Dieses Instrument hat viel Beachtung gefunden. Wir reden heute auch nur über das Gesetz, weil wir einst die Geltungsdauer begrenzten, um ganz im Sinn einer guten Gesetzgebungskultur das Gesetz nach einer Zeit auf seine Wirkungskraft und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Das hat der Rechtsausschuss in guter sachlicher Atmosphäre getan, und man kann zusammenfassend festhalten: 1. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Das haben alle Sachverständigen im Rahmen der Anhörung zum Ausdruck gebracht. 2. Alle Fraktionen tragen den Grundgedanken und die wesentlichen Regelungen mit – wenn ich das richtig sehe, tut das auch der Kollege Kluckert – und sprechen sich dem Grunde nach für den Fortbestand dieser Regelung aus. 3. Allein im Wesentlichen streitig geblieben ist die Frage der Aufnahme von Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO in § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes, der den für die Eintragung erforderlichen Nachweis regelt.
Hierzu liegt nun der Änderungsantrag der FDP vor, der aus meiner Sicht einen durchaus vertretbaren Standpunkt einnimmt – das will ich nicht verhehlen – und auch gute Argumente enthält. Im Ergebnis ist es aus meiner Sicht dennoch gerechtfertigt, § 153a StPO in diesem Katalog zu lassen. Dafür spricht: 1. Der für die Korruptionsbekämpfung in Berlin zuständige leitende Oberstaatsanwalt hat als Praktiker eindringlich dafür geworben. Darauf hat
bereits der Kollege Dörstelmann hingewiesen. 2. Das Korruptionsregistergesetz soll eine Warnfunktion erfüllen. Diese würde abgekürzt, wenn wir die zahlenmäßig häufigen Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO nicht erfassen würden. 3. Der Eintrag in das Korruptionsregister ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Von der Eintragung betroffene Unternehmen werden und dürfen nicht per se ausgeschlossen werden. 4. Richtig ist, Herr Kollege Dr. Kluckert, dass eine Einstellung nach § 153a StPO die Unschuldsvermutung nicht widerlegt. Jedoch ist die Anwendung des § 153a StPO gegenüber einem möglicherweise Unschuldigen auch untersagt. Zudem ist eine Einstellung ohne Zustimmung des Beschuldigten auch nicht möglich. Kollege Dörstelmann sagte es bereits. Würde man § 153a StPO herausnehmen, so würde man nach meinem Dafürhalten die Flucht in die Einstellung ermöglichen – mit anderen Worten: einen Freikauf für korruptionsverdächtige Beschuldigte eröffnen. Damit würde das Korruptionsregistergesetz einen Teil seines Anwendungsbereichs verlieren. Es könnte sogar umgangen werden. Es liegt daher an der Vergabebehörde, diese Regelung verfassungskonform auszugestalten. D. h., die Vergabebehörde muss eigenständig prüfen, ob der eingetragene auch tatsächlich einer solchen Katalogtat hinreichend verdächtig ist. Deshalb kann meine Fraktion diese Gesetzesvorlage erneut unterstützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gilt nun ein wenig der Grundsatz: Es ist zwar schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen. Ich finde, es wäre nicht zwingend gewesen, dass wir heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden. Ich versuche, mich so kurz zu fassen, dass ein paar Minuten für einen früheren Feierabend übrig bleiben. Ich tue das auch als Vorbild für die Fraktionen, über die Notwendigkeit der einen oder anderen Rederunde nachzudenken.
Vor fünf Jahren haben wir die Idee eines Korruptionsregistergesetzes in der Koalition entwickelt. Ich kann mich erinnern, dass es damals mannigfaltigen Widerstand bis in die Verwaltung hinein gab. Das war der Grund, warum wir damals die Befristung eingeführt haben. Es ist genauso unsinnig, per se Befristungen einzuführen, wie per se abzulehnen. Aber wir wollten – das ist durchaus richtig – schauen, inwieweit dieses Gesetz den in es gesetzten Anforderungen gerecht werden kann. Heute können wir feststellen, dass der Test bestanden ist. Die Entfristung ist fällig. Wir haben noch ein, zwei Lücken gefüllt. Darauf sind die Kollegen schon eingegangen.
