Roman Simon
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Familienförderung ist eins, das immer wieder im Parlament besprochen wird, und das ist gut. Die Familien in Berlin sollen wissen: Sie sind uns wichtig. Kinder sind Zukunft, und Kinder und Familien sind nicht nur dem Parlament allgemein, sondern der CDU wichtig – so wichtig, dass es uns nicht genug ist, den Gesetzgebungsprozess einfach passiv zu begleiten, sondern wir fanden es wichtig, Vorschläge, die wir hatten – Frau Seidel hat erwähnt, dass wir sie im Ausschuss schon vorgebracht haben –, auch jetzt im Parlament noch einmal einzubringen. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Argumenten die beiden anderen Oppositionsfraktionen überzeugen konnten, und wir würden uns freuen, wenn wir auch die Koalitionsfraktionen mit unseren Argumenten überzeugen könnten. Wir tragen sie heute sehr gerne noch einmal vor.
Was sieht der Gesetzentwurf vor? – Er sieht im Text des Gesetzes kein Datum für das erstmalige Inkrafttreten von bezirklichen Familienförderplänen und des Landesfamilienförderplans vor. Wieso nicht? – Erst in der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 38 wird ausgeführt, ab wann die bezirklichen Familienförderpläne und wann der erste
(Katrin Seidel)
Landesfamilienförderplan aufgestellt werden sollen. Das ist zu unbestimmt. Zu wann diese Förderpläne aufgestellt sein sollen, muss in den Gesetzestext.
Auch die in der Begründung genannten Zeiten sind merkwürdig. Für die bezirklichen Familienförderpläne ist ausgeführt, dass diese ab dem Jahr 2026 aufgestellt werden sollen, und für den Landesfamilienförderplan ist ausgeführt, dass dieser im Jahr 2028 aufgestellt werden soll. Wir haben jetzt 2021. In 2028 – nicht so wahnsinnig ambitioniert, liebe Koalition! – Aber auch das ist reichlich schwammig, denn was ist denn „ab 2026“? Ist das 2026, ist es 2027, 2028, 2038, 2048? Was soll das? – Die Familien in Berlin verdienen es, dass wir hier im Parlament eine konkrete und baldige Aufstellung der bezirklichen Familienförderpläne regeln.
Ich frage Sie von Rot-Rot-Grün, von den Linken, von der SPD, von den Grünen: Weshalb möchten Sie das Ganze in die übernächste Wahlperiode schieben? Weshalb möchten Sie in der nächsten Wahlperiode keinen Landesfamilienförderplan aufstellen lassen? – Ich rufe Ihnen zu: Die Kinder, die Familien sind so wichtig für uns, dass wir uns dafür einsetzen, schon in der nächsten und nicht erst in der übernächsten Wahlperiode einen Landesfamilienförderplan aufzustellen.
Die CDU schlägt mit dem heute hier erneut vorliegenden Änderungsantrag vor, die bezirklichen Familienförderpläne zum 1. Mai 2025 – konkretes Datum, anders als in Ihrer Gesetzesbegründung, da steht reichlich schwammig „ab 2026“ – und den ersten Landesfamilienförderplan zum 1. November 2025 – auch konkretes Datum und zwar in der nächsten und nicht erst in der übernächsten Wahlperiode – aufzustellen.
Außerdem schlagen wir vor, die Fristen für die Fortschreibung der bezirklichen Familienförderpläne und des Landesfamilienförderplans so zu regeln, dass bei der Fortschreibung der jeweils aktuelle Bericht über die Lage der Familien, der sogenannte Familienbericht, berücksichtigt werden kann. In § 24, Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 ist richtigerweise vorgesehen – das finden wir gut –, dass spätestens drei Jahre nach dem erstmaligen Zusammentritt des Berliner Beirats für Familienfragen ein solcher Bericht vorzulegen ist. Richtig ist, dass im Gesetz nicht nur die Beratungsfunktion dieses Beirats, sondern auch vorgesehen ist, dass der Berliner Beirat für Familienfragen Interessenvertreter für die Familien sein soll. Wir alle wollen, dass dieser Beirat, dessen Arbeit aus Steuermitteln finanziert wird, so arbeitet, dass politisch Verantwortliche auf Bezirks- und auch auf der Landesebene davon profitieren können, und zwar maximal profitieren können. Dann sollten wir auch dafür sorgen, dass bei der jeweiligen Fortschreibung der Familienförderpläne auch
ein aktueller Familienbericht vorliegt und nicht einer, der schon älter ist.
Was aber haben Sie im Gesetzentwurf geregelt? – Im Gesetzentwurf schlagen Sie vor, zu regeln – im jeweils letzten Satz von Absatz 2 und 3 des § 43 b –, die Förderpläne alle vier Jahre fortzuschreiben. – Frau Seidel! Sie haben es eben auch erwähnt: Sie wollen die Unabhängigkeit von Wahlperioden. Wir meinen aber, dass wir das anders regeln sollten, denn die bezirklichen Familienförderpläne sind nach Ihrer Gesetzesbegründung ab 2026 zu beschließen. Es wird also Bezirke geben, die den jeweils aktuellen Bericht des Familienbeirats berücksichtigen können, und andere werden einen Bericht vorzulegen haben, der zwei, drei oder auch vier Jahre alt ist. Lassen Sie uns die sinnvolle Regelung in § 24 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 auch in den § 43 übernehmen, dort aufgreifen!
Wir schlagen vor, dass die bezirklichen Familienförderpläne spätestens ein halbes Jahr nach Vorlage des aktuellen Familienberichts fortzuschreiben sind und der Landesfamilienförderplan wiederum danach – nämlich nach Vorlage des aktuellen Familienberichts, ein Jahr danach und ein halbes Jahr nach Fortschreibung der bezirklichen Familienförderpläne. Wir hätten dann also nicht den Bezirk A, der im Jahr 2026 den ersten bezirklichen Familienförderplan vorlegt, und den Bezirk B, der das im Jahr 2030 macht, sondern wir hätten das gleichlaufend.
Ich werbe für Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich werbe dafür, dass die erstmalige Aufstellung des Landesfamilienförderplans nicht in die übernächste Wahlperiode geschoben wird. Ich werbe dafür, dass Kindern und Familien der Stellenwert gegeben wird, der ihnen zusteht. Es steht ihnen zu, dass wir uns auch auf Landesebene schon in der nächsten Wahlperiode mit der Familienförderung befassen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit dem
Fahrrad nach Myanmar! –
Zuruf von der AfD: Vielleicht gibt’s dahin
inzwischen eine U-Bahn!]
(Georg Kössler)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kind im Kindergarten, normalerweise ziemlich normal, zumal in Berlin, dort nutzen die allermeisten Familien den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, den Rechtsanspruch, den es seit 2006 gibt, der damals von der unionsgeführten Bundesregierung unter der Familienministerin Ursula von der Leyen eingeführt worden ist. Die Berlinerinnen und Berliner wissen aber, dass sie trotz Rechtsanspruch ein Problem haben, falls sie noch keinen Platz haben. Und weil sie das wissen, melden sie sich zum Teil, noch bevor das Kind geboren worden ist, bei Kitas, bei vielen. Bei sehr vielen Kitas versuchen sie es, und sie versuchen es nicht erst seit Anfang 2020. Frau Burkert-Eulitz! Sie versuchen es seit vielen Jahren auf diese Art und Weise. Es ist seit vielen Jahren nicht selbstverständlich, einen Platz zu erhalten. Sie versuchen es, weil sie wissen, dass auch das von Ihnen angesprochene theoretische Wunsch- und Wahlrecht eben das ist, was Sie auch gesagt haben, nämlich blanke Theorie zurzeit in Berlin.
Woran liegt es denn, dass es seit vielen Jahren etwa 10 000 Familien gibt, die für ihre Kinder keinen Platz finden. Sie haben es auch gesagt, es liegt an zwei Dingen. Es liegt an den fehlenden Erzieherinnen und Erziehern, und es liegt daran, dass es zu wenig Räume gibt. Was hat die seit 2016 regierende rot-rot-grüne Koalition getan? – 2017 gab es Tarifverhandlungen. Ihr Finanzsenator von der SPD war dabei, anders als jetzt, in dieser Plenardebatte ist er nicht dabei, aber er war bei den Tarifverhandlungen dabei, er hat aber nicht dafür gesorgt, dass die niedrigeren Vergütungen nach dem Tarifvertrag der Länder, dem TV-L, denen nach dem besser vergütenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angepasst werden. Er hat sich also nicht darum gekümmert, dass es in Berlin, wo nach dem TV-L oder angelehnt an den TV-L vergütet wird, attraktiver wird, den Erzieherberuf zu ergreifen. Die Tarifrunde 2017 verlief enttäuschend. Das war schlecht für die Familien in Berlin.
So viel zur Arbeit Ihres Senats! Aber was haben die Fraktionen getan? Was haben Sie getan, von den Linken, von den Grünen, von der SPD? Haben Sie in den Nachtragshaushalt 2017 genügend Geld für den Bau von Kitas
eingestellt? Haben Sie von den Linken, von den Grünen, von der SPD in den Doppelhaushalt 2018/2019 genügend Geld für den Bau von Kitas eingestellt? Haben Sie von den Linken, von den Grünen, von der SPD in den Doppelhaushalt 2020/2021 genügend Geld für den Bau von Kitas eingestellt? – Nein, nein und nochmals nein! Sie haben die politische Verantwortung dafür, dass die Situation für die Berliner Familien so ist, wie sie ist.
Was tun Sie heute? – Sie bringen einen Antrag ins Parlament ein, in dem Sie fordern, im Doppelhaushalt 2022/23 genügend Geld zur Verfügung zu stellen. Was sagen Sie eigentlich den Tausenden von Familien, die in den letzten Jahren einen Kindergartenplatz gesucht haben? Was sagen Sie den Tausenden von Familien, die in diesen Monaten und in den kommenden Monaten einen Kindergartenplatz suchen?
Was ist denn hier los? Sie regieren seit viereinhalb Jahren, und jetzt fällt Ihnen ein, ach, na ja, vielleicht kann sich ja die nächste Landesregierung um die Lösung des Problems kümmern, ist zwar dann erst 2022, aber egal. Ich rufe den Eltern in Berlin zu: Am 26. September sind Wahlen. Beteiligen Sie sich, und wählen Sie eine Partei, die sich nicht mit dem Verschieben von Problemen in die nächste Wahlperiode vom Acker zu machen versucht!
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Scheeres und auch Frau KühnemannGrunow haben nicht nur zum Familienfördergesetz gesprochen, sondern auch vieles erwähnt, was aus ihrer Sicht in den letzten vier Jahren in der Familienpolitik besonders gut gelaufen ist. Ich muss aber erwähnen, dass für Tausende Familien Ihre Worte wie Hohn klingen müssen – nämlich Tausende Familien, die in den letzten Jahren versucht haben, einen Kindergartenplatz in unserer Stadt zu finden. – Ja, Frau Kühnemann-Grunow, es wurden Plätze geschaffen. Dieser Senat hat aber nicht den Turbo eingelegt. Er hat es nicht hinbekommen, diesen Kindern einen Platz zu geben.
Heute sind wir beim Familienfördergesetz. Wir hatten dieses Thema in dieser Wahlperiode schon ein paar Mal. Sie haben mit Ihrem Koalitionsvertrag Erwartungen geweckt – das ist auch in Ordnung so –, Sie haben dort eine Absichtserklärung aufgenommen. Dann folgte aber nicht so furchtbar viel. 2017 und 2018 haben wir hier in Rederunden über den Antrag der CDU-Fraktion „Zusagen einhalten – umgehend ein Familienfördergesetz auf den Weg bringen“ debattiert. Ein Jahr später, 2019, und dann wieder 2020 hatten wir Rederunden zum Antrag der Koalition „Ein Familienfördergesetz für Berlin“, dem alle Fraktionen dieses Hauses zugestimmt haben. Es war aber Ihre Initiative. Ihre Koalition hat den von Ihnen getragenen Senat aufgefordert, doch nun endlich tätig zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen.
(Melanie Kühnemann-Grunow)
Nun gab es aus unserer Sicht erheblichen Druck, den auch die CDU ausgeübt hat. Neben dem schon von mir erwähnten Antrag waren es Schriftliche Anfragen meiner Kollegin Demirbüken-Wegner. Es gab auch erheblichen Druck von Teilen der Koalition. Ich möchte einen Dank aussprechen an Frau Seidel und Frau Burkert-Eulitz, die maßgeblich mit dafür gesorgt haben, dass die sozialdemokratisch geführte Senatsverwaltung in die Puschen gekommen ist und uns ein Familienfördergesetz vorgelegt hat.
Geplant war nach der Verabschiedung des Antrags zunächst, dass das Gesetz 2021 in Kraft tritt. Heute wird uns ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zum 01. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die CDU sagt dazu: besser spät als nie. – Der Gesetzentwurf selbst ist eine gute Nachricht für alle Berliner Familien, denn Familienförderung wird nunmehr gesetzlich verankert. Ich finde es aber richtig, dass beide Redner, die bisher zu dem Gesetzentwurf gesprochen haben, das nicht völlig solitär gemacht haben, sondern das in diese Zeit eingeordnet haben. Ich empfinde diese Zeit als die schwierigste für Familien, seitdem ich die Ehre und die Freude habe, hier im Parlament Politik für Familien machen zu dürfen – eine Zeit, in der Zehntausende Berliner Kinder in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht im Kindergarten waren, eine Zeit, in der Zehntausende Berliner Kinder in den letzten Monaten kaum oder gar nicht in der Schule waren, eine Zeit, in der Zehntausende, Hundertausende Berliner Kinder ihre Freunde kaum oder gar nicht sehen konnten.
Hunderttausende durften kaum oder gar nicht Sport- und Freizeitangebote wahrnehmen. Eine Zeit voller Frust, für Kinder, für Familien, eine Zeit der Angst vor Ansteckung. Eine Zeit, in der Hunderttausende Eltern mit ihrer Kraft am Ende oder fast am Ende sind, eine Zeit, in der es sich aufdrängen muss, Danke zu sagen,
Danke an die Kinder und an die Familien, Danke, dass Sie und ihr mit eurer Hilfe dazu beigetragen habt, diese Coronapandemie zu bekämpfen.
Sie legen dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der bei den Bezirken auf Zustimmung stößt. Das ist auch gut, dass Sie das in Ihren Reden erwähnt haben, es ist auch wichtig für uns. Deshalb erwähne ich das, denn für die CDU sind starke Bezirke zentral. Wir wollen, dass Bezirke, die ja unstreitig näher an den Berlinerinnen und Berlinern dran sind als Teile der Hauptverwaltung, die Teile der Verwaltung bleiben, auch selbst etwas entscheiden können. Wir wollen keinen Hamburger Verwaltungsaufbau, bei dem die Bezirke nur ausführende Stellen der Hauptverwaltung sind. Wir wollen Bezirke, die auch
Ansprechpartner für die Menschen vor Ort bleiben und etwas entscheiden können. Dieses Gesetz soll ja gleichen Mindeststandards bei der Familienförderung in den Bezirken den Weg ebnen. Also, wir freuen uns, dass der Rat der Bürgermeister den Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen hat, aber wir halten es für richtig, diesen zustimmenden Beschluss auch genau anzuschauen. Er enthält nämlich zwei Punkte, die aufhorchen lassen.
Im zweiten Punkt des Beschlusses sagt der Rat der Bürgermeister, der Sockelbetrag von 2 Millionen Euro zur Ausfinanzierung ist zu niedrig. Im dritten Punkt sagt der Rat der Bürgermeister, es braucht andere Zuweisungsregelungen, wir brauchen eine Änderung dieser Zuweisungsregelungen. – Wir werden als CDU-Fraktion aufmerksam verfolgen, ob Sie diesen Beschlüssen des Rats der Bürgermeister auch Folge leisten und dort entsprechend tätig werden. Denn das ist wichtig, dass das beachtet wird.
Da ich schon beim Jugendförder- und Beteiligungsgesetz einen bestimmten Punkt angemerkt habe, wird es Sie vermutlich nicht verwundern, dass ich diesen Punkt auch dieses Mal anmerke. Sie haben im Gesetzentwurf, in § 43b, in den Absätzen 2 und 3 eine aus meiner Sicht höchst merkwürdige Frist, die Sie dem Parlament vorschlagen. Sie schlagen nämlich vor, dass alle vier Jahre Familienförderpläne sowohl im Land als auch in den Bezirken fortgeschrieben werden sollen. In den Familienförderplänen werden aber doch politische Prioritäten gesetzt. Ich verstehe nicht, weshalb nicht politische Prioritäten auch an die Politik geknüpft werden. Deshalb meine ich, dass Sie einen richtigen Weg beschreiten, indem Sie in § 24 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs dies an die Wahlperiode knüpfen, die Frist, die dann läuft. Das tun Sie in § 43b nicht. Ich frage mich, weshalb. Vielleicht bekommen wir das im Ausschuss aber noch anders hin und miteinander debattiert. Es bleibt: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir den Antrag „Eltern sind zur Sorge verpflichtet: Automatisches Sorgerecht für Mütter und Väter – Väter in die Pflicht nehmen und Mütter entlasten“.
Ja, es gibt in diesem Land viele Menschen, die möchten – und ich meine: zurecht möchten –, dass Väter in die Pflicht genommen werden, die nicht möchten, dass Erziehung und das sich Kümmern um Kinder allein Frauen
sache ist, alleine Muttersache ist, die möchten, dass sich beide Eltern – auch die Väter – aktiv einbringen, die möchten, dass Partnermonate gleich genommen werden, die möchten, dass im Falle einer Trennung vielleicht sogar das paritätische Wechselmodell vereinbart wird oder sogar eine andere gesetzliche Regelung als die heutige gesetzliche Regelung gilt, die möchten, dass Kindesunterhalt gezahlt wird und sich darauf verlassen werden kann, dass Kindesunterhalt gezahlt wird, die möchten, dass auch unverheiratete Eltern unkompliziert das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Wie ist zur Zeit die Rechtslage? – In Ihrem Antrag steht der richtige Paragraph: § 1626a BGB. Sind sich die unverheirateten Eltern einig, heiraten sie aber nicht, müssen sie zwei formalisierte Schritte unternehmen, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen – also deutlich anders als der Fall, der hier eben geschildert worden ist, da waren ja bei einem meiner Vorredner die Eltern zum Zeitpunkt der Elternschaft miteinander verheiratet –: die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung, also zwei Schritte. Möglich ist daher auch der Fall, dass die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt, aber die Sorgeerklärung unterbleibt, obwohl eine gemeinsame Sorge für das Kind gelebt werden soll und vielleicht sogar auch ein paar Jahre gelebt wird. Und was passiert dann? So ist jetzt die geltende Rechtslage. Die soll verändert werden. So der erklärte Wille eines Bundesministeriums.
Kurios finde ich aber, dass Ihr Antrag gar nicht an der geltenden Rechtslage anknüpft, sondern an einem von Ihnen vermuteten Gesetzentwurf, also an einem vermuteten Bundesrecht, das noch gar nicht existiert. Es geht Ihnen um einen Referentenentwurf eines Ministeriums, der zu einem Gesetz zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts erfolgt ist. Ich weiß nicht, ob Sie den Referentenentwurf gelesen haben. Der ist ja auch recht lang, 91 Seiten.
Da steht auf Seite 11 tatsächlich etwas ganz bemerkenswertes, Herr Kollege Fresdorf. Selbst wenn es aber nicht um einen Referentenentwurf gehen würde, sondern um einen Gesetzentwurf der gesamten Bundesregierung – selbst ein solcher ist ja noch lange nicht Bundesrecht geworden – haben wir im Bundestag und mit dem Bundestag einen sehr selbstbewussten Gesetzgeber, einen, von dem man sagt: Kein Gesetz wird so beschlossen, wie es als Gesetzentwurf in den Bundestag reingeht. Erst wenn es einen Beschluss des Bundestages gibt, dann ist die Sache beim Bundesrat, und dann ist aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt gekommen, zu schauen: Ist denn das in Ordnung, was nun der Bundestag da gemacht hat, oder wollen wir da vielleicht als Land Berlin etwas anders haben als der Bundestag das gemacht hat. Das finden wir kurios, das finde ich kurios.
(Sven Kohlmeier)
Und was ist jetzt der Inhalt Ihres Antrages? – Sie beantragen, dass auch unverheiratete Väter automatisch gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht erhalten sollen, sofern die Vaterschaft anerkannt ist – so der Wortlaut. Und was enthält der Referentenentwurf? – Ich sprach ja schon von der Seite 11. Domradio.de berichtete am 5. August 2020, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gesagt habe – und ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin:
Außerdem wollen wir das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern erleichtern. Dazu soll es künftig ausreichen, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem zustimmt. Damit würde das derzeitige gestufte Verfahren entfallen.
Und so steht es auf Seite 11 des Referentenentwurfes auch. Also: Was soll jetzt dieser Antrag? Ich finde, er ist nicht nur hochgradig kurios, sondern auch überflüssig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir den Antrag „Die Opfer des Berliner Päderastieskandals ernst nehmen und ihren berechtigten Anliegen entsprechen: ZehnPunkte-Katalog gegen Kindesmissbrauch“. Die Antragsteller haben ein interessantes Vorgehen gewählt: Sie übernehmen einen Zehn-Punkte-Katalog und den kompletten inhaltlichen Teil der Begründung von Betroffenen. – Auf der einen Seite finde ich gut, dass Sie den Betroffenen hiermit eine Stimme geben, zu einer Stimme verhelfen; auf der anderen Seite, finde ich, machen Sie es sich auch ein bisschen einfach.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages: Bei den Punkten 1 bis 4 laufen Sie bei der CDU-Fraktion offene Türen ein. Bei diesen vier Punkten geht es um Schlüsse, die gezogen werden sollen; Schlüsse, die gezogen werden müssen aus der staatlich – von der Berliner Senatsjugendverwaltung und einigen Bezirksverwaltungen – beförderten, geduldeten und protegierten Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei Pädophilen, bei zum Teil vorbestraften Pädophilen, die sich ihre künftigen Pflegekinder und damit auch zukünftigen Opfer zum Teil selbst in Kinderheimen aussuchen durften. Staatliche Kontrolle war auch damals vorgeschrieben, sie fand aber nicht statt. Sie erfolgte nicht. Das war rechtswidrig, schon damals. Angesichts der kleinen Kinder, die Opfer dieses Missbrauchs wurden, ist das sogenannte KentlerExperiment ein riesengroßer Skandal.
Den Punkt 5 finden wir zu allgemein formuliert. Wir sind da eher für konkrete Vorschläge, denn es gibt ja eine
(Melanie Kühnemann-Grunow)
Vielzahl von Landesgesetzen und landesgesetzlichen Verordnungen. Klar, das macht Arbeit, aber das ist Teil des parlamentarischen Geschäfts. So ist parlamentarische Demokratie.
Ja!
Herzlichen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege! Ich habe ja zu den Punkten 1 bis 4 gerade ausgeführt, dass Sie da bei uns sozusagen offene Türen einrennen, inhaltlich, und zu Punkt 5, dass wir da einen konkreteren Ansatz verfolgen. Wir befinden uns heute ja in der ersten Lesung des Antrages. Natürlich wäre es möglich, dass die CDU heute schon einen Änderungsantrag vorlegt, es ist aber genauso möglich, dass wir das in den Beratungen der Ausschüsse tun oder auch später bei der zweiten Lesung. Das ist unsere Sache, und darüber werden wir befinden, wenn es an dem Punkt angekommen ist, wenn wir meinen, dass es sinnvoll ist, hier darüber zu diskutieren.
Zurück zu Punkt 5: Unser Ansatz ist deshalb konkreter, weil wir meinen, es ist sinnvoll, hier konkrete Lösungsvorschläge einzubringen. Wir haben am 14. Mai 2020 einen solchen konkreten Lösungsvorschlag eingebracht mit einem Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Das Gesetz zur Einführung verpflichtender Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und gegen Mobbing an Berliner Schulen haben wir ins Parlament eingebracht. Was tut der rot-rot-grüne Senat? – Ich zitiere aus der Stellungnahme des Senats mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin! – Die
Stellungnahme ist Anfang August dem Parlament zugegangen: Der Antrag der CDU ist daher nicht zielführend. – Das gibt es doch nicht.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NordrheinWestfalen macht Ihnen vor, wie es geht. Zum 1. Juli wurde dort eine Einsatzgruppe in der Zentral- und Ansprechstelle Netzkriminalität Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Nun ist man allein im Zusammenhang mit dem Ermittlungskomplex Bergisch Gladbach 30 000 bislang unbekannten Tatverdächtigen auf der Spur. Und was tut Rot-Rot-Grün? – Dass die innere Sicherheit bei Ihnen nicht in guten Händen ist, wissen die Berlinerinnen und Berliner, aber Sie schaffen es ja nicht einmal, eine sinnvolle Ergänzung des Schulgesetzes vorzunehmen.
Was muss eigentlich noch passieren, damit Sie für die Zukunft Konsequenzen aus dem sogenannten KentlerExperiment ziehen? Auch beim vor einigen Monaten verabschiedeten Jugendfördergesetz, in das Sie hineingeschrieben haben, dass alle sexuellen Lebensweisen – alle, also auch Pädophilie – gefördert werden sollen, beweisen Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, dass Sie eben keine Konsequenzen ziehen wollen.
Sie erklären hier im Haus – meine Vorrednerin hat es gerade getan –, dass Sie das Kentler-Experiment auch für einen Skandal halten und dass Sie eine Entschädigung der Opfer befürworten. Nur Sie tun ja nichts. Sie reden seit Jahren, Sie regieren auch seit Jahren. Aber reden hilft in diesem Fall nicht weiter – handeln Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün. Entschädigen Sie endlich die Opfer.
Schaffen Sie endlich Ermittlungsdruck und Ermittlungserfolge gegen kriminelle Kinderschänder und ziehen Sie endlich bei aktuellen und bei künftigen Gesetzesvorhaben Konsequenzen aus der Vergangenheit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Kühnemann!
Kühnemann-Grunow! Völlig richtig. – Ich habe nicht von der Initiative Sexuelle Vielfalt gesprochen, ich habe vom Jugendfördergesetz gesprochen;
vom Jugendfördergesetz, das Sie vor einigen Monaten hier im Haus abgestimmt haben, über das wir im Ausschuss ganz ausführlich gesprochen haben. Im Jugendfördergesetz steht wortwörtlich drin: Es sollen alle sexuellen Lebensweisen gefördert werden. Alle. Das ist eindeutig – alle umfasst alles. Das ist ein Sündenfall, den Sie begangen haben, und ich werde mich dafür, das zu kritisieren, nicht entschuldigen.
[Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Jessica Bießmann (fraktionslos) und Kay Nerstheimer (fraktionslos) – Regina Kittler (LINKE): Mein Gott, sind Sie ahnungslos!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute besprechen wir den Antrag „Betrieb der Kindertagesstätten ausweiten, Kinder fördern, Eltern entlasten“. Bis Mitte März waren fast 170 000 Berliner Kinder in Kindergärten, bei Tagesmüttern oder -vätern. Sie waren dort, da sich die Familien dafür entschieden haben. Die große Koalition im Bund hat 2006 auf Anregung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Lebensjahr eingeführt. Auch in Berlin haben sich seitdem immer mehr Familien entschieden, ihre Kinder in einem Kindergarten betreuen zu lassen. Vom 17. März bis zum 24. April 2020 waren aber nicht mehr fast 170 000 Kinder täglich dort, sondern etwa 8 000 bis 9 000. Es gab wegen der Coronapandemie nur noch eine Notbetreuung. Das war richtig so. Die Familien haben mitgemacht und diese Notbetreuung auch als solche betrachtet und genutzt. Berechtigt wären etwa 20 000 Kinder gewesen, und es waren, wie eben erwähnt, 8 000 bis 9 000 Kinder täglich dort, also nicht einmal die Hälfte der Kinder, die einen Anspruch auf Betreuung gehabt hätten.
Den Erzieherinnen und Erziehern, den Kitaträgern, der Truppe um Herrn Schulze und allen anderen Beteiligten, die durch ihren Einsatz trotz der Pandemie die Notbetreuung möglich gemacht haben, gilt unser Dank.
Unser Dank gilt auch den Familien, die sich an die Appelle gehalten und die Notbetreuung nur dann in Anspruch genommen haben, wenn keine häusliche Betreuung möglich war, denn dadurch wurden körperliche Begegnungen und Kontakte vermieden. Das Berliner Gesundheitssystem ist, anders als in anderen Regionen Europas, nach wie vor nicht überlastet.
Der Dank der CDU-Fraktion gilt aber auch der überwältigenden Mehrheit der Familien, die gar keinen Anspruch auf die Notbetreuung hatten und haben. Ihr Verständnis für die Maßnahmen und ihre Kreativität im Umgang mit der Coronapandemie waren und sind wichtig. Viele Kinder haben gelernt, was Videotelefonie mit Oma, Opa und Freunden bedeutet, und es gibt auch etliche, die einen
(Melanie Kühnemann-Grunow)
Teil ihrer Freizeitaktivitäten, zwar sehr eingeschränkt zuhause, aber immerhin, nachgingen und nachgehen. ALBAs Sportstunde gab und gibt es für Kitakinder täglich. Aber nicht nur ALBA, sondern auch alle anderen möglichen, Ballettschulen, andere Vereine wie z. B. der Berliner Schwimmverein „Friesen 1895“ e. V haben sich aufgemacht, Angebote über das Netz unter Nutzung der Kamera des Rechners oder des Telefons zuhause an den Start zu bringen und eben auch für Kitakinder. Viele Mütter und Väter haben Teile ihres Jahresurlaubes eingesetzt oder, wenn mobiles Arbeiten durch den Arbeitgeber möglich gemacht worden ist, hauptsächlich dann gearbeitet, wenn das Kind oder die Kinder geschlafen haben.
In den letzten Wochen ist aber nicht alles rund gelaufen. Wieso hat Rot-Rot-Grün nicht die Gelegenheit genutzt, alle Kitas und Tagespflegestellen der Stadt mit Fieberthermometern, mit denen kontaktlos Fieber gemessen werden kann, bevor die Kinder in die Kita kommen, auszustatten? Wieso gibt es zwar einen Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen, aber keinen Musterhygieneplan Corona für die Berliner Kindergärten? Wieso nimmt Rot-Rot-Grün in Kauf, dass im Rahmenhygieneplan für Kindereinrichtungen vorgesehen ist, dass Handdesinfektionsmittel vorzuhalten sind, und lässt die Kitas der Stadt mit dieser Vorschrift allein? Es ist doch bekannt, dass auf dem Markt zurzeit so gut wie kein Desinfektionsmittel zu bekommen ist. Deshalb gab es doch auch zentral welches für die Schulen. Weshalb nicht für die Kitas? Weshalb wird nach einer solchen Schließung die Frage der Eingewöhnung der Kinder im Kindergarten nicht zentral mit den Kitaträgern besprochen und geklärt? Weshalb gibt es Tagespflegestellen, die sich an alle möglichen Leute wenden und fragen: Werden Sie denn noch weiter finanziert? Sie halten offen. Weshalb gibt es Erzieherinnen und Erzieher, die in Sorge über Kurzarbeit sind? Meine Damen und Herren von Rot-RotGrün! Da bleibt noch allerhand zu tun. Wir fordern Sie auf, zu handeln.
Seit dem vergangenen Montag – meine Vorrednerin hat es erwähnt – ist die Notbetreuung ausgeweitet worden, denn wir haben uns als Gesellschaft, wie erwähnt, entschieden, den Familien einen Rechtsanspruch einzuräumen. Und der Wunsch vieler Kinder nach den Freunden in Kita und Tagespflege, den Bezugserziehern dort und dem gewohnten Umfeld ist groß. Kinder sind konservativ. Beeindruckend klar und einfach brachte es ein fünfjähriges Mädchen vor ein paar Wochen auf den Punkt, das auf die Frage ihres Vaters, was sie gerne sei, geantwortet habe, Sie wäre gerne Regierungschefin, und auf die weitere Frage ihres Vaters: Wieso? – geantwortet hat: Weil die Kita sofort aufmachen soll! –, und dann wurde zur Bekräftigung mit der Hand auf den Tisch gehauen. Das Video ging herum, und es verdeutlich sehr plastisch, welchen Wunsch viele Kinder haben. Wir stehen also vor
der Aufgabe zu ermitteln, wie und wann dem Wunsch und dem Bedürfnis von Kindern und Familien trotz Corona nachgekommen wird und wie und wann die Kindergärten und Tagespflegestellen wieder geöffnet sind.
