Auch wenn über die Barwertablösung für jede zweite Wohnung die Belegungsbindung erhalten bleibt und verlängert wird, bleibt unter dem Strich jedoch ein weiterer Abbau. Problematisch ist auch, dass nicht im Gesetz, sondern über eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden soll, in welchem Rahmen die einvernehmlichen kooperationsvertraglichen Regelungen mit den Vermietern abgeschlossen werden sollen.
Unklar ist also, wie stark für die geschätzten 7,5 Prozent der Wohnungen, die in der Bindung bleiben sollen, die Miete tatsächlich sinken wird. In Bezug auf die 28 000 Wohnungen, die nach Ablauf der Grundförderung keine Anschlussförderung erhalten, ist zu begrüßen, dass hier die Kündigungs- und Einspruchfristen deutlich verlängert werden. Es bleibt am Ende jedoch die Verdrängung.
Letztendlich müssen die Sozialmieter wegen der geforderten Miethöhe ihre Wohnungen verlassen, und in ihrem gewohnten Wohnumfeld z. B. in Kreuzberg werden sie heute kaum noch eine geeignete und bezahlbare Wohnung finden. Das hatten wir mit dem Wegfall der Anschlussförderung 2003 zu Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes so nicht im Blick.
Auch die Regelung in § 4 wirft Fragen auf. Um Spekulationen mit Kostenmieten zu stoppen, soll bei Eigentümerwechsel für die entsprechenden Wohnungen die Vergleichsmiete Anwendung finden. Abgesehen davon, dass der Mietspiegel für die entsprechenden Bauklassengruppen eine Miete von 7 bis 9 Euro pro m² hergibt, findet sich dieser Gedanke aus dem Vorblatt im Gesetz nicht wieder. Zwar ist geregelt, dass nach Wegfall der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ Mieterhöhungen nur auf der Grundlage des allgemeinen Mietrechts möglich sind, aber was ist, wenn zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels die Bestandsmiete höher als der Mietspiegel ist oder gar die Höhe der Kostenmiete erreicht hat?
Unsere Anforderungen an ein Wohnraumgesetz sind: Sozialwohnungen müssen für die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung stehen.
Dementsprechend muss ein Mietsystem im sozialen Wohnungsbau angestrebt werden, das unterhalb der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei den Wohnungen, die keine Anschlussförderung erhalten, muss das bisherige Kostenmietensystem durchbrochen werden. In diesem Sinne werden wir in die weiteren Beratungen gehen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute das Berliner Wohnraumgesetz. Die CDU begrüßt, dass es nunmehr einen diskussionsfähigen zweiten Entwurf gibt, nachdem der Referentenentwurf über ein Jahr irgendwo zwischen Verwaltung und Abgeordnetenhaus schmorte.
Warum ist dieses Gesetz so wichtig? – Es soll im Kern die Folgen des von Rot-Rot betriebenen Ausstiegs aus der Anschlussförderung abmildern. Wir erinnern uns: Mit großem Tamtam wurde gefeiert, dass das Land Berlin viel Geld spart. Nun stellen wir aber fest, dass dies nicht nur zulasten der Kapitalanleger gegangen ist, sondern auch zulasten der Mieter geht. Sie bezahlen es mit deutlich teurerem Wohnraum – der Wohnraum im sozialen Wohnungsbau ist über einen Euro teurer als in freifinanzierten Wohnbauten –, und sie bezahlen es über schlechtere Instandhaltungen. Das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand.
Nun liegt uns also dieses Reparaturgesetz vor, das reichlich spät kommt. Im Jahr 2003 – insbesondere auf Betreiben von Herrn Strieder und Herrn Wowereit – ist man aus der Anschlussförderung ausgestiegen. Über 28 000 Wohnungen werden nicht mehr gefördert. Seit dem Jahr 2006 hätte das Land Berlin tätig werden können. Das ist nicht geschehen. Endlich im Jahr 2011 haben wir nun einen Diskussionsentwurf auf dem Tisch, nachdem die Diskussion in der Stadt immer lauter geworden ist.
Was sind für uns wichtige Anforderungen an das Gesetz? – Erstens: Können die negativen Folgen der brachialen Kürzung der Anschlussförderung geregelt werden? Zweitens: Ist die Konstruktion wirksam, um das aktuelle Geschäftsmodell der missbräuchlichen Nutzung des Kostenmietrechts zu begegnen? Und drittens: Sichert es für
Leider hat die Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht, dass der Entwurf noch lückenhaft ist. Der Entwurf bietet die Möglichkeit zur Umgehung der Regelungen, und der Entwurf schließt nicht wirklich aus, dass das aktuell en vogue befindliche Geschäftsmodell zum missbrauchlichen Erwerb von Sozialwohnungen weiter fortgeführt wird. Kurzum: Es weitet in dem Fall den Schutz der Mieter nicht aus, und für die schädliche Diskussion in der Stadt über utopische Mieterhöhungen von über 13 Euro bietet es auch kein Ende. Insofern besteht hier deutlicher Nachbesserungsbedarf. Für uns steht fest, dass wir im Bereich des Gesetzes im Rahmen der weiteren Beratung hierauf ein besonderes Augenmerk legen müssen.
Jedoch können wir auch Bestandteile deutlich begrüßen: Erstens, dass es ein festgelegtes Ablösungsmodell für die Ablösung der Anschlussförderungsdarlehen geben wird, und zweitens, dass der Übergang von Kostenmietrecht in Vergleichsmietrecht angestrebt wird! Das sind unseres Erachtens wichtige Instrumente, um die Mieter vor dem deutlichen und dramatischen Anstieg von Mieterhöhungen zu schützen. Allerdings – und das muss uns auch klar werden – führen die Umgehungstatbestände das Ganze ein Stück weit ad absurdum.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal Folgendes deutlich machen – denn wir können die Diskussion um das Wohnraumgesetz nicht losgelöst von der Diskussion um die wichtigsten Eckdaten in der Wohnungspolitik führen –: Der Leerstand ist deutlich gesunken. Wie stark, kann man nicht so genau sagen, die Statistiken widersprechen sich hierbei. Die Haushaltszahlen sind deutlich gestiegen. Berlin ist ein Stück weit gewachsen. Wenn wir all diesen Zahlen Glauben schenken können, dann gibt es deutliches Neubaupotenzial in zentralen Lagen.
Daher hat die CDU auch schon vor geraumer Zeit beantragt – und das ist der Antrag, der mit zur Abstimmung steht –, dass wir nicht nur ein Wohnraumgesetz, sondern ein Wohnraumförderungsgesetz benötigen. Gleichzeitig hat das Abgeordnetenhaus auch das Thema „Neue Ausrichtung der Liegenschaftspolitik“ auf die Agenda gebracht. In all diesen Punkten haben wir bisher nicht viel gehört. Wir haben bisher nur ein Wohnraumgesetz gesehen, das kurz vor Ende der Legislaturperiode eingebracht wird.
Die CDU hat bereits verschiedene Vorschläge zu diesem Thema unterbreitet, nämlich Wettbewerbsverfahren für vorhandene Wohnbaufördermittel zu nutzen und gleichzeitig die Steuerung der Liegenschaftspolitik besser zu nutzen, um geeignete Wohnungsbaubestände aus Insolvenzen aufzukaufen bzw. im innerstädtischen Bereich über den Verkauf von Liegenschaften gezielt den Bau von Wohnungen mit günstigen Mieten zu forcieren. All das ist nicht passiert. Unseres Erachtens ist dies aber dringend notwendig.
Deshalb bitte ich Sie auch, Ihre Position zu überdenken und unserem Antrag auf Erarbeitung eines Wohnraumfördergesetzes zuzustimmen, damit wir nicht in höchster Not später mit der heißen Nadel etwas stricken, was dann für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend sein kann. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist in der „Morgenpost“ ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium diskutiert worden. Er sieht vor, dass Mieter energetische Modernisierungen grundsätzlich dulden müssen und der Kündigungsschutz bei Modernisierungsablehnung erleichtert wird. Hierzu führt der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, aus:
Wer Mieterrechte im Zuge von energetischen Modernisierungen beschneidet, kündigt den bisherigen energiepolitischen Konsens zwischen Regierung, Parteien, Mietern, Vermietern und Verbänden auf. Eine verstärkte Energieeffizienz bzw. die Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung darf nicht allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden.
Die Frage, die sich jetzt stellt, lautet: Was haben diese Gesetzesänderungen auf Bundesebene mit dem Wohnraumgesetz zu tun? – Die Antwort lautet: Es hat etwas mit Politikverständnis und mit der Sicherheit politischer Entscheidungen zu tun. Der Berliner Senat
setzen in der Wohnungs- und Mietenpolitik auf einen weitgehenden Konsens zwischen Mieter- und Vermieterverbänden. Wo die Konsensfindung infrage gestanden hat, hat das Berliner Abgeordnetenhaus Orientierungshilfe gegeben. Dies war beim letzten Mietspiegel so, und ist jetzt beim Wohnraumgesetz auch wieder so.
[Mario Czaja (CDU): Der Regierende Bürgermeister hat gesagt: Es ist schön, dass die Mieten steigen!]
eine Anhörung zum Wohnraumgesetz durchgeführt. Natürlich ist den Experten zuzustimmen, dass mit diesem Gesetz nicht alle Probleme des sozialen Wohnungsbaus in Berlin auf Anhieb gelöst werden können
und wichtige Fragestellungen offen bleiben müssen. Trotzdem bleibt zu konstatieren: Der Gesetzentwurf hat nicht nur eine Stufe, sondern mehrere Stufen genommen, um die Probleme, die im Prinzip vor über 40 Jahren
mit der grundlegenden Umstellung des Berliner Fördersystems von öffentlichen Baudarlehen hin zu einem System der Aufwandssubventionierung eingeleitet worden sind, zu lösen.