Ralf Wieland
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Last Statements
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 84. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich.
Der Kollegin Regina Kittler von der Fraktion Die Linke darf ich zum heutigen Geburtstag gratulieren. Alles Gute! Herzlichen Glückwunsch!
Die Fraktionen haben sich hinsichtlich der Aktuellen Stunde auf das Thema „Berlin vor der Wahl“ verständigt, sodass ich dieses Thema gleich unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen werde.
Ich verweise auf die Ihnen vorliegende Dringlichkeitsliste. Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagessordnungspunkten 18 bis 21 und 21 A, 49 bis 56 und 56 A bis 56 E, 58 A, 59 sowie 63 A und 63 B in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Dann ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge beschlossen.
Zu der als Tagesordnungspunkt 21 A vorgesehenen dringlichen Beschlussempfehlung Drucksache 18/4173 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/3972 „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes Berlin“ darf ich festhalten, dass einvernehmlich von der in § 33 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen Zwei-Tages-Frist abgewichen wird. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen.
Auf die Ihnen vorliegende Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen – und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Auch die Konsensliste ist damit so angenommen.
Entschuldigungen des Senats liegen nicht vor.
Ich darf nur darauf hinweisen, dass auch heute im Verlauf der Sitzung Sitzungsunterbrechungen zum Lüften erfolgen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 1:
Aktuelle Stunde
gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Berlin vor der Wahl
(auf Antrag aller Fraktionen)
Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die SPD. – Herr Kollege Saleh, Sie haben das Wort!
Herr Saleh! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Luthe zulassen.
Es folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Dregger.
Herr Kollege Dregger! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schmidberger von den Grünen und eine Zwischenfrage der Kollegin Gennburg von der Fraktion Die Linke zulassen.
Für die Fraktion Die Linke folgt Frau Kollegin Helm.
Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des fraktionslosen Abgeordneten Wild zulassen.
Für die AfD-Fraktion hat nunmehr Frau Dr. Brinker das Wort.
[Torsten Schneider (SPD): Ganz schön weiter Weg
aus der letzten Reihe! –
Es folgt für Bündnis 90/Die Grünen Frau Jarasch.
[Joschka Langenbrinck (SPD): Das war eine
schwache Rede für eine schwache Politik!
Deswegen haben die sie
in der letzten Reihe versteckt! –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte jetzt wieder um Ruhe!
Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des fraktionslosen Abgeordneten Luthe zulassen.
Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Czaja das Wort.
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die fraktionslosen Abgeordneten Luthe und Wild Redebeiträge angemeldet. Es beginnt Herr Abgeordneter Luthe. – Sie haben das Wort.
Es folgt jetzt Herr Abgeordneter Wild. – Sie haben das Wort.
Für den Senat spricht nun der Regierende Bürgermeister. – Herr Müller, Sie haben das Wort.
Herr Regierender Bürgermeister! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen? – Keine Zwischenfragen.
(Regierender Bürgermeister Michael Müller)
Es folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Topaç. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Für die FDP-Fraktion folgt dann Herr Kollege Seerig.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/3817 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4133 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, auch die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Nerstheimer und Wild. – Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich noch einmal zurück auf den Tagesordnungspunkt 1, die Aktuelle Stunde von heute Vormittag. Gemäß dem Auszug des Protokolls und durch persönliche Einvernahme durch den Präsidenten ist belegt, dass der Kollege Lars Düsterhöft am Ende der Ausführungen des Abgeordneten Wild einen Zwischenruf getätigt hat: „Tschüs, du Arsch!“ – Das ist selbstverständlich unparlamentarisch. Sie erhalten einen Ordnungsruf.
Der Abgeordnete Wild hat sich dann unter Missbrauch der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet und den Abgeordneten Joschka Langenbrinck zu Unrecht beschuldigt, diesen Zwischenruf getätigt zu haben. Auch das ist natürlich einen Ordnungsruf wert, den ich hiermit erteile.
(Thomas Seerig)
Ich rufe auf
lfd. Nr. 3.4:
Priorität der Fraktion der CDU
Tagesordnungspunkt 24
Berlin steht zum Neutralitätsgebot – keine religiösen und weltanschaulichen Symbole in den öffentlichen Schulen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 12. August 2021 Drucksache 18/4021
zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0154
hierzu:
Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0154-1
In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Liebe Frau Kollegin Seibeld, Sie haben das Wort!
