Felicitas Tesch
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie ist aus Sicht des Senats der Start in das Schuljahr 2011/2012 verlaufen?
2. Ist die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften hinreichend gesichert, um Unterrichtsausfall vorzubeugen?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich begrüße es, dass die Schnellabfrage diesmal ihre Bezeichnung auch wirklich verdient, Herr Senator, weil sie sehr schnell war. Ich möchte nachfragen, ob die Ausstattung mit nichtpädagogischem Personal auch in Zukunft weiter vorangetrieben werden soll. Ich meine damit Sozialarbeiter, Schulpsychologen und Ähnliches.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie vorhersagbar, wie berechenbar Sie sind, Herr Steuer. Ich habe mir gestern Abend und heute früh aufgeschrieben: Das Hauptanliegen dieses Tagesordnungspunkts ist diese Mitteilung zur Kenntnisnahme über die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur, verbunden mit ein paar Beschlussempfehlungen. Dass Herr Steuer dies in seiner Abschiedsrede wieder zum Rundumschlag genutzt hat, sei ihm verziehen.
Ich habe es vorhergesehen, dass Sie zu allem anderen etwas gesagt haben und fast nichts zu dem eigentlichen Tagesordnungspunkt. Im Gegensatz zu Ihnen komme ich jetzt aber zu den Fakten.
Wir haben den Senat mit einem sehr, sehr langen Antrag beauftragt, uns über die konkrete Umsetzung der Schulstrukturreform zu informieren. Dies ist nun mit dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme geschehen.
Ja, genau, rechtzeitig zum Abschluss der Legislaturperiode, Frau Senftleben. Wir sind sehr glücklich, dass wir die Schulstrukturreform auch umgesetzt haben. Wir haben nämlich mit dieser Reform einen Meilenstein in der Berliner Schulpolitik gesetzt, der inzwischen von allen – auch von Ihnen, der Opposition – angenommen wird und nicht zurückgenommen werden kann. Selbst Frau Senftleben sagt bei allen Podiumsdiskussionen: Keine Rolle rückwärts an dieser Stelle!
Schön, das freut mich! – Der Prozess der Umwandlung ist zum Schuljahr 2011/12 abgeschlossen. Es gibt keine Hauptschule mehr. Das finden alle gut, denn die Hauptschulen waren trotz ihrer paradiesischen Ausstattung zu Restschulen verkommen. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hatten keine Perspektive mehr und waren stigmatisiert. Damit hat Rot-Rot aufgeräumt.
Danke schön! Meine eigene Fraktion schläft ein bisschen.
Ach nee, so schlimm ist es noch nicht, Herr Goetze! – Bei uns hat weiterhin der Elternwille Priorität. Deshalb haben wir auch nicht wie in Hamburg, wo dies gescheitert ist, starre Strukturen geschaffen, sondern wir lassen trotz Bildungsgangempfehlung letztendlich die Eltern entscheiden, auf welche Schule sie ihr Kind geben möchten. Lediglich bei den übernachgefragten Schulen wurde eine 30-prozentige Losquote eingeführt, was zu Unrecht verunglimpft wurde. Schon früher wurde bei nachgefragten Schulen gelost, und dieses Jahr gab es trotz Schulstrukturreform weniger Widersprüche als in den Jahren zuvor.
Wichtig ist uns an dieser Stelle auch, dass wir mit der Einführung der integrierten Sekundarschule den Ganztagsbetrieb nach den Grundschulen ausbauen konnten. Dies wird in Zukunft auch eine der herausragenden Aufgaben für die Gymnasien nach den Grundschulen und Sekundarschulen sein. Hier werden wir viel Geld in bauliche Maßnahmen geben müssen, um dieses Ziel zu erreichen.
Es ist uns auch gelungen, verbindliche Kooperationen zwischen Schulen der Sekundarstufe I und den Grund
schulen einerseits und zwischen den Sekundarschulen und den Oberstufenzentren andererseits festzuschreiben. Alle Sekundarschulen bieten duales und praktisch bezogenes Lernen an. Dafür gehen sie Kooperationen mit Betrieben und Trägern der Berufsausbildung ein. Mir liegt auch das Institut für produktives Lernen – IPLE – sehr am Herzen, das wir extra in das Gesetz aufgenommen haben und das in diesem Zusammenhang hervorragende Arbeit leistet.
An dieser Stelle ist es mir wichtig zu betonen, dass sowohl die IHK als auch die Handwerkskammer unsere Schulstrukturreform nachdrücklich begrüßen.
Die interkulturelle Bildung spielt im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform eine herausragende Rolle. Gerade jetzt, im Wahlkampf, sitze ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen ständig in irgendwelchen Schulen oder Organisationen auf dem Podium, und da wird der Ruf nach interkultureller Bildung laut. Wir haben dies geschafft, nicht nur durch die Initiative „Berlin braucht dich“, nicht nur durch die Handreichung „Interkulturelle Bildung und Erziehung“, nach der ich ständig gefragt werde, sondern auch durch die Erkenntnis, dass die deutsche Sprache ein Schlüssel zur interkulturellen Bildung ist. Wir haben daher viele Sprachprogramme auf den Weg gebracht.
Wir haben hier letztendlich noch eine ganze Reihe von Beschlussempfehlungen, fünf an der Zahl. Ich habe jetzt keine Zeit mehr, auf alle einzugehen. Ich möchte nur um Ihr Verständnis bitten. Es gibt eine Beschlussempfehlung, die auf dem Antrag der Grünen fußt, und die Koalition wird ihr zustimmen, weil wir das sinnvoll finden. Es geht darum, dass der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger auch für Lehrkräfte an Privatschulen gelten soll. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Bildungssenator: Wie beurteilen Sie die Presseerklärung, die uns heute erreichte, die „progressive“ Haltung der BundesCDU, die Hauptschulen abzuschaffen?
Danke schön! – Sie haben es auch schon angedeutet, Herr Senator, aber daraus ergibt sich ja zwangsläufig die Frage, was Sie unserer Berliner CDU raten, die immer große Kritik an unserer Schulstrukturreform geübt hat und immer noch offensichtlich nachklappend am dreigliedrigen Schulsystem festhalten möchte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Maßnahmenplan der CDU-Fraktion ist lediglich ein Nachklapp zum Qualitätspaket, das die Senatsverwaltung vorgelegt hat. Entweder sind diese Maßnahmen bereits erfolgt, oder man hat sie geprüft und festgestellt, dass diese Vorschläge keine Verbesserung erkennen lassen. Außerdem ist der Antrag polemisch. Er spricht von dem „sogenannten“ Qualitätspaket. Das hat mich an die „sogenannte“ DDR erinnert. Die CDU will hiermit ein „echtes“ Qualitätspaket vorlegen.
Nun zu den einzelnen Forderungen: Sie fordern eine Lehrerausstattung von 103 Prozent plus 3 Prozent PKBMittel. Es ist aber sinnvoller, bei der PKB-Ausstattung zu differenzieren und Schulen mit geringerer Ausstattung eine höhere PKB-Ausstattung zu gewähren als gut ausgestatteten Schulen. Die Schulen, bei denen wenig Un
terricht ausfällt, können die PKB-Mittel auch für Projekte oder Ähnliches einsetzen.
Und diejenigen, bei denen viel Unterricht ausfällt, müssen die PKB-Mittel zur Vertretung verwenden. – Natürlich ist das möglich, Frau Senftleben!
Sie wollen die sogenannten schwachen Schulen – was auch immer Sie damit meinen – aus der regionalen Schulaufsicht herauslösen und eine zentrale Stelle bei der Verwaltung einrichten. Ich frage mich wirklich, was das bringen soll. Wir schaffen parallele Verwaltungsstrukturen ohne Gewinn.
Sie wollen Zielvereinbarungen zwischen Schulen und der Senatsverwaltung. Das gibt es bereits. Sie wollen die Schulleitung bei Nichterreichung der Zielvereinbarung nach drei Jahren austauschen. Das ist ein interessanter Vorschlag, der auf der Basis „Der Fisch stinkt vom Kopf her“ beruht. Ich war gestern erst wieder in einer Diskussionsveranstaltung, in der es unter anderem darum ging, warum manche schwierigen Schulen ihren pädagogischen Auftrag erfüllen können und andere nicht. Natürlich liegt es an der Schulleitung, aber nicht allein daran, sondern auch an dem gesamten Kollegium. Ich erinnere daran, dass wir 2004 in das Schulgesetz eine Wiederwahl des Schuleiters und der Schulleiterin nach fünf Jahren schreiben wollten, dieser Vorschlag aber von den Juristen gestrichen wurde.
