Protocol of the Session on June 6, 2019

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Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1369 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfDFraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen ist der Antrag damit abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.4:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 4

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendförder- und Beteiligungsgesetz)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 16. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1960

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1718

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Kühnemann-Grunow. –Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein richtig guter Tag für die Jugendlichen dieser Stadt, weil wir heute, nach intensiver Beratung im Fachausschuss, das Jugendfördergesetz auf den Weg bringen. Wir setzen damit in dieser Legislaturperiode ein weiteres elementares Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um. Man könnte es auch anders formulieren: versprochen – gehalten.

Warum Berlin ein Fördergesetz braucht: Berlin als wachsende Stadt trägt für die Jugendlichen in all ihrer Vielfalt und in all ihrer Lebendigkeit eine besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung wollen wir mit dem Jugendfördergesetz gerecht werden. Mit dem vorliegenden Gesetz definieren wir außerdem Demokratiebildung als ein wesentliches Ziel der Jugendarbeit in Berlin. Und: Wir möchten die Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung Ihres Umfeld spürbar stärken. Wir alle wissen, dass das Angebot an Jugendarbeit zuletzt in den Bezirken immer weiter geschrumpft ist, viele Einrichtungen verschwunden sind.

Die bisherigen Regelungen des Berliner Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben festgelegt, dass ein angemessener Anteil, mindestens 10 Prozent, der Mittel für die Jugendhilfe für Jugendarbeit aufgewendet werden sollen. Wir wissen aber auch, dass diese Vorgabe nicht verhindern konnte, dass der Anteil in den bezirklichen Budgets für die Jugendarbeit in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken ist. Das Jugendfördergesetz, das nun hier vorliegt, wird diesem schleichenden Prozess ein Ende setzen und auf Basis von Jugendförderplänen eine ausreichende Förderung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit ermöglichen und diese damit für die Zukunft nicht nur sicher, sondern auch planbar zu machen. Dabei werden die Jugendförderpläne – das ist neu – in einem partizipativen Verfahren unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erstellt. Denn niemand weiß besser, was er gern an Angebot hätte, als die Jugendlichen selber.

Als wir uns zu Beginn der Legislaturperiode in der Koalition vorgenommen haben, ein Jugendfördergesetz mit verbindlichen Standards zu schaffen, wurden in einem Prozess, der seinesgleichen sucht, 10 000 junge Menschen in Berlin nach ihren Wünschen für die Gestaltung des Jugendfördergesetzes befragt. Ihre Aussagen sind in die Ausarbeitung der Jugendförderpläne eingeflossen.

Mein Dank gilt an dieser Stelle besonders der Senatsverwaltung für Jugend, denn damit wurde erstmals ein transparentes und partizipatives Verfahren geschaffen, welches die Beteiligung von Jugendlichen in der Ausrichtung und Gestaltung von konkreten Angeboten für sie garantiert. Jugendförderpläne sind dabei ein strategisches Steuerungsinstrument. Sie werden in Zukunft alle vier Jahre für das Land Berlin, aber auch für die zwölf Bezirke erstellt. Sie werden dabei die Schwerpunkte, Inhalte und Ziele der schon bestehenden, aber eben auch der geplanten Jugendarbeit sowie die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel beinhalten. Mit diesem Verfahren soll die Sicherung einer möglichst flexiblen und anpassungsfähigen Angebotsvielfalt in den Bezirken gewährleistet werden, denn alle Bezirke – das wissen wir in diesem Haus am besten – sind sehr verschieden.

(Andreas Otto)

Ziel des Jugendfördergesetzes ist es, Einrichtungen und Erfahrungsräume für Jugendliche außerhalb des familiären und schulischen Umfelds zu schaffen. Ich hatte es schon im Rahmen der ersten Lesung ausgeführt: Nichts brauchen Jugendliche so dringend wie Räume für Diskussionen, für die Entwicklung von Ideen, für demokratische Aushandlungsprozesse und für die selbstbestimmte Gestaltung ihrer Umwelt. In diesen Räumen soll es die Möglichkeit geben, geschützt und doch möglichst frei Erfahrung jenseits der elterlichen Einflüsse und schulischen Strukturen zu sammeln.

Berlin schafft mit dem Jugendfördergesetz – und das ist auch völlig neu – endlich sowohl verbindliche qualitative als auch quantitative Standards. Es gibt fünf Angebotsformen, sowohl standortgebundene als auch standortungebundene offene Jugendarbeit, Erholungsfahrten, Unterstützung und die Beteiligung von jungen Menschen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Jugendparlamente, die wir in den Bezirken haben.

Bei all diesen Angeboten wird die rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Jugendarbeit in allen Bezirken konkretisiert und abgesichert. Um sicherzustellen, dass es in Zukunft keine Kürzungen mehr in der Kinder- und Jugendarbeit gibt, stellt der Senat 85 Millionen Euro zur Finanzierung der Angebote zur Verfügung. Damit die Bezirke die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Zuweisungssystematik erfüllen können, wird ihnen noch einmal ein weiteres Budget in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir wissen, dass aus den verschiedensten Gründen nicht alle Angebote der Jugendarbeit in den Bezirken angeboten werden. Einige Bezirke sind da besser, und andere Bezirke bieten dafür wiederum etwas anderes an. Aber nun gilt es, da mit ausreichend Wissen und Personal gegenzusteuern, damit die Bezirke das umsetzen können und alle Jugendlichen in den Genuss dieser Angebote kommen. In seiner umfangreichen und flexiblen Angebotsvielfalt soll dieses Gesetz das leisten, was die Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt verdient haben, nämlich ein unbeschwertes Heranwachsen in einem freien, demokratischen, toleranten und fördernden Umfeld. Dafür steht das Jugendfördergesetz. Dafür steht Rot-Rot-Grün. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen und dafür werben, dieses Jugendfördergesetz heute auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Simon das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Nachdem wir im März den Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das sogenannte Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, ein erstes Mal besprochen haben, wurde zwischenzeitlich der Gesetzentwurf im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie in zwei Sitzungen beraten, und heute beraten wir abschließend über das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz. Frau Kühnemann-Grunow hat es eben getan, und auch schon bei bisherigen Debatten haben die Vertreter der Koalition herausgestellt, wie groß der Schritt für die Jugendarbeit in der Stadt durch dieses Gesetz sein wird.

Ich finde, es tut dem Parlamentarismus auch gut, dass die Koalition die Kraft hatte, den Senatsentwurf in einigen Punkten zu ändern. Ich finde, so etwas ist auch ein gutes Signal. Aber man muss zu sich selbst ehrlich sein. Meine Vorrednerin hat das getan. Sie hat die Finanzen erwähnt. Dieses Gesetz ist undenkbar ohne die Zusage, das Ganze im Haushalt 2020/2021 und in den darauffolgenden Haushalten abzusichern und entsprechend auszufinanzieren, denn die Finanzen werden entscheidend dafür sein, dass es tatsächlich erhebliche Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen geben wird.

Meine Vorrednerin hat die Kinder- und Jugendparlamente schon erwähnt. Es ist schön, dass wir in zwei Bezirken schon seit vielen Jahren sehr aktive Kinder- und Jugendparlamente haben. Auch die CDU-Fraktion erhofft sich, dass mehr Kinder und Jugendliche motiviert werden, sich in Kinder- und Jugendparlamenten einzubringen. Wir hoffen, dass wir in mehr Bezirken und vielleicht sogar auf Landesebene solche bekommen werden.

Zur ehrlichen Debatte, die ich zum einen mit der Erwähnung des Punktes Finanzen führen möchte, gehört aus Sicht der CDU noch ein zweiter Punkt. Der Senat hat aus unserer Sicht einen Entwurf eingebracht, der an einer Stelle unsensibel ist. Rot-Rot-Grün hat auch auf Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion zu diesem unsensiblen Punkt hin das Gesetz nicht verändert. Man hat Bezug genommen auf Verfassungsrecht, was etwas anderes tangieren würde. Um auch in dieser Debatte noch einmal klarzumachen, um was es geht: Es geht um die Nummer 5 des § 6a „Ziele der Jugendarbeit“. Der lautet, dass Jugendarbeit auf die Gleichstellung von jungen Menschen aller Geschlechter und aller sexuellen Lebensweisen hinzuwirken hat, und das hat Jugendarbeit zum Ziel. Ich betone: alle sexuellen Lebensweisen.