Für die SPD folgt Frau Dr. Lasić. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Bachmann das Wort.
Es folgt dann Herr Kollege Taş für die Fraktion Die Linke.
Herr Abgeordneter! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des fraktionslosen Abgeordneten Wild zulassen.
Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Dr. JasperWinter das Wort.
Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vallendar von der AfD-Fraktion zulassen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt Frau Dr. Kahlefeld.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung. Es erfolgt eine Abstimmung über den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion
der CDU auf Drucksache 18/0154-1. Dieser Antrag ist gerichtet auf eine vollständige Ersetzung und Neufassung des ursprünglichen Antrags der Fraktion der CDU auf Drucksache 18/0154. Die Fraktion der CDU hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte deshalb den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer unter Wahrung des erforderlichen Abstandes nach vorne.
Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Stimmkarten werden Ihnen durch ein Präsidiumsmitglied ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist eine reibungslose und geordnete Abstimmung möglich. Sie finden die Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind: eine Urne für die Ja-Stimmen, eine Urne für die NeinStimmen, eine Urne für Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.
Ich bitte darauf zu achten – es wäre schön, wenn noch einmal Ruhe einkehren würde! –, dass sich neben den Präsidiumsmitgliedern unter Wahrung des erforderlichen Abstandes nur jeweils drei Abgeordnete hier vorne zur Abstimmung aufhalten. Die übrigen Abgeordneten sitzen auf ihren Plätzen im Plenarsaal oder halten sich außerhalb des Plenarsaales auf.
Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU mit dem Betreff „Berlin steht zum Neutralitätsgebot – Keine religiösen und weltanschaulichen Symbole in den öffentlichen Schulen“ in der Ihnen vorliegenden Fassung Drucksache 18/0154-1. – Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen und weise noch einmal darauf hin: Hier stehen nur die Kolleginnen und Kollegen maximal zu dritt und sofern sie aufgerufen sind! Ich sehe schon Leute herumspazieren, die noch nicht aufgerufen wurden. Ich bitte Sie eindringlich, Ihre Plätze wieder einzunehmen! – Bitte schön, es kann beginnen. Etwas langsamer, damit nie mehr als drei Leute da sind!
Für die FDP-Fraktion folgt dann Herr Kollege Henner Schmidt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Anträge. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/4101 „Berliner Semesterticket erhalten“ empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Antrag gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 18/4140 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion! Damit ist der Antrag angenommen.
Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/4102 „Keine Erhöhung der Ticketpreise im öffentlichen Nahverkehr“ empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion der FDP sowie bei Enthaltung der Fraktion der CDU – die Annahme. Wer den Antrag gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 18/4141 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – AfD und FDP! Ersteres war die Mehrheit. Enthaltungen? – Bei der CDU-Fraktion! Damit ist der Antrag angenommen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 4:
Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 18. August 2021 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. August 2021 Drucksache 18/4071
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/4026
Zweite Lesung
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/4026 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 18/4071 annehmen möchte, den bitte ich um
(Henner Schmidt)
das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind CDU, FDP und AfD. Enthaltungen? – Keine! Ersteres war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 5:
Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 16. August 2021 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. August 2021 Drucksache 18/4072
zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1495
Zweite Lesung
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1495 empfehlen die Ausschüsse gemäß Beschlussempfehlung Drucksa
che 18/4072 mehrheitlich – gegen die Fraktion der CDU sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei AfD und FDP! Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 6:
Fachlehrer- und Unterrichtsgarantie-Gesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 12. August 2021 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. August 2021 Drucksache 18/4073
zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/3072
Zweite Lesung
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrags der AfDFraktion auf Drucksache 18/3072 empfehlen die Ausschüsse gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4073 mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion die Ableh
nung. Wer den Gesetzesantrags dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Gesetzesantrag ist damit abgelehnt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 7:
Kleingartenschutzgesetz Berlin
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 26. August 2021 Drucksache 18/4082
zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/3443
Zweite Lesung
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 7 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nichts. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und der Abgeordnete Laatsch hat das Wort.
Für die SPD-Faktion folgt jetzt Herr Kollege Buchholz.
Darf ich fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Altuḡ zulassen?
Für die CDU-Fraktion folgt jetzt Herr Kollege Evers.
Für die Fraktion Die Linke folgt jetzt Frau Kollegin Platta.
Für die FDP-Fraktion hat Herr Henner Schmidt jetzt das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!
