Matthias Brauner

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben bisher die Stadtentwicklungspolitiker gesprochen. Ich rede hier als Baupolitiker. Wir haben einen wohnungspolitischen Antrag, insofern werde ich mich in Teilen vielleicht auf etwas anderes beziehen.
Berlin ist wieder beliebt. Die Haushaltszahlen steigen. Die Menschen kommen in die Stadt, nach Jahren der Leerstände sinkt die Zahl der freien Wohnungen, und auch die verfügbare Anzahl an Wohnungen geht zurück. So weit der allgemein anerkannte Status der Fakten. Im Detail wird aber – und das muss man sehr deutlich sagen – sehr schnell klar, dass hier einiges fehlt. Frau EichstädtBohlig hat bereits darauf hingewiesen. Wohnungspolitisch waren die letzten fünf Jahre eher verlorene Jahre. Hier ist wenig passiert. Man sieht es auch an der statistischen Auswertung: Wir haben kaum belastbare Zahlen, wie genau sich die Zahl der Wohnungen entwickelt hat, wie genau sich die Haushaltszahlen entwickelt haben. Wir haben widersprüchliche Zahlen über den Leerstand, und wir wissen nicht genau, wie wir steuern können.
Zum Ende der Legislaturperiode ist das Fanal an dieser Stelle ein Berichtsauftrag, der um acht Monate verlängert wird, wo es darum geht, wie sich die Zahl der Ferienwohnungen entwickelt hat, wie sich die Zahl der Leerstände und der Zweckentfremdungen entwickelt hat. Das macht deutlich: Der Senat steuert hier nicht. Der Senat hat keine
Zahlen, und der Senat hat in der Tat in diesem Bereich in den letzten fünf Jahren deutlich zu wenig getan.
Auf den letzten Metern gab es dann noch ein Wohnraumgesetz, ein Reparaturgesetz, mit dem versucht wurde, die Folgen der Kündigung der Anschlussförderung für die Mieter zu mildern. Hier muss man sagen, dass dies sozusagen auf den letzten Metern beschlossen wurde, aber noch immer nicht umgesetzt ist. Es gibt keine gegengezeichnete Verordnung. Es gab Probleme bei der Ausfertigung des Gesetzes. All das zeigt, dass Sie hier handwerklich nicht ordentlich gearbeitet und fachlich – darüber haben wir schon intensiv diskutiert – an dieser Stelle vorbeigearbeitet haben.
Dann muss man auch noch würdigen, dass Sie kurz vor Ende der Legislaturperiode nunmehr letztinstanzlich bei der Auseinandersetzung mit den Rückbürgschaften verloren haben. Wenn man sich dann die Zahlen auf der Zunge zergehen lässt – die mehreren Hundert Millionen Euro, die die Kündigung der Anschlussförderung jetzt schon gekostet hat, der Ausfall der Aufwendungsdarlehen, die nie mehr an das Land Berlin zurückfließen –, dann muss man, wenn man aus Ihren Mitteilungen – zur Kenntnisnahme – die Summe zieht, feststellen: Die Kündigung der Anschlussförderung war teurer als die gewünschte Ersparnis. Das ist ein wohnungspolitischer Tiefschlag, darüber hinaus noch ein fiskalpolitischer Tiefschlag für das Land Berlin.
Nein, Herr Kollege Gaebler! Lesen Sie mal die Mitteilungen – zur Kenntnisnahme –, addieren Sie die Summe der Rückbürgschaften, und dann stellen Sie fest: Es hat nichts gebracht außer Ärger. Und es fehlen 30 000 Wohnungen in der Belegungsbindung. Genau die 30 000 Wohnungen, die Sie jetzt neu bauen wollen, fehlen in der Belegungsbindung. Insofern ist es wohnungspolitisch und fiskalisch ein großes Problem. Sie haben vielleicht zehn Jahre bei den Zinsen gespart, unterm Strich aber mehr Kosten, als Sie geplant haben. Wohnungspolitisch befindet sich das Ganze in einer sehr schwierigen Situation. Und die Diskussion um den Fanny-Hensel-Kiez hat uns mehr als zwei, drei Monate beschäftigt und wird es auch noch über Wochen weiter tun. Kurzum: In der Wohnungspolitik ist nicht viel passiert außer Reparaturmaßnahmen auf den letzten Metern.
In der Tat: Die Grünen haben hier Anträge eingebracht, die wir intensiv diskutiert haben. Sie entspringen vielleicht nicht ganz unserem Gedankenset an dieser Stelle, aber wir haben intensiv darüber diskutiert, wie wir die Wohnungspolitik voranbringen. Und wir haben einen fachlichen Austausch geführt. Unsere Vorschläge gehen eher in Richtung Ausbau – im wahrsten Sinne, nämlich Wohnungsneubau mit intelligenten Methoden –, Ausweitung, was die Liegenschaftspolitik angeht, in eine Politik der Steuerung, in eine Politik der Unterstützung für ge
zielten Wohnungsneubau, um am Ende damit den Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen. Denn wir haben allesamt festgestellt: Wenn Haushaltszahlen steigen, nutzen Verbote nichts.
Deswegen sind wir fachlich anderer Auffassung als die Kollegen. Aber wir haben zumindest über den Weg gestritten, wie man langfristig eine vernünftige Wohnungspolitik machen kann. Wir werden unsere Vorschläge in der nächsten Legislaturperiode weiter konkretisieren und freuen uns auf den fachlichen Austausch im Sinne einer vernünftigen, sachlichen und zielorientierten Wohnungspolitik für Berlin, damit Berlin weiter liebens- und lebenswert bleibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Vor uns liegt ein Reparaturgesetz – ein Reparaturgesetz, auf das wir seit dem Jahr 2003 warten. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2011. Wir hätten dieses Reparaturgesetz gar nicht gebraucht, wenn dieser rot-rote Senat nicht so überhastet aus der Anschlussförderung ausgestiegen wäre.
Ja, in der Tat!
Bevor ich zu dem Gesetz komme, vielleicht ein paar Worte zur Wohnungspolitik. Wir haben hier diverse Anträge zusammengefasst. – Insgesamt können wir feststellen, auch wenn die Zahlen unterschiedlich sind: Erstens – der Leerstand ist gesunken. Zweitens – wir haben deutlich mehr Haushalte, als erwartet. Drittens – die Mieten steigen deutlich. Viertens – noch deutlicher steigen die Betriebskosten, dank hoher Grundsteuern zum Beispiel. Kurzum: Es besteht wohnungspolitischer Handlungsbedarf. In der Tat, Herr Otto hat es vorhin schon deutlich gemacht: Was wir in den letzten Jahren gesehen haben, war sehr wenig. Am Ende der Legislatur bekommen wir dann ein Gesetz vorgelegt, ein Reparaturgesetz, und dazu noch ein solches, das dauernd geändert wurde. Kurzum: Sie haben die Chance verpasst, hier zu gestalten. Da hilft es auch wenig, dass Sie sehr, sehr lange brauchen, x Vertagungen vonnöten sind, um nachher einen Auftrag an den Senat zu geben, die Kündigungsschutzverordnung zu verlängern. Auch das haben wir intensiv gefordert. Das machen Sie auf den letzten Drücker. Weitsichtige Politik sieht anders aus. Und weitsichtige Politik ist wahrlich vonnöten, wenn wir derzeit bei einem Neubauvolumen von 3 000 Wohnungen angekommen sind, wo wir eigentlich 6 000 Wohnungen im Jahr neu brauchten. Insofern muss man sagen: Hier ist der Handlungsbedarf sehr deutlich. Hier ist er wohnungspolitisch sehr deutlich. Das ist eine Aufgabe, derer sich der neue Senat auf jeden Fall annehmen muss.
Kommen wir zurück zu dem Gesetz, das ja im Kern unserer Diskussion heute steht! Vor über einem Jahr haben Sie einen Gesetzentwurf vorgetragen – das war ein Referentenentwurf –, der aber nie über dieses Stadium hinausgekommen ist. Dann haben Sie uns vor einigen Wochen einen neuen Entwurf vorgelegt, drastisch gekürzt, dras
tisch verringert – ein klassisches Reparaturgesetz! Und dann, kurz vor Ende der Beratung, kurz vor einer Legislaturperiode stricken Sie das Ganze noch einmal um, ganz klar mit heißer Nadel. Das ist keine weitsichtige und schon gar keine konsequente Wohnungspolitik.
Wir haben dieses Gesetz eigentlich nur, weil wir die öffentlich diskutierten Fälle wie Fanny-Hensel-Kiez oder Kochstraße hatten. Ohne diese öffentliche Diskussion wäre gar nichts passiert. Sie hätten die Mieter einfach vergessen!
Und jetzt zitiere ich Ihnen mal aus einer ganz frischen Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zum Thema Ausstieg aus der Anschlussförderung. Da steht: 340 Millionen Euro haben Sie bisher für Bürgschaften bezahlt. 290 Millionen Euro an Aufwendungsdarlehen sind ausgefallen. Das macht rund 630 Millionen Euro Vermögenswerte. In derselben Mitteilung – zur Kenntnisnahme – schreiben Sie, Sie sollten 479 Millionen Euro sparen. Ich kann zumindest dreistellig rechnen. Danach haben Sie jetzt einen Verlust von 151 Millionen Euro zu erleiden. Und das ist bei dem größten Sparvorhaben schlicht und einfach ein negatives Ergebnis. Sie haben nicht gespart, Sie haben Vermögen des Landes vernichtet!
Für dieses Reparaturgesetz waren uns folgende Punkte wichtig: Erstens, dass die negativen Folgen aus dem brachialen Ausstieg aus der Anschlussförderung abgemildert werden, zweitens, dass das aktuelle Geschäftsmodell zum Missbrauch des Kostenmietrechts eingedämmt wird und drittens, dass wir vernünftige, kooperative Verhandlungen mit Investoren führen können, um Sozialwohnungen für die Stadt zu erhalten. Leider ist das mit Ihrem aktuellen Wurf nicht möglich. Die Verwaltung sagt selbst: Abschlüsse mit Investoren wird es kaum geben. Sie führen ein kompliziertes Recht ein, das nach dem Eigentumsbegriff höchst fraglich ist, ob es nachher realisiert werden kann. Und gleichzeitig muss jede Wohnung einzeln nach dem Mietspiegel eingestuft werden. Kurzum: Sie produzieren eine Klage nach der nächsten. Es wird keine Rechtssicherheit geben, wie Herr Arndt sagt, sondern Sie produzieren Rechtsunsicherheit.
Deshalb haben wir einen Entwurf eingebracht, der deutlich stärker im bisherigen Recht bleibt, der die Möglichkeiten des Kostenmietrechts ausnutzt, der vor fiktiver Berechnung von Kosten schützt und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Darüber hinaus ermöglicht er, dass Sie seitens des Senats vernünftige Vereinbarungen mit Investoren schließen können, um Wohnungen im sozialen Wohnungsbereich zu halten. Deshalb appellieren wir noch mal: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Ihr Gesetz führt nur in ein Rechtschaos und hilft keinem! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Matuschek! Wir hatten das Thema Erblasten doch schon mal. Die Erblasten, die Sie als staatstragende Partei geschaffen haben, die wir im Rahmen der Wiedervereinigung bezahlen mussten, gehen um ein weites Maß über das hinaus, worüber wir im Rahmen der Wohnungsbauförderung reden – um ein weites Maß! Das muss hier erst mal gesagt werden.
