einem Haushaltsnotlageland wie Berlin gut zu Gesicht gestanden hätte, deutlich zu machen, dass wir eine solche Regelung auch für Berlin wollen.
Insofern werbe ich an dieser Stelle noch einmal für unseren Änderungsantrag. Es ist bedauerlich, dass hier im Hause nicht möglich ist, was in anderen Ländern gelungen ist. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir rufen sehr selten Vermögensgeschäfte im Plenum auf. Aufgrund des vorausgegangenen Tagesordnungspunktes zum BBI haben wir sogar einen gewissen Bezug zum Thema ILA.
Die CDU-Fraktion steht ohne Wenn und Aber zur Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung ILA. Dies war in der Vergangenheit so und ist auch in der Zukunft so. Uns ging es ja, Herr Wirtschaftssenator, an vielen Stellen nicht schnell genug. Wir haben Sie angetrieben, weil wir es zu zögerlich fanden, wie Sie agiert haben. So wurde ja auch allzu häufig der Eindruck aus Kreisen der Wirtschaft formuliert, dass die Stadt und das Land Brandenburg leichtfertig eine Chance verspielen. Fast hätten sie es auch vergeigt. Aber nun ist die positive Entscheidung im letzten Jahr gefallen, wenn auch ambitioniert als Konzept und Spitz auf Knopf genäht. Der Hauptkritikpunkt, den wir in den Ausschussberatungen sowohl im Unterausschuss Beteiligungsmanagement als auch im Unterausschuss Vermögensverwaltung vorgebracht haben, lautete: Messepolitik insgesamt muss man auch mit Konzept machen. Man kann nicht sagen: Ein bisschen Messe Berlin, ein bisschen Messe Tempelhof, ein bisschen Messe in Selchow! – Hier wünschten wir uns dann doch ein ausgefeilteres Konzept. Aber in der Sache stimme ich dem, was Kollege Schneider gesagt hat, ausdrücklich zu.
Was bringt nämlich die ILA? – Sie bringt 200 Millionen Euro Kaufkraftzufluss für die Region, sie bringt bedeutende Wachstumsmöglichkeiten auch für das Messegeschäft, und sie bringt über 250 000 Besucher in die Region. Insofern muss man, wenn man einem solchen Projekt zustimmt, auch ja sagen, wenn die notwendigen Entscheidungen anstehen –
die notwendigen Entscheidungen, was die Investitionen betrifft, und die notwendigen Entscheidungen, was die Bereitstellung einer Fläche betrifft. Und darüber entscheiden wir mit dem Vermögensgeschäft.
Lieber Kollege Esser! Dass ich Sie als Haushälter schätze, ist Ihnen bekannt, und ich prüfe auch immer sehr gern Ihre Argumente. Nach Ihren gestrigen Diskussionsbeiträgen im Unterausschuss Vermögensverwaltung habe ich mir aber noch einmal angeschaut, wie die Reaktion von Bündnis 90/Die Grünen war, als sich die gesamte Region Berlin-Brandenburg gefreut hat, dass die ILAEntscheidung zugunsten Berlin-Brandenburgs ausgefallen ist. In der „Leipziger Volkszeitung“ vom 4. Juni 2010 wurde unter der Überschrift „Luftfahrtmesse ILA bleibt in Berlin-Brandenburg“ darüber berichtet. Über die Reaktion der Grünen war dort zu lesen – ich zitiere –:
Die Grünen im Abgeordnetenhaus reagierten dagegen enttäuscht: „Berlin braucht die ILA nicht“, teilten sie mit. Der Nutzen der Messe für die Region sei äußerst begrenzt, teilte der Finanzpolitiker Jochen Esser mit.
Ja, liebe Kollegen von den Grünen! Wenn nur Sie und die Leipziger sich enttäuscht zeigen, wenn ein großes Projekt in Berlin-Brandenburg die Zustimmung findet, dann spricht das nicht sehr für Wirtschaftsfreundlichkeit. Das muss man an der Stelle auch mal sagen.
Das reiht sich in gewisser Weise in das Vorhergehende ein. Ich habe vorhin auch gestaunt: Im Wahlprogramm sind Sie für die Schuldenbremse, hier stimmen Sie gegen die Schuldenbremse. Ihre Spitzenkandidatin Renate Künast ist gegen den Großflughafen und will einen Regionalflughafen, Sie selbst sind gegen den Ausbau der A 100, Sie sind gegen die TVO, Sie sind auch gegen die ILA. Irgendwann heißt es dann wirklich, ob zu Luft, zu Wasser oder zu Wege: Die Grünen sind immer dagegen. – Das kann aber keine Haltung sein, wenn man die Wirtschaft in dieser Stadt oder in dieser Region voranbringen will.
In diesem Sinne halten wir abschließend dieses Vermögensgeschäft für zustimmungsfähig. Wir hätten uns sogar einen Verkauf der Fläche vorstellen können. Das möchte ich an der Stelle auch mal sagen. Wir verbinden das mit dem Hinweis an den Senat, hier ein gesamtes Messekonzept vorzulegen, weil das sonst nicht aus einem Guss wirkt.
Herr Kollege Esser! Wir versprechen uns aber sehr viele Chancen von dieser Entscheidung.
Denn 200 Millionen Euro pro Veranstaltung pro Jahr – einen solchen Kaufkraftzufluss kann sich die Region nicht entgehen lassen. Darüber müssen wir uns freuen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Welche Haltung nehmen Sie als Regierungschef ein in der Auseinandersetzung zwischen Ihrem Finanzsenator Nußbaum, der seinen Kollegen, Wirtschaftssenator Wolf, für die hohen Wasserpreise mitverantwortlich gemacht und ihm den Rückzug als Aufsichtsratsvorsitzender der Wasserbetriebe nahegelegt hat, einerseits und den Äußerungen Ihres Wirtschaftssenators Wolf andererseits, wonach nicht dieser – ich zitiere – „die Wasserpreise hochgetrieben, sondern die SPD im Senat … seine Vorschläge zur Senkung stets ausgeschlagen“ habe, „um Einnahmen fürs Land zu sichern“? „Die SPD“ sei „immer in einer Kumpanei mit den Privaten“ gewesen.
Meine Zitate können Sie im Textarchiv der „Berliner Zeitung“ vom 9. April 2011 nachlesen.
Ich möchte noch einmal versuchen, die Sache politisch einzuordnen. Wenn es so ist, wie der Wirtschaftssenator Wolf sagt und seine Vorschläge zur Senkung im Senat von der SPD-Seite wegen der Einnahmesituation und der „Kumpanei mit Privaten“ ausgeschlagen wurden, dann möchte ich wissen, ob Herr Wolf Ihre Rückendeckung im Umgang mit den Wasserpreisen hat.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie viele Mitarbeiter befanden sich per 28. Februar 2011 im Stellenpool, und wie viele von diesen durften bei vollen Bezügen zu Hause bleiben?
2. Warum hat der Senat die Vorschläge der CDU für eine vernünftige Konstruktion des Personalüberhangmanagements mit einem zweistufigen Stellenpool unbeachtet gelassen, und beabsichtigt der Senat tatsächlich in Folge seines verfehlten Vorgehens, den Stellenpool aufzulösen?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Finanzsenator Dr. Nußbaum! Mich wundert etwas, dass Sie gar keinen konkreten Fahrplan haben, wenngleich Sie doch vor zwei Wochen selbst als Finanzsenator diese Auflösung des Stellenpools sehr konkret pressemüßig gefordert haben. Deshalb meine Frage: Wann ist denn mit einer solchen Entscheidung im Senat wirklich zu rechnen, und was genau stellen Sie sich vor, wie der Personalüberhang gemanagt werden soll? Sollen die Mitarbeiter zurück in ihre ursprünglich Behörden – das wäre der Vorschlag, den wir gemacht hatten –, oder soll es Abfindungen geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorgänge um die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE zeigen eins deutlich: In der Amtszeit des Regierenden Bürgermeisters Wowereit hat sich ein System des Genossenfilzes zwischen öffentlicher Wohnungswirtschaft und den Berliner Parteien etabliert, das seinesgleichen sucht.
