In Ihrem Antrag findet sich die Behauptung, das Grundwasserentnahmeentgelt sei preistreibend. Das möchte ich auch noch einmal aufnehmen. Das ist natürlich Unsinn. Wenn Sie sich anschauen, welchen Tarifanteil das Grundwasserentnahmeentgelt wirklich ausmacht, so sind das fünf Prozent. Ich muss das, glaube ich, hier nicht sagen, weil es hinreichend bekannt ist: Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen machen 44 Prozent und die Personalkosten machen 22 Prozent aus. Da sind die 5 Prozent nun wahrlich nicht preistreibend.
Preistreibend sind die schlecht ausgehandelten Privatisierungsverträge. Herr Dr. Lederer! Wenn Sie das jetzt mit dem Hinweis, dass die Einnahmen aus dem Privatisierungsvertrag auch der Infrastruktur zugutekommen, irgendwie schönreden wollen, dann muss man sich an dieser Stelle doch fragen, ob der Wasserkunde indirekt Kindertagesstätten finanzieren soll. Das ist zumindest nicht besonders klar und transparent. Dann soll man das doch deutlich sagen, aber so kann man die schlechten Privatisierungsverträge nicht schönreden.
Richtig ist – und das möchte ich auch noch mal aus Ihrem Antrag aufnehmen – der Hinweis auf die fehlende Zweckbindung des Grundwasserentnahmeentgelts. Auch wir kritisieren, dass von dem Geld, das eingenommen wird – das sind immerhin 31 Cent pro Kubikmeter, im Jahr insgesamt etwa 50 Millionen Euro –, dem Grundwasser im Prinzip nur 5,8 Millionen Euro pro Jahr zugutekommen. Dass das eingenommene Geld im Landeshaushalt versickert – für irgendwelche anderen öffentlichen Aufga ben –, mag man in einer ganz allgemeinen sozialen Sichtweise vielleicht positiv finden, aber im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ist es nicht richtig, dass das Grundwasserentnahmeentgelt als Einnahme ankommt, dann im Haushalt versickert und irgendwo dann auch mal 5 Millionen Euro – also ein Zehntel oder etwas mehr als ein Zehntel – dem Schutz des Grundwassers zugutekommen. Denn die Idee hinter dem Grundwas
serentnahmeentgelt ist das Erreichen eines sorgsamen Umgangs mit dem Grundwasser. Das ist auch im Berliner Wassergesetz festgeschrieben: Es sollen geringfügige Mengen verbraucht werden – also sparsamer Umgang –, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sollen verhindert und die Grundwasserstände sollen reguliert werden. – Man muss also eher darauf achten, wie die Mittelverwendung aussieht, damit das Grundwasserentnahmeentgelt nicht im Haushalt versickert, sondern wirklich da zur Verfügung steht, wo es dem Grundwasser und dem Trinkwasser wieder zugutekommt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich keinen. Dann verfahren wir so.
Zum Antrag auf Drucksache 13/3862 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen FDP und bei Enthaltung CDU – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die CDU nicht?
Na gut! Dann die Gegenprobe? – Das sind Die Linke, Bündnis 90 und die SPD. Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Und die CDU enthält sich jetzt. – Richtig! Danke!
Verbindliche Entscheidungen statt leere Wahlkampfversprechen – Abkassieren durch Straßenausbaubeitragsgesetz beenden!
Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP in Person von Herrn von Lüdeke. – Bitte schön, ergreifen Sie es!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns alle nach dem Parteitag der Linken mit dem Beschluss über das Wahlprogramm die Augen gerieben. Ich hatte vorher schon einige Kenntnisse darüber, dass sich nun auch die Linkspartei uns annähert und das Straßenausbaubeitragsgesetz nun auch offiziell ablehnt. Ich darf vielleicht einmal ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, weil wir vor einigen Monaten eine Veranstaltung der uns nahestehenden Friedrich-Naumann-Stiftung hatten. Es war eine Podiumsdiskussion, bei der der parlamentarische Geschäftsführer der Linken auch auf dem Podium anwesend war. Es war übrigens bei uns im Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Betroffen ist die Hildburghauser Straße. Das ist ein langes Thema. Die in großer Zahl Anwesenden waren doch sehr überrascht, von der Linken zu hören, dass sie plötzlich eine andere Einstellung zu diesem Gesetz gefunden haben.
Ich kann mich erinnern, dass Herr Doering damals sagte, er habe sich nie vorstellen können, was die Verwaltung aus diesem Gesetz macht. Damit hat er sich sozusagen auch in dieser Situation und in dieser Umgebung eigentlich gut gerettet. Dafür zolle ich ihm Respekt. Wir haben aber gefragt, warum er das nicht frühzeitig gesagt habe. Darauf hat er auf den Koalitionsvertrag verwiesen, aus dem sie nicht ausscheren wollten. Nun scheren Sie also doch aus.
Wir waren ein bisschen schneller als die CDU. Vielleicht ist das etwas zum Ärger der CDU, aber so ist es nun einmal. Wir haben das Thema aufgenommen. Ziel ist es – wir haben es immer gefordert –, und die FDP hat es immer gesagt, dass es untauglich und handwerklich schlecht ist, dass das Abkassieren über das Straßenausbaubeitragsgesetz endlich ein Ende haben muss.
Nun kommt auch Die Linke und hat gelernt. Eigentlich hat sie eher nicht gelernt, sondern dem Druck ihrer Wähler nachgegeben, weil natürlich nachvollziehbar auch unter ihren Wählern inzwischen größter Unmut über dieses Gesetz herrscht. Der Abgeordnete Czaja von der CDU profitiert seit längerem davon, dass es so ist. Die Linke musste nun aber nachgeben. Damit sind wir übrigens gleich beim Thema CDU. Ich erwähnte bereits die Hildburghauser Straße. Wir haben natürlich inzwischen Projekte, bei denen die CDU flott in der Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes mitmacht. Deshalb haben wir das auch in die Begründung des Antrag hineingeschrieben.
Es gibt zahlreiche Projekte, nicht nur in SteglitzZehlendorf, sondern auch in Reinickendorf und Frohnau. Dort wird locker angewendet. Das ist natürlich durchaus ein Vorgang, der von Bürgern nicht so richtig gut verstanden wird. Wir sind schon in den Bezirken auch strin
Jetzt haben wir aber die Situation, dass wir nicht wollen, dass Ihr Wahlprogramm nur als Ankündigung und Wahlkampfversprechen im Raum steht. Sie sollen auch beweisen können, dass Sie das auch ernst meinen. Gestern hat der Vertreter der Linksfraktion in der BVV TreptowKöpenick im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, Ernst Welters, langjähriger Bezirksstadtrat für Jugend und Umwelt, danach Fraktionsvorsitzender, Bezirksverordneter, gesagt, ob jemals noch bezahlt werden müsse, sei fraglich, seine Partei werde dafür sorgen, dass das Gesetz so schnell wie möglich abgeschafft werde. Na also! Nun aber machen Sie einmal ernst und stimmen unserem Antrag zu!
Wir haben noch ein wenig nachgeholfen, damit es für Sie nicht so ganz gefährlich wird. Wir haben gesagt, dass diese Änderung am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Sie haben keinen Grund, dieser Änderung nicht zuzustimmen, da der Termin weit nach dem Wahltermin liegt. Machen Sie Ihr Versprechen wahr und treffen Sie eine verbindliche Entscheidung für den Wahlkampf!
Sonst droht nämlich etwas Anderes. Bei SPD und Grünen, so lautet meine Prognose, bleibt das Gesetz. Bei einer SPD-CDU-Koalition nach der Wahl bleibt nach meiner Prognose das Gesetz auch. Die einzige Chance, das Gesetz abzuräumen, wären Sie, wenn Sie Ihr Wahlversprechen einhalten, oder eine Beteiligung der FDP, die eben nicht zulässt, dass das Gesetz weiter besteht. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Kollege von Lüdeke! – Jetzt hat der Kollege Czaja das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön, Herr Czaja!
Den Bezirksstadträten der CDU vorzuwerfen, das sie sich an Recht und Gesetz halten müssen, weil dieses Berliner Abgeordnetenhaus dieses Gesetz beschlossen hat, ist nun einmal so. Dass Sie keine Stadträte in den Bezirken stellen, ist höchstwahrscheinlich auch gut so. Den Stadträten von den Grünen und der CDU vorzuwerfen, dass Sie das Gesetz anwenden, das das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen hat, ist entweder unsinnig gemeint oder eine tiefe Provokation, ist aber zumindest ein Zeichen von
Zweitens: Wir haben schon dieses Gesetz verhindert, als wir in der Regierungskoalition waren. Frau FugmannHeesing hatte das Gesetz bereits in der Schublade. Es gehörte mit zum 50-Punkte-Papier, das Strieder mit auf den Plan gerufen hat, um damals die Koalition angeblich zu erhalten. Nein, im Gegensatz zur Linken haben wir in der Koalition mit der SPD gestanden. Mit uns gab es kein Straßenausbaubeitragsgesetz, als wir regierten. Wir haben es abgelehnt, als wir in der Opposition waren. Wir werden es auch wieder abschaffen, wenn wir wieder in Regierungsverantwortung kommen.
Wir haben bereits die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes am 30. Juni 2007 hier eingebracht. Zu dem Zeitpunkt haben Sie noch gar nicht daran gedacht. Dass Sie jetzt Herrn Wolf auch noch die Brücke bauen, damit das Gesetz erst nach der Wahl abgeschafft werden soll, ist infam. Das halten wir nicht für richtig. Sie sollten in dieser Frage nicht mit der Linken koalieren, sondern mit uns.