Und jetzt zum Thema Wohnungsbaupolitik! Ich bin vielleicht in der Tat einen Tick zu jung, aber die Wohnungsbauförderpolitik, die hier im Land Berlin sicherlich speziell war, war eine Wohnungspolitik, wie sie in ganz Deutschland angewendet wurde, wie sie – mit unterschiedlichen Vorzeichen – als Fördermodell entsprechend skizziert war. Und – das muss man auch deutlich sagen –: Sie ist in einer Zeit groß geworden, als wir in Berlin Wohnungsnot hatten, massive Wohnungsnot.
Unter diesem Druck hat man dieses Förderinstrument immer mehr ausgeweitet, weil nicht so viele Leute in Berlin investieren wollten. Ich will es nicht verteidigen,
aber die Umstände haben es erfordert, dass Wohnungsbau durchgeführt werden musste.
Jetzt muss man zu dem Modell sagen, die Auswüchse – –
Herr Esser! Ich will es doch gar nicht beschönigen – Kostenmiete von 30 Mark ist nicht zu rechtfertigen, gar keine Frage, aus heutiger Sicht würden wir so etwas auch nie wieder tun. Aber der zwangsweise Ausstieg, den Sie durchgeführt haben, kostet das Land mehr, als es spart. Das ist auch eine Fehlentscheidung.
Jetzt muss man im gleichen Atemzug sagen: Wir können nicht sagen, eine Wohnungsförderpolitik war ganz
schlecht, wir machen das nie wieder. Wir laufen im Moment in eine Situation hinein, wo wir deutlich weniger Neubau haben, als erforderlich ist. Damit wir nicht wieder aus der Hast Wohnungsförderinstrumente aus dem Boden stampfen, die viel zu teuer und überproportional sind, müssen wir jetzt agieren. Das ist das, was wir die ganze Zeit deutlich fordern. Wir müssen vorausschauend denken und hier eine vernünftige Situation schaffen, damit wir eben nicht unter dem Druck von Wohnungsnotstand, sondern perspektivisch agieren. Das ist das, was wir im Moment an der Wohnungspolitik des Senats vermissen. Es wäre vernünftig, nach vorne zu schauen,
anstatt irgendwelche Gefechte der Vergangenheit auszutragen und dabei noch zu vergessen, dass die eigenen Handlungsmaßstäbe gerade eben dazu führen, dass das Land Berlin über 150 Millionen Euro Vermögen verschleudert bei einem Beschluss, mit dem angeblich gespart werden soll.
Das ist keine weitsichtige Politik.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, im Wohnungsmarkt ist Dynamik, und wir haben Dynamik in der Debatte. Wir haben bald wieder Wahlen, insofern sehen wir schon, dass Wahlkampf ist. Nichtsdestotrotz ist das Thema unseres Erachtens sehr interessant. Und natürlich haben wir auch eine sachliche Auseinandersetzung, die hier relativ wichtig ist.
Ich glaube, die Situation mit den Fakten – und das ist auch das erste Thema, um das es sich im Antrag handelt – ist sehr wichtig. Deshalb will ich zunächst einmal auf ein paar Punkte hinweisen. Wir haben bis 2010 erfreulicherweise einen deutlich stärkeren Bevölkerungszuwachs gehabt, auch deutlich stärker, als prognostiziert. Alle zusammen, Bertelsmann-Stiftung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung usw., haben mit einem niedrigeren Bevölkerungswachstum gerechnet, als wir verzeichnen konnten. Und wir haben – ganz deutlich – mit über
200 000 Haushalten mehr bei den Einpersonenhaushalten einen dramatischen Haushaltszuwachs gehabt. Ich glaube, das ist auch der Ursprung der Debatte, die wir jetzt haben. Um die Jahrtausendwende hatten wir einen Wohnungsmarkt, der war relativ undynamisch, und jetzt auf einmal, mit diesen Wachstumszahlen, haben wir Dynamik. Insofern gibt es politische Auseinandersetzungen, und die gibt es auch zu Recht.
Wir haben in dem Bereich, insbesondere in der Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen, das kann man der Statistik übereinstimmend entnehmen, einen deutlichen Zuwachs. Das bedeutet, dass wir es in den nächsten Jahren in der Stadt auch weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungszuwachs zu tun haben werden.
Und wenn wir jetzt mal die Neubautätigkeit danebenlegen – ich glaube, das macht es dann sehr deutlich –: Im Jahr 2000 wurden noch 7 500 Wohnungen neu gebaut, im Jahr 2009 waren es gerade einmal 3 000 neu gebaute Wohnungen. Ich glaube, das macht deutlich, warum wir an der Stelle, bei diesen Zahlen eine intensive Diskussion haben.
Wir haben auch Druck an der Stelle, weil aus dem sozialen Wohnungsbau, durch die übereilte Kündigung der Anschlussförderung durch den rot-roten Senat ein Stück weit selbst verschuldet,
über 28 000 Wohnungen aus der Bindung herausfallen. Damit haben Sie zu der Verschärfung beigetragen! Die Mieter sind jetzt beunruhigt. Für uns ist es sehr wichtig, die steuernde Funktion der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften zu präzisieren und zu stärken. Mit uns wird es auch keine weitere Veräußerung von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geben.
Ja, wir können alle dazulernen. Ich habe gerade die Fakten heruntergebetet. – Deshalb haben wir dem Antrag der Grünen auch sehr gern zugestimmt. Wir glauben, wir brauchen mehr Fakten.
Herr Arndt! Die Darstellung der Vattenfall-Analyse, die wir im Ausschuss hatten, ist meines Erachtens noch keine ausreichende statistische Grundlage. Wir haben so viele gegenläufige Aussagen. Die Überschrift ist auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen irreführend. Wir brauchen deutlich genauere Zahlen. Wir brauchen eine deutlich genauere Beobachtung. Auf Fragen im Ausschuss konnte die Senatsverwaltung uns zu dem Thema Zweckentfremdung nichts nennen, gar nichts, wir haben keine Zahlen. Ich glaube, das ist wohnungspolitischer Blindflug. Dem müssen wir deutlich entgegentreten.
Die sucht eine Wohnung, genau, ist auf Wohnungssuche wie wir alle! – Nein!
Damit kommen wir zu dem Thema Ferienwohnungen. Auch hier tut Zählen, Messen und Wiegen gut. Wir sind alle in der Lage, uns bei Google und Co. zu erkundigen, wie viele Ferienwohnungen es gibt, aber es ist relativ schwierig. Ich glaube, für eine Versachlichung der Debatte und auch für die richtige Handhabe des richtigen wohnungspolitischen Instruments muss man messen, muss man das eingrenzen, um auch entsprechend reagieren zu können. Wir stimmen dem an der Stelle zu.
Das zweite Thema – Umwandlungsverordnung – haben wir auch sehr intensiv diskutiert. Im Jahr 2009 wurden rund 7 000 Wohnungen umgewandelt. Im Jahr 2000 waren es noch 22 000 Wohnungen. Ich glaube, aus diesen Zahlen, die halbwegs verlässlich sind, kann man schon eher sehen: Umwandlung ist nicht das größte Problem an der Stelle. Und ich will auch sagen: Für uns ist wichtig, wir brauchen Kapital in der Stadt. Umgewandelte Eigentumswohnungen, die dann von Kapitalanlegern auch vermietet werden, um vernünftige Investitionen, energetische Sanierungen zu tätigen, sind uns auch sehr lieb. Insofern glauben wir, dass das nicht der richtige Weg ist.
Für uns ist wichtiger, dass die Mieter Kündigungsschutz vor Eigenbedarf haben. Insofern unterstützen wir nachhaltig, dass die Verordnung entsprechend verlängert wird und hier die Mieter die entsprechende Sicherheit haben. Aber wir wollen gleichzeitig die Investition. Das geht ein Stück weit nur mit Umwandlungen. Insofern sind wir hier, was das Thema angeht, skeptisch.
Ein letzter Satz: Ich glaube, das Thema Wohnraumgesetz – das wurde hier schon angerissen – steht zwar so nicht auf der Agenda, aber wir sollten zügig suchen, dass wir in der Legislaturperiode zusammenkommen, um zumindest das Problem zu lösen, das die Mieter am meisten drängt, nämlich ein Schutz vor der Ausnutzung der Kostenmiete. Wir sind dazu bereit. Ich denke, wir sollten das in den nächsten Ausschussberatungen entsprechend behandeln. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute das Berliner Wohnraumgesetz. Die CDU begrüßt, dass es nunmehr einen diskussionsfähigen zweiten Entwurf gibt, nachdem der Referentenentwurf über ein Jahr irgendwo zwischen Verwaltung und Abgeordnetenhaus schmorte.
Warum ist dieses Gesetz so wichtig? – Es soll im Kern die Folgen des von Rot-Rot betriebenen Ausstiegs aus der Anschlussförderung abmildern. Wir erinnern uns: Mit großem Tamtam wurde gefeiert, dass das Land Berlin viel Geld spart. Nun stellen wir aber fest, dass dies nicht nur zulasten der Kapitalanleger gegangen ist, sondern auch zulasten der Mieter geht. Sie bezahlen es mit deutlich teurerem Wohnraum – der Wohnraum im sozialen Wohnungsbau ist über einen Euro teurer als in freifinanzierten Wohnbauten –, und sie bezahlen es über schlechtere Instandhaltungen. Das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand.
Nun liegt uns also dieses Reparaturgesetz vor, das reichlich spät kommt. Im Jahr 2003 – insbesondere auf Betreiben von Herrn Strieder und Herrn Wowereit – ist man aus der Anschlussförderung ausgestiegen. Über 28 000 Wohnungen werden nicht mehr gefördert. Seit dem Jahr 2006 hätte das Land Berlin tätig werden können. Das ist nicht geschehen. Endlich im Jahr 2011 haben wir nun einen Diskussionsentwurf auf dem Tisch, nachdem die Diskussion in der Stadt immer lauter geworden ist.
Was sind für uns wichtige Anforderungen an das Gesetz? – Erstens: Können die negativen Folgen der brachialen Kürzung der Anschlussförderung geregelt werden? Zweitens: Ist die Konstruktion wirksam, um das aktuelle Geschäftsmodell der missbräuchlichen Nutzung des Kostenmietrechts zu begegnen? Und drittens: Sichert es für
das Land Berlin immerhin noch eine gewisse Rate an Rückzahlung aus den Aufwendungsdarlehen?