Die Oppositionsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich darauf verständigt, zur vollständigen Aufklärung der Hintergründe dieser HOWOGE-Affäre und ihrer Verflechtungen mit politischen Parteien einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Der entsprechende Antrag gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin mit einem ausformulierten Untersuchungsauftrag liegt Ihnen heute vor. Damit kann der Untersuchungsausschuss möglichst im März seine Arbeit aufnehmen, bis zur Sommerpause die Beweiserhebung durch Zeugen und Akten erledigt und bis zum 1. September einen Abschlussbericht vorgelegt haben.
Warum ist dieser Untersuchungsausschuss erforderlich? – Hierfür gibt es aus unserer Sicht vier Prämissen.
Erstens: Die Vorgänge um die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE haben sich binnen eines Jahres zu einem handfesten Skandal ausgeweitet. Am Beginn standen Luxusmodernisierungen mit dreisten Mieterhöhungen in Buch. Dann wurde bekannt, dass die Auftragsvergabe an einen SPD-Abgeordneten erfolgte. Dann kam ans Licht, dass die HOWOGE eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Aufträgen an diesen Abgeordneten vergeben hat.
Offensichtlich wurden nach dem Motto „Man kennt sich eben“ Aufträge an Parteifreunde ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz vergeben, denn es hat sich dann herausgestellt, dass ein Großteil dieser Aufträge unter Umgehung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder ohne Ausschreibung, also rechtwidrig, erteilt wurde.
Im Herbst bekannte dann der ehemalige Finanzsenator Sarrazin, dass ihm das alles seit Jahren bekannt gewesen sei. Und Anfang dieses Jahres titelte eine Zeitung, dass der SPD-Abgeordnete nun gerade wegen der Unterschreitung der HOAI Nachforderungen für die letzten Jahre geltend mache, sodass man befürchten muss, dass die Gesellschaft HOWOGE jetzt auch finanzielle Folgen zu tragen hat. Das Parlament und die Öffentlichkeit haben
einen Anspruch darauf zu wissen, wie fragwürdig die Auftragsvergabe wirklich gelaufen ist.
Zweitens: Die HOWOGE-Affäre ist zum Symbol eines Systems der Verflechtung zwischen der öffentlichen Wohnungswirtschaft und der Berliner Sozialdemokratie geworden. Alle Akteure, die ins Blickfeld geraten, sind Berliner Sozialdemokraten. Die Geschäftsführer der HOWOGE als Auftraggeber, der Auftragnehmer ein SPD-Abgeordneter, ein Teil der Kontrolleure im Aufsichtsrat und die zuständigen Senatoren als Gesellschafter – sie alle verbindet das SPD-Parteibuch. Es ist eine 1-ASPD-Filzaffäre, die hier zu untersuchen ist.
Drittens: Die Affäre hat auch längst den Senat erfasst. Deshalb muss ebenfalls untersucht werden, welche Rolle Frau Bausenatorin Junge-Reyer dabei gespielt hat. Während der ehemalige Finanzsenator Sarrazin schriftlich mitgeteilt hat, dass dem Senat seit 2006 die rechtswidrige Vergabepraxis der HOWOGE bekannt war, hat die Bausenatorin im Hauptausschuss und seinen Unterausschüssen nichts zur Aufklärung beigetragen. Sie will nicht mit Herrn Hillenberg über Baukostencontrolling gesprochen haben. Mit ihm will gar keiner mehr von der SPD gesprochen haben, obwohl das alles Antragsentwürfe waren, die durch den zuständigen Arbeitskreis gegangen sind.
Herr Kollege Hillenberg! Ich nehme Sie gerade in Schutz. Wenn Sie zuhören wollten!
Es ist auch so, dass Frau Junge-Reyer sich dann in Widersprüche verwickelt hat. Erst hat sie das entsprechende Fax nicht erhalten haben wollen, oder es war unleserlich. Und als es dann als Tischvorlage kam, hat sie es offenbar nicht verstanden, jedenfalls nicht so verstanden, wie Herr Sarrazin es auf den ersten Blick gelesen hat. – Frau JungeReyer! Es kann also nur Unvermögen oder Vorsatz gewesen sein, die Sie an den Tag gelegt haben. Wir haben diese Erinnerungslücken von Ihnen bereits im Untersuchungsausschuss „Spreedreieck“ erleben dürfen. Sie haben in dieser Affäre Ihre Glaubwürdigkeit verloren, und wir werden insbesondere Ihr Verhalten untersuchen müssen.
Die vierte Prämisse, warum man einen Untersuchungsausschuss einrichten muss, ergibt sich aus dem Verhalten der Regierungsfraktionen. Aus unserer Sicht hätte es der Aufklärung durch einen Untersuchungsausschuss nicht bedurft, wenn wir das parlamentarische Verfahren hätten nutzen dürfen. So hatte unsere Fraktion für die letzte Sitzung des Hauptausschusses eine Anhörung des ehemaligen Finanzsenators Sarrazin beantragt. Sie wurde von den Regierungsfraktionen auf Druck der SPD kategorische abgelehnt. Und ich prognostiziere Ihnen: Die Ber
liner Genossen werden in den nächsten Wochen alles tun, um die Arbeit und wahrscheinlich auch die Einsetzung dieses Ausschusses zu verzögern.
Wir haben in der vergangenen Woche schon einen Vorgeschmack bekommen, als es darum ging, dass der Ausschussvorsitz der Regierungskoalition zugeschanzt werden sollte. Ist in Ordnung! Inzwischen haben Sie alle erkannt, dass die CDU den Ausschussvorsitz übernehmen wird. Wir werden das auch aktiv wahrnehmen, das kann ich Ihnen versichern.
Ich bin beim letzten Satz! – Daher appelliere ich an Sie, die SPD-Fraktion, Ihre bisherige Position als Aufklärungsverweigerer aufzugeben und dem Untersuchungsausschuss eine vollumfängliche Aufklärung zu ermöglichen, denn auch die Öffentlichkeit wird Sie daran messen, wie Sie mit einer Affäre umgehen, die im Wesentlichen auf das Konto der Akteure Ihrer eigenen Partei geht. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Finanzsenator! Wir werden sehr schnell darin einig sein, dass Berlin als Hauptstadt die besondere Solidarität der anderen Länder erwarten kann. Aufgrund Ihrer Ausführungen interessiert mich aber, was der Berliner Senat und Sie als Finanzsenator konkret dafür tun wollen, dass man aus dieser Misere der Entsolidarisierung der anderen Länder herauskommt. Welche konkreten Maßnahmen sind finanzpolitisch im Hinblick auf die Schuldenbremse an Einsparvorschlägen oder Steigerungen von Einnahmen geplant? Denn Sie haben darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu treffen ist, die meines Erachtens noch nicht abgeschlossen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Rede wird wahrscheinlich etwas anders ausfallen als die widersprüchlichen Ausführungen der Koalitionsvertreter. Der Ausschussvorsitzende aus den Reihen der Koalition sagt, es ist kein Schaden entstanden; Herr Schneider, der Sprecher der SPD-Fraktion, sagt, die CDU hat es verzapft. Diesen Widerspruch müssen Sie mir erklären. Es kann ja keiner nachvollziehen.
Trotz zahlreicher Sondersitzungen des Hauptausschusses und des Vermögensausschusses im Jahr 2008 konnten Zusagen in Bezug auf Zahlungen am Spreedreieck im Parlament nicht aufgeklärt werden. Finanzsenator Sarrazin hat sich seinerzeit der Aufklärung verweigert, deshalb haben die Oppositionsfraktionen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss durchgesetzt.
Heute können wir feststellen: Die zweijährige intensive Arbeit des Ausschusses hat einen immensen Millionenschaden aufgedeckt. Das sehen nicht nur die Oppositionsfraktionen so, nein, es sehen auch unabhängige Dritte wie der Rechnungshof, Transparency International und der Bund der Steuerzahler so. Und meine Fraktion hat eine große Sympathie dafür – wir haben ja heute viel über Bürgerbeteiligung gesprochen –, dass man nach Abschluss des Ausschusses nun die Protokolle diesen Institutionen wie Transparency auch zur Verfügung stellt.
