Dirk Behrendt
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Lederer! Ganz kurz zu Ihrem Ansatz: Wenn ich es richtig verstanden habe, wollen Sie jetzt die Finanzmarktregulierung über eine Reform des Strafgesetzbuches erreichen. Das ist, glaube ich, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Da bedarf es ganz anderer dringlicher Maßnahmen auf europäischer Ebene, auf nationalstaatlicher Ebene, und über eine Veränderung des Strafgesetzbuches werden wir diese risikoreichen Geschäfte, die die Weltökonomie in eine Schieflage gebracht haben, nicht verhindern.
Jetzt aber zu Ihrem Antrag: Es gibt eine rechtliche und eine politische Dimension. Zunächst zur rechtlichen Dimension: Das Problem bei allen Finanzmarktdelikten ist, das erlaubte von dem unerlaubten Risiko abzugrenzen, und wir sind damit konfrontiert, dass regelmäßig die handelnden Personen, also die Manager, sich in den Anstellungsverträgen haftungsfrei stellen lassen, sodass sich die persönliche Haftung von Ihnen in der Regel nicht realisieren lässt, weil die Anstellungskörperschaften haften. Da ist die Sanktionierungsmöglichkeit bei Fehlverhalten von vornherein eingeschränkt.
Es ist angesprochen worden: § 266 StGB ist eine der umstrittensten und unklarsten Regelungen des gesamten Strafgesetzbuches. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Kollege Rissmann, war übrigens nicht im Oktober, sondern heute genau vor einem Jahr. Das war mein erster Gedanke, als ich den Antrag gesehen habe, ob
SPD und Linksfraktion diesen Antrag zum Jahrestag der Landowsky-Entscheidung stellen.
Am 23. Juni 2010 hat das Bundesverfassungsgericht – wenig überraschend für Kundige – entschieden, dass es mit § 266 Strafgesetzbuch Probleme gibt. Deshalb ist es auch richtig – um das deutlich zu sagen –, dass die Koalition nicht an die Änderung des § 266 StGB denkt, sondern dass sie hier Finanzmarktregelungen ins Auge nimmt.
Allerdings: Die vorgeschlagenen Änderungen – es wird zum einen vorgeschlagen, die Sorgfaltspflichten des § 93 Aktiengesetz mit Strafe zu bewehren, und zum anderen, § 18 Kreditwesengesetz von einer Ordnungswidrigkeit zu eine Straftat hochzuzonen – können noch nicht wirklich überzeugen. Denn in § 93 Aktiengesetz steht ausdrücklich, dass der Pflichtige dann nicht pflichtwidrig handelt, wenn er vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Hier liegt aber gerade der Hase im Pfeffer, denn dieses zivilrechtliche Schlupfloch bleibt bei der vorgeschlagenen Veränderung zur Strafnorm bestehen.
Ähnlich ist es bei § 18 Kreditwesengesetz. Danach liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Verlangen nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse desjenigen, der Kredit begehrt, offensichtlich unbegründet wäre. Auch diese Formulierung „offensichtlich unbegründet wäre“ öffnet Tür und Tor für Unklarheiten. Ich glaube, es wäre wenig gewonnen, wenn wir die Auslegungsschwierigkeiten des § 266 Strafgesetzbuch einfach in das Kreditwesengesetz und ins Aktiengesetz transformieren.
Völlig sinnvoll ist die Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung. Da gehen wir mit. Wenn es bei diesem Antrag tatsächlich um mehr gehen sollte als um einen Schaufensterantrag, dann erkläre ich hier unsere große Bereitschaft, auch im Rechtsausschuss an einer Konkretisierung der vorgeschlagenen Änderungen zu arbeiten.
Nun zum Politischen: Es ist hier bereits angeklungen, was Anlass für diese Gesetzgebung sein soll. Allerdings kann das Strafrecht auch im Bereich des Finanzmarkts nicht schwerwiegende Organisationsverschulden und einen totalen Kontrollverzicht ausgleichen. Zur Wahrheit gehört hier auch: Die Bankgesellschaft Berlin ist nicht deshalb in die Krise geraten, weil das Strafgesetzbuch oder die Managerhaftung unzureichend waren, sondern weil Größenwahn und Dilettantismus gepaart mit Schlamperei und Bevorzugung von Parteifreunden zusammenkamen und weil SPD und CDU auf den verschiedensten Ebenen hier mitgemacht haben.
Wir haben es also eher mit einem kompletten Versagen der öffentlich-rechtlichen Kontrollinstanzen zu tun. Und
gerade bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen gibt es Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten. Diese müssen aber ernsthaft genutzt werden. Bei der Bankgesellschaft ist das nicht passiert. Bei der Deutschen Bahn passiert das unzureichend, und bei den Wohnungsbaugesellschaften passiert das auch unzureichend. Hier bleibt noch sehr viel zu tun. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an meinen Innensenator: In der letzten Woche ist eine Verwirrung zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Neonazi-Demonstrationen aufgetreten. Da hatte uns Herr Freise in dem einen Ausschuss dies, in dem anderen Ausschuss das und Herr Glietsch noch etwas Drittes erzählt. Vielleicht können Sie mir in klaren Worten darstellen, wie der Senat in Zukunft gedenkt, seine Informationspolitik im Vorfeld von Neonazi-Aufmärschen in Berlin zu gestalten.
Danke schön, Herr Innensenator, für diese klaren Worte! Bei der Veranstaltung am 14. Mai war das ja anders. Meine Frage ist: Wie kurz ist denn kurz, oder wie lang ist kurz?
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Kollege! Wie beurteilen Sie denn die Aussagen des Kollegen Nelken von Ihrer Partei zur Sanierungspolitik in Pankow? Er sagt:
Das Ziel einer sozialverträglichen Sanierung und des sozialen Erhalts der Gebietsbevölkerung wurde verfehlt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das vorgelegte Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg führt Hehres im Namen und ist doch ein schlechtes Gesetz. Die sehr lange Zeit der Beratungen der beiden Länder wurde bereits erwähnt. Kollege Rissmann hat darauf hingewiesen. Sie dauern seit mindestens sechs Jahren an – die ersten Vorarbeiten gab es schon vor acht Jahren –, und sie verliefen sehr enttäuschend. Das Gesetz kann deshalb unsere Zustimmung nicht finden.
Herr Kollege Felgentreu! Wenn Sie das als Modellprojekt für die anzustrebende Länderfusion vermarkten wollen, kann ich nur sagen: Diese Rumpeltour, der Weg, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist – mit ständigen Unterbrechung, in Brandenburg waren Landtagswahlen –, kann und darf kein Vorbild für eine anzustrebende Vereinigung mit dem Land Brandenburg sein.
Wir Grünen haben die Fusion der Obergerichte der Länder Berlin und Brandenburg von Anbeginn unterstützt, und selbstverständlich gehört dazu auch, dass man sich darüber Gedanken macht, das Richterrecht anzugleichen. Weshalb allerdings bei der Angleichung jeweils die schlechtesten Regelungen aus beiden Ländern Pate stehen mussten und gute Regelungen geopfert wurden, erschließt sich auch dem Kundigen nicht.
Der wesentliche Kritikpunkt war von Anbeginn an die völlige Veränderung des Berliner Richterwahlausschusses – immerhin ein Ausschuss, der seit Jahrzehnten seine Arbeit gut erledigt und in der gesamten Berliner Justiz hohes Ansehen genießt. Durch die jetzt angestrebte veränderte Zusammensetzung – also der überwältigenden Mehrheit von Abgeordneten, der nur noch wenige Mitarbeiter der Berliner Justiz gegenüberstehen – wird dieses Ansehen verspielt. Sämtliche Sachverständige – darauf wurde hingewiesen –, selbst die von der Koalition benannten, haben im Rechtsausschuss diese Reform in Bausch und Bogen verdammt.
Die Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer, Frau Schmid, hat beispielsweise in ihrer Stellungnahme geschrieben – ich zitiere –:
Wir sehen die Gefahr, dass künftig parteipolitische Kriterien für die Auswahl und Beförderung von Richtern einen immer stärkeren Einfluss erhalten.
Ziel des Richteramtes sollte jedoch die parteipolitische Neutralität sein.
Wir Grünen lehnen diese parteipolitische Aufladung der Personalentscheidungen in der Justiz ab.
Weitere Kritikpunkte wurden bereits bei der Einbringung des Gesetzes angesprochen, ohne dass das in den Beratungen aufgegriffen wurde. Wir lehnen auch den abgenötigten Planstellenverzicht für diejenigen Richterinnen und Richter ab, die in Elternzeit gehen, denn diese Regelung benachteiligt Frauen krass. Zur Erinnerung: Der Richterbund spricht von einer hier zutage tretenden frauenfeindlichen Haltung. Brandenburg hat übrigens eine solche Regelung nicht.
Wir wollen auch das Gemauschel um die Stellenbesetzungen in Berlin beenden, und wir wollen, wie es in der übrigen Verwaltung und übrigens auch im Land Brandenburg üblich ist, die Stellen in der Berliner Justiz ausschreiben.
Und wir haben eine Idee der Anzuhörenden aufgegriffen: Wir wollen eine Evaluierung des Gesetzes nach fünf Jahren. Wir sind der Meinung, es gehört zu einer mo
dernen Gesetzgebung dazu, dass man nach einem bestimmten Zeitraum überprüft – sich die Verpflichtung auferlegt, das selbst zu überprüfen –, ob die mit dem Gesetz verbundenen Erwartungen erfüllt wurden oder ob man nachsteuern muss. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag eine Evaluierungsklausel vorgeschlagen.
Die von der Koalition hingegen vorgenommenen Änderungen greifen die geäußerten Kritikpunkte nur unzureichend auf. An einer Stelle ist es tatsächlich eine Verbesserung. Sie ermöglichen in Zukunft, dass die Fraktionen wie bisher Nicht-Abgeordnete in den Richterwahlausschuss entsenden dürfen. Das muss man anerkennen. Es ist die einzige kleine Verbesserung. Sonst beschränken sich die von Ihnen vorgenommenen Änderungen, Kollege Felgentreu, im Wesentlichen auf redaktionelle Änderungen und die Ausbesserung von Fehlern, die in der Senatsverwaltung für Justiz gemacht wurden.
