Eine Sonderabgabe zur Finanzierung des BER ist darin natürlich nicht enthalten. Am Finanzierungskonzept für den neuen Flughafen hat sich in den zurückliegenden Monaten nichts geändert. Insbesondere gibt es keine Finanzierungslücke, wie Sie in Ihrer Frage unterstellen.
Bei der neuen Entgeltordnung ist zu berücksichtigen, dass es sich um die Bereitstellung von neuer Infrastruktur handelt, und die hat ihren Preis. Die Gebührenordnung ist aber nicht irgendeine Fortschreibung, sondern durchdacht und zielgerichtet. Mit dieser Entgeltordnung wurde ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen der Airlines und der Flughafengesellschaft gefunden. Es galt, alle Airlines mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen unter einem Dach zusammenzubringen. Das ist des Konzept des BER.
Gleichzeitig waren zahlreiche rechtliche und betriebliche Vorgaben zu beachten. Kein Airline wird an diesem Flughafen subventioniert. Herausgekommen ist eine Entgeltordnung, die nicht einfach pro Passagier abrechnet, sondern differenziert ist und einen eindeutigen, nachvollziehbaren Kostenbezug hat.
Durch die neue Entgeltordnung werden gezielt Effizienzanreize gegeben, zum Beispiel für kurze Standzeiten am Flughafen, für eine hohe Auslastung der Airlines, für Verkehrswachstum für Airlines, die Landstreckenflüge anbieten – worauf wir besonders hoffen, – und – nicht zu vergessen – für den Einsatz umweltfreundlicher Flugzeuge. Darauf setzen wir einen wichtigen Akzent.
In der neues Entgeltordnung führt die Flughafengesellschaft nicht nur ein lärmbezogenes Entgelt fort, sondern erweitert es sogar an verschiedenen Punkten. So werden Flüge zwischen 22 und 6 Uhr mit einem differenzierten Lärmaufschlag versehen, um einen Anreiz für die Abwicklung dieser Flüge in der Tageszeit von 6 bis 22 Uhr zu bieten und nicht in den berühmten Randzeiten, die wir brauchen, aber mit möglichst wenigen Flügen. Nicht zuletzt gibt es künftig ein emissionsbezogenes Entgelt, mit dem ein Ansatz zum Einsatz modernen Fluggeräts mit geringerem Klimagasausstoß geschaffen wird. – Es ist rundherum ein durchdachtes Konzept mit diversen Akzenten – sowohl verkehrs-, umwelt- als auch lärmschutzpolitischer Art.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein sehr transparentes Verfahren in der Vorbereitung des Konzepts gewählt wurde. Schon vor Antragstellung beim zuständigen brandenburgischen Ministerium – das heißt, vor dem vorgeschriebenen offiziellen Konsultationsverfahren – hatte die Flughafengesellschaft im Rahmen des Antragsverfahrens Gesprächsphasen mit den Airlines. Die Entgeltordnung für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg International Willy Brandt wie auch die für die bestehenden Flughäfen Tegel und Schönefeld sind keine Geheimnisse, sondern sie sind auf der Homepage der Flughafengesellschaft nachzulesen. Sie sind öffentlich, transparent und entsprechen dem Fortschritt, den wir uns von diesem Flughafen erwarten, nämlich einen internationalen Flughafen mit einem internationalen Niveau, der mehr Leistung auch für die Airlines bietet. Dementsprechend werden die Entgelte geregelt.
Herr Staatssekretär Meng! Vor Kurzem hat der Geschäftsführer Schwarz im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dieses Hauses gesagt, dass ein Umfliegen des Südwestens Berlins – westlich um Potsdam herum – nicht möglich sei, weil das den Fluggesellschaften wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Wir reden über Mehrkosten von ungefähr 70 Cent pro Passagier und Flug. Deshalb meine Frage: Warum ist das Eine nach Auskunft von Herrn
Schwarz unwirtschaftlich für die Fluggesellschaften und das Andere – die höhere Entgeltordnung – nicht?
Herr Abgeordneter Braun! Da verwechseln Sie zwei Themen: Einmal handelt es sich um die Entgeltordnung, die in ausführlichen Konzentrationsverfahren als Kompromiss entwickelt worden ist und wo klar ist, dass nicht jede Fluggesellschaft sich freut, wenn ein Entgelt höher wird, weil sie dadurch mehr Leistung bezahlen muss. Das Zweite sind Kosten für konkrete Flugrouten, die möglicherweise entstehen. Die legt die Flugsicherung fest. Wir warten mal ab, was da festgelegt wird, aber die Festlegung erfolgt hauptsächlich nach Sicherheitskriterien. Danach haben wir die berühmte Debatte, welche Kriterien noch eine Rolle spielen. Da hoffen wir darauf, dass die Empfehlungen der Flugsicherheitskommission so weit wie möglich berücksichtigt werden können. Aber da müssen wir abwarten, wie die Entscheidung ausfällt. Das ist ein anderes Thema, das mit der Entgeltordnung nichts zu tun hat.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Können Sie ausschließen, dass durch die Erhöhung der Entgelte weniger Flugbetrieb stattfinden wird, weil Fluggesellschaften Flugverbindungen streichen werden, weil es sich im Billigfliegerbereich möglicherweise nicht mehr rentieren wird?
Herr Abgeordneter! Wir erwarten mehr Flugbetrieb. Wir bauen einen internationalen Flughafen mit einer verbesserten Anbindung. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Flugverkehr in Berlin weiter wachsen wird und weiter wachsen muss. Wer auch immer in der Stadt Signale setzt, dass das die Stadt nicht brauche, ist auf dem Holzweg. Wir wollen einen Flughafen, der die Stadt wirtschaftlich vorantreibt, und ich schließe hier nichts aus, noch fordere ich etwas, sondern wir sind hier an dem Punkt, dass wir etwas erwarten. Und wir erwarten einen weiteren Zuwachs des Flugverkehrs in Berlins – auch des Umsteigeflugverkehrs – zum Wohl der Stadt.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 3 der Kollegin Claudia Hämmerling von den Grünen mit dem Thema
1. Wie erklärt der Berliner Senat die Verzögerung beim Bau des Regierungsflughafens in Schönefeld um ein weiteres Jahr bis 2015, und welche Interimslösung ist für die Zeit dazwischen vorgesehen?
2. Was ist dran an den Gerüchten, dass es auch im Terminplan des Flughafens BBI weitere Verzögerungen geben soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hämmerling! Ich beantworte diese beiden Fragen getrennt. Bei Ihrer ersten Frage geht es um das sogenannte Regierungsterminal, an dem Staatsgäste ankommen, die Berlin besuchen. Der Bund ist im Aufsichtsrat des Flughafens vertreten. Insofern ist er in allen Phasen der Planung und des Baus des Flughafens über den Zeitplan voll informiert gewesen. Das Thema Regierungsflughafen ist in einer Vielzahl von Aufsichtsratssitzungen auch von den Vertretern Berlins und Brandenburgs immer wieder in Richtung Bund angesprochen worden. Die Planung des Regierungsterminals obliegt jedoch allein der Bundesregierung. Für den Bau dieses Terminals und – wenn Sie so wollen – des Regierungsflughafens ist ein Planänderungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren wird vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg bearbeitet. Ein Planänderungsbeschluss liegt noch nicht vor. Das ist zurzeit der Sachstand.
Ein Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Bund und der Flughafengesellschaft für die Fläche des Bundes und eine Planungs- und Finanzierungsvereinbarung sind abschließend verhandelt. Aber der Bund will erst nach Rechtskraft des Planergänzungsbeschlusses die genannten Verträge unterzeichnen und die entsprechenden Ausschreibungen vornehmen. Das ist eine Entscheidung des Bundes, die man bedauern kann, aber wir haben keinen Einfluss darauf. Er will erst abwarten, bis das Verfahren rechtskräftig entschieden ist.