Genauso verhält es sich mit dem Qualitätspaket. Da diese Umsetzung äußerst schwierig ist, wird eine Beratung und Unterstützung empfohlen. Sie wollen, dass ein Schulprofil entwickelt wird. Das ist bereits geschehen. Alle Schulen haben im September 2006 ein Schulprogramm vorgelegt, das von der Schulkonferenz entwickelt wurde. Wichtig ist, dass dieses evaluiert und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Die ersten schulischen Inspektionsberichte wurden im März 2009 abgegeben. Der zweite Evaluationsbericht wird bis zum 1. März 2012 vorgelegt werden. Schulleitungen können bereits jetzt Funktionsstellen für Qualitätsbeauftragte ausschreiben. Dieser Vorschlag ist also auch obsolet. Seit Jahren ringen wir um eine verpflichtende Lehrerfortbildung in der unterrichtsfreien Zeit. Künftig ist geplant, das im Umfang von mindestens sechs Doppelstunden für alle verpflichtend zu machen.
Es ist nicht richtig, dass der Senat die Durchsetzung der Schulpflicht nicht ernst genommen hätte. Natürlich ist das Sache der Bezirke. Sie gehen damit unterschiedlich um, weil die Bezirke eben auch unterschiedlich sind. Es ist aber geplant, dass die Schulen mit der Schulaufsicht eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Fehlzeiten entwickeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Eltern bereits am ersten Tag des Fehlens informiert werden. Es gibt nämlich nicht nur die immer erwähnten El
tern, die sich nicht kümmern können oder wollen, sondern es gibt schlicht und ergreifend auch Eltern, die nicht wissen, dass ihr Sprössling die Schule schwänzt. Außerdem wird der Senat künftig auf ein einheitliches Verfahren hinwirken und die Verhängung von Bußgeldern prüfen.
Zu Ihrem letzten Vorschlag, der erneuten Schulinspektion: Sie wird kontinuierlich fortgeführt. Ein Ranking ist weder geplant noch möglich.
Auch nicht wünschenswert, Kollege Mutlu! Völlig Ihrer Meinung! – Außerdem stimmt es auch nicht, dass die Schulen mit Entwicklungsbedarf ausschließlich Brennpunktschulen sind. Vielmehr ist die Qualität einer Schule unabhängig von ihrer Lage im Stadtgebiet.
Sie sehen also, dass Ihr Antrag überflüssig ist. Ich bitte aber trotzdem um Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Ich danke Ihnen und freue mich auf eine Diskussion in der nächsten Legislaturperiode!
Danke schön! – Herr Czaja! Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es Ihre Aufgabe als Redner ist, hier zur Sache, zum Antrag zu sprechen, und nicht, sich darüber zu mokieren, welche Rednerin oder welchen Redner die anderen Fraktionen hier ins Rennen schicken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich die Vertreter der Volksinitiative „Schule in Freiheit“, die den Weg zu uns gefunden haben. Wir haben uns an dieser Stelle bereits am 13. Januar in einer ersten Lesung mit Ihrem Anliegen befasst. Wir hatten dann eine Anhörung im Ausschuss und haben nach Auswertung dieser Anhörung vor genau einer Woche eine Stellungnahme entwickelt, die wir jetzt mit Dringlichkeit einbringen. Darin betonen wir vor allem, dass uns das Anliegen dieser Volksinitiative sehr am Herzen liegt, dass wir jetzt damit auch ein Instrument direkter Demokratie geschaffen haben und dass wir vor Ihrem Engagement großen Respekt haben.
Die Politik steht aber auch in einer Verantwortung, die die Qualität aller Schulen im Auge haben muss und damit auch die Bildungschancen von allen Schülerinnen und Schülern.
Wir wissen, dass der Staat eben auch in der Verantwortung ist, für alle Kinder und Jugendlichen ein gleichwertiges Bildungsangebot in der Stadt vorzuhalten. Für mich ist der wichtigste Satz in unserer Stellungnahme, die relativ lang ist, dass für uns eine ausreichende Finanzierung und Gewährleistung eines für alle zugänglichen, breiten und qualitativ hochwertigen öffentlichen Bildungsangebots Priorität hat.
In dieser Anhörung haben fünf von Ihnen benannte Mitglieder der Initiative Stellung bezogen, und ich muss sagen, es waren fünf relativ unterschiedliche Stellungnahmen, die auf unterschiedliche Dinge Gewicht gelegt haben. Insgesamt gibt es drei Blöcke von Forderungen, die Sie hier aufstellen. Der erste Block ist die pädagogische Freiheit. Wir sind auch dafür, dass die Schulen mehr Freiheit bekommen, und haben in diesem Sinne auch bereits gehandelt – mit § 7, der eine größere finanzielle Freiheit vorsieht, und mit § 8, der mir besonders am Herzen liegt und der eine größere inhaltliche, pädagogische Freiheit bringt. Dort legen wir fest, dass die Schulen ein Schulprogramm entwickeln müssen, das in der Schulkonferenz abgestimmt wird und das sich auch regelmäßigen Evaluierungen zu unterziehen hat.
Ihre Forderung aber – die Forderung der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ – nach einer selbstständigen Gestaltung der pädagogischen Inhalte und gleichzeitig der Qualitätsmaßstäbe durch die Schulen können wir so nicht unterstützen, denn dann wäre der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Meine Damen und Herren! Sie fordern ja auf der anderen Seite auch, dass die Abschlüsse an den Berliner Schulen einer gewissen Vergleichbarkeit unterliegen sollen. Ich denke dabei auch daran, dass die CDU gerade noch einen Antrag eingebracht hat, wonach es ein Deutschland-Abitur geben soll. Das heißt, Sie wollen nicht nur, dass die Berliner Schulen untereinander vergleichbar sind, sondern dass auch deutschlandweit ein gewisser Standard besteht, damit eine Mobilität der Eltern gewährleistet ist.
Die zweite Forderung sieht die gleichberechtigte Finanzierung vor. Aus unserer Sicht ist eine völlig gleiche Finanzierung von staatlichen und privaten Schulen nicht möglich, weil die Schulen in freier Trägerschaft bei ihren Ausgestaltungen andere Möglichkeiten haben. Bei der Forderung nach einer größeren Transparenz gehen wir allerdings mit. Wir haben ja auch bei der Stellungnahme zu einer roten Nummer des Hauptausschusses darauf hingewiesen, dass wir gern die Errechnung einer Musterschule hätten, um den Bedarf für Schulen in freier Trägerschaft ausrechnen zu können.
Es ist Ihnen nicht gestattet, von oben Kommentare abzugeben! Es tut mir leid. –
Ach, es war Herr Mutlu! Herr Mutlu klingt für mich so, als ob er von oben redet.
Dann entschuldige ich mich noch einmal sehr bei den Initiatoren der Volksinitiative.
Also: Wir halten deshalb – ihr braucht euch nicht um mich zu sorgen, ich kann damit umgehen – auch an einer Wartefrist fest. Ob es immer bei den Jahren bleiben muss, die wir jetzt haben, das soll das künftige Abgeordnetenhaus entscheiden. Aber die Wartefrist völlig abzuschaffen, halte ich nicht für günstig. Wir haben bereits die Wartefristen für die bewährten Träger herabgesetzt. Wenn jetzt aber jemand mit einem völlig neuen pädagogischen Programm kommt, sollte meiner Ansicht nach geprüft werden, ob das vergleichbar mit den Programmen öffentlicher Schulen und den Rahmenlehrplänen ist. Letztlich fordern Sie eine selbstständige Organisation, die wir bereits in § 7 vorgesehen haben. Dort können die Schulen schulbezogene Ausschreibungen machen. Sie können sich ihr Personal teilweise auswählen. Bei einem Personalwechsel, also einer Umsetzung von einer Schule in eine andere, ist es aber schwieriger, weil dann die zuständigen Gremien wie Personalrat, Frauenvertreterin und Behindertenvertreter mitreden können.
Ich wollte eigentlich noch auf die Änderungsanträge eingehen, aber ich sehe, dass ich dafür keine Zeit mehr habe.
Deshalb stelle ich fest, dass wir unserer Stellungnahme zustimmen, weil sie einfach besser ist, Herr Kollege, und weil wir das auch schon im Ausschuss dargestellt haben. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, Herr Steuer hat eigentlich gar nichts zu der angemeldeten Aktuellen Stunde gesagt,
jedenfalls nur indirekt, aber ich werde es tun. Ich gehe mal direkt auf das ein, was Sie hier so wunderbar formuliert haben.
Die jüngsten Fälle von Cybermobbing, über die wir in der Presse lesen mussten, sind auf das Schärfste zu verurteilen und strafrechtlich zu ahnden. Ich glaube, darüber sind wir uns fraktionsübergreifend einig.