Im Jahr 2015 fragte die Kollegin Burkert-Eulitz zu Recht schriftlich den Senat, wie es denn um die Aufarbeitung der Unterbringung von Jugendlichen bei Pädophilen durch die Senatsjugendverwaltung stehe. Auch in dieser Wahlperiode haben wir schon mehrfach darüber diskutiert, und das ist auch gut und richtig so. Wir erinnern

(Melanie Kühnemann-Grunow)

uns: Ideologisch untermauert durch Herrn Kentler wurden Kinder bewusst bei Pädophilen untergebracht. Die Senatsjugendverwaltung ist dabei davon ausgegangen, dass ein Missbrauch dieser Kinder durch die Pädophilen stattfinden wird. Dieses sogenannte Kentler-Experiment ist ein riesengroßer Skandal.

[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und von Andreas Wild (fraktionslos)]

Das ist staatlich in die Wege geleiteter, beförderter und protegierter Missbrauch. Und nun folgt ein solches unsensibles Gesetz. Wieso nehmen Sie den diesbezüglichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Ausschuss nicht auf? Wieso ersetzen Sie die Worte „aller sexuellen Lebensweisen“ nicht durch „verschiedene sexuelle Lebensweisen“ oder durch irgendeine andere Formulierung? Wieso muss es so unsensibel sein? Das muss überhaupt nicht sein. Bei diesem großen Schritt in der Jugendarbeit hätte man das nicht machen müssen. Das ist völlig unnötig.

[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und von Andreas Wild (fraktionslos)]

Richtig ist, dass fehlende Sensibilität kritikwürdig ist, und Kritik muss geäußert werden. Fehlende Sensibilität führt aber nicht dazu, dass die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, die heute verabschiedet werden soll, insgesamt falsch ist. Ich will für die CDU-Fraktion – wie in meiner Rede im März – noch einmal hervorheben, dass die Bezirke dem Gesetzesvorhaben und dem Entwurf positiv gegenüberstehen. Das ist wichtig zu wissen, da dieses Gesetz Befugnisse der Bezirke beschränkt. Wir als CDU wollen starke Bezirke, und deshalb ist dieses Signal aus den Bezirken so wichtig für uns. Daher stimmen wir dem Gesetz insgesamt zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und von Andreas Wild (fraktionslos)]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Abgeordnete Seidel jetzt das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lieber Herr Simon! Dieses Kinder- und Jugendgesetz, das wir hier im Land Berlin verabreden, basiert auf dem SGB VIII des Bundes. Da sind all die Punkte, die Sie eben genannt haben, grundsätzlich verankert.

Dass Sie im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt auf das Kentler-Experiment zurückkommen, von dem Sie genau wissen, dass diese Senatsverwaltung sich

mehrfach davon distanziert hat und mehrere Prozesse der Aufarbeitung durchgeführt hat, auch noch Prozesse der Aufarbeitung liefert und sich auch um die Betroffenen kümmert, finde ich ein bisschen schräg, aber heute ist ja gewittriges Wetter, und da kann schon einmal das eine oder andere passieren.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Wir haben jedenfalls das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, das für alle Kinder und Jugendlichen in allen Bezirken des Landes Berlin die gleichen qualitativen und quantitativen Angebote im Freizeitbereich schaffen wird, auch hier in diesen Plenum bereits mehrfach ausführlich besprochen. Heute liegt es nun endlich zur Beschlussfassung vor.

Die Anhörung im Ausschuss war für die Änderungen seitens der Koalition durchaus noch einmal wegweisend. Wir haben viele gute und berechtigte Hinweise erhalten, auch vonseiten der Opposition, und diese auch aufgenommen. Dafür herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch ausdrücklich an den Landesjugendhilfeausschuss, der noch einen entsprechenden Beschluss gefasst hat! Aber auch einen großen Dank an die Senatsverwaltung für Jugend, die Senatsverwaltung für Finanzen und vielen anderen Beteiligten für die gute Unterstützung im Prozess der Gesetzeserstellung und -beratung! Das war tatsächlich ein erstaunlicher, ein beispielhafter und auch ein neuer Prozess, der in der letzten Legislatur nicht denkbar gewesen wäre, der aber vor zwei Jahren unter R2G begann, der rasant war und der bundesweit mit viel Interesse verfolgt wird. Ich habe schon einige Anfragen, das Gesetz, wenn es beschlossen ist, zu verschicken.