Ich denke, das wäre ein guter Stil und Umgang des Parlaments.
Allein dieser Schaden rechtfertigt im Nachhinein noch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Lieber Kollege Schneider! All die rot-roten Nebelkerzen, die wir in diesen zahlreichen Sitzungen von Ihnen erlebt haben, oder die Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken des Ausschussvorsitzenden – sie können auch darüber nicht hinwegtäuschen. Und wer hier davon spricht, es gebe einen positiven wirtschaftlichen Saldo, der verkennt entweder die Wahrheit, oder er täuscht bewusst den Berliner Steuerzahler.
Der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vorgelegte Bericht ist aus unserer Sicht ein Dokument der Schönfärberei. Deshalb haben die Oppositionsfraktionen auch allesamt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein abweichendes Votum vorzulegen. Es ist eine Kette von Problemen. Die beginnt bei widrigen Umständen bei der
Übertragung am Spreedreieck und geht über einen misslungenen Reparaturbetrieb bis hin zu Unzulänglichkeiten bei der Aufstellung des Bebauungsplans, die zu diesem finanziellen Schaden in Höhe von 20 Millionen Euro geführt haben.
Zu den widrigen Umständen des Dreiecksgeschäfts gehören vor allem drei Aspekte: An erster Stelle einmal ein grandioses Versagen der Bundesbehörde Oberfinanzdirektion bei der Zuordnung des Flurstücks Spreedreieck Mitte der Neunzigerjahre. Zum einen wurde ein konkurrierender Antrag auf Zuordnung der Deutschen Bahn nicht beachtet, zum anderen wurden offensichtliche Bahnanlagen – S-Bahntunnel, Fußgängertunnel, Zugänge – nicht wie bereits vor 1933 in die Grundbücher eingetragen. Auch wurde eine notwendige Eintragung überhaupt nicht in Betracht gezogen, es wurde nicht darauf hingewiesen. Es war also zum Zeitpunkt der Übertragung zweifelsfrei, dass das Spreedreieck dem Land Berlin zugeordnet war. Daher lässt sich die Behauptung, hier sei etwas verkauft worden, das dem Land nicht gehört hat, auch nicht aufrechterhalten.
Der zweite Aspekt ist ein heillos überfordertes Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Denn da hat der Ausschussvorsitzende recht, der Restitutionsanspruch wurde von keinem bestritten, sondern er wurde parteiübergreifend gebilligt. Das war auch nicht der Auftrag unseres Untersuchungsausschusses. Aber bereits bei der Wertermittlung der Restitution hat sich gezeigt, dass das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen heillos überfordert war. Es gab keine Erfahrungswerte im Hinblick auf eine Unternehmensinvestition. Zum Schluss verwarf man die Zahlen. Wer davon Gebrauch macht, 120 Millionen DM als Restitutionsanspruch zu nehmen, der vergisst zu erwähnen, dass das LARoV diesen Betrag relativ schnell um die Hälfte reduziert und anschließend komplett verworfen hat. Es war ja auch nicht nötig, weil ein Vergleich gefunden wurde.
Der dritte Aspekt, der Vergleichsvertrag mit den reinhardtschen Erben: Das Spreedreieck sollte ursprünglich im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert werden. Dies wäre ein besserer und transparenterer Weg gewesen. Doch durch den zuvor erfolgten Verkauf des Spreedreiecks durch die reinhardtschen Erben an den Investor, einen sogenannten Erstvertrag im März 2000, wurde dieser Weg verbaut und stattdessen ein Druck aufgebaut. Anstatt am Bieterverfahren festzuhalten, hatte das Land wenig Möglichkeiten, als diesen von den reinhardtschen Erben vorgeschlagenen Vergleich einzugehen, wenn es die Restitution nicht vermeiden und insbesondere einen gütlichen Ausgang der jahrelangen Verhandlungen mit den Erben herbeiführen wollte. Diese widrigen Umstände des Dreiecksgeschäfts und damit eines eilig herbeigeführten Vergleichs sind ein Grund für eine im Ergebnis fehlerhafte Übertragung. Es war doch allen Beteiligten klar, dass die Tunnelanlagen der Deutschen Bahn existieren. Und dennoch wurde in dem Vergleichsvertrag keine unmissverständliche Regelung diesbezüglich getroffen.
Darüber hinaus wurde sie später vom Investor, aber auch vom rot-roten Senat falsch interpretiert. Dennoch war der Vergleich juristisch eindeutig und nach Angaben mehrerer Rechtsgutachten haltbar; und allein darauf kommt es im Streitfall an. Da halten wir es mit dem ehemaligen Bausenator Strieder: Wenn ein Schaden entsteht, dann soll man klagen und nicht als Erstes auf Vergleichsmöglichkeiten abstellen.
Der wesentliche inhaltliche Fehler – da stimme ich dem Ausschussvorsitzenden zu – ist der Verzicht auf eine Nachzahlungsverpflichtung gewesen. Die Vernehmungen haben deutlich gemacht, dass das klar auf die Initiative des ehemaligen SPD-Senatsbaudirektors Stimmann zurückzuführen ist. Ich kann seine Motive nachvollziehen. Das kann man gar nicht bestreiten. Er wusste, dass der Investor höher bauen will als das, was im Bebauungsplan vorgesehen ist, und er wollte damit dieses „Höher-hinaus“ verhindern. Ein Trugschluss, wie sich im Nachhinein gezeigt hat, denn er hat den Steuerzahler am Ende viel Geld gekostet. Und es gehört eben auch zu dem Teil der Wahrheit, liebe Kollegen von der SPD, dass Sie das Verfahren am Spreedreieck von der ersten Minute an mitgetragen, nie beanstandet haben und dass der von Ihnen als Kardinalfehler bezeichnete Vergleich eben in dem wesentlichen Fehler der Wertanpassungsklausel die Handschrift Ihres ehemaligen Senatsbaudirektors Stimmann trägt.
Nun kommen wir aber mal zu dem, was Sie als Reparaturbetrieb bezeichnen, der gründlich schiefgegangen ist unter Herrn Sarrazins Führung. Der erste Fehler, der im Reparaturbetrieb gemacht worden ist: Es gab keine Klärung der eigenen Rechtsposition. Hätte der damalige Finanzsenator Sarrazin rechtzeitig und nicht erst Jahre später unabhängige Rechtsgutachten eingeholt, dann wäre es nicht zu diesem immensen Schaden gekommen. Man könnte jetzt ein Zitat aus den Mitschriften bringen, in dem er sagt, es hätten ihm zehn Anwälte schreiben können, der Investor hat keine gute Position, aber er brauche keine Anwälte, weil er es besser weiß. Aber das von ihm beauftragte Gutachten, das sein SPD-Genosse Riebschläger dann vorlegte, war fehlerhaft und ergebnisorientiert und ja erst kurzfristig und viel zu spät auf Druck der Opposition entstanden. Die zweite Fehlersituation ist der Verzicht, eine Einigung mit der Bahn zu ergreifen. Sarrazin hat diese Chance vergeben, die Rechtslage relativ kostengünstig durch eine Einigung mit der Deutschen Bahn, welche die rechtlichen Probleme gelöst hätte, herbeizuführen.
Der letzte Punkt, aus unserer Sicht der kostspieligste für des Steuerzahler, ist der Abschluss einer teuren Zusatzvereinbarung mit dem Investor, die 8,7 Millionen Euro Kaufpreisnachlass, de facto zwei Grundstücke, die kostenlos übertragen wurden und zusätzlich höheres Baurecht beinhalten. Der sogenannte Reparaturbetrieb von Herrn Sarrazin ging gründlich schief und kostete um die 12 Millionen Euro.
Man kann aber keinen Zusammenhang herstellen, wie es der Ausschussvorsitzende gemacht hat, auf die Folgen des Bebauungsplansverfahrens I-50. Sarrazin trägt nicht allein die Schuld. Auch Bausenatorin Junge-Reyer ist für einen Schaden verantwortlich, der durch die Unzulänglichkeiten ihres Hauses bei der Aufstellung des Bebauungsplans geschehen ist. Das von SPD und Linken im Bericht als Paukenschlag bezeichnete Urteil des OVG kam aber keineswegs unvorhergesehen, denn die eigene Rechtsabteilung von SenStadt hat auf das fehlerhafte Vorgehen bei der Vorlage des Bebauungsplans hingewiesen. Selbst im Handbuch der Senatsverwaltung „Verbindliche Bauleitplanung“ wird vor dem gewählten Vorgehen gewarnt. Zusätzlich machte Frau Bausenatorin Junge-Reyer dem Investor weitere Geschenke. Sie hielt sich nicht an die schon in der Zusatzvereinbarung höhere Baugeschossfläche von 17 500 Quadratmetern, sondern gab ihm unbegründet 3 000 Quadratmeter hinzu. Bis heute sind die Motive, Frau Junge-Reyer, nicht klar. Im Ausschuss haben Sie sich ähnlich in Widersprüche verwickelt, wie wir das aktuell gestern im Hauptausschuss bei der HOWOGE-Affäre erlebt haben. Und nach den Berechnungen der Finanzverwaltung ist das ein Geschenk in Höhe von 3,9 Millionen Euro.
Entscheidend ist am Ende dieses Untersuchungsausschusses aber, dass nunmehr Konsequenzen gezogen werden. Die Opposition hat hier gemeinsam einen Katalog von Maßnahmen zur Vermeidung der beim Spreedreieck gemachten Fehler vorgelegt. Er reicht davon, die Liegenschaftspolitik neu zu fassen; er geht darüber hinaus, und da sind wir ausdrücklich – Herr Schneider, das habe ich sehr wohlwollend aufgenommen – – Er geht ausdrücklich darauf ein, dass das Urteil des OVG vom 18. Dezember 2007 in Zukunft genauestens beachtet wird. Wir werden uns sehr genau ansehen müssen, wie die Bebauungspläne in Zukunft aufgestellt werden.
Er geht letztens auch auf eine Novellierung des Untersuchungsausschussgesetzes, denn, Herr Ausschussvorsitzender, es war ja auch eine Besonderheit des Ausschusses, dass der Vorsitzende als Person derartig umstritten war. Sie haben den Anspruch gehabt, als „Vorsitzender Richter“ zu starten. Aus meiner Sicht sind Sie am Ende etwas wie der „Dorfrichter Adam“ gelandet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich frage den Senat:
1. Welche Kosten hat die Eröffnungsparty für das Flughafengelände Tempelhof verursacht, welches Vergabeverfahren wurde gewählt, und wie wurde es begründet?
2. Welche Aufträge wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seit 2006 an die Firma Runze & Caspar vergeben, welche Vergabeverfahren lagen diesen jeweils zugrunde, und wie wurden ggf. etwaige Direktvergaben jeweils begründet?
Schönen Dank für die ausführliche Beantwortung! – Man kann der Homepage der Firma entnehmen, dass sie im öffentlichen Bereich noch weitere Aufträge erhalten hat, die wahrscheinlich nicht von Ihrem Haus vergeben worden sind. Bemerkenswerterweise –
Ja, ich komme zur Frage! – hat der Geschäftsführer selbst sein Unternehmen öffentlich als SPD-nah bezeichnet. Deshalb interessiert mich – das können Sie selbst in der „Welt“ unter dem Datum vom 24. August 1999 nachlesen, Frau Senatorin! – –
Da wird sich bis heute nichts daran geändert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Nach den Ereignissen, die wir bei der HOWOGE kennengelernt haben, frage ich: Finden Sie es nicht bemerkenswert, dass hier auch ohne Vergabe immer wieder, wie bei der Immobilienmesse in Cannes, –
auf das Angebot dieser SPD-nahen Firma zurückgegriffen wird?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Finanzen, Herrn Dr. Nußbaum. – Vor einigen Tagen haben Sie die Schlagzeile gemacht, Berlin ist zu billig. War das der Versuch, das Motto des Regierenden Bürgermeisters „Arm, aber sexy“ als billige Ausrede zu entlarven? Wollten Sie nur auf das – wie allgemein bekannt – geringe Einkommensniveau der Berlinerinnen und Berliner hinweisen, oder war es einfach nur der Versuch, drastische Fahrpreiserhöhungen bei der BVG anzukündigen?
Weil Sie die gestrige Hauptausschusssitzung ansprechen, komme ich auch darauf: Sie plädieren ja auch für eine billige Lösung bei der Charité. Sie haben gestern dargestellt, wie zerstritten der Senat in dieser Frage ist. Erwarten Sie vom Regierenden Bürgermeister, dass er Ihnen im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz für diese billige Lösung bei der Charité zur Seite springt?
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Finanzsenator Dr. Nußbaum! Sie haben in dem „Tagesspiegel“-Interview auch eine Reform der Qualifizierung der Aufsichtsräte in den landeseigenen Unternehmen angemahnt. Ist das so zu verstehen, dass Sie Zweifel an der Qualifikation der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder haben, oder anders gefragt: Was hat denn der Senat bislang getan, um die Aufsichtsratsmitglieder auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die mit inzwischen stärkeren Haftungsansprüchen einhergehen, vorzubereiten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, nach denen das Land Berlin die Berliner Flughafengesellschaft – BFG – oder die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH verklagen will, weil der Flughafen Tempelhof nicht in ordnungsgemäßem Zustand übergeben worden ist, bzw. auf welchen Erkenntnissen oder Sachverhalten beruht die Klage, und war der Senat bereits mit dieser Frage befasst?
2. Wie wird sich der Regierende Bürgermeister in dieser Frage vor dem Hintergrund verhalten, dass er einerseits den Erwerb des Flughafens Tempelhof verhandelt und die Flughafenpolitik Berlins damit zur Chefsache gemacht hat, andererseits als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft aber den Interessen des Unternehmens verpflichtet ist?
Schönen Dank, Herr Finanzsenator Dr. Nußbaum! Deuten Ihre Überlegungen darauf hin, dass sich der Senat bei der Kalkulation der Kosten der Nachnutzung Tempelhofs verkalkuliert hat, oder wie hoch würden Sie das Haushaltsrisiko beziffern, das jetzt zu befürchten ist – in mehrfacher Millionenhöhe?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jahnke! Wenn Sie schon die Historie bemühen, was Bauskandale in der Stadt betrifft, dann habe ich einen vermisst: das war der Garski-Skandal, der dafür gesorgt hat, dass das erste Mal die sozialdemokratischen Wärmestuben ausgefegt worden sind, weil die Berlinerinnen und Berliner diesen Filz satt hatten, mit der Folge, dass die SPD erstmals nicht mehr in der Regierung dieser Stadt war.
„Die SPD wieder tief im Bausumpf.“ – Das ist übrigens keine Aussage aus einer Parteipublikation der CDU, sondern sie stammt aus der „taz“ vom 29. Januar 2000. Herr Kollege Jahnke, ich will Ihnen einmal die Quelle vorlesen, die den Autor dazu veranlasst hat. Zitat:
Das ist ein Rückfall in den Bausumpf wie zu alten westberliner Zeiten, so ein SPD-Abgeordneter, der namentlich nicht genannt werden will.
Wir stellen in diesen Tagen fest: In der Amtszeit von Herrn Wowereit hat sich ein System des Genossenfilzes zwischen öffentlicher Wohnungswirtschaft und Politik etabliert, das seinesgleichen sucht. Herr Kollege Jahnke! Ich habe erwartet, dass Sie nicht die Historie bemühen, sondern dass Sie zu den aktuellen Vorkommnissen Stellung nehmen. Sie haben die Chance vertan. Ich habe gehofft, dass Sie die SPD-Fraktion Ihrer Rede aus diesem
Sumpf herausziehen. Nach Ihrer Rede steckt sie tiefer drin als zuvor.
Dann noch ein Hinweis zum Messehotel am Hammarskjöldplatz. Das kann ich nun sagen, weil ich im Unterausschuss Vermögensverwaltung sitze. Dabei handelte es sich um einen Vorgang, den der damalige Finanzsenator Sarrazin am Parlament vorbei auf den Weg gebracht hat. Es hat im Vermögensausschuss einen Streit darüber gegeben, ob man das so machen kann oder das Parlament um Zustimmung gebeten werden muss. Die CDUFraktion, das können Sie im Protokoll nachlesen, war die einzige Fraktion, die diesen Vorgang nicht zur Kenntnis genommen hat.
Insofern trifft Ihr Vorwurf ins Leere. Wir waren die Einzigen, die dies bereits problematisiert haben, bevor das Geschäft auf den Weg gebracht worden ist.
Nun komme ich zum Thema der Aktuellen Stunde. Meine Damen und Herren! Aufgekommen ist dieser SPDBausumpf durch die dreisten Mieterhöhungen in Buch. Das sollten wir nicht vergessen. Es war der Protest der Mieterinnen und Mieter vor Ort, der deutlich gemacht hat, welche unappetitlichen Verquickungen zwischen öffentlicher Wohnungswirtschaft und SPD-Politikern bestehen. Das zeigt deutlich: In der SPD-Fraktion herrschen andere Interessen vor. Die wirtschaftlichen Interessen des Einzelnen gehen vor den Interessen der Mieterinnen und Mieter.
Sie sehen die öffentlichen Wohnungsunternehmen als Rundum-sorglos-Versorgungswerk für Ihre SPD-Genossen zur Bedienung eines Netzwerks bei der Verteilung von Posten und Aufträgen. Sie haben es bis heute nicht verstanden. Damals beim Garski-Skandal haben Sie die Quittung bekommen, aber geändert hat sich nichts.
Für uns sind die öffentlichen Wohnungsunternehmen etwas, was für die Mieter da sein muss. Sie haben nur dann eine Berechtigung, wenn es bezahlbare Mieten für einkommensschwächere Mitbürger gibt. Buch ist doch kein Einzelfall. Wir erleben gerade in Tempelhof, dass Stadt und Land eine Sanierung vornimmt, die ähnlich kostentreibend auf dem Rücken der Mieter ausgetragen wird. Deshalb wollen wir keine Luxussanierungen der öffentlichen Wohnungsbestände auf Kosten der Mieter. Schon allein deshalb muss der SPD-Bausumpf trockengelegt werden.
Es geht auch gar nicht mehr um Buch, Herr Jahnke. Bei Buch ist die Faktenlage durch die uns bekannten öffentlichen Äußerungen halbwegs klar. Zunächst hat Herr Hillenberg gesagt, er habe einen Auftrag im Rahmen eines Wettbewerbs erhalten, anschließend stellte sich heraus,
dass offenbar die HOWOGE die Vergaberichtlinie nicht eingehalten hat. Ich zitiere die unmissverständlichen Äußerungen der Sprecherin der HOWOGE vom 29. Januar in der „Abendschau“:
Wir sind nicht an die Vergaberichtlinien des Senats gebunden, und wir vergeben auch nicht danach.
Am 2. Februar stellte sich die Aufsichtsratsvorsitzende hin und sagte: Es ist jetzt sichergestellt, dass sich die HOWOGE für die Zukunft daran hält. – Was war eigentlich vorher der Fall? Was haben die Vertreter des Senats in dem Kontrollgremium erreicht, Frau Junge-Reyer? Sie müssen aufklären, ob die Vergabepraxis nicht nur in der HOWOGE so fragwürdig abgelaufen ist, sondern ob das auch in den anderen Unternehmen der Fall war und was der Senat davon über die Aufsichtsgremien gewusst hat. Das muss umfassend geklärt werden!
Inzwischen geht es um die Frage, die gar nicht rechtlicher Natur ist, ob Geschäftsführer von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften Parteifreunden Aufträge ohne Ausschreibung zuschieben. Auch wenn der Kollege Hillenberg es vorgezogen hat, heute nicht hier zu sein, hat er uns am Montag mit seinem Exklusiv-Interview in der „Berliner Zeitung“ eine Botschaft hinterlassen. Er hat eingestanden, dass er bereits seit den 90er-Jahren Aufträge von Parteifreunden zugespielt bekommt. Er hat sehr anschaulich erklärt, wie die Auftragsvergabe in der HOWOGE abläuft. Es ist wirklich anschaulich, ich zitiere aus dem Interview:
1997 sprach mich Herr Dr. Baum an, damals Geschäftsführer der HOWOGE. Ich kannte ihn aus seiner Zeit als SPD-Baustadtrat in Hohenschönhausen. Baum gab mir Ende der 90er-Jahre (…) ein Sanierungsprojekt und sagte: Wickel das so gut ab, dass man dir weitere Projekte zutraut. So ist das gelaufen.
Später fügte er dann hinzu, dass die Aufträge nicht öffentlich ausgeschrieben worden seien, sei deshalb gemacht worden, um ihn vor der Konkurrenz anderer Büros zu schützen, die bereits für die HOWOGE arbeiten. „Man kennt sich eben.“. Diese Einlassungen zeigen, dass bei der Auftragsvergabe durch die HOWOGE offenbar nach dem Motto gehandelt worden ist: Man kennt sich und verteilt deshalb Aufträge an Parteifreunde und ihnen nahe stehende Unternehmen.
Herr Finanzsenator Nußbaum! Ihnen nehme ich es ab, dass Sie mit dem Bausumpf wirklich nichts zu tun und gemeinsam mit ihrem Staatssekretär den Willen haben, diesen SPD-Sumpf trockenzulegen.
Sie haben ja auch spitze Finger, was die Annahme eines SPD-Parteibuches betrifft. Das kann ich gut verstehen.
Sie werden bei der Aufklärung viel Unterstützung erfahren. Nehmen Sie aber auch den HOWOGE-Skandal zum Anlass, und beseitigen Sie den dort herrschenden Filz! Schicken Sie – wie man in Berlin so schön sagt – endlich die beiden Geschäftsführer nach Hause.
Doch bislang sind Sie Ihrem verbalen Aufklärungsanspruch nicht gerecht geworden. Die gestrige Diskussion im Hauptausschuss hat gezeigt, dass Sie es innerhalb von vier Wochen nicht zustande bekommen haben, die Vorgänge aufzuklären. Die Äußerungen des Staatssekretärs haben eher gezeigt, dass Sie auf Zeit spielen. Ich fordere noch einmal, den für heute oder morgen angekündigten Zwischenbericht des Aufsichtsrats unverzüglich dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Wir haben Anspruch darauf zu erfahren, wie fragwürdig die Auftragsvergabe wirklich gelaufen ist.
Dann will ich mich mit dem von Ihnen angesprochenen Aspekt Vorverurteilung auseinandersetzen, Herr Jahnke. Darum geht es hier überhaupt nicht. Herr Hillenberg hat sich selbst mit seinem Interview um Kopf und Kragen geredet und seine Glaubwürdigkeit als Parlamentarier beschädigt. In dem von mir bereits erwähnten Interview stellte er fest:
Im Moment macht die HOWOGE 25 Prozent meines Umsatzes aus.
Jeder vierte Euro kommt also von der HOWOGE. Darüber hinaus hat der Geschäftsführer der GESOBAU einen Tag später erklärt: Es sind gegenwärtig wohl fünf Aufträge, an denen Hillenbergs Firma für sie arbeitet. Stadt und Land hat erklärt, seine Firma beauftragt zu haben, ebenso die DEGEWO.
Es gibt eine goldene kaufmännische Regel: Nicht mehr als 10 Prozent Aufträge von einem Auftraggeber, weil man sonst abhängig ist. Hier sind es 25 Prozent. Bei einer durchschnittlichen Umsatzrendite von 8 bis 12 Prozent kann man davon ausgehen, dass dieses Unternehmen seinen Gewinn vor allen Dingen auch über die HOWOGE macht. Nach den presseöffentlichen Äußerungen von Herrn Hillenberg muss man noch wachsamer sein. Es gibt hier eine hochgradige Abhängigkeit zwischen seiner hiesigen Tätigkeit und der als Auftragsnehmer der HOWOGE.
Ein besonderes Stück, das ich nur kurz streifen kann, sind die Ereignisse in Pankow.
Da hat Herr Hillenberg wirklich alles durcheinandergebracht. Er startet Fraktionsinitiativen, die im Arbeitskreis Bau der SPD-Fraktion beschlossen werden. Gleichzeitig
und Bezug nehmend darauf treten die Geschäftsführer der HOWOGE an das Bezirksamt Pankow heran und sagen: Wir kennen die Intereressen von Herrn Hillenberg. Sie werben für eine Firma – das ist zwar nicht seine, aber ein Unternehmen, mit dem seine Firma kooperiert, wie man der Homepage unternehmen kann – und anschließend regt die HOWOGE noch an, die Einsparungen in Form von Bonuszahlungen entgegenzunehmen.
Ich würde ihm gern die Gelegenheit für eine Kurzintervention geben. Ich habe keine Redezeit mehr.
Zurück zu seinem Engagement in Pankow: Das ist eine 1-a-Verquickung seiner beruflichen Tätigkeit und des Abgeordnetenmandats.
Herr Gaebler! Wenn Sie vorhin so ironisch sagen, das sei ein Schaulaufen der Fraktionsvorsitzenden der Opposition, dann hätte ich erwartet, dass der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende, Herr Müller, hierzu Stellung nimmt. Aus einem Kommentar der „BZ“ vom 17. Februar zitiere ich die Überschrift: SPD unter Korruptionsverdacht – Greifen Sie ein, Herr Müller! – Doch Herr Müller schweigt zu alledem. In der „taz“ heißt es: –
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! –
Seit 1998 war er
Hillenberg –
Haus- und Hofauftragnehmer einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Alle wussten das und keiner wollte zu eifrig nachbohren, auch nicht die SPD.
Herr Müller, war es nur fehlender Mut, oder hatten Sie keine Kraft? Oder wollten Sie das nicht? Sie wissen doch, dass solche Interessenkonflikte der politischen Hygiene der Stadt schaden. Das haben Sie bereits gemerkt, als Sie dieses System –
des SPD-Filzes vor einigen Monaten auf den Rechnungshof ausdehnen wollten. Sie sind damals gescheitert, und Sie werden auch hiermit scheitern, spätestens bei der nächsten Wahl!
Vielen Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Luxusmodernisierungen der städtischen HOWOGE in Pankow, und wie bewertet er die in diesem Zusammenhang angekündigten Mietpreiserhöhungen um 100 Prozent?
2. Beabsichtigt der Senat, mit dieser Mietenpolitik sozial schwächere Mieter zu vertreiben und Pankow zu einem Bezirk zu entwickeln, in dem sich nur Besserverdienende eine Wohnung leisten können?
Danke schön! – Frau Senatorin! Wer soll eigentlich noch glauben, dass dieser Senat tatsächlich die Interessen der Mieterinnen und Mieter vertritt, wenn der umstrittene Sanierungsauftrag der landeseigenen HOWOGE ausgerechnet an einen Abgeordneten der SPD-Fraktion vergeben worden ist, der diesen Auftrag abwickelt, und der auch noch direkt gewählter Abgeordneter der SPD in Buch ist, und teilen Sie den Eindruck, dass es hier offenbar eher um die eigenen wirtschaftlichen Interessen als um die der eigenen Wähler, zumindest nicht der Mieter in Buch, geht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lederer! Die Tatsache, dass hier der Parteichef der Linken zu einem Thema wie der Besetzung des Rechnungshofs spricht, zeigt, wie die Koalition damit umgeht. Sie machen sich die Wahl der Rechnungshofspräsidentin zur Beute, um anschließend personalpolitische, sozialdemokratische Entscheidungen durchzusetzen.
Die Unabhängigkeit des Rechnungshofs sehen wir in der Tat durch diesen Personalvorschlag als gefährdet an. Es gibt hier einen handfesten Interessenkonflikt. Da können Sie noch so viele Beispiele aus anderen Ländern anführen. Es ist beispiellos, dass jemand von der Regierungsbank – jetzt dort gerade noch sitzend – direkt an die Spitze des Rechnungshofs, also zur Wächterin über die Kontrolle der Finanzen der eigenen Regierung, berufen wird. In der Tat ist es so, wie Kollege Meyer gesagt hat, dass die großen Problemfelder wie Spreedreieck,
Tempodrom oder öffentliche Wohnungswirtschaft Bereiche aus dem Haus der Stadtentwicklungsverwaltung sind. Wir haben hier eine Kandidatin, die sich von Beginn an im Falle ihrer Wahl für viele Bereiche als befangen wird erklären müssen.
Es ist auch so, dass Frau Dunger-Löper als Staatssekretärin nicht gerade für Kontrolle und Transparenz gestanden hat. Die Beispiele sind genannt worden. Das Thema öffentliche Beleuchtung – dort gab es eher Verschleierung und andere Umstände. Wir werden diesen Vorgang im Parlament noch aufklären müssen.
Abschließend möchte ich wie der Kollege Meyer einen Appell an die Regierungsfraktionen richten: Lassen Sie sich daran messen, was die Große Koalition in der Schlussphase im Frühjahr 2001 gemacht hat!
Sie hat mit Herrn Dr. Harms einen Kandidaten von außen präsentiert, der eine breite Mehrheit dieses Hauses gefunden hat. Das Beste war dieser Koalition gerade gut genug. Jetzt wählen Sie einen Weg, mit der knappen Mehrheit
Ihrer Regierungsfraktionen eine parteipolitische Besetzung des Rechnungshofs vorzunehmen, und Sie dürfen sich nicht wundern, wenn Ihnen das später auf die Füße fällt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Welche Genehmigungen und sonstigen Aktivitäten hat das Land Berlin zur Ausrichtung des 50. DeutschAmerikanischen Volksfestes erteilt bzw. beschlossen, bzw. aus welchen Gründen sind keine derartigen Aktivitäten ergriffen worden?
2. Welche Maßnahmen hat der Senat veranlasst oder durchgeführt, um den Zentralen Festplatz entsprechend den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin herzurichten, bzw. warum ist dies bisher unterblieben?
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ist dem Senat bekannt, dass das Deutsch-Amerikanische Volksfest vor dem Aus steht, wenn die Standortfrage bis Ende Oktober nicht geklärt ist? Wird der Senat alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, ausschöpfen, um Ersatzstandorte – es gab ja auch Anträge bei nachgeordneten Behörden des Senats wie der BIM, die negativ beschieden sein sollen – zu finden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zwei Tagen titelte die „Berliner Morgenpost“ mit der Schlagzeile: 200 Millionen Euro für Tempelhof. In der Tat, mit
dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 hat es nun wirklich jeder verstanden: Die von Rot-Rot betriebene Stillegung des Flughafens hat den Flughafen zu einem Millionengrab für den Berliner Steuerzahler gemacht.
Als ich die Beantwortung der Großen Anfrage gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob der Regierende Bürgermeister überhaupt weiß, was er da ausgehandelt hat. Das beginnt schon bei den formalen Unrichtigkeiten in der Beantwortung, nämlich bei der Behauptung, es würde sich bei der Vereinbarung nicht um einen Vertrag handeln. Das ist schlicht falsch. Sie schreiben in Ihren einzelnen Vorlagen selbst, dass es den Charakter eines Vorvertrags habe, und sprechen sogar von einer verbindlichen vertraglichen Regelung, die formal Anlage des Hauptstadtvertrags ist.
Warum komme ich auf die Formalie? – Ich komme darauf, weil die Ausführungen zu Ihren Fragen nach der Vorlagepflichtigkeit geradezu grotesk sind. Sie kommen zu dem Ergebnis, die Zusatzvereinbarung ist nicht vorlagepflichtig, weil es sich um einen Verwaltungsabkommen handelt. Auch das ist falsch. Ein kurzer Blick in jedes Rechtslexikon zeigt, ein Verwaltungsabkommen im Sinne des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ist ein Vertrag. Ein Vertrag zwischen Bund und Land ist aber ein Staatsvertrag. Deshalb hätte dieser Vertrag auch vorab zur Genehmigung ins Parlament gehört. Das haben Sie versäumt. Sie haben das Geschäft zulasten Berlins am Parlament vorbei durchgezogen, und damit das Parlament in unakzeptabler Weise ignoriert.
Schlimmer noch als die formalen Aspekte wiegen allerdings die Inhalte, die enormen finanziellen Belastungen für den Berliner Steuerzahler. Innerhalb der nächsten Jahre droht ein hoher dreistelliger Millionenbetrag. Ein Teil ist bereits realisiert. Sie räumen in der Anfrage, die ja schon etwas alt ist, ein, dass es Kosten von etwa 21 Millionen Euro gibt, die nicht entstanden wären, wenn man mit der Schließung bis zur Eröffnung von BBI gewartet hätte.
Hinzu kommt der Kaufpreis von 35 Millionen Euro für die Übernahme der im Bund befindlichen Teilflächen. Das wäre nicht nötig gewesen. Sie sagen immer, Sie hätten das übernehmen müssen. Es ist aber so, dass dies das Ergebnis Ihrer Politik war. Wenn Sie den Flughafen nicht stillgelegt hätten, hätte der Bund nicht auf einer solchen Koppelung bestanden. Es war nämlich SPD-Finanzminister Steinbrück, der gesagt hat: Wenn Berlin den Flughafen stilllegen will, muss es die Flächen kaufen und auch das gesamte Bewirtschaftungsdefizit übernehmen.
Damit komme ich zum nächsten Punkt. Es sind nicht nur 1 Million Euro für Gutachten in Auftrag gegeben worden, sondern es hat Sie bereits kurz nach Abschluss des Vertrags, den Sie am 25. Juni durch das Parlament gebracht haben, die Realität eingeholt. Bereits am 8. Juli gab es
presseöffentliche Informationen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg über Untersuchungen. Man sprach hier von einem „giftigen Sammelsurium“ im Hinblick auf die Altlasten, die das Grundwasser belasten, aber vor allem davon, dass ein ganz großer Teil des Geländes überhaupt noch nicht untersucht ist. Der Senat ist damit sehenden Auges ein Risiko eingegangen, weil der Bund nur einen bestimmten Teil der Altlasten übernimmt, worauf die Opposition hingewiesen hatte.
Darüber hinaus haben wir 12 Millionen Euro Be–wirt– schaf–tungs–defizit jährlich. Die BIM verkündet zwar, dieses Defizit auf 9 Millionen Euro reduzieren zu wollen. Allerdings gibt es keine anhand von Fakten und Zahlen belegbare Grundlage, die das Parlament kennt. Ich möchte gar nicht auf den Vertrag mit „Bread and Butter“, der in wirklich unangenehmer Weise Symbol für die Selbstherrlichkeit Ihrer Politik geworden ist, eingehen. Aber dass hier auch Investitionskosten entstanden sind, die das Parlament bis zum heutigen Tag nicht kennt, werden wir an anderer Stelle auch noch zu beraten haben.
Mit dem Doppelhaushalt stellen Sie 46 Millionen Euro für die Entwicklung des Geländes ein. Weit über 100 Millionen Euro sind bereits beim Flughafen Tempelhof verbrannt. Sie stellen aber für die Jahre 2012 bis 2015 weitere 153 Millionen Euro ein. Spätestens mit der Übertragung an die WISTA droht doch hier etwas, das wir von den Entwicklungsgebieten kennen, wo in den letzten Jahren eine halbe Milliarde Euro versenkt wurde. Es bleibt dabei: Der Senat hat mit dieser Zusatzvereinbarung der Stadt finanzpolitisch einen schweren Schaden zugefügt.
Ich bin bei meinem Schlusssatz, Herr Präsident! – Es gibt bis zum heutigen Tag kein nachhaltiges Nutzungskonzept, sondern immer nur eine Ansammlung von Dingen, die ganz schön sind wie „Bread and Butter“, eine Zentralbibliothek und ein bisschen Internationale Gartenschau. Sie haben den Flughafen Tempelhof zu einem Millionengrab für den Steuerzahler gemacht, obwohl dieses Geld an anderer Stelle fehlt. Dabei wäre das Geld besser in der Bildung investiert.
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Ist es zutreffend, dass der Rechnungshof von Berlin gemäß § 97 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ihnen als Regierendem Bürgermeister und der Senatsverwaltung für Finanzen einen Bericht über die
Bau- und Vermögenspolitik am Spreedreieck vorgelegt hat? Falls ja, wann ist das geschehen?
Da es bislang keine Anstalten des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gibt, diesen Bericht in den Datenraum einzustellen, um ihn den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Verfügung zu stellen – angesichts der Arbeit des Untersuchungsausschusses besteht ja ein berechtigtes Interesse daran –, gibt es die Bereitschaft des Senats, das zu tun?
Wir halten den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Landeseigene Immobilien für die Zukunft der Stadt nutzen“ für wenig zielführend. Er entspricht auch inhaltlich nicht unseren ordnungspolitischen Vorstellungen.
Zur Forderung der Grünen: landeseigene Immobilien für die nachhaltige Entwicklung der Stadt einsetzen. Nachhaltige Entwicklung ist für uns die Förderung und Unterstützung der Tatbestände, die der Berliner Wirtschaft und nicht der Förderung von Baugruppen und Sozialprojekten dienen.
Zur Forderung der Grünen: landeseigene Immobilien nicht um jeden Preis verkaufen. Nein, nicht um jeden Preis, sondern zum Höchstpreis an die Bieter, die unter wirtschafts- und fiskalpolitischen Aspekten das beste Angebot unterbreiten. Grundstücke in Filetlage sollten bei gleichem Angebotspreis nach unserer Auffassung an denjenigen Bieter verkauft werden, dessen Nutzungskonzept sich am besten in den Dienst der wirtschaftlichen Entwicklung stellt.
Zur Forderung der Grünen: landeseigene Immobilien in einem Gesamtkataster erfassen. Diesen Kataster gibt es bereits, ja sogar vierfach:
Anlagenbuchhaltung der Kosten- und Leistungsrechnung mit Bewertung der Immobilien,
Vermögensrechnung (nur flächenmäßige Erfassung der Immobilien),
Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds (nur flächenmäßige Erfassung der Immobilien),
Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Bewertung der Immobilien.
Wir brauchen also keinen neuen Kataster, sondern die Zusammenführung oder Verknüpfung der bestehenden
Kataster, um die vierfache Datenhaltung zu reduzieren und der Verwaltung und dem Parlament die für ihre besonderen Zwecke jeweils benötigten Informationen aus einem Datenbestand bereitstellen zu können.
Zur Forderung der Grünen: Bildung eines Fachvermögens, das von der BIM bewirtschaftet wird. Das Fachvermögen, das es bereits im beschriebenen Sinn gibt, sollte nicht zwangsweise von der BIM bewirtschaftet werden. Die Verwaltungen sollten darüber hinaus die Option haben, auch private Dienstleister direkt zu beauftragen, wenn diese leistungsfähiger oder kostengünstiger sind.
Zur Forderung der Grünen: Ein neues Fondsvermögen I schaffen. 20 Prozent der Objekte im Liegenschaftsfonds sollen für wirtschafts- oder kulturpolitische Zwecke „an Baugruppen oder Projekte für altersgerechtes Wohnen" zum Festpreis bereitgestellt werden. Entscheiden soll der Liegenschaftsfonds.
Das widerspricht der Landeshaushaltsordnung, genau genommen dem Grundsatz, Vermögensveräußerungen nur zum vollen Wert durchzuführen. Es hebelt zudem aber auch das Budgetrecht des Parlaments aus. Stattdessen soll der Liegenschaftsfonds politische Entscheidungen treffen und dafür öffentliches Vermögen einsetzen.
Zur Forderung der Grünen: Ein neues Fondsvermögen II schaffen. Das Fondsvermögen II entspricht dem jetzigen Finanzvermögen. Die Grünen argumentieren mit der demografischen Entwicklung und fordern deshalb „Reaktionsmöglichkeiten" für den Senat.
Damit entheben sie das Parlament seiner ureigensten Aufgabe. Die politische Antwort auf soziale und demografische Veränderungen und die Entscheidung über in diesem Kontext einzusetzende öffentliche Mittel obliegt dem Gesetzgeber und nicht der Exekutive. Dies beinhaltet auch die langfristige Planung etwaiger Vorratsflächen, die im Landeseigentum verbleiben sollen. Die Erfahrung, dass „plötzlich mehrere Schulen in einem Bezirk“ fehlen, zeigt nicht, dass die Vorsorge wegen eines Systemfehlers beim Vermögensnachweis nicht funktioniert hat, sondern dass Herr Wowereit und Herr Zöllner nicht in der Lage sind, eine vernünftige Schulpolitik zu machen.
Die Grünen kritisieren, dass für den Liegenschaftsfonds einzig und allein der fiskalische Gesichtspunkt maximaler Einnahmen im Vordergrund stand. Das ist zwar bedenkenswert, allerdings gilt auch, dass maximale Einnahmen dem Landeshaushalt zugute kommen. Es bleibt dabei: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Wertschöpfung durch den Investor. Je mehr Geld in der Stadt ist, desto besser ist es für die wirtschaftliche Entwicklung Berlins.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bezirksfinanzierung ist ein Thema, das durch einen schweren Konflikt zwischen den Berliner Bezirken und dem rot-roten Senat geprägt ist. Das ist während der Haushaltsberatun
gen vor zwei Jahren deutlich geworden, als dieses Thema geradezu eskalierte. Parteiübergreifend kritisierten die Bezirksvertreter auf allen Ebenen den Umgang des Senats mit den Bezirken.
Die Koalition kündigte unter dem Druck dieser Kritik damals an, dass bei den nächsten Haushaltsberatungen, die uns nun bevorstehen, alles besser werden wird. Anderthalb Jahre nun hat sich der Hauptausschuss in einem mehrstufigen Anhörungsverfahren mit diesem Thema beschäftigt. Ich glaube, meine Damen und Herren, das Ergebnis können wir im Hauptausschuss getrost als Ulk abtun.
Es ist aber auch heute noch so, dass dieser Konflikt kräftig weiter schwelt, wie wir jeden Tag in Gesprächen mit Bezirksvertretern spüren. Der Rat der Bürgermeister hat am 26. März 2009 ein Beschluss gefasst, in dem er 204 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2010/2011 gefordert hat. Die CDU hat diese Forderung aufgegriffen, im Hauptausschuss eingebracht und festgestellt, dass allein wir diese Forderung des RdB mittragen. Inzwischen hat der RdB die Erlöse aus Grundstücksgeschäften gegengerechnet und einen Bedarf von mindesten 142, 143 Millionen Euro festgestellt. Mit dem nun vorliegenden Parlamentsantrag folgen wir dem Beschluss gern, natürlich auch gegenfinanziert durch Umschichtungen im Landeshaushalt – das ist klar. Denn wir alle spüren doch, dass es objektive Gründe für eine bessere, eine transparentere Finanzausstattung der Bezirke gibt.
Während die sozialdemokratische Fraktion hier noch vor vier Wochen kein Wort zu dem finanziellen Bedarf der Berliner Bezirke gesagt hat, kündigte sie eine Woche später im Unterausschuss Bezirke an, man würde jetzt etwas drauflegen. – Herr Kollege Zackenfels, Sie werden gleich dazu sprechen: Irgendwann reicht es nicht mehr aus, nur den Mund zu spitzen, sondern man muss dann gelegentlich auch mal pfeifen.
Vielleicht verraten Sie uns einmal, wie viel es am Ende werden wird, sonst bleibt nichts als heiße Luft.
Heiße Luft zu verbreiten, das werfen Sie im Europawahlkampf ja der Linkspartei vor. Die Stadträte und Bürgermeister der Linkspartei haben am Sonntag übrigens eine Klausurtagung zu dem Thema Bezirksfinanzen gehabt. Ich will aus der Presseerklärung kurz zitieren:
Eine regelmäßig tagende Runde der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksstadträte/innen der Linken zum Doppelhaushalt 2010/2011 musste am gestrigen Sonntag zur Kenntnis nehmen, dass es in der SPD-Abgeordnetenhausfraktion offenbar Überlegungen gibt, die Bezirke mit der Hälfte der Summe abzuspeisen. Völlig unverblümt meint man dabei, sie so im Superwahljahr ruhig zu stellen, und geht davon aus, dass die Bezirke dazu
Henner Schmidt
nicht Nein sagen können, während Senat und Abgeordnetenhaus als nicht erpressbar erscheinen. Wir weisen dieses Ansinnen zurück.
Mit unserem Antrag über eine auskömmliche Finanzierung der Bezirke wollen wir den anderen Fraktionen des Hauses die Möglichkeit geben, ihre damalige Ablehnung im Hauptausschuss gegen die Bezirke noch in eine Zustimmung für die Berliner Bezirke umzuwandeln.
Der zweite Antrag betrifft den bezirklichen Wertausgleich. Das Thema hat fast schon eine historische Dimension. Frau Grunert vom „Tagesspiegel“ schrieb am 25. März 2008 anlässlich des 70. Geburtstags des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters Klaus Schütz unter der Überschrift „Als die SPD sich selbst stürzte“ unter anderem Folgendes:
Als der Regierende Bürgermeister Klaus Schütz 1977 über allerlei kleinkarierten Filz und Affären stürzte, stand es schlecht um die in Gruppen zerfallene SPD.
Meine Damen und Herren von der SPD! Ich meine nicht Ihren letzten Landesparteitag vor einigen Tagen, sondern wir reden über den bezirklichen Wertausgleich, denn der Nachfolger von Herrn Schütz, Herr Stobbe, hat das Wertausgleichprogramm dann aufgelegt. Frau Grunert schreibt nämlich weiter:
Stobbe legte ein Wertausgleichsprogramm für die Bezirke auf … Aus Bonn flossen vier Milliarden Mark in das Zukunftsinvestitionsprogramm, im Wesentlichen für die Stadtsanierung.
Wir lernen also: Schon 1977 wurden die Zukunftsinvestitionen für die Stadt vom Bund finanziert und der Wertausgleich von der Berliner SPD kreiert.
Geblieben davon sind die Infrastruktur und der Sozialstrukturatlas. Interessant ist der Sozialstrukturatlas. Der zeigt uns nämlich, dass der Wertausgleich in den 30 Jahren seines Bestehens kaum Änderungen bewirkt hat. Wir haben dieselben Problemkieze wie damals, und es sind sogar noch einige dazu gekommen. Der Wertausgleich fand nur fiskalpolitisch, nicht sozialpolitisch statt. Der einzige Effekt, der stattgefunden hat, ist eine Umverteilung zulasten funktionierender Strukturen – eine Nivellierung auf niedrigem Niveau.
Wir haben Sie dabei unterstützt, den Wertausgleich für 2010 auszusetzen. Wir fordern aber, diesen Wertausgleich insgesamt abzuschaffen. Denn wenn Sie sich die Beispiele anschauen: 6 Millionen Euro für Neukölln, 1,5 Millionen Euro für Kreuzberg, mehr Geld einerseits, im Gegenzug 4,2 Millionen Euro weniger für Steglitz-Zehlendorf,
3 Millionen Euro weniger für Pankow, einem Bezirk, der ohnehin unter vorläufiger Haushaltswirtschaft steht.
Dabei bin ich, Herr Präsident! – So etwas wollen wir nicht. Wir bitten deshalb um eine sachgerechte Debatte unserer Anträge im Hauptausschuss im Sinne einer transparenten und besseren Bezirksfinanzierung. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Herr Kollege Zackenfels! Die Beratungen im Hauptausschuss zur Änderung des Zuweisungsmodells sind vor allem durch Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion der Grünen geprägt gewesen. Das erst einmal vorweg. Wir mussten feststellen, dass die Koalition ein halbes Jahr gebraucht hat, um zu vertagen und wieder zu vertagen. Am Ende stand dann ein inhaltlich sehr dünner Änderungsantrag zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und eine in der Tat von uns allen als unstrittig betrachtete Vorabberatung am 1. April. Wenn das aber alles ist, was Sie daraus gelernt haben, dann frage ich mich, weshalb weiterhin parteiübergreifend Kritik zum Beispiel durch die SPD-Bürgermeisterin Thiemen – oder von der Linkspartei, Frau Emmrich, von den Grünen Herr Schulz und von der CDU Herrn Kopp – in Gesprächen deutlich gemacht wird. Die SPD-geführte Finanzverwaltung ist führend, die Bezirksfinanzierung auszuhöhlen.