Deshalb möchte ich um Unterstützung für unseren Änderungsantrag werben. Würde dieser verabschiedet, erhielte Berlin ein gutes und modernes Richterrecht. – Ich danke Ihnen.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag wird ein weiteres Kapitel in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen den Ländern, den privaten Wettanbietern, den bundesdeutschen Obergerichten und dem europäischen Gerichtshof geschrieben, und es wird vermutlich nicht das letzte Kapitel bleiben.
Das nunmehr vorgeschlagene Lizenzmodell will den privaten Anbietern den Markt öffnen und ein Nebeneinander öffentlicher und privater Anbieter ermöglichen. Geht es wieder um das Interesse weiterer staatlicher Einnahmen? Geht es um das Einknicken vor der Lobbymacht? Oder geht es tatsächlich um die Einsicht in eine sinnvolle Regelung?
Erinnert werden muss daran, dass die Länder mit ihrer inkonsequenten Haltung schon einmal Schiffbruch erlitten haben. Einerseits rechtfertigten sie die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols mit Belangen des Spielerschutzes und der Betrugsprävention, andererseits wurde weiterhin schamlos für den staatlichen Wettanbieter Oddset geworben, dessen Produkte noch heute in jedem zweiten Zeitungskiosk ohne Weiteres zu erhalten sind.
Eine Berliner Besonderheit ist die mit dem Staatsvertrag verbundene Legalisierung der Wettbüros bei gleichzeitigem Kampf – so haben wir es vor 14 Tagen hier beschlossen – gegen die Spielhallen. Verschandeln aber die Wettbüros, immerhin um die 200 in Berlin, nicht genauso das Stadtbild wie die Spielhallen? Bieten die Wettbüros nicht genauso wie die Spielhallen suchtgefährdeten Spielern den schnellen Kick? Sind nicht Jugendliche genauso von Sportwetten gefährdet wie von den Angeboten der Spielhallen? – Mir erschließt sich weiterhin überhaupt nicht, weshalb hier weitgehend Gleiches ungleich behandelt werden soll.
Wesentlicher Kritikpunkt am Entwurf ist zu Recht der Versuch, eine Zensurinfrastruktur für das Internet einzuführen. Was beim Zugangserschwerungsgesetz durch den Beschluss des Bundeskabinetts am Dienstag dieser Woche nunmehr endgültig scheiterte, wird nun auf dem Glücksspielmarkt erneut versucht. Es ist schon ein bisschen eigenartig, denn wenn man mit den einzelnen Kollegen im Haus spricht, erzählen alle, man wolle eigentlich gar keine Netzsperre, und man fragt sich, wie das in diesen Entwurf, an dem immerhin der Regierende Bürgermeister des Landes Berlin für das Land Berlin mitverhandelt hat, Eingang gefunden hat. Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis zweier Treffen der Ministerpräsidenten, und irgendjemand muss die Netzsperre dort hineingeschrieben haben. Diese Netzsperre stößt auf unseren entschiedenen Widerspruch. Die im Entwurf vorgesehenen Online-Sperren sind weder wirksam noch sinnvoll.
Wir sind schließlich nicht in China, und wir sind auch nicht im Iran. Wir Grüne stehen für eine freie Kommunikation im Netz, und es fordert niemand ernsthaft, dass man beispielsweise Telefongespräche abhört und, wenn ordnungs- oder rechtswidrige Inhalte in diesen Telefongesprächen vorkommen, man die Leitungen kappt. Genau das soll auf das Internet übertragen durch die Netzsperren erfolgen.
Der Grundsatz „löschen statt sperren“ ist ein echtes Problem und wird bei den ausländischen Wettanbietern nicht ohne Weiteres umzusetzen sein. Allerdings: Ohne Bezahlung der Wette und ohne Auskehr des möglichen Gewinns wird das ausländische Angebot schnell unattraktiv. Deshalb gilt es, die Kreditkartenunternehmen in die Pflicht zu nehmen und zwar ganz ohne Netzsperre! Solange der Glücksspielstaatsvertrag Regelungen zur Netzsperre ent
hält, kann er unsere Zustimmung nicht finden. Aber von der rot-roten Bürgerrechtspolitik im Netz ist ja leider nicht mehr allzu viel zu erwarten. Ich muss an die Debatte zum Jugendmedienstaatsvertrag erinnern. Dort hat das Land Berlin zugestimmt. Herr Kollege Zimmermann – ich sehe ihn noch im Dezember hier stehen – weissagte, es würden alle Länder zustimmen. So kam es nicht. Für einen konsequenten Schutz der Bürgerrechte im Netz bedarf es rot-grüner Regierungen
wie in Nordrhein-Westfalen. An ihnen ist damals der Jugendmedienstaatsvertrag gescheitert. Sie werden sehen, es wird auch dieser Versuch der Netzsperre im Glücksspielstaatsvertrag scheitern. – Danke schön!
Kollege Zimmermann! Ich hatte gehofft, hier ohne juristische Zitate auszukommen, aber nachdem Sie gesagt haben, Sie wüssten gar nicht, worüber gesprochen wird, und Sie verstünden gar nicht, wogegen sich unsere Kritik konkret richtet, möchte ich das noch einmal im Einzelnen darlegen. Die Gelegenheit haben Sie mir ja gegeben.
Es ist ja gerade Sinn und Zweck dieser Vorlage – zur Kenntnisnahme –, dass wir im Vorfeld der Unterschrift unter diesen Staatsvertrag unsere Kritik äußern können, dass wir dem Regierenden Bürgermeister auf den Weg geben können, wie das Haus denkt und wie wir meinen, dass dieser Bereich in Zukunft ausgestaltet werden kann, damit wir eben nicht wieder in die Situation wie beim Jugendmedienstaatsvertrag kommen – ich habe das schon in Erinnerung gerufen –, wo Frau Staatssekretärin Kisseler bei der Beratung im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg hier im Hause sagte, leider sei das jetzt alles schon viel zu spät, leider könne man da jetzt gar keinen Einfluss mehr nehmen, das sei alles schon fertig verhandelt gewesen, deswegen bleibe dem Land Berlin nur die Zustimmung. – Wie gesagt, ich bin froh, dass die Nordrhein-Westfalen das anders gesehen und uns diesen Jugendmedienstaatsvertrag erspart haben. Und ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es dem Regierenden Bürgermeister in diesem Punkt rechtzeitig, nämlich jetzt, hier und heute, mit auf den Weg gegeben werden kann, wie er Anfang Juni im Interesse dieses Hauses und des Landes Berlin verhandeln soll, damit man die Netzsperren herausstreicht.
Jetzt zu der Frage, worum es konkret geht! In dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags, Stand 14. April, steht in § 9:
Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen. Sie kann insbesondere …
5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren,
Das sind diejenigen, die Internetdienstleistungen anbieten, aber keine Sportwetten. –
nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen.
Das heißt, sie müssen – schnippschnapp – die Kontakte unterbinden. –
Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt.
So steht das dort eindeutig drin. Das ist die Zensurinfrastruktur. Das ist der Kritikpunkt gegen diesen Glücksspielstaatsvertrag. Das ist genau das Gleiche wie beim Zugangserschwerungsgesetz. Das wollen wir nicht. Wir wollen keine Zensurinfrastruktur für das Internet. Deswegen muss das aus dem Glücksspielstaatsvertrag raus.
Herr Gaebler! Ich habe es vorhin schon gesagt: Man muss an den Zahlungsverkehr. Glücksspiele im Ausland, die aus Sicht des bundesrepublikanischen Gesetzgebers illegal sind, werden völlig unattraktiv, wenn man die Auskehr des Gewinnes verhindert, wenn man sich mit den Kreditkartenunternehmen ins Benehmen setzt und sagt: Das ist aus unserer Sicht illegal; wir wollen nicht, dass die Gewinne ausgekehrt werden. – Dann wird niemand mehr im Ausland spielen. Das ist genau der richtige Weg. – Danke schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Warme Worte auf Papier sind das eine. Interessieren würde mich: Was hat Sie bisher daran gehindert, die trübe Realität in der Sicherungsverwahrungsabteilung in der JVA Tegel – Stichwort: Die Betreuungssituation ist völlig unzureichend; Stichwort: Die Therapieangebote sind völlig unzureichend; Stichwort: Das Trennungsgebot, das Ihr eigener Staatssekretär einmal zur Diskussion stellte, wird nicht eingehalten – dahin gehend abzuändern, dass wir schon in den letzten Jahren eine Annäherung an die sehr wünschenswerten Zustände erreichen hätten, die Sie in dem gemeinsamen Papier beschrieben haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Buchholz! Ich habe nicht ganz verstanden – wo wir schon mal mit vier Fraktionen dieses Hauses eine Einigkeit erzielt haben –, warum Sie mit so einer Schärfe in diese Debatte gehen.
Es ist doch erfreulich, dass wir heute gemeinsam das Signal in die Stadt senden, dass wir der Spielhallenflut endlich Einhalt gebieten werden. Wir geben den Bezirken die Handhabe, diese Flut stoppen zu können. Sie werden auch die bestehenden Spielhallen abbauen können – ich werde gleich darauf eingehen, in welcher Geschwindigkeit das klappen wird. Dieses Übel in der Stadt werden wir reduzieren, und das ist ein großer politischer Erfolg, den sich Regierung und Opposition gemeinsam an die Brust heften können, und dabei sollten wir auch bleiben. Wir sollten auch nach außen zeigen, dass es hier eine sehr große Gemeinsamkeit gibt und wir ein Problem gemeinsam erkannt und gemeinsam gelöst haben.