In der Anhörung wurde bestätigt, dass der eingeschlagenen Weg richtig ist. Am Ende haben alle Fraktionen dem zugestimmt. Die FDP hat sich enthalten. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen. Berlin hat verstanden, Lehren aus seiner Vergangenheit als Hauptstadt von Korruption und Filz zu ziehen.
Zur Problematik des § 153a StPO, die Herr Kluckert angesprochen hat: Wir wollen niemand daran hindern, sich weiter als unschuldig zu bezeichnen. Wir wollen ihn ins Korruptionsregister eintragen. Das muss man konsequenterweise auch tun, wenn man will, dass dieses Gesetz einen vernünftigen Anwendungsbereich hat. Es geht nicht um Ersatzwirtschaftsstrafrecht, sondern um wirksame, präventive Maßnahmen und Repressionen, wenn man Korruption mit einem hinreichenden Verdachtsmoment unterlegt festgestellt hat. Das wollen wir. § 170 Abs. 2 StPO steht immer noch zur Verfügung – der Kollege Dörstelmann sagte es –, wenn jemand dem Schicksal entgehen will, ins Korruptionsregister eingetragen zu werden, obwohl er oder sie unschuldig ist. Nur die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst sind in der Lage, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sie in den Geruch von Korruption kommen. Nur sie – das ist keine staatliche Aufgabe – können alles unternehmen, damit von vornherein nicht der Anschein entsteht, dort werde korruptiv gehandelt. Eine gute Führung eines Unternehmens muss zum Standard werden, und zwar von Anfang an und nicht erst – Herr Kollege Kluckert –, wenn man schon einmal erwischt wurde.
Die FDP möchte das Schwert, das wir haben, stumpfer machen. Das wird unsere Fraktion nicht mitmachen. Ich freue mich, dass wir hier im Haus mittlerweile einen breiten Konsens erreicht haben und halte mein Versprechen, die letzten zwei Minuten unserem früheren Feierabend zu schenken. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank dafür, Herr Dr. Lederer! – Dr. Behrendt hat nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Korruptionsbekämpfung und -prävention für uns Grüne nicht zuletzt aufgrund leidvoller Erfahrungen in dieser Stadt einen besonderen Stellenwert hat. Deshalb bin ich dankbar, dass die FDP heute diese Rederunde angemeldet hat. Ich glaube, das ist ein Thema, an das man immer wieder erinnern muss, bei dem man mahnen muss, bei dem man immer wieder einfordern muss, dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden, damit kein Schlendrian einkehrt, und bei dem alle wachsam sein müssen, um unser Gemeinwesen vor der Korruption zu schützen.
Die Regierungskoalition hat sich hier mit der Urheberschaft des Gesetzes gebrüstet. Ich finde es immer ein bisschen langweilig, wenn Politiker über die Urheberschaft streiten,
aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir in der rot-grünen Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben, und zwar vor dem Land Berlin, das dann an dem schwarz-gelben Bundesrat scheiterte. Die Kollegin Barbara Oesterheld hat sich hier bereits 2004 leidenschaftlich für ein solches Gesetz eingesetzt.
Es gab auch bei der Verabschiedung damals – das klang hier ein wenig anders – einen breiten Konsens in diesem Haus, dass wir ein solches Gesetz brauchen. Es gab damals eine Diskussion, ob das Gesetz ein Meilenstein sei oder aber – wie Herr Dr. Heide geltend gemacht hat – nur ein Kieselstein. Ich würde sagen, es ist ein Mosaikstein im Gesamtsystem der Korruptionsbekämpfung. Damit ein schönes Mosaik entsteht, braucht man viele Steine. Da gibt es durchaus auch im Land Berlin noch Nachholbedarf.