Mobbing ist kein neues Phänomen.
Es hat nur durch seine Verbreitung im Internet eine andere Quantität und damit auch eine andere Qualität erhalten. Früher wurden in der Schule Pulte oder Toilettenwände beschmiert, und man schob sich Zettelchen zu. Der Verbreitungsgrad war deutlich geringer, die Schmiererei
en konnten wieder entfernt werden und blieben nicht ewig für alle lesbar. Und was ich hier auch betonen möchte: Es war nicht so anonym. Diese Anonymität trägt entscheidend dazu bei, dass die Hemmschwellen sinken und das Mobbing immer perfider wird.
Obwohl das Cybermobbing offensichtlich häufiger an Gymnasien als an anderen Schulen stattfindet, tritt es manchmal auch aus der Anonymität heraus und führt zu tätlichen Angriffen wie in dem geschilderten Fall, in dem ein Schüler seine gemobbte Freundin verteidigen wollte und selbst brutal zusammengeschlagen wurde. Diese Taten sind widerlich, unmenschlich und zu verabscheuen.
Insofern muss man das Mobbing im Netz stets im Zusammenhang mit realen körperlichen Angriffen sehen. Auch Androhungen von Amokläufen müssen hier sehr ernst genommen werden.
Wenn Herr Gaebler und Frau Senftleben ihre Zwiegespräche beendet haben, fahre ich fort. – Danke sehr! – Deshalb sind nach wie vor alle an der Schule Tätigen dazu aufgefordert, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu demokratischen und gewaltfreien Menschen zu erziehen, wie es § 1 des Schulgesetzes verlangt, der seit Jahrzehnten praktisch unverändert geblieben ist und seine Gültigkeit noch immer hat. Diese Erziehung gehört übrigens in jedes Fach, von Mathematik bis Sport, hier kann sich kein Pädagoge vor seiner Aufgabe drücken.
Ich sehe aber, dass Herr Mutlu etwas fragen möchte.
Danke! – Herr Mutlu! Sie können es später im Plenarprotokoll nachlesen, die ersten Sätze waren identisch mit meiner Presseerklärung. Es hat sich also überhaupt nichts geändert, ich habe es schon immer so gesehen. Ich habe nicht Ihnen, sondern Frau Senftleben vorgeworfen, dass sie dieses sensible Thema missbraucht, um Wahlkampf zu machen. Am Ende meiner Rede werde ich noch einmal darauf eingehen.
Heute morgen habe ich lange an meinem Schreibtisch gesessen, und es ist mir sehr schwer gefallen – normalerweise schreibe ich eine Plenarrede so runter –,
heute ist es mir sehr schwer gefallen, die richtigen Worte zu finden. Ich empfinde es als eine Gratwanderung: Einerseits sind wir alle hier Demokraten und Demokratinnen,
dazu gehört auch die Erziehung zu Gewaltfreiheit, und da müssten wir alle an einem Strang ziehen und uns nicht gegenseitig irgendwelche Dinge vorwerfen. Aber ich komme auf die Formulierung der CDU-Fraktion zurück, die ich sehr interessant finde. Darin enthalten ist der Vorwurf, die Schüler werden allein gelassen, die Lehrer haben keine Medienkompetenz, es gibt dabei auch keine Schülerinnen und keine Lehrerinnen – das ist typisch CDU. Aber was gibt es überhaupt nicht? – Die Eltern! Wo bleiben in dieser Formulierung die Eltern?
Ist es nicht auch deren Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder zu gewaltfreien Mitgliedern unserer Gesellschaft werden? Sollten nicht alle am Erziehungsprozess Beteiligten zusammen an diesem Ziel arbeiten? – Nein, die sogenannte Familienpartei CDU nimmt die Eltern aus der Pflicht und drischt lieber auf die Lehrerinnen und Lehrer und die Berliner Schule ein, das ist auch viel einfacher.
Dieser Vorwurf greift aber zu kurz und stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Die meisten Lehrerinnen und Lehrer haben eine gute und hohe Medienkompetenz, Frau Kollegin. Ich erinnere mich noch gut daran, als ich Mitte der 1980er-Jahre als junge wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU Berlin die ersten Lehrerfortbildungsseminare in Sachen Medienkompetenz durchführte. Damals haben wir den Lehrenden noch vermittelt, wie sie ihre Schülerinnen und Schüler vor den Gefahren des Internets warnen sollten, Stichwort:
Pornoseiten, Verbreitung von Rechtsextremismus. Heute muss man die Schüler vor sich selbst warnen. Im Übrigen müssen in diesem Zusammenhang auch die Lehrerinnen und Lehrer geschützt werden, die werden auch sehr oft Opfer im Internet.
Fortbildungsseminare gibt es, seit die Nutzung des Computers Einzug in die Klassenzimmer gefunden hat, und sie werden ständig ausgeweitet. Obwohl der gewaltfreie Umgang miteinander eher eine zwischenmenschliche Frage ist, ist das Land Berlin auch beim Medienkompetenztraining vorbildlich. So gibt es bereits seit 2005, das hat Herr Steuer schon erwähnt, den E-Education Berlin Masterplan für die Berliner Schulen.
Dieser Masterplan wird in jedem Haushalt fortgeschrieben, und dafür nimmt das Land Berlin viel Geld in die Hand.
Weiterhin gibt es das Landesprogramm www.jugendnetzberlin.de und das Internetseepferdchen für die Kleinen.
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg als Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg beschäftigt sich ebenfalls mit Jugendmedienschutz. Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, www.klicksave.de, hilft, Gefahren im Netz – wie Cybermobbing, mangelnden Datenschutz und Urheberrechtsverletzungen – zu begegnen. Angebote gibt es also reichlich, man kann nicht sagen, die Berliner Schule sei noch nicht im Informationszeitalter angekommen.
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wenn hier gesagt wurde, in der Grundschule müsse angefangen werden, so sage ich, eher in der Kita muss angefangen werden. Natürlich kann man das nicht so machen wie in der Schule, man muss das spielerisch machen, aber die Kinder werden immer früher reifer, und man muss sie bereits früh auf diese Gefahren hinweisen.
Herr Steuer! Es ist leider so, die meisten Server der Cybermobbing-Internetseiten liegen im Ausland, daher ist der Zugriff der Bildungsverwaltung und der Schulen faktisch verwehrt.
Es kommt leider immer wieder zu Zwischenfällen, die die Schulen sofort melden sollen. Im laufenden Schuljahr wurden 41 Vorfälle im Kontext gewaltdarstellender Medien gemeldet. Diese Meldungen schlossen unterschiedliche Vorfallsarten ein, z. B. Mobbing, Morddrohungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Amokdrohungen, die mittels unterschiedlicher Medien des Internets, aber auch per Handy und Video ausgeführt wurden. Gestern gab es ein Treffen der Senatsverwaltung mit der Polizei,
bei dem alle Betroffenen an einen Tisch geholt wurden.
Ich sagte bereits, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt, das sich, ich wiederhole mich, meines Erachtens nach nicht als Wahlkampfthema eignet. Lassen Sie uns vielmehr alle an einem Strick ziehen und mit allen Betroffenen über diese Vorfälle diskutieren, um das Schulklima positiv zu beeinflussen!
Lassen Sie mich abschließend noch auf eine Information von Herrn Dr. Dix eingehen, der daran erinnert hat, dass er bereits in der 67. Sitzung in unserem Hause am 17. Juni 2010 in einem Beschluss auf Empfehlung des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit den Senat aufgefordert hat, sicherzustellen, dass das Thema Datenschutz künftig verstärkt in den Schulunterricht integriert wird. Ich zitiere es wörtlich:
Der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen ist eine schulische Bildungsaufgabe, die Eingang in die Lehrpläne finden muss.
Er begrüßt auch alle Anstrengungen, die die Schulverwaltung bereits unternommen hat,
und fordert, dass Medienkompetenz ein verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne wird. Ich habe mit ihm darüber gesprochen; die Medienkompetenz steht bereits in den Lehrplänen, er möchte, dass das etwas konkreter formuliert wird. Dieses Anliegen unterstütze ich.
Ja, bitte schön!
Das Eine schließt das Andere nicht aus, Herr Lux. Durch solche schrecklichen Vorfälle wird man daran erinnert, noch einmal kräftiger nachzuhaken, aber bereits vor dem Beschluss des Unterausschusses ist die Medienkompetenz in den Lehrplänen festgelegt worden. Das weiß ich ganz genau, denn auch an der Basis meiner Partei gab es Bestrebungen und ich wurde durch Beschlüsse der Kreisdelegiertenversammlung aufgefordert, mal nachzuschauen. Das habe ich getan, und es steht in sehr vielen Lehrplänen drin. Es ist – und vielleicht hat Herr Dr. Dix da ein bisschen recht – teilweise nicht so konkret formuliert, sodass sich Lehrerinnen und Lehrer nicht so ausdrücklich daran halten müssen. Da würde ich seinem Vorschlag folgen, dies genauer zu formulieren. Letztendlich ist es aber alles vorhanden. In diesem Anliegen – und das soll mein letzter Satz sein – würde ich Herrn Dr. Dix dann auch unterstützen. – Ich danke Ihnen!
Wenn Sie immer schon wissen, was ich sage, Frau Senftleben, ist es ja gar nicht spannend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag fordert die FDP den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, die das Ziel hat, das Kooperationsverbot im Bildungsbereich, das durch die Föderalismusreform 2006 geschaffen wurde, aufzuheben. Die Koalitionsvereinbarung vom 18. November 2005 führte das sogenannte Kooperationsverbot ein. Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurde diese Koalitionsvereinbarung dann umgesetzt. Damit ist die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung beendet worden. Ich habe lange in meinem Grundgesetz – ich habe immer mein Grundgesetz bei mir – nach diesem Artikel 90b gesucht, bis ich dann herausfand, dass es sich um den Artikel 91b handelt. Das ist wahrscheinlich ein Tippfehler in der Begründung Ihres Antrags, aber das nur am Rande.
Ach, Sie haben es schon gemerkt!
Ja, natürlich! Lehrerinnen merken so was immer gleich. – Die Kommission für Bildungsplanung als ständiges Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung wurde damit abgeschafft. Ziel der Grundgesetzänderung war die Stärkung der Zuständigkeit der Länder im Schulbereich, auch dadurch, dass Finanzhilfen des Bundes nunmehr unzulässig sind. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Berlin wurde aus Berliner Sicht aber erfolgreich in der BLK bis zur Föderalismusreform 2006 praktiziert, denn Berlin hat sich an den meisten Programmen beteiligt. Und durch diese Programme wurden wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität in Berliner Schulen gesetzt.
Wir haben im baulichen Bereich immer viel davon profitiert, zum Beispiel auch von dem Investitionsprogramm – IZBB –, das noch von Rot-Grün, wie Sie wissen, initiiert wurde.
Genau! Das kam damals sehr den Grundschulen zugute, die wir dadurch alle zu Ganztagsgrundschulen machen konnten.
[Beifall von Ülker Radziwill (SPD) Frau Senftleben! Wir haben auch jetzt Mittel aus dem Konjunkturpaket II abgerufen – trotz des Verbots –, eben für energetische Sanierung. [Mieke Senftleben (FDP): Wunderbar, dass Sie mich jetzt darauf aufmerksam machen!]
Sie haben in der Begründung Ihres Antrags gesagt, dass die Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Berlin nicht ausreichend realisiert wurde. Ich sage Ihnen nun, dass es doch realisiert wurde – auch in den einzelnen Programmen. Wir haben uns an mehreren Programmen beteiligt. Ich will sie jetzt nicht alle auflisten, aber ich habe mir einige herausgesucht. Da ist zum Beispiel SINUS, dann FörMig – die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergund, ein ganz wichtiges Programm, über das wir gerade in unserem Arbeitskreis gesprochen haben. Da gibt es eine Bibliotheksinitiative zum Beispiel an der Lenau-Grundschule, die mit diesem Programm auch finanziert wurde – und das Programm „Demokratie lernen & lehren“ usw. Es gibt zig verschiedene Programme, an denen sich Berlin in hervorragender Weise beteiligt hat. Man kann vor diesem Hintergrund also nicht sagen, dass die Gemeinschaftsaufgabe Bildung nicht realisiert worden ist.
Und es hat sich – das haben Sie auch schon gesagt – im Rahmen des Bildungspakets gezeigt, dass der Bund im Schulbereich auf eine punktuelle Förderung der Bildungsmöglichkeiten, namentlich für sozialschwache Schülerinnen und Schüler, beschränkt. Deswegen sprechen für die Forderung nach Aufhebung des Kooperationsverbots auch gute Gründe, und eine Bundesratsinitiative wird auch oft von Bildungspolitikerinnen und -politikern der SPD in der Bundestagsfraktion gefordert. Das ist mir durchaus bekannt. Der Vorschlag muss aber sorgfältig innerhalb des Landes Berlin und auch mit den anderen Ländern abgestimmt werden.
Mir wird gesagt, wenn ich nachfrage, dass die Aussichten für eine erfolgreiche Bundesratsinitiative als schlecht eingeschätzt werden, weil die erforderliche Zweidrittelmehrheit, die nötig ist, um die Verfassung zu ändern, im Bundestag und Bundesrat nicht vorhanden ist. Deswegen würde eine solche Bundesratsinitiative ins Leere laufen.
Es ist doch Quatsch, bei etwas mitzumachen, von dem man weiß, es hat keinen Erfolg. Ich sage nicht, dass alles Quatsch ist, sondern ich bitte um die Überweisung dieses Antrags in den Bildungsausschuss. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Ich wollte mich zu so einem Schwachsinn eigentlich nicht noch einmal äußern.
Da ich hier aber angeschrieen werde, wollte ich der Kollegin sagen, dass man nicht unbedingt recht hat, wenn man schreit,
und sie mir auch hätte zuhören können. Denn ich habe selbstverständlich gesagt, dass das IZBB vorher war – ich habe sogar von der rot-grünen Bundesregierung gesprochen –, dass ich mich aber auf die Begründung Ihres Antrags bezogen habe, in dem Sie schreiben, Berlin habe da nie partizipiert, und dem habe ich widersprochen. Natürlich wäre heute vieles einfacher, wenn wir dieses Kooperationsverbot nicht hätten. Dann müsste man nicht solche Verrenkungen mit K II machen. Da stimme ich Ihnen zu. Da sind wir gar nicht auseinander!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe FDP! Da haben Sie es endlich mal wieder geschafft, ein Bildungsthema in die Aktuelle Stunde einzubringen, doch was heißt, ein Thema,
genau, es sind mehrere Themen, die Sie ziemlich willkürlich aneinandergereiht haben.
Aber auch ich freue mich und der Senator sicherlich mit mir, mal wieder über Bildungspolitik reden zu dürfen,
denn wir sind in Berlin hervorragend aufgestellt, und zwar sowohl im Kitabereich als auch im Schulbereich,
und wir sind Vorreiter für andere Bundesländer. Wir haben das Bildungsprogramm in den Kitas eingeführt, das von vielen kopiert wurde. Wir haben die Beitragsfreiheit für die letzten drei Jahre eingeführt, und ich werde nicht müde, Frau Senftleben, das hier und anderswo zu betonen, denn das ist ein Meilenstein in der Kitabetreuung. Wir haben auch die Bedarfsprüfung für sieben Stunden im letzten und vorletzten Kitajahr abgeschafft, weil wir uns einig sind, dass Kitas Bildungseinrichtungen sind. Wir wollen, dass besonders viele Kinder unsere Kitas besuchen, und deshalb werden Briefe an die Eltern geschrieben, in denen sie auf den Rechtsanspruch ab dem dritten Lebensjahr hingewiesen werden. Ab 2013 wird es einen Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr geben, und auch das muss vorbereitet werden, das sei hier aber nur am Rande vermerkt.
Durch die verbesserte Beratung von Familien, die einsehen, dass die Kita eine notwendige Bildungseinrichtung ist, und durch die Beitragsfreiheit sind die Bedarfe gestiegen, das kann man nicht wegdiskutieren. Die Gründe hierfür sind aber erfreulich.
Das ist schön, Frau Jantzen, dass Sie mir da zustimmen! – In Berlin gab es Ende 2010 182 972 Kinder unter sechs Jahren; das sind 16 000 mehr als noch vor fünf Jahren. Von diesen Kindern waren am Stichtag 31. Dezember 2010 120 576 Kinder in unseren Kitas. Es
gibt also nicht nur absolut mehr Kinder in Berlin, es besuchen auch relativ mehr von ihnen unsere Kitas, was wir begrüßen.
Die Bedarfe sind also gestiegen, das ist erfreulich und wird von uns begrüßt.
Es scheint nun aber so zu sein, dass die Bedarfe in den einzelnen Bezirken unterschiedlich gestiegen sind. Außerdem, und das wurde auch bereits gesagt, melden Eltern ihre Kinder in mehreren Kitas an –Frau Scheeres ist von Frau Senftleben bereits als lebendes Beispiel genannt worden. Daher ist beschlossen worden, dass der Senat sich mit den Bezirken zusammensetzt, um eine bezirksübergreifende Übersicht über freie Kitaplätze zu erstellen.
Der Dachverband der Kinder- und Schülerläden, kurz: DaKS, verzeichnet einen starken Anstieg von Eltern, die eigene Kitas gründen wollen. Die SPD steht in ihrem Wahlprogramm der Wiedereinführung einer Starthilfe für die Neugründung von Kitas durchaus positiv gegenüber. In der Pressemitteilung des DaKS steht aber auch, dass der jetzt am lautesten klagende Bezirk FriedrichshainKreuzberg noch vor Kurzem Eltern und Erzieherinnen, die dort neue Elterninitiativkitas gründen wollten, weisgemacht hat, dass daran in diesem Bezirk nun gar kein Bedarf bestehe. Wer ist zuständige Stadträtin in diesem Bezirk? – Die ist von den Grünen!
Ich komme zum Thema Hortlücke für Fünft- und Sechstklässler. Dieses Problem ist uns bereits seit Längerem bewusst. In letzter Zeit ist es noch augenfälliger geworden, weil wir alle Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut haben – gebunden oder offen – und weil alle integrierten Sekundarschulen Ganztagsschulen sind und es auch Ganztagsgymnasien gibt. Es gibt auch ein Hortangebot für die Klassen fünf und sechs, das gibt es, Frau Senftleben! Ich stimme Ihnen aber zu, dass hierfür ein besonderer Betreuungsbedarf nachgewiesen werden muss – das haben Sie nicht gesagt. Sie haben lediglich gesagt, es gäbe überhaupt kein Angebot. Es besteht, es muss nur ein Betreuungsbedarf nachgewiesen werden, und das leuchtet niemandem mehr ein. Diese Lücke werden wir in der nächsten Legislaturperiode schließen, es steht so auch in unserem Wahlprogramm. Ich sage aber auch in Richtung Haushälter: Dafür muss dann auch Geld in die Hand genommen werden!
Lassen Sie mich nun zum letzten Punkt kommen, liebe FDP – Beratungsdefizite und Verunsicherungen bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen. Das ist doch nun wirklich realitätsfern, Frau Senftleben! Noch nie hat es so viel Beratung für die Eltern gegeben.
Alle Schulen haben Tage der offenen Tür gemacht,
die Senatsverwaltung hat mehrere Hotlines geschaltet. Die Presse hat die Senatsverwaltung mit ins Boot geholt, dort war ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung, es waren Menschen aus der Praxis vor Ort, Schulleiterinnen und Schulleiter. Soweit ich weiß, war auch Herr Peiritsch, der Vorsitzende des Landeselternausschusses, vor Ort, und alle haben Rede und Antwort gestanden, alle Eltern konnten sich umfassend informieren. Gerade diese intensive Beratung hat dazu geführt, dass es eben keine Verunsicherungen der Eltern gab. Das ärgert Sie, liebe Mitglieder der FDP-Fraktion, deswegen müssen Sie das hier so aufschreiben.
Schauen Sie sich mal die Anmeldezahlen an – das haben Sie offensichtlich nicht getan. Die Anmeldezahlen vom 21. Februar 2011 lassen kaum Veränderungen bei der Wahl der Schulart zu den Vorjahren erkennen. Die Anmeldungen an den Gymnasien sind sogar leicht zurückgegangen – von 45 Prozent auf 44 Prozent.
Beide Schularten werden also gut von den Eltern nachgefragt.
Natürlich gibt es auch hier – wie das früher schon der Fall war – auf beiden Seiten besonders stark nachgefragte Schulen, die einen guten Ruf genießen. Von den insgesamt 121 integrierten Sekundarschulen sind 44 übermäßig nachgefragt, von den 94 Gymnasien sind es 39. Das ist kein neues Phänomen, das hat es schon immer gegeben, im Gegenteil: Die Zahl der besonders nachgefragten Schulen ist leicht zurückgegangen. Auch hier gibt es unterschiedliche Tendenzen in den einzelnen Bezirken, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte. Von einer dramatischen Verunsicherung kann aber nicht die Rede sein. Was mir als bildungspolitischer Sprecherin aber viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass zum kommenden Frühjahr genug Lehrkräfte an Bord sind. Sie, Frau Senftleben, haben zwar bei Ihrer Begründung gesagt, Sie wollten hier den Lehrermangel nicht thematisieren. Aber mir liegt das sehr am Herzen, und deshalb freue ich mich, dass die Senatsverwaltung angekündigt hat, zum kommenden Schuljahr eine frühere Einstellung vorzunehmen, als es bei diesem Schuljahr der Fall war, wo es nicht so glatt lief, und – was mir auch sehr wichtig ist – laufend ausscheidende Lehrkräfte zum jeweiligen Monatsersten durch neue zu ersetzen. Befristete Verträge werden in unbefristete umgewandelt, und zusätzlich werden auch befristete Einstellungen, zum Beispiel wegen der erhöhten Schwangerenquote, vorgenommen. So kann dem Unterrichtsausfall durch dauererkrankte Lehrerinnen und Lehrer begegnet werden. Denn – und das ist meine feste Überzeugung – wenn wir genügend motivierte Lehrkräfte an Bord haben, können wir auch unsere Schulstruktur bestens umsetzen. – Ich danke Ihnen!
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in Berlin so viel Geld wie nirgendwo sonst in die Renovierung, die Modernisierung und den An- und Ausbau von Schulen gesteckt wurde. Wir haben sehr von dem noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen IZBB-Paket und jetzt von den K-II-Mitteln profitiert. In meinem Bezirk wurde so viel verbaut, dass ich fast wöchentlich zu irgendeinem Richtfest oder einer Einweihung eingeladen war. Es gab natürlich auch Bezirke, die diese und unsere
IZBB-Mittel nicht hinlänglich abgerufen haben. Wir haben das vielfach an anderer Stelle kritisiert. Dieser Antrag ist also ziemlich überflüssig. Außerdem hat aktuell der Hauptausschuss beschlossen, dass Sen BWF bis zur letzten Sitzung vor der Osterpause berichten soll, in welchem Umfang welche Maßnahmen über die bisherigen Planungen hinaus in Angriff genommen werden sollen, um alle erforderlichen baulichen Anpassungen zum vollständigen Aufwachsen der Jahrgänge der Sekundarstufe I im Jahr 2015 durchführen zu können. Also nochmals: Diesen Auftrag gibt es bereits, und dieser Antrag der CDU ist obsolet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass ich es befremdlich finde, dass wir hier vorab eine Rederunde im Plenum starten, bevor die Initiatoren gehört werden konnten, die sich eigentlich oben auf der Tribüne befinden wollten, wie ich dies heute einer E-Mail entnommen habe, dies nun aber auch nicht tun. Das finde ich umso bedauerlicher.
Denn die Initiatoren dieser ersten Volksinitiative im Berliner Parlament haben es geschafft, 24 420 gültige Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln. Das finde ich erst einmal bemerkenswert, und dazu wollte ich den jetzt nicht Anwesenden eigentlich auch gratulieren. Ich finde auch, wir sollten ihre Argumente hören, und zwar im Ausschuss, dass sie da persönlich zu Wort kommen können und dass wir dann als Parlamentarier offen für ihre Argumente sein sollen. Danach werden wir im Ausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeiten, die dann anschließend im Plenum beraten werden sollte.
Wir haben heute Morgen um 11 Uhr in der Sprecherrunde darüber diskutiert und den 10. März 2011 als Datum für die Anhörung der Volksinitiative im Ausschuss festgelegt. Meine Fraktion, die Linksfraktion und – soweit ich das verstanden habe – auch die CDU sind dazu bereit, dem Wunsch der Volksinitiative zu folgen und keine weiteren Sachverständigen zu hören. Nur die FDPFraktion besteht darauf, dass wir es hier diskutieren, stiehlt uns unsere Zeit und nimmt damit Argumente vorweg, die wir eigentlich im Ausschuss beraten wollten.
Aber da wir nun schon mal dazu gezwungen werden, darüber zu diskutieren, gestatten Sie mir folgende Anmerkungen.
Erstens: Die Initiative lehnt inhaltliche Vorgaben der Schulaufsicht ab. Die Schulen sollen selbstständig pädagogische Konzepte erarbeiten, diese öffentlich präsentieren und weiterentwickeln. Die Grundlage dafür sollen sogenannte, wie sie es nennen, gesellschaftliche Übereinkünfte oder kulturelle Standards sein. Diese gibt es aber nicht. Vielmehr machen alle Länder Vorgaben in Form von Schulgesetzen, von Rechtsverordnungen oder von Rahmenplänen. Diese sind auch nicht nur rechtlich zwin
gend – wegen des Föderalismus –, sondern auch sinnvoll, um eine Vergleichbarkeit der bildungspolitischen Vorgaben innerhalb der einzelnen Länder zu gewährleisten.
Da wir eben den Schulen die von Ihnen geforderte Freiheit lassen, und zwar sowohl den öffentlichen als auch den Privatschulen, müssen wir auf der anderen Seite aber auch Vergleichsmaßstäbe einfordern, damit die Abschlüsse in den einzelnen Schulen vergleichbar sind. Ohne einheitliche Standards gibt es auch keine Anerkennung von Abschlüssen in anderen Bundesländern, und das wollen die Berliner Eltern bestimmt auch nicht.
Zweitens: Die Initiatoren fordern eine gleichberechtigte Finanzierung von öffentlichen und Privatschulen ab dem ersten Schuljahr ohne Wartezeit. Dann wäre allen freien Trägern Tür und Tor geöffnet. Wollen Sie das wirklich? Ich kann es mir nicht vorstellen, da ich in diesen Gesprächen die Initiatoren als kompetente und verantwortungsvolle Menschen erlebt habe, zum Beispiel Herrn Wilhelmi. Und die Privatschulen sind doch durch das Grundgesetz geschützt, aber sie müssen sich auch der Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen stellen. Damit haben wir auch die Bedingung für bewährte Träger – Frau Senftleben, das wissen Sie – bereits in der letzten Legislaturperiode gelockert. Aber wir können doch nicht jede beliebige Privatschule ohne Wartezeit sofort finanzieren. Wie stellen Sie sich das vor? Sie fordern, dass alle Privatschulen kein Schulgeld mehr verlangen und dass sie alle gemeinnützig sein sollten. Auch da frage ich: Wie soll das geschehen? Eine identische Finanzierung von öffentlichen und privaten Schulen wäre systemfremd,
auch unter anderem, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben. Öffentliche Schulen sind Teil der Daseinsvorsorge. Sie müssen alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen und können sich ihre Schülerinnen und Schüler eben nicht selber auswählen. Vor dieser Aufgabe stehen die Privatschulen nicht, die ihre Schüler- und Schülerinnenklientel schon immer selbst bestimmen konnten.
Zum Schluss – meine Redezeit ist langsam abgelaufen – möchte ich noch sagen, dass die Initiatoren fordern, dass sich die Schulen ihre Lehrkräfte selbst aussuchen können. Das können jetzt auch schon die öffentlichen Schulen. Allerdings werden bei gewissen Mangelfächern selbstverständlich immer noch Zuweisungen nötig sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie hätten sich Ihre lächerliche Rede sparen können, Herr Steuer.
Die Diskussion über das jahrgangsübergreifende Lernen ist keineswegs neu. Bereits die Reformpädagogik hat diese Methodik benutzt, und in zahlreichen Schulversuchen wurde dieses Verfahren erprobt und positiv evaluiert. Ich persönlich erinnere mich daran, dass wir bereits 1998 – ich gehörte diesem Haus noch nicht an – die Einführung von JÜL für das Grundschulprogramm 2000 – damals war Frau Stahmer die zuständige Schulsenatorin – diskutierten. Das war damals eine Forderung, die aus den Grundschulen selbst kam und ursprünglich die Vorklasse und die beiden ersten Schuljahre umfassen sollte. Doch das ist Vergangenheit.
Im reformierten Schulgesetz von 2004 haben wir die Schulanfangsphase für die ersten beiden Klassen festgeschrieben. Eigentlich war eine flächendeckende Einführung geplant, die aber aus unterschiedlichen Gründen immer wieder verschoben wurde. Zunächst gab es drei Gründe für die Ablehnung: erstens zu wenig Personal, zweitens zu wenig Räume und drittens generelle Ablehnung des Konzepts aus Unkenntnis. Diesen Einwände wurde wie folgt begegnet: Erstens, es wurde mehr Personal zur Doppelsteckung bereitgestellt. Zweitens, es gab vor Ort Begehungen mit den Schulträgern, um die räumlichen Gegebenheiten zu inspizieren und Zielvereinbarungen zu schließen. Drittens, es wurden viele Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Umsetzung des Konzepts angeboten. So stiegen die Zahlen der an JÜL beteiligten Schulen kontinuierlich.
Mittlerweile praktizieren fast alle Grundschulen – bis auf 35 – das jahrgangsübergreifende Lernen.
Es gibt viele positive Umsetzungsbeispiele, von denen ich mich persönlich durch Hospitation überzeugt habe. Vorgestern berichtete erst der „Tagesspiegel“, der nicht immer reformfreudig ist, über JÜL in der KarlsgartenGrundschule in Neukölln. Das war ein sehr positiver Bericht, den Sie offensichtlich nicht gelesen haben. Diese Schule hat 85 Prozent ndH-Kinder, die von JÜL profitieren. Deutsche Kinder bleiben an der Schule, weil sie sie in einem Jahr durchlaufen können. Hier ist die individuelle Betreuung und Förderung Programm. Natürlich ist es auch der Sinn, dass Kinder, die noch Förderungsbedarf haben, drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilen dürfen. Dass es jetzt sehr viele geworden sind, liegt viel
leicht auch ein bisschen an der Ängstlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer. Ich denke aber, das wird sich einspielen. Die Schüler bleiben nicht sitzen. – Das kann ich Ihnen, Herr Steuer, gebetsmühlenartig wiederholen, und Sie bleiben dennoch bei dem begriff „sitzen bleiben“. – Sie verweilen und haben nicht die Stigmatisierung des Sitzenbleibens.
Von wem?
Scholz?
Ja, bitte schön!
Ich kenne diese Schule persönlich nicht. Deswegen kann ich zu diesem Einzelfall keine Stellung nehmen.
Natürlich ist mir bewusst, was Sie hier fordern mit Ihren markigen Worten, mit denen Sie immer die Sicht verdrehen. Sie wollen den Zwang abschaffen und die Schulen machen lassen, die es wollen. Aber es kann doch nicht welche geben, die es tun, und andere, die es nicht tun.
Es ist doch ein Prinzip, das immer auf großen Zuspruch gestoßen ist. Wir sind auf dem richtigen Weg, und es werden viele Hilfsmaßnahmen angeboten.
Noch ein Wort zu dem immer wieder von der CDU proklamierten Elternwillen. Das haben Sie zwar jetzt nicht erwähnt, aber an anderer Stelle wird das immer wieder angesprochen. Der Elternwille wird von der CDU in Reinickendorf mit Füßen getreten.
Dort will die Hannah-Höch-Grundschule mit der Greenwich-Oberschule zu einer Gemeinschaftsschule fusionieren.
Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen. – Meine frühere Gegenspielerin hier im Hause, die jetzige zuständige Stadträtin in Reinickendorf,
lässt die CDU-Fraktion im Bezirk, deren Vorsitzender übrigens ihr Mann ist, einen Antrag mit dem Titel „Keine Einheitsschule in Reinickendorf“ einbringen.
Das finden Sie auch noch toll. Dass Sie jetzt klatschen, diskreditiert Sie völlig. – Die Hannah-Höch-Grundschule praktiziert seit Langem JÜL. Die Eltern, die Schüler und die Lehrer sind begeistert. Die Senatsverwaltung befürwortet den Antrag, Gemeinschaftsschule zu werden, und die CDU will das verhindern. Das ist die Doppelzüngigkeit der CDU.
Bitte sehr!
Das wäre sowieso mein nächster Punkt gewesen, Frau Senftleben. Der Senator hat kürzlich im Rahmen seines Qualitätspakets verkündet, dass diejenigen, die ein jahrgangsbezogenes Lernen beibehalten wollen, ein Konzept entwickeln müssen, wie sie ohne jahrgangsübergreifendes Lernen zu den gleichen Lernzielen kommen wollen. Das
ist nicht völlig meine Meinung. Das gebe ich hier offen zu.
Da bin ich auch in meiner Partei nicht allein. Von einer – wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – überparteilichen Einigung, JÜL nur noch freiwillig anzubieten, kann keine Rede sein. An der Stelle kann ich, glaube ich, auch meinen Kollegen Zillich anschauen, aber der wird ja hier noch reden. Aber auch der Senator – da sind wir nämlich nicht auseinander, liebe Frau Senftleben – hat bei der Vorstellung des Qualitätspakets überdeutlich klargemacht, dass JÜL Regelform bleibt. Deshalb bedarf es auch keiner Änderung des Gesetzes. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Mit welchen Mitteln wird der Senat die Qualität in der Berliner Schule weiter erhöhen und damit die Position Berlins in nationalen und internationalen Vergleichen weiter verbessern?
2. Wie wird der Senat auch künftig die qualitative und quantitative Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit ausreichendem Lehrpersonal sicherstellen?
Danke, Herr Präsident! – Herr Mutlu ist schon dafür bekannt, dass er vorlaut ist. Da sagen Sie uns nichts Neues.
Ich frage den Senator: Wie wollen Sie denn die Verpflichtung zur Fortbildung, die wir sehr begrüßen und die wir auch wiederholt in Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben haben, durchsetzen? Sollen diese Kurse auch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz Deutschland fordert eine höhere Abiturientinnen- und Abiturientenquote. Wir stehen nämlich in ganz Deutschland verglichen mit unseren europäischen Nachbarn durchaus schlecht da. Aber innerhalb Deutschlands ist Berlin Vorreiter mit einer Abiturquote von über 37 Prozent, und wenn wir die OSZ dazu zählen, die gestern hier im Hause eine große Feier hatten, dann liegen wir sogar bei über 44 Prozent. Das ist die Vorreiterrolle Berlins.
Verallgemeinerungen helfen hier überhaupt nicht. Überall in der gesamten Bundesrepublik – ob in Berlin, in München oder in Schleswig-Holstein – gibt es gute Schulen und Schulen, die nicht so einen guten Ruf genießen. Das ist doch bekannt. Dem kann natürlich so etwas wie ein Zentralabitur ein bisschen Einhalt gebieten, aber man kann es nie völlig abschaffen.
Wir reden hier eigentlich nicht über den doppelten Jahrgang, Herr Steuer, sondern um vier Beschlussempfeh
lungen, die im Bildungsausschuss abgelehnt wurden, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Es war nicht immer in der Sache begründet, sondern manchmal basierten sie auch auf den Bedingungen, die in dem von der CDU geforderten Zeitrahmen nicht zu erfüllen sind.
Wir freuen uns erstens bei dem Antrag „Zentralabitur auf alle Prüfungsfächer ausdehnen“, dass die CDU unsere Initiative des Zentralabiturs auch begrüßt. Ich war anfänglich skeptisch, das habe ich hier an dieser Stelle auch kundgetan, aber ich bin nun davon überzeugt, dass es das richtige Instrument ist, zusammen mit der fünften Prüfungskomponente zu einer Verbesserung der Abiturbedingungen beizutragen. Wenn wir das jetzt aber auf alle Fächer ausdehnten, dann brauchten wir einen längeren Vorlauf, auch einen Abgleich mit Brandenburg. Das ist zwar angestrebt, aber es kann nicht von heute auf morgen geschehen. Im Übrigen trifft sich unser Bildungsausschuss am 2. Dezember in Potsdam mit dem brandenburgischen Bildungsausschuss, und dann werden wir diese und andere gemeinsame Themen bereden.
Es ist auch sinnvoll, das Zentralabitur mit anderen Ländern zu machen. Das machen wir ja auch mit Brandenburg, aber uns nun dem Süd-Abi anzuschließen, halte ich für sehr schwierig und problematisch. Die haben ganz andere Ferientermine,
die haben auch andere Rahmenpläne. Ich denke, wir sollten uns erst mal um unsere Nachbarn kümmern, und insofern finde ich es richtig, dass wir erst mal einen gemeinsamen Rahmenplan mit Brandenburg und MecklenburgVorpommern erarbeiten, bevor wir dann zu einer Süderweiterung kommen.
Völliger Quatsch ist aber die in dem dritten Antrag geäußerte Behauptung der CDU, das Abitur nach 12 Jahren würde Einsparungen bringen. Wir haben diese verkürzte Schulzeit im Übrigen vor fünf Jahren beschlossen. Also alle wissen, worauf sie sich einzustellen haben. Deshalb verstehe ich diesen ganzen Hype um den Doppeljahrgang nicht. Wir wissen, dass die Stundenzumessungen ab den 5. Klassen erhöht werden müssen, da die KMK 265 Jahreswochenstunden bis zum Abitur gefordert hat.
Was haben Sie gesagt? Sinnvollerweise?
Da stimme ich Ihnen zu! Ich weiß auch nicht, warum es 265 Jahreswochenstunden sein müssen. Ich kann aus meinem aktiven Lehrerinnendasein sagen: Man kann in 255 Jahreswochenstunden einen hervorragenden Unterricht machen. Man kann auch in 275 Jahreswochenstunden Quatsch reden. Aber es ist nun mal eine festgesetzte Zahl, und auch das Land Berlin kommt nicht darum herum, sich daran zu halten. Deswegen haben wir die Stundenzumessung ab der 5. Klasse erhöht.
Nun noch zum letzten Antrag der CDU „Kein ZweiKlassen-Abitur in Berlin“. Das ist doch nun gerade der große Erfolg unserer Schulstrukturreform, dass wir mit der Einführung der integrierten Sekundarschule zwei gleichwertige Schulformen geschaffen haben,
an denen man alle Bildungsabschlüsse machen kann, anders als in Hamburg. Wir fürchten uns an dieser Stelle überhaupt nicht vor einem Volksbegehren. Am Gymnasium wird es in der Regel nach 12 Jahren sein, und in der ISS in der Regel nach 13 Jahren. Es kann doch überhaupt keine Rede von einer Ungleichbehandlung sein. Ich bin stolz darauf, dass unsere Schülerinnen und Schüler alle die Möglichkeit haben, das Abitur abzulegen, und darüber können wir uns freuen. – Ich bedanke mich!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator: Ich möchte gern wissen, ob der Senat neue Erkenntnisse hinsichtlich der baulichen Maßnahmen hat, die an den Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt werden sollten.
Finden Sie das nicht unzumutbar für die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt aus ihren Schulen rausmussten, und gibt es schon einen Termin, Herbstferien oder später, wann sie wieder in ihre ursprünglichen Schulen zurückziehen können?
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Bereits das 2004 beschlossene Schulgesetz stand unter der Überschrift „Mehr Eigenverantwortung der Einzelschule“. Dies betraf eine Menge von Punkten, von der Auswahl der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Wahl der außerschulischen Partner. Erst gestern, Frau Senftleben, stimmten Sie mir im Musikschulbeirat ausnahmslos zu, als ich sagte,
die Schulen sollen sich selbst aussuchen, ob sie mit einer Musikschule oder einem Sportverein kooperieren. – Ausnahmsweise, aber in dem Fall auch ausnahmslos! – Das beinhaltete auch das eigene Budget für bauliche Maßnahmen, Verwaltung, Lehr- und Lernmittel und vieles andere mehr. Ich erinnere mich noch gut an die damalige Diskussion, als gesagt wurde, dass die Schulleitungen nunmehr eher Manager denn Pädagogen sein müssten. Und dann kam die riesige Diskussion um die PKB-Mittel. Auch hier erinnere ich mich nur allzu gut, wie die Gewerkschaften von der GEW bis hin zum Philologenverband dagegen Sturm liefen.
Und nun haben wir es. Und jetzt, Frau Senftleben, ist es ein anerkanntes, probates Mittel, das die Schulen gerne nutzen.
Ich war ja dafür! – Sie haben ja die Vorteile selbst aufgezeigt. Es ist aber rechtlich und organisatorisch überhaupt nicht möglich, diese 3 Prozent Vertretungsmittel auf 10 Prozent aufzustocken, wie Sie es hier fordern.
Der Antrag ist auch in seiner Diktion nicht zielführend, und da formuliere ich noch ganz milde, um nicht zu sagen, es ist unverschämt. Sie schreiben hier:
Die Schulen erhalten die Mittel der Personalkostenbudgetierung als echtes eigenverantwortetes und damit dem Zugriff der Bildungsverwaltung entzogenes Budget …
Das geht ja nun gar nicht. Die zentralen Vertretungsmittel wie auch die Mittel für planmäßig Beschäftigte sind zwischen der Bildungsverwaltung und der Finanzverwaltung abgestimmt. Ich bin schon froh, dass sich die Bildungsverwaltung durchgesetzt hat, dass die Lehrerinnen und Lehrer im kommenden Schuljahr nach ihren Zahlen eingestellt werden und auch früher eingestellt werden. Es stimmt auch nicht, wie Sie in der Begründung schreiben, dass den Schulen die zugesicherten Vertretungsmittel zum Ende des Schuljahrs 2009 entzogen wurden. Es ist vielmehr so, dass den Schulen mitgeteilt wurde, dass sie die Mittel nicht übertragen dürften.
Die Ursache hierfür liegt in der Häufigkeit der Inanspruchnahme der vorgesehenen Gelder seitens der Schule für Projekte. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist die Inanspruchnahme in den letzten beiden Jahren explodiert mit der Folge, dass der finanzielle Rahmen nun überschritten war und nicht alle beantragten Maßnahmen finanziert werden konnten. Es gab dann einen Beschluss des Hauptausschusses, dass diese nicht verbrauchten Gelder zur besseren Finanzierung der Kitas und der vorschulischen Bildung verwendet werden sollten. Das Geld
ist also im Bildungshaushalt geblieben. Das ist doch hier sehr wichtig. Darauf kommt es doch an. Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass die Kommunikation mehr als mangelhaft war. Man hätte dies den Schulen früher mitteilen sollen und nicht erst kurz vor Schuljahresende.
So etwas erzeugt natürlich Unmut. Zum Glück hat es inzwischen Absprachen zwischen den einzelnen Schulen gegeben, diese sogenannten Schulbünde, die dies etwas ausgleichen.
Es stimmt also nicht, dass die Mittel gekürzt wurden.
Es stehen für 2010 den Schulen die PKB-Mittel weiterhin im Umfang von 3 Prozent zur Verfügung. Ich war heute früh in einer Grundschule meines Wahlkreises, wo mir wieder bekräftigt wurde, dass der reine Pflichtunterricht mit weniger als 100 Prozent zu bewerkstelligen ist.
Das heißt nicht, ich fordere hier weniger als 100 Prozent.
Ich habe hier letztes Mal in der letzten großen Aktuellen Stunde eingefordert, dass wir unbedingt die echten 100 Prozent brauchen. Und da wollen wir auch den Senat und die Bezirke an dieser Stelle kontrollieren.
Aber Ihr Antrag ist absolut nicht zielführend und muss abgelehnt werden. Aber ich bitte natürlich, wie das bei uns Usus ist, um weitere Beratung und Überweisung dieses Antrags in den Bildungsausschuss. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Liebe Grüne, Frau Pop! Am Anfang habe ich gedacht, dass Ihr Antrag für die Aktuelle Stunde drei Teile umfasst, wenn man Ihnen wohlgesonnen ist.
Wenn man es nicht so gut mit Ihnen meint wie ich, dann könnte man sagen: ein Sammelsurium, zu dem jeder oder jede reden kann, was ihr oder ihm gerade einfällt. Sie aber haben im Grunde nur etwas zu Ihrem dritten Teil, der auch erst am Ende steht, gesagt, nämlich über den besten Weg zur Integration. Das aber ist ganz klar Thema verfehlt, Frau Kollegin!
Mir war auch klar, dass es nicht nur um Bildungspolitik geht – und Bildungspolitik ist der Schlüssel zur Integration.
Es wird eben auch eines deutlich: Unsere wichtigsten Integrationsgesetze sind diejenigen, die wir im Bereich Schule und Kita abgeschlossen haben.
Doch nun zurück zu Ihrer Dreiteilung, denn ich sage etwas zu dem, was Sie hier aufgeschrieben haben: „Start der Sekundarschule mangelhaft.“ – Ich glaube, es wäre vermessen, bereits jetzt, zweieinhalb Wochen nach Schulbeginn, darüber urteilen zu wollen, ob der Start der Sekundarschule nun geglückt ist oder nicht.
Nein, im Augenblick nicht.
Jedenfalls ist das von der Opposition prognostizierte Chaos nicht ausgebrochen.
Es gibt natürlich Probleme, aber die halten sich in Grenzen. Es sind Einzelfälle, die durchaus ernst zu nehmen sind, denen nachgegangen werden muss und deren Probleme schnellstmöglich behoben werden müssen. Aber angesichts der Dimension, der Größe dieser Schulstrukturreform, die wir auf den Weg gebracht haben, fällt das erste Fazit doch total positiv aus und ist nicht mangelhaft.
In der ersten Schulwoche führte ich frühmorgens auf Radio Eins ein Hörergespräch. Es gab keine einzige Frage zur Schulstrukturreform, sondern es wurden Einzelthemen angesprochen oder auf die Verkürzung der Schulzeit, also auf das Abitur nach zwölf Jahren, eingegangen, was wir 2004 beschlossen hatten. Um das neue Gesetz ging es gar nicht. Also der Start der Schulreform ist keineswegs mangelhaft. Im Gegenteil! Sie genießt eine große Akzeptanz in der Bevölkerung.
Ganz Berlin stimmt zu, dass wir die Hauptschulen abgeschafft haben, die ohnehin nur noch 7 Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen und – trotz paradiesischer Ausstattung – nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen. Noch immer verlassen 10 Prozent aller Berliner Schülerinnen und Schüler die Schule ohne jedweden Abschluss, und bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind es sogar 15 Prozent. Das hat der soeben erschienene Bildungsbericht erneut bestätigt. Zukünftig, nach unserer Reform, wird es dieses Stigma für die Hauptschülerinnen
und Hauptschüler nicht mehr geben. Das ist doch ein guter Erfolg.
Wir geben keinen einzigen Schüler, keine einzige Schülerin auf
egal, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, egal, aus welcher sozialen Schicht sie kommen. Nein! Wir wollen alle individuell fördern und fordern und ihre persönlichen Potenziale voll ausschöpfen. Das kommt unserer gesamten Gesellschaft zugute und ist ein wichtiger Beitrag für Integration.
Das hat die Berliner Bevölkerung begriffen, und deswegen gibt es auch keine gravierenden Widerstände gegen unsere Schulstrukturreform. Ganz anders als in Hamburg, meine lieben Grünen! Dort liefen die Eltern Sturm gegen eine schwarz-grüne Schulreform, die weit weniger umfassend ist als unsere. Da wundere ich mich an dieser Stelle über Ihren Hochmut.
Sie wollten den Elternwillen aushebeln, und das haben wir in Berlin nicht getan. Wir respektieren den Elternwillen und haben deshalb auch kein Volksbegehren oder keinen Volksentscheid zu befürchten.
Zu der berechtigten Frage nach der Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern: Ich habe bereits zum Schuljahresende davor gewarnt, dass wir zum Beginn des neuen Schuljahres eventuell nicht genügend Lehrerinnen und Lehrer an Bord haben werden – vor allem nicht in den Fächern, in denen es deutschlandweit zu wenig Lehrerinnen und Lehrer gibt. Nun gab es letzten Freitag eine aktuelle Schnellumfrage der Senatsbildungsverwaltung, die eine Versorgung von 100 Prozent auswies. Ich sage Ihnen klipp und klar: Mir reicht eine durchschnittliche Versorgung von 100 Prozent nicht aus, denn diese besagt, dass es auch Schulen gibt, die unterdurchschnittlich versorgt werden. Ich meine, an jeder Schule müssen genügend Lehrkräfte an Bord sein. Hier wird jetzt bereits nachgesteuert, sodass so schnell wie möglich alle Lehrerinnen und Lehrer dorthin kommen, wo sie hingehören.
Zugegebenermaßen ist es unbefriedigend, dass wir zum Schuljahresbeginn noch immer nicht die genauen Schülerzahlen kennen.
Diesem Umstand wird die Schülerdatei zukünftig Abhilfe verschaffen. Außerdem bin ich zuversichtlich, dass durch eine frühere Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer im kommenden Schuljahr – nach den Zahlen der Senatsverwaltung für Bildung – von vornherein eine bessere Zumessung erfolgen kann.
Nun zu Ihrem zweiten Teil der Aktuellen Stunde: „Berlin braucht endlich eine Qualitätsoffensive für alle Schulen und Kitas.“
Was heißt denn hier „endlich“`? Wir haben sie doch bereits! Wir sind das vorbildlichste Land für Integration in Bezug auf Bildung.
Wer hat denn alle drei Kitajahre gebührenfrei gestellt, damit niemand mehr ein Argument hat, sein Kind nicht in eine Kita zu geben, weil es zu teuer ist?
Immer noch nicht! Ich diskutiere so oft mit diesem Kollegen, sodass ich jetzt meine Rede zu Ende halten möchte. – Vielen Dank!
Wer stattet denn die Kitas mit mehr Personal aus? Wer hat die vorgezogene Einschulung beschlossen, um früh an alle Kinder heranzukommen? Wer hat die Ganztagsschulen flächendeckend eingeführt? Wer hat schließlich die Schulstrukturreform beschlossen? – Das Land Berlin!
Damit komme ich nun – wie es sich vom Anteil her gehört – zum letzten Teil der Aktuellen Stunde: „Das ist der beste Weg zur Integration.“ – Ja, Integration heißt Bildung. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deshalb haben wir die Kitas zu Bildungseinrichtungen aufgewertet, und unser Bildungsprogramm für Kitas genießt bundesweit einen hohen Ruf.