Die Bundesregierung sieht in der zeitlich späteren Fertigstellung des Neubaus von sich aus kein Problem, da in der Zwischenzeit eine akzeptable Interimslösung durch die
Nutzung des dann geschlossenen Terminals A in Schönefeld – das kennen wir alle, dort fliegen wir alle jetzt ab – möglich sein wird. Das ist die Interimslösung, auf die die Bundesregierung setzt.
Für die Inhalte der Mietverträge für diese Interimsunterbringung des Bundes im Terminal A im alten Flughafen Schönefeld sind zwischen Bund und Flughafengesellschaft Verhandlungen im Gang. Grundlage bildet ein Letter of Intent, den es schon gibt. Das ist der Sachstand. Alles weitere ist jetzt in der Verantwortung des Bundes. Insofern kann ich Ihnen auch nichts zum Datum sagen, wann der Bund, wenn die rechtlichen Grundlagen vorliegen, wie und wann bauen wird. Das ist Sache des Bundes, der Ihnen das beantworten kann.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe aus der letzten Sitzung in Erinnerung, dass die Frage nach angeblichen Gerüchten, dass der Flughafen nicht fertig werde, vonseiten der Union – oder der Opposition überhaupt – schon einmal gestellt worden ist. Er wird fertig! Es gibt keinerlei bekannte Verzögerung am Zeitplan. Wie Sie wissen, freut sich der Regierende Bürgermeister sehr auf die Einweihung des Flughafens am 2. Juni 2012. Berlin braucht diesen großen Airport. Deshalb entbehren die Gerüchte und damit auch die Frage jeder Grundlage. Wir sind im Zeitplan.
Sie sprachen von einer Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, dass die denkmalgeschützte Generalsvilla mit in die Hochbauten integriert wird, damit nicht so ein gestaltloser Hochbaukomplex wie an jedem Flughafen entsteht? Wenn nein, warum nicht?
Ich muss leider darauf hinweisen, dass auch die denkmalschutzrechtlichen Fragen von Brandenburg bearbeitet werden, weil es auf Brandenburger Gebiet liegt.
Der Antrag im Planänderungsverfahren des Bundes ist Ende 2009 eingegangen. Da läuft in Brandenburg im Ministerium jetzt die Bearbeitungsphase. Ich kann Sie mit solchen Detailfragen nur an das zuständige federführende Ministerium verweisen. Von Verzögerungen habe nicht ich, sondern haben Sie in Ihrer Frage gesprochen. Es ist
ein wenig schade, dass der Bund so spät – obwohl er das Timing des Flughafens sehr wohl kannte – so weit gekommen ist, dass er konkrete Anträge gestellt hat, und dass er auch jetzt nicht bereit ist, quasi im Vorhinein auf die Genehmigungen in den Planungen voranzugehen. Das führt in der Tat beim Bund zu Verzögerungen. Aber wenn der Bund selbst darin keine Probleme sieht, können wir Berliner das nur schade finden. Offensichtlich ist die Abwicklung der Staatsbesuche gewährleistet.
Danke, Herr Präsident! – Herr Meng! Sie haben eben wieder von dem Eröffnungstermin gesprochen. Nun kann man sich fragen, ob Eröffnung auch gleichbedeutend ist mit kompletter Fertigstellung des Flughafens. Deshalb würde ich Sie bitten, Ihre Auskunft zur zweiten Frage noch einmal zu konkretisieren, dass Sie uns hier bestätigen, dass im Juni nächsten Jahres der Flughafen komplett fertiggestellt ist und damit quasi voll lastfähig ist.
Herr Abgeordneter Meyer! Nach unserem Informationsstand gibt es keinen Zweifel daran, dass der Flughafen Anfang Juni 2012 voll funktionsfähig sein wird.
1. Wie bewertet der Senat das Scheitern des Angriffs auf die Gewerbesteuer durch die schwarz-gelbe Koalition?