Leider hat die Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht, dass der Entwurf noch lückenhaft ist. Der Entwurf bietet die Möglichkeit zur Umgehung der Regelungen, und der Entwurf schließt nicht wirklich aus, dass das aktuell en vogue befindliche Geschäftsmodell zum missbrauchlichen Erwerb von Sozialwohnungen weiter fortgeführt wird. Kurzum: Es weitet in dem Fall den Schutz der Mieter nicht aus, und für die schädliche Diskussion in der Stadt über utopische Mieterhöhungen von über 13 Euro bietet es auch kein Ende. Insofern besteht hier deutlicher Nachbesserungsbedarf. Für uns steht fest, dass wir im Bereich des Gesetzes im Rahmen der weiteren Beratung hierauf ein besonderes Augenmerk legen müssen.
Jedoch können wir auch Bestandteile deutlich begrüßen: Erstens, dass es ein festgelegtes Ablösungsmodell für die Ablösung der Anschlussförderungsdarlehen geben wird, und zweitens, dass der Übergang von Kostenmietrecht in Vergleichsmietrecht angestrebt wird! Das sind unseres Erachtens wichtige Instrumente, um die Mieter vor dem deutlichen und dramatischen Anstieg von Mieterhöhungen zu schützen. Allerdings – und das muss uns auch klar werden – führen die Umgehungstatbestände das Ganze ein Stück weit ad absurdum.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal Folgendes deutlich machen – denn wir können die Diskussion um das Wohnraumgesetz nicht losgelöst von der Diskussion um die wichtigsten Eckdaten in der Wohnungspolitik führen –: Der Leerstand ist deutlich gesunken. Wie stark, kann man nicht so genau sagen, die Statistiken widersprechen sich hierbei. Die Haushaltszahlen sind deutlich gestiegen. Berlin ist ein Stück weit gewachsen. Wenn wir all diesen Zahlen Glauben schenken können, dann gibt es deutliches Neubaupotenzial in zentralen Lagen.
Daher hat die CDU auch schon vor geraumer Zeit beantragt – und das ist der Antrag, der mit zur Abstimmung steht –, dass wir nicht nur ein Wohnraumgesetz, sondern ein Wohnraumförderungsgesetz benötigen. Gleichzeitig hat das Abgeordnetenhaus auch das Thema „Neue Ausrichtung der Liegenschaftspolitik“ auf die Agenda gebracht. In all diesen Punkten haben wir bisher nicht viel gehört. Wir haben bisher nur ein Wohnraumgesetz gesehen, das kurz vor Ende der Legislaturperiode eingebracht wird.
Die CDU hat bereits verschiedene Vorschläge zu diesem Thema unterbreitet, nämlich Wettbewerbsverfahren für vorhandene Wohnbaufördermittel zu nutzen und gleichzeitig die Steuerung der Liegenschaftspolitik besser zu nutzen, um geeignete Wohnungsbaubestände aus Insolvenzen aufzukaufen bzw. im innerstädtischen Bereich über den Verkauf von Liegenschaften gezielt den Bau von Wohnungen mit günstigen Mieten zu forcieren. All das ist nicht passiert. Unseres Erachtens ist dies aber dringend notwendig.
Deshalb bitte ich Sie auch, Ihre Position zu überdenken und unserem Antrag auf Erarbeitung eines Wohnraumfördergesetzes zuzustimmen, damit wir nicht in höchster Not später mit der heißen Nadel etwas stricken, was dann für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend sein kann. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es brennt in Berlin – das haben wir schon festgestellt – gelegentlich auch im flüssigen Zustand, um einen Zwischenruf aufzunehmen. Aber leider ist es ein ernstes Thema und mit Heiterkeit nur begrenzt zu handhaben. Die Brände und die Entwicklung haben auch uns als CDUFraktion beunruhigt. Wir haben diese aktuelle Angelegenheit nicht umsonst als Besprechungspunkt im Ausschuss beantragt, weil wir glauben, dass man hier seriös beraten muss und ein direkter Schnellschuss, wie er hier mit der Änderung der Bauordnung vorliegt, nicht ausreichend ist.
Nichtsdestotrotz ist der Einsatz von Rauch- oder Brandmeldern in Deutschland in einer heftigen Diskussion. Wenn man schaut, was andere Bundesländer hier getan haben, muss man feststellen, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Bundesländern entsprechende Regelungen in ihre Bauordnung übernommen haben. Insofern ist es an dieser Stelle sicherlich überprüfenswert, auch in Berlin angesichts der aktuellen Tatsachen tätig zu werden. Das ist ein heikles Unterfangen. Für Neubauten gibt es Regelungen, aber meist ist das Thema, auch für uns in Berlin: Was passiert mit den Bestandsbauten? – Wenn wir Änderungen machen, dann muss unser Augenmerk ganz besonders dort liegen, weil sich die überwiegende Zahl der Wohnungen und Häuser eben im Bestand befindet und wir ein Sicherungsbedürfnis für die ganze Stadt und für alle Bürgerinnen und Bürger haben.
Ja, wir sehen hier Handlungsbedarf! Wir sehen aber auch, dass dieser Handlungsbedarf fundiert ermittelt werden muss. Wir werden uns nachhaltig dafür einsetzen, dass wir zu diesem Thema die Anhörung von Fachkundigen im Ausschuss durchführen, um nachher die angemessenste und beste Antwort zu finden. Wir maßen uns im Moment nicht an zu entscheiden, ob nur Treppenhäuser oder nur die Wohnungen betroffen sind. Wir müssen das eher technisch betrachten und uns auch sachkundig beraten lassen. Ich glaube, das ist an der Stelle weniger eine politische Diskussion als eine technische und fachlich fundierte.
Bei der Recherche für die heutige Antragsdiskussion ist mir aufgefallen: Das Land Bremen hat vor kurzem seine Bauordnung umgestellt und auch diesen Punkt intensiv bearbeitet. Sie sind sehr pragmatisch darangegangen, haben pragmatische Lösungen für Brandmelder gefunden,
zum einen für die Installation, zum anderen für pragmatische Übergangsfristen, gleichzeitig aber auch für eine pragmatische Kontrolle. Ich denke, das sollte man sich näher anschauen und fachkundig im Ausschuss beraten.
Für uns steht im Vordergrund – und ich glaube, das sollte uns alle leiten –: Die Sicherheit der Bewohner ist zu verbessern, gerade angesichts der aktuellen Situation. Das steht für uns ganz oben, und das sollte auch die Maxime unserer Beratung sein.
Wir wollen das Ganze mit angemessenem, pragmatischem, wirtschaftlichem Augenmaß betrachten und an dieser Stelle keinen technischen Overkill. Es muss beherrschbar sein, funktional und einfach zu handhaben. Dazu gehört auch, dass wir eine Lösung dafür finden müssen, wie der Funktionserhalt und die laufende Funktion gewährleistet werden. Denn nichts ist schlimmer, als wenn wir mit einem Brandmelder, der an der Decke hängt, Sicherheit suggerieren, die gar nicht da ist. Da ist der Zustand, den wir jetzt haben, fast noch besser, denn da ist der eine oder andere aufmerksamer.
Insofern sehen wir Handlungsbedarf. Wir werden den Antrag konstruktiv begleiten und darauf sehen, was andere Bundesländer schon positiv umgesetzt haben. In diesem Sinn freuen wir uns auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Das Thema ICC haben wir in diesem Hause schon mehrfach erörtert, es ist einer der Dauerbrenner der Legislatur. Dennoch scheint der Senat bis zuletzt die finale Linie vermissen zu lassen. Seit Jahren streiten die Koalitionsfraktionen und auch die Senatsverwaltungen nicht nur über die Frage, ob abgerissen oder saniert werden soll, sondern im Fall der Sanierung auch darüber, ob diese bei laufendem Betrieb durchgeführt wird. Das Letztere scheint jetzt entschieden zu sein – zumindest auf der Überschriftenebene. Das finale Bekenntnis steht aber noch aus. So sucht man vergeblich in der mittelfristigen Finanzplanung die langfristige Absicherung der Sanierung des ICC. Wir hatten erst kürzlich die Diskussion um eine ebenso sichere Zusage des Senats – nämlich der Umzug der Poelchau-Oberschule in den Olympiapark. Auch hier nur Lippenbekenntnisse und keine echten in Form von finanzieller Absicherung!
Inhaltlich hat die CDU Fraktion sich mehrfach zum ICC positioniert. Wir setzen nach wie vor auf eine schrittweise Sanierung des ICC während laufender Nutzung, was laut Auskunft von Experten auch möglich wäre – allein es fehlt der politische Wille des aktuellen Senats. Auch auf
der städtebaulichen Rundfahrt des Hauptausschusses konnte die Messe das Sanierungsverfahren nicht deutlich machen. Die Entscheidung des Senats, der Messe Berlin an der Stelle der heute noch existenten Deutschlandhalle für 65 Millionen Euro einen Ersatzbau zu gewähren, der Veranstaltungen aus dem ICC aufnehmen soll, darf nicht dazu führen, dass am Ende die Totenglocke für das ICC geläutet wird. Inhaltlich könnten wir jetzt schon fertig sein – allerdings muss die haushaltsrechtliche Konsequenz noch einmal beleuchtet werden.
Der rot-rote Senat plant, eine umfangreiche und für die Wirtschaftspolitik des Landes besonders relevante Maßnahme möglichst teuer zu lösen. Hierfür musste nicht nur die Deutschlandhalle weichen, sondern es wird ein teurer Ersatzbau geschaffen, dessen Nachnutzungszweck wahrscheinlich der Konkurrenzbetrieb zum ICC sein wird. Daneben sind deutliche Investitionen für die ILA erforderlich. Summiert man die bisher geplanten Kosten für die Sanierung und messetechnisch notwendigen Investitionen, dann sind rund 300 Millionen Euro Finanzbedarf erforderlich – per aktueller Planung. Dass für diese umfangreichen Maßnahmen keine haushaltsrechtliche Absicherung erfolgt, ist schon bemerkenswert. Ordnen wir das in die noch bestehenden weiteren haushaltsrechtlichen großen Lasten im Bereich der BIH-Pleite – geschätzte 500 bis 1 000 Millionen Euro – und den geplanten Anteilsrückkauf von geschätzten 800 bis 1 000 Millionen Euro für 25 Prozent Anteil an den Wasserbetrieben ein, dann hat der Senat allein mit drei Maßnahmen erheblichen finanziellen Konsolidierungsbedarf, der das Investitionsvolumen mehrerer Jahre binden würde.
All das will der Senat aber nicht offen legen. Die Entscheidung für das ICC bedurfte diverser Gutachten, die Millionen verschlungen haben. Am Ende ist es finanziell nicht seriös ausgeplant und steht im Schatten verschiedener anderer Vorhaben des Landes. Lediglich die Finanzierung für den Ersatzbau ist unterlegt. Betrachtet man das Gesamtbild, drängt sich uns der Eindruck auf, dass die Sanierung nachhaltig gefährdet ist und am Ende dann doch die Schließung, der Abriss droht, weil der Senat eben nicht nachhaltig ausfinanziert hat. Diese Unsicherheiten lähmen die Messe und die Diskussion um die Zukunft des ICC und schädigen den Kongressstandort Berlin. Ziel aller Beteiligten muss es jedoch sein, den Messe- und Kongressstandort zu stärken. Um den Kongressbetrieb in der Stadt dauerhaft und ununterbrochen zu gewährleisten, muss folglich eine Entscheidung über die Zukunft des ICC getroffen werden. Für die CDU ist die seriöse finanzielle Planung genauso wichtig wie die Entscheidung, denn nur damit ist Planungssicherheit möglich. Gerade diese Planungssicherheit ist für das Kongressgeschäft mit mehrjährigen Planungszyklen besonders wichtig. Für die CDU gilt: Seriöse Sanierung und seriöse Finanzierung gehören zusammen, und deshalb stimmen wir dem Antrag gerne zu.