Danke schön! – Zum Abschluss kommt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Altuḡ.
Dr. Turgut Altuḡ (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Laatsch! Sie haben wieder Fake News in die Welt gesetzt. Das Gutachten ist seit Langem auf unserer Homepage zu lesen. Tun Sie das, wenn Sie Interesse daran haben. Ihr Antrag ist meines Erachtens ein populistischer, auf anderthalb Seiten mit 367 Wörtern formuliert. Wie wenig die AfD das Thema eigentlich kümmert, sieht man an Ihrem Wahlprogramm. Es steht kein einziges Wort zu Kleingärten dort.
Ich möchte hier alle Kleingärtner und Kleingärtnerinnen aufrufen: Schauen Sie in die Wahlprogramme und lesen Sie genau, was die einzelnen Parteien vorhaben.
Wir Grüne bekennen uns klar dazu, dass wir Kleingärten sichern wollen und dass eine langfristige Strategie zur Sicherung der Kleingärten nötig ist. Der richtige Weg sind die Bau- und Flächennutzungspläne. Das ist unser Standpunkt, den wir hier immer vertreten haben. Andere Parteien versprechen die gesetzliche Sicherung aller Kleingärten, obgleich sie eigentlich wissen, dass das rechtlich nicht möglich ist. Das finden wir falsch, denn damit ist keinem Kleingärtner und keiner Kleingärtnerin geholfen. Stattdessen schüren leere Versprechungen wie diese nur Politikverdrossenheit. Wer so wie die AfD und leider auch einzelne Teile der SPD argumentiert, macht deutlich, dass er es mit dem Schutz des Stadtgrüns nicht wirklich ernst meint.
Das gilt erst recht, wenn gleichzeitig die Beschlussfassung über den schon lange vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan verhindert wird. Anstatt akut bedrohten Kleingartenanlagen schnell und effektiv zu helfen, indem man ihnen in einem ersten Schritt für die kommenden zehn Jahre Sicherheit gibt, wird der KEP weiterhin blockiert. Schlimmer noch, die politische Blockade hat dafür gesorgt, dass der vorgesehene Prüfprozess nicht beginnen kann. Die Stadtentwicklungsverwaltung sollte nämlich prüfen, wie diese Kleingartenanlagen trotz bestehender Wohnungsbauplanungen dauerhaft gesichert werden können. Aber die Senatsverwaltung antwortet auf meine Anfrage hin: Warum sollen wir prüfen, wenn es keine Beschlüsse gibt oder die Abgeordneten der Koalition Gesetze für die Zukunft ankündigen, die dann doch nicht kommen?
Das ist unseriöse Politik. Vor allem ist das Wahlkampf auf dem Rücken der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen, weil hier mit ihren Sorgen und Hoffnungen gespielt wurde und wird. Man gaukelt ihnen vor, dass man sie schützen wolle und verhindert den realen Fortschritt.
(Henner Schmidt)
Das lässt mich das Schlimmste ahnen. Ich hoffe sehr, dass es nach der Wahl kein böses Erwachen für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner gibt. Denn manche hier hängen ja immer noch dem Mantra Beton, Beton, Beton an und lassen unschwer erkennen, dass ihnen das Stadtgrün und die Kleingärten herzlich egal sind. Das zeigt nicht nur die Blockade des KEP, sondern auch der Charta Stadtgrün. Echte Argumente gegen diese Vorhaben gab es entweder keine oder sie erwiesen sich bei näherem Hinsehen als völlig blödsinnig. Dazu gehört zum Beispiel die Legende, der KEP oder die Charta Stadtgrün verhindere den Bau von Schulen, Kinderspielplätzen oder Wohnungen. Aber bereits in der Präambel der Charta Stadtgrün wird klargestellt, dass sie dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von grüner und baulicher Entwicklung in dieser Stadt folgt. Wer von Klimaschutz und der Sicherung von Kleingärten oder des Stadtgrüns redet, darf konkrete Fortschritte und ausverhandelte Koalitionsvorhaben nicht wieder kassieren, nur weil sich eine Spitzenkandidatin daran stößt.