Bei der Einbringung des Gesetzes habe ich bereits etwas dazu gesagt, dass wir uns gewünscht haben, dass es schon im letzten oder vorletzten Jahr passiert wäre. Dann wäre es gelungen, im letzten Jahr, in dem die Anzahl der Spielhallen in den westlichen Innenstadtbezirken sehr zunahm, diese zu reduzieren. Nun müssen wir darauf setzen, dass nach einer Übergangsfrist die Hallen geschlossen werden. Wir haben nicht rechtes Verständnis, liebe Kollegen von der SPD und von der Linken, warum Sie sehr weit reichende Ausnahmeregelungen in dieses Gesetz hineinnehmen, warum Sie von der richtigen Abstandsregelung von 500 Metern von einer Spielhalle zur andern und auch von der richtigen Regelung, dass Spielhallen nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen aufgemacht werden sollen, Ausnahmen zulassen wollen. Das ist nicht notwendig. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst dieses Hauses hat sich mit dieser Frage beschäftigt und erörtert, ob diese Ausnahmeregelung verfassungsrechtlich geboten sei. Er kam glasklar zu dem Ergebnis, dass das nicht nötig ist. Deswegen heute unser Änderungsantrag. Das ist übrigens, Kollege Buchholz, ein Antrag zur Sache, diese großzügigen Ausnahmeregelungen, die nur zu Streitigkeiten mit den Bezirksämtern und dann vor Gericht führen werden, aus dem Gesetz herauszustreichen, als Gesetzgeber klare Kante zu zeigen und zu sagen: Wir wollen in jedem Fall die Abstandsregelung 500 Meter, und wir wollen in jedem Fall, dass zu Kinder- und Jugendeinrichtungen – hier ist wegen der Jugendgefährdung eine besondere Gefahr – der Abstand in jedem Fall eingehalten wird und man nicht über Ausnahmen streitet.
Ebenso enthält dieses Gesetz für unseren Geschmack eine zu großzügige Übergangsregelung. Die Senatskoalition sieht ja vor, dass erst im Jahr 2016, also zum Ende der nächsten Legislaturperiode, das Gesetz in voller Schärfe für die bestehenden Spielhallen zur Anwendung kommt. Das heißt, dass wir mit den bestehenden Spielhallen bis 2016 werden leben müssen. Da geht mehr. Auch hier hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst in seiner Expertise geschrieben, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten sei, dass man eine so große Übergangsfrist belässt. Man kann auch nach drei Jahren schon das neue Gesetz zur Anwendung bringen. Das würde bedeuten, dass wir Berlin diese Spielhallenflut zwei Jahre vorher ersparen und im Jahr 2013 mit der vollen Härte der neuen Regelung in diesem Bereich zuschlagen. Das ist unverständlich, warum man hier diese Großzügigkeit obwalten lassen möchte.
Ich sage noch mal, dass der Wissenschaftliche Parlamentsdienst – das ist immerhin eine unabhängige Expertise, die wir hier haben, die Kollegen in den Fraktionen werden wahrscheinlich eine Vielzahl von rechtswissenschaftlichen Stellungnahmen, Lobbyanschreiben, Einladungen zu vermeintlichen rechtlichen Schulungen von Lobbyverbänden bekommen haben, da wird alles Mögliche behauptet, aber wir sollten uns als Abgeordnete nicht auf solche Lobbystellungnahmen stützen, sondern auf das, was unsere Juristen, die hier unabhängig im Haus arbeiten, erarbeiten. An dieser Stelle vertraue ich dem Wis
senschaftlichen Parlamentsdienst, und deswegen unser Änderungsantrag: kurze Übergangsfristen, wenig Ausnahmeregelungen. Dann haben wir dieses Problem relativ zügig erledigt. Dafür werbe ich um Zustimmung.
Frau Bung! An einer Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Sie haben gesagt, die Diskussion hätte mit dem heutigen Tag ihren Abschluss gefunden. Das hat sie nicht. Wir wollen weiterhin auch gegen die Spielautomaten in Gaststätten vorgehen. Da gab es vor Kurzem – vor fünf Jahren ungefähr – eine Liberalisierung von zwei auf drei. Wir sind sehr dafür, dass das wieder rückgängig gemacht wird. Denn in Gaststätten oder Imbissen gibt es überhaupt keinen Jugendschutz, überhaupt keine Hinweise auf Suchtprävention. Deswegen muss man da ran und im Berliner Gaststättengesetz entsprechende Regelungen aufnehmen.
Ein allerletzter Punkt, auf den ich schon hingewiesen habe: Der Wertungswiderspruch bleibt, dass der Regierende Bürgermeister beim Glücksspielstaatsvertrag die Sportwettenbüros in diesem Land legalisieren möchte – das hängt ja eng damit zusammen, auch mit der Spielsucht – und auf der anderen Seite die Spielhallen schließen möchte. Das passt überhaupt nicht zusammen. Deswegen werden wir auch über die Sportwettbüros weiterhin reden müssen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grünen stehen an der Seite all derer, die das Glücksspiel am Automaten nicht als Spiel und Spaß, sondern wegen seiner hohen Suchtwirkung als Gefahr ansehen.
Ich weiß gar nicht, was los ist. Offensichtlich ist die SPD schon in der Osterpause. – Wir treten deshalb für eine strenge Regulierung dieses Bereichs ein.
Wir setzen uns auch – das haben wir schon beim letzten Mal angekündigt – dafür ein, dass wir bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen gehen, um die bestehenden Spielhallen einzuschränken. Deswegen begrüßen wir außerordentlich, dass unserer Anregung, dieses Gesetz in den Rechtsausschuss zu überweisen, Folge geleistet wurde.
Der Entwurf ist – Kollege Klemm wollte Lob hören – auch tatsächlich besser als erwartet. Das kann man hier deutlich konstatieren. Gut ist vor allem, dass jetzt eine fünfjährige Übergangsfrist enthalten ist und die Bezirke die Möglichkeit haben, nach den fünf Jahren endlich auch gegen bestehende Spielhallen vorzugehen. Rechtlich werden wir aber diskutieren müssen, ob die Ausnahmeregelung beispielsweise bei Inhaberwechsel tatsächlich in der Form notwendig ist, oder ob man nicht sagen kann, dass bei jedem Inhaberwechsel die neuen gesetzlichen Bedingungen gelten, also auch schon vor den fünf Jahren.
Das soll es mit dem Lob allerdings auch schon gewesen sei. Das zentrale Problem in diesem Bereich ist, dass dieses Gesetz zwei Jahre zu spät kommt.
Hätten wir dieses Gesetz schon vor zwei oder zumindest vor eineinhalb Jahren gehabt, wäre dieser Aufwuchs der Spielhallen, von denen der Kollege Buchholz gesprochen hat, in dieser Form überhaupt nicht eingetreten. Es bedurfte vielfältiger Interventionen von Bezirksvertretern bei Herrn Senator Wolf, die immer wieder darauf hingewiesen haben, dass es eine problematische Entwicklung gibt und die endlich einmal eine Handhabe haben wollten, um gegen die Spielhallenflut vorgehen zu können. Senator Wolf hat in dieser Richtung nichts gemacht, sondern ausschließlich darauf verwiesen, dass eine Novelle der Spieleverordnung auf Bundesebene ansteht. Es hat einer erheblichen Diskussion in der Stadt und auch des Antrags der CDU bedurft, um diesen Senat zum Jagen zu tragen. – Und, Herr Kollege Klemm, wenn Sie erzählen, dieses Gesetzesvorhaben sei zügig eingebracht worden, dann möchte ich nicht wissen, was für Sie langsam ist.
Ich würde die Zwischenfrage vom Kollegen Felgentreu zulassen.
Es gibt keine Drucksachennummer, Herr Kollege Felgentreu, es gibt keine!
Aber Sie können den Kollegen Wolf mal fragen, welche grünen Wirtschaftsstadträte aus den Bezirken bei ihm vorstellig geworden sind und in den verschiedenen Runden, die es zu diesem Thema gegeben hat, gesagt haben: Liebe Leute, wir brauchen eine Handhabe! – Da war nicht die zentrale Frage: Machen wir ein Spielhallengesetz, oder machen wir das baurechtlich? – Da gibt es verschiedene Wege, das brauche ich Ihnen nicht zu erklären, Sie sind ja im Rechtsausschuss. Es war nur notwendig, dass mal überhaupt einmal in dieser Richtung tätig wird. Da ist überhaupt nichts passiert.
Ich würde gern noch ein bisschen ausführen. – Unbefriedigend an dem jetzigen Gesetz ist das weitere Zukleben der Fensterscheiben. Das hat der Rat der Bürgermeister völlig zu Recht bemängelt. Auch die Suchtberatungsstellen sagen deutlich: Das ist der falsche Weg, dass die Spieler sich sozusagen ins Verborgene zurückziehen können, dass sie nicht einmal mehr den Tag-Nacht-Wechsel mitbekommen, da drin ist immer die gleiche Atmosphäre. – Die Suchtberatungsstellen sagen: Ein Spielen in der Öffentlichkeit ist besser, weil das die spielsüchtigen Spieler womöglich aus Restscham davon abhält, ihrer Sucht nachzugehen. Deswegen finden wir eine Regelung besser, nach der das nicht zugeklebt werden darf – ganz abgesehen davon, dass es schrecklich aussieht.
Bitte!
Vielleicht noch mal zu Ihrem „umfassenden Paket“! Dazu habe ich im Februar schon etwas gesagt.
Das war einer der eigenartigsten Umstände dieser gesamten Legislaturperiode, dass die Regierungsfraktionen den Senat auffordern, ein Gesetz vorzulegen, das schon längst fertig war. Ich glaube, mit solchen eigenartigen Anträgen, die dann noch als Antragspaket verkauft werden, sollten wir unsere Zeit nicht verschwenden. Sie hätten dieses Gesetz im Februar vorlegen können, dann wären wir zumindest schon zwei Monate weiter.
Kurz noch zu den weiter bestehenden Problemen! Es wurde schon darauf hingewiesen: Die Gesetzesformulierung zu der Frage, wie es mit den Einrichtungen im Hinblick auf Kinder und Jugendliche ist, ist alles andere als konkret. Ich zitiere. Sie heißt:
… Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden …
Da stellt sich die Frage, was denn „Art“ heißt. Und was bedeutet „tatsächlich“, und was soll eigentlich „vorwiegend“ heißen? Das ist alles andere als befriedigend und alles andere als eine klare gesetzliche Handhabe für die Bezirke.
Das ist ein Problem, da werden wir noch mal herangehen.
