Herr Senator! Wo bleibt die echte Bildungsqualitätsverbesserung durch Zielvereinbarungen mit den Schulen, die im Gegenzug echte Gestaltungs-, Personal- und Budgetfreiheit erhalten? Wo bleiben die Fortbildungsbudgets für die einzelne Schule ohne die leidige mittlere Schulverwaltung? Wo bleiben die individuellen Förderkonten für einzelne Schüler, damit wir endlich wegkommen von Ihrer absurden 40-Prozent-Förderbedarfsgrenze? Das sind nur einige Fragen, die ich hier stelle, und die ich gern in der heutigen Aktuellen Stunde mit Ihnen diskutiert hätte.
Herr Senator! Dieses Ankündigungspäckchen in Sachen Bildungsqualität wird als Ihr Vermächtnis der verpassten Chancen leider in den Schubladen der Bildungsverwaltung verschwinden. Schade, sage ich. Die Berliner haben mehr verdient! – Danke!
Danke schön, Frau Kollegin Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse nun abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD. Wer diesem Vorschlag zur Aktuellen Stunde seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD und auch Die Linke. Danke! – Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsparteien. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist die Aktuelle Stunde so beschlossen. Ich rufe Sie dann unter dem Tagesordnungspunkt 3 auf. Die anderen Anträge haben damit ihre Erledigung gefunden.
Dann möchte ich auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
An Entschuldigungen von Senatsmitgliedern für die heutige Sitzung lag vor: Senator Dr. Zöllner, der bis ca. 13.30 Uhr abwesend ist, um den Regierenden Bürgermeister auf dem Deutschen Volkshochschultag zu vertreten. Dann Herr Senator Dr. Nußbaum, der bis ca. 18.30 Uhr abwesend sein wird, weil er an der Finanzministerkonferenz in Hamburg teilnimmt. Dann der Regierende Bürgermeister, der ab 18.45 Uhr abwesend sein wird, um die Ausstellung „Mensch in Fahrt“ im Technikmuseum zu eröffnen. Der Entschuldigung des Regierenden Bürgermeisters ist im Ältestenrat von der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprochen worden.
Bevor ich die erste Frage aufrufe, schlage ich Ihnen vor, die Fragen Nr. 2, 5 und 6, die sich auf die Zukunft der Charité beziehen, zu verbinden und erst aufzurufen, wenn Senator Zöllner anwesend ist. Das ist mit den Fragestellern so besprochen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat Frau Abgeordnete Ellen Haußdörfer von der SPD-Fraktion mit einer Frage zum Thema
1. Wie bewertet der Senat die angekündigte weitere Kürzung der Mittel für die Städtebauförderung durch die Bundesregierung, und welche Auswirkungen wird dies insbesondere auf die geplanten städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Berlin haben?
2. Verfügt der Senat über Erkenntnisse, wie die kommunalen Spitzenverbände und andere Bundesländer diese vorgesehene Kürzung bewerten, und sieht er Möglichkeiten, dass sich die Bundesländer geschlossen gegen diese Kürzungen zur Wehr setzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haußdörfer! Das Bundeskabinett hat am 16. März die Eckwerte für die Aufstellung des Haushalts beschlossen. Die Ressorts waren aufgefordert, bis zum 21. April ihre jeweiligen Anmeldungen zu liefern. Das sind noch keine endgültigen und abschließenden Zahlen. Nach den uns vorliegenden Informationen beabsichtigt aber die zuständige Verwaltung, also das Bundesministerium für Städtebauförderung, eine erneute dramatische Kürzung. Das bedeutet, dass von den eigentlich im Jahr 2010 vorhandenen 533 Millionen Euro als Programmvolumen, lediglich 265 Millionen Euro angemeldet worden sind. Das wäre eine Halbierung der Städtebauförderung mit erheblichen Auswirkungen auf die Länder, letztlich praktisch eine Halbierung von etwa 30 Millionen Euro für das Land Berlin. Sie können sich vorstellen, was dies für die Programme der Städtebauförderung bedeutet, nicht nur originär für die Programme „Soziale Stadt“, sondern auch für die Programme, die im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes, der aktiven Zentren und des Stadtumbaus Ost und West zur Verfügung stehen.
Wir gehen davon aus, dass in einer solchen Situation Bundesminister Ramsauer, der noch im Jahr 2010 bei der Bauministerkonferenz versichert hat, sich unverbrüchlich selbst dafür einzusetzen, dass sein Ansatz wieder erhöht wird, dies möglicherweise dieses Mal auch wieder tut. Allerdings wundere ich mich, weshalb er eine Haushaltsanmeldung vornimmt, zu der er persönlich stehen muss, die in etwa die Hälfte darstellt. Eine solche Verabschiedung durch die Bundesregierung, wenn sie denn so kommen sollte, wäre eine Katastrophe für viele Städte und Kommunen. Lebendige Städte, lebenswerte Städte brauchen die Städtebauförderung. Sie brauchen sie nicht nur für das Wohnen, die Investitionen in die städtische Umwelt, sie brauchen sie auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ein Euro der Städtebauförderung löst achtmal so viel private Investitionen aus, die in der Region bleiben, und wiederum im Arbeitsmarkt eine wesentliche Wirkung erzielen. Aber auch die Fragen: Was wird mit Kultur? Was wird mit Freizeitgestaltung? – hängen ganz
wesentlich von der Städtebauförderung ab. Insbesondere die in ihrem sozialen Zusammenhalt besonders bedrohten Städte und Gemeinden wären in einer Situation, in der sie solche Investitionen in Arbeitsplätze und die Gestaltung der Städte nicht mehr zur Verfügung hätten. Dies wäre letztlich ein Verzicht auf die Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Regionen der Bundesrepublik.
Ich glaube, dass wir für Berlin in einer solchen Situation damit rechnen müssen, dass wir auch bereits begonnene Maßnahmen abbrechen müssen. Das wäre eine Katastrophe. Niemand kann dafür Verständnis haben, dass man die insbesondere in den Sanierungsgebieten mit den Bezirken und allen handelnden Organisationen abgestimmten Maßnahmen nicht mehr durchführen könnte.
Auf der Ebene der Länder und der Vertreter der Kommunen – der Deutsche Städtetag wird sich damit auseinandersetzen – gibt es inzwischen in ganz erheblichem Umfang Aktivitäten, die sich auf das Bundesministerium richten. Ich habe mit dem Kollegen Kühl, der Leiter der Bauministerkonferenz ist, verabredet, dass es wiederum eine Sonderkonferenz der Bauminister geben soll – voraussichtlich Ende Juni. Ich weiß, dass der öffentliche Druck weit über die Beteiligten hinausgeht, die sich im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung engagieren. Es engagieren sich auch die Industrie- und Handelskammern, die Bauindustrieverbände, aber auch diejenigen, die als Quartiersmanager vor Ort die Lasten tragen werden, wenn die Städtebauförderung halbiert werden sollte.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Vor dem Hintergrund der erneuten massiven Kürzung, und dies entgegen den wissenschaftlichen Studien, die betrieben wurden, sowie auch vor dem Hintergrund, dass wir im Jahr 2012 40 Jahre Städtebauförderung in Deutschland feiern wollten, frage ich Sie, ob Sie eine Vorstellung oder Ahnung haben, was Schwarz-Gelb auf Seite 33 ihres Koalitionsvertrages bewogen hat zu schreiben:
Wir werden die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibel fortführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Haußdörfer! Ich hatte noch keine Gelegenheit, diesen Passus aus der Koalitionsvereinbarung zu lesen und zu studieren. Ich höre ihn heute zum ersten Mal. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass ich den Eindruck habe, dass die Anstrengungen der Bundesregierung nicht mehr vorhanden sind, wenn hier steht: als gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Offensichtlich wird hier auf die Anstrengung der Länder und der Städte gesetzt.
Danke schön! – Frau Senatorin! War es wirklich sehr sinnvoll, sieben neue Sanierungsgebiete zu einem Zeitpunkt auszuweisen, als die Information über die beabsichtigten Kürzungen der Bundesmittel schon bekannt war? Wie wollen Sie die Sanierungsförderung kompensieren, wenn der Bund so oder so ähnlich entscheidet, wie er das jetzt angekündigt hat, und zwar ganz konkret für diese sieben Gebiete, denen Sie für die nächsten zehn Jahre konkrete Zahlen avisiert haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Eichstädt-Bohlig! Wie Sie wahrscheinlich wissen, haben sich die vorbereitenden Untersuchungen in Berlin mit 13 Gebieten befasst. Es gab eine heftige Diskussion in und mit den Bezirken. Unter dem Eindruck dessen, was bei 13 Gebieten untersucht worden ist, darf ich Ihnen versichern, dass wir vorsichtig gewesen sind, als wir nur sieben davon festgesetzt haben. Es gibt Enttäuschungen in den Bezirken, in denen nach diesen Untersuchungen die Hoffnungen nicht erfüllt werden konnten. Ich halte es für falsch, in einer solchen Situation in vorauseilendem Gehorsam und in Erwartung einer Haltung der Bundesregierung, gegen die wir uns wenden müssen, einfach zu sagen: Da kommt ja doch nichts. Ich bitte Sie sehr herzlich, auch Sie persönlich, Frau Eichstädt-Bohlig, sich dafür einzusetzen, dass eine solche Kürzung der Städtebaumittel nicht vorgenommen wird, damit wir in den Sanierungsgebieten die Mittel zur Verfügung haben. Lassen Sie uns doch nicht jetzt schon die Schere im Kopf haben und denken, die Mittel strecken zu müssen, wenn etwas nicht kommt! Lassen Sie uns lieber gemeinsam dafür einsetzen und deutlich machen, dass es eine solche Kürzung nicht geben kann!
Jetzt geht es weiter mit der Frage der Frau Kollegin Hämmerling für die Fraktion der Grünen zum Thema
Warum wollte der Senat in der Auseinandersetzung beim Streit um den Lärmschutz beim BBI den Bezirksbürgermeister zum Schweigen bringen?
1. Treffen Informationen zu, dass der Senat dem Bezirksbürgermeister von Köpenick mit disziplinarischen Maßnahmen gedroht hat, um ihn von einer Klage gegen den aus Bezirkssicht unzureichenden Lärmschutz bei Kitas beim Ausbau vom BBI abzuhalten?
2. Wenn ja, wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es ein Zeichen von politischer Schwäche ist, Bürgermeister und andere politische Verantwortungsträger durch disziplinarische Maßnahmen zu disziplinieren, statt mit ihnen Einvernehmen zu erzielen?
Danke schön, Frau Hämmerling! – Für den Senat antwortet der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hämmerling! Ich nehme an, Sie meinen einen Vorgang aus dem Jahr 2004 oder so, bei dem es darum ging, dass der Bezirksbürgermeister mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BBI nicht im Konsens war. Nach meiner Kenntnis sind ihm damals nicht disziplinarische Maßnahmen angedroht worden. Wenn sie ihm angedroht worden wären, wäre es vernünftig gewesen.
Wir sind eine Einheitsgemeinde im Land Berlin. Die Bezirke nehmen zwar kommunale Aufgaben war, sind aber nicht selbstständig in der Bezirkshoheit wie Gemeinden und Städte in Flächenländern. Wir sind nach unserer Verfassung Land Berlin, gleichzeitig Gemeinde Berlin. Dieses Land kann sinnvollerweise nur gemeinsam sprechen. Deshalb haben Bezirke keine eigene Klagebefugnis und in einem solchen Fall schon gar nicht. Ich verweise auf Nr. 1 Abs. 3 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, die Ihnen sicher geläufig ist.
Es ist eine Zuständigkeit des Senats, in bestimmten Fragen zu klären, wie die Haltung des Landes Berlin ist, und nicht die eines einzelnen Bezirks, zumal auch nicht nur
ein einzelner Bezirk von solchen Maßnahmen betroffen ist, sondern das Land an sich. In-sich-Prozesse lässt die Rechtsprechung nur dort zu, wo einzelne Rechte betroffen sind, die einzelnen Personen zustehen, etwa bei Fraktionen aus der BVV oder etwas Ähnlichem. Klagen des Bezirks gegen den Senat halten wir für unzulässig.