Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 51. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sehr herzlich.
Unsere heutige Sitzung steht ganz im Zeichen der vorgesehenen Verabschiedung des Haushalts von Berlin für die nächsten beiden Jahre. Der Ältestenrat hat sich auf den Ablauf und die Regularien für die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 und weiterer Gesetze verständigt. Diese Empfehlungen für die Regularien liegen Ihnen als Tischvorlage auf rosa Papier vor.
Danach erfolgt zunächst der Aufruf der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 mit dem Bericht der Hauptausschussvorsitzenden und der Generalaussprache. Anschließend wird die Haushaltsberatung unterbrochen, und es erfolgt die Behandlung der übrigen Tagesordnungspunkte 4 bis 22 ohne Beratung. Sodann wird die Haushaltsberatung mit den Einzelplanberatungen fortgesetzt. Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, dass jeder Fraktion eine Gesamtredezeit von 90 Minuten zur Verfügung steht. Für die Generaldebatte ist eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vorgesehen. Im Übrigen kann jede Fraktion die ihr verbleibende Redezeit frei auf die Einzelpläne verteilen.
Am Ende der Haushaltsplanberatungen und zum Schluss der Plenarsitzung erfolgen die Abstimmungen über das Haushaltsgesetz 2020/2021 und den Haushaltplan mit den Einzelplänen sowie das Nachtragshaushaltsgesetz 2019 und das Haushaltsbegleitgesetz. Nach vorläufiger Schätzung wird dies voraussichtlich zwischen 21 Uhr und 22 Uhr sein. Wir werden dann hoffentlich noch zahlreicher sein als jetzt.
Die weiteren Einzelheiten der Regularien können Sie der Tischvorlage entnehmen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann darf ich feststellen, dass zu diesen Empfehlungen Einvernehmen besteht und wir entsprechend der Regularien in der heutigen Sitzung verfahren.
Ich darf weiter auf die Ihnen vorliegende Dringlichkeitsliste hinweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten und nach dem Redaktionsschluss eingegangenen Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 sowie 19 und 20 in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist auch dies einvernehmlich so beschlossen.
Auf die Ihnen vorliegende Konsensliste weise ich ebenfalls hin – und stelle fest, dass auch dazu kein Widerspruch erfolgt. Damit ist die Konsensliste angenommen.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Haushaltsgesetz 2020/2021 – HG 20/21)
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2019 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019 – NHG 19)
Ich eröffne die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2020/2021. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Paragrafen 1 bis 17 sowie den als Anlage beigefügten Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020/2021.
Ebenfalls eröffne ich die zweite Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2019. Hier rufe ich auf die Überschrift, die Einleitung, die Paragrafen 1 und 2 sowie den als Anlage beigefügten Zweiten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Außerdem eröffne ich die zweite Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019 und zum Haushaltsgesetz 2020/2021. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 5.
Ich schlage vor, die Beratung der drei Gesetze sowie jeweils die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden – und höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Auf die Regularien für die Beratungen, auf die sich das Abgeordnetenhaus vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich verständigt hat, darf ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.
Bevor wir damit zur Generalaussprache kommen, ist es gute Tradition in diesem Hause, der Vorsitzenden des Hauptausschusses das Wort zu erteilen.