Selbst wenn das Gesetz verabschiedet wird, bleibt das Problem der unzähligen Automaten in Imbissen und Gaststätten. Das ist insbesondere im Ostteil Berlins ein Problem. So stehen beispielsweise in Pankow 2 500 Geräte in Imbissen und Gaststätten den 250 Geräten – das ist ein Zehntel – in den Spielhallen gegenüber. Auch hier wollen wir gern heran. Hierher gehört das Problem der Pseu
dogaststätte. Das ist ein erhebliches Kontrolldefizit der Bezirke. Sie müssen einfach hingehen und sagen: Hier macht nur jemand pro forma eine Gaststätte auf. In Wirklichkeit ist es eine Spielhalle. Die Dinger kann man alle sofort schließen. – Das müssen die Bezirke aber auch tatsächlich machen.
Kurz war hier schon der jetzt vorliegende Glücksspielstaatsvertrag Thema. Es bleibt bei diesem Wertungswiderspruch, auf den ich in der letzten Plenarsitzung hingewiesen haben, dass dieser Senat und die ihn tragende Koalition auf der einen Seite die Spielhallen massiv einschränken möchte, zum anderen aber eine Liberalisierung im Sportwettenbereich vornimmt
und zur Legalisierung der 200 illegalen Wettbüros beiträgt. Sie müssen mir mal erklären, was an den Sportwetten eigentlich gut und was am Glücksspiel schlecht ist. Beides hat einen hohen Suchtfaktor, zieht den Leuten das Geld aus der Tasche und verschandelt das Stadtbild. – Es bleibt also noch viel zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wo kommen wir her, wo wollen wir hin?
Ich freue mich, dass Sie mitmachen. – Die Diskussion fing an, als 2008 bekannt wurde, dass es in der Jugendarrestanstalt in Berlin zu massiven Abweisungen kam. Es wurde bekannt, dass jeder vierte Jugendliche dort nicht aufgenommen werden konnte, sondern wieder nach Hause geschickt wurde. Daraufhin gab es im Jahr 2008 eine Diskussion um die Abhilfe zu dieser Situation. Ich habe per Presseerklärung den Vorwurf an die Senatorin erhoben, sie handele nicht, insbesondere habe sie gesagt, sie brauche nicht mehr Geld für den Jugendarrestbereich. Daraufhin hat Frau Senatorin meine Lieblingspres
seerklärung dieser Legislaturperiode herausgegeben. Das war damals die erste Presseerklärung des Pressesprechers Abbou – man kommt ja ein bisschen durcheinander bei den vielen Pressesprechern der Justizsenatorin –, und die trug die wunderbare Überschrift:
Justizsenatorin von der Aue: Behrendt redet Unsinn,
Erhöhung der Kapazitäten für den Jugendarrest ist schon in Planung.
Im Text sagt sie, sie habe schließlich schon mit dem Leiter der Jugendarrestanstalt und der BIM Kontakt aufgenommen, um Standorte zu prüfen, um das Problem zu lösen, wo man neue Jugendarrestplätze einrichten könnte. Diese wunderschöne Presseerklärung endet mit den Worten:
Vielleicht sollte sich Herr Behrendt erst einmal informieren, bevor er solche unwahren Sätze über mich in die Öffentlichkeit trägt.
Sie werden sich erinnern, Frau Senatorin. Heute müssen wir feststellen – wir haben jetzt April 2011: An der Situation in der Jugendarrestanstalt hat sich nichts, überhaupt nichts geändert. Sie haben nicht einen einzigen Schritt in die Wege geleitet, Abhilfe zu schaffen, Sie haben die Arrestanten nirgendwo anders untergebracht, und letztes Mal haben Sie hier erklären müssen, dass Sie auch im letzten Jahr 257 Arrestanten dort abgewiesen haben. Problemlösungskompetenz sieht anders aus, und ich erwarte noch heute eine Entschuldigung für den damaligen Vorwurf, ich hätte Unsinn geredet.
Bei der ersten Beratung der Anträge habe ich bereits gesagt, dass mir der schrille Ton, der angeschlagen wird, nicht gefällt. Zu den Beratungen im Ausschuss ist nachzutragen, dass man durchaus den Eindruck hatte, dass richtig ernsthaftes Interesse seitens der antragstellenden Fraktion an einer inhaltlichen Beratung der Anträge nicht bestand. Die Anträge wurden fünf Minuten vor Ende der Ausschusssitzung aufgerufen, und inhaltliche Redebeiträge, die ähnlich gewesen wären, wie Kollege Zimmer sie zwei Mal hier vorgebracht hat, wurden dort nicht geleistet. Vielmehr wurde auf eine schnelle Abstimmung gedrängt, auf dass man dann nach Hause gehen konnte.
Unbedingt!
Ich halte das Projekt – das habe ich im Februar schon gesagt – für überflüssig und aus fachlichen Gründen für falsch, ich halte es für besser, die Arrestanten auf der in der gegenüberliegenden Straßenseite vorhandenen Einrichtung und die Strafgefangenen am Friedrich-OlbrichtDamm unterzubringen. Aus fachlichen Gründen finden wir das inhaltliche Anliegen, das diese Anträge zum Ausdruck bringen, weiterhin richtig: Es bedarf dort keiner Verlegung der Drogenfachabteilung, die kann bleiben, wo sie ist. Das ist auch aus fachlichen Gründen viel besser, weil man Schule und Ausbildung am Friedrich-OlbrichtDamm hat, darauf hat Kollege Zimmer in einer Nebenbemerkung hingewiesen. Aus fachlichen Gründen ist dies ein Plan, der sich als falsch erweist. Man sollte schleunigst Abhilfe schaffen, und das ist möglich, wenn man Arrestanten in der auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhandenen Einrichtung Kieferngrund unterbringen würde. Dann müsste man zumindest in diesem Jahr nicht wieder 257 Arrestanten abweisen, sondern hätte endlich Raum und Platz, um die alle aufzunehmen.
Eins, Kollege Zimmer, gehört aber immer noch zur Wahrheit: Es waren nicht etwa Gisela von der Aue oder die Grünen oder die SPD oder die Linken, die den Justizstandort für Gefängnisse dort begründet haben, sondern es war der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen, es war die CDU,
die vor 14 oder 15 Jahren entschieden haben, dort einen Justizstandort einzurichten. Daran würde ich auch weiterhin festhalten, ich halte das für richtig. Sie können sich aber heute keinen schlanken Fuß machen und so tun, als hätten Sie nichts damit zu tun, dass dort jugendliche Strafgefangene untergebracht werden. Vielmehr hat Ihre Partei dies damals so entschieden.
Ein weiterer richtiger Gesichtspunkt war, dass die Information vor Ort zu wünschen übrig ließ. So, denke ich, kann man mit den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht umgehen. Die haben ein legitimes Informationsinteresse, was da passieren soll, und die sollen nicht aus der Zeitung oder anderen Medien erfahren, was die Justizverwaltung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft plant. Das war ein schwerer Fehler, Frau von der Aue, und das war nicht das
erste Mal, das war damals bei der Verlegung des offenen Vollzugs nach Lichtenberg genauso. Dort sind Sie Ihren Informationspflichten auch völlig unzureichend nachgekommen – so kann das nicht weitergehen. Wenn wir die Akzeptanz für die Einrichtungen des Strafvollzuges erhalten wollen, und das ist zwingend auch für die Einrichtungen in der Stadt und in Wohngebieten notwendig, dann bedarf es einer anderen Informationspolitik, so kann das nicht gehen! – Danke!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister, und zwar würde mich der aktuelle Stand der Berliner Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Mieterschutzes interessieren.
Nach meinem Kenntnisstand haben die Ausschüsse die Initiativen bereits abgelehnt. – Herr Regierender Bürgermeister! Können Sie uns erklären, was Sie konkret unternommen haben, seitdem diese Initiativen eingebracht wurden, um bei anderen Bundesländern für diese wichtigen und richtigen Initiativen zu werben,
und auf welche Reaktion Sie in den anderen Bundesländern gestoßen sind?
Herr Staatssekretär Lieber! Sie haben eben so interessant erklärt, es entstünden bei der Jugendarrestanstalt Wartefristen. Könnten Sie denn dem Hohen Haus mal schildern, wie das im Einzelnen abläuft? Campieren da die Jugendlichen vor der Tür, bis sie aufgerufen werden, oder was sind da für Zustände?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in der letzten Woche verständigt, den Sportwettenmarkt zu liberalisieren. Können Sie darlegen, was Berlin bewegt, dort mitzutun? Meinem Eindruck nach haben wir genug Sportwettbüros.
Herr Regierender Bürgermeister! Ein Staatsvertrag setzt auch die Zustimmung aller voraus. – Sehen Sie einen Widerspruch zwischen den intensiven Bemühungen des Landes Berlin zur Eindämmung der Spielhallenflut einerseits und der Öffnung der Sportwetten andererseits? Sportwettenbüros treffen wir in den Innenstadtbezirken zuhauf an.
Ich frage die für Stadtentwicklung zuständige Senatorin Junge-Reyer: Trifft es zu, dass, wie ein Vertreter der
visitBerlin am Montag auf der hier schon erwähnten Diskussionsveranstaltung zum schönen Thema Tourismus in dieser Stadt sagte, Ihre Verwaltung aus dem Entwurf des Tourismuskonzepts 2011 plus aus dem Haus des neben Ihnen sitzenden Kollegen Wolf alle Themenbereiche, die sich mit Entwicklung eines stadtverträglichen Tourismus, die sich mit konkreten Maßnahmen zum Erhalt der Weltoffenheit und zum Erhalt der Akzeptanz des Tourismus in den Kiezen beschäftigen, und auch die von Herrn Wolf beschriebenen Probleme in verschiedenen Bereichen herausgestrichen hat – –
Wenn ich schneller spreche, leidet aber die Verständlichkeit, Frau Präsidentin.
Ich kann ja noch einmal von vorn anfangen.
Trifft es zu, dass Ihre Verwaltung dieses Konzept geglättet hat, sodass jetzt der Eindruck, der Senat setze allein auf ein Höher, Schneller, Weiter in Sachen Tourismus, entsteht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beide Seiten, die hier gesprochen haben, machen mich unglücklich.
Zum einen, werte Kollegen von CDU und FDP, sind wir in der Sache ziemlich nahe bei Ihnen. Aber der Ton, den
Sie in dieser Debatte anschlagen, gefällt mir überhaupt nicht.
