2. Ist die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften hinreichend gesichert, um Unterrichtsausfall vorzubeugen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Tesch! Zu Ihrer ersten Frage: Der Senat ist mit dem Start in das Schuljahr sehr zufrieden. Es ist gelungen, die personelle Ausstattung mit Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal rechtzeitig zu sichern. Dank der kontinuierlich bereits im gesamten zweiten Schulhalbjahr geplanten und durchgeführten Einstellungsverfahren konnten Einstellungen von Lehrkräften frühzeitig erfolgreich abgeschlossen werden.
In den Auswahlverfahren stellten sich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber – übrigens aus zahlreichen Bundesländern wie Bayern und Hessen – vor. Für durch Absagen freigebliebene bzw. durch unplanbare Personalveränderungen zu Schuljahresbeginn entstehende Bedarfe wurde in der ersten Woche des neuen Schuljahres ein weiteres zentrales Einstellungsverfahren durchgeführt. Auch im Bereich des Personals für die ergänzende Betreuung und Förderung konnten im Vergleich zum Vorjahr die erfolgreichen Einstellungen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn vorgenommen werden, sodass alle Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Bedarf verlässlich betreut und unterstützt werden können.
Das Ergebnis der Schnellabfrage zeigt auch, dass die Schwankungen im Ausstattungsgrad der Berliner Schulen wesentlich kleiner sind als in den vergangenen Jahren. Dies ist Folge des frühzeitig begonnenen Einstellungsverfahrens und der Möglichkeit, kontinuierlich bei unvorhergesehenen Personalabgängen neu einstellen zu können. Fest steht, dass alle Schulen in Berlin mit ihrem Ausstattungsgrad in der Lage sind, ihrem Unterricht nach den Stundentafeln nachzukommen.
In den kommenden Wochen ist die Aufgabe der Schulaufsicht, die Personalzuweisungen weiter zu optimieren. Darüber hinaus sind im Rahmen der Personalkostenbudgetierung befristete Einstellungen als Ersatz für kurzfristig erkrankte Lehrkräfte möglich. Diese Einstellungen werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern selbständig und kontinuierlich vorgenommen. Jede Schule – zu Ihrer Erinnerung – erhält zu diesem Zweck zusätzlich Mittel in Höhe von 3 Prozent des anerkannten Unterrichtsbedarfs. Auf dieser Grundlage und unter Ausschöpfung der bekannten und mit den Schulleitungen kommunizierten Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall ist es möglich, Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich begrüße es, dass die Schnellabfrage diesmal ihre Bezeichnung auch wirklich verdient, Herr Senator, weil sie sehr schnell war. Ich möchte nachfragen, ob die Ausstattung mit nichtpädagogischem Personal auch in Zukunft weiter vorangetrieben werden soll. Ich meine damit Sozialarbeiter, Schulpsychologen und Ähnliches.
Ich gehe davon aus, dass wir dem Bedarf an sonstigem pädagogischen Personal in der gleichen Größenordnung nachkommen können wie bei den Lehrerstellen. Er wird bei der Schnellabfrage nicht erfasst. Aber es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass seine Befriedigung nicht befriedigend ist.
Herr Senator! Vielen Dank, dass Sie das wiederholt haben, was Sie schon in Ihrer Pressekonferenz kundgetan haben! Meine weitere Frage – weil das auch in der Pressekonferenz nicht deutlich wurde –: Wie wollen Sie in diesem Schuljahr gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch tatsächlich ihre rechtmäßigen Fördermittel in auskömmlicher Weise bekommen? Sind hier Kürzungen aufgrund der Deckelungen zu erwarten? Was sagen Sie zudem zu der Zahl der Rückläuferinnen und Rückläufer, die jetzt von den Gymnasien in die achte Klasse der Sekundarschule zurückkommen?
Ich gehe davon aus, dass der Bedarf nach dem neuen Verteilungs- und Zuteilungsverfahren für den von Ihnen angesprochenen Kreis von Schülerinnen und Schülern in adäquater Weise gedeckt werden kann. Ich sehe keinerlei Probleme in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der Rückläufer.
Dann geht es weiter mit der Frage Nummer 2 der Kollegin Monika Thamm von der CDU-Fraktion zu dem Thema
1. Welche Schritte hat der Senator für Inneres eingeleitet, um nach dem Startschuss die neue Imagekampagne für die Ordnungsämter „Gute Regeln machen Sinn – wir kümmern uns darum“ – siehe Presseberichterstattung vom 17. Mai – umzusetzen, und welche Kosten sind dafür bisher entstanden?
