Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 67. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich.
Als Allererstes möchte ich den beiden erkrankten Kolleginnen unsere Genesungswünsche übermitteln. Ich bin sicher, Sie verfolgen die Sitzung am Bildschirm.
Zum Geburtstag gratulieren darf ich dem Kollegen FrankChristian Hansel von der AfD-Fraktion. – Alles Gute!
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass nach den Prioritäten je Fraktion eine weitere Rederunde erfolgt. Nach sechs Stunden ist wieder eine halbstündige Sitzungsunterbrechung zum Lüften vorgesehen.
Als Geschäftliches habe ich mitzuteilen: Am Montag sind folgende sechs Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen:
kender Flüchtlingszahlen 110 Millionen Euro Mehrausgaben für nicht benötigte Flüchtlingsunterkünfte, haushaltspolitische Solidität geht anders!“
nahmen im Dezember lockern – Restaurants, Theater und Konzerte wieder zugänglich machen, Familien in der Weihnachtszeit nicht auseinanderreißen“
Eine einvernehmliche Verständigung der Fraktionen über das heutige Thema der Aktuellen Stunde ist nicht erfolgt. Ich lasse daher abstimmen, und zwar über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Bilanz Berliner Mietendeckel: ein Erfolgsmodell“ ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Wild und Nerstheimer. Enthaltungen?
Bei FDP und CDU. Damit hat dieser Antrag seine Mehrheit gefunden. Ich werde dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Die anderen Anträge auf Aktuelle Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden.
Sodann verweise ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 6 bis 9, 23 bis 25, 27 bis 27 C sowie 40 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht.
Ergänzend verweise ich auf die bei Erstellung der Dringlichkeitsliste noch nicht, aber Ihnen nunmehr als Tischvorlage vorliegenden zwei dringliche Anträge: Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP, Drucksache 18/3179 „Vierzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin“ und dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP, Drucksache 18/3180 „Zweite Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin“. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese beiden Vorgänge heute als Tagesordnungspunkt 13 A und 40 B zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass auch diesen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Damit ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge beschlossen.
Zum dringlichen Antrag für ein Vierzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin darf ich festhalten, dass die Dringlichkeit einvernehmlich beschlossen wurde und die nach unserer Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses vorliegt. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen.
Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Auch die Konsensliste ist damit so angenommen.
Frau Senatorin Breitenbach kann aus gesundheitlichen Gründen heute nicht an der Sitzung teilnehmen. Weitere Entschuldigungen des Senats liegen nicht vor.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, rufe ich folgende Parlamentsangelegenheit auf: Entscheidung des Abgeordnetenhauses gemäß § 80 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Einspruch des Abgeordneten Andreas Wild gegen einen Ordnungsruf vom 5. November 2020.
Diesem Vorgang liegt Folgendes zugrunde: Meine Anordnung vom 8. Oktober 2020 sieht vor, dass eine MundNasen-Bedeckung im Plenarsaal nur am Platz und am Redepult abgenommen werden darf. Auf jegliche Bedeckung darf nur dann verzichtet werden, wenn sowohl das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung als auch das Tragen eines sogenannte Visiers – Face Shield – nicht zumutbar ist und dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft gemacht wurde. In der letzten Plenarsitzung am 5. November 2020 wurde dem Abgeordneten Andreas Wild wegen des Verstoßes gegen diese Anordnung ein Ordnungsruf erteilt. Der Abgeordnete hat dagegen Einspruch erhoben. Ich habe diesem Einspruch nicht stattgegeben. Mein entsprechendes Schreiben an den Abgeordneten, in dem auch der Einspruch des Abgeordneten wiedergegeben wurde, ist Ihnen allen zugegangen.
Nach § 80 Satz 1 unserer Geschäftsordnung entscheidet nunmehr das Abgeordnetenhaus ohne Beratung über den Einspruch. Ich eröffne daher die Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Wild gegen den Ordnungsruf und frage: Wer dem Einspruch des Abgeordneten Wild gegen den Ordnungsruf vom 5. November 2020 stattgeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten Wild und Nerstheimer. Wer ist dagegen? – Das sind Linke, SPD, CDU, Grüne und FDP. Enthaltungen? – AfD-Fraktion. Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Wild gegen den Ordnungsruf abgelehnt worden.
Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Schmidberger, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 23. Februar dieses Jahres ziehen wir mit dem Mietendeckel eine radikale Notbremse gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung.
1,5 Millionen Haushalte können seitdem aufatmen. Knapp neun Monate später steigen wir in die zweite Stufe
des Deckels ein und senken überhöhte Mieten ab, denn es gibt kein grundgesetzlich garantiertes Recht auf unendliche Renditen, erst recht nicht, wenn es um das Grundrecht auf Wohnen geht.
Der Mietendeckel ist aber nicht nur ein Erfolgsmodell, weil wir die Mieten begrenzen, sondern vor allem, weil wir damit das Primat der Politik wiederherstellen.
Wir als Politik müssen doch in der Lage sein, auf Augenhöhe mit der Wohnungswirtschaft zu agieren, denn viele wie Deutsche Wohnen und Co. nehmen ihre soziale Verantwortung eben nicht freiwillig wahr. Nein, wir müssen sie zwingen. Wer aus unserer Stadt eine Beute und unsere Bevölkerung zur Cashcow von Konzernen macht, merkt jetzt: Wir in Berlin tun ganz konkret etwas dagegen.
Zwar steht die grundgesetzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus, und ja, man kann auch die eine oder andere Beteiligung kritisch sehen