Protocol of the Session on March 31, 2011

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in den Jahrgangsstufen 5 und 6 durch ein Fachlehrerprinzip automatisch besser ist als durch gut ausgebildete, pädagogisch versierte Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer.

[Mieke Senftleben (FDP): Richtig! Das unterstelle ich auch!]

Ich darf noch einmal wiederholen und wegen Ihres Zwischenrufs, Frau Senftleben, gerne darauf eingehen: Die Studie von Herrn Lehmann bestätigt diese Grundauffassung. Herr Lehmann hat, wie Sie hoffentlich wissen, den ersten Ansatz der öffentlichen – ich betone: öffentlichen – Interpretation seiner Studie korrigiert, dass der Lernfortschritt an Gymnasien größer sei. Er hat dieses dahin gehend präzisiert, dass der insgesamt von ihm festgestellte größere Lernfortschritt nicht auf den Unterricht und nicht auf die Schülerinnen und Schüler zurückzuführen ist, sondern letzten Endes – wissenschaftlich auch aus seiner Sicht korrekt – aus der unterschiedlichen Zusammensetzung in Bezug auf das Elternhaus, Stichwort bildungsnahe Eltern, resultiert, die in der Schule eine verstärkte Lernfortschrittsbeobachtung ergibt, wenn man diesen unterschiedlichen Kohorten unterschiedliche Aufmerksamkeit zumisst.

Danke schön! – Dann ist Frau Senftleben mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön, Frau Senftleben!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben das Fachprinzip in den Grundschulen eben noch mal vehement verteidigt. Wir wissen ja, dass das Thema Qualität an den Berliner Grundschulen nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Deswegen meine Frage: Geht es nicht auch um die Qualifizierung speziell im Fach Mathematik? Wir wissen um das Problem bei den naturwissenschaftlichen Fächern, Lehrer, überhaupt die geeignete Anzahl von jungen Menschen, in diesem Bereich in den Beruf zu bekommen. Müsste es nicht in Ihrem direkten Interesse liegen, hier mehr zu machen, damit auch das Fachlehrerprinzip im Bereich der Grundschule durchgängig durchgeführt wird? Sonst könnten wir sagen, in den Gymnasien haben wir zukünftig auch ein Klassenlehrerprinzip. Dann müssten wir das Thema Fachstudium infrage stellen.

Danke schön, Frau Senftleben! – Herr Senator Zöllner – bitte schön!

Es müsste nicht nur in meinem Interesse liegen, es liegt auch in meinem Interesse, vor allen Dingen den naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich in der Schule zu stärken. Das ist letzten Endes nur durch kompetente Lehrerinnen und Lehrer möglich. Das bedeutet aber keinen

Automatismus, dass die einzig zwingende Lösungsmöglichkeit diejenige ist, dass der Mathematikunterricht in der 5. und der 6. Klasse durch Fachlehrer gegeben wird.

[Zuruf von Mieke Senftleben (FDP)]

Völlig unabhängig von der Frage meine ich übrigens, dass eine erhöhte Durchlässigkeit, das heißt, ein vermehrtes Unterrichten von Lehrern der Sekundarstufe I in der Grundschule, aber auch umgekehrt, von Lehrern der Grundschule im Sekundarbereich I, für das gesamte Bildungswesen im Sinne einer Beendigung der horizontalen Abschottung der einzelnen Schularten gegeneinander förderlich wäre. Das gilt aber unabhängig von der speziellen Problematik, die Sie jetzt angesprochen haben.

Danke schön!

Dann ist Frau Jantzen von Bündnis 90/ Die Grünen mit Frage Nr. 3 an der Reihe zu dem Thema

Wie kommt das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Kindern und Jugendlichen?

Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat!

1. Wer wird im Land Berlin für die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verantwortlich sein, und können Anträge ab dem 1. April von diesen Stellen auch entgegengenommen und bearbeitet werden?

2. Wie wird insbesondere sichergestellt, dass die Mittel für Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten möglichst unbürokratisch verwendet werden können und den Kindern und Jugendlichen tatsächlich mehr Teilhabe an diesen Aktivitäten ermöglicht wird?

Danke schön! – Jetzt ist die Sozialsenatorin, Frau Bluhm, an der Reihe! Welche Freude, dass auch mal jemand anderes drankommt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Jantzen! Das Land Berlin ist in der Verantwortung, ein Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen, dem wir im Bundesrat nicht unsere Zustimmung gegeben haben. Das hatte unterschiedliche Gründe. Einer davon ist, dass dieses Paket für die Familien, also auch für die Kinder und Jugendlichen, kein Segen ist, sondern es sich um ein bürokratisches Monster handelt. Dennoch sind wir als Senat in der Verantwortung, dieses Paket umzusetzen.

An dieser Stelle sei es mir gestattet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichen Häusern auf Senats- und Bezirksebene, aber auch in den Jobcentern zu danken, die aktuell und auch in jüngster Vergangenheit weit über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus darum bemüht und auch sehr erfolgreich damit waren und sind, praktikable Lösungen zu finden. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Das Land Berlin lässt sich bei der Umsetzung von einem Grundsatz leiten: so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich! Dabei haben wir die Vorgaben des Bundes zu beachten. Das wird in den nächsten Wochen eventuell zu Veränderungen in der Organisation führen, denn der Bund hat uns bis heute eine Reihe von relevanten Fragen nicht beantwortet. Diese sollen im Rahmen einer BundLänder-AG im Laufe des Monats April bearbeitet und – so hoffe ich – dann auch beantwortet werden.

Für die Antragsbearbeitung des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. der Bildungs- und Teilhabeleistungen sind in Berlin bis auf Weiteres die Stellen zuständig, in denen auch schon bisher die Stammdaten der Eltern vorliegen, also für den Rechtskreis des SGB II die Berliner Jobcenter, für den Rechtskreis des SGB XII inklusive des Asylbewerberleistungsgesetzes die bezirklichen Sozialämter und für den Rechtskreis Bundeskindergeldgesetz, also Kinderzuschlag und Wohngeld, die bezirklichen Wohngeldämter. Die praktische Ausgestaltung der Leistungserbringung des Bildungs- und Teilhabepakets obliegt den für Schule und Jugend sowie Sport zuständigen Senatsverwaltungen. Die Bearbeitung der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt ab dem 1. April 2011.

Zur Frage 2: Die Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, erhalten nach einer Antragstellung einen Bewilligungsbescheid für alle sieben Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets dem Grundsatz nach. Ihnen wird der BerlinPass ausgehändigt. Damit kann sich das Kind bzw. der Jugendliche gegenüber Dritten als anspruchsberechtigt ausweisen. Damit ist auch klar, dass die Leistung nicht von den Eltern, sondern vom jeweiligen Leistungsträger übernommen wird.

Sobald die Kinder und Jugendlichen nachweisen, dass Mitgliedschaften in Vereinen, Musikschulen oder vergleichbare Aktivitäten entstanden sind, werden die Kosten in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich durch die stammdatenführende Behörde übernommen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Anbieter den Kindern und Jugendlichen einen geeigneten Nachweis über die Art des Angebots und die entstandenen Kosten zur Verfügung stellt. Dieser Nachweis ist bei der für sie zuständigen Stelle, also wiederum den stammdatenführenden Behörden, einzureichen. Anschließend erfolgt eine Direktzahlung durch die leistungsbewilligende Stelle an den Anbieter.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Jantzen. – Bitte schön, Frau Jantzen!

Vielen Dank, Frau Bluhm! – Warum ist es denn – bei allem Verständnis für das Chaos – aber nicht rechtzeitig gelungen, diese Zuständigkeiten und Verfahren klar festzulegen und vor allen Dingen auch der Öffentlichkeit bekanntzumachen? Wann werden die Familien mit Berechtigung darüber informiert, wo sie sich wie wann hinwenden können?

Frau Bluhm, bitte schön!

Zum einen gibt es seit heute die Internetseite berlin.de, die grundsätzlich darauf hinweist, wer was macht, also wohin sich die Eltern wenden müssen, wenn sie entsprechende Anträge stellen wollen: also wenn sie Wohngeldempfangende sind, an die Wohngeldämter. Diese Informationen sind verfügbar.

Darüber hinaus sind in der letzten Abstimmung – die mit der Regionaldirektion hat bereits stattgefunden – die Antragsformulare, die wiederum übergreifend für alle Leistungen bzw. auch alle Anspruchsberechtigten – in dem Fall drei Grundtypen – realisiert werden müssten. Diese sind in der Endabstimmung. Ich gehe davon aus, dass sie auch morgen zur Verfügung stehen. Nach unserer Kenntnis ist das in Bremen oder Hamburg nicht der Fall. Dort wird noch mit den alten Anträgen gearbeitet, weil – das ist noch zum ersten Teil Ihrer Frage – dieses Gesetz, das ursprünglich und auch vom Bundesverfassungsgericht so vorgegeben, zum 1. Januar in Kraft treten sollte, erst am 25. Februar im Bundestag beschlossen wurde mit nochmaligen zahlreichen Änderungen im Vermittlungsverfahren. Erst am 25. März wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Erst am Mittwoch ist es in Kraft getreten.

Sie wissen, bei der notwendigen Zurverfügungstellung von zusätzlichem Personal – das ist ein ausdrückliches Element dieses Bildungs- und Teilhabepakets – sind das für Berlin erst einmal mindestens 130 Vollzeitäquivalente. Diese müssen rekrutiert, müssen ausgewählt werden, sie müssen durch Mitbestimmungsgremien und müssen qualifiziert werden. An dem Tag, an dem die rechtliche Grundlage für die Einstellung erst gegeben ist, nämlich heute bzw. gestern, ist es nicht möglich, sie gleichzeitig in den Stand zu versetzen, alle Leistungen auch sofort umzusetzen.

Ich will auch darauf hinweisen, dass – deshalb meine Anmerkung „bürokratisches Monster“ – beispielsweise bei der Sachleistung Tagesausflüge für ein Kind, einen

Jugendlichen eines SGB-II-Empfangenden oder einer Familie in dem Regelkreis viele Beteiligte zusammenzubringen sind. Wir brauchen das Jobcenter für die Beantragung und letztlich die Bewilligung des Antrags. Wir brauchen den Berlin-Pass, damit das Kind, der Jugendliche sich als anspruchsberechtigt ausweisen kann. Wir brauchen die Schule, das Schulamt, das Jugendamt für die Verwaltung des Fonds und die Bezirkskasse. Das ist ein hochkomplexer Prozess zur Darreichung der jeweiligen Sachleistung bzw. der Geldleistungen an die Eltern, wobei da der Zugang mit Direktzuweisungen etwas einfacher ist.

Wir bemühen uns, sehr schnell und intensiv zu arbeiten. Wir sind schon sehr weit. Wir können uns, wie gesagt, im Vergleich mit den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sehen lassen. Alle Informationen werden, was die grundlegende Ausrichtung der Leistungsgewährung betrifft, dann morgen im Internet zur Verfügung stehen bzw. heute. Wir bemühen uns auch, ein Infotelefon für die Menschen zu schalten, die mit dem Internet bisher nicht glücklich geworden sind oder keinen Zugang dazu haben, um dort die relevanten Fragen für die Eltern der Anspruchsberechtigten beantworten zu können.

So, jetzt ist Frau Pop mit einer Nachfrage dran und hat das Wort. – Bitte schön, Frau Pop!

Es gibt auch Städte wie Potsdam, denen es durchaus ab morgen schon gelingt. – Ich frage warum und wieso es nicht gelungen ist, im Sinne der Hilfe aus einer Hand die Bildungsgutscheine zentral in einem Amt, beispielsweise im Jugendamt – das liegt ja nahe –, auszureichen. Wann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt eingestellt und so weit sein, dass sie diese Anträge bearbeiten können, sodass die Anträge nicht in irgendeinem Keller gelagert werden, bis sie bearbeitet werden? Sie sagten gerade eben, es dauere Wochen, bis die Einstellungen und Qualifizierungen erfolgen, sodass es zur Bearbeitung offensichtlich sehr verspätet kommen wird. Wie lange werden die Eltern noch auf die Hilfe warten müssen?

Frau Senatorin Bluhm, bitte!

Die Anträge werden selbstverständlich angenommen und auch bearbeitet. Dennoch wollte ich gerne die Rückrechnung machen, dass spätestens im September ein Gesetz hätte verabschiedet werden müssen, um dann rechtzeitig alle Schritte zu machen, auch ohne Super- und Mehrbelastung für alle Beteiligten, die diesen Prozess organi

sieren müssen, die diese Mehrarbeit übrigens jetzt leisten, um genau diese Zumutung nicht zu haben.

[Özcan Mutlu (Grüne): Wie schaffen es denn die anderen?]

Es gab einen Vermittlungsprozess und ein Vermittlungsverfahren, das deutlich länger gedauert hat, nach dem neue Berechtigte in dieses Verfahren eingeführt werden, was ich positiv finde, wofür es aber keinerlei Vorbereitungsmöglichkeit gegeben hat. Insofern werden die Anträge so bearbeitet. Das Personal wird relativ schnell zur Verfügung gestellt und ausgewählt werden können. Wir rechnen damit, dass auch alle Beteiligten sich unkompliziert an der Problemlösung beteiligen, sodass dieses Paket relativ schnell umgesetzt werden kann.

[Ramona Pop (Grüne): Das ging „relativ schnell“ bei Ihnen!]

Es ist ja ohnehin schon so, dass es rückwirkend ab dem 1. Januar in Anspruch genommen werden kann.

[Ramona Pop (Grüne): Ich hoffe, das Mittagessen wird ausgereicht, bitte!]

Die Anträge können bis 30. April gestellt werden und dann auch rückwirkend ab dem 1. Januar beispielsweise für die Teilhabeleistung in Anspruch genommen werden. Sie können dann auch in einem Paket von sechs Monaten, also für 60 Euro Teilhabeleistung geltend gemacht werden.

Danke schön!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 4 der Kollegin Karci von der Linksfraktion zum Thema

Verdrängung durch Sanierungsgebiete?

Bitte schön!

Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: