Sie haben auf das gescheiterte Bieterverfahren hingewiesen und gefordert, dass der Liegenschaftsfonds neu verhandelt. Mit wem soll er denn neu verhandeln? Mit dem, wie Sie es nennen, privaten Unternehmer und Sponsor? Es ist bei der ganzen Geschichte etwas kollidierend gewesen, dass man auf der einen Seite den Eindruck hat, es gebe einen Investor, und auf der anderen, es gebe einen Spender. Das muss man auseinanderhalten. Und wenn Sie schreiben, dass es oberstes Ziel sein müsse, den Wiederaufbau mit Hilfe privater Sponsoren zu realisieren, dann möchte ich noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass es Unterschiede zwischen Spender, Stifter, Sponsoren und Investoren gibt. Einerseits geht es um die Frage, zu schenken ohne Wenn und Aber, und auf der anderen Seite um investieren durch einen Investor, der eine bestimmte Nutzen- oder Renditevorstellung damit verbindet. Dazu gehört natürlich auch, verständlicherweise, die Begrenzung der Risiken, die der Investor eingehen möchte. Das kann man durchaus nachvollziehen. Es geht bei der Vergabe der Nutzung auch um die Flächen, um die Frage Einnahmen und Vermarktung von Flächen. Das ist sehr eingeschränkt. Wenn Sie in ihrem Antrag den Verein Internationale Bauakademie Berlin erwähnen, dann hat der recht konkrete Vorstellungen, wie das auszusehen hat. Ob sich daraus ein tragfähiger Kompromiss erarbeiten lässt, erscheint zumindest nach den gegenwärtigen Verhandlungen zweifelhaft.
Dann schreiben Sie, der Wiederaufbau sei alternativlos. Richtig. Aber wie es machen? Allein Investoren könnten versuchen, die recht hohen Baukosten in irgendwelchen anderen größeren Investitionsprojekten unterzubringen. Dazu sage ich eindeutig: So etwas kann man machen, das haben andere Städte auch schon gemacht. Ich sage für die FDP-Fraktion, dass wir uns derartigen Absichten nicht unbedingt verschließen wollen. Man kann darüber nachdenken, das so zu machen, aber man muss genau darauf achten, welche Gegenleistung Berlin bringt und jedes derartige Projekt oder jedes derartige Konzept einer genauen Prüfung unterziehen. Nach einer derartigen Prüfung wäre die FPD möglicherweise auch bereit, dem zuzustimmen.
Das wäre aus unserer Sicht die einzige realistische Möglichkeit, daranzugehen. Wie gesagt: Wir alle hätten gern den Wiederaufbau der schinkelschen Bauakademie.
Am besten, Herr Lehmann-Brauns, denken Sie einmal darüber nach, eine Stiftung ins Leben zu rufen, eine Stiftung in der Art wie bei der Frauenkirche in Dresden. Das wäre auch eine Möglichkeit, dass sich Stifter zusammenfinden und dafür etwas geben. Dann hat man natürlich die wenigsten Probleme, wenn man das Geld zusammenbringt. Das hat nur den Nachteil, dass es wiederum mit dem Humboldt-Forum kollidiert, bei dem auch das Interesse besteht, möglichst viel Geld zu aktivieren. Aber an sich ist es der sicherste Weg, wenn man die Nutzung im Wesentlichen bereits vorgegeben hat, da Geld zu aktivie
ren. Es ist, wie Frau Eichstädt-Bohlig es eben vorgeschlagen hat, völlig richtig, ein Spendenkonzept zu entwickeln.
Auch diesen Aktivitäten würden wir uns nicht verschließen wollen. Wir hoffen weiter darauf, dass es in irgendeiner Form in der einen oder anderen Weise klappt. – Besten Dank!
Ich komme zu den Abstimmungen. Zum Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 16/2598 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen CDU und Grüne, bei Enthaltung der FDP – die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum „31. Mai 2011“. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Grüne. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Fraktionslose Kollegen sind momentan nicht anwesend. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachennummer 16/3009 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen die CDU und bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung auch mit dem geänderten Berichtsdatum „31. Mai 2011“. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Grüne. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Das ist die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 26. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Das ist jetzt aber wirklich sehr merkwürdig. Hier
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim ersten wissenschaftlichen Bundesländervergleich „Erneuerbare Energien“ landete Berlin auf dem vorletzten Platz. Das war im Jahr 2008. Im selben Jahr hat der Senat sein klimapolitisches Arbeitsprogramm verabschiedet. Zwei Jahre später, im zweiten Bundesländervergleich „Erneuerbare Energien“ lag Berlin auf dem letzten Platz. Das passiert, wenn man in Berlin Klimaschutz zur Chefsache macht.
Anfang 2007 hat der Senat sein Energiekonzept 2020 angekündigt. Dieses Konzept ist heute, kurz vor Ende der Legislaturperiode, immer noch nicht fertig. Ich habe darüber mit Kollegen in anderen Bundesländern gesprochen: es gibt in keinem anderen Bundesland einen vergleichbaren Fall, dass ein Konzept am Anfang der Legislaturperiode angekündigt wird und am Ende immer noch nicht fertig ist.
2008 hat der Senat ein Finanzierungskonzept für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude angekündigt. Das gibt es bis heute nicht. Stattdessen wurden die Investitionen für energetische Sanierung in öffentlichen Gebäuden vom Senat zurückgefahren. Damit ist das Gegenteil eingetreten.
Sie haben in dieser Legislaturperiode sehr viele Ankündigungen gemacht, die wesentlichen davon aber nicht umgesetzt. Wir haben es aufgegeben zu hoffen, dass Berlin unter Rot-Rot Vorbild bei den erneuerbaren Energien, Energieeffizienz oder Energieeinsparungen werden kann.
Sie selbst haben es auch aufgegeben. Sie bereiten eigentlich nur noch neue Ankündigungen für den Wahlkampf, für die nächste Legislaturperiode vor, die Sie dann auch wieder nicht umsetzen werden.
Deshalb haben wir hier einen Antrag eingebracht, der eigentlich nur noch das Selbstverständliche fordert, nämlich, dass dieser Senat sich zumindest an bestehende Gesetze hält, dass er seine gesetzlichen Verpflichtungen einhält. Dabei geht es zum einen um das ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz, da ist der Senat verpflichtet, seit drei Jahren ist das bekannt, stichprobenartig die Einhaltung dieses Gesetzes zu überprüfen. Das hat bis heute nicht stattgefunden. Inzwischen gibt es wohl einen Entwurf, der in die Verschickung an die Verbände gegangen ist. Das ist ein bisschen spät nach drei Jahren.
Der Antrag ist aber dennoch nicht überflüssig, weil Sie ein zweites Gesetz nicht eingehalten haben, das ist das Berliner Energieeinspargesetz. Hier ist der Senat verpflichtet, alle vier Jahre ein Landesenergieprogramm vorzulegen. Der Senat hätte es im letzten Jahr vorlegen müssen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Das Mindeste,
was jetzt getan werden muss, um diesen fortlaufenden Gesetzesbruch zu beenden, ist, den jetzigen Stand der Planungen an die Verbände zu geben, die Verbändebeteiligung zu beginnen. Das fordern wir jetzt von Ihnen ein!
Der Senat missachtet auch Rechtsansprüche, die das Abgeordnetenhaus als Verfassungsorgan nach dem Energieeinspargesetz hat. Wir haben einen Rechtsanspruch auf jährliche Energieberichte. Diese haben Sie nicht vorgelegt, in keinem Jahr. Die müssen Sie jetzt vorlegen. Diesen Rechtsanspruch des Abgeordnetenhauses wollen wir durchsetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in den Koalitionsfraktionen! Sie haben eben bei der Zitierung des Regierenden Bürgermeisters bewiesen, dass dieses Parlament sich ernst nehmen kann. Dafür zolle ich Ihnen auch Respekt. Darum geht es auch bei dieser Frage – dieser Antrag ist nichts anderes, als dass das Parlament eine Selbstverständlichkeit einfordert. Das muss ein Parlament, das sich irgendwie ernst nimmt, tun. Weil dieser Antrag so eindeutig ist, dass er den Senat einfach auffordert, die Gesetze einzuhalten, haben wir die sofortige Abstimmung beantragt. Ich glaube, eine Diskussion darüber erübrigt sich. Ich nehme an, dass wir alle der Meinung sind, dass das zu geschehen hat. Deshalb können wir darüber heute sofort abstimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schäfer! – Für die SPDFraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Buchholz das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Schäfer! Tja, laut gebrüllt hat der Löwe, aber man fragt sich: Was wollte er uns wirklich sagen? – Sie wissen genauso gut wie wir: Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, wollen wir einmal gemeinsam die 16 Bundsländer durchgehen, wie dort der Vollzug in der Praxis aussieht, und ob Berlin sich tatsächlich schlecht oder gut darstellt? Haben Sie die Liste?
Der erste Punkt, Herr Schäfer, den Sie genannt haben, war: kein Vollzug beim Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Erstens: Es gibt natürlich einen Teilvollzug dieses Gesetzes. Zweitens: Auch andere Bundesländer haben den Vollzug noch nicht in Gesetzesform geregelt. Ich glaube sogar, in anderen Bundesländern regieren Grüne mit. Trotzdem gibt es keine Regelung.
Stimmt nicht? Wir können die Listen ja mal zusammen durchgehen, die, die Sie haben, und die, die uns vorliegt.
Wenn wir uns anschauen, was wir zum Landesenergieprogramm brauchen – da haben Sie recht, das ist überfällig! Auch ich würde mir wünschen, dass endlich ein neues vorläge. Wir brauchen es sehr dringend, weil wir ein Landesenergie- und Klimaschutzprogramm für dieses Bundesland Berlin verabschieden müssen. Ich wünsche mir, dass wir es vorliegen haben, dass wir es als Vorlage der Wirtschaftsverwaltung, die dafür – in Abstimmung mit der Umweltverwaltung – zuständig ist, bekommen und daraus klar ablesen können: Wo geht der energiepolitische Fahrplan des Bundeslands Berlin hin? – Das unterschreibe ich. Das können Sie aber nicht mit diesem Antrag machen, denn, ich glaube, der Arbeitsauftrag ist allen beteiligten Senatsverwaltungen durchaus bewusst und klar, und man arbeitet daran. Sie haben selbst gesagt – auch das bei dem anderen Punkt –, was Umsetzungsvorschriften angeht, wird im Augenblick ein Entwurf diskutiert. Da muss man auch zur Kenntnis nehmen: Dieses Parlament – nicht bloß diese Koalition – hat sehr lange über einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz gesprochen. Wir haben dort an einigen Stellen unüberbrückbare Probleme entdeckt, was die Umsetzung und auch was Kostenbelastung angeht: Wie viel kann ich Mieterinnen und Mietern mit solchen Vorschriften aufbürden? Wie viel kann ich den Vermietern und Eigentümern überhelfen? Und was ist klimapolitisch notwendig? – Diese Abwägung, Kollege Schäfer, werden wir noch vornehmen müssen. Wir haben gesagt, angesichts der Unsicherheit, die uns Schwarz-Gelb auf Bundesebene durch die Bundesgesetze beim Mietrecht aufgebürdet hat, ist das im Augenblick nicht verantwortlich zu machen. Im Klimaschutzgesetz sollten aber genau diese Teile, das, was hier gefordert wird – Umsetzung des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes –, geregelt werden.
Jetzt frage ich Sie: Wer ist da wirklich schuld? Ist es die Bundesregierung? Sind Sie es, weil Sie auch mitdiskutiert haben, wie man ein Klimaschutzgesetz für Berlin machen soll? Sind wir es? Ist es Die Linke? – Das ist, glaube ich, ganz schwer auseinanderzuhalten. Wenn wir uns in Summe anschauen, was Energieberichte angeht, denke ich auch, sie sollten immer zügig vorliegen, genauso wie wir Abfallbilanzen brauchen und andere Dinge. Dazu müssen wir aber Ihren Antrag nicht annehmen. Ich glaube, wir sind uns politisch sehr klar darüber. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Buchholz! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Wilke das Wort.
Danke, Frau Präsidentin! – Es geht darum, dass Gesetze eingehalten werden sollen. Das ist keine fremde Forderung in dieser Legislaturperiode, im Gegenteil, das ist
eine immer wiederkehrende Forderung. Bedauerlicherweise scheint dieser Appell immer wieder notwendig zu sein, insbesondere in dem Bereich, der hier zur Debatte steht, nämlich beim Klimaschutz.
Dieser Senat sieht sich nicht in der Lage, gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellung eines Landesenergieprogramms bleibt der Senat schuldig. Dabei ist es fraglich, ob andere Bundesländer es auch schuldig bleiben, Herr Kollege Buchholz! Übrigens haben Sie den Katalog gar nicht vorgelegt, Sie haben ein bisschen gemutmaßt, aber ob es so ist, wie Sie es darstellen, das wage ich zu bezweifeln. Aber auch wenn es so wäre, sollten wir als Land Berlin vorbildlich vorangehen.