Die Debatte im Ausschuss verspricht spannend zu werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute besprechen wir den Antrag „Anbindung des Berliner Südens weiter qualifizieren: Ausbau der U 6 nach Lichtenrade“. Die CDU-Fraktion hat den Antrag ins Parlament eingebracht, und ich möchte zunächst meinem Kollegen Oliver Friederici herzlich danken, dass er mir als Tempelhof-Schöneberger den Vortritt bei der Begründung des Antrages lässt.
Die CDU steht für den U-Bahnausbau in unserer Stadt. Und nebenbei: Wir wollen die U 6, die U 7 – und zwar nicht nur zum BER, sondern auch nach Staaken –, die U 8, die U 9 und die U 3 ausbauen. Wir wollen das, da die U-Bahn das Verkehrsmittel für eine moderne Großstadt ist.
Die U-Bahn hat in der Gegenwart große Vorteile und sie hat noch mehr Vorteile in der Zukunft. Berlin ist als Ort zum Leben und zum Arbeiten attraktiv. In Zukunft werden mehr Menschen in Berlin leben als heute, das sagen uns alle Prognosen voraus, also brauchen wir mehr Bahnen. Und wir brauchen richtige Bahnen – wir brauchen keine Bahnen auf der Straße, mit denen sich nur verhält
nismäßig wenige Menschen von A nach B bewegen können, sondern wir brauchen Bahnen unter der Straße, mit denen sich viele Menschen schnell von A nach bewegen können.
Den Platz oben brauchen wir. Wir brauchen ihn heute, wir brauchen ihn in Zukunft. Wir brauchen ihn für Fußgänger, wir brauchen ihn für Fahrradfahrer – und auch, wenn Sie von Rot-Rot-Grün es nicht wahrhaben wollen: Wir brauchen ihn auch für Autofahrer.
Wie soll der Handwerksmeister mit seinem Werkzeug und seinen Ersatzteilen zu seinen Kunden kommen? Mit dem Lastenfahrrad? – Die Stundensätze, die er dann aufrufen müsste, um noch Gewinn zu erwirtschaften, würden seinen Kunden richtig wehtun. Für diese Stundensätze wären dann Sie von Rot-Rot-Grün verantwortlich.
Unser Antrag beschäftigt sich nicht mit der Innenstadt. Alt-Mariendorf liegt zwar wunderbar zentral in Tempelhof-Schöneberg, aber eben nicht innerhalb des S-Bahnrings. Das verdeutlicht einmal mehr, dass die CDU die ganze Stadt sieht und Politik für die ganze Stadt macht.
Die ganze Stadt wächst. Zur ganzen Stadt gehören auch die Menschen in den Außenbezirken, die Menschen in Staaken, die von der Verlängerung der U 7 profitieren würden, die Menschen im Märkischen Viertel, die von der Verlängerung der U 8 profitieren würden, die Menschen in Lankwitz und Marienfelde, die von der Verlängerung der U 9 profitieren würden, die Menschen in Nikolassee, die von der Verlängerung der U 3 profitieren würden, aber eben auch die Menschen in Mariendorf, Lichtenrade, Marienfelde und Buckow, die von der Verlängerung der U 6 profitieren würden.
Immer mehr Menschen leben schon heute in der Region zwischen Alt-Mariendorf und Lichtenrade und pressen sich trotz oft fahrender Busse immer öfter in überfüllte Fahrzeuge. Der derzeitige öffentliche Personennahverkehr zwischen Alt-Mariendorf und Lichtenrade ist schlicht am Ende seiner Leistungsfähigkeit angekommen. Mit dem von uns im Antrag vorgeschlagenen Ausbau der U 6 würden weitere 150 000 Menschen ohne lange Anfahrtswege mit dem Bus von der guten Infrastruktur, die die U-Bahn in Berlin hat, profitieren. Deshalb wollen wir, dass sie noch besser wird. Das würde eine enorme Entlastung für die Menschen in dieser Region bedeuten.
(Catherina Pieroth-Manelli)
Es braucht zunächst zwei Dinge: eine Machbarkeitsstudie – und: Das von der BVG geplante Gleichrichterwerk für Fahrstromversorgung muss an einem Standort angesiedelt werden, der einer künftigen Verlängerung der U 6 nicht im Wege steht, um Folgekosten zu vermeiden. Dafür sind zeitnah Gespräche mit der BVG aufzunehmen.
Rot-Rot-Grün muss zu Kenntnis nehmen, dass die Menschen in den Außenbezirken, auch im Berliner Süden, bessere Verkehrsverbindungen benötigen, als dies heute der Fall ist.
Wir werben um Unterstützung für diesen Antrag, wir werben für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie der U 6 und dafür, dass das geplante Gleichrichterwerk der BVG so gebaut wird, dass es einer künftigen Verlängerung der U 6 nicht im Wege steht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei einer Haushaltsdebatte darf aus Sicht der CDU das Thema Generationengerechtigkeit nicht fehlen. Ein generationengerechter Haushalt berücksichtigt Schuldenabbau und Investitionen. Rot-Rot-Grün hingegen sieht vor, 80 Millionen Euro zu tilgen.
Franziska Becker, die Vorsitzende des Hauptausschusses, hat uns heute zu Beginn der Debatte noch einmal mitgeteilt, dass der Schuldenstand Berlins bei etwa
58 Milliarden Euro liegt. 80 Millionen Euro ist bei diesem Schuldenstand gar nichts. Generationengerechtigkeit sieht anders aus.
Redner der Koalition haben sich heute gerühmt, dass der Einzeletat, über den wir jetzt diskutieren, der größte sei. Was tun Sie für die Familien in Berlin? – Das größte Problem gehen Sie nicht an, Sie negieren es sogar.
Frau Kühnemann-Grunow hat es eben mehrfach getan. Tausende Eltern suchen einen Platz für ihren Nachwuchs in einem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Dieses Problem in diesem Ausmaß ist in dieser Wahlperiode entstanden.
Verursacht wurde dieses Problem hauptsächlich dadurch, dass es zu wenige Menschen gibt, die Erzieherin oder Erzieher bzw. Tagesmutter oder Tagesvater werden wollen. Es gibt zu wenig Fachkräfte. Mit einem so großen Einzeletat hätte Rot-Rot-Grün die Chance gehabt, ein wahrnehmbares Signal in die Stadt zu senden, damit sich mehr Menschen für diesen schönen Beruf entscheiden.
Nein! – Wir schlagen vor, große Teile der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz ganz maßgeblich für drei große Maßnahmen mit Signalwirkung zu verwenden. Zwei der vorgeschlagenen Maßnahmen wären ein großes Signal für diese schönen Berufe. Diese sind: die Einführung einer Vergütung für die vollschulische Erzieherausbildung in Höhe von 900 Euro monatlich und 2 Millionen Euro mehr pro Jahr, als Rot-Rot-Grün für die Erhöhung der Entgelte für die Tagespflegepersonen vorschlägt. Stimmen Sie, anders als in den Ausschüssen, unserem Änderungsantrag zu, und senden Sie damit die erforderlichen großen Signale gegen den Fachkräftemangel, damit endlich die fehlenden Kindergartenplätze und Plätze bei Tagesmüttern und Tagesvätern geschaffen werden. – Vielen Dank!
(Melanie Kühnemann-Grunow)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Heute besprechen wir den Antrag „Ein Familienfördergesetz für Berlin“, ein Antrag, den Rot-RotGrün eingebracht hat. Weshalb besprechen wir diesen Antrag heute, weshalb beraten wir ihn? – Wir beraten ihn, weil im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag von 2016 steht, dass der Senat im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses ein Familienfördergesetz auf den Weg bringen wird, das auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Dann geschah – nichts,
jedenfalls nichts, was erkennen ließ, dass der Senat einen breiten Beteiligungsprozess starten wird, um ein Familienfördergesetz auf den Weg zu bringen. Also fragte die CDU nach. Der rot-rot-grüne Senat antwortete 2017 auf die schriftliche Anfrage der Kollegin DemirbükenWegner, dass beabsichtigt sei, in der zweiten Hälfte der Wahlperiode ein Familienfördergesetz einzubringen. Dem solle ein breiter Beteiligungsprozess zeitlich vorgelagert werden. Wer möchte, kann das unter der Drucksache Nr. 18/10661 nachlesen.
Dann geschah – nichts, jedenfalls nichts, was erkennen ließ, dass der Senat einen breiten Beteiligungsprozess starten wird, um ein Familienfördergesetz auf den Weg zu bringen. Also brachte die CDU-Fraktion den Antrag „Zusagen einhalten – Umgehend ein Familienfördergesetz auf den Weg bringen“ ins Parlament ein.
Diesen Antrag behandelten wir im Plenum – also hier – in erster Lesung, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familien, im Hauptausschuss, sodann berieten wir ihn in zweiter Lesung wieder im Plenum. Das war 2018. – Zurück: Der Koalitionsvertrag stammt aus 2016. – Wie verhielt sich Rot-Rot-Grün zu dem Antrag? – Sie lehnten ihn ab.
Wer nun aber dachte, Rot-Rot-Grün würde wenigstens jetzt den breiten Beteiligungsprozess anstoßen und auf den Weg bringen, wurde enttäuscht, denn es geschah –
nichts, jedenfalls nichts, was erkennen ließ, dass ein breiter Beteiligungsprozess gestartet wird, um ein Familienfördergesetz auf den Weg zu bringen. Im Gegenteil: Mitarbeiter der SPD-geführten Bildungsverwaltung ließen durchblicken, dass es zunehmend unwahrscheinlich werde, dass der rot-rot-grüne Senat dieses Vorhaben in dieser Wahlperiode überhaupt auf den Weg bringen würde.
Die CDU-Fraktion hat Verständnis dafür, dass grüne und linke Politikerinnen und Politiker an die Decke gegangen sind und wir jetzt diesen Antrag beraten, denn: Wozu schließt man einen Koalitionsvertrag? – Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten, liebe SPD! Diesen wichtigen Grundsatz vertraten schon die Römer.
Ich finde es konsequent, dass Grüne und Linke nun darauf dringen, mit einem Parlamentsbeschluss die SPDgeführte Bildungsverwaltung auf den richtigen Weg zu bringen. Auch die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass ein Familienfördergesetz Berlin gut tun würde. Deshalb haben wir nachgefragt, deshalb haben wir einen Antrag eingebracht, und deshalb unterstützen wir diesen Antrag.
Dieses Familienfördergesetz, das ja nach Ihrem Koalitionsvertrag auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen soll, brauchen die Familien in Berlin ebenso wie entschlossenes und schnelles Handeln für mehr Kindergartenplätze, für mehr Plätze in der Tagesbetreuung, bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Tausende Eltern suchen einen Platz für ihren Nachwuchs, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Dieses Problem ist in diesem Ausmaß in dieser Wahlperiode entstanden, in der Wahlperiode, in der Sie von Rot-Rot-Grün es sich vorgenommen hatten, ein Familienfördergesetz auf den Weg zu
(Marianne Burkert-Eulitz)
bringen. Also: Die Worte aus dem Koalitionsvertrag, an die Sie Ihr eigener Antrag erinnert, sind gut. Taten sind besser. Packen Sie es an! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heutiges Thema sind die beiden Anträge: „ ,Original Play‘ in Berlin untersagen“ und „Keine Chance für Kindesmissbrauch in Berliner Kitas“. Weshalb sind diese beiden Anträge ins Parlament eingebracht worden? – Vor wenigen Tagen gab es Berichte in der Presse über Ermittlungen wegen des Missbrauchsverdachts an Kindern in Berliner Kindergärten im Zusammenhang mit dem dort stattgefundenen Spiel „Original Play“. Weiterhin wurde berichtet, dass das pädagogische Konzept dieser Spiele den intensiven Körperkontakt zwischen betreuten Kindern und fremden Erwachsenen beinhaltet und dass das das Ziel des Spiels sei. Die fremden Erwachsenen zahlen wohl dreistellige Summen, um bei dem Spiel mitzuspielen. Dreistellige Summen! Die CDU-Fraktion kann sich nicht erklären, welche vernünftigen Gründe es für fremde Erwachsene geben sollte, Geld in einer nennenswerten Größenordnung zu zahlen, um in intensiven Körperkontakt mit fremden Kindern zu kommen. Das muss doch aufhorchen lassen. Bei solchen Spielen wird ein Umfeld geschaffen, in dem Missbrauch leicht gemacht, ja begünstigt wird. Weshalb lassen Kitaträger, weshalb lassen Kitaleitungen, Erzieherinnen und Erzieher so etwas zu? Ist denn dieses pädagogische Konzept bei Evaluationen der Einrichtung nicht mitgeprüft worden? Wozu finden denn die Evaluationen statt, falls so etwas dabei nicht auffällt? Selbstverständlich soll die Betreuung in der Kita das Kind bilden, aber das Wichtigste für die Kinder und die Familien ist doch, dass die Kinder in einer geschützten Atmosphäre sind, wenn sie im Kindergarten sind. Das muss doch mitgeprüft werden.
Versetzen Sie sich in die Situation der Kinder! Wozu soll das Spiel gut sein? Man muss kein Experte sein, um nachvollziehen zu können, dass viele Kinder ihren Eltern berichteten, dass sie sich unwohl gefühlt haben. Nähe darf auch unter Verwandten nicht erzwungen werden. Schon in den Elternbriefen, die mit Unterstützung der Berliner Landesregierung erstellt und versandt werden, steht unter anderem – viele richtige Dinge stehen darin –, dass Kinder den legendären Großmutterkuss nicht über sich ergehen lassen müssen, wenn sie das nicht wollen.
Viele Kinder wollen das schon bei Großmüttern nicht – hier geht es um fremde Erwachsene, um Fremde. Wenn Kinder Bewegung und Herumtoben brauchen, gehen die allermeisten Kitas mit den Kindern auf den Spielplatz, in den Garten, in den Wald oder in den Park und lassen nicht fremde Erwachsene ihre Arme und Beine um die Kinder schlingen. Wo ist denn die Kitaaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? Was tut sie, wenn es den konkreten Verdacht auf Kindesmissbrauch gibt? Was tut sie, wenn es Strafanzeigen gibt? Wird sie vom LKA oder vom Kitaträger unterrichtet? Und dann: Kann es einfach weitergehen mit diesen Spielen, bei denen wohl zumindest einige Erwachsene widerwärtige Gedanken hegen? Was ist denn hier los?
Wir verlangen Untersuchungen, wir verlangen Aufklärung und das Verbot aller Spiele, deren pädagogisches Konzept Körperkontakt zwischen Kitakindern und fremden Erwachsenen vorsieht. Ich kann nur sagen: Gut, dass es die Opposition gibt, denn nachdem vorgestern die beiden dringlichen Anträge eingebracht worden sind, die wir jetzt beraten, berichtete die Presse nun, dass es gestern zumindest ein Verbot von „Original Play“ in Berlin gegeben habe. Ich freue mich, wenn Frau Senatorin Scheeres uns hier erläutert, was genau mit welcher Rechtsverbindlichkeit gestern geschehen ist. Wir meinen, es ist eindeutig, dass eine Untersuchung erfolgen muss, es ist eindeutig, dass aufgeklärt werden muss, es ist eindeutig, dass alle Spiele verboten werden müssen, deren pädagogisches Konzept Körperkontakt zwischen Kitakindern und fremden Erwachsenen vorsieht.
Da all dies eindeutig ist, kann auch sofort abgestimmt werden. Dies beantragen wir deshalb. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Nachdem wir im März den Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das sogenannte Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, ein erstes Mal besprochen haben, wurde zwischenzeitlich der Gesetzentwurf im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie in zwei Sitzungen beraten, und heute beraten wir abschließend über das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz. Frau Kühnemann-Grunow hat es eben getan, und auch schon bei bisherigen Debatten haben die Vertreter der Koalition herausgestellt, wie groß der Schritt für die Jugendarbeit in der Stadt durch dieses Gesetz sein wird.
Ich finde, es tut dem Parlamentarismus auch gut, dass die Koalition die Kraft hatte, den Senatsentwurf in einigen Punkten zu ändern. Ich finde, so etwas ist auch ein gutes Signal. Aber man muss zu sich selbst ehrlich sein. Meine Vorrednerin hat das getan. Sie hat die Finanzen erwähnt. Dieses Gesetz ist undenkbar ohne die Zusage, das Ganze im Haushalt 2020/2021 und in den darauffolgenden Haushalten abzusichern und entsprechend auszufinanzieren, denn die Finanzen werden entscheidend dafür sein, dass es tatsächlich erhebliche Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen geben wird.
Meine Vorrednerin hat die Kinder- und Jugendparlamente schon erwähnt. Es ist schön, dass wir in zwei Bezirken schon seit vielen Jahren sehr aktive Kinder- und Jugendparlamente haben. Auch die CDU-Fraktion erhofft sich, dass mehr Kinder und Jugendliche motiviert werden, sich in Kinder- und Jugendparlamenten einzubringen. Wir hoffen, dass wir in mehr Bezirken und vielleicht sogar auf Landesebene solche bekommen werden.
Zur ehrlichen Debatte, die ich zum einen mit der Erwähnung des Punktes Finanzen führen möchte, gehört aus Sicht der CDU noch ein zweiter Punkt. Der Senat hat aus unserer Sicht einen Entwurf eingebracht, der an einer Stelle unsensibel ist. Rot-Rot-Grün hat auch auf Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion zu diesem unsensiblen Punkt hin das Gesetz nicht verändert. Man hat Bezug genommen auf Verfassungsrecht, was etwas anderes tangieren würde. Um auch in dieser Debatte noch einmal klarzumachen, um was es geht: Es geht um die Nummer 5 des § 6a „Ziele der Jugendarbeit“. Der lautet, dass Jugendarbeit auf die Gleichstellung von jungen Menschen aller Geschlechter und aller sexuellen Lebensweisen hinzuwirken hat, und das hat Jugendarbeit zum Ziel. Ich betone: alle sexuellen Lebensweisen.
Im Jahr 2015 fragte die Kollegin Burkert-Eulitz zu Recht schriftlich den Senat, wie es denn um die Aufarbeitung der Unterbringung von Jugendlichen bei Pädophilen durch die Senatsjugendverwaltung stehe. Auch in dieser Wahlperiode haben wir schon mehrfach darüber diskutiert, und das ist auch gut und richtig so. Wir erinnern
(Melanie Kühnemann-Grunow)
uns: Ideologisch untermauert durch Herrn Kentler wurden Kinder bewusst bei Pädophilen untergebracht. Die Senatsjugendverwaltung ist dabei davon ausgegangen, dass ein Missbrauch dieser Kinder durch die Pädophilen stattfinden wird. Dieses sogenannte Kentler-Experiment ist ein riesengroßer Skandal.
Das ist staatlich in die Wege geleiteter, beförderter und protegierter Missbrauch. Und nun folgt ein solches unsensibles Gesetz. Wieso nehmen Sie den diesbezüglichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Ausschuss nicht auf? Wieso ersetzen Sie die Worte „aller sexuellen Lebensweisen“ nicht durch „verschiedene sexuelle Lebensweisen“ oder durch irgendeine andere Formulierung? Wieso muss es so unsensibel sein? Das muss überhaupt nicht sein. Bei diesem großen Schritt in der Jugendarbeit hätte man das nicht machen müssen. Das ist völlig unnötig.
Richtig ist, dass fehlende Sensibilität kritikwürdig ist, und Kritik muss geäußert werden. Fehlende Sensibilität führt aber nicht dazu, dass die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, die heute verabschiedet werden soll, insgesamt falsch ist. Ich will für die CDU-Fraktion – wie in meiner Rede im März – noch einmal hervorheben, dass die Bezirke dem Gesetzesvorhaben und dem Entwurf positiv gegenüberstehen. Das ist wichtig zu wissen, da dieses Gesetz Befugnisse der Bezirke beschränkt. Wir als CDU wollen starke Bezirke, und deshalb ist dieses Signal aus den Bezirken so wichtig für uns. Daher stimmen wir dem Gesetz insgesamt zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tausende Eltern in Berlin suchen einen Kitaplatz. Demzufolge ist es umso bedauerlicher, dass der Senat sein selbstgestecktes Ziel, die ersten der versprochenen 3 000 Plätze in modularen Kitabauten bis zum Ende des ersten Quartals 2019 an den Start zu bringen, nicht erreicht hat, da keine Baufirma ein Angebot auf die erste Ausschreibung abgegeben hat. Ich frage in dem Zusammenhang den Senat: Haben Sie die internen Abstimmung schon abgeschlossen, die Sie ja angekündigt haben, damit endlich der zweite Ausschreibungsversuch auf den Weg gebracht werden kann?
Herzlichen Dank, Frau Vorsitzende! – Danke schön, Frau Senatorin! Wie viele Bewerbungen haben Sie bisher vorliegen?