Dieser Prozess hat, wie wir meinen, noch einige Verbesserungen gebracht. Seit der ersten Lesung hat sich noch einiges verändert, nämlich dass alle Angebotsformen, vorhandene und neu zu entwickelnde, bis zum Alter von 27 Jahren angeboten werden. Damit folgt das Gesetz dem Auftrag des SGB VIII. Der Fachstandard Qualität wird nicht in eine Rechtsverordnung aufgenommen, er erhält jedoch mehr Verbindlichkeit und vor allem Öffentlichkeit und Transparenz dadurch, dass er per Rundschreiben bekannt gemacht wird. Es wurde aufgenommen, dass bei den Zuwendungen die erzielten Tarifabschlüsse in Höhe der linearen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen sind. Das war und ist uns als Linke besonders wichtig. Es ist jetzt unbedingt darauf zu achten, dass die errungenen Tarifanpassungen auch bei den Beschäftigten ankommen und nicht etwa auf Kosten der Angebotsvielfalt gehen. Doch darüber wird anderweitig noch zu reden sein. Diese drei Änderungen bedeuten auch einen finanziellen Aufwuchs, den wir gerne stemmen wollen.

Weitere wichtige Änderungen sind: Bei den Grundsätzen der Jugendarbeit wurde die Inklusion noch mal ausdrücklich in einem neuen Absatz verankert. Die Richtwerte zur Bedarfsdeckung sollen jetzt einmal in der Wahlperiode geprüft werden. Die Rechte des Landesjugendhil

(Roman Simon)

feausschusses sind ebenfalls festgeschrieben. Wir sorgen an vielen Stellen für richtig viel Transparenz. Von Anfang an wird eine Evaluation vorgenommen. Das haben wir auch in das Gesetz aufgenommen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die den Bezirken überwiesenen Mittel auch zweckentsprechend verwendet werden. Damit entsprechen wir auch dem Wunsch der Anzuhörenden nach Kontrolle und gegebenenfalls auch nach Korrekturen.

Wir haben schwer überlegt, wie wir dem Bedarf an Flächen und Räumen in der Jugendarbeit besser gerecht werden können. Zuletzt hatte der Landesjugendring auf die damit verbundenen Probleme hingewiesen. Mehr Gehör wollen wir uns für die Jugendhilfe insgesamt durch eine Änderung in § 46 verschaffen, wonach die Instrumente der Stadtentwicklung die Jugendhilfebedarfe zu berücksichtigen und in der Bauleitplanung verbindlich festzusetzen haben.

Das Fazit ist: Wir sind weiter gekommen, als wir zu hoffen gewagt haben, und für die Umsetzung bestehen gute Voraussetzungen. Immerhin haben wir bereits vor Beginn der Haushaltsberatungen – die Kollegin hat es schon gesagt – 20 plus 5 Millionen Euro zusätzlich als Anschubfinanzierung erhalten, die wir für die Kinder- und Jugendarbeit gut einsetzen werden. Jetzt gilt es, das Gesetz in der Praxis zu erproben. Es ist sozusagen ein lernendes System. Die Umsetzung muss geübt werden. Die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen als zwingende Grundlage zur Erstellung der bezirklichen Jugendförderpläne, ohne die dieses Gesetz nicht funktioniert, ist neu und braucht Unterstützung. Dafür gibt es pro Bezirk zweieinhalb Stellen, und wir erwarten, dass diese auch dafür eingesetzt werden.

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

Auch Sachmittel für die neuen Formate stehen bereit, und die Arbeitsgruppen der Senatsverwaltung zur Produktbegleitung und zur Hilfe bei der Erstellung der Jugendförderpläne und zur Berechnung der Umfänge arbeiten weiter und dienen den Bezirken unterstützend und beratend. Dieses Gesetz ist ein großes und nachhaltiges Projekt und ein Leistungsversprechen. Lassen Sie uns alle Beteiligten mitnehmen, und lassen Sie uns alle miteinander nachsichtig sein, wenn manches nicht auf Anhieb klappt! Lassen Sie uns jetzt starten und dieses gute Werk beschließen, und lassen Sie uns auch ein bisschen feiern! – Danke!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Weiß das Wort.