Protocol of the Session on March 31, 2011

Login to download PDF

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Braun. – Bitte schön, Herr Braun!

Frau Senatorin! Ich möchte mal ein bisschen Wasser in Ihre Selbstzufriedenheit kippen. Meine Frage: Glauben Sie wirklich, dass die Leute im Südwesten damit einverstanden sind, dass die Flüge von der Nordbahn dann bei Ludwigsfelde abknicken und über die Wannseebrücke gehen, quer durch Wannsee fliegen, anschließend über Spandau? Halten Sie das für eine gute Lösung, und sind Sie insbesondere der Meinung, dass die Frage der Anflugrouten – nicht der Abflug-, der Anflugrouten – abschließend und im Interesse der Berliner geklärt ist?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Als Zehlendorfer Abgeordneter werden Sie insbesondere die Berichterstattung darüber verfolgt haben, die verschiedene Varianten bei dem Westabflug auch über Wannsee noch darstellt. Wenn ich Ihnen sage, dass dies Gegenstand weiterer Beratungen sein wird, dann kommt es hier vor allen Dingen darauf an zu klären, in welcher Höhe geflogen wird. Wenn ich vorhin von 5 000 Fuß gesprochen habe, dann heißt dies, dass diese Frage, in welcher Weise und in welcher Lage Flugrouten formuliert werden sollen, wenn diese Höhe erreicht ist, noch nicht abschließend von der Fluglärmkommission betrachtet und vor allen Dingen natürlich von der Flugsicherung noch nicht entschieden ist. Das gehört zu den Dingen, die ich in der Antwort auf die Frage von Herrn Gaebler bereits als weiter beratungsbedürftig angedeutet habe.

Darüber hinaus müssen wir selbstverständlich in gleicher Weise, wie wir die Abflugrouten beobachtet und wie wir die Entscheidungen begleitet haben, auch die Anflugrouten betrachten. Ich darf Ihnen versichern, dass wir das tun.

Danke schön!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 7 der Kollegin Stefanie Bung von der CDU zum Thema

Wann legt der Senat seinen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Spielhallenflut vor?

Bitte schön, Frau Bung!

Sehr geehrter Präsident! Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Rat der Bürgermeister den Senatsentwurf eines Spielhallengesetzes in der vom Senat vorgelegten Fassung abgelehnt hat, ggf. aus welchen Gründen?

2. Wie verhält sich der Senat zur Kritik an seinem Gesetzentwurf, und wann wird er den seit Monaten angekündigten Gesetzentwurf zur Eindämmung der Spielhallenflut in Berlin tatsächlich zur Beratung und Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus einbringen?

Danke schön! – Dafür ist der Wirtschaftssenator in Person des Staatssekretärs Heuer zuständig. – Bitte schön, Herr Heuer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bung! So richtig abgelehnt hat der Rat der Bürgermeister den Gesetzentwurf des Senats nicht.

[Zuruf von Dirk Behrendt (Grüne)]

Er hat sich zunächst grundsätzlich begrüßend zu den Regelungen zur Erschwerung von Spielhallenansiedlungen geäußert, dann jedoch Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen im Entwurf geltend gemacht und sich skeptisch über eine rechtssichere berlinweite Umsetzung gezeigt. Ein weiterer Bestandteil seiner Stellungnahme waren konkrete Anregungen zur Änderung von Detailfragen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat sich mit den Anregungen des RdB intensiv auseinandergesetzt. Die Änderungsanregungen aus der Stellungnahme wurden teilweise übernommen und in den Entwurf eingearbeitet. Der veränderte Inhalt kann dem Gesetzentwurf, der am 29. März vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus mit der Bitte um Vorabüberweisung an die Ausschüsse zugeleitet wurde, entnommen werden.

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Bung. – Bitte!

Welches sind denn die konkreten Änderungen, und vor allen Dingen: Wollen Sie jetzt doch auf bestehende Spiel

hallen Einfluss nehmen, oder wollen Sie nach wie vor alle offen halten?

Herr Staatssekretär Heuer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bung! Übernommen wurden die Anregungen des RdB, § 5 Abs. 2 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 5 zu ergänzen. Da ist den Anregungen des RdB gefolgt worden. Der Anregung für § 2 Abs. 3 Nr. 2 – polizeiliche Anforderungen durch öffentlich-rechtliche Anforderungen ersetzen – ist nicht gefolgt worden, weil die bisherige Formulierung wortgleich § 33 i Gewerbeordnung entnommen ist und somit, mit dem Ziel des Gleichklangs, auch weiterhin erhalten bleiben soll.

Zu Ihrer zweiten Teilnachfrage: Nein, der Senat hat sich dazu entschlossen, in § 8 eine Neuformulierung des Absatzes 1 aufzunehmen, der eine nachträgliche Befristung zunächst unbefristeter Erlaubnisse ermöglicht.

Eine Nachfrage des Kollegen Goetze – bitte schön!

Herr Staatssekretär! Sind Sie sich sicher, dass der Gesetzentwurf am 29. März im Senat beschlossen wurde? Der Landespressedienst des Senats vom 29. März hat nämlich dazu keine Hinweise enthalten. Und wie kommt es, dass Sie die Anfrage beantworten, obwohl uns im Hauptausschuss mitgeteilt wurde, dass die Federführung bei diesem Gesetzentwurf die Senatskanzlei hat?

Herr Staatssekretär Heuer – bitte schön!

Zu Ihrer ersten Frage: Ja! Ich kann sicher sein, dass ein solcher Beschluss gefasst worden ist.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat ist in der Festlegung der Zuständigkeiten bei der Beantwortung Mündlicher Anfragen frei und hat sich dazu entschlossen, die Senatsverwaltung für Wirtschaft heute mit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage zu beauftragen.

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Dann geht es weiter mit der Frage Nummer 8 des Kollegen Schäfer von Bündnis 90/Die Grünen:

Warum beziehen landeseigene Unternehmen immer noch Atomstrom?

Bitte schön, Herr Schäfer!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele und welche landeseigenen Unternehmen haben in ihrem Stromliefervertrag den Bezug von Atomstrom nicht ausgeschlossen?

2. Warum hat der Senat den Bezug von Ökostrom durch landeseigene Unternehmen nicht in den vorhandenen Klimaschutzvereinbarungen verankert?

Danke schön! – Für den Senat antwortet Frau Lompscher, die Umweltsenatorin!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer! In der Kürze der Zeit war es mir nicht möglich, sämtliche Stromlieferverträge ausfindig zu machen. Deshalb, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, kann ich Ihnen folgende landeseigene Unternehmen mitteilen, die keinen Atomstrom beziehen: Berliner Bäder-Betriebe, Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berliner Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Berliner Großmarkt GmbH, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Charité – Universitätsmedizin, Grün Berlin GmbH, Investitionsbank Berlin, IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Liegenschaftsfonds Berlin, Olympiastadion Berlin GmbH, Vivantes – jetzt muss sich Herr Albers freuen –, Verwaltungsakademie, die Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU, HOWOGE, Stadt und Land sowie weitere WBG – die DEGEWO hat angekündigt, ab 2012 keinen Atomstrom mehr zu beziehen –, Zoologischer Garten und Tierpark Friedrichsfelde.

Unabhängig davon verweise ich auf die zahlreichen Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, wonach Berlin für seine Einrichtungen auf Atomstrom zu verzichten hat. Ich erinnere mich, dass diese Beschlüsse schon ergangen sind, bevor ich in dieses Amt gekommen bin, und dies muss bei allen Ausschreibungen berücksichtigt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage folgender Hinweis: Von den landeseigenen Unternehmen, die eine Klimaschutzvereinbarung abgeschlossen haben, erteilen die Berliner BäderBetriebe, die Berliner Immobilienmanagement, das ITDienstleistungszentrum, Vivantes sowie der Zoo der Senatsverwaltung für Finanzen die Vollmacht, Stromlieferungsverträge abzuschließen. Für diese Lieferverträge ist nicht nur der Bezug von Atomstrom ausgeschlossen,

sondern seit 2009 wird auch 100 Prozent erneuerbare Energie geliefert. Einen solchen Ausschluss von Atomstrom sind auch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sowie die Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU, HOWOGE und Stadt und Land gefolgt. In der sich gegenwärtig in Bearbeitung befindenden Klimaschutzvereinbarung mit der BVG und der Behala wird genau dieses Thema intensiv diskutiert.

Ergänzend will ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“, die derzeit infolge des Vergabegesetzes erarbeitet wird, besondere Anforderungen an den Stromeinkauf stellen wird. Daran müssen sich künftig alle öffentlichen Einrichtungen halten. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Schäfer – bitte!

Frau Senatorin! Sie haben die Frage nicht beantwortet. Ich habe gefragt, welche Landesunternehmen nicht auf Atomstrom verzichten, wie z. B. die BVG. Wir haben mehr als hundert landeseigene Unternehmen. Die Frage hätte ich gern beantwortet. Und meine Nachfrage ist: Sollte eine Partei, die den Sofortausstieg aus der Atomkraft fordert, nicht in der Lage sein, in der Regierungsverantwortung zumindest in neuneinhalb Jahren zu erreichen, dass landeseigene Unternehmen auf Atomstrom vollständig verzichten – nicht nur ein Teil, sondern alle?

[Beifall bei den Grünen]

Frau Senatorin Lompscher – bitte!

Ich möchte meine Antwort nicht wiederholen, sondern habe Ihnen die genannt, von denen bekannt ist, dass sie keinen Atomstrom beziehen, und habe darauf hingewiesen, dass es keine vollständige Aufzählung ist, weil diese in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

Zum Zweiten habe ich Ihnen mitgeteilt, dass wir mit der BVG unter anderem deshalb noch keine Klimaschutzvereinbarung abschließen konnten, weil dieses Thema noch nicht abschließend im Sinne des Klimaschutzes diskutiert ist. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Klimaschutzpartner des Landes Berlin keinen Atomstrom zu beziehen haben.

Danke schön!

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 9 der Kollegin Dr. Gabriele Hiller von der Linksfraktion zum Thema