2. Welchen Sinn sieht der Senat darin, lieber eine nutzlose Imagekampagne für die staatliche Eingriffsverwaltung zu finanzieren, statt mit diesem Geld z. B. die personelle Misere in den Bürgerämtern zu bekämpfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Thamm! Der Senat geht davon aus, dass die Imagekampagne eine positive Wirkung haben wird. Sie soll über einen längeren Zeitraum auf Plakaten und Flyern – übrigens auch im Rahmen eines Kinospots – über die vielfältigen Leistungsfelder der Ordnungsämter informieren, die deutlich über das Knöllchenschreiben hinausgehen. Die erzielte Akzeptanz soll für die tägliche Aufgabenerledigung helfen.
Die Frage, die Sie stellen, welche Schritte ich eingeleitet habe, um das umzusetzen, ist relativ einfach zu beantworten: Die Imagekampagne der bezirklichen Ämter wird von der Senatsverwaltung für Inneres unterstützt. Wir haben das begleitet.
Zur Frage nach den Kosten: Das Kostenbudget für die Imagekampagne beläuft sich auf 120 000 Euro. Das beinhaltet eine deutliche Konzepterstellung, Plakate, Flyer und den Kinospot. Auf Wunsch der Bezirke wurden 80 000 Euro dem Innovationsfonds für die Ordnungsämter entnommen, den wir im Haushalt haben. Ansonsten erfolgte die inhaltliche Ausgestaltung der Kampagne unter bezirklicher Federführung.
Zur zweiten Frage, welchen Sinn wir darin sehen, eine nutzlose Imagekampagne zu finanzieren, statt die Ordnungsämter finanziell aufzustocken: Die Antwort hierauf ergibt sich schon aus der ersten Antwort. Wir gehen nicht
davon aus, dass die größere Akzeptanz der Ordnungsämter, die durch die Imagekampagne erreicht werden soll, eine nutzlose Investition ist. Vielmehr gehen wir davon aus, dass das, was die Ordnungsämter machen, vermittelt werden soll und auch, wie ich meine, in angemessener Form vermittelt wird.
Das dies nicht völlig sinnlos ist, beweist die Fragestellerin, denn sie fragt nach einer „nutzlosen Imagekampagne für die staatliche Eingriffsverwaltung“. Offensichtlich ist selbst bei ihr nicht angekommen, dass die Ordnungsämter weit über die Eingriffsverwaltung hinausgehen. Sie sollen vornehmlich moderne Dienstleister und Partner der Bürgerinnen und Bürger sein, die repressive Eingriffe gar nicht mehr erforderlich machen.
Ich gehe bei dieser Antwort davon aus, dass Sie sehr wohl einen Nutzen sehen. Aber es wird mir nicht klar, welche Prioritäten Sie dabei setzen. Das ist eine allgemeine Erwartungshaltung. Was wollen Sie präzise erreichen? Möchten Sie, dass die Leute mehr auf der Straße sind oder dass die Ordnungsämter mehr Durchsetzungskraft haben? Wollen Sie mehr Bußgeldeinnahmen, oder sollen sich mehr für diesen Posten bewerben? Oder wollen Sie etwas ganz anderes? Aber so allgemein könnte ich jede Frage stellen, und sie würde immer passen.
Ich habe ja nicht gepasst, Frau Kollegin Thamm, sondern mich bemüht, Ihnen – offensichtlich vergebens – darzustellen, welchen Sinn wir darin sehen, dass die Ordnungsämter eine gewisse Popularität in der Bevölkerung erreichen, so dass die Bevölkerung sich auch an sie wenden kann, wenn es um Nachbarstreitigkeiten, um Lärm aus der Gaststätte oder was auch immer geht. Wir wollen damit gerade erreichen, dass die Menschen auf die Ordnungsämter zugehen, und eben auch, dass sich diejenigen, die sonst von den Ordnungsämtern besucht werden, schon im Vorfeld Gedanken darüber machen, dass Ordnungseingriffe nicht nötig sind, weil sie sich im Vorfeld auf ihre Umgebung einstellen.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Wie verbinden Sie denn das Ziel eines guten Ordnungsamtes mit motivierten Mitarbeitern mit der Tatsache, dass Sie in erheblichem Umfang befristete Arbeitsverträge für Ordnungsamtsmitarbeiter auch bei Daueraufgaben ausstellen und die Kollegen im Ordnungsamt dort teilweise nur zwei Jahre arbeiten, obwohl sie eine Daueraufgabe ausführen und sich danach auf die gleiche Stelle bewerben müssen? Wie vereinbaren Sie das mit den Zielen, die Sie gerade geschildert haben?
Herr Kollege Lux! Ich bin auch gerne bereit, weitgehend historische Fragen zu beantworten, wenn daran Interesse besteht. Aber auch bei Ihnen müsste inzwischen angekommen sein, dass ein Großteil der entsprechenden Tätigkeiten entfristet worden ist. Darüber hat es hier im Hause eine lange Debatte gegeben, insbesondere wie das mit den Ordnungsamtsmitarbeitern ist, die sich nur um den ruhenden Verkehr, um Parkuhren und Ähnliches bemühen. Sie wissen, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie viele Parkuhrenzonen wir brauchen. Bei den Parkuhren kann also nur bedingt davon ausgegangen werden, dass sie eine Tätigkeit auf Dauer schaffen.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 3 des Kollegen Benedikt Lux von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema
Schafft der Berliner Senat bei Brandanschlägen Sicherheit aus eigener Kraft oder ist er auf Bundespolizei angewiesen?
1. Warum war der Berliner Senat nicht in der Lage, ausreichend Polizei vorzuhalten, und was tut der Berliner Senat, um zukünftig nicht mehr auf die Hilfe der Bundespolizei – außer bei Großlagen – angewiesen zu sein?
2. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin durch den Einsatz der Bundespolizei gegen Brandanschläge?
Danke schön, Herr Kollege Lux! – Jetzt hat der Innensenator, Herr Dr. Körting das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!
Ich beginne mit der zweiten Frage: Durch den Einsatz von rund 360 Bundespolizisten jede Nacht, mit denen wir zusätzlich mit 160 bis 180 Mitarbeitern Brandstreife machen, entstehen dem Land Berlin pro Woche 250 000 Euro an Kosten. Das sind die selben Sätze wie dann, wenn am 22. September der Papst kommt, und wir viele Hundertschaften aus dem Bund und den anderen Bundesländern hier haben werden, um diesen Staatsbesuch zu begleiten. Genau so, wie wir es bei vielen anderen Staatsbesuchen hatten oder am 1. Mai. Das ist übrigens das Prinzip, das wir in unserer föderalen Republik haben, dass man für die Daueraufgaben eigenes Personal vorhält und für bestimmte Spitzenaufgaben Personal aus der Bereitschaftspolizei des Bundes und der anderen Länder bekommt. Wie übrigens auch die Berliner Polizei im vergangenen Jahr – das können Sie anhand der Haushaltszahlen sehen – in erheblichem Umfang in andere Bundesländer gefahren ist, um dort bei Fußballspielen, bei Castortransporten oder Ähnlichem mit vielen Hundertschaften im Einsatz zu sein.
Die zweite Frage ist eine eher spannende, weil Sie dem Senat vorwerfen, wir seien nicht in der Lage, ausreichend Polizei vorzuhalten. Es ist die Frage nach der Polizeistärke. Ich darf das ein bisschen ausführlicher machen, weil offensichtlich das, was ich im Innenausschuss ausgeführt habe, auf taube Ohren gestoßen ist. Welche Situation haben wir zurzeit im Land Berlin? – Wir haben 16 160 Polizeivollzugsstellen. Wenn ich die Vollzeitäquivalente rechne, dann sind davon zurzeit 16 005 besetzt. Das ist der Stand von vor einigen Monaten. Es wechselt von Monat zu Monat, abhängig davon, ob Personen vorzeitig in den Ruhestand gehen oder Ähnliches. Das sind im Verhältnis zum Stellenplan des Jahres 2001 – da hatten wir 18 743 Stellen – 2 600 weniger. Im Verhältnis zur tatsächlichen Zahl von Polizisten 2001 sind es 1 500 weniger, weil wir zu Beginn der Tätigkeit des damals rotgrünen Senats rund 1 200 Stellen bei der Berliner Polizei hatten, die nicht besetzt waren, beziehungsweise die mit Teilzeitkräften besetzt waren, wobei man die Teilzeiten nicht zusammengerechnet hat. Das heißt, wir haben im Jahr 2001 tatsächlich 17 488 volle Stellen gehabt, heute haben wir 16 160, was bedeutet, dass wir 1 500 Stellen in diesen zehn Jahren abgebaut haben.
Darüber hat es eine Debatte gegeben. Es hat ein Benchmarking mit Hamburg stattgefunden, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Berlin ist zweimal Hamburg plus Hauptstadt, sage ich verkürzt. Das ist die Zahl unserer Mitarbeiter. Mir ist übrigens kein Hauptausschuss und keine Plenarsitzung in diesen zehn Jahren in Erinnerung, in denen die Wiederaufstockung dieser 1 500 Mitarbeiter