Frau Senatorin und Herr Kohlmeier! Ich glaube, dass Ihre Herangehensweise an dieses Problem inadäquat ist. Frau Senatorin! Hier zu sagen, es gebe überhaupt keine Alternative, alles, was ich mache, ist immer nur richtig, und deswegen brauchen wir auch nicht darüber zu diskutieren, ist ein Politikstil, der nicht gerade zielführend ist. Und dann ist da noch Herr Kohlmeier, der sich mit den FDPVertreterinnen und -Vertretern in Kleinkriegen verkämpft, anstatt in der Sache darzulegen, warum der geplante Umzug sinnvoll sein soll. Ich glaube, auch das kann nicht der richtige Weg sein.
Frau von der Aue! Auch das mit der Jugendarrestanstalt ist mal wieder ein beredtes Zeugnis für Ihre Unfähigkeit, die Probleme wirklich anzugehen. Wir wissen seit drei Jahren, dass wir es hier mit erheblichen Abweisungen zu tun haben, dass die Leute dort morgens hinkommen und dann wieder nach Hause geschickt werden. Der pädagogische Effekt einer solchen Maßnahme erschließt sich niemandem. Und Sie stellen sich heute hin und erklären uns auch noch, dass das Problem nicht etwa angegangen wurde und dass die Zahlen geringer geworden sind, sondern dass es eine kontinuierliche Steigerung der Zurückweisungen gebe.
Ich glaube, die Zustände in der Jugendarrestanstalt sind extrem unbefriedigend. Da hätte längst etwas passieren können. Wir haben eine entspannte Situation in der Jugendstrafanstalt. Warum nutzen Sie nicht längst die freien Kapazitäten dafür? Sie wollen doch, dass sie jetzt dorthin umziehen. Das ist längst möglich. Das hätte schon im letzten Jahr passieren können, dass Sie die Arrestantinnen und Arrestanten dorthin laden und den Arrest dort vollstrecken, anstatt 265 Jugendliche wieder zurückzuweisen.
Zu der Frage der Drogenfachabteilung: Auch wir finden es fachlich nicht überzeugend, angesichts des großen Leerstands in der Jugendstrafanstalt diese Verlagerung vorzunehmen. Wir halten es für viel sinnvoller, die UHaft in die Jugendstrafanstalt umzuziehen und dort die gesamten Strafhäftlinge und die U-Häftlinge unterzubringen. Dann würde das Kieferngrundgelände frei. Die Idee, dort die Jugendarrestanstalt unterzubringen, ist nicht so abwegig, denn sie sind ohnehin dort am Ort. Das Argument, dass dies übersichert sei, ist zwar richtig, aber es kann doch keine Alternative sein, dass wir, nur weil es übersichert ist, eine völlig neue Anstalt auf der anderen Straßenseite bauen. Lassen Sie sie doch in diese Einrichtung einziehen, und dann kann man mittelfristig darüber nachdenken, ob man diese 3,50 Meter hohe hässliche Mauer und die Sicherungsanlagen für die Arrestanstalt überhaupt braucht. Dann könnte man langfristig – das wäre ein Schritt mutiger und liberaler Rechtspolitik – die Mauern dort abreißen.
Es ist von den Kollegen Kohlmeier und Dott richtigerweise gesagt worden, dass der Ton, den insbesondere Herr Kluckert hier angeschlagen hat, indem er von Anschlägen und Angriffen gesprochen hat, für eine sachliche Debatte, die notwendig und richtig ist, und das Hinterfragen der Argumente, die hier vorgebracht wurden, der falsche ist. Da haben Sie sich deutlich vergriffen.
Auch die Überschrift „Kein Drogenvollzug in Lichtenrade“ weist in der Debatte einen völlig falschen Weg. Das ist eine reißerische Politik. Man fragt sich, was da eigentlich suggeriert werden soll. Die Gefangenen sind dort eingesperrt. Sie laufen nicht in Lichtenrade auf den Straßen und an den Schulen herum und verkaufen und verteilen Drogen. Das ist ziemlicher Schmarren, den Sie hier erzählen!
Wenn die CDU in dem Antrag davon spricht, dass sich objektiv erhebliche zusätzliche Gefährdungen der Anwohnerinnen und Anwohner ergeben, müsste dargestellt werden, worin diese zusätzliche Gefährdung liegen soll. Auch bisher wurden dort – ohne dass große Probleme bekannt geworden sind – sowohl in der Arrestanstalt als auch in der dortigen U-Haftanstalt jugendliche Straftäter oder vielmehr U-Häftlinge untergebracht, ohne dass es dort aus dem Ruder gelaufen ist. Im Wesentlichen soll sich auch nichts ändern. Die wenigen Freigänger bei 49 Häftlingen, die es dort zukünftig eventuell gibt, wird man an einer Hand abzählen können. Sie werden sicher nicht zu einer erheblichen Veränderung beitragen.
Richtig ist, dass dieser Senat mal wieder nicht vernünftig informiert und wartet, bis sich eine Stimmungslage aufbaut, die von den bürgerlichen Parteien, die dort ihre Hochburgen haben – wir wissen auch alle, wer dort seinen Wahlkreis hat –, aufgegriffen wird, anstatt die Anwohnerinnen und Anwohner vernünftig vorab zu informieren, wie dies Ihre Aufgabe gewesen wäre, und nicht erst im Nachklapp eine Bürgerveranstaltung zu machen. Das ist der falsche Weg. Das ist zu kritisieren.
Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass wir zu einer verantwortlichen Rechtspolitik zurückkommen, dass wir sachabgewogen und vernünftig diskutieren, dass wir auch in Zukunft in der Stadt Gefangene unterbringen wollen und nicht nur – wie in Großbeeren – auf der grünen Wiese. Diese Debatte wollen wir dann aber im Ausschuss führen, und dies ohne Schaum vor dem Mund. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Frau Senatorin! Ich glaube, wenn man sich die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes anguckt, besteht wenig Anlass für Sie, sich in dieser Frage zu loben. Ich muss daran erinnern: Dieses Haus und auch die Brandenburger haben einen Staatsvertrag bereits im April 2004 geschlossen und sich darin verpflichtet, bis zum Jahr 2006 ein gemeinsames Richterrecht zu schaffen, das ist sage und schreibe fünf Jahre her. Wir sind also hier fünf Jahre in Verzug. Von daher wäre ich mit dem Lob ein bisschen zurückhaltend. Es spricht ja auch Bände, dass die beiden großen Richtervereinigungen, der Richterbund und die Neue Richtervereinigung, die für die betroffenen Richter sprechen, heute in einer Presseerklärung von einem halbherzigen Entwurf sprechen.
Zunächst zu dem Punkt, der uns als Abgeordnetenhaus am allermeisten beschäftigt in diesem Gesetzentwurf, nämlich zu den Reformen zum Richterwahlausschuss: Es bleibt völlig unklar, warum eigentlich die bewährte Berliner Zusammensetzung, die so aussah, dass der Richterwahlausschuss zur Hälfte aus von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten vorgeschlagenen Personen und zur anderen Hälfte aus von den Fraktionen vorgeschlagenen Mitgliedern bestand, aufgegeben und hier eine Neuregelung eingezogen werden soll, die sagt: Wir wollen jetzt in der Mehrzahl Abgeordnete und auch die Möglichkeit abschaffen, dass die Fraktionen Externe vorschlagen. Wir wollen eine erdrückende Mehrheit von Parlamentariern im Richterwahlausschuss haben. – Dafür gibt es aus unserer Sicht überhaupt keine Notwendigkeit.
Gerade fachliche Aspekte, die von den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten immer wieder in den Richterwahlausschuss hineingetragen wurden, sollten bei den personalpolitischen Entscheidungen im Justizbereich im Vordergrund stehen und nicht so sehr durch parteipolitische Erwägungen verdrängt werden. Oder – um es deutlicher auszudrücken – das in den Regierungsfraktionen übliche Stromlinienförmige – so möchte ich es mal nennen – soll keinen Einzug in den Richterwahlausschuss halten. Das scheint ja der einzige Grund zu sein, Frau Senatorin, wenn Sie ehrlich sind, weil Sie ein paarmal mit Personalvorschlägen dort baden gegangen sind, zuletzt sogar zweimal bei der Besetzung der Präsidentenstelle beim Amtsgericht Schöneberg. Das hat Ihnen nicht gepasst, und das wäre natürlich anders, wenn die Regierungsfraktionen hier eine Mehrheit hätten. Dann wäre es viel einfacher, hier eine stromlinienförmige Mehrheit zu organisieren. Das ist der einzige Grund für diese Reform. Sachliche Gesichtspunkte sind bisher überhaupt keine vorgebracht worden, auch von Ihnen heute nicht.
Wir wollen auch nicht – diese Gefahr besteht ganz deutlich –, dass die Personalpolitik in der Justiz in Zukunft auf Gerüchten basiert. Das würde passieren, das würde in viel größerem Umfang passieren, weil nämlich die Abgeordneten, die Sie aus diesem Haus dorthin schicken wollen, wenig Chancen haben, die Personen, um die es geht, zu kennen. Bei den bisherigen Vertretern aus Richterschaft und Staatsanwaltschaft besteht zumindest die Chance, dass sie die zu befördernden Personen kennen – es geht ja u. a. um die Besetzung von Spitzenpositionen in der Berliner Justiz im Richterwahlausschuss – und dass in Zukunft die Personalentscheidungen eben nicht auf Gerüchteebene – „Ich habe gehört, der und der und die und die soll ganz gut sein“ – getroffen werden, sondern dass die Fach- und Sachkompetenz der in der Justiz Arbeitenden in den Richterwahlausschuss einfließen und wir die Chance haben, hier sachlich und fachlich und nicht nach Parteibuch oder anderem oder auf Gerüchtebasis zu entscheiden.
Wir wollen auch als Fraktion weiterhin die Möglichkeit haben, Nichtfraktionsmitglieder in den Richterwahlausschuss zu entsenden. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dorthin zu entsenden. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum den Fraktionen das Recht genommen werden soll, hier Externe zu benennen, und in Zukunft nur noch Abgeordnete benannt werden können sollen.