Wenn ich mir etwas für die nächste Legislaturperiode wünschen darf, dann wäre dies nicht nur ein ehrliches Engagement aller Parteien für die Kleingärten, Stadtgrün und den Klimaschutz, sondern dass auch nicht mehr über AfD-Anträge geredet werden muss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Lieber Daniel! Auch ein paar Worte von mir. Ich habe dich nicht als „nervig“ erlebt. Aber egal, wie du dich beschreibst, warst du in der Sache ein guter Mitstreiter und engagiert. Ich möchte dir an dieser Stelle Danke sagen, auch im Namen meiner Fraktion, für die gute Zusammenarbeit und wünsche dir alles Gute!
Für eine Zwischenbemerkung hat jetzt noch mal der Abgeordnete Laatsch das Wort.
Ich sehe, eine Erwiderung ist nicht gewünscht. – Weitere Wortmeldungen liegen damit nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/3443 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4082 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen –sehe ich keine. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 63 B und 63 A miteinander zu verbinden und vorzuziehen. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 63 B:
Schnelle Einigung verhandeln!
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/4179
in Verbindung mit
lfd. Nr. 63 A:
Schluss mit dem Senatsstreik beim Streik der Pflegekräfte von Vivantes und Charité!
Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/4178
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. – In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Frau Schubert, Sie haben das Wort!
(Dr. Turgut Altuḡ)
Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Zeelen das Wort. – Bitte schön!
Für die SPD-Fraktion folgt jetzt der Kollege Schneider.
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Mohr.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Pieroth das Wort.
Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gräff von der CDU-Fraktion?
(Herbert Mohr)
Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Kluckert das Wort.
[Torsten Schneider (SPD): Er spricht jetzt für die Bürgerversicherung! – Carsten Schatz (LINKE): Das möchte ich erleben! – Torsten Schneider (SPD): Das erste Finanzgerede!]
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/4179 mit dem Betreff „Schnelle Einigung verhandeln“ annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – CDU und FDP. – Enthaltung bei der AfD. Ersteres war die Mehrheit, damit ist der Antrag angenommen.
Wer den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 18/4178 mit dem Betreff „Schluss mit dem Senatsstreit beim Streik der Pflegekräfte von Vivantes und Charité“ annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP.
Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Enthaltung bei der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 8:
Erste Änderung zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 26. August 2021 Drucksache 18/4086
zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0354
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrages und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
(Florian Kluckert)
Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/0354 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4086 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion der CDU – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Koalition und FDP. – Enthaltungen bei der CDU. Der Gesetzesantrag ist damit abgelehnt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 9:
Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes und des Berliner Wassergesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 26. August 2021 Drucksache 18/4087
zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3465
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 18/3465 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4087 mehrheitlich – gegen die Fraktionen der CDU und der FDP sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltung bei der AfD. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 3.5.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 11:
Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 26. August 2021 Drucksache 18/4089
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3970
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. –
Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/3970 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der CDU die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4089 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP und die AfD. Gegenstimmen? – Keine. – Enthaltung bei der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 12:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 26. August 2021 Drucksache 18/4090
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3971
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/3971 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion der FDP – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4090 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? – AfD. – Enthaltung bei der FDP. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 13:
Gesetz zur Anpassung der Bezeichnung der Berliner Polizeibehörde im Berliner Landesrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 30. August 2021 Drucksache 18/4103
zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 18/4051
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1
(Präsident Ralf Wieland)
bis 18 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/4051 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4103 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktion. Gegenstimmen? – Keine. – Enthaltungen bei den drei Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 14:
Drittes Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 1. September 2021 Drucksache 18/4112
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3728
hierzu:
Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3728-1
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der FDP auf Drucksache 18/3728-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Enthaltung bei der AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/3728 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4112 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen, und es gab eine Gegenstimme der Abgeordneten Gennburg von der Fraktion Die Linke. – Enthaltungen sehe ich keine. Ersteres war die Mehrheit, damit ist das Gesetz so beschlossen.
Katalin Gennburg (LINKE) [Erklärung zur Abstimmung nach §72 GO Abghs]:
In der heutigen letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wurde mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Regierungskoalition eine Novelle des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes verabschiedet. Die Novelle behält entgegen meiner fachpolitischen Empfehlung das System der unpraktikablen und verschleiernden Registriernummern bei, weitet diese sogar auf Gewerberäume aus und verstetigt somit eine kaum zu kontrollierende Ausnahme im Wohnraumschutz. Auch die 90-Tage-Regelung für Zweitwohnungen wird beibehalten und damit das Geschäft der Kurzzeitvermietungen bei Zweitwohnungen und damit ein lukratives Geschäftsmodell für den Vertrieb von sogenannten Zweitwohnungen nicht entschieden unterbunden. Damit wird mit dieser Novelle das generelle Verbotsgesetz weiter liberalisiert statt – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen – verschärft.