Ich habe noch gar nicht angefangen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Es ist bald wieder Wahlkampf. Fangen wir doch erst einmal von vorn an. Es gibt durchaus ein paar Punkte, die wir konstatieren müssen. In Berlin gibt es wieder mehr Nachfrage nach Immobilien. Es wird wieder mehr in Immobilien investiert. Das sind
zunächst einmal positive Nachrichten, die wir alle hier im Haus begrüßen können.
Leider gibt es natürlich auch – das ist eine Nebenbedingung, die man unterschiedlich werten kann, aber wir müssen sie konstatieren – steigende Mieten auf der einen Seite, die in der Neuvermietung anscheinend – so kann man zumindest in bestimmten Bereichen sagen – stärker steigen. Für langjährige Bestandsmieter – so zeigt es auch der Mietspiegel – sind sie noch vertretbar. Aber – das ist auch wichtig – Wohnungspolitik verläuft nicht in einem Zeitraum von einem Jahr, auch nicht in einem Zeitraum von zwei oder drei Jahren, sondern deutlich langjähriger. Es zeichnet sich Handlungsbedarf ab.
Die Dynamik – an diesem Punkt müssen wir auch einmal zu Fakten kommen – zeigt Folgendes: In den Jahren 2000 bis 2008 sind die Kaltmieten um 11 Prozent gestiegen. Die Warmmieten sind allerdings in demselben Zeitraum um 20 Prozent gestiegen. Diesen Fakt muss man sich genauer anschauen. Bei den Nebenkosten sind es insbesondere öffentliche Abgaben, Steuern und Ähnliches, die den Prozess sehr deutlich verstetigen. Das ist eine Verantwortung, die der Senat in Berlin mit zu vertreten hat.
Das Gleiche gilt für das Thema Einkommen. Daher wird sich auch die Dynamik, die wir jetzt empfinden und die sich in den nächsten Jahren noch ein Stück weit verschärfen wird – die Mieten sind im Warmbereich um 20 Prozent, im Kaltbereich um 11 Prozent gestiegen –, verstärken. Die Einkommen sind nur um 8 Prozent gestiegen. Diese Dynamik macht sehr deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Bereich des Wachstums.
Die allgemeinen Diskussionen werden wir sicherlich noch im Ausschuss führen. Ich will dennoch noch zwei, drei Sätze zu den Anträgen sagen. Ich glaube, das ist auch hier wichtig. Wir haben im Ausschuss neulich dieselbe Frage gestellt, wie es mit dem Messen und Wiegen im Berliner Wohnungsbestand aussieht. Dort wurde uns geantwortet, dass derzeit Messen und Wiegen nicht durchgeführt wird. Insofern hat dieser Passus, Herr Otto, durchaus seine Berechtigung in dem Antrag, denn um den Wohnungsmarkt genau abschätzen zu können, um sauber planen zu können, müssen wir auch sauber messen und wiegen.
Wir haben derzeit – wenn man sich mit den statistischen Daten beschäftigt – rund 100 000 Haushalte mehr als wir Wohnungen in Berlin haben. Dennoch haben wir einen Leerstand von ungefähr fünf Prozent. Das heißt also, dass die Statistiken nicht ganz sauber sind. Die Statistiken bedeuten in diesem Fall, um genau messen und steuern zu können, dass hier über Jahre hinweg ein Bedarf besteht. Richtig messen und wiegen halten wir deshalb für sehr, sehr wichtig.
Ob wir dann gleich wieder in Reglementierungen eintreten sollen – die Erfahrungen haben wir gemacht, der Berliner Wohnungsmarkt hat fast ein Jahrzehnt benötigt, um sich zu regenerieren, damit wir in ein gewisses Fahrwasser gelangt sind –, sollten wir sehr genau überlegen. Das Thema Milieuschutzsatzung, der zweite Antrag an der Stelle, sehen wir grundsätzlich an der Stelle eher kritisch. Wir sehen, dass Sanierungsgebiete halbwegs erfolgreich laufen. Wir wissen auch, dass wir gerade in Berlin mehr Eigentum brauchen und Eigentümer benötigen, um eine stabile Entwicklung zu haben. Wir wissen aber auch, dass wir Mieter schützen müssen. Wir wollen gleichzeitig Investitionen in klimatechnische Entwicklungen. Wir wollen Investitionen in nachhaltiges Wohnen, in seniorengerechtes Wohnen. Wir wollen natürlich auch bessere Wohnqualität in einigen Bereichen. All das wird nicht ohne das Thema mehr Eigentum und mehr Investition gehen.
Natürlich wissen wir auch, dass Mieter geschützt sein müssen. Insofern denken wir eher, dass wir in dem Bereich der Eigenbedarfskündigung, dem Schutz vor Eigenbedarfskündigung, etwas tun müssen, als in der Frage des Umwandlungsverbots über Verordnungen zu diskutieren. Das halten wir auf gar keinen Fall für den richtigen Weg. Wir denken hier eher an den Schutz der Mieter und – Herr Dr. Arndt hat es ausgeführt – die Möglichkeit des Eigenbedarferwerbs. Das scheint aus unserer Sicht sehr sinnvoll zu sein und hat sich ein Stück weit sehr langsam – wie im Wohnungsbereich üblich – bewährt. Insofern stellt sich hier eher die Frage der Überprüfung des Schutzes und der Überprüfung, ob die Frist von sieben Jahren auch weiter angewandt wird. Es läuft aus im Land Berlin. Dabei scheint es eher sinnvoll, dies fortzuführen, als ein weiteres Reglementierungsinstrument einzuführen. Insofern freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss und hoffen, dass wir in Summe in einigen Bereichen messen und wiegen. Wir sollten einen Konsens erzielen, weil es wichtig ist und eine exakte Grundlage für die Wohnungspolitik der kommenden fünf Jahre sein sollte. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anfrage ist nach wie vor aktuell, auch wenn leider das Geschäft schon perdu ist. Wir haben die Anfrage vor der Senatsbefassung gestellt, auch im Vertrauen auf die Zusage, dass zunächst der Vermögensausschuss informiert und später auch befasst wird, bevor Entscheidungen getroffen werden. Leider ist es anders gekommen. Die Beantwortung und die Themen sind allerdings weiterhin aktuell, und sie haben eine große Bedeutung auch im Hinblick auf
die Haushalts- und Finanzpolitik des rot-roten Senats. Spätestens im September wird man unter diesem Rubrum das Thema Kassensturz aufarbeiten müssen.
Damit wir überhaupt eine Diskussion über die Thematik leisten können, möchte ich – bevor wir nachher in die Auseinandersetzung eintreten – noch mal von dieser Stelle aus explizit den Dank an die Mitarbeiter richten. Dass wir in den letzten Jahren an dieser Stelle etwas ruhiger arbeiten konnten, hatte auch damit zu tun, dass diese zum einen sehr engagiert gearbeitet haben, aber gleichzeitig die Mitarbeiter der Bankgesellschaft, der Landesbank Berlin und der BIH auf das eine oder andere verzichtet und dennoch engagiert und gut an dem Thema gearbeitet haben. Ich denke, ihnen gebührt an dieser Stelle unser Dank!
Für die CDU-Fraktion war eine offene und sachliche Diskussion hier im Parlament im Zuge des BIH-Verkaufs sehr wichtig. Dazu ist es leider nicht gekommen, müssen wir konstatieren. Für uns war es deshalb wichtig: Es wäre das größte Geschäft in der Legislaturperiode gewesen, es wäre vor allem ein wichtiges Geschäft gewesen, um milliardenschwere Risiken für das Land abzuschirmen. Stattdessen wird man mit dem BIH-Verkauf einen intransparenten Vorgang verbinden: eine einsame Entscheidung von Abgeordneten insbesondere aus der SPD-Fraktion, eine Entscheidung ohne Beratung, ohne Fakten, ohne Vorlagen, aber mit vielen Presseartikeln, in denen interne Informationen preisgegeben wurden. Das halten wir für zutiefst intransparent und undemokratisch.
Sie haben sich damit davon losgesagt, das Thema Bankgesellschaft und weitere Folgen vernünftig abzuschließen und vernünftig aufzubereiten. Sie haben sich von Parteiinteressen treiben und nicht von den Interessen des Landes Berlin leiten lassen. Sie haben stattdessen einen Immobilienkonzern zementiert, dessen Schwerpunkt an Immobilien mit über 75 Prozent außerhalb Berlins liegt. Und Sie haben einen mutmaßlichen Investitionsbedarf von über 1 Milliarde Euro in Kauf genommen, um dies dennoch realisieren zu können. Nur ein Beispiel, das durch die Presse ging, und deswegen kann man es nennen: Ihnen ist wichtiger, dass in Schenefeld ein Einkaufszentrum sauber saniert wird, als Risiken im Landeshaushalt in Milliardengrößenordnungen abzuschirmen. Das halten wir für wirtschaftlich unvernünftig und fiskalpolitisch für nicht vertretbar.
Dann durften wir heute zu Beginn der Diskussion auch noch erleben, wie Sie sehr deutlich sagten, Sie wollen rekommunalisieren, und die Kosten dafür dürften auch wieder bei 1 Milliarde oder mehr liegen. Nur, woher wollen Sie das Geld nehmen? Sie schirmen keine Risiken ab, Sie wollen gleichzeitig rekommunalisieren. All das ist nicht logisch, und all das kann sich das Land Berlin nicht leisten. Es passt aber irgendwie zu einer Politik des rotroten Senats, der nach zehn Jahren und über 20 Milliarden
Euro Schulden mehr einfach sagt: Auf diese oder jene Milliarde mehr kommt es uns nicht an. Das ist keine nachhaltige Politik, und die können wir an der Stelle auch nicht mittragen.
Insofern war für uns wichtig – deshalb haben wir bewusst diese Große Anfrage aufrechterhalten –, dieses Thema hier im Parlament deutlich zu machen, das Thema Risikoübernahme, Vertragskonstellation für ein sehr kompliziertes Geschäft offen zu diskutieren und am Ende auch hier zu lösen. Die Verhandlungsposition des Senats hatte sich verbessert. Der Immobilienmarkt hat sich stabilisiert. Auch das haben wir heute schon erörtert. Die BIH hatte ein positives Geschäftsergebnis, und am Ende des Tages hat sich auch die Großwetterlage an den Finanzmärkten stabilisiert. Damit hätten wir eine vernünftige, sachliche Diskussion führen können. Das haben wir nicht getan. Stattdessen wurde über die Presse durchgestochen. All das ist unseres Erachtens nicht nur intransparent, sondern auch undemokratisch. Insofern kritisieren wir das hier auf das Schärfste.
Ich freue mich auf die Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank! – Herr Senator! Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich habe fest damit gerechnet, dass Sie nichts dazu sagen. Insofern muss ich jetzt sogar mein Manuskript umstellen. Aber wir sind ja flexibel an der Stelle.
Zur ersten Frage
Wie bewertet der Senat die presseöffentliche Einschätzung großer Teile der SPD-Fraktion, dass die verwalteten oder erworbenen Wohnimmobilien für das Land Berlin so werthaltig sind, dass eine Veräußerung der BIH auch unter Berücksichtigung der mit dem Portfolio verbundenen Risiken für Berlin nachteilig gewesen wäre?
haben Sie sehr deutlich ausgeführt – und dafür bin ich Ihnen dankbar –, dass es grundsätzlich aus Sicht des Senats vorteilhaft gewesen wäre, das Ganze zu verkaufen. Sie können nicht dafür sprechen, was die SPD-Fraktion sagt. Aber Sie haben auch klargemacht, dass die Risiken und die Werte – das haben Sie später ausformuliert – der Wohnimmobilien nicht so hoch sind, dass es, selbst aus wohnungspolitischen Überlegungen, sinnvoll gewesen wäre, diese Immobilien zu halten. Es wäre ja aus Schadensminimierungsaspekten notwendig gewesen, alles unter Ertragsgesichtpunkten genauer zu bewerten und gleichzeitig mit dem Vermögensrisiko zu belasten, was Sie ausdrücklich hier dargestellt haben. Es wäre also kein sinnvolles Geschäft und auch unter Wohnungsaspekten kein gängiges Instrument gewesen. Das kann man daraus ablesen.
Was Sie nicht gesagt haben, was aber durch die Presse gegeistert ist: Sie haben später indirekt formuliert, dass erhebliche Investitionen erforderlich gewesen wären. Da haben Sie bei Ihrer Antwort so süffisant gesagt, von wem auch immer die zu tragen seien. Ich glaube, das trifft es ganz gut: „Von wem auch immer die zu tragen sind“ bedeutet nämlich an der Stelle, dass Sie die Haushalts
rechnung ohne den künftigen Wirt gemacht haben, nämlich ohne die Fragen zu klären, was im künftigen Doppelhaushalt passiert und wie Sie mehrere hundert Millionen Euro künftigen Generationen aufbürden.
Nein, keine Zwischenfragen bitte! – Insofern war das an dieser Stelle entlarvend.
Ihre Antwort zu Frage 2: Auch hier ging es um die Nutzung zur Wohnungsbestandspflege. Das haben Sie nicht näher kommentiert. Das ist auch klar: In dem Moment, wo die Bestände eigentlich unter Wert sind – und Sie haben es ja mit den Besitzverbindlichkeiten schön ausgedrückt –, sind sie natürlich nicht geeignet, um einen Wohnungsmarkt ausreichend zu dämpfen. Insofern will ich Ihnen die Antwort an dieser Stelle noch weiter abnehmen.
Bei der Frage 3 nach der politischen Neubewertung der Immobiliengeschäfte finde ich die Frage bemerkenswert – und die eine oder andere Kollegin hat hier gelacht, aber Sie haben ja auch auf Herrn Landowsky Bezug genommen –, warum man die Bestände jetzt hält. Da muss ich Sie deutlich fragen: Wie kann es eigentlich sein, dass Sie einen Vertrag zeichnen, notariell beurkunden lassen, den gesamten Prozess durchlaufen,
das Geschäft unter der Frage 4 auch für vernünftig erklären und dann im Nachhinein sagen: „Oh, ich empfehle unter Transparenzgesichtspunkten …“ Und das am Ende eines Prozesses, wo Sie mehrere Millionen Euro Beraterhonorar ausgegeben haben – das ist nicht erklärbar!
Nein, ich bin nicht erst gestern geboren, ich kann nur Zahlen lesen und vor allem auch Risiken abschätzen. Wir beraten das im Vermögensausschuss immer sehr deutlich.
Sie haben sich hier eindeutig von einer kurzfristig schlagzeilenorientierten Politik treiben lassen, sonst hätten Sie diesen Prozess niemals so lange fortgeführt. Mir tut es ja beinahe leid, Herr Nußbaum. Sie haben sauber verhandelt und den Prozess von Herrn Sarrazin fortgeführt. Sie haben einen Vertrag ausgehandelt, der – nach dem, was man aus der Presse zur Kenntnis genommen hat – für das Land Berlin vorteilhaft gewesen wäre, und dann hält man Sie am Ende des Tages zurück. Sie sind an dieser Stelle eine „lame duck“. Sie glauben doch nicht, dass Sie bis zum 18. September hier noch etwas bewegen können. Man hat Sie an einem für den Haushalt des Landes Berlin wirklich wichtigen Punkt, nämlich einer Risikoabschirmung, vor die Wand laufen lassen. Insofern sind Sie an dieser Stelle
eindeutig ins Straucheln geraten, und das bei einer so wichtigen Frage.
Ich komme zurück zur Großen Anfrage. Warum haben Sie es nicht eingebracht? „Vollständige Transparenz“, haben Sie gesagt. Mich wundert allerdings bei diesem Thema, warum ich mir sechs oder sieben Wochen lang in der Berliner Tagespresse Details zu Verträgen anhören musste, die eindeutig nur Kollegen oder andere Personen, die an dem Verfahren beteiligt waren, durchstechen konnten. Da wurden Diskussionen über Immobilienbestände geführt, von denen ich nicht einmal wusste, dass sie sich in den Fonds befinden. Das habe ich erst jetzt nach der Lektüre der Unterlagen feststellen dürfen. Das ist schon sehr bemerkenswert und spricht nicht von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Sie alle – und damit spreche ich die Koalitionäre an – sind an dieser Stelle nicht konsequent geblieben. Sie haben ein vernünftiges Geschäft aufgebraucht. Der Senator hat es deutlich gemacht: Im Moment sind noch 560 Millionen Euro in der Rücklage enthalten. Es gibt einen mutmaßlichen Investitionsbedarf in die Immobilien von über einer Milliarde Euro. Das war zumindest der Presse zu entnehmen. Insofern stellt sich schon die Frage, wie Sie das am Ende des Tages finanzieren wollen. Sie haben jetzt zehn Jahre lang in diesem Bereich gearbeitet und die Verantwortung dafür. Glauben Sie nicht, dass die Neuausrichtung des Immobilienkonzerns so einfach wird! Die BIH hat sich zurechtgeschrumpft, die BIH hat sich auf einen Verkauf ausgerichtet, und Sie kriegen auch ein solches Unternehmen nicht innerhalb von ein oder zwei Jahren ohne weiteres gedreht. Auch das ist eine Herausforderung, und auch das gehört zu einer Risikobetrachtung.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Aspekt, den ich hier deutlich ansprechen muss: Sie haben in den letzten Jahren, gerade auch vor der Grundüberlegung, dass dieser Konzern en bloc verkauft wird, massiv Geld ausgegeben – das können Sie dem Risikobericht entnehmen –, nämlich 1,8 Milliarden Euro, um sehr bewusst Fondsanteile zu erwerben. Wenn man sich das sehr genau anschaut – und ich und meine Kollegen haben auch diverse Anfragen zum Thema gestellt –, haben Sie es zum einen im 2007erHaushalt nicht sauber abgebildet, und zum anderen haben Sie auch keine saubere Ermächtigung dafür gehabt. Wir haben das bisher toleriert, dass Sie 1 800 Millionen Euro ausgegeben haben, um Fondsanteile zu kaufen. Aber sauber auf der haushaltsrechtlichen Seite waren Sie dort nicht.
Jetzt haben Sie uns am Ende des Tages gesagt, Sie hätten so viel Geld ausgegeben, aber eher Verbindlichkeiten. Sie haben es gerade genannt: 4,6 Milliarden Euro Kreditverbindlichkeiten auf den Fonds, und dafür haben Sie 1,8 Milliarden Euro ausgegeben. Ich weiß nicht – aber bei einer einfachen Betrachtung ist das ein sehr schlechtes Geschäft.
Das Ganze war bisher nur zu vertreten, weil Sie den Verkauf en bloc angestrebt haben. Ansonsten ist die gesamte Politik, zumindest die der letzten zwei, drei Jahre, eine Fehlausrichtung gewesen.
Ich glaube, ich habe es viel besser verstanden, als Sie denken! Ich muss mich leider seit über zehn Jahren mit dem Thema beschäftigen.
Ich verstehe das sehr gut, liebe Kollegin! Tun Sie nicht so, als ob Sie sich nicht auch damit beschäftigen. Ich kann ja aus vertraulichen Ausschusssitzungen nicht berichten. Aber die Kollegen aus der SPD-Fraktion, die dieses Thema mutmaßlich betrieben haben, sind bisher vielleicht nicht so interessiert daran, sich mit den Details auseinanderzusetzen. Fakt ist: Sie haben einen Immobilienkonzern geschmiedet, den Sie in den letzten Jahren anders ausgerichtet haben und der jetzt davor steht, Risiken in Milliardenhöhe zu bewältigen. Sie haben den Fondsanteilerwerb rechtlich nicht sauber unterlegt. Sie haben die Rücklage aufgebraucht. Sie haben 4,6 Milliarden Euro Schulden am Ende des Tages, und – Sie haben im Moment keine Lösung. Sie haben aus politischen Gründen, aus Opportunität vor dem 18. September, darauf verzichtet, sauber zu verkaufen und dieses Kapitel sauber abzuschließen. Jetzt stehen Sie da. Sie haben die Verbindlichkeiten, Sie haben einen nicht ausgerichteten Konzern. Sie haben eine „lame duck“ als Finanzsenator, der mir an der Stelle wirklich leid tut, weil es sich hier stark engagiert hat, und Sie haben am Ende keine Lösung, sondern nur mehr Schulden. Das ist absolut unzureichend und keine saubere Bilanz Ihrer Fiskalpolitik. Es reiht sich ein – ich habe es vorhin schon einmal gesagt –: In den vergangenen zehn Jahren haben sie über 20 Milliarden Euro neue Schulden aufgehäuft. Da ist es für Sie wahrscheinlich nicht mehr so relevant, ob es eine Milliarde Euro mehr oder weniger sind. Das ist keine Konsolidierung, das ist einfach nur, das Land in fiskalpolitische Chaos zu stürzen.
Frau Matuschek! Ich muss es jetzt doch noch einmal tun. Sie alle – auch Frau Kolat – halten die Worte „Transparenz“ und „Glaubwürdigkeit“ hoch. Aber ich glaube, es
gibt da einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Wir haben die Konsequenz daraus gezogen.
Wir haben uns neu aufgestellt. Wir haben das Ganze von außen betrachtet. Wir haben uns verändert.
Auch inhaltlich, Herr Kollege Gaebler! – Wenn Sie in den Spiegel schauen – insbesondere auch die Kollegen von der SPD-Fraktion –, dann müssten Sie auch mal eindeutig sagen, dass zum Thema „Transparenz und Glaubwürdigkeit“ auch ein Stück weit Demut gehört – zumindest der eine Satz: Auch wir waren mitverantwortlich.
Der hätte Ihnen mal über die Lippen kommen müssen. Das ist Ihnen nicht über die Lippen gekommen.
Und Kollegin Matuschek und ihre Fraktion hätten auch sagen können: Wir waren auch mitverantwortlich –
als ehemalige PDS, als ehemalige Linke, dass die Stadt so aufgebaut werden musste. Auch dieser Satz ist Ihnen nie über die Lippen gekommen. So viel zum Thema „Transparenz und Glaubwürdigkeit“. Das haben Sie hier nicht bewiesen, obwohl Sie das die ganze Zeit vor sich hertragen. Das ist kein ordentlicher Umgang an der Stelle.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Andreas Köhler (SPD): Das war Karneval! – Christian Gaebler (SPD): Die DDR war schuld am Bankenskandal! – Weitere Zurufe von der SPD und der Linksfraktion]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Entwurf des Senats zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes oder genauer gesagt: zur Erhöhung der Vergnügungsteuer. Das ist der Beratungsgegenstand nach der heutigen Tagesordnung, vordergründig, de facto geht es unseres Erachtens aber auch um die Frage: Wie gehen wir künftig mit den Spielhallen und vor allem mit dem Spielhallengesetz um. Ziel muss die Begrenzung der Spielhallenflut sein.
Das Problem ist eindeutig bekannt. Ich zitiere die „BZ“ vom 23. September 2010 als der Regierende Bürgermeister den Bezirk Spandau besucht hat:
Spielhallen an jeder Ecke. Allein vier am Metzer Platz im Bezirk Spandau, den gestern der Regierende besuchte. „Ich finde das unerträglich“, so Klaus Wowereit. „Ohne Gesetzesänderung werden wir eine weitere Ausbreitung nicht verhindern können“.
Und weiter:
Wowereit kündigt eine Gesetzesinitiative im Bundesrat an. „Wir müssen die Spielhallenverordnung verschärfen.“
Inzwischen sollte der Regierende Bürgermeister – der gerade nicht da ist – wissen, dass es keiner Bundesratsinitiative bedarf, weil die Gesetzgebungskompetenz – zumindest was wesentliche Teile angeht – auf die Länder übergegangen ist.
Ich zitiere aus dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages:
Durch die Änderung des Grundgesetzes als Folge der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ist das Recht der Spielhallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen.
Was Sie also in Berlin verschweigen, ist der Umstand, dass wir selbst Herr des Verfahrens sind, Herr Regierender Bürgermeister. Die SPD- und die Linksfraktion könnten der Spielhallenflut ohne Weiteres Einhalt gebieten, indem sie die Spielverordnung durch ein Landesgesetz ersetzen. Das heißt, indem Sie unseren Gesetzentwurf, den Sie durch geschickte Machenschaften einfach immer weiter vertagen, zustimmten.
Durch Ihre Hinhaltetaktik stellen Sie sich schützend vor die Automatenwirtschaft und die Spielhallenbetreiber, weil Sie mit einer kräftigen Vergnügungsteuer, die wir jetzt beschließen sollen, an den Bruttospielergebnissen mitverdienen wollen. Sie wollen mitverdienen an dem Elend der Spielsüchtigen! Sie wollen mitverdienen an den Jugendlichen, die in diesen Spielhallen verbotenerweise ihr Geld verzocken! Sie interessiert nicht die Not der Angehörigen von Spielsüchtigen. Sie interessiert nicht, dass ganze Stadtviertel heruntergewirtschaftet und verschandelt werden,
indem das alteingesessene Gewerbe massiv durch Spielhallen verdrängt wird.
Nein! – Es ist Ausdruck einer geistig moralischen Verwahrlosung des Senats!
Herr Müller und Herr Wolf! Sie decken das Ganze hier. Ich bitte Sie an dieser Stelle, endlich aufzuhören mit Ihren schamlosen Lügenmärchen, die auch in Ihrer Gesetzesbegründung stehen. Sie suggerieren, dass Sie mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer die Spielsucht bekämpfen wollen. Dem ist inzwischen im Zuge der parlamentarischen Beratungen in den Ausschüssen vehement widersprochen worden. Nein! Auch der Senat – und so ist es im Hauptausschuss gestern ganz deutlich geworden – sieht, dass der Spielsucht und der Entwicklung der Spielhallen mit der Vergnügungsteuer kein Einhalt geboten werden kann. Gestern hat Frau Matuschek Klartext geredet. Sie haben so schön gesagt, die Kuh, die man melkt, die kann man an der Stelle nicht kaltmachen. Insofern ist es eindeutig, dass Sie hier nur mitverdienen wollen. Und so steht es ja auch drin: 25 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Insofern haben Sie Ihr wahres Gesicht gezeigt. Hier geht es darum, mehr Geld zu verdienen und nicht in die Entwicklung steuernd einzugreifen.
In Berlin gibt es derzeit mehr als 400 Spielhallen.
Die Zahl der Automaten ist in den letzten drei Jahren von gut 6 000 auf 10 000 angestiegen.
Wie sieht es aus? Was muss man tun, um die Spielhallenflut wirkungsvoll zu begrenzen? – Die Antwort liegt unseres Erachtens klar auf dem Tisch des Hauses. Wir haben ein Spielhallengesetz eingebracht, mit dem wir ganz gezielt von den 400 auf die 70 Spielhallen herunterkommen können. Was passiert aber? – Dieser sinnvolle Entwurf, der ein wirkliches Instrument ist, der nicht nur eine Abzocke ist, der nicht nur dafür sorgt, dass man mitverdient, sondern dass man klar eine Entwicklung begrenzt, die wir alle nicht gutheißen, der wird durch Verzögerungstaktik an der Stelle einfach torpediert und durch fadenscheinige Begründungen nicht weiter zur Abstimmung gebracht.
Das ist eine Methode, die wir nicht gutheißen können. Gestern im Hauptausschuss ging es weiter mit der Demaskierung Ihrer Vorgehensweise. Sie verweisen auf den Glücksspielstaatsvertrag, den Sie abwarten wollen, nur kommt der leider erst frühestens im Jahre 2012. Sie verweisen auf eine dort befindliche 1 000-m-Regelung. Na, dann mal viel Spaß! Wir haben 5 000 Straßenkilometer im Land Berlin. Das Land Berlin hat 900 km² Fläche. Sie können sich aussuchen, in jedem Fall werden es mehr als 400 Spielhallen sein, die Sie mit der Regelung wieder gutheißen können. Es ist kein effektives Instrument. Daher unser ganz klarer Appell an der Stelle: Stimmen Sie endlich unserem Gesetzentwurf zu! Dann haben Sie ein wirkungsvolles Instrument. Und lassen Sie einfach nur die Steuererhöhung an der Stelle sein! Sie nützt keinem was, sondern Sie wollen nur mitverdienen und abzocken. Das ist nicht in unserem Sinne. Insofern können wir dem nicht zustimmen.
Lieber Kollege Buchholz! Ich hätte Ihnen gerne empfohlen, gestern mal an der Hauptausschusssitzung teilzunehmen.
Aber da waren Sie ja nicht dabei, als es um die Frage ging, was hier relevant ist, nämlich die Steuermehreinnahmen, als es um die Frage ging, was die Vergnügungsteuer bringt. All das waren Themen. Ich bin in der Tat etwas traurig. Es besteht Einigkeit im Ziel. Wir wollen den Spielhallenwildwuchs bekämpfen.
Aber unterm Strich zäumen Sie das Pferd von hinten auf. Sie fangen mit dem Thema Vergnügungsteuer an, wo die Steuerungswirkung definitiv nicht erwiesen ist. In der Anhörung im Ausschuss ist eindeutig klar geworden, es hat keinen Effekt auf die Suchtprävention, es hat keinen nachhaltigen Effekt im Sinne der Steuerung auf die Frage der Spielhallenstandorte. In den Begründungen zum Spielhallengesetz können Sie das auch entsprechend nachlesen. Stattdessen spielen Sie hier auf Zeit. Und das muss man wirklich so sagen. Gestern wurde eindeutig vom Senat gesagt, 2012 kommt der Staatsvertrag, 2012 kommt das Gesetz. Sie haben Anträge, die keiner hier im Haus kennt. Die erzählen Sie immer in den Medien. Sie spielen auch selber auf Zeit. Und das ist, glaube ich, hier in dem Verfahren nicht angemessen. Wir haben Ihnen gemeinsam die Hand ausgestreckt zu sagen, dass wir gemeinsam ein Verfahren durchführen. Frau Bung hat mehrfach mit Ihnen verhandelt. Was haben Sie getan? – Sie haben einfach die Sachen vertagt. Und ich glaube, das gehört hier nicht her, und es ist auch nicht sinnvoll im Sinne eines einträglichen und vernünftigen Verfahrens. Insofern müssen wir hier auch klare Worte finden.
Darüber hinaus – und deshalb verwundert mich dies –: Die Anhörung der Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss zu den rechtlichen Dingen hat eindeutig gezeigt:
Unser Gesetzentwurf ist tragbar, vernünftig und durchsetzbar. Stattdessen suchen Sie nach Gründen, um diesem Entwurf nicht zuzustimmen, und Sie spielen auf Zeit. Ich bleibe dabei: Gestern wurde eindeutig gesagt, im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags, und das ist 2012.
Herr Buchholz! Soll ich jetzt erzählen, was Frau Bung mit Ihnen vorher verhandelt hat? Dass Sie gesprochen haben, dass wir auf Ihre Vorschläge eingehen wollten. All das haben Sie nicht gemacht. Stattdessen haben Sie es einfach vertagt.
Sie haben sich hier unparlamentarisch verhalten, und das, obwohl wir das gleiche Ziel haben.
Bei dem Thema Mehreinnahmenabschöpfung ist die Sache unseres Erachtens auch klar: Wir haben im Hauptausschuss angeregt, die Mehreinnahmen dann wenigstens in die Suchtprävention zu stecken.
Keine Zustimmung an dieser Stelle, sondern eher: Uns geht es darum, Mehreinnahmen zu erzielen. Ich glaube, Sie sind hier unredlich, und ich glaube, Sie spielen hier nur eine PR-Nummer. Dann zeigen Sie endlich mal: Wo sind Ihre Anträge? Wo sind Ihre Entwürfe? Und vor allem: Wie kriegen Sie jetzt so schnell einen Gesetzentwurf realisiert? Wir haben es am 15. September vorgelegt. Wir haben jetzt den 9. Dezember, drei Monate später, und die Verwaltung ist nicht in der Lage. Ich zweifle ernsthaft, ob Sie wirklich das Ziel nachhaltig verfolgen wollen.
Die Schließung des Flughafen Tempelhofs ist zum Synonym für die Investorenfeindlichkeit des WowereitSenats geworden. Zwei Jahre nach Schließung beraten wir nun die Vorlage, in der die Zuständigkeit für die Entwicklung des riesigen Areals geregelt werden soll. Pikanterweise beraten wir dies im Rahmen eines Vermögensgeschäftes.
Nachdem der Senat im Sommer mit der ersten Vorlage scheiterte, weil diese mit heißer Nadel gestrickt war, kommt nun, wieder kurz vor Ende des Jahres, ein Vorschlag, bei dem einiges zu hinterfragen ist. Einzig, dass die Grundstücke nunmehr im direkten Landesbesitz verbleiben, ist ein deutlicher Fortschritt. Was bleibt, sind aber folgende Fakten:
Für die Erarbeitung einer Struktur zur Entwicklung des Tempelhofer Feldes benötigt der Senat zwei Jahre. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, sieht sich die Verwaltung für Stadtentwicklung nicht in der Lage, dieses Vorhaben selber zu stemmen. Durch die faktische Beauftragung der ehemaligen „Adlershof Projekt GmbH“ – im Kern durch die Übernahme des Personals – entsteht hier der Eindruck, dass eine Anschlusslösung gefunden werden musste. Ist das schon wenig erquicklich – so ist für uns die gewählte Organisationsstruktur besonders fragwürdig.
Vergegenwärtigen wir uns mal die verschiedenen Beteiligten, die sich zukünftig dort tummeln werden:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, – Senatsverwaltung für Finanzen, – zwei weitere Senatsverwaltungen, – die angrenzenden Bezirke, – IGA GmbH, – IBA GmbH, – Grün Berlin GmbH, – Property Management, – Tempelhof Projekt GmbH, – Beirat der Tempelhof Projekt GmbH.
Kurzum: eine Fülle von Projektbeteiligten, die ein kompliziertes und großes Areal planen und vor allem entwickeln sollen. Das schreit nach einer starken Koordinationsfunktion. Wie soll das eine GmbH leisten? Kann ein „steuernder Aufsichtsrat“ das leisten oder gar ein wachsweicher Beirat? Wir sind da sehr skeptisch.
Warum sind wir so skeptisch? – Die Entwicklungsgebiete Berlins und deren schwieriger wirtschaftlicher Verlauf sollten uns etwas Besseres lehren. Aufgrund dieser Voraussetzungen favorisieren wir eine verwaltungsinterne Struktur mit einer klaren und entscheidungsfähigen Pro
jektorganisation. Diese wäre auch nach Ihrer eigenen Vorlage die günstigste. Die verwaltungsinterne Lösung würde bei der Fülle der verschiedenen öffentlichen Akteure klare Entscheidungsverfahren, Verantwortlichkeiten und Berichtswege ermöglichen – besser als dies je ein steuernder Aufsichtsrat einer GmbH könnte. Das mag jetzt im Aufbau aufwendiger sein als die einfache Beauftragung und Überleitung der Mitarbeiter aus Adlershof. Über die Projektlaufzeit von mehr als zehn Jahren sind aber die begleitenden und effizienten Strukturen deutlich sinnvoller.
Daher können wir diesem Vorschlag nicht zustimmen und appellieren an Sie, im Interesse der nachhaltigen und effizienten Entwicklung dieses wichtigen Areals, Ihre Entscheidung zu überdenken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese Uhrzeit diskutieren wir natürlich gern zu vielen Themen. Manche sind Landesthemen, manche sind bundespolitische Themen. Energiepolitik – zumindest in dieser Art und Weise – ist ein klar bundespolitisches Thema, aber der eine oder andere möchte sich gern profilieren.
Nun zum Antrag: Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Bundesregierung erstmalig ein Energiekonzept erarbeitet hat, das auf einen Zeithorizont bis 2050 geplant ist.
Angesichts der Dimension und Bedeutung von ausreichender Energieversorgung ist es notwendig, über einen
Zeitraum von 40 Jahren zu planen. Für uns erfüllt das Energiekonzept der Bundesregierung drei wesentliche Anforderungen: Versorgungssicherheit, Kostensicherheit und CO2-Reduzierung. An diesem Dreieck müssen sich alle Energieträger messen lassen. Vor diesem Hintergrund sind auch alle Optionen zu bewerten.
Der Vorschlag der Bundesregierung, die Brückentechnologie Kernenergie etwas länger zu nutzen als ursprünglich geplant
und durch Abschöpfen von Gewinnen die regenerativen Energien sowie den Netzausbau weiter zu fördern, ist ein intelligenter Weg. Damit können die oben genannten Ziele aus unserer Sicht am Ausgewogensten erreicht werden.
Dazu komme ich gleich, Herr Kollege! – Denn wir müssen anerkennen, dass wir in zehn Jahren nicht alles realisieren können: CO2-Reduktion, Technologiesprünge im regenerativen Bereich, massive energetische Optimierungen im Gebäudebestand, finanzielle Ausgewogenheit für die Verbraucher usw. Diese Quadratur des Kreises geht eben nicht so ohne Weiteres auf und lässt sich auch ideologisch nicht befehlen. Dafür sind die Kosten und Risiken zu groß. Sonst hätte die rot-grüne Koalition 2000 eben nicht eine Betriebsgarantie für 19 Jahre gegeben. Das war auch zu kurz gesprungen, wie sich zeigt. Das mit der Laufzeit war einer der handwerklichen Fehler. Es wurden eben nicht alle Aspekte betrachtet.
Kurzum: Die Bundesregierung macht den Ausstieg aus der Atomenergie jetzt richtig. Die Versorgungssicherheit wird gewährleistet, und Energie bleibt bezahlbar. Sprich: Wir handeln pragmatisch und nicht ideologisch –
Nein! – angesichts der Erfolge im energiepolitischen Bereich, auch wenn ich vielleicht nicht so damit gerechnet hätte. In der Tat: 16 Prozent des Energiebedarfs wird schon über regenerative Energien gedeckt – Tendenz deutlich steigend, trotz der Laufzeitverlängerung auch weiter steigend und dies, glaube ich, auch in dem richtigen Bereich.
Denn kommen wir noch einmal auf unsere Kriterien zurück: Versorgungssicherheit, Kostensicherheit und CO2Reduzierung. In diesem Dreiklang wiegt auch das Thema CO2-Reduzierung. Damit haben wir auch hier in Berlin
Erfahrung. Jeder, der die Diskussion aus dem lompscherschen Klimaschutzgesetz kennt, weiß, dass auch Investitionen außerhalb des Energiesektors getätigt werden müssen, um diesen Bereich zusammenzubringen. Wir kennen das alle: Heizanlagen, Dämmung – vieles davon amortisiert sich eben im Moment noch nicht. Auch das gehört zu der Wahrheit dazu. Durch die Laufzeitverlängerung erhalten wir die Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, ohne die Verbraucher und somit uns alle zu überstrapazieren, aber die Versorgungssicherheit am Ende auch zu gewährleisten.
Folglich: Für uns ist an der Stelle die Diskussion – auch wenn in einem kurzen Antrag – deutlich komplexer, und wir sollten uns besser um die Probleme unserer Stadt kümmern. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor wenigen Wochen haben wir bei der Einbringung des Antrags schon intensiv und mit Priorität darüber diskutiert. Wir wollten in der Tat eine konsensuale Linie finden. Das hat nicht ganz geklappt – zumindest nicht so vollständig, wie wir es uns vorgestellt haben. Die CDUFraktion bedauert das ein Stück weit.
Allerdings: Man wird bei Beratungen – auch wenn sie in Teilen schon sehr vorabgestimmt sind – immer ein bisschen schlauer. So haben wir festgestellt, dass sich einige Rahmenbedingungen in der kurzen Zeit ein wenig festgefügt haben oder sich etwas dramatisiert haben. Wir haben die Steuerschätzung für die nächsten Jahre vorliegen. Wir haben die ersten Bundesländer, die Haushalte aufstellen mit Blick auf die Schuldenbremse. Wir hatten im Bereich der Finanzkrise weitreichende Beschlüsse und das Thema „Strukturelles
„Strukturelles Haushaltsdefizit“ in der Diskussion für den Landeshaushalt. Das bedeutet natürlich auch – das muss an dieser Stelle klar gesagt werden, trotz aller Diskussionen, die berechtigt sind –, dass die Finanzperspektive weiterhin eine wesentliche Perspektive sein wird, unter der das Land Berlin die Liegenschaftspolitik betreiben muss.
Nichtsdestotrotz – das ist der Punkt, den die CDU genauso sieht – muss in klaren Bandbreiten, die auf Basis des Berichtsauftrags und der darüber hinaus gehenden Beratung zu definieren sind, auch die Stadtentwicklungspolitik ein Bestandteil der Liegenschaftspolitik sein.
Deswegen stützen wir unseren Änderungsantrag oder die Diskussion weiterhin bewusst auf die breite Zielsetzung, die wir schon bei der Einbringung diskutiert haben, nämlich auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Standortsicherung, die Förderung des generationenübergreifenden Wohnens, die Stärkung des Wohnens in der Innenstadt und auf das Thema Klimaverbesserung. All das muss unter der Überschrift „Langfristig strategische Wertschöpfung“ mit landeseigenen Liegenschaften stehen. Das kann auch Nutzen-Wertschöpfung sein und nicht nur eine rein fiskalische Wertschöpfung. Insofern ist das ein Spannungsfeld aus ökonomischen, ökologischen und fiskalischen Aspekten.
Was uns wichtig ist, und deswegen sind wir auch bei dieser Linie geblieben, das ist, dass Einzelaktionen unter dem Rubrum, hier machen wir isoliert etwas mit Liegenschaften, der Vergangenheit angehören müssen. Auch partielles Verschenken – sei es noch so gut gemeint –, zum Beispiel an soziale Träger in Sachen Kitagrundstücken, ist kritisch zu sehen. Diese Einzelaktionen sind nicht in ein konsistentes Modell eingebettet und am Ende im Zweifel nur Aktionismus, weil sie vielleicht nicht in die Gesamtzielsetzung passen.
Ich will noch mal einen Punkt deutlich machen, weil er für uns als CDU-Fraktion von besonderer Bedeutung ist. – Das haben die Grünen in ihrem Antrag eben deutlich hervorgearbeitet. – Es geht um einen klaren Steuerungsansatz, nämlich zum einen um die Nutzenüberlegung, aber zum anderen auch um einen entsprechenden Automatismus. Es ist klar zu überprüfen: Ist die Immobilie unter Nutzenaspekten – sei es fiskalisch oder stadtentwicklungspolitisch – für das Land relevant, oder kann sie innerhalb eines entsprechenden Zeitraums relevant sein? Wenn das nicht der Fall ist, dann ist der Steuerungsmechanismus, das Ganze spätestens nach fünf Jahren in den Liegenschaftsfons zu überführen, um eine entsprechende Dynamik zu entfalten und das Ganze fiskalisch für das Land zu nutzen. Insofern – so stellen wir uns das vor, und so ist der gesamte Mechanismus angelegt – haben wir ein kontinuierliches Hinterfragen des Nutzens für die jeweilige Immobilie und auch eine Dynamik in der Liegenschaftspolitik, die sich an den Veränderungen der Stadt und den Notwendigkeiten orientiert. Das ist uns sehr
wichtig. Insofern glauben wir, dass das auch die Zielsetzung unterstützt.
Wir bedauern noch einmal, dass wir hier nicht ganz konsensual gewesen sind, aber das ist ein Berichtsauftrag. Wir werden kritisch und genau hinschauen, was dabei herauskommt, und gucken, dass wir dann auf der Basis eine dynamische Liegenschaftspolitik für das Land Berlin entwickeln. Ich vermute, das ist im Interesse aller. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Liegenschaftspolitik im Allgemeinen und im Speziellen begleitet uns im Untersausschuss „Vermögensverwaltung“, aber auch in anderen Ausschüssen regelmäßig. Handlungsbedarf ist aus unserer Sicht aufgrund der aktuellen Entwicklungen nunmehr deutlich geboten.
Zunächst aber ein Blick auf die Zahlen: Der Liegenschaftsfonds hat in der Zeit von 2004 bis 2009 rund 3 700 Grundstücke veräußert und einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro erbracht. Aus unsere Sicht ist das ein signifikanter Beitrag zur Konsolidierung. Deshalb sagen wir erst einmal den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank für ihr Engagement und den Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts des Landes Berlin.
Sieht man sich die Umsätze des Jahres 2009 an, dann wird deutlich, dass das Geschäft kleinteiliger wird. Die Vermögensaktivierung ist aufgrund der Marktlage schwieriger, und somit kann man schon sagen, dass wir an einem gewissen Wendepunkt angelangt sind. Hinzu kommen in der Liegenschaftspolitik und in der Diskussion Spezialfälle wie notleidende Finanzierungen im geförderten Wohnungsbau, die bei den erzielten Veräußerungserlösen und den Bürgschaftsinanspruchnahmen jedem hier im Raum die Tränen in die Augen treiben. Aber diese abgegrenzten Themen sollten nicht grundsätzlich Gegenstand einer mittel- und langfristigen Ausrichtung sein. Berlin fährt am besten, wenn es rational und frei von Klientelüberlegungen agiert.
Die Diskussion darf natürlich auch nicht losgelöst von der Finanzsituation des Landes Berlin geführt werden. Unser strukturelles Haushaltsdefizit beträgt nun einmal 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Deshalb kann Liegenschaftspolitik nicht isoliert betrachtet werden. Aber Finanzpolitik ist nur eine Perspektive, unter der man Liegenschaftspolitik betreibt. Die Veränderung der verschiedenen Stadtquartiere in den letzten Jahren hat auch gezeigt, dass Liegenschaftspolitik relevanter Bestandteil der Stadtentwicklungspolitik sein muss. Insofern gilt für uns bei der Abwägung von fiskalischen und stadtpolitischen Interessen: Ganzheitliche Liegenschaftspolitik ist Zukunftspolitik für Berlin.
Daher unterstützen wir mit unserem Änderungsantrag ausdrücklich eine breite Zielsetzung mit den fünf Anforderungen: Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Standortsicherung, Förderung generationenübergreifenden Wohnens, Stärkung des Wohnens in der Innenstadt und Klimaverbesserung. Alles steht unter der Überschrift der langfristigen strategischen Wertschöpfung mit landeseigenen Immobilien.
Diese Ziele sind natürlich in einem Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer, fiskalischer und stadtentwick
lungspolitischer Aspekte. Das ist aber auch gewollt. Die Abwägung und Diskussion im politischen Raum ist hier aus unserer Sicht nunmehr höchst erforderlich, gerade weil wir an diesem Wendepunkt angekommen sind. Dieser Wendepunkt zeigt auch, dass wir hier ein grundsätzliches Konzept benötigen. Einzelmaßnahmen wie beispielsweise das Verschenken von Liegenschaften, auch wenn es an soziale oder gemeinnützige Träger ist, sind kritisch zu sehen. Ohne ein konsistentes Modell ist das leider nur Aktionismus.
Zu einzelnen Punkten im Antrag an dieser Stelle ist für uns noch wichtig, nicht genutztes Fachvermögen mit einem konsistenten Mechanismus zu versehen. Es nach fünf Jahren als veräußerungsmögliches Vermögen in den Liegenschaftsfonds zu übertragen, ist ein wichtiges Element, verbunden mit einem differenzierten Steuerungsmodell, was dazu führt, dass Grundstücke im Liegenschaftsfonds nicht nur geparkt werden, sondern dann, wenn sie dort sind, auch definitiv zur Veräußerung anstehen.
Im Bereich der Vergabemöglichkeiten denken wir, dass sich das Verfahren in den letzten Jahren mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg, nämlich das Bieterverfahren, bewährt hat und deshalb auch aus unserer Sicht das konsistente Modell ist, auf das wir in Verbindung mit Direktvergaben setzen. Das ist nach unserer Meinung ein ausreichendes Argumentarium.
Den Bereich Zwischenerwerb, deshalb haben wir es in unseren Änderungsantrag noch einmal explizit aufgenommen, sehen wir als wichtiges Instrument, um Einzelfalllösungen dann auch gezielt anzuwenden, beispielsweise die der notleidenden Finanzierungen im sozialen Wohnungsbau. Regelmäßige Portfolioauswertung als zweiter Teil ist ebenso unerlässlich, um genau zu schauen, wo wir Vermögensaktivierung und Stadtentwicklungspolitik miteinander in Einklang bringen unter dem Diktat der Haushaltssituation einerseits und der stadtentwicklungspolitischen Notwendigkeiten andererseits.
Mit Blick auf die erzielten Einnahmen von über 1 Milliarde Euro und der im Vorfeld schon anstehenden Diskussion und der sich hier abzeichnenden konstruktiven Debatte freuen wir uns auf entsprechend konstruktive Lösungen und freuen uns auch, dass der Senat mit einem ebenso qualifizierten wie fristgerechten Bericht hierzu die Diskussion abbildet. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wann und in welchem Umfang ist der Senat zuletzt über die Entwicklungen zum Verkauf der GSW informiert worden, und welche Entscheidungen hat er dazu getroffen?
2. Wird der Senat das Abgeordnetenhaus über die Entwicklungen und die notwendigen Entscheidungsverfahren vor seiner Zustimmung zum Börsengang informieren, bzw. wie beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus in das Verfahren einzubinden?
Herr Senator, vielen Dank für die Information! Sie haben gesagt, das Ergebnis ist derzeit völlig offen, im Internet wird aber im aktuellen IPO-Kalender per 10. März davon geschrieben, dass der Börsengang für die GSW-Immobilien im Mai dieses Jahres terminiert ist. Mit Blick auf die üblichen Fristen würde dies bedeuten, dass man in den Verhandlungen deutlich weiter vorangeschritten sein müsste, als Sie gerade skizziert haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ermöglicht das angeblich neue Konzept für die Schulhelferversorgung der sonderpädagogischen Förderzentren – per 03/2009 – eine schnellere, effizientere und würdigere Antragstellung und Bearbeitung?
2. Warum wurden die Lehrer und Eltern der betroffenen Kinder bis heute – acht Wochen vor Beginn der Sommerferien – noch immer nicht über Inhalte und Umsetzung des Konzeptes informiert?
Herr Senator! Vielen Dank für die Informationen! Der Sachstand, den Sie gerade geschildert haben, wurde bereits vor drei Monaten ähnlich dargestellt. Was hat dazu geführt, dass es drei Monate gedauert hat, dieses Verfahren verbindlich festzulegen?
Ich frage den Senat:
1. Ist es zutreffend, dass die bei der Firma Moto Guzzi bestellten Polizeimotorräder bis heute nicht im Einsatz sind, obwohl die Ausschreibung vorsah, dass die Motorräder bis Ende 2008 einsatzbereit geliefert werden sollten? Wenn ja, warum nicht?
2. Denkt der Senat angesichts dieser „Leistung“ an eine Neuausschreibung der Polizeimotorräder?
Herr Senator! Was sagen Sie den mittlerweile kurzarbeitenden Mitarbeitern im BMW-Werk, wenn sie zu Ihnen kommen und sagen: Na ja, wir haben jetzt Moto-GuzziMotorräder, aber wir haben vielleicht keine Arbeit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulhelfer sind wichtige und qualifizierte Personen. Sie ermöglichen derzeit 1 377 Schülerinnen und Schülern einen Zugang zum Schulsystem, den sie ohne die unterstützende Begleitung der Schulhelfer und deren Einzelbetreuung nicht bekommen würden, da diese Schüler ansonsten als nicht beschulbar eingestuft würden.
Insofern haben sie einen signifikanten Anteil daran, dass für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, Kinder, die autistisch oder verhaltensauffällig sind, überhaupt einen Beschulung ermöglicht wird. Diese Kinder bedürfen der besonderen Zuwendung von Vertrauenspersonen, da sie beispielsweise durch selbstgefährdendes Verhalten auffällig geworden sind oder nur mittels Sonden ernährt werden können. Schulhelfer agieren dabei nicht nur als Unterstützer, sie sind auch Übersetzer für ein autistisches Kind und das Lehrpersonal. Nicht zuletzt kann auch der Schulhelfer bei der Kommunikation eine wichtige Hilfestellung leisten und am Ende des Tages einen Weg von der Sonderschule in den integrativen Unterricht ebnen.
Ohne diese spezifische Förderung und Unterstützung könnten viele dieser Jugendlichen eben nicht an einem integrativen Unterricht teilnehmen und nur noch in Förderzentren am Ende des Tages aufbewahrt und nicht mehr gebildet werden. Lehrer können insbesondere aufgrund der besonderen Anforderungen und natürlich bei vielleicht mehrfach behinderten Kindern in den Klassen diese Aufgabe nicht leisten und diesen Kindern nicht die spezifische Förderung zukommen lassen. Diese Eins-zu-einsArbeit können nur Personen tun, die häufig diese Kinder direkt betreuen. Deshalb baut das Berliner Schulsystem mit seinem integrativen Unterricht auf den Einsatz dieser Schulhelfer.
Schule ist zum Lernen da. Sie hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und ist kein Aufbewahrungsort. Gerade bei diesen Kindern ist das sehr wichtig. Berlin hat sich den Integrationsunterricht als Ziel gesetzt, allerdings die Schulhelfer als wichtiges Instrument oftmals in Frage gestellt. Insofern kann man hier wunderbar sehen, dass es von der Idee zur Umsetzung gerade bei diesem Senat ein sehr langer Weg ist.
Viele Kinder aus diesem Bereich bleiben hier auf der Strecke.
Bereits seit Anfang 2008 weisen betroffene Schulen und Eltern und diverse Interessensverbände auf die zahlreichen Probleme bei den Schulhelferstunden hin. Heute – und das ist Gegenstand des Antrags, insbesondere auch mit Blick auf das kommende Schuljahr, den Senator interessiert es besonders, er ist gerade auch nicht im Raum – wollen wir, dass es in diesem Verfahren zumindest eine kleine Optimierung gibt, denn der Bewilligungszeitraum für diese wichtige Unterstützung
Oh! Da oben, er telefoniert. Wunderbar! Da kann er ja gut zuhören, wenn er telefoniert! –