Zu den offen Frauen benachteiligenden Regelungen – so würde ich sie nennen – in § 4 Ihres Entwurfs haben Sie selbst etwas gesagt und in Abrede gestellt, dass das Frauen benachteiligend sei. Es sind nun mal vor allem Frauen,
die sich um die Kindererziehung und die Pflege älterer Familienangehöriger kümmern, das ist nun mal de facto so. Deswegen wird ihnen hier ein Planstellenverzicht abgenötigt. Das ist völlig inadäquat, und der Richterinnenbund hat völlig recht, wenn er hier von einer frauenfeindlichen Haltung spricht.
Wenn Sie damit erreichen wollen, dass man mehr Flexibilität bei der Personalverwendung hat, dann machen Sie doch nach der Rückkehr der Betroffenen von der Möglichkeit der Versetzung Gebrauch! Dann kann man sie woanders einsetzen. Aber von vornherein auf die Rückkehr in die angestammte Planstelle zu verzichten, halten wir für den völlig falschen Weg.
Kurz noch zu einigen anderen Punkten: Wir hegen große Sympathien für das, was in Brandenburg üblich ist, nämlich dass Stellen im Justizbereich ausgeschrieben werden – auch für Berufsanfänger. Das ist auch in anderen Bereichen der Berliner Verwaltung üblich. Da sperrt sich die Justizverwaltung, wie ich meine, rechtswidrigerweise.
Aber ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Frau Senatorin mindestens eine Viertelstunde gesprochen hat.
Frau Senatorin hat so viele wichtige Aspekte angesprochen.
Ja, wir haben zum Glück noch eine Ausschussberatung! Ich bin auch froh, dass alle Fraktionen sich verständigt haben, dass im Ausschuss die Richterverbände angehört werden sollen.
Ich denke, das gehört sich so, wenn wir hier immerhin über die Verfasstheit der dritten Gewalt – –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Felgentreu! Es ist sehr bedauerlich, dass Sie die Debatte hier auf eine solche Ebene stellen und sagen, es ginge hier nur um Wahlkampfgetöse, wir wären gar nicht an der Sacharbeit interessiert. Immerhin haben Sie dadurch, dass Ihr Senat und Ihre Senatorin das Gesetz vorgelegt haben, den Zeitpunkt der Beratung dieses Gesetz bestimmt. Das haben nicht wir getan. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir es schon im Jahr 2006, 2007 oder 2008 gern beraten. Seien Sie gewiss, dass wir dann die Zusammensetzung und die vorgeschlagenen Regelungen zum Richterwahlausschuss genauso kritisiert hätten, wie wir sie jetzt hier kritisieren.
Es war ganz interessant, dass Sie von der guten Arbeit des Berliner Richterwahlausschusses gesprochen haben. Man fragt sich, warum Sie ihn grundlegend verändert wollen, wenn Sie selbst konstatieren, dass er eine gute Arbeit leistet – da stimme ich Ihnen zu und bin bei Ihnen. Warum wollen Sie grundlegende Zusammensetzungsregelungen einmal zur Frage, wie stark der Anteil der Parlamentarier ist, ob aus allen Fachgerichtsbarkeiten Leute kommen, wie die Regelung ist, dass die Fraktionen auch Externe benennen können und ob diese sich bewährt hätten, abräumen?
Einen Gesichtspunkt möchte ich noch für die Debatte aufwerfen: Er heißt Richterwahlausschuss. Bei uns – Sie haben es völlig richtig beschrieben für all die Kollegen, die nicht im Richterwahlausschuss sind – läuft es so, dass die Senatsverwaltung die Entscheidung und die Auswahl trifft. Frau Senatorin von der Aue geht mit einem Personalvorschlag in den Ausschuss, der Richterwahlausschuss kann nur ja oder nein sagen. Er hat aber nicht die Möglichkeit, eine andere Person oder einen anderen Personalvorschlag auszuwählen. Wir können uns gut vorstellen, dass man auch das ändert und zu einer Regelung wie in Schleswig-Holstein kommt. Dort gibt es die gleichen gesetzlichen Grundlagen, wie wir sie haben, und die gleichen Gesetzesformulierungen; sie praktizieren sie aber anders. Dort hat der Richterwahlausschuss die Möglichkeit, aus den beiden Bestplatzierten bei den Bewerbungsverfahren auszuwählen. Das würde wirklich die demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter stärken, wenn sie ausgewählt worden wären und nicht nur durch einen Personalvorschlag der Senatsverwaltung bestätigt würden. So lange bleibt das unperfekt, wie Sie das hier mit der demokratischen Legitimation betonen. Die Auswahl trifft die Senatorin, die nicht unmittelbar von der Bevölkerung gewählt wird. Wenn Sie bereit sind, hier
wirklich die Stärkung der demokratischen Legitimation einzuführen, lassen Sie uns eine Regelung treffen, wonach die Auswahl der Person auch im Richterwahlausschuss erfolgt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grünen teilen die Problembeschreibung und stellen fest, dass alle Fraktionen bis auf die FDP ernsthaft an einer Abhilfe interessiert sind. Zu den Kollegen Buchholz und Klemm kann ich nur sagen: Willkommen in der Realität! Wir haben in den Bezirken und auch hier im Haus im vorletzten und letzten Jahr immer wieder darauf hingewiesen, dass hier ein erhebliches Problem auf uns zukommt, dass die Zunahme von Spielhallen insbesondere in den Innenstadtbezirken ein erhebliches Problem in dieser Stadt darstellt und insbesondere die Spielsucht Familien zerstört und Spielhallen die Stadt kaputt machen. Es ist schön,
dass sich die Koalition im Jahr 2011 dieser Auffassung anschließt.
Zum hier vorgeschlagenen Verfahren kann man sich allerdings nur wundern, wie hier die Regierungskoalition mit ihrem eigenen Senat umgehen möchte. Es ist doch ein wenig unüblich, dass ein Antrag gestellt wird, um den Senat aufzufordern, einmal ein Gesetz zu erarbeiten. Man fragt sich, ob Sie überhaupt noch miteinander reden. So etwas ließe sich auf dem kurzen Dienstweg klären, und man bräuchte nicht extra diesen Antrag. Herr Buchholz! Ich muss Sie hier immer wieder daran erinnern, dass Ihre Spezialität ein Gang durch die Stadt und eine Debatte über die Spielhallen ist. Zur Regierungsverantwortung gehört aber auch, nicht nur darüber zu reden, sondern diese Verantwortung auch wahrzunehmen und für Abhilfe zu sorgen. Genau dieses ist überfällig.
Der Antrag – die Kollegin Bung hat darauf hingewiesen – ist auch überflüssig. Wir brauchen nicht mehr in den Ausschüssen darüber zu beraten, ob der Senat einen Gesetzentwurf vorlegen soll, denn Senator Wolf hat im Ausschuss schon im November angekündigt, dass dieser Gesetzentwurf längst fertig ist. Frau Staatssekretärin hat uns in dieser Woche im Ausschuss mitgeteilt, dass sich der Senat am 8. Februar damit beschäftigen will.
Wir sagen: Gebt uns schnell diesen Gesetzentwurf! Lasst uns dann anhand des Gesetzentwurfes auch die rechtlichen Probleme diskutieren, damit wir in dieser Legislaturperiode die dringend notwendige Handhabe gegen die Spielhallenflut bekommen und verzögert nicht durch solche Spielchen das Gesetzgebungsverfahren!
Zur Sache: Es ist am Montag im Wirtschaftsausschuss ganz interessant gewesen, dass sich dort bereits die Kollegen Klemm und Stroedter als besondere Bedenkenträger hervorgetan haben. Bislang sind wir uns einig gewesen, dass wir ein Gesetz wollen, das nicht nur für zukünftige Spielhallenanträge eine Handhabe gibt, sondern wir wollen auch ein Gesetz zur Regulierung der bisher bestehenden, denn wir sind der Meinung, der Ist-Zustand ist schon zu viel. Wir wollen weniger Spielhallen in dieser Stadt.
Und wir wollen insbesondere die Ansammlung regulieren. Es ist darauf hingewiesen worden, nach mehreren Jahren hat auch die SPD offensichtlich festgestellt, dass in der Karl-Marx-Straße jetzt 33 Spieleinrichtungen sind. Auch in Tiergarten, am Kottbusser Damm, auch in Spandau gibt es eine Ansammlung von Spielhallen. Das ist viel mehr, als wir ertragen können. Wir wollen eine Handhabe, um das zu regulieren. Da möchte ich keine Bedenkenträger hören, die sagen, das geht alles nicht,
sondern Politik ist die Kunst des Möglichen.
Wir sollten uns hier gemeinsam hinsetzen und schleunigst eine Handhabe erarbeiten und nicht schon vorher wissen, was alles nicht geht.
Sonst gibt es für die Bezirke hier nur Steine statt Brot. Damit ist niemandem geholfen.
Die beabsichtigte Verschärfung der Spieleverordnung ist zu begrüßen. Das tragen wir mit. Diese Verschärfung der Spieleverordnung ist genauso richtig wie damals die Novellierung falsch war.
Was den Schutz von Spielsüchtigen und die Hilfe für Spielsüchtige angeht, ist das auch sehr richtig. Wir können uns darüber hinausgehend – das ist auch im Ausschuss diskutiert worden – auch noch Zugangskontrollen für Spielhallen vorstellen und dass man vor allen Dingen wie bei der Spielbank die Möglichkeit eröffnet, dass die Spielsüchtigen sich selbst sperren können und dann nicht mehr an die Automaten rankönnen. Das ist ein Gesichtspunkt, der insbesondere von den Verbänden, den Beratungseinrichtungen gefordert wird.
Wir wollen auch – das ist leider verlorengegangen in den Anträgen der Koalition – eine Einschränkung der Werbung. Wir wollen diese schreierische Werbung für die Spielhallen nicht mehr, diese knalligen Farben, diese Blinklichter. Das kann man auch deutlich reduzieren.
Wir lassen also die Bezirke hier nicht allein mit dem Ansturm der Genehmigungsanträge. Wir wollen in dieser Legislaturperiode noch ein wirksames Spielhallengesetz.
Der Antrag der Koalition trägt dem leider nicht Rechnung. – Danke schön!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Zimmer als Frau dort über den Hof geht.
Frau Senatorin! Es ist ja ganz interessant, dass jetzt die Katze aus dem Sack gelassen werden muss. Finden Sie es nicht ein bisschen eigenartig, dass Sie zur Begründung der JVA Heidering immer mit sehr ambitionierten Prognosen, was die Gefangenenzahlentwicklung im Land Berlin angeht, gearbeitet und uns über Jahre eingeredet haben, wir hätten massiven Zuwachs und würden uns irgendwo bei 5 800 Gefangenen einpendeln, und jetzt, wo sich das alles als Schall und Rauch dargestellt hat und wir 4 800 Gefangene, also 1 000 weniger haben, sagen Sie, man könne das ja gar nicht ernsthaft prognostizieren und wisse eben nicht, wie sich die Gefangenenzahlen entwickeln? Wenn man sich den Bundestrend anguckt – –
Die Frage ist, ob Sie das nicht ein bisschen eigenartig finden, dass Sie zuerst so und jetzt genau entgegengesetzt argumentieren, gerade so, wie es passt.
Ich habe eine Frage an die Senatorin für Stadtentwicklung: Frau Junge-Reyer, mich würde interessieren, wie die aktuellen Planungsabsichten zum sogenannten Columbia-Quartier sind, nachdem in den letzten Tagen bekannt geworden ist, dass das Lilienthal-Quartier, also der Bereich nördlich des Columbiadammes, nicht bebaut werden soll. Werden Sie denn zum Columbia-Quartier
das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans fortsetzen?
Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass für die Fläche nördlich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig ist.
Mein Frage war aber, was mit dem Columbia-Quartier ist. Halten Sie an den Bebauungsabsichten für das ColumbiaQuartier, den Bereich südlich des Columbiadammes auf dem Flugfeld, fest, oder geben Sie das auf? Der SPDParteitag soll da etwas beschlossen haben.
Herr Jotzo! Können Sie uns erklären, wie viel einer der bedeutendsten Spielhallenbetreiber und -anbieter dieser Unterhaltungsgeräte, Herr Gauselmann, an Ihre Partei gespendet hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Korruptionsbekämpfung und -prävention für uns Grüne nicht zuletzt aufgrund leidvoller Erfahrungen in dieser Stadt einen besonderen Stellenwert hat. Deshalb bin ich dankbar, dass die FDP heute diese Rederunde angemeldet hat. Ich glaube, das ist ein Thema, an das man immer wieder erinnern muss, bei dem man mahnen muss, bei dem man immer wieder einfordern muss, dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden, damit kein Schlendrian einkehrt, und bei dem alle wachsam sein müssen, um unser Gemeinwesen vor der Korruption zu schützen.
Die Regierungskoalition hat sich hier mit der Urheberschaft des Gesetzes gebrüstet. Ich finde es immer ein bisschen langweilig, wenn Politiker über die Urheberschaft streiten,
aber zur Wahrheit gehört auch, dass wir in der rot-grünen Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben, und zwar vor dem Land Berlin, das dann an dem schwarz-gelben Bundesrat scheiterte. Die Kollegin Barbara Oesterheld hat sich hier bereits 2004 leidenschaftlich für ein solches Gesetz eingesetzt.
Wir können uns ja darauf verständigen, dass dieses gute Gesetz mehrere Mütter und Väter hat.
Es gab auch bei der Verabschiedung damals – das klang hier ein wenig anders – einen breiten Konsens in diesem Haus, dass wir ein solches Gesetz brauchen. Es gab damals eine Diskussion, ob das Gesetz ein Meilenstein sei oder aber – wie Herr Dr. Heide geltend gemacht hat – nur ein Kieselstein. Ich würde sagen, es ist ein Mosaikstein im Gesamtsystem der Korruptionsbekämpfung. Damit ein schönes Mosaik entsteht, braucht man viele Steine. Da gibt es durchaus auch im Land Berlin noch Nachholbedarf.
Das Problem mit diesem Gesetz ist, dass Unternehmen und Einzelpersonen erst dort eingetragen werden, wenn ein korruptiver Sachverhalt bekannt geworden ist, also erst, wenn etwas aus dem Dunkel ins Helle getreten ist. Korruptionsbekämpfung und -prävention muss allerdings dort ansetzen, wo es um das Dunkle und dessen Aufklärung geht. Dazu haben wir noch einige Anträge im Verfahren bzw. schon hier verabschiedet, die jedoch bisher noch nicht umgesetzt wurden. Ich finde es besonders bedauerlich, dass die zuständige Justizsenatorin nicht an unserer Diskussion teilnimmt,
denn ich wollte sie an unseren Antrag erinnern, den dieses Haus vor mehreren Monaten beschlossen hat, einen Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung einzusetzen. Es ist langsam mal Zeit, dass dieser Beschluss mit Leben erfüllt und der Vertrauensanwalt eingesetzt wird. Aber der Beschluss hier in diesem Haus ist etwas anderes als die verwaltungstechnische Umsetzung. Daran mangelt es bisher.
Zum Korruptionsgesetz selbst und seinen Erfolgen ist bereits einiges gesagt worden. Ich muss nicht wiederholen, was der Kollege Dörstelmann zu den Zahlen gesagt hat.
Es gibt immer wieder Anlass, hier über Korruption in dieser Stadt zu sprechen. Wir hatten in den letzten Jahren die Umsetzung des Konjunkturpakets II. Das ging mit
einer enormen Ausweitung der Bauvolumina der öffentlichen Hand einher. Wir wissen alle, dass insbesondere der Baubereich korruptionsanfällig ist. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz selbstverständlich auch in der Zukunft.
Das Verfahren ist, dass bekannt gewordene korruptive Sachverhalte dort gelistet werden. Wenn öffentliche Stellen Bauaufträge ausschreiben, fragen sie da nach, ob es über die Leute, die sich beworben haben, Erkenntnisse im Korruptionsregister gibt. Dann wird es überprüft. Immerhin 25 000 Mal pro Jahr ist das der Fall. Wenn die Unternehmen gelistet sind, sind die Stellen gehalten, sich näher zu informieren, was da der Hintergrund ist. Da kann man solche Gesichtspunkte wie Einstellung oder was konkret der Vorwurf war oder ähnliches berücksichtigen. Es führt mitnichten dazu, dass diese Unternehmen automatisch aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sämtliche betroffene Unternehmen haben die Möglichkeit, im Vergabeverfahren gegen die Vergabeentscheidung juristisch vorzugehen, sodass es hier ausreichend Rechtsschutz gibt.
Deshalb ist es – daran muss erinnert werden, die FDP hat vor fünf Jahren als einzige Fraktion in diesem Haus dieses Gesetz abgelehnt – für uns nur folgerichtig, dass Sie auch jetzt einen Änderungsantrag in dieser Richtung stellen, dass Sie das jetzt verwässern wollen. Wir halten das für überflüssig. Es ist daraufhingewiesen worden, Korruptionsprävention und Prävention muss wehtun. Für Großzügigkeiten ist hier überhaupt kein Raum. Deswegen bedarf es dieser Verwässerungen vonseiten der FDP nicht. Wir wollen das Gesetz weiter so in Kraft haben, wie es bisher bestanden hat.
Ja! Der letzte Satz, Frau Präsidentin! – Wir werden uns weiterhin mit Herz und Verstand und Leidenschaft für Korruptionsprävention einsetzen. Wir haben noch zwei Anträge im Verfahren, da geht es einmal um die Verschärfung der Verhaltenspflichten von Abgeordneten und weiter um die Einführung einheitlicher Sponsoringrichtlinien. Da wollen wir vorangehen und sind froh, wenn Sie uns folgen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme es gleich vorweg: Wir sind von diesem Antrag noch nicht überzeugt. Umso bedauerlicher finden wir es, Herr Kollege Kluckert, dass Sie sich noch nicht einmal die Mühe gemacht haben, den Antrag ordnungsgemäß zu begründen. Sie haben nur ein, zwei allgemeine Bemerkungen dazu gemacht. In der Ausschussberatung sollten Sie deutlich draufsatteln, damit wir über diese Idee überhaupt einmal ins Gespräch kommen.
Wir Grünen wollen für die Demokratie und für Meinungspluralität werben. Wir wollen keinen – in diese Richtung geht Ihr Antrag ein wenig – Generalverdacht aussprechen und auch kein Klima der Verunsicherung bei den Organisationen schaffen, die eine wichtige und richtige Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus machen. Wir sind grundsätzlich dagegen, dass man Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen schürt.
Eines der zentralen Probleme der gesellschaftspolitischen Debatte in diesem Land war in den letzten Jahren mitnichten der Extremismus von den Rändern, sondern der Extremismus aus der Mitte der Gesellschaft. Dabei muss an den unerträglichen Antisemitismus von Herrn Möllemann erinnert werden und auch an Herrn Sarrazin, der vor Kurzem noch hier saß und mittlerweile rassistische Bücher schreibt. Da gerät unsere Gesellschaft tatsächlich in eine Schieflage. Da haben wir eine sehr unangenehme Debatte. Wir sollten uns darüber verständigen, wie man diesen Radikalismus der Mitte eindämmt. Daher kommen Gefahren. Die Ränder muss man auch im Blick haben, aber meiner Einschätzung nach ist das momentan nicht das zentrale Problem.
Jetzt aber zur Praktikabilität. Dazu ist einiges gesagt worden. Sie wollen ja nicht etwa, dass in Zukunft nicht mehr an die Organisationen, die nicht auf dem Boden der FDGO stehen, Gelder ausgekehrt werden, sondern Sie wollen ja nur, dass die eine entsprechende Erklärung abgeben. Ja, was ist denn damit eigentlich gewonnen? Wir wollen doch die Leute mit Herz erreichen, dass sie für unsere Meinungspluralität in diesem Land einstehen! Wir wollen aber nicht, dass sie einfach nur eine Unter
schrift leisten: Wir finden die FDGO toll. – Und wie sie wirklich denken, verbergen sie womöglich. Da müssen Sie doch deutlich machen, was das eigentlich bringen soll, wenn man einfach nur in irgendwelchen Antragsformularen entsprechende Unterschriften leistet. Oder aber Sie haben schon Ideen, wie das überprüft werden soll. Das würde mich natürlich interessieren. Da wären wir dann wieder beim Verfassungsschutz. Soll denn eigentlich eine Überprüfung in irgendeiner Form stattfinden? Das müssten Sie uns in der Antragsberatung sagen.
Nächste Frage: Sie sagen, die Organisationen, die Gelder bekommen, sollen entsprechende Erklärungen abgeben. Ja, wer ist denn die Organisation? – Der Vorstand der Organisation, sämtliche Mitglieder einer Organisation? – Da wären wir dann gleich wieder bei der Frage: Wie soll eigentlich eine Organisation das alles überprüfen, was ihre Mitglieder angeht? – Das ist praktisch kaum möglich. Wenn es größere Träger sind, die Gelder erhalten, die Hunderte von Mitgliedern haben, reicht es, wenn ein einziger vielleicht verfassungskritisch oder -feindlich ist, um keine Gelder mehr zu bekommen. Das ist doch alles völlig unpraktikabel, deswegen finden wir diese Idee abwegig.
Eines muss noch erwähnt werden. Sie tun in dem Antrag ein bisschen so, als wenn Sie Berührungsängste in diese Richtung hätten. Die Kollegin hat darauf hingewiesen: Auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus haben Sie offenbar wenig Schwierigkeiten, auch mit Leuten, die gemeinhin dem Linksextremismus zugehörig gezählt werden, als Veranstalter aufzutreten. Das war auch so bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“. Da werden Sie ja wissen, dass neben der FDP auch viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen aufgerufen haben. Da haben Sie offensichtlich kein Problem damit gehabt, jetzt haben Sie da offenbar Berührungsängste.
Ein allerletzter Aspekt: In der Begründung sprechen Sie von extremistischen Organisationen. Da werden wir in der Ausschussberatung sicher noch einmal genau nachfassen, denn meiner Einschätzung nach ist das eine völlig unwissenschaftliche Ideologie, die Sie mit dem Extremismusbegriff verbreiten. Sie müssten mir erklären, was das eigentlich sein soll. Das ist auch das Problem, das Frau Schröder bisher nicht lösen konnte. Deswegen haben wir – das wird Sie nicht wundern – die gleiche Position wie unsere Bundestagsfraktion. Wir brauchen das nicht, wir wollen Freiheit für die Zivilgesellschaft. Wir wollen die Leute mit Herz und Verstand für die freiheitlichdemokratische Grundordnung gewinnen. Wir wollen sie nicht diesem Generalverdacht aussetzen. – Danke schön!
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass gerade jene Senatsverwaltungen, die keine Sponsoringvorgänge verwalten, allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Sponsoring erlassen haben und jene, die Sponsoringvorgänge verwalten – die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft –, keine allgemeinen Sponsoringrichtlinien erließen?
2. Hält der Senat es für angezeigt, allgemeine Sponsoringrichtlinien zum Ob und Wie von Sponsoringvorgängen zu erlassen, wie es viele andere Bundesländer und der Bund seit 2003 taten?
Danke schön! – Herr Senator Körting! Vielleicht können Sie mir in kurzen Worten erklären, was Berlin von vielen anderen Bundesländern und insbesondere vom Bund unterscheidet, die es für angezeigt gehalten haben, Verwaltungsvorschriften speziell für Sponsoringvorgänge zu schaffen, wo das Ob und Wie relativ detailliert ist, wo geregelt ist, welche Leitungsbeamtinnen und -beamte oder die Hausspitze beteiligt werden, dass es schriftliche Sponsoringvereinbarungen geben soll, wer dabei zu beteiligen ist, in welchen Bereichen es nicht vorkommen darf. Die von Ihnen vorgetragenen Vorschriften enthalten solche konkreten Regelungen gerade nicht.
Danke an die CDU, dieses Thema aufgegriffen und hier den Antrag gestellt zu haben! Der Senat beschränkt sich stattdessen auf Auswertungsrunden zur Änderung der SpielVO, ohne den eigenen Gestaltungsspielraum des Landes überhaupt zu sehen. Dieser besteht immerhin seit 2006. Wie weit dieser Gestaltungsspielraum reicht, gilt es noch genau auszuloten. Denn der Sache wäre nicht gedient, wenn die ersten Versagungen vom Gericht kassiert würden, weil das Gesetz kompetenzwidrig ist.
Was ist bauplanungsrechtlich passiert? – Immerhin ist der Ausschluss von Spielhallen im B-Plan möglich. Es ist sogar ein einfacher B-Plan, ein sog. Textbebauungsplan
ausreichend. Warum ist es in so geringem Umfang gelungen, steuernd einzugreifen? Gut sind das Alkoholverbot, Beschränkung der Größe und Anzahl im Stadtgebiet und Abstand zu Schulen sowie strenge Anforderungen an die Betreiber. Unklar ist der Ausschluss des Totensonntages.
Was ist mit der Unzahl von Geräten in Imbissen und Gaststätten? Dort sind jetzt drei statt früher zwei Geräte zulässig. Allein in Pankow stehen 2 500 solcher Geräte den 250 Geräten in Spielhallen gegenüber. Hierher gehört auch das Problem der Pseudogaststätte, die lediglich der Aufstellung der Geräte dient. Das ist zwar unzulässig, es besteht aber offenbar ein hohes Kontrolldefizit.
Zum Verhältnis zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Sportwettenmonopol: Hier wird zu entscheiden sein, ob das Monopol aufgegeben und über ein strenges Lizenzsystem Private zugelassen werden oder ob der Staat nun mal Konsequenz zeigt, die Werbung für Lotto, Toto und Oddset unterlässt und den Vertrieb über Zeitungsläden und das Monopol aufrechterhält. Beides ist jedenfalls besser als der jetzige rechtlose Zustand. Dieser ermöglicht es jedem, ohne jede Kontrolle Wettbüros zu öffnen. Hier ist schnelle Abhilfe angezeigt. Und auf Signale vom Senat, wohin die Reise gehen soll, warten wir bisher vergeblich. Das ist nach fast drei Wochen zu wenig!
Zur Suchtgefahr: Diese ist ernst zu nehmen. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland immerhin 250 000 Spielsüchtige. Und es ist ja kein Zufall, dass gerade in Bezirken mit sozialen Problemen wie Tiergarten, Wedding und Kreuzberg so viele Wettbüros und Spielhallen existieren. Hier tragen die Väter – in der Regel spielen Männer – das geringe Haushaltsgeld der Familien in diese Einrichtungen. Davor gilt es die Betroffenen und die Familien zu schützen.
Wir Grünen wollen jedenfalls wirksame Instrumente, um der modernen Landplage Spielhalle Herr zu werden. Das Gesetz kann ein Schritt hierzu sein.
Frau Senatorin! Dass sich das Land Berlin frühzeitig – das waren Ihre Worte – auf die Entlassung der Betroffenen vorbereitet habe. Mich interessiert, ob Sie meinen Eindruck teilen, dass, im Hinblick darauf, dass die Rechtsprechung seit Dezember 2009 absehbar war – da gab es das erste Urteil des EGMR –, die Vorbereitungen eher schleppend gelaufen sind und man eher sagen kann, dass sich die Berliner Justiz diesbezüglich nicht frühzeitig, sondern eher schlafmützig vorbereitet hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es nicht um die Farbe von Mülltonnen oder Gemeindeschwestern, sondern es geht um uns. Für uns Bündnisgrüne hat die Bekämpfung und Verhinderung von Korruption in dieser Stadt und auch in der Bundesrepublik Deutschland Priorität.
Skandale von Hillenberg über Mövenpick bis Rüttgers zeigen, dass mehr getan werden muss, um bereits dem Anschein der Käuflichkeit von Politik entgegenzuwirken.
Was die politische Klasse im Frühjahr dieses Jahres bot, wirkte wie ein Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit. Ich muss nicht an alle Fälle erinnern, einige werden ihrer noch gewärtig sein. Nur ganz kurz:
Der Abgeordnete Hillenberg bezog im Wesentlichen Einkünfte aus landeseigenen Unternehmen. Da gab es keine Ausschreibungen. Das wurde gerechtfertigt nach dem Motto: Man kennt sich eben.
Mövenpick spendete der FDP unmittelbar vor der Wahl eine sehr große Summe, was erst nach der Wahl bekannt wurde. Die Spende hatte aber durchschlagende Wirkung: Als eine der ersten Regierungshandlungen wurde der Mehrwertsteuersatz für Hotels abgesenkt.
Die Ministerpräsidenten Rüttgers und Tillich – Stichwort: Rent Rüttgers! – haben Firmen angeboten, durch Sponsoring Auftritte dieser Ministerpräsidenten an ihren Ständen zu erwerben.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und unserem Antrag für eine Bundesratsinitiative wollen wir solche Interessenverquickungen zwischen Politik und Wirtschaft aufdecken und Korruption wirksam bekämpfen.
Es ist nicht einzusehen, warum Verhaltsregeln im Berliner Abgeordnetenhaus lascher als im Bundestag sind. Während im Bundestag bereits seit 2005 Angaben zur Höhe der Einkünfte bei Nebentätigkeiten veröffentlicht werden müssen, ist dies hier im Landesparlament bisher nicht vorgesehen. Und während es dort bei Verstößen gegen Verhaltensmaßregeln Ordnungsgelder gibt, sieht unser Abgeordnetengesetz bisher keine Sanktion vor. Wir sind der Meinung, was im Bund Recht ist, sollte uns schon lange billig sein.
Die Regeln im Bund haben sich auch bewährt. Seit 2005 sind sie, wie gesagt, eingeführt. Damals wurde geltend gemacht: Solche starken Transparenzregeln könnten den einen oder die andere davon abhalten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Zwischenzeitlich haben zwei Bundestagswahlen stattgefunden. Da kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich hier um vorgeschobene Argumente handelt, denn mir sind keine Abgeordneten bekannt, die wegen dieser Transparenzregeln auf eine erneute Kandidatur verzichtet haben.
Auch die Obergerichte – sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht – haben diese Regelung vollumfänglich bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung ausgeführt: