Carola Freundl
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! All das entspricht nicht der Realität. Ich freue mich ausdrücklich, dass Sie mir diese Frage gestellt haben und mir damit die Möglichkeit geben, aus
führlich auf das, was Sie gefragt haben, antwortend einzugehen.
Zunächst ist es so, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass sowohl der Integrationsausschuss – also der Beirat für Integration und Migration – oder die Integrationsbeauftragten der Bezirke ihre Zusammenarbeit aufgekündigt haben. Im Gegenteil gibt es sehr intensive Arbeits- und Gesprächskontakte zwischen allen Seiten.
Dann sind Sie übergegangen zu den Fragestellungen, die es in der vergangenen Woche zum Beirat für Integration und Migration gegeben hat. Am Montag wird die letzte Sitzung des Beirats stattfinden. Es liegt eine überaus erfolgreiche Arbeit des Gremiums vor. Allein der Vorwurf, der hier jetzt unterstellt worden ist, dass es dort eine Instrumentalisierung der Mitglieder durch meine Person gegeben habe, ist schon sehr merkwürdig. Er ist sowohl von mir als auch von allen anderen Beteiligten zurückzuweisen. Ich finde es seltsam zu sagen, dass IHK, Handwerkskammer, UVB, alle Staatssekretäre der SPD und auch die Migrantenvertreterinnen und -vertreter, die gewählt worden sind, sich von einer Senatorin instrumentalisieren lassen. Diesen Vorwurf hier in Frageform gekleidet vorzutragen, das sollte man sich noch einmal überlegen.
Darüber hinaus gab es den Vorwurf, dass mein Stellvertreter eine bestimmte Position eingenommen hat. Dieser Stellvertreter ist seit gut einem Jahr aus dem Kreis der Migrantenvertreterinnen und -vertreter gewählt worden. Es gab keinerlei Einflussnahme der Senatorin, die gleichzeitig die Vorsitzende des Beirats ist, auf diese Wahlentscheidung. Außerdem ist der Vorwurf der Instrumentalisierung gemacht worden. Er ist von sehr vielen Beiratsmitgliedern, auch vom DGB, – schriftlich und öffentlich wahrnehmbar – zurückgewiesen worden. Wir haben eine Zusammenarbeit, die einmalig ist. Auch wenn Sie in den letzten vierzehn Tagen vor den Wahlen versuchen, das Gegenteil zu behaupten, wird das nicht gelingen. Beiratsmitglieder haben sich zu dem Thema deutlich geäußert. Im Sinn demokratischer Meinungsbildung bitte ich Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
Der Beirat hat in dieser Zusammensetzung den Senat in herausragender Art und Weise beraten – was ich mir in anderen Bundesländern wünschen würde, dass dort Staatssekretäre mit Migrantenvertreterinnen und vertretern und wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft gemeinsam Integrationsfragen beraten. Das heißt, wir haben auf der einen Seite beispielsweise die IHK, die Handwerkskammer, den UVB und die Staatssekretäre aus allen Ressorts, die gemeinsam mit den Migrantenvertretern Probleme beraten, die jene auf der anderen Seite als Alltagsprobleme aus ihren Vereinen mitbringen. Das diskutieren wir zusammen und streiten gemeinsam darüber. Wir haben stets positiv gestritten, und es ist auch etwas dabei herausgekommen, das über eine reine Be
ratungsfunktion eines solchen Gremiums hinausgeht. Aus diesem Integrationsbeirat ist so die Empfehlung an den Senat gegangen, ein Partizipations- und Integrationsgesetz vorzulegen. Es sind Grundsätze vorgestellt worden. Dieser Beirat hat den Prozess der Erstellung eines Gesetzes kompetent begleitet. Das alles ist nicht ohne Auseinandersetzung zu erhalten. Das finde ich jedoch völlig normal. Wir haben uns gemeinsam diesen Auseinandersetzungen gestellt und ein – wie ich finde – sehr gutes Ergebnis erreicht. Am Montag werden wir das im Rahmen einer Feierstunde sicher noch einmal von zahlreichen Seiten hören können. – Deshalb finde ich Ihre Frage überlegenswert.
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Ich konnte keine Frage erkennen, die Sie an mich gestellt haben, die ich beantworten kann und beantworten will.
Ich habe, glaube ich, klargestellt, dass es mir nicht zusteht, die Kompetenzen beispielsweise bezirklicher Bürgermeister zu bewerten und einzuschätzen. Ansonsten habe ich eine sehr ausführliche persönliche und fachliche Bewertung der Situation abgegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Wie Sie sicherlich aus den vergangenen Plenarsitzungen, die Sie auch verfolgt haben und in denen Sie anwesend waren, noch in Erinnerung haben, ist dieses Thema ausführlich erörtert worden. Es gab eine
unmittelbare Reaktion, was die Möglichkeiten von Kita und Schule in den jeweiligen Bezirken auch für Sinti und Roma betrifft. Dazu hat es Aussagen gegeben. Es gibt jetzt eine konkrete Situation in Mitte und FriedrichshainKreuzberg. Es gab sogar die Möglichkeit, Mittel für eine Sommerschule zu akquirieren, weil es bis zur vorletzten Woche noch Schulferien gab. Es gab Medienberichterstattungen, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen kann, in denen das Ganze noch einmal begleitet wurde und spezielle vorschulähnliche Unterrichtssituationen zum Spracherwerb realisiert worden sind.
Insgesamt ist es so, dass das Gesamtproblem sowohl die Bezirke als auch viele Senatsverwaltungen betrifft. Wir haben uns intensiv mit dem Gesamtgeschehen beschäftigt. Hier geht es auch um Leistungsansprüche und viele andere Fragen vom Erwerb eines Gewerbescheins bis zu vielen anderen Fragen, die sich mit der konkreten rechtlichen Situation von Roma, die sich in dieser Stadt aufhalten und beispielsweise Arbeitsmigration betreiben, befassen. Diese Fragen sind sehr weitergehend. An dieser Stelle haben Bezirke und Senat sehr vieles erfolgreich getan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wansner! Das tun wir. Wenn Sie sich wiederum anschauen, was in den Bezirken geschieht, werden Sie sehen, dass das auch funktioniert. Es geht natürlich auch darum, einen von niemandem planbaren neuen Zuzug zu begleiten. Insofern müssen Sie die Situation immer im Lauf einer Woche oder in einem Zeitraum von 14 Tagen betrachten. Hier sind wir mit der Benennung von bezirklichen Beauftragten so weit, dass wir uns im Rat der Bürgermeister vor etwa drei Wochen noch einmal intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, noch einmal für diese konkrete Situation festzulegen, wer wofür verantwortlich ist und welche Verantwortlichkeiten vernetzt und miteinander in
Austausch gebracht werden müssen. Dadurch haben wir uns sehr gut auf diese Situation eingestellt.
Dennoch entsteht immer wieder eine ganz konkrete, neue Situation beispielsweise bei der gemeinsamen Suche von Wohnungen. Wir haben den Projektbereich, die Beratungsleistungen, die zwei Beratungsinstitutionen übernehmen, verstärkt und würden uns auch sehr freuen, wenn in dem nächsten zu verabschiedenden Doppelhaushalt dem auch noch einmal in besonderer Weise Rechnung getragen würde, dass diese Beratung auch mit sprachlichen Kompetenzen, was wiederum eine Erleichterung für beide Seiten ist, sowohl für Betroffene als auch für Institutionen unterschiedlichster Art inklusive der Jugendämter, einhergeht. Es wäre schön, wenn dieser Bereich der Sprachmittlung, der als Beratungsleistung immer noch zusätzlich angefordert und von vielen geleistet wird, noch einmal zusätzlich aufgestockt werden könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Müller! In den letzten Tagen haben sich IHK und Handwerkskammer zur Situation der Besetzung von Ausbildungsplätzen geäußert. Zu lesen war, dass es noch viele offene Stellen gibt. Ich begrüße die Initiative der Wirtschaft, darauf noch einmal ausdrücklich aufmerksam zu
machen, denn nach mageren Jahren beschert nun der Geburtenknick den Jugendlichen deutlich bessere und neue Chancen auf einen Ausbildungsplatz, insbesondere auf einen dualen Ausbildungsplatz. Die Berliner Unternehmen sagen den Jugendlichen: Berlin braucht dich! – und der Senat sieht das genauso.
Die Zahl der neu begründeten Ausbildungsverhältnisse ist von 29 036 im Jahr 2009 auf 29 102 im Jahr 2010 gestiegen. Dies beruht im Wesentlichen auf einer Erhöhung im Bereich der Medizinalfachberufe der öffentlich-rechtlichen Laufbahn im unmittelbaren Landesdienst und der vollqualifizierenden Ausbildung in Berufsfachschulen. Die abgeschlossenen Ausbildungsverträge für duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsausbildungsgesetz reduzierten sich dagegen von 19 466 im Jahr 2009 auf 18 994 im Jahr 2010.
Dennoch können wir, seit wir die von Prognos vorgelegte Fachkräftestudie diskutiert haben, vermerken, dass wir uns sehr intensiv bemüht haben, dieses Thema anzugehen, auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Und wir spüren eine Umbruchsituation, ein Umdenken von vielen Berliner Unternehmen, dass die Unternehmen einen eigenen Beitrag leisten müssen und dass die beste Sicherung von Fachkräften die Ausbildung von zukünftigen Fachkräften im eigenen Unternehmen ist. Denn die Situation ist die, dass wir in vielen Berliner Unternehmen ältere Belegschaften haben und gleichzeitig eine geringere Zahl von Schulabgängern, die für eine Ausbildung infrage kommen.
Deshalb haben wir bereits im Januar dieses Jahres unsere Sitzung der Sonderkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung“ vorgezogen, und es ist gelungen, dass Senat, Kammern, UVB, DGB und die Regionaldirektion eine gemeinsame Vereinbarung, nämlich die Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung durch Ausbildung, mit einer Laufzeit bis 2014 unterzeichnet haben. Neu ist dabei nicht, dass sich die öffentliche Hand genau festlegt, wie sie intensiv tätig sein und unterstützen will, sondern dass es auch sehr konkrete Projekte in der Umsetzung gibt. Das füllt 19 Seiten.
Es gibt ganz konkrete Verantwortlichkeiten, die benannt worden sind, im Bereich Berufsorientierung, im Bereich des Übergangs von Schule und Beruf, sehr konkrete Maßnahmen, wie man sich künftig noch besser, effektiver und erfolgreicher an Jugendliche mit einem schlechteren Schulabschluss wenden kann, diesen also auch Unterstützungsangebote unterbreitet, und auch wie das Potenzial von Jugendlichen mit Migrationshintergrund besser genutzt werden kann.
Auch die Regionaldirektion wird in diesem Jahr wieder ihren Beitrag leisten, indem sie die erforderliche Platzzahl für benachteiligte Jugendliche zur Verfügung stellt. Der Senat ist selbstverständlich auch sehr aktiv tätig und wird darüber hinaus noch mal aus aktuellem Anlass dafür werben, die Nutzung der Einstiegsqualifizierung von Jugend
lichen vor Ausbildungsbeginn bei Berliner Unternehmen in Angriff zu nehmen und auch zu nutzen.
Sie hatten in der zweiten Frage nach konkreten Maßnahmen im Einzelnen gefragt. Das würde ich gern sehr ausführlich beantworten, aber ich glaube, dass lässt der Rahmen der Fragestunde nicht zu. Deshalb will ich das Thema nur kurz in vier Punkten anreißen. Erstens, die Förderung nach dem Richtlinienprogramm: Hier erhalten Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie Jugendliche, die einen schlechten oder keinen Schulabschluss haben, dennoch in die Ausbildung aufnehmen und erfolgreich helfen, die Ausbildung zu durchlaufen.
Zweitens, die Förderung im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms: Hier geht es um Jugendliche, die zwar die Ausbildungsreife haben, aber dennoch keinen Ausbildungsplatz erringen konnten. Hier bekommen die Jugendlichen eine öffentlich geförderte Ausbildung und einen Berufsabschluss, der auch vom Senat finanziert wird. Für dieses Ausbildungsjahr stehen 500 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Drittens, „Ausbildung in Sicht!“: das sind Projekte und Maßnahmen, die sich an Schülerinnen und Schüler richten, die insbesondere sprachliche oder auch schulische Probleme haben, die sie daran hindern, eine Ausbildung zu beginnen und einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, weil sie zeigt, dass sie nach Abschluss dann auch wirklich in ein normales Ausbildungsverhältnis überführt werden kann.
Unser Mentoringprogramm, das wir erst im letzten Jahr begründet haben, beruht darauf, dass wir genau hingeschaut haben, warum es so viele Ausbildungsabbrüche gibt. Wir müssen an der Stelle sehr genau schauen, wie wir bereits durch die Beratung der Jugendlichen Abbrüche verhindern und beraten können, welcher Ausbildungsplatz in welcher Richtung für sie oder ihn der richtige ist. Aber auch wenn sie die Ausbildung begonnen haben, zeigt sich, dass viele Jugendliche eine Unterstützung brauchen. Wir haben ein Metorenprogramm ins Leben gerufen und waren sehr erfreut, dass sich so viele Ehrenamtliche, beispielsweise auch ehemalige Ausbilder, gemeldet haben, um dieses Programm zu unterstützen. Auch in der migrantischen Community ist es sehr gut angenommen. Es werden jetzt Jugendliche während der Ausbildung unterstützt, und das hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Als Letztes hatten Sie zu dem großen Thema Fachkräftemangel gefragt. Wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt, seit Berlin und Brandenburg gemeinsam die Fachkräftestudie vorgelegt bekommen haben – und zwar alle Beteiligten. Das scheint mir das Entscheidende zu sein. Denn es gibt hier den ganz entscheidenden Hinweis – er wird auch gerade bundespolitisch sehr intensiv diskutiert –, dass konkret für die Region Berlin-Brandenburg, wenn wir nichts unternehmen, im Jahr 2030 ein Fachkräftemangel von bis zu 460 000 Personen besteht.
Das heißt, Gegenstrategien kann man nur gemeinsam, sehr konkret und dann auch abrechenbar entwickeln. Das haben wir mit unserem Masterplan Qualifizierung getan. Er ist Orientierungsrahmen. Er enthält zentrale Empfehlungen. Er ist abgestimmt, und er weist sehr viele Wege auf, wie das Problem eines Fachkräftemangels verhindert werden kann und umgekehrt die Potenziale Berlins von derzeit Arbeitslosen, von derzeit in der Familienphase befindlichen, von derzeit noch zu qualifizierenden Berlinerinnen und Berlinern und Brandenburgerinnen und Brandenburgern genutzt werden können.
Dazu haben wir uns im Berliner Masterplan zu sechs Handlungsfeldern entschlossen:
1. duale Ausbildung,
2. Übergang Schule/Beruf, regionales Übergangsmanagement,
3. berufliche Weiterbildung,
4. Fachkräfteweiterbildung an Hochschulen,
5. berufsbezogene Bildungsberatung,
6. Wachstumsregionen: Flughafen Berlin-Brandenburg.
Das ist ein großes Feld von einzelnen Maßnahmen, und das Entscheidende ist, dass alle Akteure dabei sind, die einen Beitrag leisten müssen, dass die Ziele, die Vorhaben und die Verantwortlichkeiten vor allem so konkret benannt sind, dass wir sie permanent auch in Lenkungskreisen von Berlin und Brandenburg versuchen zu evaluieren und dass dies ein Prozess ist, der gelingen wird und muss.
Frau Abgeordnete Müller! Es geht insgesamt um ein Set von Angeboten, Maßnahmen, Rekrutierungsmöglichkei
ten und Zugängen zu Ausbildung, auch für Jugendliche, die bereits vor längerer Zeit die Schule abgeschlossen bzw. die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben. Dafür gibt es beispielsweise die Möglichkeiten, den Schulabschluss nachzuholen oder aber in ein Ausbildungsverhältnis überzuwechseln, das während der Ausbildung auch die Möglichkeit gewährleistet, den Schulabschluss nachzuholen. Von daher haben wir eine Nachrangigkeit verabredet.
Wir haben extra deshalb unsere Sonderkommission auf den Januar vorverlegt, um genau zu schauen, wie die Entwicklung bei den zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätzen im dualen Bereich, bei den Medizinalfachberufen und in allen anderen Bereichen ist, und dann das Vorhalten von schulischen Maßnahmen zurückzunehmen. Wir können es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen, ob sie notwendig werden, denn wir sind mitten in der Vermittlungsphase. Wir stellen allerdings fest, dass wir mehr – ich glaube, 12,9 Prozent mehr – Ausbildungsplätze als im vorigen Jahr im Angebot haben, sich deshalb also auch dieses Angebot an bisher Unversorgte, sogenannte Altnachfrager, richtet, sodass also die gesamte Leistung von Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen immer nur in den einzelnen Bereichen in der Summe betrachtet werden kann.
Demnach beobachten wir das, wie in den vergangenen Jahren auch. Der Ausbildungs- und Vermittlungszeitraum ist noch nicht abgeschlossen, aber wir sind sehr gut aufgestellt. Wir haben in diesem Jahr die Berliner Vereinbarung mit allen Akteuren – auch mit der UVB, der IHK und der Handwerkskammer – abgeschlossen. Wir werden dieses Problem in einem intensiven, kommunikativen Prozess lösen.
Wie Sie wissen, hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu 1980 sehr eindeutig geäußert. Ich glaube, dass das auch zielführend ist. Es hat auf die klare Verantwortung für Bildung, Schule und Studium an den Staat und ein sehr hohes Maß an Verantwortung für Ausbildung an die Unternehmen verwiesen. Insofern ist das die Richtschnur unseres Handelns in Berlin, wenn sich jetzt die demografische Situation ändert. Es ist für uns dann wichtig, gemeinsam mit Handwerkskammer, IHK und UVB dafür zu werben, dass es wirklich mehr Ausbildungsplätze gibt und dass ein Anstieg von Arbeitsplätzen im industriellen Bereich auch damit zusammenhängt, dass dort mehr Ausbildungsplätze angeboten werden. Deshalb haben beispielsweise der Regierende Bürgermeister und ich einen Ausbildungstag gemacht, wo dafür geworben wurde, dass mehr industrielle Ausbildungsplätze entstehen.
Insofern sind die Kräfteverhältnisse rein qualitativ und quantitativ festgelegt, und – das ist wirklich neu – wir haben eine feste Verabredung mit Handwerkskammer, IHK und UVB über die Bereitschaft, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, weil diese Ausbildungsplätze – von vielen Unternehmen auch erkannt – ein wichtiger Weg sein werden, um in der Zukunft die eigene Fachkräfteproblematik in Unternehmen zu lösen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 30. Oktober 1961 schloss die Bundesrepublik mit der Regierung der türkischen Republik ein Abkommen über die Anwerbung und Vermittlung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade für Berlin erhielt dieses Abkommen eine große Bedeutung, weil der Westteil der Stadt nach dem Mauerbau 1961 von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ostteil und dem Umland abgeschnitten war. Genau diese Lücke füllten die neu angeworbenen Arbeitskräfte aus der Türkei. Die Situation der damals als Gastarbeiter Titulierten war während der 60er-Jahre sehr schlecht. Sie wurden in überbelegten und minderwertig ausgestatteten Wohnheimen untergebracht und mussten schwerste, bislang auch als gesundheitsgefährdend zu bezeichnende Arbeit leisten – oft mit Überstundenschicht und Akkordarbeit. Vom Erlernen der deutschen Sprache war nicht die Rede.
Mit der Weltwirtschaftskrise 1973 war dann der Höhepunkt der Arbeitsmigration erreicht, und die Bundesregierung verhängte einen Anwerbestopp. Die erste Generation legte den Grundstein für eine neue Vielfalt – kulturell, ethnisch und religiös –, und es hat sehr lange gedauert, bis die Menschen in dieser Stadt die Bereicherung durch diese Vielfalt zu schätzen gelernt haben. 1961 lebten nur 284 türkische Einwohner in Berlin. Heute beträgt allein die Zahl der Unternehmerinnen und Unternehmer mit türkischem Hintergrund 8 500 mit 30 000 Beschäftigten. In Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ist Berlin ohne das türkische Element nicht mehr vorstellbar. 50 Jahre nach dem Anwerbeabkommen ist Berlin geprägt von diesen vielen kleinen Geschichten, die vom Ankommen in der deutschen Gesellschaft erzählen – oft vom mühevollen Aufstieg und von Ablehnung. Sie erzählen alle auch davon, wie aus Berlin eine moderne Metropole geworden ist, die gerade wegen ihrer Vielfalt so attraktiv für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Besucherinnen und Besucher ist. Dafür sagt Berlin Danke.
Für Berlin ist es eine Erfolgsgeschichte, aber diese Erfolge gab es lange Zeit nicht wegen, sondern trotz der Politik. 1990 hatten wir zwar die bei weitem größte Zahl der Einwanderer in Europa, aber große Teile der politisch Verantwortlichen redeten immer noch davon, dass wir kein Einwanderungsland seien. Hierin bestehen die wirklichen politischen Versäumnisse, deren Folgen wir noch heute tragen, gerade auch in Berlin.
Als Rot-Rot die Berliner Landesregierung übernahm, standen wir vor sehr großen Integrationsproblemen. Nicht alle hatte der Vorgängersenat allein zu verantworten, denn das größte Problem war natürlich, dass die KohlRegierung wider alle Befunde aus dem realen Leben am Mantra: „Wir sind kein Einwanderungsland!“ festgehalten hatte. Der CDU-geführte Senat hatte aber diese Politik unterstützt und zum Teil sogar verschärft. Darüber hätte ich mir heute ein paar Worte vom Kollegen der CDU gewünscht.
Ich erspare es Ihnen, die Liste Ihrer Innensenatoren aufzuzählen, die der Fiktion anhingen, man könne mit immer weitergehenden Verschärfungen und Abschottungen Flüchtlinge dazu bringen, unsere Stadt zu verlassen. Es war der CDU-geführte Senat, der bis Ende der 90er-Jahre Kindern von Geduldeten den Zugang zur Ausbildung verwehrt hat. Auch das hatte Folgen, an denen wir heute noch zu tragen haben.
Ein grundsätzlicher Wechsel dieser Politik hat erst mit Rot-Rot begonnen. Hauptstadt der Integration ist Berlin heute, weil wir als rot-roter Senat eine klare Grundlage unserer Politik haben, die sagt: Berlin ist eine Stadt der Vielfalt, der gleichen Rechte für alle, und alle bekommen eine Chance auf Bildung, auf Ausbildung und auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Berlin ist eine Einwanderungsstadt, in der es keine privilegierten und auch keine nachrangigen Rechte geben darf, sondern in der alle Bürgerinnen und Bürger – egal, woher sie oder ihre Eltern oder Großeltern kommen – teilhaben und mitgestalten sollen.
Gleiche Bürgerrechte für alle, das ist Basis unserer Politik. Unser Wertefundament ist der Rechtsstaat, die Verfassung und nicht eine wie auch immer geartete Leitkultur. Allein die Verwendung dieser Begrifflichkeiten hat die Debatte in der Bundesrepublik sehr negativ geprägt, und wir haben ja auch gerade bei meinem Vorredner noch mal deutlich gesehen, welche Folgen diese Prägung hat.
50 Jahre nach Unterzeichnung des Anwerbeabkommens noch immer nicht zu akzeptieren, dass wir dieses Einwanderungsland mit der damit verbundenen Verantwortung sind, das nenne ich die wahre Integrationsverweigerung.
Es ist richtig, dass Berlin viele Probleme auch im Zusammenhang mit Einwanderung hat. Der Mauerfall und die damit einhergehende Deindustrialisierung haben im Westen vor allem sogenannte Gastarbeiter getroffen. Im Westteil der Stadt waren sie, die Westberlin ökonomisch gerettet hatten, die Verlierer der Einheit. Als Rot-Rot die Regierung übernahm, lag die Arbeitslosenquote unter den Eingewanderten bei über 40 Prozent. Die Schulabbrecherquoten unter Migranten lagen weit über 30 Prozent, und nur ganz wenige machten Abitur. Wir haben die Weichen neu gestellt, und zwar mit Erfolg. Als erstes Land haben wir nach PISA eine umfassende Bildungsreform umgesetzt und damit im Bildungsbereich die gesetzlichen Grundlagen und auch die materiellen Rahmenbedingungen für eine bessere Integration geschaffen.
Wir haben mit der Kita als Bildungseinrichtung, die beitragsfrei ist und Sprachförderung anbietet, einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Mit Schule, die zunehmend im Ganztagsbetrieb stattfindet, und ebenso mit der Gründung von Gemeinschaftsschulen und den Sekundarschulen! Gratulation übrigens an die CDU auf Bundesebene, dass sie sich dem Thema Abschaffung von Hauptschulen jetzt auch annähert! Mal sehen, was die Berliner CDU dazu zu sagen hat!
Das wäre mir aufgefallen.
Entscheidend ist, dass wir die Integration zu einem Wesensmerkmal der gesamten Senatspolitik gemacht haben. Die Integrationskonzepte von 2005 und 2007 und das Partizipations- und Integrationsgesetz zeigen dies deutlich. Die Daten zeigen Erfolge der Integration und ebenso die Schwachstellen auf. Wir haben die Integration überprüfbar gemacht. Insgesamt ist die Tendenz positiv. Die Erfolge unserer Integrationspolitik stellen sich ein.
Ich kann nur einige Beispiele nennen, die mir besonders wichtig sind. So ist erfreulicherweise der Anteil derer, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, in den letzten Jahren gesunken. In den letzten zehn Jahren ist dieser Anteil mehr als halbiert worden. Gleichzeitig stieg die Zahl derer, die einen höherwertigen Schulabschluss erreichen, signifikant. Mit 30,4 Prozent ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Staatsangehörigkeit, die ein Gymnasium besuchen, sehr hoch. Hier liegt Berlin im Vergleich der alten Bundesländer vorn, und hier ist auch ein Vergleich mit den süddeutschen Ländern sinnvoll, deren Bildungssysteme viele von Ihnen ja so schätzen. Die Situation in Baden-Württemberg und in Bayern mit ihren erheblich besseren ökonomischen Rahmenbedingungen ist so, dass in Bayern 18,4 und in
Baden-Württemberg 13,9 Prozent der Kinder aus Einwanderungsfamilien Gymnasien besuchen.
Insgesamt hat die Einwandererbevölkerung in Berlin ein enormes Qualifikationspotenzial, über das öffentlich zu wenig gesprochen wird. Überdurchschnittlich sind im Ländervergleich die Anteile der gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten. Schauen wir uns die Situation bei den 18- bis 65-Jährigen an, so liegt die Hochschulreife bei den Migranten bei über 40 Prozent. Bei einem Bundesdurchschnitt von 25 Prozent sind wir dort deutlich spitze.
Es gilt, dieses Potenzial besser zu nutzen. Das leider immer noch nicht in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse kann hier einen wichtigen Impuls geben. Wir wollen, dass Qualifikationen und Berufsabschlüsse anerkannt werden.
50 Jahre nach dem Anwerbeabkommen steht die Stadt vor gewaltigen Herausforderungen. Die Versäumnisse der Vergangenheit sind noch nicht verheilt. Wir müssen die demokratischen Beteiligungsrechte der bisher ausgeschlossenen Einwanderer weiter stärken. Wir müssen mit den sozialen Verwerfungen in Europa umgehen, und deren Folgen spüren wir in Berlin. Als internationale Metropole wollen wir das Klima der Weltoffenheit und der Willkommenskultur weiter stärken.
Das sind keine Randfragen, sondern Kernfragen, vor denen wir als Hauptstadt stehen. Eine Metropole wie Berlin ist immer auch eine Hauptstadt von Migration und Integration. Ja, es wäre vermessen zu sagen, wir haben auf alles eine Antwort. Aber es ist ganz sicher, dass mit Positionen wie „Wir sind kein Einwanderungsland“ und mit Debatten, wie sie im vergangenen Jahr geführt worden sind, die Stadt nicht vorankommt. Ganz im Gegenteil, sie haben viele Bürgerinnen und Bürger tief verletzt! Deutschland schafft sich nicht ab. sondern Deutschland erfindet sich neu. So heißt auch das neue Buch von Frau Sezgin, und der Titel trifft auch auf Berlin zu. Berlin erfindet sich neu – nach Anwerbeabkommen und Mauerfall und mit unzähligen Menschen, die aus allen Ländern der Welt kommend Berlin zu dem gemacht haben, was es ist: eine weltoffene, lebenswerte, multikulturelle Stadt. – Uns gelingt die Integration.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! In der Tat, es ist richtig, das Bundesversicherungsamt hat uns mitgeteilt, dass die City BKK zum 1. Juli geschlossen wird. Demzufolge wird auch der Pflegestützpunkt zu diesem Zeitpunkt seine Arbeit einstellen. Es gibt einen Pflegestützpunkt in Berlin – von den 26, die derzeit existieren –, der von der City BKK unterhalten wurde. Es ist uns gelungen, unmittelbar anschließend die BKK VBU in die Lage zu versetzen, einen Pflegestützpunkt kassenseitig zu betreiben und ihre Arbeit am 28. Juni aufzunehmen. Da ist noch mal eine regionale Verschiebung hinzugekommen, die ich aber sehr sinnvoll finde, weil wir im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf drei Pflegestützpunkte hatten, inklusive des Pflegestützpunkts der City BKK in der Pommernstraße, der jetzt geschlossen wird, sodass es dort ein relativ breites Angebot für einen Bezirk gab. In Lichtenberg haben wir derzeit nur einen Pflegestützpunkt, sodass wir uns bemüht haben, die BKK VBU in den Bezirk Lichtenberg zu bewegen, weil dieser unterversorgt ist. Denn wir haben uns selbst im Rahmenvertrag mit den Kassen den Auftrag gegeben, für jeweils 95 000 Berlinerinnen und Berliner einen Pfle
gestützpunkt anzubieten. Deshalb ist es also gelungen, den Pflegestützpunkt nach Lichtenberg zu verlegen. Er wird in die Rummelsburger Straße kommen, in das SanaGesundheitszentrum am Tierpark. Noch besser – das will ich ganz offen eingestehen – wäre es gewesen, wenn wir die BKK VBU dazu hätten bewegen können, in den Ortsteil Hohenschönhausen zu gehen, weil wir da momentan keinen Pflegestützpunkt haben. Von daher schließt es an die Frage an. Da ist jetzt erst mal die Lücke geschlossen. Für Charlottenburg-Wilmersdorf entstehen keine Problem, und für Lichtenberg wird ein zusätzliches Angebot unterbreitet. Dennoch gehen wir davon aus, dass es bei den derzeitig 26 Pflegestützpunkten, davon 12 landesseitig getragen und finanziert und 14 kassenseitig, nicht bleiben soll. Dabei hat höchste Priorität der Ausbau von weiteren Angeboten in Treptow-Köpenick und Lichtenberg.
Frau Abgeordnete Dott! Genau dazu sind wir gerade in Verhandlungen. Es geht darum, dass es bei diesen 26 Pflegestützpunktangeboten in der Stadt nicht bleiben soll. Natürlich gibt es von der Kassenseite die Argumentation – die ist den Sozialpolitikern bekannt –, dass sie sagen: Es gibt noch keine so starke Inanspruchnahme des sehr guten Angebots der Pflegestützpunkte, dass sie ein wenig zögerlich auf unsere Ausbauwünsche reagieren. Dennoch werden wir am 30. Juni die nächste Zusammenkunft des Steuerungsgremiums haben. Wie gesagt, wir halten an dem weiteren Ausbau und der zahlenmäßigen Verstärkung der Pflegestützpunkte fest. Wir haben gesetzlich vereinbart und auch im Rahmenvertrag verankert die Vereinbarung getroffen: ein Drittel Finanzierung Land, zwei Drittel Finanzierung Kassen. Das ist bei der derzeitigen Struktur der Pflegestützpunkte nicht gegeben. Das Land Berlin hält daran fest, 1,66 Millionen für seine 12 Pflegestützpunkte, die landesseitig betrieben und unterhalten werden, zu verausgaben.
Die Kassen haben ihren Auftrag noch nicht vollständig erfüllt. Dennoch hat in der zeitlichen Umsetzung höchste Priorität, die Defizite in den beiden genannten Bezirken Lichtenberg und Treptow-Köpenick zu schließen und zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit
wirklich eine kompetente und umfassende Beratung stattfinden kann. Es gibt ja feste Ansprechzeiten, die in allen momentan 26 Pflegestützpunkten gleich sind. Das ist Dienstag 9 bis 15 Uhr und jeden Donnerstag von 12 bis 18 Uhr. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Hausbesuche zu beantragen, also telefonisch zu vereinbaren. Dann würde auch die Wegezeit wegfallen. Es gibt auch die Überlegung, mobile Pflegestützpunktangebote zu unterbreiten. Dennoch muss dieses Problem mit den Kassen der Stadt auf der Grundlage des Rahmenvertrags und der gesetzlichen Regelungen im SGB XI geklärt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! In der Tat, das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet. Der Titel täuscht. Er heißt: Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. In der Wirklichkeit, beim ersten Überblick ist es aber so, dass in den Jahren 2012, also vom geplanten Inkrafttreten, bis 2014 8,5 Milliarden Euro eingespart werden sollen, also damit dem Sparprogramm der Bundesregierung im Teil Arbeitsmarktpolitik Rechnung getragen werden soll. Das ist deshalb auch so dramatisch, weil wir gerade bei der Einsparung im Eingliederungstitel im SGB II in Berlin die Auswirkung zu spüren bekommen. Wir haben in diesem Jahr 201 Millionen Euro weniger zur Verfügung. In zahlreichen Diskussionen und Abbauprozessen in der Arbeitsmarktpolitik spüren wir die Veränderung. Nun sind weitere, deutlichere Veränderungen geplant. Es sollen die Instrumente deutlich reduziert werden. Und gegen eine Effektivierung der Anwendung von Instrumenten spricht nichts. Aber Instrumente, die gerade in der wirtschaftlich besseren Situation wichtig wie z. B. der Gründungszuschuss, der von einer Leistung, die gewährt werden muss, in eine Kann-Leistung übersetzt werden soll, was gleichbedeutend mit der Ankündigung der Bundesregierung verbunden ist, in diesem Bereich im Jahr 2012 eine Milliarde und im Jahr 2013 1,3 Milliarden bundesweit einzusparen, ist es natürlich ein sehr deutliches Signal. Ich finde es hochproblematisch, dass diese zweite Stufe der Instrumentenreform auch das SGB III betrifft und also mit einer so klaren Ausrichtung auf Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik verbunden wird. Wir werden versuchen, diesen Prozess weiter intensiv zu beeinflussen.
Für Berlin kann ich noch mal die Zahlen erinnern. Wir haben im laufenden Jahr 41 000 Personen im Rechtskreis des SGB III, die also den Gründungszuschuss in Anspruch hätten nehmen können, und 7 400 Personen haben das auch getan, also eine sehr starke Inanspruchnahme
eines Instruments, an dem sehr stark Einsparungen vorgenommen werden sollen.
Frau Abgeordnete Breitenbach! In der Tat, das war bekannt, dass es diese Instrumentenreform geben sollte. Deshalb hat im November letzten Jahres einstimmig die gesamte Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, die Länder rechtzeitig und umfassend in diese Reform und auch in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs einzubeziehen. Das ist nicht erfolgt. Dennoch haben wir uns nun kurzfristig auch in Verabredungen mit fast allen anderen Bundesländern dazu entschlossen, zahlreich mit Änderungsanträgen auf den Gesetzentwurf zu reagieren. Er soll, ich glaube, im Juli und im Oktober dieses Jahres durch den Bundesrat, ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, und soll im April 2012 in Kraft treten. Wir werden uns in Berlin sehr stark auf Änderungsmöglichkeiten in dem ganzen Bereich Übergang Schule-Beruf konzentrieren. Wir werden uns intensiv um die Möglichkeiten der Finanzierung des dritten Ausbildungsjahrs in der Alten- und Krankenpflege kümmern. Dieses Thema ist ja ungelöst und bei den Fachkräfteproblemen in diesem Bereich dringend von der Bundesregierung, von der Bundesebene zu lösen. Wir werden gemeinsam mit Brandenburg das Thema öffentlich geförderte Beschäftigung – auch hier sind Restriktionen angekündigt und geplant – noch einmal diskutieren und mit Änderungsantrag en versehen und hoffen, dass der gesamte Prozess noch zu beeinflussen ist für eine Arbeitsmarktpolitik, die der gegenwärtigen günstigeren wirtschaftlichen Situation Rechnung trägt, Vorsorge trifft für den Fachkräftemangel und gleichzeitig den Chancen der Integration von Langzeitarbeitslosen, aber auch Menschen im SGB III in den Arbeitsmarkt Rechnung trägt und nicht eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Jantzen! Das Land Berlin ist in der Verantwortung, ein Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen, dem wir im Bundesrat nicht unsere Zustimmung gegeben haben. Das hatte unterschiedliche Gründe. Einer davon ist, dass dieses Paket für die Familien, also auch für die Kinder und Jugendlichen, kein Segen ist, sondern es sich um ein bürokratisches Monster handelt. Dennoch sind wir als Senat in der Verantwortung, dieses Paket umzusetzen.
An dieser Stelle sei es mir gestattet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichen Häusern auf Senats- und Bezirksebene, aber auch in den Jobcentern zu danken, die aktuell und auch in jüngster Vergangenheit weit über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus darum bemüht und auch sehr erfolgreich damit waren und sind, praktikable Lösungen zu finden. – Herzlichen Dank!
Das Land Berlin lässt sich bei der Umsetzung von einem Grundsatz leiten: so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich! Dabei haben wir die Vorgaben des Bundes zu beachten. Das wird in den nächsten Wochen eventuell zu Veränderungen in der Organisation führen, denn der Bund hat uns bis heute eine Reihe von relevanten Fragen nicht beantwortet. Diese sollen im Rahmen einer BundLänder-AG im Laufe des Monats April bearbeitet und – so hoffe ich – dann auch beantwortet werden.
Für die Antragsbearbeitung des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. der Bildungs- und Teilhabeleistungen sind in Berlin bis auf Weiteres die Stellen zuständig, in denen auch schon bisher die Stammdaten der Eltern vorliegen, also für den Rechtskreis des SGB II die Berliner Jobcenter, für den Rechtskreis des SGB XII inklusive des Asylbewerberleistungsgesetzes die bezirklichen Sozialämter und für den Rechtskreis Bundeskindergeldgesetz, also Kinderzuschlag und Wohngeld, die bezirklichen Wohngeldämter. Die praktische Ausgestaltung der Leistungserbringung des Bildungs- und Teilhabepakets obliegt den für Schule und Jugend sowie Sport zuständigen Senatsverwaltungen. Die Bearbeitung der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt ab dem 1. April 2011.
Zur Frage 2: Die Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, erhalten nach einer Antragstellung einen Bewilligungsbescheid für alle sieben Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets dem Grundsatz nach. Ihnen wird der BerlinPass ausgehändigt. Damit kann sich das Kind bzw. der Jugendliche gegenüber Dritten als anspruchsberechtigt ausweisen. Damit ist auch klar, dass die Leistung nicht von den Eltern, sondern vom jeweiligen Leistungsträger übernommen wird.
Sobald die Kinder und Jugendlichen nachweisen, dass Mitgliedschaften in Vereinen, Musikschulen oder vergleichbare Aktivitäten entstanden sind, werden die Kosten in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich durch die stammdatenführende Behörde übernommen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Anbieter den Kindern und Jugendlichen einen geeigneten Nachweis über die Art des Angebots und die entstandenen Kosten zur Verfügung stellt. Dieser Nachweis ist bei der für sie zuständigen Stelle, also wiederum den stammdatenführenden Behörden, einzureichen. Anschließend erfolgt eine Direktzahlung durch die leistungsbewilligende Stelle an den Anbieter.