Danke, Frau Schmidt! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute debattieren wir über den Antrag „Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr“. Das tun wir nicht das erste Mal. Es ist auch schon erwähnt worden, dass wir das wiederholt tun. Wir haben über diesen Antrag in erster Lesung im Juni 2018 hier in diesem Haus in einer Plenarsitzung debattiert. Wir haben ihn dann im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie beraten und reden nun in zweiter Lesung über diesen Antrag.
Die Sache ist aus unserer Sicht nicht ganz so einfach. Wir haben die Situation, dass wir in acht Bundesländern eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr haben. In acht Bundesländern haben wir keine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abgeschlossen. Es gibt gute Gründe, die in einem Land vorgetragen werden können, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen und gute Gründe, die dagegen sprechen können. Wir finden es ebenso unverständlich wie Herr Weiß, wie wahrscheinlich auch andere Redner und auch diverse Redner, die das in diesem Haus schon deutlich gemacht haben, dass der Parteitag einer aus unserer Sicht doch sehr staatstragenden Partei, wie der der SPD, überhaupt nicht anerkennt, dass die Menschen in der Bundeswehr dem Land dienen, weil sie der freilich demokratischen Grundordnung dienen und sie im Zweifel verteidigen wollen und bereit sind, diese zu verteidigen.
Dass das dann so weit geht, dass ein Parteitag beschließt, dass Jugendoffiziere nicht mehr in Berliner Schulen informieren sollen, ist uns hochgradig unverständlich.
Sie verstehen nicht, was Jugendoffiziere in Schulen tun. Deshalb haben wir beantragt, Jugendoffiziere in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie zu einer Anhörung einzuladen. Wir erhoffen uns davon eine Versachlichung der Debatte und eine Information der Vertreter der rot-rot-grünen Koalition, was eigentlich der Auf
trag von Jugendoffizieren ist und was sie an den Schulen tun.
Meine Kollegin Bentele hat, als sie für die CDU-Fraktion im Juni 2018 gesprochen hat, richtigerweise darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht maßgeblich ist, was die in Berlin eingesetzten Jugendoffiziere von einer Kooperationsvereinbarung halten. Diese haben uns mitgeteilt, dass es so ist, dass sie in Berlin eine Kooperationsvereinbarung für kontraproduktiv halten. Sie haben den Zugang, der aus ihrer Sicht bevorzugt wird, direkt zu Fachlehrern, direkt zu Schulen, direkt zu Kollegien, weil diese frei und unabhängig von Beschlüssen dieses Parlaments sind – Herr Buchner hat es ebenfalls schon deutlich gemacht –, natürlich auch unabhängig davon, ob eine Verwaltung eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr geschlossen hat, wie Sie das anstreben und befürworten. Da die Jugendoffiziere der Meinung sind, dass das der Weg ist, den sie in Berlin gehen wollen, unterstützen wir diesen und können uns deshalb bei Ihrem Antrag nur enthalten. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Frau Seidel! Es war wohltuend, den allermeisten Ihrer Worte zu lauschen. Die Fragen nehme ich jetzt nicht als wohltuend wahr, aber es ist schön, dass die Koalition erkannt hat, dass auf dem Gebiet wesentlich mehr getan werden muss.
Wir beraten heute den Antrag „Kindertagespflege fördern und ausbauen: Mehr Plätze schaffen und Rahmenbedingungen verbessern“ und den Antrag „Erhöhung der Vergütung von Tagespflegepersonen“. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass nun auch Rot-Rot-Grün Tagesmütter und Tagesväter in den Blick nimmt. Wir bedauern, dass das angesichts von Tausenden Eltern, die ohne Betreuungsmöglichkeit für ihre kleinen Kinder dastehen und von Ihrer rot-rot-grünen Koalition im Regen stehen gelassen werden, erst jetzt der Fall ist.
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass die CDU in der Drucksache 18/1066 des Berliner Abgeordnetenhaus im Rahmen des dort vorgeschlagenen Maßnahmenpakets für mehr Betreuungsplätze schon konkrete Vorschläge zur Schaffung von mehr Plätzen in der Kindertagespflege
(Katrin Seidel)
unterbreitet hat. Aber ich finde, wir können das ganz unter dem Motto sehen: besser spät als gar nicht.
Ich finde das, was Frau Seidel zu dem Komplex der Bedeutung der Kindertagespflege insgesamt gesagt hat, völlig richtig. Ich möchte aber auch noch etwas sagen, um das zu unterstreichen: Die Betreuung der Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist für viele Familien erste Wahl. Aber während in den letzten Jahren – Frau Seidel hat darauf hingewiesen – viele zehntausend neue Plätze in Berliner Kindergärten geschaffen worden sind, stagniert die Anzahl der Plätze in der Tagespflege. Die Anzahl der Tagespflegestellen hat sogar von 1 700 auf nun 1 600, also um hundert, abgenommen. Ich rufe der Koalition und dieser Landesregierung zu: Sorgen Sie dafür, dass wieder mehr Plätze in der Tagespflege entstehen!
Dem Berliner Abgeordnetenhaus liegt heute auch ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag „Kindertagespflege fördern und ausbauen: Mehr Plätze schaffen und Rahmenbedingungen verbessern“ vor. Er betrifft drei Punkte. Das wird aus dem Antrag nicht ganz deutlich, aber deshalb bin ich dankbar, dass ich hier die Gelegenheit habe, das ganz kurz zu erläutern: Zum einen sind wir der Ansicht, dass der Punkt 2 Ihres Antrags nicht in ausreichender Weise berücksichtigt, dass Tagespflegepersonen wie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas auch nach dem Berliner Bildungsprogramm und mit dem Sprachlerntagebuch arbeiten. Es ist genau das Gleiche, ob die Kinder in Kitas betreut werden oder bei Tagespflegepersonen: Dort wird gearbeitet nach dem Berliner Bildungsprogramm, und das Sprachlerntagebuch wird geführt. Voraussetzung für diese beiden Dinge sind aus unserer Sicht aber gute sprachliche Fähigkeiten. Deshalb meinen wir, dass dieses Modellprojekt nicht zielführend ist.
Zum anderen haben wir eine andere Auffassung dazu, wie die Gelder aus dem Gute-Kita-Gesetz verwendet werden sollten. Das haben wir auch schon vor vielen Monaten, im Mai 2018, deutlich gemacht, denn wir meinen, dass mit diesen Geldern eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieherinnen und Erzieher finanziert werden sollte. Damit soll ein wesentlicher Anreiz zum Erlernen und Ergreifen des Erzieherberufs geschaffen werden. Mit einer solchen Vergütung könnte bereits in den Jahren der Ausbildung verdeutlicht werden, dass man die Arbeit der künftigen Erzieherinnen und Erzieher von Anfang an wertschätzt. Wir haben es auch in dem Maßnahmenpaket für mehr Plätze, das ich vorhin – auch mit Drucksachennummer erwähnt hatte –, deutlich gemacht, dass wir das gerne mit diesen Geldern finanzieren würden.
Hinsichtlich des dritten Punktes haben Sie recht; das wird sprachlich auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz deut
lich. Wir meinen aber, dass er an dieser Stelle eher passt als an den anderen Stellen des Antrags. Der dritte Punkt, der in dem Antrag nicht behandelt wird, betrifft die geltende Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege. Wir meinen, dass durch eine Änderung dieser Vorschrift die Betreuung in Kleingruppen erleichtert werden könnte. Frau Seidel hat richtigerweise auf die Raumsituation in Berlin aufmerksam gemacht, denn bei der Kindertagespflege haben wir ein Raumproblem, wie wir es in anderen Bereichen in der Stadt auch haben. Wenn es potenziellen Tagesmüttern und -vätern erleichtert werden würde, in eigenen Räumlichkeiten eine Betreuung von Kindern anzubieten, wäre das überaus positiv; deshalb schlagen wir das vor.
In Bezug auf den Antrag „Erhöhung der Vergütung von Tagespflegepersonen“ frage ich, ob Sie die Formulierung so verstanden wissen wollen, dass auch die Vergütung für das Vertretungspersonal erhöht und dynamisiert werden soll. – Ich freue mich, wenn die nachfolgenden Redner der SPD und der Grünen hierzu noch kurz Stellung nehmen würden. Denn die Erhöhung der Vergütung für das Vertretungspersonal muss aus unserer Sicht erfolgen, um wieder mehr Menschen zu finden, die bereit sind, Krankheits- und sonstige Abwesenheitsvertretung zu übernehmen.
Insgesamt hofft die CDU-Fraktion, dass auch diese beiden Anträge dazu beitragen, dass Rot-Rot-Grün die Tagespflege nach vielen Jahren endlich nicht mehr vernachlässigt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Üblicherweise beschäftigen wir uns in diesem Hause – und das ist auch heute so – in der Mehrzahl mit Anträgen und mit Beschlüssen, nun mit einem Gesetz, und zwar mit dem Gesetz zum Schutz der freien Persönlichkeitsentwicklung von Kindern vor Erreichen der Religionsmündigkeit. Die Meinungsbildung in der CDU-Fraktion zu diesem Thema war im Vorfeld dieser Plenarsitzung nicht so schwer festzustellen, denn wir haben auf unserer Klausurtagung im Jahr 2018 dazu einen Beschluss gefasst. Wir sind folgender Auffassung: Wenn viele Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund aufeinandertreffen, heißt das auch, dass es eine breite kulturelle und religiöse Vielfalt gibt. So ist das in Berlin. Hier ist das so. Aber – und das ist unsere Auffassung zu dem Thema, die Auffassung der CDU-Fraktion – die Schule ist ein Ort der Bildung und der Aufklärung und muss daher frei von religiösem Streit und von religiösen und ethnischen Konflikten sein. So die Zielvorstellung!
Wir wissen, dass aber trotz aller politischen Zielvorstellungen religiöse Konflikte, Mobbing, Antisemitismus an Berliner Schulen gerade keine Einzelfälle sind, sondern bedauerlicherweise regelmäßiger Alltag. Diese Konflikte haben verschiedene Ursachen. Das sehen auch wir so. Neben mangelnder Kenntnis über andere Religionen und auch die eigene Religion spielen auch die kulturelle und
(Hanno Bachmann)
familiäre Prägung in Familien – auch in solchen mit islamischem Hintergrund und die hier über Jahrzehnte kultivierte Israelkritik – eine Rolle. Wir fordern, dass die Schule ein neutraler Raum ist – wir stehen auch hinter dem Neutralitätsgesetz –, der von individueller Religionsausübung gleich welcher Art möglichst freigehalten werden sollte. Dies bedeutet für uns auch, dass keine Kopftücher an Schulen getragen werden sollten.
Die Schule soll ein neutraler Raum sein, der alle Schülerinnen und Schüler gleich behandelt, ohne Ansehung ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, so wie es das Grundgesetz in Artikel 3 postuliert. Das soll sich auch optisch im Schulbild niederschlagen. Das Kopftuch mit der Begründung, mit der es muslimische Mädchen und Frauen tragen, ist nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu vereinbaren, also auch nicht mit dem Frauenbild, das sich im Grundgesetz abbildet und für das wir stehen. Und dies gilt unabhängig von der Frage, welche religiösen Aussagen oder Gründe dem Tragen des Kopftuches zugrunde liegen.
Ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren wird seit längerer Zeit intensiv in Politik und Medien diskutiert. Anstoß der aktuellen Debatte ist insbesondere die Prüfung eines solchen Verbotes im FDP-geführten Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen. Armin Laschet, der Ministerpräsident von Nordrhein Westfalen, unterstützt dieses Vorhaben. Die Integrationsstaatsekretärin von Nordrhein-Westfalen, Serap Güler, hat sich für ein Verbot ausgesprochen, da die freie Entfaltung des Kindes durch ein Kopftuch gefährdet ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Frau Scheeres! Wenn man Ihnen zugehört hat, hätte man glauben können, jetzt sei schon alles in trockenen Tüchern. Ich finde, man darf aber
(Katrin Seidel)
schon darauf hinweisen, dass wir heute über die erste Lesung eines Gesetzes debattieren, auf dessen Grundlage, wenn es verabschiedet ist, noch zwei Fachstandards zu entwickeln sind – ich wollte es nur ergänzen – und dass noch ein Haushaltsplan zu verabschieden ist, so wie er von der Koalition hier ins Auge gefasst wurde.
Natürlich ist das ein positives Signal, auch von der heutigen Debatte. Ich will nur, dass auch klar ist, worüber wir debattieren. Wir debattieren über eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das sogenannte Jugendförder- und Beteiligungsgesetz. Frau Seidel hat darauf hingewiesen, dass wir schon im ersten Quartal 2017 einen Antrag der Koalition hatten. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass Koalitionsverträge durch eine Regierung auch umgesetzt werden können und sollten, ohne dass das Parlament sie explizit dazu auffordert.
Aber gut, so sei es. Wir haben seinerzeit über den Antrag debattiert, und Frau Seidel hat richtigerweise darauf hingewiesen: Er hat eine Mehrheit gefunden, der Senat hat gehandelt, und der Koalitionsvertrag wird nun umgesetzt. Wunderbar!
Was aber steht im Koalitionsvertrag genau? – Da steht unter anderem, und ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin:
Die Koalition wird unverzüglich ein Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, das bis Ende 2018 in Kraft tritt.
Nun liegt der Gesetzentwurf vor, und was lesen wir in diesem? – Ich zitiere noch einmal, mit Erlaubnis der Präsidentin: „Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.“
Rot-Rot-Grün wollte also, so haben Sie es politisch im Koalitionsvertrag verabredet, ein Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2018.
Nun planen Sie ein Inkrafttreten im Jahr 2020. Ich finde das zumindest bemerkenswert.
Da gehen Anspruch und Wirklichkeit auseinander.
Auch wenn Sie mit dem Kopf schütteln, Frau Kühnemann: Die Opposition darf auf wunde Punkte hinweisen,
und da muss eine Regierungsfraktion eben mal mit dem Kopf schütteln, das ist dann so.
Ja, Frau Seidel, gerne!
Ich finde, man darf auch darauf hinweisen, dass das nicht der einzige Punkt ist, an dem Anspruch und Wirklichkeit bei Rot-Rot-Grün auseinanderklaffen.
Sie haben die Ausschussberatung angesprochen. Ich erinnere mich an eine andere Ausschussberatung, an die vom 19. April 2018. Dort bekamen wir ein Maßnahmenpaket für mehr Kitaplätze und Fachkräftegewinnung vorgelegt. Einer der darin enthaltenen Punkte – ein aus Sicht der CDU-Fraktion überaus wichtiger Punkt – betraf die modularen Kitabauten, mit deren Hilfe bis zu 3 000 dringend benötigte Plätze geschaffen werden sollten. Die ersten modularen Kitabauten sollten, so wurde uns im April 2018 im Ausschuss vorgetragen, im ersten Quartal 2019 stehen. Nun erfahren wir vor wenigen Tagen, dass bisher nicht ein einziger Platz über dieses Programm geschaffen worden ist. Der Senat hat nicht einmal ein Angebot auf seine Ausschreibung erhalten. Die NichtBausenatorin ist zwar nicht anwesend, aber ich finde, sie lässt ihre Kollegin Scheeres hier ganz schön im Regen stehen. Noch schlimmer ist aber: Sie lassen Tausende Berliner Familien im Regen stehen. Über 10 600 Kitagutscheine warten zurzeit, von Familien in Berlin eingelöst zu werden. Die Familien können sie aber nicht einlösen, da es zu wenige Kitaplätze gibt. Frau Nicht-Bausenatorin – ich hoffe, es wird an Sie weitergetragen– : Ändern Sie das! Blockieren Sie nicht mehr!
Nun möchte der Senat, dass die ersten modularen Kitabauten im Jahr 2020 stehen.
Auch hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander.
Wir finden, dass das eine oder andere aus dem Gesetzesvorschlag im Rahmen der Ausschussberatung noch einmal genau betrachtet werden sollte – es ist ja auch richtig, dass es erst einmal in den Ausschuss geht –, so zum Beispiel die vorgesehene Regelung in § 9, dass die Senatsverwaltung für Jugend und Familie ermächtigt wird, Jugendherbergen zu betreiben. Das erschließt sich uns nicht auf den ersten Blick. Das Deutsche Jugendherbergswerk betreibt Jugendherbergen seit vielen Jahrzehnten erfolgreich und ganz im Sinne der Jugendförderung, auch in Berlin.
Den Staat brauchen wir da ganz offensichtlich nicht. Seit vielen Jahrzehnten funktioniert es ohne den Staat. Wo wir den Staat nicht brauchen, kann er sich aber auch heraushalten.
Genauer betrachten sollten wir auch, weshalb der Landesjugendförderplan alle vier Jahre fortgeschrieben werden muss. Wir sind als Parlament ja in gewisser Weise politisch, meist sehr, manchmal ein bisschen weniger, aber: Der Jugendförderplan muss anschließend politisch umgesetzt werden. Weshalb knüpfen wir dann den Turnus nicht an den Turnus der Berliner Wahlperioden, also alle fünf Jahre? Auch das könnte man im Ausschuss noch einmal miteinander beraten. Positiv am Gesetzesvorschlag des Senats ist die sehr frühzeitige Einbindung der Bezirke in das Vorhaben. Die Bezirke haben diese Einbindung und das Gesetz selbst gewollt und immer wieder gedrängelt. Sie stehen dem Gesetzesvorhaben und dem Entwurf positiv gegenüber. Das ist wichtig zu wissen, da dieses Gesetz Befugnisse der Bezirke beschränkt. Wir als CDU wollen starke Bezirke; deshalb ist dieses Signal aus den Bezirken wichtig für uns.
In der Zeit der rot-roten Regierung – von 2001 bis 2011 – schlossen etwa 160 Jugendfreizeiteinrichtungen in Berlin. Deshalb ist es auch aus fachlicher Sicht wichtig, dass dieses Gesetz in Bezug auf die Einführung von Standards kommt. Es ist richtig und wichtig für die Berliner Jugendlichen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Runde – heute geht es ja nicht um die Abstimmung, Frau Kühnemann – und werden das dann an den Ausschuss überweisen, den Antrag „Keine Gesinnungskontrolle bei Kitaeltern – Verwendung und Verbreitung der Broschüre ‚Ene, mene, muh – und raus bist du!‘ der Amadeu-AntonioStiftung in staatlichen Kitas untersagen!“. Nach dem Willen der antragstellenden Fraktion soll der Senat aufgefordert werden, in staatlichen Kindergärten in Berlin jegliche Verwendung dieser Broschüre zu untersagen.
Zunächst sei mir eine kurze Bemerkung zum Begriff „staatliche Kita“ gestattet. In Berlin bietet das Land seit 2006 durch fünf regionale Kita-Eigenbetriebe Plätze an. Über 30 000 Kinder werden dort betreut. Insgesamt werden in Berlin deutlich über 160 000 Kinder in Kindergärten betreut. Anhand dieser Zahlen kann man nachvollziehen, dass eine große Zahl von Kindern in den Kitas der Eigenbetriebe betreut wird, deutlich mehr aber in Kitas, die von freien Trägern betrieben werden. Für diese Einrichtungen würde der Antrag – so er denn eine Mehrheit fände – keine Relevanz entfalten. Keine Relevanz entfaltet er auch für die Erzieherinnen und Erzieher der Eigenbetriebe Südost, denn in diesen 43 Kitas wird der Ratgeber nicht genutzt. Diese Beschränkung auf einen Teil der Berliner Kitas findet die CDU-Fraktion bemerkenswert, denn die im Antrag genannte Broschüre wendet sich an alle Erzieherinnen und Erzieher, egal bei welchem Träger sie beschäftigt sind.
Um was für eine Broschüre handelt es sich eigentlich? – Meine zwei Vorredner haben dazu schon ausgeführt, aber selbstverständlich möchte ich die Sicht der CDU-Fraktion dazu auch kundtun. Es handelt sich um eine umstrittene 60-seitige Broschüre, die Erzieherinnen und Erziehern eine Strategie im Umgang mit Kindern aus rechtsextremen Elternhäusern vermitteln möchte. Sie enthält ein Vorwort der Bundesfamilienministerin Giffey, und die Druckkosten wurden mit staatlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert. Zuerst behaupten die Autoren, dass wir uns in einer Zeit rechtspopulistischer Mobilisierung befinden würden, und dafür werden fünf Beispiele genannt. Auf Seite 8 wird im fünften Beispiel – zur Erinnerung, es geht um rechtspopulistische Mobilisierung – die Position der Berliner CDU zur Broschüre „Murat spielt Prinzessin,
Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“ angeführt. Ich habe daraufhin noch einmal meine Plenarrede aus dem Mai 2018 gelesen,
(Melanie Kühnemann-Grunow)
denn auch ich bin kritikfähig und setze mich mit Kritik auseinander, aber ich kann weder unserem Antragstext noch meinen Redebeiträgen im Ausschuss oder im Plenum entnehmen, dass wir uns in einer Art und Weise geäußert haben, die Rechtspopulisten mobilisieren würde.
Ein Vorwurf der Autoren der Broschüre, den ich aufs Schärfste zurückweise! Ich stelle für die CDU-Fraktion fest, Gefahren für die Demokratie und für unsere Gesellschaft drohen von vielen Seiten – Frau Kühnemann hat dazu auch ausgeführt –, von Gewalttätern, Extremisten jeglicher Couleur und sonstigen Feinden der Demokratie.
Sie droht nicht nur von Rechtsextremisten, sondern auch von Linksextremisten, religiös motivierten Extremisten, um nur einige zu nennen. Ich stelle also die Frage: Ist dieser Ratgeber mit seiner einseitigen Fixierung auf Rechtsextreme nicht genauso kontraproduktiv wie der Pranger, den die AfD für linke Lehrer online gestellt hat?
Alle Erzieherinnen und Erzieher haben nur eine begrenzte Zeit für Fortbildung. Das ist auch nachvollziehbar, denn sie sollen sich ja um die Kinder kümmern, die ihnen anvertraut sind. Da der Teilbereich Demokratieförderung eben auch nur ein Teilbereich der Arbeit mit Kindern ist, sollten Handreichungen nicht zu spezielle Themen behandeln. Zielführender wäre aus unserer Sicht ein Ratgeber, der sich insgesamt mit Demokratieförderung und nicht nur mit dem Umgang mit Rechtsextremen befasst.
Richtschnur für die Betreuung und Bildung der Kinder im Land Berlin ist, jedenfalls für die Erzieherinnen und Erzieher, das Berliner Bildungsprogramm. Es ist mit seinen umfassenden und allgemeingültigen Hinweisen und Empfehlungen zum Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden im Leben der Menschen hervorragend für den praktischen Einsatz geeignet. Die CDU-Fraktion kann gut nachvollziehen, dass diese Broschüre von vielen sehr kritisch gesehen wird. Wir können auch gut nachvollziehen, dass das Bezirksamt Neukölln – vertreten durch den Jugendstadtrat und stellvertretenden Bezirksbürgermeister Falko Liecke – von der Nutzung der Broschüre abrät. Das tun wir auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag „Sozial- und Erzieherberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erzieher/-innen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen verbessern!“ Diesen Antrag haben wir unter anderem im Rahmen der Aktuellen Stunde Ende Mai und auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie Anfang September beraten.
Die Debatte im Mai war geprägt vom Mangel an Kitaplätzen zum Ende des Kitajahrs 2017/2018 – meine Vorrednerin hat auch das schon erwähnt. Uns fehlten in Berlin vor einigen Monaten ca. 3 000 Plätze, und das ist keine Zahl, die sich die CDU ausgedacht hat, sondern eine Zahl, die von den Gewerkschaften in die Debatte
(Melanie Kühnemann-Grunow)
eingebracht wurde – eine Katastrophe für die betroffenen Familien. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht anders aus.
Wir haben hier ein zum guten Teil hausgemachtes Problem, das sich im Laufe der letzten Jahre verschärft hat. Verschärft hat sich das Problem auch bei der Gewinnung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen – meine Vorrednerin hat auch das kurz angesprochen. Damit haben die freien Träger zu kämpfen; damit hat die öffentliche Hand zu kämpfen, insbesondere die Bezirke. Die Anzahl der freien Stellen im sozialdemokratisch geführten Jugendamt von Tempelhof-Schöneberg spricht Bände. So geht das nicht!
Der Hauptgrund für diese verschärften Probleme sind fehlende Fachkräfte. Auch Frau Burkert-Eulitz hat in der letzten Plenardebatte dazu im Mai richtigerweise darauf hingewiesen, dass das schon an vielen Stellen in der letzten Wahlperiode Thema hier im Haus war. Die CDU hat aufgrund der überaus angespannten Fachkräftesituation in Berlin auch im Wahlprogramm 2016, also nach der letzten Wahlperiode gefordert, die Vergütung für Erzieherinnen und Erzieher, die sich in Berlin nach dem Tarifvertrag der Länder – dem sogenannten TV-L – richtet, auf das höhere Niveau des Tarifvertrags des öffentlichen Diensts – dem sogenannten TVöD – anzuheben. Das würde, wie auch die Antragsteller deutlich machen, die Attraktivität des Berufs steigern, und eine Steigerung der Attraktivität ist notwendig, um mehr Menschen zu gewinnen, diesen verantwortungsvollen Beruf zu wählen und in diesem verantwortungsvollen Beruf möglichst lange zu verbleiben.
Eine solche Steigerung der Attraktivität ist vorausschauende Politik, und zwar eine Politik, die nicht erst im letzten Jahr durch Maßnahmen gemacht worden ist, die Frau Kühnemann-Grunow eben erwähnt hat, sondern schon in der vorhergegangenen Wahlperiode. Ich erinnere an das Haushaltsumsetzungsgesetz 2016, in dem Rot-Schwarz beschlossen hat, dass die Gruppengrößen deutlich und perspektivisch über eine Reihe von Jahren sinken sollen und sinken müssen. Auch das ist eine Steigerung der Attraktivität dieses Berufsfelds.
Aber ich finde es richtig, was hier gesagt worden ist: Diese Worte richten sich an die SPD-geführte Senatsfinanzverwaltung. Im Jahr 2017 hat eben nur ein Teil der SPD-Senatsriege vorausschauende Politik machen wollen. Das reicht nicht. Der SPD-Finanzsenator hat in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2017 eine Erhöhung der Vergütung auf das Niveau des TVöD nicht erreicht.
Nach diesem ungenügenden Tarifabschluss im ersten Halbjahr, der eben die erhoffte Attraktivitätssteigerung nicht in dem notwendigen Maß gebracht hat, gab es den Ausbildungsbeginn im zweiten Halbjahr 2017, den Aus
bildungsbeginn im ersten Halbjahr 2018 und nun inzwischen auch den Ausbildungsbeginn im zweiten Halbjahr 2018. Zu allen drei Terminen haben ganz bestimmt weniger Menschen eine Ausbildung begonnen, als sie begonnen hätten, wenn das Ziel der Gewerkschaften und der CDU erreicht worden wäre, das Niveau der Bezahlung nach dem TV-L schon im ersten Halbjahr 2017 auf das Niveau des TVöD anzuheben.
Ich bin deshalb sehr froh, dass in den beiden Ausschusssitzungen Anfang September und jetzt auch im Hauptausschuss im Oktober alle Fraktionen dem Antrag, den wir jetzt beraten, zugestimmt haben.
Ich hoffe, dass dies auch im Ergebnis der heutigen Debatte so sein wird. Ich hoffe es deshalb, damit der Finanzsenator von der SPD merkt, dass es dem Berliner Parlament extrem wichtig ist, dass er bei den anstehenden Tarifverhandlungen nun endlich erfolgreich eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher und auch der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verhandelt. Also Rot-Rot-Grün ist der Ansicht, dem SPD-Finanzsenator sei deutlich zu machen, dass es so nicht weitergeht. Diese Ansicht teilt die CDU und stimmt dem Antrag deshalb gerne zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag „Folgeprojekt zum Gutachten ‚Die Unterstützung pädophiler bzw. päderastischer Interessen durch die Berliner Senatsverwaltung‘: Vom Land Berlin unterstützten sexuellen Missbrauch endlich aufklären!“ Der Antrag trägt das Datum 18. Juli 2018. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Pressemitteilung vom 17. September 2018 mitgeteilt, es sei ein Folgegutachten beauftragt worden. Da könnte man eigentlich sagen: Alles gut,
der Senat hat, wenn auch spät, endlich gehandelt! – Aber ich sage Ihnen: Er hat zu spät gehandelt, und es sieht schon so aus, als ob leider nur deshalb Schwung in die Arbeit des Senats gekommen ist, da die Presse keine Ruhe gegeben hat, Abgeordnete hier penetrant nachgefragt haben und nun auch ein Antrag ins Parlament eingebracht worden ist. Ich finde das beschämend!
Wie wenig Empathie haben die heute Handelnden, die heute Verantwortlichen! Wie wenig Stellenwert messen sie diesen unglaublichen Geschehnissen in der schon in den Sechziger- und Siebzigerjahre SPD-geführten Senatsverwaltung bei!
Am 2. Dezember 2016 schreibt der „Tagesspiegel“ unter anderem – ich zitiere, wenn ich darf –:
Die Senatorin wurde sehr deutlich. „Es war ein Verbrechen, Menschen in diese Obhut zu geben“, sagte Sandra Scheeres (SPD), verantwortlich für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Und: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass so etwas unter staatlicher Obhut passieren konnte.“
2. Dezember 2016! Deutliche Worte – Sie haben es in Ihrer Rede ja auch herausgestellt –, die gefallen sind, die angemessen und richtig sind. Am 17. September 2018, also fast zwei Jahre später, wurde endlich eine Konsequenz gezogen, wurde ein Auftrag erteilt. Ich erinnere mich noch an den Comic-Helden Lucky Luke, der Mann, der schneller schießt als sein Schatten. Die SPD-geführte Senatsverwaltung ist so langsam bei diesem Thema, dass der Schatten der Handelnden schon lange wieder weg ist, und bevor gehandelt worden ist, ist die Sonne schon über
600 Mal zwischen Aussage der Senatorin und Beauftragung der Universität Hildesheim untergegangen.
Gut ist aus Sicht der CDU-Fraktion das, was auch meine Vorrednerin herausgestellt hat, dass der Auftrag des Landes Berlin an die Universität Hildesheim – jedenfalls nach der Pressemitteilung des Senats – auch umfasst, Konsequenzen für die heutige Situation aufzuzeigen; auch eine Sache, die wir in dem Zusammenhang nicht vergessen dürfen.
Lassen Sie uns auch durch parlamentarische Diskussion, auch durch Kontrolle der Verwaltung, auch durch Herstellen von Öffentlichkeit gemeinsam verhindern, dass es jemals wieder zu staatlich organisiertem oder toleriertem und finanziertem Kindesmissbrauch kommen kann! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der heutigen Aktuellen Stunde befassen wir uns mit der frühkindlichen Bildung und der Notwendigkeit, den Erzieherberuf aufzuwerten, außerdem mit zwei Anträgen. Das ist wichtig. Es ist gut, dass wir angesichts von Tausenden Eltern, die ohne Betreuungsmöglichkeit für ihre kleinen Kinder dastehen und von Ihrer rot-rotgrünen Koalition im Regen stehen gelassen werden, darüber sprechen. Das sieht nicht nur die Mehrheit in diesem Haus so, das sehen auch Tausende Teilnehmer der Demonstration „Kitakrise Berlin“ am vergangenen Samstag so.
Die Menschen kamen bei dieser Demonstration zusammen, um – so heißt es auf der Internetseite der DemoInitiatoren – zur Bewältigung der Kitakrise „Druck auf die Politik“ auszuüben. Damit ist in schönen Worten ausgedrückt: Rot-Rot-Grün hat versagt, Rot-Rot-Grün versagt, und wenn Sie so weitermachen, auch noch: RotRot-Grün wird versagen.
Frau Burkert-Eulitz hat es erwähnt: Bezeichnenderweise haben sogar Parlamentarier der Koalition, jedenfalls von der Fraktion der Grünen und der Linksfraktion, mitdemonstriert.