Das Problem mit diesem Gesetz ist, dass Unternehmen und Einzelpersonen erst dort eingetragen werden, wenn ein korruptiver Sachverhalt bekannt geworden ist, also erst, wenn etwas aus dem Dunkel ins Helle getreten ist. Korruptionsbekämpfung und -prävention muss allerdings dort ansetzen, wo es um das Dunkle und dessen Aufklärung geht. Dazu haben wir noch einige Anträge im Verfahren bzw. schon hier verabschiedet, die jedoch bisher noch nicht umgesetzt wurden. Ich finde es besonders bedauerlich, dass die zuständige Justizsenatorin nicht an unserer Diskussion teilnimmt,
denn ich wollte sie an unseren Antrag erinnern, den dieses Haus vor mehreren Monaten beschlossen hat, einen Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung einzusetzen. Es ist langsam mal Zeit, dass dieser Beschluss mit Leben erfüllt und der Vertrauensanwalt eingesetzt wird. Aber der Beschluss hier in diesem Haus ist etwas anderes als die verwaltungstechnische Umsetzung. Daran mangelt es bisher.
Zum Korruptionsgesetz selbst und seinen Erfolgen ist bereits einiges gesagt worden. Ich muss nicht wiederholen, was der Kollege Dörstelmann zu den Zahlen gesagt hat.
Es gibt immer wieder Anlass, hier über Korruption in dieser Stadt zu sprechen. Wir hatten in den letzten Jahren die Umsetzung des Konjunkturpakets II. Das ging mit
einer enormen Ausweitung der Bauvolumina der öffentlichen Hand einher. Wir wissen alle, dass insbesondere der Baubereich korruptionsanfällig ist. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz selbstverständlich auch in der Zukunft.
Das Verfahren ist, dass bekannt gewordene korruptive Sachverhalte dort gelistet werden. Wenn öffentliche Stellen Bauaufträge ausschreiben, fragen sie da nach, ob es über die Leute, die sich beworben haben, Erkenntnisse im Korruptionsregister gibt. Dann wird es überprüft. Immerhin 25 000 Mal pro Jahr ist das der Fall. Wenn die Unternehmen gelistet sind, sind die Stellen gehalten, sich näher zu informieren, was da der Hintergrund ist. Da kann man solche Gesichtspunkte wie Einstellung oder was konkret der Vorwurf war oder ähnliches berücksichtigen. Es führt mitnichten dazu, dass diese Unternehmen automatisch aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sämtliche betroffene Unternehmen haben die Möglichkeit, im Vergabeverfahren gegen die Vergabeentscheidung juristisch vorzugehen, sodass es hier ausreichend Rechtsschutz gibt.
Deshalb ist es – daran muss erinnert werden, die FDP hat vor fünf Jahren als einzige Fraktion in diesem Haus dieses Gesetz abgelehnt – für uns nur folgerichtig, dass Sie auch jetzt einen Änderungsantrag in dieser Richtung stellen, dass Sie das jetzt verwässern wollen. Wir halten das für überflüssig. Es ist daraufhingewiesen worden, Korruptionsprävention und Prävention muss wehtun. Für Großzügigkeiten ist hier überhaupt kein Raum. Deswegen bedarf es dieser Verwässerungen vonseiten der FDP nicht. Wir wollen das Gesetz weiter so in Kraft haben, wie es bisher bestanden hat.
Ja! Der letzte Satz, Frau Präsidentin! – Wir werden uns weiterhin mit Herz und Verstand und Leidenschaft für Korruptionsprävention einsetzen. Wir haben noch zwei Anträge im Verfahren, da geht es einmal um die Verschärfung der Verhaltenspflichten von Abgeordneten und weiter um die Einführung einheitlicher Sponsoringrichtlinien. Da wollen wir vorangehen und sind froh, wenn Sie uns folgen. – Danke schön!
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die frak
tionslosen Kollegen! – Sind nicht da. Ich frage trotzdem noch einmal: Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 16/3401 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der FDP die Annahme mit Änderung. Wer der Vorlage mit der Änderung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3659 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Korruptionsregistergesetzes mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen angenommen.
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Berlin (Zensusausführungsgesetz Berlin – ZensusAGBln)
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der neuen Paragrafen zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie § 1 bis § 9 der Drucksache 16/3411. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Vorlage Drucksache 16/3411 empfehlen der Innenausschuss und der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Grünen und die Fraktion der FDP die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Fachausschusses Drucksache 16/3665 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der FDP. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Berlin (Zensusausführungsgesetz Berlin – ZensusAGBln) mit den vom Innenausschuss vorgeschlagenen Änderungen so angenommen.
Der Tagesordnungspunkt 6 war Priorität der Fraktion Die Linke und der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4.2. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 stehen auf der Konsensliste.