Zum einen gibt es seit heute die Internetseite berlin.de, die grundsätzlich darauf hinweist, wer was macht, also wohin sich die Eltern wenden müssen, wenn sie entsprechende Anträge stellen wollen: also wenn sie Wohngeldempfangende sind, an die Wohngeldämter. Diese Informationen sind verfügbar.
Darüber hinaus sind in der letzten Abstimmung – die mit der Regionaldirektion hat bereits stattgefunden – die Antragsformulare, die wiederum übergreifend für alle Leistungen bzw. auch alle Anspruchsberechtigten – in dem Fall drei Grundtypen – realisiert werden müssten. Diese sind in der Endabstimmung. Ich gehe davon aus, dass sie auch morgen zur Verfügung stehen. Nach unserer Kenntnis ist das in Bremen oder Hamburg nicht der Fall. Dort wird noch mit den alten Anträgen gearbeitet, weil – das ist noch zum ersten Teil Ihrer Frage – dieses Gesetz, das ursprünglich und auch vom Bundesverfassungsgericht so vorgegeben, zum 1. Januar in Kraft treten sollte, erst am 25. Februar im Bundestag beschlossen wurde mit nochmaligen zahlreichen Änderungen im Vermittlungsverfahren. Erst am 25. März wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Erst am Mittwoch ist es in Kraft getreten.
Sie wissen, bei der notwendigen Zurverfügungstellung von zusätzlichem Personal – das ist ein ausdrückliches Element dieses Bildungs- und Teilhabepakets – sind das für Berlin erst einmal mindestens 130 Vollzeitäquivalente. Diese müssen rekrutiert, müssen ausgewählt werden, sie müssen durch Mitbestimmungsgremien und müssen qualifiziert werden. An dem Tag, an dem die rechtliche Grundlage für die Einstellung erst gegeben ist, nämlich heute bzw. gestern, ist es nicht möglich, sie gleichzeitig in den Stand zu versetzen, alle Leistungen auch sofort umzusetzen.
Ich will auch darauf hinweisen, dass – deshalb meine Anmerkung „bürokratisches Monster“ – beispielsweise bei der Sachleistung Tagesausflüge für ein Kind, einen
Jugendlichen eines SGB-II-Empfangenden oder einer Familie in dem Regelkreis viele Beteiligte zusammenzubringen sind. Wir brauchen das Jobcenter für die Beantragung und letztlich die Bewilligung des Antrags. Wir brauchen den Berlin-Pass, damit das Kind, der Jugendliche sich als anspruchsberechtigt ausweisen kann. Wir brauchen die Schule, das Schulamt, das Jugendamt für die Verwaltung des Fonds und die Bezirkskasse. Das ist ein hochkomplexer Prozess zur Darreichung der jeweiligen Sachleistung bzw. der Geldleistungen an die Eltern, wobei da der Zugang mit Direktzuweisungen etwas einfacher ist.
Wir bemühen uns, sehr schnell und intensiv zu arbeiten. Wir sind schon sehr weit. Wir können uns, wie gesagt, im Vergleich mit den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sehen lassen. Alle Informationen werden, was die grundlegende Ausrichtung der Leistungsgewährung betrifft, dann morgen im Internet zur Verfügung stehen bzw. heute. Wir bemühen uns auch, ein Infotelefon für die Menschen zu schalten, die mit dem Internet bisher nicht glücklich geworden sind oder keinen Zugang dazu haben, um dort die relevanten Fragen für die Eltern der Anspruchsberechtigten beantworten zu können.
Die Anträge werden selbstverständlich angenommen und auch bearbeitet. Dennoch wollte ich gerne die Rückrechnung machen, dass spätestens im September ein Gesetz hätte verabschiedet werden müssen, um dann rechtzeitig alle Schritte zu machen, auch ohne Super- und Mehrbelastung für alle Beteiligten, die diesen Prozess organi
sieren müssen, die diese Mehrarbeit übrigens jetzt leisten, um genau diese Zumutung nicht zu haben.
Es gab einen Vermittlungsprozess und ein Vermittlungsverfahren, das deutlich länger gedauert hat, nach dem neue Berechtigte in dieses Verfahren eingeführt werden, was ich positiv finde, wofür es aber keinerlei Vorbereitungsmöglichkeit gegeben hat. Insofern werden die Anträge so bearbeitet. Das Personal wird relativ schnell zur Verfügung gestellt und ausgewählt werden können. Wir rechnen damit, dass auch alle Beteiligten sich unkompliziert an der Problemlösung beteiligen, sodass dieses Paket relativ schnell umgesetzt werden kann.
Es ist ja ohnehin schon so, dass es rückwirkend ab dem 1. Januar in Anspruch genommen werden kann.
Die Anträge können bis 30. April gestellt werden und dann auch rückwirkend ab dem 1. Januar beispielsweise für die Teilhabeleistung in Anspruch genommen werden. Sie können dann auch in einem Paket von sechs Monaten, also für 60 Euro Teilhabeleistung geltend gemacht werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! In der Tat ist mit der neuen Vergabeordnung im Mai letzten Jahres eine schwierige Situation entstanden. Die Bundesagentur ist insofern tätig geworden, als sie den Integrationsfachdiensten bundesweit angekündigt hat, diese sehr speziellen Dienstleistungen sozialer Art nunmehr nicht mehr freihändig zu vergeben, sondern grundlegend immer wieder in bestimmten Rhythmen neu auszuschreiben, diese Aufgabe auch stets nur für einen bestimmten Zeitraum zu vergeben.
Daraufhin sind Rheinland-Pfalz und Berlin im Bundesrat tätig geworden. Das ist auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November von allen Länderministern und Senatoren aller Bundesländer mit ihrer Zustimmung bestätigt worden. Jetzt hat es einen 16 : 0-Beschluss im Bundesratsausschuss gegeben. Ich erwarte auch, dass es im Plenum auf der Bundesratsebene dazu Einstimmigkeit geben wird, d. h., dann muss die Bundesregierung entscheiden, wie sie mit diesem einstimmigen Beschluss der Bundesländer in dieser Frage, die Integrationsdienste in ihrer jetzigen verlässlichen Struktur, ihrer Fachlichkeit, aber auch in der einheitlichen regionalen Vernetzungsstruktur umgehen will, ob sie sie erhalten will, oder ob sie von einer Ausschreibung Gebrauch machen will und damit die jetzigen Strukturen sehr stark gefährden würde.
Frau Abgeordnete Dott! Ich kann es immer nur in den zur Reaktion zur Verfügung stehenden Zeitspannen voraussagen. Ich hoffe, dass es in den nächsten neun Wochen entschieden wird. Ich kann es aber nicht definitiv voraussagen, das ist die maximale Zeitspanne. In der Tat ist es so, dass die Entscheidung dringend ist, weil einzelne Ausschreibungen nun schon vorbereitet sind und in einzelnen Bundesländern – im Einzelfall auch in Berlin – es schon zu Ausschreibungen für diese spezielle Leistung kommen soll. Ich möchte noch einmal betonen, dass es in diesem konkreten Fall, in dem es um die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben geht, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Integrationsfachdienst geht. Die hohe Fachlichkeit, die wir in Berlin haben, die auch zum Beispiel darin besteht, dass wir Integrationsfachdienste in einer sehr spezifischen Ausrichtung, für hörgeschädigte Menschen mit besonderen Angeboten haben, diese Struktur wollen wir unbedingt in dieser Qualität erhalten.
Herr Abgeordneter Henner!
Es ist natürlich eine Frage der Betrachtung, ob ich es gemeinsam mache oder nicht – aus der Sicht der einzelnen Jobcenter. Wir haben sehr oft kritisiert, dass die Ansätze nicht in genügender Weise miteinander verbunden worden sind. Wir waren sehr überrascht, als im Dezember der stellvertretende Vorsitzende der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg in einem Interview bekannt hat, dass auch er in diesen Jahren der Erfahrung mit den Instrumenten der Arbeitsförderpolitik festgestellt hat: Da ist – ich will jetzt nichts Falsches zitieren – überwiegend, deutlich überwiegend, Mist finanziert worden. – Das ist eine Auseinandersetzung, die zu führen ist, wo ich mir auch wünsche, dass sie nicht nur in den einzelnen Ländern, in den einzelnen Jobcentern geführt wird, sondern auch bundesweit. Wir haben immer dafür plädiert, bestimmte Instrumente nicht einzusetzen, weil beispielsweise das Instrument des Ein-Euro-Jobs vom eigenen Institut für Berufsforschung, vom ABS, als diskriminierend, als nicht in den ersten Arbeitsmarkt überführend und insofern als nicht sachgerechtes Instrument betrachtet worden ist. Das war nach meiner Erinnerung bereits im Jahr 2007. Jetzt erst gibt es die Reaktion von Nürnberg, man müsse dieses Instrument nicht mehr verpflichtend – was bei der Nichtinanspruchnahme Sanktionen nach sich zieht – verwenden, sondern als freiwilliges Instrument.
Sie sehen, es gibt eine ganze Menge Debatten. Wir haben immer dafür plädiert, gerade mit dem Blick auf das zu lösende Fachkräfteproblem in Berlin, dass die Jobcenter nicht untereinander um bestimmte Quoten konkurrieren, sondern sich auch austauschen und jobcenterübergreifend agieren. Das ist in einem bestimmten Maße jetzt mit dem neuen Ausführungsgesetz, das wir am 9. Dezember beschlossen haben, möglich. Aber die Sicht muss auch stärker auf den Übergang und die Nutzung der Instrumentarien für die Verbesserung von Arbeitsvermittlung einerseits, aber andererseits auch auf die qualitative Verbesserung der Chancen der Betroffenen, in diesen ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können, gerichtet werden.
Also so viel Zeit muss sein: Sehr geehrter Abgeordneter Henner Schmidt! Wir haben ja einen entscheidenden Beitrag geleistet in dem geringen Maße, wie uns das möglich war und das Ausführungsgesetz dazu die Möglichkeit gegeben hat. Wir nutzen sehr intensiv die Stärkung der Trägerversammlung und damit der Einflussnahme von Bezirk und Ländern auf die ganz konkrete Ausführungspolitik in den Grenzen, in denen das möglich ist. Ich will hier auch keine Illusionen verbreiten. Die Regionaldirektion hat bekanntgegeben, dass sie im Jahr 2011 Einsparungen von mindestens 200 Millionen Euro im Eingliederungstitel, also für das in Rede stehende von Ihnen als zu verbessern angesehene Reservoir vornehmen will; Tendenz weiter abnehmend. Wir werden also mit massiven Einsparungen zu rechnen haben, demzufolge also auch mit ganz schwierigen Umstrukturierungsentscheidungen. Dennoch wollen wir mit dem SGB-II-Ausführungsgesetz stärker Einfluss nehmen. Deshalb wird in den Trägerversammlungen die erhöhte, im Gesetz ja auch garantierte Kompetenz von uns sehr intensiv zu nutzen sein in dem in der ersten Frage beantworteten Sinne: Fachkräftevorbereitung, Verminderung von Vermittlungshemmnissen der Betroffenen. Aber die Möglichkeiten sind begrenzt, wenn auf der anderen Seite die Bundesregierung die Arbeitsförderpolitik so massiv zu Einsparungen nutzt, was gerade in der Situation von Berlin sehr schwierig und problematisch ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! Die Kältehilfe als Angebot für wohnungslose, auf der Straße lebende Menschen, die die Regelversorgung nicht in Anspruch nehmen, arbeitet wieder seit dem 1. November dieses Jahres. Rund 70 freie Träger und Kirchengemeinden bieten zusätzlich in der Winterzeit Notschlafplätze in Notübernachtungen und Nachtcafés und Möglichkeiten zum Aufenthalt tagsüber in Treffpunkten, Wärmestuben und Suppenküchen an.
Die gute Nachricht ist: Die Kapazität der Notschlafplätze war im Startmonat ausreichend dimensioniert. Es gab keine Probleme, die Menschen zu versorgen. Mit Einsetzen der Kälte und des Schneefalls Ende November war eine stärkere Inanspruchnahme der Notschlafplätze zu beobachten. Hier ist im Übrigen eine Parallelentwicklung zum Vorjahr zu beobachten. Seit der ersten Dezemberwoche ist absehbar, dass die Kapazitäten bei weiterhin steigender Inanspruchnahme an ihre Grenzen stoßen. Auf diesem hohen Niveau stagniert nunmehr die Inanspruchnahme ganz aktuell. Bereits zu Beginn der Winterperiode sind vonseiten des Senats für den Bedarfsfall Voraussetzungen geschaffen worden, dass die betroffenen Bezirke schnell und unbürokratisch auf eine erhöhte Nachfrage reagieren können. Aufgrund der Witterungsverhältnisse hat der Senat in der letzten Woche am 2. Dezember die Bezirke gebeten, weitere Notschlafplätze zur Verfügung zu stellen. Die Bezirke bereiten dies derzeit in Gesprächen mit freien Trägern vor.
Zu Ihrer Frage 2: Der Senat – das heißt, in diesem konkreten Fall die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen – und mehrere Innenstadtbezirke befinden sich
in Gesprächen, um das Prozedere zu vereinbaren, wie – nicht ob – die Kosten für die Schaffung weiterer Notschlafplätze, die dann entstehen werden, den Bezirken im Weg des nachträglichen Ausgleichs im Globalsummenbudget erstattet werden können. Das heißt, wir sind vom Winter nicht überrascht worden und haben uns rechtzeitig darum bemüht, dass zusätzliche Kapazitäten geschaffen und dann auch von den Bezirken finanziell realisiert werden können. Aktuell sind dem Senat die Bemühungen der Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg bekannt, weitere Kapazitäten zu schaffen.
Wir haben im Maßstab der letzten fünf Jahre eine Steigerung des Bedarfs sowohl bei Männern als auch bei Frauen und auch einen Anstieg der erkannten Inanspruchnahme von Notübernachtungsmöglichkeiten. Wir haben sehr vorbildliche Angebote, beispielsweise im Bezirk Mitte, von Notübernachtungsmöglichkeiten, die nur Frauen zur Verfügung stehen. Wir haben keine aktuellen Anzeichen, dass es hier ebenfalls eine unmittelbare ganz aktuelle Ausweitung des Bedarfes gibt. Gegebenenfalls werden wir das, so uns das die Bezirke mitteilen, mit ihnen auch kooperativ speziell unter der Geschlechterfrage klären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Radziwill! Zunächst zu Ihrer Hauptfrage: Ja! Alle Hilfsangebote für Wohnungslose sind gesichert. Wir sind auf den Winter vorbereitet. Die Kältehilfe ist ein zusätzliches Notprogramm der Berliner Bezirke für auf der Straße lebende Menschen, die die Regelversorgung nicht in Anspruch nehmen. Seit 1998 werden in der Winterzeit – von Anfang November bis Ende März – zusätzliche Notschlafplätze und Tagesaufenthalte im Land Berlin zur Verfügung gestellt.
Das gesicherte Angebot an Notschlafplätzen umfasst in dieser Winterperiode bisher 258 Plätze in insgesamt 14 Notübernachtungseinrichtungen zuzüglich einer täglich variierenden Platzzahl in 17 Nachtcafes. Demnach verfügen wir aktuell über eine Gesamtkapazität beider Angebote zwischen 300 bis 400 Plätzen täglich. Das endgültige Angebot wird frühestens Mitte November dieses Jahres vorliegen. Bei den Nachtcafés stehen noch Meldungen aus. Wie in jedem Jahr wird das gesamte Angebot im Internet unter www.kaeltehilfe-berlin.de abrufbar sein.
In seinem derzeitigen Umfang wird das Angebot von allen Fachleuten und Verbänden als knapp bemessen eingestuft, aber es wird auch eingeschätzt, dass es unter normalen winterlichen Bedingungen ausreicht. Die Senatsverwaltung steht mit den Bezirken, die für die Be
reitstellung von Plätzen zuständig sind, in engem Kontakt. Sollte der Winter ähnlich hart werden wie der letzte, werden wir uns gemeinsam für die Schaffung weiterer Plätze engagieren. Das ist uns auch im vorigen Winter gelungen.
Ich appelliere an dieser Stelle natürlich noch einmal an alle Einrichtungen und Akteure, ihre Angebote in der Öffentlichkeit breit darzustellen, und an die Betroffenen, sich über die Angebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.
Sie verbinden in Ihrer Anfrage völlig zu Recht die Angebote der Kältehilfe mit den ganzjährigen Angeboten der Wohnungslosenhilfe. Es ist erklärtes Ziel, in der Kältehilfe weitergehende Angebote und Hilfen aufzuzeigen und einen Ausweg aus der Wohnungslosigkeit zu ermöglichen. Wir fördern insgesamt zwölf ambulante Dienste und Einrichtungen in der Wohnungslosenhilfe, die nicht nur im Winter für viele Wohnungslose der erste Anlaufpunkt sind, um Hilfe zu erhalten.
Die in Ihrer Frage angesprochenen Projekte der Straßensozialarbeit und der Beratung für Wohnungslose sind ein wichtiger Bestandteil des Hilfesystems, und wir werden sie im kommenden Jahr weiterfinanzieren. Das steht völlig außer Frage.
Ich vermute, der Hintergrund Ihrer Frage ist der von mir eingeleitete Trägerwechsel bei zwei Projekten. Aufgrund der Vorgänge bei der Treberhilfe habe ich entschieden, die Zuwendungsförderung für diesen Träger im nächsten Jahr nicht fortzusetzen. Diese Absicht ist der Geschäftsführung der Treberhilfe schon seit einigen Monaten bekannt. Wir haben dazu auch Anhörungen durchgeführt. Einen Anspruch auf Weiterförderung gibt es bei Zuwendungen nicht. Das weiß die Treberhilfe. Ich kann Ihnen versichern, dass es das Hilfsangebot in gleicher Qualität und im gleichen Umfang weiterhin geben wird, allerdings nicht mit der Treberhilfe, sondern mit anderen erfahrenen Trägern. Es ist bei einem Trägerwechsel auch wichtig, dass die Beschäftigten, die in der Straßensozialarbeit und der Betreuung der Wohnungslosen tätig sind, ihre Arbeit fortsetzen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einem neuen Träger wechseln wollen, hinbekommen werden.
Ich bewerte die Arbeit der Beschäftigten in dem Zuwendungsbereich, was die Beratung von wohnungslosen Menschen und die Straßensozialarbeit betrifft, sehr hoch. Wir haben immer betont, dass die Qualität dieser Arbeit für uns ein wirklich erhaltenswertes Gut darstellt und dass dieses Infrastrukturangebot für die Stadt auch erhalten bleiben soll. Andererseits haben wir letzte Woche im Fachausschuss diskutiert, dass uns sechs Beschäftigte, die auch mit ihrem Namen dafür einstehen, mitgeteilt haben, dass sie genau diese Arbeit mit dieser Qualität gern aufrecht erhalten möchten, dafür jedoch einen anderen Träger suchen und ihre Arbeit unter dem Dach der Treberhilfe nicht fortsetzen wollen. Es hat mich jetzt ein Brief anderer Beschäftigter erreicht, die geschrieben haben, sie wollten ihre Arbeit im Zuwendungsbereich unter dem Dach der Treberhilfe fortsetzen, wozu ich festgestellt habe, dass diese Beschäftigte gar nicht alle im Zuwendungsbereich arbeiten. Deshalb bitte ich darum, dass wir die Auseinandersetzung um die Treberhilfe, um die Fortsetzung der Zuwendungsfinanzierung bei der Treberhilfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen. Sie haben es verdient, dass wir gemeinsam alles dafür tun, dass sie am 1. Januar 2011 ihre Arbeit in der wirklich hervorragenden Qualität fortsetzen können.
Für die landesfinanzierte, zuwendungsfinanzierte Arbeit in diesem Bereich braucht es Vertrauen. Wir haben sehr viele Informationen darüber ausgetauscht, ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist oder nicht. Mir ist es wichtig, dass die Arbeit fortgesetzt werden und ich dem Wunsch der Beschäftigten entsprechen kann, unter einem anderen Träger diese Arbeit fortzusetzen. Wir werden alle Beschäftigten, die sich an mich persönlich gewandt haben, in die Senatsverwaltung einladen und mit ihnen alle zu klärenden Fragen klären und sie vertrauensvoll bei einem Trägerwechsel begleiten, wenn sie es wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Jantzen! Sie wissen, Sie haben es auch angesprochen, die Bundesregierung plant ein Gesetzesvorhaben zur Änderung der Regelbedarfe und zu einer umfassenden Änderung des SGB II und des SGB XII. In diesem Gesetzentwurf soll es auch ein Bildungspaket geben, das für Kinder und Jugendliche, die von staatlichen Transferleistungen leben oder auf sie angewiesen sind, durch Sachleistungen gefördert werden. Es sollen also Bildung und Teilhabe durch Sachleistungen gefördert werden. Die Bundesregierung strebt an – das ist auch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts –, das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Heute beispielsweise ist es im zuständigen Fachausschuss des Bundesrats vertagt worden. Ich gehe auch davon aus, dass der Vermittlungsausschuss auf der Bundesratsebene angerufen wird. Noch weiß niemand genau, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehen wird. Insbesondere beim SGB II haben wir schon Erfahrungen mit Abstimmungen in letzter Sekunde auf der Bundesebene gemacht.
Über die Gründe der Bundesagentur kann ich nur spekulieren. Der Berliner Senat wurde weder vom Bundesministerium noch durch die Bundesagentur über Schritte der Agenturen für Arbeit in Kenntnis gesetzt. Aus Sicht des Berliner Senats bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den verfassungsrechtlichen, sozialen, bildungspolitischen Erfordernissen zurück.
Die Bundesregierung hat wertvolle Zeit verstreichen lassen, statt die Chance zu nutzen, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen an einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Armut und für mehr Teilhabe von Kindern zu arbeiten, und hat jetzt im Alleingang einen völlig unzureichenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben zur Ermittlung der Regelsätze gemacht, insbesondere zur Begründung der Eigenständigkeit des Anspruches von Kindern und Jugendlichen. Ich finde, dass die im Gesetzentwurf nicht annähernd berücksichtigt sind, insbesondere nicht in dem Paradigmenwechsel von Geld zu Sachleistungen. Schauen wir uns das für die Berliner Verhältnisse an, die sehr vielen Alleinerziehenden, die auf diese Leistungen angewiesen sind, oder die, die arbeiten und trotzdem Aufstocker sind, weil ihre Arbeit nicht ausreicht! Denen wird pauschal unterstellt, dass eine Geldleistung nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde, und deshalb soll auf Sachleistungen umgestellt werden. Das finde ich nicht akzeptabel. Das verkennt doch die soziale Wirklichkeit.
Außerdem greift der Gesetzentwurf insbesondere beim Bildungspaket in die Kompetenzen der Länder und Kommunen ein, und das Angebot von Frau von der Leyen, die Kommunen könnten die Leistungen ja selbst erbringen, kann nur als vergiftetes Angebot bezeichnet werden, denn Frau von der Leyen steht für die Bundesregierung selbst in der Verantwortung und kann sie auch nicht abwälzen. Sie muss einen sachgerechten, umsetzbaren, aber vor allen Dingen auch verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen und nicht die Länder. Das Land Berlin wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet.
Zur Frage 2: Da der Berliner Senat aber verantwortungsvoll Politik in dieser Stadt umsetzt und trotz unserer grundsätzlichen Kritik und der großen Ungewissheit, wie das Gesetz konkret ausgestaltet sein wird, haben wir bereits Gespräche geführt. Die ersten liegen zurück. Es gab einen intensiven Austausch mit der Regionaldirektion unter Einbeziehung der Senatsverwaltung für Bildung, mehrerer Vertreter aus den Bezirken und den Jobcentern. Wir werden diese Gespräche von nun an fortsetzen. In einem ersten Schritt haben wir die Bezirke gebeten, ihren Jobcentern die kommunalen Strukturen bei der Mittagsverpflegung transparent zu machen. Die Senatsverwaltung für Bildung informiert über die schulrechtlichen Bestimmungen zur Lernförderung im Land Berlin. Sie wird auch das Verfahren zur Beantragung von Leistungen für Ausflüge mit den Kitas und Schulen klären. Grundsätzlich
aber gilt: Solange offen ist, wie die gesetzliche Neuregelung am Ende aussehen wird, können wir noch nichts Konkretes festlegen. Deshalb können wir in Berlin gegenwärtig auch nicht entscheiden, ob das Bildungs- und Teilhabepaket durch die Berliner Jobcenter oder durch die Berliner Bezirke umgesetzt wird.
Frau Abgeordnete Jantzen! Da sprechen Sie ein ganz relevantes Problem an. Denn zu dieser Problemschilderung, der ich mich anschließe, kommt ja noch, dass wir in Berlin jetzt eine wirkliche Kultur von kostenfreien Angeboten haben, also Sportvereine, die sich aus sozialer und jugendpolitischer Verantwortung dafür entscheiden, für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld – da sind beispielsweise auch Eltern, die im Niedriglohnsektor arbeiten, mit gemeint – Angebote kostenlos anzubieten. Meine Befürchtung – die wird auch von sehr vielen Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene geteilt – ist, dass, wenn es formal ein noch so kleines Angebot von momentan 10 Euro für die unmittelbare Teilhabe an Bildung, Kultur und Sportangeboten gibt, die Sport- und andere Institutionen dieses Angebot nicht mehr kostenfrei anbieten. Das heißt also für Berlin: ein Rückschritt, und zwar für die Kinder aus Hartz-IV-Haushalten, aber auch für alle die anderen im Geringverdienerbereich. Von daher wird der Aufwand sehr groß.
Die Chipkarte, die ein bisschen aus der öffentlichen Debatte herausgekommen ist, soll ja erst 2011 erprobt werden. Wenn man sich vorstellt, dass alle Vereine, die es in dieser Stadt gibt, mit einem Lesegerät ausgestattet werden müssten, um dann die Abrechnungen zu vollziehen, die dann wiederum ausgewertet werden müssten, dann steht der Aufwand aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zu dem angebotenen Gegenwert von Teilhabe.
Wir schauen uns die Berliner Verhältnisse mal genauer an, das haben wir auch in diesem erwähnten Gespräch, wie die Umsetzung denn vonstatten gehen könnte, getan. Ein Musikschulunterricht, der immer von Frau von der
Leyen als möglich und notwendig zu finanzieren ins Gespräch gebracht worden ist, kostet eine halbe Stunde 110 Euro im Monat. Bei einem bereits gewährten fünfzigprozentigen Rabatt sind das momentan 55 Euro. Da bin ich dann mit einem 10 Euro schweren Bildungsgutschein ausgesprochen schlecht beraten, denn ich kann dann vielleicht einen siebenminütigen Unterricht im Monat realisieren. Der wird aber nicht angeboten. Von daher finde ich ausgesprochen schwierig, dass eine hohe Erwartungshaltung in die Gesellschaft hineingetragen wurde, dass jetzt Bildung und Teilhabe möglich ist. In der Tat ist es mehr als in der Vergangenheit, wo es dafür gar keinen Cent oder Euro gab. Aber mit 10 Euro kann ich dieses Problem überhaupt nicht lösen. Dennoch werden wir uns intensiv bemühen, die Möglichkeiten, die es gibt, für Berlin sinnvoll umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Sie fragen nach einem Referentenentwurf der Bundesregierung. Wir werden in der Aktuellen Stunde noch ausführlich darüber sprechen. Sie wissen, dass die Bundesregierung aufgefordert ist, eine verfassungskonforme Regelung der Neubemessung der Regelsätze vorzunehmen. Am 9. Februar 2010 ist diese Aufforderung an die Bundesregierung ergangen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus ihrer Sicht diese Umsetzung darstellt. Sie hat dazu die Einkommens- und Verbraucherstichprobe – EVS – von 2008 verwendet.
Sie fragen jetzt nach den Auswirkungen für den Haushalt. Sie wissen dabei sicherlich, dass die Regelleistungen – also die Grundsicherung – für Arbeitssuchende nach dem SGB II vom Bund getragen werden. Dort betragen die Auswirkungen für 455 855 Berliner und Berlinerinnen – würde dieses Verfahren in der jetzigen Höhe tatsächlich Gesetz werden – 26 692 900 Euro. Für den Landes
haushalt betrifft das das SGB XII – also die Sozialhilfe, die Grundsicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung. Dort sind 54 062 Erwachsene betroffen, und es würde zu jährlichen Mehrausgaben von 3,2 Millionen Euro kommen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Umsetzung der Forderungen der Grünen, der Sozialverbände sowie der Linken zur Erhöhung der Regelsätze würde zu jährlichen Mehrausgaben für das SGB XII führen. Wir nehmen also die gerade erwähnten 54 092 erwachsenen Leistungsberechtigten, und es würde bei 400, 420 bzw. 500 Euro zu jährlichen Mehrbelastungen von ca. 20,3 Millionen, 30,2 Millionen bzw. 69,9 Millionen Euro jährlich führen.
Zum einen wird Ihnen ja nicht entgangen sein, dass in der Haushaltsklausur Ihrer Bundesregierung vom 7. Juli 2010 ein Sparpaket bis 2014 beschlossen wurde. Sie werden ganz bestimmt parat haben, dass 37 Prozent der Einsparungen aus dem Sozialbereich erbracht werden und lediglich 7,3 Prozent aus der Refinanzierung des Bankensektors mit zum Teil sehr fragwürdigen Refinanzierungsmodellen. Das wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein. Es wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass in Berlin immer noch Arbeitsplätze fehlen, die nicht gefördert werden – also eine strukturelle Lücke von für Arbeitslose zur Verfügung stehenden existenzsichernden Arbeitsplätzen.
Ich wundere mich über Ihre Frage auch insofern, als Sie diese als Fraktionsvorsitzender der FDP stellen und doch wissen müssten, dass eine relevante Erhöhung von Regelsätzen, aber auch Einkommen gerade im Niedriglohnsektor eine erhebliche Verbesserung der Kaufkraft und der Binnennachfrage nach sich ziehen wird, was gerade in Zeiten einer Nach-Krise ein sehr wichtiges Element darstellt.
Ich bitte um Verständnis, dass der Hintergrund Ihrer Frage nicht ganz klar war, ob das Mitarbeiter aus dem ZeP für eine befristete Beschäftigung waren. Ich höre aber gerade in Amtshilfe vom Innensenator, dass es wiederum Neueinstellungen geben soll. Mehr kann ich leider zu dieser Frage nicht beitragen.
Selbstverständlich ist es wünschenswert, in der gesamten Stadt, in der gesamten Bundesrepublik ausschließlich existenzsichernde Einkommensverhältnisse über Dauerarbeitsverhältnisse einzurichten. Dennoch müssen auch immer die Möglichkeiten der Durchsetzung realisiert werden.
So, wie wir es mit dem Vergabegesetz zu Mindestlohnbedingungen versuchen, so, wie wir es beim ÖBS versuchen, wo es auch um eine befristete Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit heraus geht, die aus der Arbeitslosigkeit herausführen soll, so müssen sich auch die Bezirksämter in dem Spannungsverhältnis zwischen einerseits existenzsichernden Einkommensverhältnissen, befristet oder auch
unbefristet, oder aber auch ihren Möglichkeiten, Aufgaben umzusetzen, im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten auseinandersetzen. Selbstverständlich ist es immer wichtig und richtig, ein Streben um faire, gut bezahlte Arbeitsbedingungen zu realisieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert jedem Hilfebedürftigen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. So formuliert es das Gesetz. Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben? – Das heißt, zum menschenwürdigen Leben gehören nicht nur Essen, Kleidung, Wohnung, Körperpflege, sondern eben auch Medien, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit.
Was braucht der Mensch zum Leben? – Das ist die entscheidende Frage. Da erleben wir derzeit, wie die desaströse sozialpolitische Entwicklung der vergangenen Jahre mit anderen Vorzeichen in die Zukunft verlängert wird. Nun macht die Bundesregierung die Berechnung der Regelsätze zwar transparent – zumindest teilweise –, aber sie erfüllen deshalb noch lange nicht die Vorgaben, ein menschenwürdiges Leben zu sichern. Liebe Grüne, das sei gleich einmal an den Anfang gestellt: Ihr wart in der Bundesregierung mitverantwortlich dafür, dass für Kinder im Hartz-IV-Bezug null Euro für Bildung, Nachhilfe, Sport und Musikunterricht vorhanden waren.
Das ist einer der Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Das ist eine bittere Wahrheit, und ich hätte mir ausdrücklich gewünscht, diesen Punkt der Wahrheit heute der Debatte hinzuzufügen.
Die Bundesregierung hat jetzt in die Berechnungen nur die allerniedrigsten Einkommen einbezogen, darunter auch Aufstocker, also Berufstätige, die zusätzlich zum Mindestlohn Hartz IV benötigen, um über die Runde zu kommen. Insgesamt sind das immerhin 1,3 Millionen Menschen von den erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern, die einen solchen Aufstockerstatus haben. Aus Niedriglöhnen macht die Bundesregierung also Niedrigregelsätze. Dieser Zirkelschluss dürfte kaum den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, ein existenzwürdiges und -sicherndes Existenzminimum darzustellen und dafür
zu sorgen. Das werden wir genau prüfen, darauf wird es ankommen.
Der Verdacht liegt vielmehr nahe, dass man bei den Regelsätzen so lange hin und her gerechnet hat, bis für Erwachsene eine minimale Erhöhung herauskam, die nicht einmal die Preissteigerungsrate der vergangenen Jahre abdeckt. Geld zum Ansparen für Waschmaschine, Fahrrad oder Kühlschrank ist nicht erkennbar. Neben Zigaretten und Alkohol sind auch die Mittel für Schnittblumen und chemische Reinigung von Kleidung gestrichen. Und für die Praxisgebühr: 2,64 Euro im Monat! Ich bitte Sie, das einmal nachzurechnen.
Das Menschenbild, das hier zum Ausdruck kommt, lässt doch schaudern! Man traut den Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern nicht über den Weg, und man traut ihnen nichts zu und schon gar nicht, mit Geld umzugehen. Diese Bevormundung machen wir nicht mit!
Menschen, die von Hartz IV leben müssen, sind Menschen ohne Arbeit oder Menschen mit zu geringem Erwerbseinkommen. Das ist zunächst einmal alles!
Im Übrigen: Wer angesichts der rasanten Ausbreitung von Niedriglöhnen heute noch vom Lohnabstandsgebot spricht und verlangt, dass zwischen den niedrigsten Löhnen und einem verfassungsgemäßen Existenzminimum ein nennenswerter Abstand bestehen muss, wer diese Debatte angesichts von verbreiteten Stundenlöhnen von 3, 4 und 5 Euro heute noch führt, der hat die Realität dieses Landes nicht zur Kenntnis genommen.
Ohne flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn wird sich daran auch in absehbarer Zukunft nichts ändern. Die Bundesregierung verweigert beides, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und bedarfsgerechte Regelsätze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber vor allem aufgetragen, für Kinder eigene Regelsätze zu berechnen und sich dabei an dem zu orientieren, was Kinder zum Leben benötigen. Gutscheine oder Chipkarte sind dabei der falsche Weg, denn die Behauptung, dass Eltern die Bildung ihrer Kinder nicht am Herzen liegt und sie deshalb Gutscheine anstelle von Bargeld oder kostenfreien Angeboten bekommen sollen, ist zutiefst diskriminierend. Das machen wir nicht mit!
Wir gehen in Berlin schon lange den Weg, mehr Mittel in die Bildungseinrichtungen zu geben, um damit für alle Kinder ein diskriminierungsfreies Angebot zu schaffen. Beispiele sind die Schul- und Kitareform, das kostengünstige Mittagessen, die gebührenfreie Kita und der Ganz
tagsbetrieb in sehr vielen Bildungsinstitutionen. Wir benötigen ein Bildungssystem, das diese Selektion nach dem Einkommen der Eltern beendet, das auch gerade die integriert, die aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien kommen. Wir nehmen gern Geld vom Bund, um die Infrastruktur für Bildungs-, Sport-, Freizeit- und Kulturlandschaft aufzubauen und zu stabilisieren, um weitere Zugänge eröffnen zu können, um zum Beispiel mehr Angebote in den Berlinpass aufnehmen zu können.
Allerdings werden wir die jetzt geplante Finanzierung blockieren, denn die Bundesregierung will die zusätzlichen Bildungsausgaben für Kinder aus dem Eingliederungstitel für Langzeitarbeitslose finanzieren. Das bedeutet, dass sie das Geld von der einen Seite des Schreibtisches nehmen will, wo der Fallmanager gerade dem Hartz-IV-Empfangenden eine Weiterbildung nicht gewährt, um das Geld auf die andere Seite des Tisches zu packen und dem Kind der Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger einen Zuschuss von – wie wir seit gestern wissen – etwa 10 Euro für den Musikunterricht zu gewähren. Das heißt, die Arbeitslosen sollen die Zusatzleistung für ihre Kinder durch Verzicht auf eigene Maßnahmen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt selbst finanzieren. Auch das geht auf gar keinen Fall, jedenfalls nicht mit uns!
Lassen Sie mich zum zweiten Punkt dieser Aktuellen Stunde kommen, der Neuordnung der Jobcenter. Nach monatelangem politischen Gezerre bei der CDU/CSUFraktion im Bundestag hat die Bundesregierung im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt – wohlgemerkt am 4. August 2010. Im Übrigen sind wir das erste Bundesland, das einen Kabinettsbeschluss zum Ausführungsgesetz des SGB II vorgelegt hat. Letzte Woche hat er auch den Senat passiert. Also können wir nicht Schlusslicht sein, sondern wir sind die Ersten.
In der Tat stellt das den Senat, aber auch Sie als Abgeordnete vor enorme Herausforderungen. Wir müssen gemeinsam das Ausführungsgesetz des Landes zum SGB II in nur drei Monaten durch die parlamentarische Beratung bringen. Das werden wir schaffen, und ich möchte mich an dieser Stelle für die konstruktive Debatte in unserem Fachausschuss, und zwar durch Abgeordnete aller Fraktionen, bedanken.
Mit der Änderung des SGB II ist die organisatorische Grundstruktur der Jobcenter erstmals gesetzlich und nicht über Verträge oder Rahmenvereinbarungen geregelt. Erstmals sind auch die Einflussmöglichkeiten und die Mitspracherechte der Länder im Gesetz verankert. Aber sie sind ebenso begrenzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer das Gesetz nicht anerkennt und die Grenzen nicht ebenso zur Kenntnis nimmt, erweist sich als nicht politikfähig. Es steht uns mitnichten frei, selbst über den
Einfluss des Landes auf die Arbeitsmarktpolitik zu entscheiden, wie Sie heute behauptet haben.
Das Gesetz legt ganz klar die Grenzen fest. Die Organisation und Ausgestaltung der Arbeit in den Jobcentern hat der Bundesgesetzgeber im Wesentlichen selbst im SGB II geregelt – mit allen fachaufsichtlichen Fragen.
Die einzige Variante, für das Land noch mehr Einfluss zu gewinnen, wäre gewesen, eine einzige Einrichtung berlinweit zu schaffen und damit den Einfluss der Bezirke nahe null zu bringen.
Ich habe jetzt gehört, dass die Grünen, nachdem sie zwischenzeitlich für die Option votiert hatten, sich jetzt für die Ein-Jobcenter-Variante ausgesprochen haben. Da wäre der Einfluss der Bezirk aber gleich null. Immer den Einfluss der Bezirke einzuklagen, sich aber gleichzeitig für ein Modell zu entscheiden, das diesen Einfluss gleich null setzt, scheint mir nicht kompatibel.
Genau das wollen wir nicht. Wir schaffen jetzt beides: die gesamtstädtischen Belange in der Arbeitsmarktpolitik, soweit wir das nach dem Bundesgesetz können, und gleichzeitig die Erfahrung der Bezirke bei den sozialen Leistungen einbeziehen! Die werden für Lebensqualität und Existenzsicherung eines großen Teils der Berlinerinnen und Berliner sehr wichtig.
In Berlin wird es also zwölf sogenannte gemeinsame Einrichtungen – also Jobcenter – geben, in denen die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger Berlin die Arbeitssuchenden gemeinsam betreuen. In den zwölf Trägerversammlungen der Jobcenter vertreten künftig sowohl Personen aus der Bezirksverwaltung als auch aus der Hauptverwaltung die Interessen des Landes. Auch das ist eine Novum. Berlin hatte als Land dort bisher keine Stimme. Hinzuzufügen ist auch, dass den Trägerversammlungen deutlich mehr Einflussnahme ermöglicht wird.
Jetzt ist von Ihnen – und auch von den Bezirken – die Kritik gekommen, sie seien nicht einbezogen. Ich finde, man muss mit diesem Vorwurf vorsichtig umgehen und sich die Realität genauer anschauen. Wir hatten längst mit den Vorarbeiten begonnen, als das Bundesgesetz noch gar nicht fertig war. Wir haben im gesamten letzten Jahr drei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen und darin gearbeitet – mit Senatsvertretern, mit Vertretern der Personalräte des Landes und des Bundes, der Regionaldirektion und selbstverständlich auch mit den Bezirken. Dort hat jeder die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Aber noch besser ist es, nicht Fragen zu stellen, sondern konstruktive Vorschläge zur Umsetzung zu machen – wie nämlich in der
Zweistufigkeit der Verwaltung die Interessen des Landes abgebildet werden und die bezirklichen Interessen nicht hinten anstehen müssen. Wenn jetzt – und das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Arbeitsgruppe und Frontalunterricht – der Ausschuss des Rates der Bürgermeister erstmalig darstellt, was er nicht will – mir liegt bis heute kein Vorschlag vor, wie es alternativ gehen soll –, dann muss ich sagen: Bei einem so kleinen Zeitfenster und nach andererseits monatelangen Debatten kann man dies erwarten: konkrete Gegenvorschläge, mit denen man sich dann auch auseinandersetzen kann!
Mir ist zum Ende meiner Rede wichtig, sowohl den Beschäftigten in den Jobcentern als auch den Betroffenen deutlich zu sagen: Am 1. Januar des nächsten Jahres arbeiten die Jobcenter in ihrer neuen Struktur. Die Leistungen werden aus einer Hand erbracht. Dafür wird der Senat sorgen. Das ist harte Arbeit für alle. Aber von Chaos zu sprechen, das ist lächerlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Radziwill! Der Senat arbeitet mit der Liga der Wohlfahrtsverbände an einer Paketlösung. Dabei geht es zum einen um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Liga der Wohlfahrtsverbände über die Spitzenverbandsförderung und die Förderprogramme in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Stadtteilzentren, zum anderen wollen Senat und Liga je eine Kooperationsvereinbarung für jedes Förderprogramm zwischen den bisherigen Vertragspartnern abschließen, also das integrierte Gesundheitsprogramm zwischen der Gesundheitsverwaltung und dem DPW, das Programm im Bereich Soziales ebenfalls mit dem DPW und der Senatssozialverwaltung und den Vertrag über die Stadtteilzentren zwischen der Senatssozialverwaltung und der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Einen Entwurf für den öffentlich-rechtlichen Vertrag liegt den Verbänden vor. Für den 27. September 2010, also dem kommenden Montag, ist eine weitere Verhandlungsrunde geplant. Der Vertrag soll unterzeichnet werden sobald der Hauptausschuss der Paketlösung zugestimmt hat. Eine entsprechende Hauptausschussvorlage wird für die Novembersitzung vorbereitet. Die Gespräche über die Kooperationsvereinbarungen sind pa
rallel gelaufen und werden jetzt auf der Basis des Rahmenvertrages gemeinsam fortgesetzt.
Zur Frage 2: Erklärtes Ziel des Senats ist es, im öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Mittelsicherung für die Förderprogramme über die Vertragslaufzeit von fünf Jahren festzuschreiben. Die Förderzusage erstreckt sich auf die Förderprogramme mit den jeweiligen Gesamtbeträgen als da wären: für das integrierte Gesundheitsprogramm 11 515 000 Euro, für das integrierte Sozialprogramm 12 919 000 Euro und das Infrastrukturförderprogramm für den Bereich Stadtteilzentren 3 771 000 Euro. Das sind jeweils die Gesamtbeträge und besagt nichts über die Förderdauer und -höhe einzelner Projekte, so wie das auch bisher bei den Ligaverträgen der Fall war.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage 2: In den Kooperationsvereinbarungen sollen insbesondere die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Partner geregelt werden. Dabei geht es dem Senat in erster Linie darum, die Erfahrungen und die Sachkenntnis der Wohlfahrtsverbände bei der Umsetzung der Förderprogramme ab Januar 2011 auf bestmögliche Art und Weise einzubeziehen.
Das waren jetzt eine ganze Reihe von Fragen. Wir haben alle diese Fragen von Ende August bis Mitte September in dieser dreigeteilten Förderlogik – Gesundheits-, Sozial- und Stadteilzentrenbereich – mit jeweils sehr vielen Trägern erörtert und dabei auch alle technischen Fragen, die Sie eben auch mit angesprochen haben, erörtert. Wir haben mit der Liga Vereinbarungen über die Frage des Übergangs geschlossen: Wer übernimmt eine Vorprüfung der Anträge, die jetzt gestellt werden müssen mit einer Wirkung ab 2011? Wer übernimmt die Verwendungsnachweisprüfung der Jahrgänge 2009 und 2010, die eigentlich noch dem alten Vertrag unterliegen würden? All
diese Vereinbarungen haben wir getroffen – auch dazu, welche Anträge bei wem bis wann gestellt werden können. Auch die Frage der Förderlaufzeit ist geklärt worden. Was natürlich nicht möglich ist, ist, dass die Senatorin Zusagen für einzelne Projekte gibt. Es wird sich an dieser Stelle an der Systematik von Antragstellung und Antragbewilligung nichts ändern. Das war das, was wir in Aussicht gestellt haben.
Zur zweiten Teilfrage zuerst: Wir werden das Parlament in Form eines Nachfolgeberichts zum Bericht, der bereits an das Abgeordnetenhaus gegangen ist, informieren. Darin wird auch über personalrechtliche Fragen informiert soweit sie abgeschlossen sind. Es hat eine große Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für die neue Aufgabe gegeben, die ab Januar im LAGeSo wahrgenommen wird. Insofern bin ich da sehr zuversichtlich.
Wir sind in dieser Frage höchst flexibel. Auch wenn Sie die Frage zum vierten Mal stellen, werde ich sie auch zum vierten Mal ganz geduldig beantwort. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung, das weist das Sozialgesetzbuch an entsprechender Stelle aus, bezieht sich auf die Qualität der Leistungserbringung. Genau das tun wir.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thiel! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Bei dem Sachverhalt geht es um die Leistungs
erbringung des Bundes. Deshalb obliegt auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erbringung der Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die eine Prüfung in Form einer Innenrevision vorgenommen hat. Der in Rede stehende Prüfbericht liegt dem Senat nicht vor.
Zur ersten Frage: Es ist nach Rücksprache mit dem Jobcenter Mitte bekannt, dass die interne Revision eine Überprüfung aller Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes vorgenommen hat. Dabei geht es um eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Nach Auskunft des Jobcenters werden alle Maßnahmen, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, in Absprache mit dem Träger verändert. Die Betonung liegt auf „verändert“ und bedeutet nicht „eingestellt“. Die Unregelmäßigkeiten beziehen sich in erster Linie auf Organisationsdefizite, Defizite im Verfahrensablauf und auf den Umgang mit diesen Instrumenten im Jobcenter Mitte selbst. Es gibt keinen generellen Maßnahmestopp. In der Presse ist dies missverständlich wiedergegeben worden.
Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und des Jobcenters wurden bisher lediglich zwei Maßnahmen gestoppt. Dabei handelt es sich um Vergabemaßnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht eingehalten worden ist. Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich am 1. Juli im Parlament genau über diesen Sachverhalt berichtet und die Prüfung in Aussicht gestellt habe. Regionaldirektion und Senat haben in Bezug auf die Kofinanzierung dieser Maßnahmen sofort nach Bekanntwerden dieser Unregelmäßigkeiten reagiert. Das Jobcenter hat sich entschieden, bereits während des laufenden Prüfverfahrens Veränderungen im Verfahren und bei der Ausgestaltung von Maßnahmen beziehungsweise bei der Zuweisung vorzunehmen. Das begrüßt der Senat ausdrücklich. Maßgeblich wird es durch die neue Geschäftsführung begleitet.
Zur zweiten Frage: Wie ich bereits kurz ausgeführt habe, obliegt die Gewährleistungsverantwortung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg beziehungsweise der Agentur für Arbeit in Mitte. Aufgrund dieser Verantwortung ist dem Senat versichert worden, dass die festgestellten Mängel umgehend beseitig beziehungsweise die Rechtmäßigkeit hergestellt werden. Der Senat hat als Landesbehörde keinen Einfluss auf interne Angelegenheiten der Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich gehe jedoch davon aus, dass die bezirklichen Mitglieder der Trägervertretung die Auswertung verfolgen und die notwendigen Konsequenzen ziehen und ihren Einfluss geltend machen werden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen.
Wir müssen bei der Betrachtung des Sachverhalts zwei Dinge auseinanderhalten: zum einen die interne Revision, die stattgefunden hat, wo es einen andauernden Prozess der Veränderung gibt. Wir stehen vor der Aufgabe, die Träger nicht in Mitleidenschaft zu ziehen für offensichtlich nicht rechtmäßiges Verhalten bei der Abwicklung, der Erstellung von Fördervoraussetzungen und deren Bewertung. Das Jobcenter Mitte hat uns in dem Sinne informiert. Darüber hinaus gibt es aber große Probleme für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, auf andere Instrumente umzustellen und dabei den zwölf Jobcentern weniger Geld zur Verfügung zu stellen. Wir müssen schauen, dass sich beide Prozesse nicht insgesamt negativ auf die Möglichkeiten des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors auswirken.
Um Ihrer Frage vorzugreifen: Es gibt im Moment knapp 6 200 Stellen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. In dem Fall ist an vielen Stellen die Umwidmung aus einem anderen Instrument, also dem Beschäftigungszuschuss hin in die Arbeitsgelegenheit nach Entgelt oder in den Beschäftigungszuschuss für Ältere, gelungen. Aber an vielen Stellen zeichnet sich in den Jobcentern ab, dass dieser Prozess schwierig ist. Im konkreten Fall, den Sie nachgefragt haben, kommen die Probleme der Innenrevision und die laufende Anpassung an den Förderprozess hinzu. Es gibt aber keinen Maßnahmestopp, wie wir bei konkreten Projekten wie dem Begleitservice für Busse und Bahnen erkennen können. Hier gibt es Förderzusagen in diesem Instrument und für diesen Maßnahmetyp.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Müller! Bislang wurden seit Beginn des Berichtsjahres 17 275 Bewerberinnen und Bewerber registriert. Das sind 10,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum wurden 13 093 besetzbare Ausbildungsplätze gemeldet, im Vergleich zum Vorjahr sind das 1 047 mehr. Die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze erhöhte sich um 315 auf 10 287 Plätze. Durch den Rückgang bei den Bewerberinnen und Bewerbern und dem leichten Anstieg gemeldeter Ausbildungsplätze hat sich die Stellen-Bewerber-Relation im Vergleich zum Vorjahr etwas verbessert. Die leichten Steigerungen an besetzbaren Ausbildungsplätzen gegenüber dem Vorjahr können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Berlin weiterhin deutlich mehr Ausbildungsplatzsuchende als Ausbildungsstellen gibt. Zum Ende des Monats August gab es noch rund doppelt so viele unversorgte Ausbildungsplatzsuchende wie zu besetzende Ausbildungsstellen. Das bedeutet, Ende August suchten in Berlin noch 5 199 Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Zum selben Zeitpunkt waren nur 2 584 Ausbildungsplätze als unbesetzt registriert. Das heißt, es ist weiterhin die Wirtschaft gefragt, ausreichend Ausbildungsplätze bereitzustellen. Investitionen in Ausbildung sind auch eine entscheidende und wichtige Zukunftssicherung für den von uns allen diskutierten Fachkräftemangel, besser gesagt, um ihm vorzubeugen. Insofern muss die Ausbildung junger Menschen auch im ureigenen Interesse Berliner Unternehmen liegen.
Die Vermittlung in Ausbildung läuft für das bereits begonnene Ausbildungsjahr– wie wir es auch aus den vergangenen Jahren kennen – in der Regel noch bis Dezember 2010 und Januar 2011. Die diesjährige Nachvermittlungsaktion von IHK, Handwerkskammer und Regionaldirektion Berlin-Brandenburg findet im Rahmen der Jugendmesse YOU am 1. und 2. Oktober auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof statt. Sie hat in Berlin in den vergangenen Jahren Erfolge hinsichtlich des
Abbaus der Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung gebracht.
Zur zweiten Frage: Auch 2010 haben wir mehr Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsplätze in den Unternehmen. Deshalb müssen wir wieder umfangreiche und auch teure Alternativen, nämlich öffentlich geförderte und voll finanzierte Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze anbieten, um allen Ausbildungswilligen und -fähigen eine Chance zur Berufsqualifizierung zu vermitteln. Dazu gehören vor allem unser APP-plus-Programm mit 1 400 Plätzen, die vollschulischen Berufsausbildungsangebote mit bis zu 6 000 Plätzen und das Richtlinienprogramm des Senats zur Förderung der Berufsausbildung. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund gibt es die entwickelten Programme „Ausbildung in Sicht“, „Berlin braucht dich!“ und das Aktionsprogramm „Integration – Ausbildung“. Und es gibt das Förderprogramm aus dem SGB II von der Regionaldirektion für benachteiligte Jugendliche mit einer Platzzahl von 2 000.
Ich hatte die Programme, die der Senat auch unterstützt, begleitet und initiiert hat, noch mal genannt. Darüber hinaus gibt es eine sehr gute Idee, nämlich die Einstiegsqualifizierung, die die Möglichkeit bietet, sowohl den zukünftigen Auszubildenden als auch den zukünftigen Ausbildungsbetrieb vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages in Form von Qualifizierungsmaßnahmen zusammenzubringen. Die Unternehmen sind gut beraten, wenn sie von dieser Möglichkeit zahlreicher Gebrauch machen. Das soll auch durch die Regionaldirektion BerlinBrandenburg unterstützt werden. Wir haben diesen einen sehr notwendigen, zusätzlichen Weg auch in der Sonderkommission für Ausbildungsplätze und zur Verhinderung eines Fachkräftemangels besprochen. Es ist ein wichtiger Weg, dass schon eine Bindung zwischen einem Jugendlichen und einem Unternehmen hergestellt wird, auch wenn von beiden Seiten der endgültige Entschluss zur Übernahme bzw. zum Eingehen eines Ausbildungsverhältnisses nicht feststeht. Die Testphase ist für beide Seiten sehr
wichtig, und bei den Projekten, die schon auf diesem Weg sind – unter dem Label Einstiegsqualifizierung – und die wir beobachten konnten, haben wir sehr gute Erfolge erzielt.
Wenn wir als Grundlage für die Beantwortung Ihrer Frage die 17 275 gemeldeten, unversorgten Bewerberinnen und Bewerber nehmen, so sind davon 2 425 ausländischer Nationalität und davon mehr als die Hälfte türkischer Nationalität. Also das ist der Anteil, der in diesem Zusammenhang zu benennen ist. Darauf haben wir auch in besonderer Weise mit dem Programm „Berlin braucht dich!“ reagiert. Die Wirtschaft hat sich dieser Idee mit ihrer Initiative „Berlins Wirtschaft braucht dich!“ angeschlossen. Wir sehen, dass diese persönliche Ansprache einer Gruppe von Jugendlichen und dieses Signal sehr hilfreich ist: Du wirst wirklich gebraucht, und es geht dir nicht so, wie in deiner Geschwistergeneration zu beobachten ist, dass eine Bewerbung mit einer Ablehnung beendet wird, sondern die Plätze sind vorhanden, die Möglichkeiten bestehen, nutze Sie! – Das sind Programme, die sich sehr sinnvoll auswirken, und ich wünsche mir, dass davon in der Stadt noch in größerem Maß Gebrauch gemacht wird, und zwar auf beiden Seiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoffmann! Es gibt keine Abstimmung und Vereinbarungen zwischen dem Finanzsenator und mir, ob und in welcher Größenordnung Einsparungen sozialer Leistungen erfolgen sollen.
Zur zweiten Frage: Die Ende 2010 auslaufenden Liga- und Stadtteilzentrenverträge führen zu keinen Einsparungen im Landeshaushalt.
Mit einer großen Sicherheit gehe ich davon aus, dass die Frage auf eine informierte Öffentlichkeit und noch besser informierte Abgeordnete trifft. Sie wissen, dass wir einen Evaluationsprozess vereinbart haben, wo es um die Effektivität der Leistungserbringung beispielsweise bei den Einzelfallhilfen oder den Kosten der Pflege geht. Dieser Prozess findet transparent unter Einbeziehung der Bezirke statt. Es ist ein sehr aufwendiger Prozess, weil es auch in der Größenordnung um relativ große und komplizierte Sachverhalte geht. Dieser Prozess schreitet fort, er ist erst vor über einem Jahr mit einem sehr umfänglichen Auftrag in Gang gesetzt worden. Das wissen Sie.
Darüber hinaus wissen Sie auch, dass ein großer Teil der Steigerungen der Transferausgaben – aktuell 133 Millionen Euro – darauf beruhen, dass dieses Parlament mit seiner Mehrheit bestimmte Entscheidungen vorgenommen hat, Stichwort Kitakosten, die ganze Kitaproblematik. Der größte Anteil der Kostensteigerung, nämlich 79,5 Millionen Euro, geht in diesen Bereich, Aufstockung der Personalkosten, zweiprozentige Steigerung in den Kostensät
zen, ganz pauschal, höhere Inanspruchnahme der Kitaleistung als Angebot. Sie wissen, dass fast 95 Prozent aller Kinder die Kita besuchen. Diese Kosten für diese wichtige Bildungsaufgabe sind dann auch vom Gemeinwesen der Stadt zu tragen.
Sehr geehrte Frau Dott! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich hier noch einmal den aktuellen Stand berichten kann. Wenn wir uns an den letzten Winter erinnern, da gab es sehr viele, die auf den Begleitservice des VBB zurückgegriffen und sein Angebot sehr geschätzt haben. Wir hatten in dieser Phase 60 Beschäftigte aus dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, die mit Voranmeldungen Mobilitätsbehinderte und eingeschränkte Personen begleitet haben. In der Tat war es so, dass es durch Planungsunsicherheiten bei den Jobcentern und einen sehr spät verabschiedeten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit erhebliche Probleme gegeben hat,
den ÖBS in neuen Instrumenten weiterzufördern. Ich habe hier im Parlament berichtet, dass mit dem Stichtag 1. August sehr viele Stellen, nämlich 54 der genannten 60, auslaufen. Es ist tatsächlich nicht gelungen, diesen unmittelbaren Übergang am 1. August zu organisieren. Es waren dann zum Ende der Sommerpause, im August, nur noch 15 Beschäftigte im VBB-Begleitservice beschäftigt. Wir haben vorher und auch nachher sehr intensiv interveniert, obwohl wir keine Zuständigkeit, keinen Zugriff haben, die Förderentscheidung der Jobcenter zu beeinflussen. Dennoch ist es jetzt mit Stand 7. September dieses Jahres gelungen, insgesamt 53 Beschäftigte in diesem VBB-Begleitservice zu beschäftigen. Und es gibt weitere gute Nachrichten, dass nämlich zwei Jobcenter noch in Verhandlungen stehen, für 25 bzw. 40 Beschäftigte. Das heißt, Ende September 2010 könnten dann voraussichtlich 78 Beschäftigte im VBB-Projekt arbeiten und in einer weiteren Stufe 118. Das heißt, wir hätten ein Projekt, das sehr stark gefährdet war. In Ihrer parlamentarischen Sommerpause ist es gelungen, mit Stand Ende September bestmöglich fast zu verdoppeln. Das, finde ich, ist gerade neben dem Sonderfahrdienst, den wir für diese Personengruppe anbieten, und den 16 Mobilitätshilfsdiensten in der Stadt ein sehr wichtiges Angebot.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Sie haben den Senat um Antworten zu Sachverhalten gebeten, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen. Deshalb habe ich die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg um Amtshilfe gebeten. Von dort ist folgende Auskunft gekommen:
Zur ersten Frage: Ab Herbst wird die Bundesagentur für Arbeit Schritt für Schritt ihre Papierkundenakten auf elektrische Akten, eAkten, umstellen. Die Umstellung startet als Pilotprojekt in SachsenAnhalt und Thüringen. Die Umstellung erfolgt zunächst für die Arbeitslosenversicherung, also das Arbeitslosengeld I und in der Familienkassen, also das Kindergeld. Am Ende der Pilotphase wird ein Erfahrungsbericht erstellt. Aus seiner Basis entscheiden Verwaltungsrat und Vorstand der Bundesagentur über die bundesweite Einführung der eAkte.
Falls dies befürwortet wird, ist der bundesweite Einsatz der elektronischen Akten für den Arbeitslosengeld I-Bereich in drei Stufen geplant. Die erste Stufe umfasst Berlin-Brandenburg, Bayern und
Sachsen. In der zweiten Stufe werden BadenWürttemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland erfasst. In der dritten Stufe Nord kommen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen hinzu.
Während der Pilotphase werden die Originalschriftstücke datenschutzkonform aufbewahrt. Nach einer Befürwortung durch den Verwaltungsrat und der Flächeneinführung der elektronischen Akten werden die Originalschriftstücke datenschutzkonform vernichtet. Weitere Detailinformation, wie die datenschutzkonforme Vernichtung aussieht, liegen uns zur Zeit nicht vor. Der Senat war in diese Überlegung nicht einbezogen.
Zur zweiten Frage übermittelt uns die Regionaldirektion Folgendes:
Papierdokumente werden in sogenannten Scanzentren digitalisiert und in ein elektronisches System eingelesen. Dabei wird die eingehende Tagespost unter Berücksichtigung festgelegter Ausnahmen digitalisiert. Ausnahmen sind beispielsweise ärztliche und psychologische Gutachten, Urkunden und dergleichen. Der Auftragnehmer für diesen Prozess ist die Deutsche Post AG. Das Einscannen von Briefen ist bei der Deutschen Post schon seit vielen Jahren üblich. Die Post handelt dabei im Auftrag und in Abstimmung mit den Empfängern. Geöffnet werden die Briefe maschinell, bevor sie von Mitarbeitern eingescannt werden. Die Post unterliegt dem Brief- und Postgeheimnis. Der Datenschutz ist zu jeder Zeit sichergestellt. Die persönlichen Daten der Arbeitslosen und Kindergeldempfänger sind mit den eAkten so sicher wie bisher. Die Kundenakten und die eingehende Post werden in gesicherten und extra verplombten Transportboxen in das Scanzentrum angeliefert. Der Zugang zum Scanzentrum ist hoch gesichert. Alle dortigen Mitarbeiter haben eine Sicherheitsüberprüfung durch den Bund durchlaufen. Das gesamte Verfahren wird vor dem Start durch die zentrale Zertifizierungsstelle für die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI abgenommen. Der Datenschutzbeauftragte ist ebenfalls eingebunden.
So lautet die Antwort der Regionaldirektion.
Der Senat wird diesen Prozess kritisch begleiten und insoweit auch in Leistungen des kommunalen Trägers des SGB II einbezogen werden. Das Land Berlin erwarte eine rechtzeitige Beteiligung durch die Bundesagentur.
Ich habe die datenschutzrechtliche Relevanz des Themas sowie die Einflussmöglichkeiten sehr genau beschrieben. Bei einem solchen Prozess, bei dem es um eine modellhafte Erprobung außerhalb Berlins geht, ist die wirkliche Einflussnahme durch Parlamentarier auf Bundesebene möglich. Alle Fraktionen sind im Bundestag vertreten. Wenn es eine Einflussnahme auf die Ablauforganisation geben soll, scheint es mir an dieser Stelle sehr sinnvoll, nicht zu warten, bis Berlin, die kommunalen Leistungen betreffend, in einem übernächsten Schritt einbezogen wird. Vielmehr sollte eine Einmischung in diesen Prozess auf Bundesebene erfolgen. Sensibilität im Umgang mit diesem Prozess und eine kritische Beleuchtung und Hinterfragung der Sicherheitsrisiken halte ich in jedem Fall für gegeben und angemessen. Die Parlamentarier sind aufgefordert, sich da ebenso einzumischen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte und entsprechende Bundesinstitutionen.
Ich habe den übermittelten Kenntnisstand, den ich erst einmal zur Debatte gestellt habe, so verstanden, dass ärztliche und psychologische Gutachten und Urkunden nicht eingescannt werden. An der Stelle gibt es eine Ausnahme. Es muss dann natürlich eine Vorsortierung nach
diesen Mechanismen erfolgen. Wir werden uns diesen Gesamtprozess noch einmal anzuschauen haben, sofern wir als Land Einfluss und Eingriffsmöglichkeiten erlangen. Auf der Bundesebene ist das aus meiner Sicht sehr viel zeitiger möglich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Melzer! Für den Senat ist die Einhaltung der zwingend vorgegebenen Mindestentgeltsätze unabdingbar. Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend von einem Mindestlohntarifvertrag erfasste Tätigkeiten erbringen, müssen die tarifvertraglich geregelten Mindestarbeitsbedingungen ausnahmslos einhalten.
Die Vergabe und Erbringung von Aufträgen – noch dazu öffentlich geförderter Aufträge – unter Verstoß gegen bundesrechtlich zwingende Mindestentgeltvorgaben ist für den Senat nicht tolerierbar. Wir haben unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts die Prüfung beauftragt und sind gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zu der Auffassung gelangt, dass ein Mindestlohnverstoß vorliegt. Dabei geht der Senat von der Annahme aus, dass ein solcher Auftrag betriebsorganisatorisch sinnvoll nur durch selbständige Betriebsabteilungen im Sinn der Malermindestlohnverordnung zu bewältigen ist. Nach uns aktuell vorliegenden Informationen wird die Bundesagentur für Arbeit die Förderung der Maßnahme aufhe