Aus diesem Grund konnte ich der Novelle im heutigen Plenum nicht zustimmen. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist ein Wohnraumschutzgesetz und durch Ferienwohnungen wird dringend benötigter Wohnraum in großer Zahl zweckentfremdet und geht den dringend nötigen Angeboten für Dauerwohnen verloren. Ich bin dagegen der Auffassung: Die von Airbnb vorgeschlagene Systematik der Registriernummern und die 90-TageRegelungen für Zweitwohnungen sollte wieder abgeschafft werden, da diese einen Ausnahmetatbestand im Wohnraumschutz darstellen und das strenge Verbotsgesetz aushöhlen. Inzwischen ist klar, dass das System der Registriernummern durch die zuständigen Bezirke nicht zu kontrollieren ist, sondern stattdessen als ein Freifahrtschein für den Entzug von Wohnraum angesehen wird. So listet allein Airbnb rund 10 000 komplette Wohnungen in Berlin. Dies entspricht ca. 0,5 Prozent des Wohnungsbestands der Stadt. Ob diese Wohnungen nur übergangsweise oder dauerhaft als Ferienunterkünfte genutzt werden, ist aufgrund der fehlenden Daten nicht kontrollierbar. Daran ändern auch die Registriernummern nichts, und eine Ausweitung dieser Registriernummern erhöht den Arbeitsaufwand für die Zweckentfremdungsstellen der Bezirke und gefährdet obendrein das Gesetz.
Ich habe deshalb in den Verhandlungen zur jetzigen Novelle dafür plädiert, die Ausnahmetatbestände durch das Registriernummernsystem und eine 90-Tage-Regelung für Zweitwohnungen wieder abzuschaffen. Damit folge ich sowohl der berechtigten Forderung einiger Bezirke als auch der Ansicht im Zweckentfremdungsrecht versierter Juristinnen und Juristen. Die Ausweitung des Registriernummernsystems auf gewerbliche Immobilien ändert hieran nichts, sondern schafft im Gegenteil neue Rechtsunsicherheiten, da rechtlich umstritten ist, ob die Regelungssystematik eines Wohnraumschutzgesetzes auf Gewerberäume ausgeweitet werden darf. Kurzzeitvermietungen gehen zu Lasten der dringend benötigten regulären Langzeitmietverträge. Diese werden nämlich über das
(Präsident Ralf Wieland)
„System Airbnb” weiter kannibalisiert – in Hinblick auf Mietpreissteigerungen einerseits und verfügbarer Angebote andererseits. Das ist nicht nur juristisch, sondern auch politisch der falsche Weg in puncto Wohnraumschutz.
Aus den genannten Gründen habe ich mich entschieden, der aktuellen Novelle nicht zuzustimmen. Dieser Schritt, mich dem Abstimmungsverhalten meiner Fraktion nicht anzuschließen, ist für mich fachlich unumgänglich. Ich bin überzeugt, dass diese Entscheidung im Sinne des Wohnraumschutzes und des Kampfes gegen die Prekarisierung der Wohnverhältnisse richtig ist. Die Plattformvermietungen einerseits und die massive Zunahme von Wohnen auf Zeit jenseits des Dauermietverhältnisses andererseits, sind Abbild einer Prekarisierung des Wohnens. Dieser können wir politisch nur mit strikten Verboten und nicht mit Ausnahmetatbeständen zugunsten internationaler Digitalkonzerne beikommen. Zweifelsohne müssen Plattformkonzerne, ob E-Roller, Lieferkonzerne oder Vermietungsplattformen, datenpolitisch und digitalpolitisch auf die Einhaltung lokaler und nationaler Gesetze verpflichtet werden. Dass politische Regulierungen und Eingriffe sich um digitale Angebote drehen, darf nicht davon ablenken worum es geht: um die Durchsetzung ordnungspolitischer Instrumente zur Sicherung der Wohnraumversorgung aufgrund einer festgestellten
Wohnraummangellage im Land Berlin. Berlin braucht ein scharfes rechtliches Schwert, um zweckentfremdeten Wohnraum für die Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zurückzugewinnen. Dafür werde ich auch weiterhin einstehen.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 15:
Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin und des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof